Protocol of the Session on March 31, 2009

Um was geht es? Wir haben einen Index gefunden, der sich an Folgendem orientiert. Etwa 88 % des Maßstabs sollen sich an dem orientieren, was die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsgewerbe verdienen. Zu 12 % orientiert sich der Index an den Einkommen im öffentlichen Dienst,sowohl der Tarifbeschäftigten als auch der Beamten. Es gibt also kein Übergewicht des öffentlichen Dienstes, sondern eine Orientierung an der breiten Masse.

Ich denke, ein Index, der vom Statistischen Landesamt ermittelt wird, ist ein objektives Kriterium. Dahinter müssen wir uns nicht verstecken. In vergangenen Jahren betrug die Erhöhung immerhin stolze 0,44 %. Der Herr Präsident wird in den nächsten Wochen den Bericht für 2008 vorlegen.Bei dem Modus,den wir angewandt haben,kann es zu einer Diätenerhöhung kommen, wenn das Verdienstniveau in der Vergangenheit insgesamt höher war; es kann aber auch zu Absenkungen kommen. Dass die Höhe der Grundentschädigung auch gesenkt werden kann, das gibt es nach meinem Wissen in keinem anderen Parlament. Herr Wagner, das sollten Sie fairerweise hinzufügen, denn das wird der eine oder andere möglicherweise ganz gern hören.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wir sind also nach oben wie nach unten flexibel. Deswegen gibt es keine neuen Argumente in der Diskussion,

es so nicht zu machen. Einige Landtage in Deutschland – z. B. der Bayerische Landtag – haben diesen Index eingeführt. Sie haben damit keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Es steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Abgeordneten über die Höhe ihrer Diäten selbst entscheiden müssen. Das ist zwar unangenehm, wir würden diese Aufgabe gerne delegieren, aber das geht nicht. Ich sage aber auch: Jeder Abgeordnete,der seinen Job ernst nimmt – ich denke,das tun viele Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause –, sollte eine angemessene Vergütung erhalten, die es erlaubt, diese Tätigkeit unabhängig wahrzunehmen. Deswegen brauchen wir uns nicht zu verstecken,sondern wir können gegenüber der Öffentlichkeit deutlich machen, was wir verdienen. Das wird auch dargestellt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer versteckt sich denn?)

Herr Kaufmann, Sie brauchen sich nicht zu echauffieren. Bei der Debatte brauchen wir gar nicht wegzutauchen, denn ich bin schon dafür: Wer einen guten Job macht, wer viele Stunden in der Woche leistet, wer den Bürgern gegenüber verantwortlich handelt, der soll eine angemessene, keine überzogene Vergütung bekommen. Hier sind wir jedes Jahr transparent. Dafür sorgen schon die Freunde von den Medien. Damit haben wir aber gar kein Problem.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wir haben als sozialdemokratische Fraktion aber auch kein Problem damit, die Vergütung von Nebentätigkeiten offenzulegen. Das haben wir schon im letzten Jahr gesagt, als ein gleich lautender Antrag der GRÜNEN kam. Dazu sagen wir diesmal genauso konsequent Ja.Wer das Abgeordnetenmandat ernst nimmt, der wird nicht mehr viel Zeit für einen anderen Job haben. Ich weiß, jetzt mache ich mich unbeliebt, vielleicht bei Rechtsanwälten, vielleicht bei Unternehmensberatern. Das ertrage ich an der Stelle aber gerne, weil ich glaube, die Akzeptanz in der Bevölkerung ist höher, wenn wir deutlich machen: Abgeordneter zu sein ist ein Fulltime-Job.Dafür gibt es eine ordentliche Bezahlung, aber man verzichtet auf drei bis vier Nebenjobs oder auf Mandate in vielen Aufsichtsräten. Im Bundestag gibt es den einen oder anderen, der ist in über 20 Aufsichtsräten tätig, und die Grundentschädigung ist quasi ein besseres Taschengeld.Ich sage sehr deutlich,von solchen Exzessen halten wir nichts. Deshalb sind wir für Transparenz.Wir haben kein Problem damit, diese Daten offenzulegen. Deshalb werden wir den Antrag der GRÜNEN unterstützen.

Herr Wintermeyer, wir werden sehen, wie es mit der Transparenzregelung im Jahr 2008 aussieht, wie viele Kolleginnen und Kollegen nach der derzeit geltenden Rechtslage ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Ich glaube, das wird eher übersichtlich, weil die Regelung in Hessen relativ rigide und nicht so offen ist, wie wir uns das vielleicht gemeinsam wünschen. Wenn wir Änderungs- und Handlungsbedarf sehen, dann werden wir das Thema erneut aufgreifen.Ich glaube aber,wer an der Stelle nichts zu verbergen hat, der kann ein Stück weit mutiger sein.

Zum Antrag der LINKEN. Den werden wir nicht mittragen, weil freundlicherweise darauf hingewiesen worden ist,dass es einen gemeinsamen Antrag von drei Fraktionen gibt. Sie wollen eine ehrliche Diskussion haben. Die können Sie bekommen. Spätestens mit der Bekanntmachung

des Präsidenten über die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge wird es eine öffentliche Diskussion geben.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU – Widerspruch bei der LINKEN)

Aber natürlich. Der Präsident wird den Bericht im Plenum zur Kenntnis geben. Dann obliegt es den Fraktionen, das zu thematisieren.Wenn der Präsident z. B. vorschlägt, es soll eine Anpassung um 2 % geben, sind Sie doch der Erste, Herr Kollege Schaus, der den Antrag stellt, es darf nur 1 % sein.

(Horst Klee (CDU): Der Herr von Arnim hat ja schon angefragt, wann der Bericht kommt! – Weitere Zurufe von der CDU)

Mit der Diskussion haben wir kein Problem. Sie wird nicht im stillen Kämmerlein geführt, sondern hier im Landtag, und der Landtag ist quasi die Öffentlichkeit. Ihr Antrag ist nicht konsequent, weil wir einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben.

Wir stehen dafür, dass Abgeordnete für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eine Vergütung bekommen, mit der sie auskommen, mit der sie auch unabhängig sind.Wir haben aber kein Problem, andererseits deutlich zu machen: Abgeordneter zu sein ist ein Hauptjob für eine bestimmte Zeit. Das muss man eben wissen. Wer meint, er müsse mehrere Jobs nebenher machen, handelt nicht hilfreich. Deshalb werden wir den Antrag der GRÜNEN unterstützen. Vielleicht gibt es im Ältestenrat Gelegenheit, das noch einmal zu diskutieren. Ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht, aber wir vertreten weiterhin die Lösung, für die wir eingetreten sind. Das können wir mit Selbstbewusstsein machen, ohne dass das überheblich wirkt.

Ich will nur noch eines sagen. Die Kollegen in RheinlandPfalz haben in der letzten Woche beschlossen, die Grundentschädigung in diesem Jahr um 3 % und im nächsten Jahr um 1,2 % zu erhöhen. Das ist die Regelung, die für den öffentlichen Dienst gilt. Ich finde, wir brauchen uns nicht hinter dem Bürgermeister einer Mittelstadt mit 30.000 Einwohnern zu verstecken. Das Selbstbewusstsein sollten wir haben, und das sollte sich auch in solchen Fragen widerspiegeln.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Rudolph.

Meine Damen und Herren, es ist mir eine große Freude und Ehre, einen besonderen Gast hier im Hessischen Landtag begrüßen zu können. Seien Sie uns herzlich willkommen, Eure Exzellenz, Botschafter der Türkei Ahmet Acet.

(Allgemeiner Beifall)

Sie sind in Begleitung unseres Herrn Präsidenten. Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Gespräche.

Wir fahren in der Rednerfolge fort. Das Wort hat Herr Blum für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört ganz sicher zu den schwierigeren Aufgaben, denen sich dieses Parlament und die Abgeordneten

zu stellen haben, wenn es darum geht, die eigene Vergütung, die eigenen Diäten angemessen festzusetzen. Trotzdem ist das eine Aufgabe – Kollege Rudolph hat schon darauf hingewiesen –, deren wir uns nicht entledigen können und deren wir uns auch nicht entledigen sollten. Es ist vielmehr an uns,Verfahren festzulegen, wie wir mit dieser Problemstellung umgehen. Es wird über diese Fragestellung immer öffentliche Diskussionen geben.Das war auch in der Vergangenheit so.Das ist auch gut so,denn niemand in diesem Hause – und schon gar nicht die drei antragstellenden Fraktionen – scheut diese Diskussion.

Lieber Mathias Wagner, wir haben schon in der letzten Wahlperiode ein – zumindest nach unserem Dafürhalten – vernünftiges und insbesondere sehr transparentes Verfahren gewählt, wie wir mit dieser Fragestellung umgehen;denn wir haben unsere Diäten und die Frage ihrer zukünftigen Entwicklung im Positiven wie auch im Negativen an einen öffentlich nachvollziehbaren, veröffentlichten und durchaus nachzukalkulierenden Index geknüpft. Das entbindet uns in der Tat davon, jedes Mal neu über die Frage diskutieren zu müssen, ob in wirtschaftlich guten oder wirtschaftlich schlechten Zeiten das, was wir als für unsere Arbeit angemessen erachten, tatsächlich angemessen ist, sondern wir unterwerfen uns bei der Entwicklung unserer Diäten der allgemeinen Entwicklung, wie sie alle Menschen in diesem Lande trifft, im Guten wie im Negativen. Das ist ein sauberes, transparentes und nachvollziehbares Verfahren. Bei diesem Verfahren müssen wir uns an keiner Stelle verstecken. Deswegen ist es sinnvoll, dieses Verfahren – um nichts anderes geht es heute und hier – auch für die gesamte Legislaturperiode, für die gesamte 18. Wahlperiode beizubehalten. Genau das wollen und werden wir beschließen.

Lieber Mathias Wagner, ich glaube, wir brauchen an dieser Stelle auch keine weiter gehenden Änderungen bei der Transparenzregelung, der Offenlegung, der Nebentätigkeitsvergütung usw. Wir haben bereits entsprechende Verpflichtungen – zu Recht, wie du gesagt hast –, Nebentätigkeiten anzuzeigen, offenzulegen und die daraus resultierenden Vergütungen für die Öffentlichkeit transparent zu machen.

Aber wir sollten auch ein Interesse daran haben, deutlich zu machen, dass es für Abgeordnete einen Bereich neben dem Abgeordnetenmandat gibt, dass also eine Sphäre existiert, die bewusst und ganz zu Recht schützenswert ist und die nicht zwingend mittels einer allumfassenden, gleichsam gläsernen Transparenz zugänglich gemacht werden soll.

Ich glaube, genau in diesem Spannungsfeld haben wir in Hessen eine sehr ausgewogene und vernünftige Regelung. Auch an dieser Stelle spricht nichts dagegen, diese Regelung beizubehalten. Genau so wollen wir mit den Kolleginnen und Kollegen von der Union, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie verfahren. So werden wir es denn auch handhaben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Blum. – Die Rednerliste ist abgearbeitet.

Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung

des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 18/264. Mit aufgerufen waren der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/305, und der Dringliche Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 18/283.

Alle drei Texte werden zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ältestenrat überwiesen. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat tagt heute Abend um 20 Uhr im Raum 501 A.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Wiederherstellung des bewährten Mitbestimmungsstandards der Personalräte in Hessen – Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz (MWG) – Drucks. 18/216 zu Drucks. 18/24 –

Ich darf Herrn Kollegen Frömmrich zur Berichterstattung nach vorne bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.März 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN die oben genannte Beschlussempfehlung gefasst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Frömmrich, vielen Dank für die Berichterstattung. – Damit sind wir am Ende der Beratung; denn es liegen keine Wortmeldungen vor. – Aber das ändert sich. Herr Schaus, Sie haben als Erster das Wort. Sie können gleich hier bleiben. Es sind zehn Minuten Redezeit pro Fraktion vorgesehen. Herr Schaus, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war eben etwas überrascht, weil ich davon ausgegangen bin, dass die ersten Redebeiträge von Mitgliedern der Koalitionsfraktionen kommen.Aber vielen Dank.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nicht, wenn man einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt!)

Herr Frömmrich, das vielleicht nur zur Begründung dieses ungewöhnlichen Verhaltens; denn das ist nach wie vor diskussionswürdig.

Eigentlich hätte ich es mir denken können, dass die Koalitionsfraktionen nach zehn Jahren Abbau der Mitbestimmung im hessischen öffentlichen Dienst nicht bereit sein werden, darüber in einen Dialog mit den Gewerkschaften und den Personalräten einzutreten. Aber ich habe immer noch an die demokratischen Gepflogenheiten dieses Hauses und an die langjährig geübte Praxis im Hessischen Landtag geglaubt.

Doch was wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses von CDU und FDP erleben mussten – das ist heute schon angesprochen worden –, war undemokratisch und eine unverschämte Demonstration von Arroganz und Macht.

(Beifall bei der LINKEN – Helmut Peuser (CDU): Sie und demokratisch!)

Bisher war es eine demokratische parlamentarische Gepflogenheit, dass zu umfangreichen Gesetzentwürfen im Ausschuss eine Anhörung von Experten durchgeführt wird.