Protocol of the Session on March 31, 2009

Bisher war es eine demokratische parlamentarische Gepflogenheit, dass zu umfangreichen Gesetzentwürfen im Ausschuss eine Anhörung von Experten durchgeführt wird.

Aber unser Antrag, zum Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz im Innenausschuss eine Anhörung von Experten durchzuführen, wurde ohne inhaltliche Begründung – ich wiederhole: ohne inhaltliche Begründung – niedergestimmt.

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auch auf die vorangegangene Diskussion hinzuweisen.Wenn Sie sich dabei auf eine Diskussion über die Dienstrechtsreform berufen,will ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Dienstrechtsreform eine Änderung des Beamtenrechts beinhaltet und mitnichten etwas mit dem Hessischen Personalvertretungsgesetz zu tun hat, außer dass davon auch Beamtinnen und Beamte betroffen sind.Aber das ist eine ganz andere Diskussion.

(Beifall bei der LINKEN)

Insofern bedeutet das, was Sie vorhin dazu gesagt haben, nichts anderes als Täuschen und Verschleiern.

So findet heute im Hessischen Landtag bereits die zweite Lesung innerhalb eines Monats zu diesem umfangreichen Gesetzesvorhaben statt, ohne dass darüber ausreichend inhaltlich beraten werden konnte.

(Axel Wintermeyer (CDU): Wir werden noch viel Zeit haben!)

Meine Damen und Herren von der CDU, Frau Staatsministerin Henzler und meine Herren von der FDP, ich verstehe sehr gut, dass Sie über unseren Gesetzentwurf, den wir auf der Grundlage der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds hier eingebracht haben, nicht diskutieren möchten. Was könnten Sie denn schon anderes dazu sagen als: „Wir wollen keine gleichberechtigte Mitbestimmung der Personalvertretungen, wir wollen keinen partnerschaftlichen Umgang zwischen Dienststellenleitung und Personalräten; wir wollen lieber weiter das obrigkeitsstaatliche Denken und Handeln befördern“?

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das sagen die Richtigen!)

Herr Irmer, bei der Anhörung von Experten und Praktikern träte nämlich klar hervor, welche mitbestimmungsfeindliche Grundeinstellung die Koalitionsfraktionen haben. Daher wollen Sie die für Sie kritische Debatte möglichst schnell beenden. Aber, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, so leicht werden wir es Ihnen nicht machen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das können Sie dem Deutschen Gewerkschaftsbund erzählen!)

Wir hingegen verfolgen weiter unser Ziel, im Hessischen Personalvertretungsgesetz endlich wieder echte Mitbestimmungsrechte zu verankern und die Rechte der Personalräte erheblich auszuweiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit unserer Gesetzesinitiative sollen die seit Jahren bestehenden Ungleichgewichte zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretungen,insbesondere in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten, endlich wieder ausgeglichen werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und eine verlässliche öffentliche Verwaltung mit motivierten und leistungsstarken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies setzt aber eine gleichberechtigte Mitsprache der Personalvertretungen voraus: Fortschritt durch Mitbestimmung.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Mitbestimmung hat einen vielfältigen gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen. Die Mitbestimmung dient der demokratischen Kontrolle wirtschaftlicher und auch politischer Entscheidungen und sorgt bei den Beschäftigten für eine höhere Akzeptanz der administrativen Beschlüsse und Entscheidungen. Die Mitbestimmung ist eine elementare Voraussetzung für die Innovation und eine wichtige Voraussetzung für Veränderungsprozesse.

Veränderungen der Organisations- und Arbeitsstrukturen gehören schon seit Längerem zum Alltag der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie können jedoch nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen in angemessener Weise beteiligt werden.

Die gängige Rechtsprechung begründet das Recht der Personalvertretungen auf Mitbestimmung aus dem Sozialstaatsprinzip:

Mitbestimmung... dient der Kompensation des mit der Eingliederung in den Arbeitsprozess zwangsläufig verbundenen Verlusts von Selbstbestimmung des einzelnen Beschäftigten und setzt an deren Stelle die kollektive Interessenwahrnehmung durch die Personalvertretung.

Dieses Grundrecht bezieht sich auf die Entscheidungen und Angelegenheiten der Dienststelle, welche die Rechte und Interessen der Beschäftigten im Bereich ihrer Arbeits- und Dienstverhältnisse mehr als nur unwesentlich berühren.Es umfasst nicht nur die Gewährung materieller Beteiligungsrechte,sondern stellt auch Anforderungen an das Beteiligungsverfahren...

Das, was ich eben vorgetragen habe, war übrigens ein Zitat aus einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar 2001.

(Beifall bei der LINKEN – Wolfgang Greilich (FDP): Das war ja toll!)

Der öffentliche Dienst braucht ein modernes Personalvertretungsrecht.Angesichts der Vielzahl der Umstrukturierungen, der Privatisierungen und der damit verbundenen personellen Einzelmaßnahmen ist festzustellen, dass es dem Hessischen Personalvertretungsgesetz an einem effektiven Schutz mangelt. Die Umstrukturierung, die Privatisierung oder die Verlagerung der Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes in privatrechtliche Unternehmen lösen die Probleme aus, die der Gestaltung durch die Interessenvertretung entzogen sind. Dies gilt auch im Zusammenhang mit den Gemeinschafts- oder Mischbetrieben des öffentlichen Dienstes sowie bei Fragen des Übergangs bzw. des Restmandats bei Organisationsveränderungen.

Ein Personalvertretungsrecht, das die Personalräte erst im Nachgang der politischen Entscheidung bei der Erfassung einzelner Organisations- und Personalveränderungen einbezieht, greift viel zu kurz. Zahlreiche Erfahrungen mit der Verwaltungsmodernisierung machen deutlich, dass eine prozessbegleitende Mitbestimmung sinnvoll und notwendig wäre.

Die Zusammenarbeit muss gestärkt werden. Mit der bisherigen Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes wurde aber eine einseitige Stärkung der Position der Dienststellenleitung vorgenommen.Dies widerspricht dem Wesen eines modernen Personalvertretungsgesetzes und konterkariert die im Gesetz festgeschriebene vertrauensvolle Zusammenarbeit,zu der im Übrigen auch die Dienststellenleitung gesetzlich verpflichtet ist. Dazu sind nicht nur die Personalräte verpflichtet, denen man das immer vorhält.

Ein modernes Personalvertretungsrecht, wie wir es fordern, muss die Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitgeber und der Personalvertretung stärken und organisieren. Dies bedeutet, dass Dienststellenleitung und Personalvertretung auf Augenhöhe miteinander arbeiten müssen.

(Beifall der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wiss- ler (DIE LINKE))

Hierzu befindet sich in unserem Gesetzentwurf eine Reihe von Vorschlägen, die, wie Sie wissen, bereits Bestandteil des früheren Personalvertretungsrechts in Hessen waren und sich über viele Jahre und Jahrzehnte bewährt haben. Hierzu gehört aus unserer wie auch aus Sicht der Gewerkschaften bei der Verwaltungsanordnung insbesondere die Umwandlung der Mitwirkungsrechte in echte Mitbestimmungsrechte. Dazu gehören auch ein Initiativrecht der Personalräte bei allen Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, das Recht der Einigungsstelle, als Letztes zu entscheiden, sowie ortsnahe Personalvertretungen und eine angemessene Zahl Personalratsmitglieder,die von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden müssen.

Dazu besteht nach wie vor erheblicher Erörterungsbedarf. Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, damit Sie Ihr unmögliches und undemokratisches Verhalten im Innenausschuss nochmals in Ruhe überdenken können, wollen wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Entscheidung zu revidieren.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Oh!)

Herr Schaus, Sie müssen zum Schluss Ihrer Rede kommen.

Danke schön, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Wir beantragen deshalb, eine dritte Lesung durchzuführen. Sie soll mit einer ausführlichen Beratung und einer Anhörung sachverständiger Expertinnen und Experten im Innenausschuss verbunden sein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Schaus, danke. – Als Nächster erhält Herr Bellino das Wort für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schließen uns der Beschlussfassung des Innenausschusses an und werden deshalb keine dritte Lesung – –

(Günter Rudolph (SPD): Herr Kollege, Ihr Mikrofon hat keinen Saft!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schließen uns der Beschlussfassung des Innenausschusses an.Wir werden daher in diesem Fall weder einer dritten Lesung noch einer Anhörung zustimmen. Denn wie schon während der ersten Lesung und auch während der Sitzung des Innenausschusses angeführt – da haben wir das sehr wohl auch diskutiert –, sind wir der festen Überzeugung, dass es sich bei dem Gesetzentwurf der LINKEN nicht um ein Zukunftsmodell handelt, sondern dass das zu einer Zurückversetzung vor das Jahr 1999 führen würde. Sie wollen das Rad zurückdrehen. Das wäre unseres Erachtens das falsche Signal. Das haben wir während der Sitzung des Innenausschusses und auch hier gesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Jeder soll aber auch wissen – der Vorredner hat bereits darauf hingewiesen –, dass es im Zuge der Dienstrechtsreform, unabhängig davon, ob man das gut findet oder nicht, die Möglichkeit geben wird, auch zu diesem Themenkomplex zu sprechen und entsprechende Kritik zu äußern oder Anregungen zu geben. Das wird es sehr wohl geben. Das haben wir im Innenausschuss gesagt. Ich sage das hier auch gerne noch einmal: Es wird umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörungen geben. Dabei wird man mit Sicherheit auch über diesen Themenkomplex diskutieren.

Im Übrigen haben sich die Betroffenen schon geäußert. Wir alle wissen, dass der Gesetzentwurf, wie er uns hier vorgelegt wurde, nicht von der LINKEN, sondern vom DGB stammt. Ich denke, insofern wäre die Anhörung des DGB in der Sache recht einseitig gewesen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Der immer wieder zu hörende Vorwurf bzw. Hinweis, die jetzige Regelung sei nicht verfassungskonform, wird auch durch das ständige Wiederholen nicht glaubhafter und nicht richtig. Die entsprechenden Gerichte haben sich sogar höchstrichterlich entsprechend geäußert.

Was häufig von den Kritikern hier und auch im Innenausschuss übersehen wird, ist, dass mit den jetzt geltenden Gesetzen Beschleunigungsprozesse verbunden sind.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr richtig!)

Diese Beschleunigungsprozesse dienen zum einen den Angestellten und Mitarbeitern. Sie dienen aber auch und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Denn Mitbestimmung, Mitwirkung und eine effiziente Arbeitsweise sind doch zwei Seiten derselben Medaille.

Sie wollen das Rad zurückdrehen. Sie wollen die Entscheidungsprozesse verlangsamen. Wir meinen, dass sich die im Jahre 1999 eingeführten Regelungen bewährt ha

ben. Beispielsweise sagen Sie, dass Sie den Einigungsstellen mehr Kompetenzen geben wollten. Dabei übersehen Sie aber,dass sich allein schon dadurch der entsprechende Entscheidungsprozess deutlich verlangsamen würde.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das Gegenteil ist der Fall! Er würde sich beschleunigen!)

Das ist nicht im Sinne der Mitarbeiter und auch nicht im Sinne der Bürger.