Protocol of the Session on June 22, 2010

Diese Frage würde bestimmt streitig gestellt werden, wenn Ihr Gesetzentwurf in Kraft treten würde.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE):Warum?)

Sie fordern Bauinvestitionen durch den Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer innerhalb von zehn Jahren. Sie haben sich in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf noch nicht einmal die Mühe gemacht, diese Kosten zu beziffern. Da ein Landesgesetz Grundlage der Investitionen von Kommunen und frei-gemeinnützigen Trägern, meist kirchliche Organisationen, die Arbeiterwohlfahrt und Stiftungen, ist, werden wir natürlich über Konnexität reden müssen. Dasselbe gilt für Mehrkosten durch einen erhöhten Personalbedarf. Es gibt überhaupt keinen erkenn

baren Grund, warum die Diskussion anders verlaufen sollte als bei der Personalausstattung von Kindergärten. Dieser Teil der Mehrkosten würde dann auch sofort wirksam.

Natürlich wäre mehr Fachpersonal wünschenswert. Das ist keine Frage.Aber die Finanzierbarkeit und die Verfügbarkeit von Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt müssen beachtet werden. Auch im Krisenjahr 2009 stieg der Anteil an offenen Stellen für Altenpfleger, Sozialarbeiter und Erzieher um 52 %. Da diese Berufsgruppen in der Statistik der BA zusammengefasst sind, ist zu vermuten, dass der Anstieg an offenen Stellen bei Altenpflegern noch höher ist.Weiter ist zu bedenken, dass jetzt für Pflegekräfte ein branchenspezifischer Mindestlohn eingeführt worden ist. Ich begrüße das, aber Auswirkungen auf die Träger von Pflegeeinrichtungen sind doch nicht abzustreiten.Es ist überhaupt nicht geprüft worden,ob bei diesem Gesetzentwurf alle Träger ihr gegenwärtiges Leistungsangebot hinsichtlich der Kosten und des Arbeitsmarktes überhaupt aufrechterhalten könnten.

Weiter fordern Sie für Religionsgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften einen Rechtsanspruch auf besondere Abteilungen in Pflegeheimen. Wir befürworten durchaus Modellprojekte bei Bedarf, meist in Großstädten. Aber ein flächendeckender, wohnortnaher Anspruch auf diese Sondereinrichtung hat für uns bei der derzeitigen Finanzlage keine oberste Priorität.

Der Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit hat auf dem Hessentag in Stadtallendorf angekündigt, in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Qualität von Pflegeeinrichtungen vorzulegen.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Das hat er schon letztes Jahr angekündigt, und zwar für heute!)

Wir gehen davon aus, dass hier die Fragen von Finanzierbarkeit und Arbeitsmarktaspekten berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, zwei weitere Gesichtspunkte sollten überdacht und müssen sehr sorgfältig überlegt werden. Es stellt sich die Frage, ob die ambulante Pflege, die Kurzzeit-,Tages- und Nachtpflege,Bestandteil des Gesetzes werden sollte. Auf der einen Seite steigen auf diesen Gebieten die Anforderungen sowohl quantitativ als auch qualitativ. Wir wollen, dass die pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung, in ihrer eigenen Wohnung, bleiben können. Wir sehen hier eindeutig Vorteile aus humanitären und medizinischen Gründen. Daher ist ambulante Pflege heute mehr als die Überwachung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und der Körperhygiene.

Auf der anderen Seite müssen Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Überwachungsmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt sein und müssen von den Pflegeorganisationen auch akzeptiert werden.Ambulante Pflegedienste dürfen nicht durch Bürokratie von ihrer eigentlichen Aufgabe abgehalten werden oder aus Furcht vor staatlichen Sanktionen ihre Dienste einstellen. Dies muss sorgfältig überlegt werden; und das braucht auch etwas Zeit.

Die bereits bestehenden Landesgesetze oder Gesetzentwürfe entschieden die Frage der Einbeziehung der Tagespflege unterschiedlich, und zwar ganz unabhängig davon, welcher politischen Partei der zuständige Minister ange

hört. Eine völlig neue Herausforderung bei der Pflege stellt die Altenpflege für Menschen mit Behinderungen und HIV-Infektionen dar. Ich kann derzeit noch nicht beurteilen, ob dies in das Gesetz einbezogen werden muss. Es soll aber in die Überlegungen einbezogen werden, damit die spezifischen Pflegebedingungen geschaffen werden und vermieden wird, dass Betroffene Probleme mit Kostenträgern bekommen würden,weil ein erhöhter Pflegebedarf wegen Behinderung oder Grundkrankheit besteht oder aber, vereinfacht ausgedrückt, weil sie – das sage ich in Anführungsstrichen – alt geworden sind.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass überhaupt kein Zeitdruck für eine Gesetzesvorlage oder gar die Notwendigkeit einer Fristsetzung besteht. Solange noch kein Landesgesetz in Kraft tritt, und dies ist in der Mehrheit der Bundesländer derzeit der Fall, gilt das Bundesgesetz. Trotzdem gehen wir davon aus, dass die Landesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der die Würde des pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt stellt, Finanzierungs- und Arbeitsmarktaspekte transparent darstellt und eine Akzeptanz bei Trägern von Wohneinrichtungen mit Pflege und ambulanten Pflegediensten anstrebt.

Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen und sind uns der schwierigen Herausforderungen durchaus bewusst. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Danke sehr,Herr Dr.Bartelt.– Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Dr. Spies gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bartelt, ich habe Ihre Einwände mit Interesse gehört; wir werden das alles nach der Anhörung sicherlich im Ausschuss debattieren können. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben, nehmen wir diese gern entgegen. Ich habe insbesondere mit Interesse gehört, dass offenkundig geplant ist,auch den ambulanten Bereich in einem Landespflegeheimgesetz zu regeln. Ich sehe dem mit großem Interesse entgegen, wie Sie das jenseits der deklaratorischen Ebene regeln wollen.

Zwei Punkte sind mir aber besonders aufgefallen, auf die ich noch kurz eingehen will:

Erstens.Die Ankündigungen,dass es ein hessisches Heimgesetz geben werde, kennen wir nun schon seit letztem Jahr.Wenn ich mich richtig entsinne, wurde sogar auf eine mündliche Frage die Vorlage eines solchen Gesetzes auf vor der Sommerpause 2010 terminiert. Sie sehen: Die Landesregierung tut es nicht.–Wir haben da schon einmal eines geschrieben.

(René Rock (FDP): Ja, abgeschrieben!)

Herr Rock, den Zwischenruf nehme ich gern auf. Sie werden sicherlich noch erläutern können, in welchem anderen Bundesland der Anspruch auf ein Einzelzimmer vorgegeben ist oder klare Personalzahlen vorgesehen sein sollen.Wenn Sie sich darauf beziehen, dass wir die Gesetzesstruktur zweier benachbarter Bundesländer in ähnlicher Form für klug halten, haben Sie allerdings recht. Das ist so. Das tun wir ausdrücklich gern und haben das bewusst immer öffentlich gesagt.

Zweitens.Herr Kollege Dr.Bartelt,wenn Sie die Analogie zum Kindergarten und den Kosten bei den Kommunen erwähnen, dann wäre ich Ihnen allerdings dafür dankbar, wenn Sie noch einmal nach vorne kommen und uns erklären würden, ob das jetzt heißt, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion jedenfalls bei den Kindergärten durchaus das Konnexitätsprinzip gilt, dass also alle die 1,75 Stellen refinanziert bekommen. Denn genau diese Analogie haben wir behauptet. Sie haben sie bestritten, und der Minister hat sie auch nicht finanziert. Vielleicht können Sie uns das eben noch einmal erläutern.

Danke, Herr Dr. Spies. – Herr Dr. Bartelt, Sie haben die Gelegenheit zur Antwort. Sie haben zwei Minuten lang Zeit, ebenfalls bekannt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da dreht er den Spieß um!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Spies, Sie haben jetzt zwar lange über Konnexität geredet, und Sie haben auch auf die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern bzw. Nachbarländern hingewiesen. Sie haben damit zugegeben, dass Sie den Gesetzentwurf einfach nur abgeschrieben haben.Ich habe auch noch einmal im Lande Rheinland-Pfalz nachgeschaut. Dort bestehen seit 2006 dieselben Konnexitätsbestimmungen wie im Bundesland Hessen.Aber auf die entscheidende Frage, ob Sie denn das Problem der Konnexität bei diesem Gesetzentwurf überhaupt sehen, sind Sie eben nicht eingegangen.

Personelle Mindeststandards und Bauinvestitionen in Milliardenhöhe schreien doch nach der Anwendung des Konnexitätsprinzips. Das sollten Sie bei Ihrem Gesetzentwurf doch zumindest einmal beziffern, damit wir eine Grundlage für die Diskussion im Ausschuss haben. Die Frage der Konnexität ist bei den Kindergärten eindeutig geklärt. Die Aussagen unseres Ministers und dieser Landesregierung waren immer eindeutig. Jede Kommune weiß, woran sie ist. Genau das würden sich die Träger der Pflegeeinrichtungen auch von Ihrem Gesetzentwurf wünschen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Bartelt. – Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag von Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder das Recht und die Zuständigkeit, das Heimrecht eigenständig zu regeln. Allerdings hat das Land nur die Zuständigkeit für das Heimordnungsrecht, während das Heimvertragsrecht nach wie vor auf Bundesebene geregelt wird – sicher einer der Widersprüche und Ungereimtheiten, die wir bei der Föderalismusreform an vielen Stellen finden.

In der Folge dieser Reform sind seit dem 1. September 2006 in verschiedenen Bundesländern Heimgesetze verabschiedet worden. Insgesamt sind es inzwischen elf Gesetze.

Herr Dr. Bartelt hat in Richtung der SPD-Fraktion gesagt, der Entwurf sei zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht. Ich muss aber feststellen, dass die Hessische Landesregierung gar nichts gemacht hat. Ob das gut oder schlecht ist, wissen wir nicht, auf jeden Fall hat sie gar nichts gemacht. Das ist die Sachlage.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben noch keinen Entwurf der Landesregierung vorliegen. Das ist mehrfach gesagt worden. Deswegen möchte ich ausdrücklich begrüßen,dass die SPD-Fraktion in Vorlage getreten ist und uns mit einem eigenen Entwurf in die Diskussion bringt.Wie gesagt, wir finden diese Diskussion überfällig und notwendig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Es ist ebenfalls schon angemerkt worden, dass sich der Gesetzentwurf, der uns jetzt vorliegt, weitgehend an dem orientiert, was Rheinland-Pfalz bereits geregelt hat. Ich weiß nicht, was daran empörend sein soll. Sie haben ein bisschen so getan, als habe sich die SPD-Fraktion das alles aus den Fingern gesaugt. Wir haben aber schon Gesetze, die in Kraft sind. Von daher gesehen finde ich es durchaus legitim, dass man sich bei denen umschaut, die offensichtlich ein bisschen schneller waren als die Hessen, was dort an notwendigen bzw. möglichen Regelungen getroffen wurde. Ich finde das eher ein gutes als ein schlechtes Beispiel. Das ist also eine gute Grundlage, um über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Lassen Sie mich jetzt kurz auf den Inhalt des Entwurfs eingehen. Mir sind schon einige Punkte aufgefallen, wo sich der SPD-Entwurf von der rheinland-pfälzischen Regelung unterscheidet – wie gesagt,Sie haben das nicht einfach abgeschrieben. Ich nenne als Beispiel den § 2, der mit „Grundsätze“ überschrieben ist. In der rheinland-pfälzischen Bestimmung ist von Wahlfreiheit die Rede. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, für uns GRÜNE ist die Wahlfreiheit von Menschen, die von diesen Regelungen betroffen sein werden, ganz wesentlich. Die SPD-Fraktion spricht im Gegensatz zu der rheinland-pfälzischen Regelung nur von „Angemessenheit“. Die „Angemessenheit“ wird aber nicht von den Betroffenen definiert, sondern von den Kostenträgern, von den Anbietern. Das finde ich einen echten Rückschritt gegenüber dem Gesetz, das in Rheinland-Pfalz gilt. Ich denke, wir müssen noch einmal genau hingucken, ob die rheinland-pfälzische Regelung an der Stelle nicht sehr viel besser ist als das, was Sie uns vorgelegt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde es auch richtig, dass wir, wenn wir über Heimgesetze reden, auch über Anforderungen und Standards im Bereich von Pflege und Betreuung sprechen, und zwar nicht nur bezüglich stationärer Pflege, die in solchen Einrichtungen stattfindet, sondern auch hinsichtlich ambulanter Pflege. Ich denke, die ambulante Pflege sollte bei dieser Regelung nicht außen vor gelassen werden. Wir sollten hier darüber sprechen, welche Anforderungen auch an der Stelle erfüllt werden müssen. Ich möchte hier

anregen, dass wir uns bei der Beratung des Gesetzentwurfs in dieser Frage die Hamburger Lösung anschauen. Die finde ich sehr viel besser und weiter gehend als das, was das Land Rheinland-Pfalz in seiner Regelung vorgesehen hat und was Sie in Ihrem Entwurf vorgeschlagen haben.

Lassen Sie mich einen dritten Punkt ansprechen. Ich glaube, dass dieses Heimgesetz auf die neuen alternativen Formen der Wohngemeinschaft und des Zusammenlebens eine Antwort geben muss. Gerade das Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit, sein Leben selbst zu bestimmen, sich selbst zu organisieren, frei zu entscheiden, wie man zusammenleben will, und der Frage der Überwachung,die mit einem solchen Gesetz immer verbunden ist, sollten wir uns hinsichtlich neuer Wohnformen genau anschauen. Wir sollten auch in der Anhörung darauf achten und unsere Gedanken dazu weiterentwickeln.

Lassen Sie mich weitere Aspekte ansprechen, die in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sind. Ich meine z. B. die Mitwirkungsrechte von Heimbewohnern bei der Gestaltung der Einrichtung, in der sie leben. Wir GRÜNEN sind ja immer für Partizipation. Gerade in solchen Situationen ist der Umfang der Mitwirkungsrechte in den Heimen ein ganz wesentlicher Punkt.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte und den ich sehr wichtig finde,ist die Gestaltung der Heimaufsicht. In der Situation, in der wir uns befinden – Herr Dr. Bartelt hat zu Recht darauf verwiesen, dass immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein werden –, sind es zentrale Fragen einer funktionierenden Heimaufsicht,wie diese ausgestaltet ist, welche Rechte sie hat, welche Kontrollen sie in welcher Form in den Einrichtungen vornehmen kann, welchen Druck sie auf die Einrichtungen ausüben kann, die Standards tatsächlich einzuhalten. Wir haben in den letzten Monaten in Hessen erlebt, wie wichtig es ist, eine funktionierende Heimaufsicht zu haben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen. Die Selbstbestimmung und die Wahlfreiheit von Heimbewohnern sind für uns ganz wesentliche Grundsätze, die im Zentrum jedes Versuchs stehen, ein Heimgesetz für Hessen einzuführen. Wir wollen die Gewährleistung von Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Aus unserer Sicht ist die diesbezügliche Regelung im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht optimal gelungen. Wir würden darüber gerne diskutieren und freuen uns auf die sicher sehr anregende Diskussion im Ausschuss und auf die Anhörung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Frau Schulz-Asche. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Mick jetzt die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schulz-Asche hat schon darauf hingewiesen: Seit der letzten Föderalismusreform haben die Länder im Bereich der Heimgesetzgebung weiter gehende Rechte. Insofern wird auch die Hessische Landesregierung – nach der Sommerpause, nehme ich an – einen Gesetzentwurf für ein hessisches Heimgesetz vorlegen.

(Günter Rudolph (SPD): In welchem Jahr?)

Sie wird das nach der Sommerpause tun. – Die SPDFraktion hat jetzt ebenfalls einen Gesetzentwurf vorgelegt und beteiligt sich an der Diskussion. Wir begrüßen das zunächst. In diesem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sind durchaus einige positive Aspekte vorhanden, zu denen ich kurz Stellung nehmen möchte.