Das hat seine Gründe. Die hessische Steuerverwaltung hat eine Spitzenstellung bei der Automationsunterstützung der Arbeit der Finanzämter. So wurde in der Finanzverwaltung in den letzten Jahren konsequent an einer Verbesserung des Arbeitsumfeldes für die Bediensteten gearbeitet. Alle Finanzämter sind mit modernen Arbeitsplatz-PCs, Flachbildschirmen und Druckern ausgestattet, die in Erneuerungszyklen regelmäßig ausgetauscht und damit auf dem neuesten Stand gehalten werden, um Ausfällen vorzubeugen.
Auch bei dem Bund-Länder-Projekt KONSENS zur Vereinheitlichung und Modernisierung der in der Steuerverwaltung eingesetzten Software ist Hessen eines der fünf Länder, die unter Mitwirkung des Bundes stellvertretend für alle Länder ganz entscheidend die Strategie und Architektur der Informationstechnik der Steuerverwaltung bestimmen.
Um das Ziel der bundesweiten Vereinheitlichung der Software weiter zu beschleunigen,wurde auf hessische Initiative mit den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Differenzanalyse ihrer Länderverfahren zu dem Verfahren des bayerischen EOS-Verbundes – dem alle anderen Bundesländer bereits angehören – ein einheitlicher Standard definiert. Bayern passt die EOS-Programme nach diesen Vorgaben an, um die wesentlichen Vorteile aus unserem bestehenden Länderverfahren zu integrieren. Darin wird Bayern durch die Übernahme von Programmieraufgaben unterstützt. Die entsprechend fortentwickelten EOS-Programme werden somit zu KONSENSBasisplattformen und von Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen bis Ende des Jahres 2011 eingesetzt. Nordrhein-Westfalen wird aus technischen Gründen von seinem bestehenden Verfahren später direkt auf die eigentliche KONSENS-Zielplattform übergehen.
In allen Finanzämtern der übrigen Bundesländer ist damit bei über 100.000 Mitarbeitern bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2010 einheitliche Software im Einsatz,mit
hin vier Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit haben wir erstmals ein einheitliches Computerprogramm für alle Bundesländer. Dann werden die Probleme, wie sie bisher auftreten, hoffentlich nicht mehr existieren. Die Qualität der Software gerade der hessischen Finanzverwaltung zeigt sich darin, dass wir als Erste und völlig problemlos auch die neue Anwendung zu § 34a Einkommensteuergesetz umsetzen konnten.
Lieber Kollege, meine Damen und Herren,Abg. Rudolph hat die Antwort bereits vorweggenommen: positiv.
Ich füge jetzt hinzu: Die Landesregierung beurteilt die Einrichtung dieser Sportfördergruppe als sehr erfolgreich.
Woran kann man so etwas messen? Wir sagen das nicht nur, weil das unsere Idee war, sondern mittlerweile hat das eine ganze Reihe von Ländern genauso gemacht.
Wir haben beispielsweise eine Kooperation mit Rheinland-Pfalz. Die Rheinland-Pfälzer haben uns beauftragt, ihre Beamten, die sportliche Spitzenleistungen erbringen, in diesen Sportfördergruppen auszubilden.
Worum geht es dabei? Im Kern geht es dabei immer um die Frage: Wie kann jemand sportliche Spitzenleistungen erbringen und sich gleichzeitig beruflich eine Zukunft erarbeiten?
Das zusammenzubringen ist die Kernaufgabe der Förderung des deutschen Spitzensports – wenn man nicht gerade Fußball spielt. Deshalb bietet die hessische Polizei an: Die gleichen Auswahlbedingungen, die man für den Polizeiberuf generell braucht, gelten auch für diese Sportler. Denen wird nichts geschenkt. Aber die Ausbildung dauert wesentlich länger und ist so orientiert, dass man beides unter einen Hut bringen kann. Die Eignungsaus
Das Ganze wird – und das ist mir wichtig – durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der hessischen Polizei, dem Olympiastützpunkt und dem Landessportbund geregelt. Es ist wichtig, dass das von allen getragen wird.
Zurzeit haben wir 45 Spitzensportlerinnen und -sportler in fünf Sportfördergruppen. In diesen Tagen beendet die erste Gruppe ihr Studium. Danach werden sie in besonderer Weise im Dienst eingesetzt.
Im Ergebnis haben wir eine ganze Fülle von Gold-,Silberund Bronzemedaillen bei Welt- und Europameisterschaften, Universiaden und Olympischen Spielen erworben, eine reiche Sammlung. Das Letzte, was in besonderer Weise öffentlich hervorgetreten ist: Ariane Friedrich ist eine unserer Beamtinnen und bei der Leichtathletikweltmeisterschaft im vergangenen Jahr besonders hervorgetreten, neben anderen.
Sie spüren, das ist ein Feld, in dem ich seit vielen Jahren sehr engagiert bin.Aber man kann es auch nüchterner betrachten. Herr Kollege Bellino, ich glaube, die beste Antwort, wie sich das bewährt hat, kann man dadurch geben, dass man darauf verweist, dass der Deutsche Olympische Sportbund die Verwaltungsfachhochschule der hessischen Polizei im vergangenen Jahr im Dezember mit dem Titel versehen hat: Hochschule des Spitzensports 2009. – Das ist eine Auszeichnung, die wir bisher noch in keinem Zusammenhang erhalten haben. Das ist eine Anerkennung vor allem für die Arbeit derer, die sie machen. Das Konzept ist gut, und wir werden es fortführen.
Wird sie in dem Fall, in dem die Bundesregierung keine Grundgesetzänderung plant, im Bundesrat gegen ein Gesetz stimmen, das die getrennte Wahrnehmung der Aufgaben in den Jobcentern und damit deren Zerschlagung vorsieht?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beantwortung von hypothetischen Fragen ist in der Politik meistens unklug und noch weniger häufig weiterführend. Deshalb antworten Juristen darauf meistens mit: Es kommt darauf an.
Da Sie aber mit dieser Antwort sicherlich nicht zufrieden sind,will ich mich deutlicher festlegen und sagen:Ich kann mir nicht vorstellen,dass dieses Problem anders als mit ei
Herr Minister, sehen Sie es auch so, dass der seit gestern vorliegende Regierungsentwurf nicht zustimmungsfähig ist, da darin weder die Hilfen aus einer Hand noch die Erweiterung der Optionskommunen vorgesehen ist?
Ich bewundere Sie bezüglich der Schnelligkeit der Prüfung eines solch komplexen Gesetzeswerkes. Wir brauchen dazu noch ein bisschen länger. Aber auf den ersten Blick sind diese Vorschläge nur bedingt ermutigend.
Wie kann aus Sicht der Landesregierung der Wettbewerbsverzerrung durch die Beschilderung der Tank- und Rastanlagen an hessischen Bundesautobahnen – fünf Hinweisschilder – auf der einen Seite und der Autohöfe – nur ein Hinweisschild – auf der anderen Seite entgegengewirkt werden?
Herr Kollege Gremmels, wie auf Tank- und Rastanlagen bzw. Autohöfe entlang der Bundesautobahnen hinzuweisen ist, ist bundesgesetzlich geregelt. Bei Tank- und Rastanlagen, also bewirtschafteten Rastanlagen, handelt es sich nach dem Bundesfernstraßengesetz um Nebenbetriebe und somit um Verkehrseinrichtungen an Bundesautobahnen. Auf diese Verkehrseinrichtungen wird auf der Grundlage des § 42 Abs. 2 StVO in Verbindung mit den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen hingewiesen. Darin ist festgelegt, dass bewirtschaftete Rastanlagen im Regelfall dreimal anzukündigen sind.
Demgegenüber sind Autohöfe privat betriebene Einrichtungen, die im Gegensatz zu Tank- und Rastanlagen keine eigene unmittelbare Zu- und Abfahrt zur Bundesautobahn haben, sondern über eine reguläre Autobahnan
schlussstelle erschlossen werden. Die Beschilderung regelt sich über § 42 Abs.2 StVO,und hier ist festgelegt,dass auf einen Autohof nur einmal zwischen 500 und 1.000 m vor der Autobahnausfahrt hinzuweisen ist. Also differenziert die gesetzliche Regelung des Bundes zwischen beiden, sodass, sollte auf einen Autohof mehrfach hingewiesen werden, es einer Änderung der Straßenverkehrsordnung bedürfte.
Sie sollten nicht mehr draufdrücken.Herr Kollege,wenn Sie draufdrücken, dann nehmen Sie sich den Saft immer selbst weg.Das will ich nicht.Augenblick,ich gebe Sie frei.