Protocol of the Session on July 7, 2009

(René Rock (FDP): Nicht überraschend!)

Das ist nicht überraschend. Herr Rock, Sie sagen es. – Was erleben wir gerade? Das erkläre ich denjenigen, die dieses Geschäft nicht jeden Tag betreiben. Wir hatten die Situation, dass der Planungsverband Rhein-Main erklärt hat, sie würden eine Vorrangplanung für Windkraftanlagen anhand nachvollziehbarer Kriterien machen:Abstand zur Wohnbebauung, naturschutzfachliche Gesichtspunkte, Windhöffigkeit usw. Im gesamten Planungsverbandsgebiet kamen dabei 66 Standorte heraus.

Dann haben CDU und FDP völlig absurde Kriterien eingeführt, die nur dem Grundsatz „Bloß nicht bei mir“ folgen. Ihre Parteifreundinnen und Parteifreunde waren das. Sie haben völlig absurde Kriterien eingeführt und haben, jenseits jeder Fachlichkeit, die Zahl der Standorte von 66 auf fünf zusammengestrichen.

Dann kam noch die Regionalversammlung und hat gesagt: Na gut, machen wir drei mehr, dann sind es am Ende acht. – Jeder, der das beschlossen hat, wusste, dass das mit Recht und Gesetz nicht in Einklang zu bringen ist. Jeder wusste es.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Lautenschläger, es ist nicht irgendwer, der da herumspringt. Herr Rock nickt die ganze Zeit. Aber er sitzt auch in der Regionalversammlung und hat den acht Gebieten zugestimmt. Herr Herkströter ist in beiden Veranstaltungen dabei. Wissen Sie, wie der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Regionalversammlung heißt? – Banzer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist doch das Problem.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Judith Lannert (CDU):Welche Neuigkeit!)

Wenn Sie solche Leute haben, die mit solchen völlig verqueren ideologischen Verbohrtheiten operieren und übrigens wirtschaftliche Betätigung verhindern, Wertschöpfung verhindern,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

dass sogar Ihr eigenes Wirtschaftsministerium denen sagen muss: „Was ihr macht, verstößt höchstwahrscheinlich gegen Recht und Gesetz; zurück, macht noch einmal einen ordentlichen Plan“, dann haben Sie ein Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Solange Sie auf diesem Erkenntnisstand sind, werden wir Sie Plenarsitzung für Plenarsitzung immer wieder dazu zwingen, sich zu verhalten. Denn wenn man nicht aufgrund eigener Erkenntnis dazu kommt, seinen Weg zu verändern, dann muss man jedes Mal wieder draufhauen, Herr Stephan, so lange, bis es sich endlich bewegt. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Al-Wazir. – Im Moment liegen mir keine Wortmeldungen vor, aber Herr Görig hatte mir signalisiert, er wollte noch einmal kommen. – Also Kurzintervention, bitte schön.

(Zurufe der Abg. Axel Wintermeyer und Peter Beuth (CDU))

Herr Beuth, Herr Görig war hier und hat eine Kurzintervention angemeldet. Daraufhin habe ich ihn über die Geschäftsordnung aufgeklärt und gesagt, nach der Rede der Ministerin stehen ihm regulär fünf Minuten zu. Jetzt hat er wieder signalisiert, er kommt auf die Kurzintervention zurück,und hat mir die Karte erneut gezeigt.Insofern

ist dies eine völlig andere Situation. Ich verwehre mich gegen Ihre unsachliche Kritik.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Generalsekretär muss man auch können, Peter!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir reichen die zwei Minuten, weil ich nur zwei, drei Punkte habe.

Frau Ministerin, ich kann vieles nicht nachvollziehen, weil Sie sagen, es sei längst gemacht, und Sie warten auf unser Konzept. – Wir warten seit Monaten auf Ihr Konzept. All das, was Sie vortragen, hätten Sie schon längst machen können.

Das Thema Effizienz ist nicht neu, und das Thema Effizienz wird unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Sie und andere haben gefragt, und da kann man zum Teil mitreden: Wie viel Euro ergeben wie viel CO2-Einsparung? – Wenn das das Thema Effizienz ist, sind wir gern bei Ihnen.Aber auch an dieser Stelle haben Sie noch keine Tätigkeit entwickelt. Das muss man auch sagen.

Der Bestand ist ein großes Thema in unserem Gesetzentwurf. Ich hatte vorhin extra erwähnt, dass Solarthermie zur Wärmegewinnung in Gebäuden Vorrang vor Fotovoltaik haben soll, weil wir auch die 40 % Energieeinsatz zur Wärmeerzeugung unter dem Gesichtspunkt der Effizienz sehen sollten.

Der letzte Punkt. Ein Abwägungsprozess findet auch bei den öffentlichen Belangen generell statt. Die 1,5 %, die wir in unserem Gesetzentwurf haben, beziehen sich übrigens nicht allein auf Windenergie, sondern auf alle erneuerbaren Energien. Auch das sollte man der Fairness halber dazusagen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Judith Lannert (CDU): Deshalb hätten Sie nicht nach vorn zu gehen brauchen!)

Danke, Herr Görig. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für ein Drittes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz, Drucks. 18/827, soll dem Umweltausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung übergewiesen werden. Richtig?

(Axel Wintermeyer (CDU): Richtig!)

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, Drucks. 18/833, soll ebenfalls dem Umweltausschuss überwiesen werden. – Korrekt.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung, Drucks. 18/855, soll federführend dem Rechts- und Integrationsausschuss und begleitend dem Umweltausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.

Ich darf Sie auf weiter eingegangene Anträge hinweisen:

Auf Ihren Plätzen müsste vorliegen ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, Drucks. 18/906. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 77 und könnte mit Punkt 37 zum gleichen Thema aufgerufen werden. – So beschlossen.

Es müsste vorliegen ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung in Hessen. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 78. Redezeit: fünf Minuten? – So verabredet.

Außerdem ist eingegangen und auf den Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, Drucks. 18/908. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 79. Redezeit: fünf Minuten?

(Axel Wintermeyer (CDU): Kann zu Punkt 50!)

Er kann mit Punkt 50 aufgerufen werden.– Dann stellen wir das so fest.

Es liegt vor ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Neuordnung der Wirtschaftsförderung bietet Chance für konzeptionelle Neuausrichtung, Drucks. 18/909. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 80 und könnte mit den Tagesordnungspunkten 15 und 48 aufgerufen werden. – So verfahren wir.

Da wir gerade bei weiteren Anträgen sind, weise ich noch einmal darauf hin, dass ein Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend haushaltspolitische Verantwortung übernehmen – Kosten einsparen, Drucks. 18/914, direkt an den Wirtschaftsausschuss gehen soll, der im Anschluss tagt. So wurde mir mitgeteilt. – Auch so beschlossen, vielen Dank.

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Tagesordnungspunkt 6:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz – Drucks. 18/856 –

Wer bringt den Gesetzentwurf ein? – Herr Staatsminister Bouffier, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bringe für die Landesregierung das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ein.Ich will es in der Kürze der Zeit so formulieren – wir haben nur fünf Minuten Redezeit –: Das Gesetz hat sich bewährt, und es hat sich vor allem deshalb bewährt, weil wir in Hessen die sehr gute Situation haben, dass über 70.000 Menschen freiwillig in den Feuerwehren einen hervorragenden Dienst verbringen und viele Tausende ehrenamtlich im Katastrophenschutz wirken. Dieses Gesetz ist ein Rahmen dafür. Aber ich will mich zu Beginn dieser Einbringungsrede ausdrücklich bei all denen bedanken, die tagtäglich für unsere Sicherheit in besonderer Weise tätig sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie des Abg. Marius Weiß (SPD))

Warum bringen wir diesen Gesetzentwurf ein? Im Kern aus zwei Gründen:Zum einen läuft die Geltungsdauer des aktuellen Gesetzes zum 31.12.2009 ab; es muss also von diesem Landtag erneut beschlossen werden. Zum anderen wollen wir eine Reihe von Veränderungen oder auch mittlerweile notwendig gewordenen Sachverhalten in dieses Gesetz neu aufnehmen. Ich will auf vier Punkte verweisen:

Unser größtes Problem für den Erhalt des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes ist die Sicherung der ehrenamtlichen Kräfte auch für die Zukunft, die Beibehaltung derer,die es tun,auch und gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Wir haben immer weniger junge Menschen und sehr viele alte Menschen.Wir haben in Hessen sechs Berufsfeuerwehren, aber 2.600 freiwillige Feuerwehren. Das ist der erste große Block, um den sich alles drehen muss.

Das Zweite ist, fachlich gesprochen, die Erhöhung der Tagesalarmsicherheit. Wir haben weite Teile des Landes, in denen tagsüber kaum ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen, weil sie weit entfernt beruflich tätig sind.

Drittens müssen wir das Ehrenamt insgesamt stärken.Wir wollen das hohe Niveau der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr nicht nur erhalten – das ist in Deutschland anerkanntermaßen außerordentlich gut und in Hessen besonders gut –, sondern wir wollen versuchen, uns dort noch besser aufzustellen.

Beispielhaft möchte ich einige Veränderungen erwähnen. Das erscheint uns in Zukunft für das Erreichen der eben angesprochenen Ziele hilfreich und wichtig. Damit würde auch ein Vorschlag aus der Praxis aufgenommen.

Wir wollen in Zukunft ausdrücklich die Möglichkeit eröffnen, dass jemand bei zwei verschiedenen Feuerwehren seinen Dienst leisten kann.Wir haben heute die Situation, dass das nur an dem Ort geht, an dem er wohnt, also seinen ersten Wohnsitz hat. Es macht aber keinen Sinn, dass jemand, der z. B. auswärts studiert oder auswärts berufstätig ist, dort nicht die Möglichkeit hat, seinen Dienst zu leisten. Genauso soll er an seinem Heimatort eingesetzt werden können, jeweils so, wie es die Verhältnisse erlauben. Das hat es bisher so nicht gegeben. Das wird eine Neuerung sein, von der wir uns einiges versprechen.

Es gibt z. B. in unserem Lande mehrere Initiativen, bei denen sich erfreulicherweise Studenten bei den Feuerwehren angemeldet haben. Ich begrüße das außerordentlich. Neben manchem anderen gründet diese Überlegung auf genau dieser Situation. Das mündet in die Stärkung der sogenannten Tagesalarmsicherheit, d. h., dass wir zu jeder Zeit in der Lage sind, an jedem Ort angemessen Hilfe zu leisten.

Zweitens. Wir gehen davon aus, dass heute der bisher bestehende Einschnitt, mit 60 Jahren bei den Feuerwehren normalerweise keinen Dienst mehr leisten zu können, nicht mehr zeitgemäß ist.Wir wollen dieses Alter auf Antrag, d. h. freiwillig, und nach einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung, d. h., es wird festgestellt, was einer noch leisten kann, auf 65 Jahre hochsetzen. Das heißt, wir wollen das ermöglichen.