Damit bin ich bei einem der Vorwürfe, die Herr Schaus erhoben hat. Gut, es ist ein Ritual, das wir haben. Aber es ist gut, dass CDU und FDP den Gesetzentwurf eingebracht haben. Damit ist es beschleunigt worden. Außerdem, Herr Frömmrich hat es gesagt: Wir schieben hier eine riesige Dimension an Geld, über 500 Millionen €, die uns das wert ist. Wer soll denn den Gesetzentwurf machen, wenn nicht der Haushaltsgesetzgeber, also der Hessische Landtag?
Meine Damen und Herren, es ist ein gutes Ergebnis für die rund 93.000 Beamtinnen und Beamten, für die Richterinnen und Richter im aktiven Dienstverhältnis. Es ist aber auch ein gutes Ergebnis für die 66.000 Versorgungsberechtigten in diesem Land; denn wie bisher bilden die prozentualen Tariferhöhungen auch in dieser Besoldungsrunde die Basis für die Besoldung und die Versorgung. Das heißt, der Tarifvertrag bildet sich auch bei den Beamtinnen und Beamten ab. Aber es war kein einfacher Weg.
Herr Frömmrich hat schon darauf hingewiesen: Das betrifft einmal die Dimension, über die wir reden. Das steht auch ausdrücklich in der Drucks. 18/7364:
Für das Land [Hessen] ergeben sich für die Jahre 2013 und 2014 Mehrausgaben für den Bereich der Besoldung von insgesamt rund 285 Millionen € und für die Versorgung von insgesamt rund 134 Millionen €.
Das ist eine echte Summe, die sich meines Erachtens sehen lassen kann und die auch sehr deutlich macht, welche Wertschätzung Beamtinnen und Beamte bei dieser Landesregierung, aber auch bei diesem hessischen Landesparlament genießen.
Ein etwas schwierigerer Bereich war zugegebenermaßen – da zunächst als zusätzliche Schikane bezeichnet – die Verminderung der gesetzlichen Versorgungsrücklage um 0,2 Prozentpunkte. Aber ich finde, dass die Anhörung sehr vernünftig gezeigt hat, dass die Verbände diesen Verminderungsschritt mehrheitlich in sehr verantwortungsvoller Art und Weise kommentieren und mit diesem Verminderungsschritt mehrheitlich in verantwortungsvoller Weise umgehen – ein erfreulicher Punkt.
Trotzdem kann ich es Ihnen nicht ersparen: Wenn man vergleicht, was in benachbarten Ländern passiert, dann ist das schon etwas, was sich sehen lassen kann und was sich ab sofort auch jeden Monat in den Taschen von Beamtinnen und Beamten messen lassen kann. Ich will nur daran erinnern, dass die Besoldungsrunde 2013/2014 in den Ländern mehrheitlich von Verzögerungen und auch von Verzicht geprägt gewesen ist, bis hin zu gesamten Nullrunden – vollkommen anders in Hessen.
Nehmen Sie einmal Nordrhein-Westfalen. Da profitieren aufgrund der Spaltung gerade mal 20 % der Beamtinnen und Beamten von einer entsprechenden Erhöhung. In Hessen profitieren 100 % der Beamtinnen und Beamten. Lieber Kollege Rudolph, Rheinland-Pfalz ist zugegebenermaßen ein sehr interessantes Modell, das will ich zugestehen, keine Frage. Noch interessanter finde ich das Modell von Brandenburg: 2,45 % plus 1,8 %. Dann haben sie an den Rand der Aufstellung einen roten Strich gemacht, aber
nicht, weil Sie da mitregieren, lieber Herr Schaus, sondern der rote Strich heißt: „keine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung“. Das ist die Realität für die Beamtinnen und Beamten, wenn die Dunkelroten irgendwo mitregieren.
Bei uns ist das anders. Ich habe Ihnen eine Zeitung mitgebracht, die habe ich mir extra aufgehoben. Darauf ist ein Bild von Herrn Russ und mir. Herr Russ ist sehr gut getroffen, ich bin sehr schlecht getroffen, das will ich zugeben. Hier ist ein gelbes Zettelchen: „Bitte Wiedervorlage für Debatte im Plenum zur Besoldungserhöhung“. Ich will Ihnen etwas daraus vorlesen. Herr Russ, der glücklicherweise wirklich konsequent kritisch mit uns umgeht, schreibt hier:
Und gerade als dbb müssen wir in unsere Bewertung positiv einfließen lassen, dass Hessen bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich schnellere und vor allem bessere Zusagen gegeben hat als z. B.
Ich will hinzufügen, ich bin kein Freund davon, wenn man sagt – die Argumente sind schon zu hören –: Ihr könnt den unteren Gehaltsgruppen mehr geben, ihr könnt die unteren Gehaltsgruppen beispielsweise mit der Einmalzahlung beglücken. – Ich will trotzdem sagen, ich bin kein Freund von solchen Manövern, weil Sie dabei natürlich die Beamtenschaft spalten.
Geschenkt, das habe ich immer gesagt, soziale Komponente ist okay. – Das ist beim Tarifergebnis aber etwas anderes. In Tarifverhandlungen, wie es eben heißt, verhandeln wir, und da geht es darum, einen Kompromiss zu finden. Hier verhandeln wir nicht. Ich bin kein Freund davon, die Beamtenschaft zu spalten. Ich finde, wir müssen die Leistung aller Beamtinnen und Beamten honorieren. Das gilt rückschauend natürlich auch für diejenigen, die sich im Ruhestand befinden. Ob das der einfache oder der höhere Dienst ist, alle bringen eine gute Leistung.
Deshalb gibt es Gehaltserhöhungen verdientermaßen in der gleichen Höhe und in den gleichen Gruppen. Das ist ein richtiger Weg.
Ich sage den zuständigen Fraktionen dafür herzlich Danke schön. Die Beamtinnen und Beamten können sich freuen, wenn wir dies beschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rhein. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2013/2014 und zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften.
Ich lasse abstimmen in der Fassung des Änderungsantrags Drucks. 18/7768. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE.
Enthaltungen? – Bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf in der soeben genannten Fassung angenommen und wird zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsgesetz) – Drucks. 18/7771 zu Drucks. 18/7670 –
Berichterstatterin: Frau Kollegin Bächle-Scholz. Ist die Frau Kollegin da? – Nein. Übernimmt jemand anderes. Ich kann die Beschlussvorlage gern reichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Ich eröffne die Aussprache. Herr Dr. Spies hat sich als Erster gemeldet. Er spricht für die SPD-Fraktion. – Bitte gleich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Wirksamkeit von EU-Recht für den Schutz von Patienten insbesondere in der grenzüberschreitenden Versorgung her. Insofern ist er vielleicht doch weniger aufregend, als der Titel suggeriert. Die Maßnahmen, die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen sind, sind durchaus hinreichend richtig und sinnvoll, um diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung zu erteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an der Stelle darauf hinweisen, dass man eher verwundert sein muss, dass es bislang tatsächlich gestattet war, Heilberufe auszuüben, ohne über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. Das wird mit diesem Gesetz geregelt, und das finden wir richtig. Die Tatsache, dass nunmehr vollständige Informationen auch in schriftlicher Form bereitgestellt werden müssen, ist in Deutschland längst richterlich geregelt, aber nun auch gesetzlich.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch sagen, dass wir in einer neuen Legislaturperiode noch einmal sehr genau darüber nachdenken müssen, inwieweit denn der adäquate Schutz der Rechte von Patienten, die Förderung einer umfassenden Aufklärung und Information durch dieses Gesetz nicht nur in die richtige Richtung gehen, sondern hinreichend geregelt sind. Wir hatten vor einigen Jahren einmal vorgeschlagen, einen Landesbeauftragten für die Rechte der Patienten einzuführen, der ein Ansprechpartner wäre, ähnlich wie der Bundespatientenbeauftragte, der eine sehr segensreiche, wenn auch durch Fülle reichlich überfordernde Aufgabe erfüllt. Es wäre die Frage zu diskutieren, inwieweit eine unabhängige Patientenberatung nicht nur an einer, sondern an vielen Stellen in Hessen angeboten werden sollte.
An der Stelle würde mir noch eine lange Reihe von Vorschlägen einfallen, was z. B. die Präzision von Aufklärungen gerade im Bereich der IGeL angeht. All das muss man aber nicht in den letzten Zügen einer Legislaturperiode klären. In dieser Frage sollten wir auch in der nächsten Legislaturperiode in der Diskussion bleiben. Ich glaube, dass wir diesem Gesetzentwurf guten Gewissens zustimmen können, dass er in die richtige Richtung weist, dass wir aber in den nächsten Jahren noch einmal gemeinsam schauen müssen, ob es da nicht zusätzlichen Bedarf gibt, dessen Erfüllung keinem wehtut, sehr wohl aber die Qualität der Versorgung der Menschen in unserem Bundesland verbessern kann. Daran sollten wir dann gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Patientenmobilitätsgesetz regelt die Patientenrechte bei Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden medizinischen Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union. Es setzt eine EU-Richtlinie um, die der Bund zur gesetzlichen Regelung an die Bundesländer weitergeleitet hat.
Freizügigkeit innerhalb des EU-Binnenmarktes gilt dem Grunde nach auch für medizinische Dienstleistungen, wenngleich es derzeit erst in geringem Maß praktiziert wird. Bei Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden medizinischen Leistungen müssen ambulante und stationäre Anbieter, aber vor allem die Patienten wissen, welche Regeln denn gelten. Der EU-Staat, in dem die Behandlung durchgeführt werden soll, ist für entsprechende Information und Transparenz verantwortlich. Im Einzelnen: Qualifikation der Anbieter, Qualitätsstandards und deren Überprüfung, eine Regelung der Haftpflichtversicherung für ent
sprechende Anbieter – wie Sie, Herr Spies, zu Recht gesagt haben; ganz wichtig – und die entsprechende Gebührenordnung in dem Land. Zuständigkeit und Organisation verbleiben bei den Mitgliedstaaten. Es werden also keine neuen Behörden geschaffen, und es entstehen auch keine Eingriffsrechte europäischer Institutionen in die Mitgliedstaaten.
Meine Damen und Herren, funktionierende Informationssysteme werden sicherlich an Bedeutung gewinnen, weil die Patienten immer informierter werden – das ist gut so – und so auch eine Behandlung im Ausland wünschen. Diese Entwicklung ist aus der Sicht von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und sonstigen Anbietern in Deutschland nur zu befürworten, denn sie genießen eine hohe Reputation, und wir können es nur wünschen, wenn mehr EU-Bürger auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.