Meine Damen und Herren, funktionierende Informationssysteme werden sicherlich an Bedeutung gewinnen, weil die Patienten immer informierter werden – das ist gut so – und so auch eine Behandlung im Ausland wünschen. Diese Entwicklung ist aus der Sicht von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und sonstigen Anbietern in Deutschland nur zu befürworten, denn sie genießen eine hohe Reputation, und wir können es nur wünschen, wenn mehr EU-Bürger auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.
Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss einstimmig befürwortet wurde. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Spies, über all das, was Sie genannt haben, wird man sich weiter gesundheitspolitisch unterhalten können. Dies ist allerdings nun nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Aber auch hier, da wir bei europäischen Regelungen sind, kann ich mir gut vorstellen, dass Deutschland vorbildlich ist. Wenn wir in ganz Europa einen solchen Standard wie in Deutschland erreichen könnten, dann wäre schon viel getan.
Auch hier werden wir mit Spannung, Interesse und Sachkunde den weiteren Diskussionen entgegensehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass sich alle Versicherten in der Europäischen Union nunmehr auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können und ihre Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse tatsächlich in der Höhe erstattet werden, die man im Inland bekommen könnte.
Damit können EU-Bürger frei wählen, ob sie sich von einem Arzt im Inland oder von einem in einem anderen EUStaat behandeln lassen wollen. Das ist im Sinne eines gemeinsamen Europas tatsächlich eine Chance. Sie können sich weiterhin über nationale Kontaktstellen und andere Annehmlichkeiten informieren. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf somit unproblematisch, und wir werden diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt und Ismail Ti- pi (CDU))
Vielen Dank, Kollege Bocklet. Das war in Ordnung. – Jetzt hat der Kollege Mick, FDP-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Prinzip schon alles zu dem Gesetz gesagt worden, nur nicht von mir. Es ist in der Tat die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die wesentlichen Details haben schon die Kollegen Spies, Bocklet und Dr. Bartelt ausgeführt. Im Prinzip geht es darum, dass Rechtssicherheit im EU-Raum für ein wichtiges Thema geschaffen wird, nämlich für die Mobilität von Patienten bei der Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Wir begrüßen das sehr, denn dadurch wird der Binnenmarkt vollendet. Dadurch wird auch die Personenfreiheit in der EU weiter gestärkt, und es wird Rechtssicherheit für die Patientinnen und Patienten geschaffen. Im Übrigen – wie Herr Spies es schon gesagt hat – wird durch die Pflicht einer Haftpflichtversicherung ein Stück mehr an Sicherheit geschaffen. Insofern sind das alles Punkte, die sehr positiv sind. Deswegen begrüßen auch wir diesen Gesetzentwurf und stimmen ihm natürlich zu. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir fristgerecht die
verpflichtende Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates um. Hessen hat diese damit als eines der ersten Länder umgesetzt. Neben den Worten, die wir eben von den Vertretern der Fraktionen gehört haben, ist es auch so, dass es keine Ablehnung des Umsetzungsgesetzes bei der schriftlichen Anhörung durch Verbände und Institutionen gegeben hat. Insofern denke ich, dass mit dem Inhalt alle gut leben können, und bedanke mich für die konstruktive Beratung.
Ich rufe nun die Abstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, Drucks. 18/7771 zu 18/7670, auf.
Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Meine Damen und Herren, wir wären am Ende der Tagesordnung, wenn nicht jemand noch ein Grußwort sprechen will oder sonst was.
Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken. Ich entlasse Sie in Frieden. Bis morgen, Glück auf, machen Sie es gut. Die Sitzung ist geschlossen.