Protocol of the Session on September 22, 2013

Ich will eines ganz ehrlich sagen: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der als Gesetz das Verfahren in der Verwaltung regeln soll, also die Zuständigkeiten verteilen soll. Meines Erachtens gibt es da keinen inhaltlichen Streit um den Gegenstand des Gesetzentwurfs. Den kann es gar nicht geben, sondern es geht da um Vorschriften des Verfahrens.

Dass ein solcher Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt vorgelegt wird, der es dem Hessischen Landtag nicht mehr möglich macht, eine geordnete Anhörung im Ausschuss durchzuführen – dabei wäre es angesichts einer ganzen Reihe diskrepanter Punkte in den Stellungnahmen auch um eine Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gegangen –, ist nun auch kein Drama, aber doch durchaus bedauerlich. Angesichts der keineswegs so umfangreichen Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände wie auch der Kommunalen Spitzenverbände werden wir im Ausschuss also sehr genau darauf schauen müssen, inwieweit das gegenwärtige Gesetzgebungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt ohne detail

lierte Beratung gerade für die kommunale Seite erforderlich ist.

Vielleicht kann man darüber nachdenken, die unbefristet gültige Verwaltungsvereinbarung über die Zuständigkeiten, mit der bislang diese Frage gelöst wurde, noch ein wenig weiter gelten zu lassen.

Das werden wir im Ausschuss noch einmal in aller Ruhe beraten müssen. Aber ich denke, auch hier wird man am Ende zu einem akzeptablen Ergebnis kommen.

(Vizepräsident Lothar Quanz übernimmt den Vor- sitz.)

Insofern stimme ich Ihnen zu: Die konsequente Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund, die hinter diesem Gesetzentwurf steht, ist ein positives Ergebnis. Bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung werden wir wohl auch zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Spies. – Herr Rock, Sie sind der Nächste auf der Rednerliste.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute haben wir einen sehr auf Konsens ausgelegten Landtag. Auch der Gesetzentwurf, über den wir jetzt zu reden haben, kann, glaube ich, einhellig beschlossen werden.

Es gibt leichtere Kritik aus der kommunalen Ebene. Aus deren Interessensicht kann man die auch zumindest nachvollziehen. Herr Minister Grüttner hat hier gesagt, dass in diesem Gesetzentwurf die Sicherung von fast einer halben Milliarde Euro zusammengefasst ist. Die kommunale Ebene wird das verschmerzen können.

Die Grundsicherung im Alter wurde im Zusammenhang eines großen Rentenkonsenses eingeführt. Im Grundsatz haben das damals alle befürwortet. Aber man hat damals versäumt, das ausreichend zu finanzieren. Das gesamte demografische Risiko wurde den Landkreisen und den kreisfreien Städten aufgebürdet.

Jetzt soll das richtiggestellt werden. Das ist richtig und wichtig, denn schon heute ist das von der kommunalen Ebene kaum zu finanzieren. In diesen für die Kommunen schwierigen Zeiten bringt das eine Entlastung für sie.

Wir als Land sind da nur indirekt finanziell tangiert. Dennoch freue ich mich als Abgeordneter im Hessischen Landtag, dass dieser Gesetzentwurf heute auf den Weg gebracht wird. Damit kann den Kommunen endlich die notwendige Finanzierung gegeben werden, und sie können von dem immensen demografischen Risiko befreit werden, das sie bis jetzt tragen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Als Nächster wird Herr Bocklet für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu uns sprechen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben Minister Grüttner und auch Herr Kollege Dr. Spies alle wesentlichen Inhalte gesagt.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Danke schön!)

Was uns bei dieser Thematik tatsächlich inhaltlich zu interessieren hat, ist – und das hat mich auch sehr beeindruckt –, dass sich seit der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 bis zum Jahr 2011 die Fallzahlen verdoppelt haben, von 400.000 auf weit über 800.000 Personen. Daraus kann man erkennen, dass das in der Tat für viele Kommunen ein großes finanzielles Problem ist.

Herr Minister, zu Recht haben Sie gesagt: Es sind weit über 500 Millionen €, die der Bund ab dem Januar 2014 übernimmt. – Das ist gut und richtig. Wir finden, damit ist das auch an der richtigen Stelle. Die Kommunen dürfen hier nicht weiter finanziell belastet werden. Der Kollege Rock sprach von der „demografischen Belastung“, die in diesem Zusammenhang auf die Kommunen zukommen.

(René Rock (FDP): Vom „demografischen Risiko“!)

Deshalb unterstützen wir die Intention dieses Gesetzentwurfs, rechtskonforme Bestimmungen über die Bundesauftragsverwaltung zu schaffen. Wir unterstützen es auch, dass die bisherige Festlegung des Vorwegabzugs auf den LWV auf 5 % der Gesamtsumme jetzt durch eine aufkommensorientierte Verteilung der Bundesgelder ersetzt werden soll.

Wir wissen sehr wohl, dass es bei den Kommunalen Spitzenverbänden wie auch bei den Wohlfahrtsverbänden dazu kritische Stimmen gibt. Aber im Kern ist das die richtige Richtung. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung werden wir das alles sicherlich noch einmal kritisch wenden und prüfen. Alles in allem aber stimmt die Richtung.

Wir sind über diese politische Stoßrichtung froh. Die Kommunen können sich darauf freuen, sehr viele Millionen Euro zu sparen. Das ist richtig und war überfällig. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bocklet. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll dieser Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.

Ich darf den Tagesordnungspunkt 6 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Drucks. 18/7769 zu Drucks. 18/7251 –

Dazu wird mit aufgerufen:

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP – Drucks. 18/7775 –

Die Berichterstattung hat Frau Kollegin Faeser.

Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Drucks. 18/7251: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank. – Ich darf die Aussprache eröffnen. Herr Bauer, für die CDU-Fraktion haben Sie sich als Erster gemeldet.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wäre schön, wenn jemand aus dem Innenministerium da wäre! – Gegenruf des Abg. Alexander Bauer (CDU): Wir können ja dem Minister eine SMS über das Warnsystem schicken! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Über welches System? – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Einer aber könnte doch wenigstens da sein!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Solange es Menschen gibt, ist der Mensch in Gefahr. Die Erde war noch nie ein sicherer Ort. Daran hat sich trotz allen technischen Fortschritts nichts geändert. Man könnte sogar das Gefühl haben, die Bedrohungen seien vielfältiger geworden. Zu den alten Gefahren sind neue hinzugetreten.

Noch immer bedroht uns die Natur mit Unwettern, Hochwassern, Erdbeben, und selbst in Deutschland treten bereits Tornados auf. Auch Seuchen sind immer noch möglich. Dazu kommt die Gefahr von Amokläufen aller Art. Nicht zu vergessen sind Gefahren, die der technische Fortschritt mit sich bringt: Großbrände, Großunfälle, Giftwolken, Trinkwasserverunreinigungen und Bombenfunde.

Vor alledem wollen und müssen wir die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich warnen und schützen.

Meine Damen und Herren, gewarnt wurde schon immer: in alter Zeit mit dem Läuten von Kirchenglocken, im 20. Jahrhundert mit Sirenen. Wer in Zeiten des Kalten Krieges groß geworden ist, erinnert sich an die regelmäßigen Proben. Wovor aber genau der Sirenenalarm jeweils warnen wollte, war nicht immer jedem klar: War es ein Luftangriff der Roten Armee, ein Atomunfall?

Meine Damen und Herren, all das sind vergangene Zeiten. Seit den Neunzigerjahren wurden viele der rund 80.000 Sirenen auf öffentlichen Gebäuden abgebaut, auch deshalb, weil nach dem Ende des Kalten Krieges deren Unterhaltung zu teuer wurde.

Heute, im 21. Jahrhundert, verfügen wir über ganz andere technische Möglichkeiten, als es Sirenen oder Lautsprecherwagen darstellen. Wenn Sie kurz überlegen, wie Sie eigentlich jederzeit erreichbar sind, dann liegt die Antwort auf der Hand – zumindest steckt sie in der Tasche: Das

Mobiltelefon oder das Smartphone ist das Endgerät, mit dem nahezu jeder Bürger unseres Landes erreicht werden kann.

Das ist eine ganz einfache und auch nicht neue Idee. In zahlreichen Großstädten wird sie bereit umgesetzt. In Frankfurt, Hamburg und Berlin sowie im Ausland, in New York und Washington, laufen Erprobungen. Die Vielzahl dieser Projekte gibt den Fachleuten – dazu zählen auch die Datenschützer – viele Möglichkeiten, zu lernen, das System zu verbessern. Bei uns führt das Fraunhofer-Institut die technische Aufsicht.

Meine Damen und Herren, eine Warnung und Information der Bevölkerung über das Handy oder das Smartphone basiert auf Freiwilligkeit. Wer das nutzen will, muss sich zuerst anmelden. Man muss jedoch dafür werben und über die Vorteile eines solchen Systems in geeigneter Weise aufklären.

Meine Damen und Herren, ein solches KATWARN-System, wie wir es mit dieser Gesetzesänderung technisch ermöglichen wollen, kann Menschenleben retten. Ähnliche Systeme haben das bereits unter Beweis gestellt.

Ein solches Katastrophenwarnsystem hat noch einen weiteren Vorteil, und zwar einen finanziellen. Die Kosten werden letztendlich überschaubar sein; denn die Bürgerinnen und Bürger verfügen bereits über das nötige Endgerät, und es werden für sie keine eigenen, weiteren Investitionen nötig. Auf der anderen Seite verbleiben lediglich die Kosten für die Einführung für die nötige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Meine Damen und Herren, wir wollen keine Panik verbreiten und auch keinen Alarmismus ausrufen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen natürlich nicht bei jeder Gelegenheit in Angst und Schrecken versetzt werden. Aber wir denken, es wäre einfach fahrlässig, wenn die sich technisch bietenden Möglichkeiten nicht genutzt würden. Wir sollten daher dieses zusätzliche – ich betone das Wort „zusätzliche“ ausdrücklich – Momentum einer Information der Bevölkerung in angemessenem Umfang nutzen.

Dafür schaffen wir heute durch eine Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zunächst den rechtlichen Rahmen, dem wir als CDU-Fraktion zustimmen. Meine Damen und Herren, das ist ein Anfang. Damit das Ganze erfolgreich funktionieren kann, benötigen wir dafür weitere Unterstützung. Wir brauchen Multiplikatoren in den Landkreisen. Wir brauchen letztendlich die Akzeptanz und Mitarbeit der Bevölkerung, zu deren Schutz dieses erweiterte und moderne Informations- und Warnsystem zusätzlich eingeführt werden soll.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie der Gesetzesänderung Ihre Zustimmung erteilen können.

(Beifall bei der CDU – Peter Stephan (CDU): Nach dieser Rede auf jeden Fall!)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Als Nächster hat sich Herr Kollege Mack für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.