Das halte ich für rechtlich nicht zulässig. Das kann die Bundesregierung nicht. Sie kann internationale Erklärungen abgeben. Aber sie kann nach meiner Überzeugung keine Erklärung zulasten Dritter,nämlich der Länder und der Kommunen, abgeben. Das ist die rechtliche Seite.
Ich hielte es aber auch in der Sache für falsch. Ich halte es für ausgeschlossen,dass die Bundesregierung irgendetwas erklärt, ohne diejenigen, die die Folgen tragen müssen, also vor allem die Kommunen, vorher zu beteiligen und auf ihren Rat zumindest zu hören.
Aus diesen Gründen gibt es eine langjährige Übereinstimmung mit allen Kollegen – wir sprechen hier über Kinder; wir haben häufig Fälle dieser Art –: Wir sind uns einig, dass auf keinen Fall eine Erklärung mit rechtlich bindender Wirkung abgegeben werden kann, ohne die zwingend zu beteiligenden Länder und Kommunen zu fragen. Genau das ist auch der Grund, warum Entscheidungen, die z. B. das Aufenthaltsrecht und andere grundlegende Rechtsregeln für diesen Bereich betreffen, der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Das halte ich auch für richtig.
Welche Initiativen hat sie entsprechend der Ankündigung des Ministerpräsidenten Anfang August dieses Jahres ergriffen, um eine bundesweit einheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes zu erreichen?
Frau Kollegin Schulz-Asche, aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juni ist über das Thema Nichtraucherschutz erneut diskutiert worden. Da durch diese Entscheidung verschiedene Handlungsoptionen eröffnet wurden, werden zum Ausloten der Spielräume nach wie vor Gespräche mit Vertretern der Länder auf unterschiedlichen Ebenen geführt. Man will zu einem möglichst ländereinheitlichen Vorgehen kommen.
Sind die Aktivitäten, die Sie gerade beschrieben haben, auch der Grund dafür, warum die Landesregierung nicht an der Gesundheitsministerkonferenz teilgenommen hat, die vor zwei Wochen zu diesem Thema stattgefunden hat?
Frau Kollegin Schulz-Asche, es lagen terminliche Gründe vor. Es finden überall Gespräche statt. Leider ist aber auch anzumerken, dass sich einige Länder schon festgelegt haben, und zwar in sehr unterschiedliche Richtungen, sodass es schwierig ist, eine einheitliche Regelung der Länder zu finden, wie wir sie uns wünschen.
Aus welchen Gründen stellt sie nicht mehr die zentralen Prüfungsaufgaben des Landesabiturs und der Haupt- und Realschulabschlussprüfungen auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums ein und verhindert somit einen einfachen und kostenfreien Zugang für alle Schülerinnen und Schüler zu Übungsaufgaben?
Herr Abgeordneter, für fast alle Abituraufgaben in insgesamt 43 Fächern ist auf eine Vielzahl von Materialien zurückzugreifen. Auch die zentralen Abschlussarbeiten für die Haupt- und Realschulen enthalten in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch, entweder als Ganztext oder als Auszug,regelmäßig Fremdtexte,z.B. Gedichte, Kurzgeschichten und Reportagen.
Das Hessische Kultusministerium hat nicht das Recht, die Materialien, die gemäß den fachspezifischen Prüfungsanforderungen für die Erstellung einer Prüfungsaufgabe unabdingbare Grundlage sind, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Nach § 53 Urheberrechtsgesetz ist die Vervielfältigung kleiner Teile eines Werks zwar für Prüfungszwecke erlaubt, allerdings nur dann, wenn sie weder verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Für eine Veröffentlichung im Internet wäre es erforderlich, zwecks Wahrung der Urheberrechte von jedem einzelnen Rechtsinhaber die Genehmigung zur Veröffentlichung einzuholen. In der Summe betrifft das jährlich etwa 300 Aufgaben.Vor dem Hintergrund, dass Zustimmungen zu Internetveröffentlichungen nur schwer zu erreichen sind, und angesichts der hohen Anzahl von Aufgaben und des erforderlichen personellen und sächlichen Aufwands werden den Schulen die Aufgaben in Textform oder auf CD zur unterrichtlichen Verwendung zur Verfügung gestellt.
Herr Minister, werden die Aufgaben, deren Inhalte nicht unter diese gesetzlichen Vorgaben fallen, wieder ins Internet eingestellt, bzw. warum werden sie nicht eingestellt? Es werden schließlich keine Aufgaben mehr eingestellt.
Um jegliche urheberrechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden – das ist ein Gesetz, das sogar Freiheitsstrafen vorsieht –, werden gegenwärtig keine Aufgaben ins Netz gestellt.
Wie stellt sie sich zu der aktuellen Absicht der schwarz-roten Bundesregierung,bei den Verhandlungen zum Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik auf EU-Ebene eine höhere Modulation mitzutragen?
Herr Abg. Heidel, die Landesregierung hält an der Beschlussfassung der Agrarministerkonferenz vom 2. Juni 2008 sowie an dem Beschluss des Bundesrats vom 4. Juli 2008 fest. Sie lehnt somit eine Erhöhung der Modulationssätze ab.
Ich darf den Text verlesen, den wir auf der Agrarministerkonferenz am 2. Juni 2008 beschlossen haben:
Vor diesem Hintergrund wird eine Erhöhung der Modulationssätze im Rahmen der Gesundheitsüberprüfung der GAP entschieden abgelehnt, da diese die Liquidität der Betriebe und die Betriebseinnahmen weiter schwächen würde und ausreichende Kofinanzierungsmittel nicht in allen Bundesländern zur Verfügung stehen.
Herr Minister, wie bewerten Sie denn das Verhalten des Bundeslandwirtschaftsministers Seehofer, der im Vorfeld eine Erhöhung abgelehnt und jetzt in Brüssel einer Erhöhung zugestimmt hat?
Herr Abg. Heidel, für Herrn Kollegen Seehofer stellt sich natürlich folgendes Problem: Grundsätzlich lehnen wir die Erhöhung ab. – Auf der anderen Seite stellt sich aber folgende Frage: Wenn die Europäische Union eindeutig sagt, es wird zu einer Erhöhung der Modulationssätze kommen, ist es die Aufgabe des Ministers, wenn sie denn kommt,die Höhe herunterzuhandeln.Des Weiteren sollte er auch auf die Modulation und die Verlagerung der Mittel von der ersten Säule auf die zweite Säule entsprechend Einfluss nehmen.
Wird der Schulversuch der Otto-Hahn-Schule, einer kooperativen Gesamtschule der Stadt Hanau, die seit dem Schuljahr 2003/2004 Förderklassen für hochbegabte und hochleistende Schülerinnen und Schüler anbietet und der in sechs Wochen auslaufen wird, verlängert werden?
Da wir seit dem Einreichen der Frage an Weisheit und Erkenntnis gewonnen haben, darf ich mir erlauben, festzustellen, dass wir wissen, dass der Schulversuch bis zum Jahresende laufen wird. Die Frage bleibt trotzdem bestehen.
Frau Abgeordnete,ich begrüße diesen Zugewinn an Weisheit. Er ist aber noch nicht abgeschlossen. Denn wenn er abgeschlossen wäre, wüssten Sie, dass der Schulversuch bis zum 31. Juli 2009 laufen wird und dass Ihre Frage deswegen gegenwärtig nicht zur Debatte steht.
Herr Minister, wie erklären Sie dann, dass der stellvertretende Schulleiter in einer öffentlichen Veranstaltung mahnend gesagt hat, dass Unsicherheit über die Fortsetzung des Schulversuchs bestehe? Die Schülerschaft ist verunsichert.
Frau Abgeordnete, das kann ich Ihnen nicht erklären. Ich bin Ihnen für die Frage dankbar. Denn spätestens jetzt dürfte der Sachverhalt klar sein.
Aus welchen Gründen hat sie sich nicht der freiwilligen Initiative des Landes Baden-Württemberg angeschlossen, die Atomaufsicht des Landes zusammen mit der Atomaufsicht des Bundes von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) begutachten zu lassen?
Frau Abg. Hammann, die Initiative für die Überprüfung der deutschen Atomaufsicht durch die Internationale Atomenergieorganisation ging vom Bundesumweltministerium aus. Das Land Baden-Württemberg hat sich Anfang 2007 offensiv bereit erklärt, an der Überprüfung teilzunehmen.
Damit hat sich die Frage nicht mehr gestellt, ob weitere mit der Atomaufsicht beschäftigte Landesbehörden teilnehmen sollen. Die Überprüfung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und einer großen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde wie des Landes Baden-Württemberg ließ eine effektive Mission des Instituts für Reaktorsicherheit erwarten. Die Ergebnisse werden allen deutschen Behörden zugänglich gemacht, die sich mit Atomrecht zu beschäftigen haben.