Wolfgang Greilich
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es noch eines Beleges bedurft hätte, dass diese Aktuelle Stunde sehr aktuell ist, dann haben wir den eben erlebt.
Frau Kollegin Wissler, es geht hier nicht um eine Aktuelle Stunde zu dem, was vor 90 Jahren passiert ist. Es geht um eine Aktuelle Stunde zu dem, was heute hier aktuell ist. Was heute aktuell ist, das ist die Geschichtsklitterung, die Sie auch hier wieder versucht haben.
Deswegen ist das Zitat von Ihnen, das Anlass zu der Aktuellen Stunde war, eigentlich nur der Ausgangspunkt. Womit wir uns hier befassen müssen,ist das Ergebnis,dass wir nach jetzt bislang 17 Plenartagen mit der Linksfraktion festzustellen haben: Das sind verschiedene Facetten des gleichen Tatbestandes Geschichtsklitterung. DIE LINKE verklärt das Bild der DDR. Sie leugnet geschichtliche Wahrheiten, wie den Schießbefehl und die Unterdrückung von Millionen von Menschen.
Sie verleumdet die SPD, deren Vorsitzende – das finde ich bezeichnend – diese Debatte gar nicht selbst verfolgt. Gleichzeitig begehen die Mitglieder der Landtagsfraktion vorsätzlich und mit offener Ankündigung Rechtsbruch im Kelsterbacher Wald.
Diese Partei und ihre Mandatsträger zeigen damit ihr wahres Gesicht. Rechtsstaat und Verfassung sind für diese Leute nicht verbindlich, nicht das Maß aller Dinge. Deshalb muss die Linkspartei wegen ihrer verfassungsfeindlichen Tendenz auch weiterhin vom Verfassungsschutz genau beobachtet werden.
Meine Damen und Herren, wenn man sich mit dem Thema Geschichtsklitterung durch Herrn van Ooyen und anderen beschäftigt, dann empfiehlt sich Quellenstudium. Gehen wir zurück an die Wurzeln. Ihre Vorgängerpartei PDS hatte auch einmal ein Grundsatzprogramm in der Nachwendezeit verabschiedet.
Dort heißt es wörtlich – ich zitiere –:
Die Deutsche Demokratische Republik hat unter Führung der SED der Macht des deutschen Imperialismus Grenzen gesetzt. Vier Jahrzehnte lang war in einem Teil Deutschlands die Herrschaft der Monopole und Banken beseitigt.
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland gemeint.
Die Befreiung vom Faschismus hatte dem deutschen Volk günstige Möglichkeiten für die Schaffung einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung in ganz Deutschland eröffnet. Allerdings wurde diese Chance in konsequenter Weise nur im östlichen Teil, in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR, genutzt.
Meine Damen und Herren, diese sozialistische Alltagsprosa verklärt und versucht, die brutale Unterdrückungs
politik zu verdecken, die zu antifaschistischen Glanzleistungen umfrisiert werden soll.
Heute ist das nicht anders. Romantisierung und verklärende Ostalgie beherrschen das Weltbild der Kommunisten und Sozialisten der Linkspartei.
Man kann durchaus auf sehr junge Quellen zurückgreifen. Ich gehe zu dem Bundesparteitag dieser Partei vom 24. und 25. Mai in Cottbus zurück. Ich weiß nicht, wer von Ihnen da war, Herr van Ooyen bestimmt. Dort hat Ihr Vorsitzender Lafontaine, der aus einer anderen ehemals großen Partei stammt,
erklärt, dass manches in der freien BRD eben nicht besser gewesen sei, sondern in der DDR besser war. Ich zitiere wörtlich:
... mehr soziale Gleichheit, mehr Gleichstellung der Frauen in Beruf und Gesellschaft, mehr soziale Sicherung, ein besseres Gesundheitswesen und eine gute Schulbildung.
Er hat dann weiter ausgeführt, die DDR sei unter anderem gescheitert, weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wenig Mitbestimmung hatten.
Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist – das sage ich hier zum wiederholten Male –: Die DDR war kein Kuschelstaat, wie Sie glauben machen wollen. Der Fanklub für eine menschenverachtende Diktatur, der hier drüben sitzt, hat keinen Platz in unserer Demokratie, und eigentlich dürften Sie auch keinen Platz in diesem Parlament haben.
Herr Dr.Wilken, nein, Sie haben keinen Platz in der Demokratie, weil Sie sich außerhalb der Demokratie aufstellen. Das ist das Thema.
Frau Schott,ich setze mich mit Ihnen auseinander,ob Ihnen das wehtut, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Ich könnte hier noch so einiges von der Kollegin Cárdenas anführen, die sich bei hr-online als Fidel-Castro-Fan dargestellt hat, oder ein Zitat von Sahra Wagenknecht über die StalinZeit nennen. Ich will das der Zeit wegen nicht im Einzelnen ausführen. Ich habe das Gefühl, dass Sie uns noch öfter Gelegenheit dazu geben werden.
Das Thema Ihres gespaltenen Verhältnisses zum Rechtsstaat haben wir gestern ausführlich diskutiert. Ich kann mich deshalb auf die Feststellung beschränken: Sie begehen mit öffentlicher Ankündigung Rechtsbruch im Kelsterbacher Wald. Die Partei DIE LINKE und Sie, die Mandatsträger dieser Partei, zeigen damit ihr wahres Gesicht.
Ich wiederhole: Rechtsstaat und Verfassung sind für Sie offenbar nicht verbindlich. Die Einstufung der Linkspartei als verfassungsfeindlich bestätigt sich immer wieder.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich kann es relativ kurz machen.Wir haben hier schon zweimal im Plenum, zweimal ausführlich im Ausschuss und einmal in einer Anhörung über die Fragen debattiert,die zur Entscheidung anstehen.Ich will deswegen nur in aller Kürze das zusammenfassen, was ich vorgestern bereits in voller Ausführlichkeit dargelegt habe. Es gibt drei konkrete Einzelpunkte, die gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und gegen die Beschlussempfehlung sprechen. Und es gibt einen besonders schweren Mangel des Gesetzentwurfs, der die Ablehnung erforderlich macht.
Der erste Punkt, der dagegen spricht, ist, wir brauchen kein Gesetz. Es ist kein Gesetz erforderlich. Deswegen ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Wir hätten das längst auf dem Verordnungswege erledigt haben können. Die Initiative der GRÜNEN hat die Betroffenen fast ein halbes Jahr Zeit gekostet.
Zweiter Punkt. Sie haben es trotz heftiger Diskussionen nicht verstanden, dass es notwendig ist, die Anbindung der Härtefallkommission auch an das Parlament und damit an die direkt gewählten Volksvertreter vorzunehmen. Sie haben mit Ihrer Mehrheit entschieden, dass Abgeordnete in der Härtefallkommission nicht mehr vertreten sein werden.Damit fehlt die Anbindung an die direkt vom Souverän gewählten Vertreter. Damit fehlt ein Stück demokratischer Legitimation. Deswegen kann das so nicht unsere Zustimmung finden.
Der dritte Punkt, der vielleicht aus Ihrer Sicht nicht nur am Rande eine Rolle spielt: Sie bauen natürlich wieder zusätzliche Bürokratie mit einer zusätzlichen Geschäftsstelle auf. Bürokratie neben der Bürokratie hat noch nie dazu geführt, dass die Interessen der Betroffenen besser gewahrt werden, sondern das Gegenteil ist der Fall.
Es gibt einen besonders schweren Mangel, auf den eben Herr Kollege Bellino schon hingewiesen hat. Wir haben das vorgestern ausführlich diskutiert, und Sie haben sich
geweigert, das, was bislang in der Verordnung wiedergegeben war und das bekräftigt, was im Aufenthaltsgesetz niedergelegt ist, in den Gesetzentwurf aufzunehmen, nämlich die Tatsache,dass die Menschen,die sich aktiv gegen diese Rechtsordnung stellen, die sich nicht an die sonstigen Gesetze halten, die als Verbrecher verurteilt worden sind, die sich aktiv in einer verbotenen Art und Weise gegen die Anordnungen unserer Behörden stellen, das Recht auf Härtefallentscheidung verwirkt haben. Diese grundlegende Regelung wollen Sie offensichtlich nicht als wesentlich angesehen im Gesetz stehen haben.
Bislang war es in der Verordnung unstreitig. Ich erinnere daran: Wir haben zu Beginn dieser Wahlperiode schon einmal einen entsprechenden Fehler von Rot-Rot-Grün anschließend im Innenausschuss korrigieren müssen, weil Sie es versäumt hatten, in Ihren Beschluss gegen den Abschiebestopp diese Ausnahme aufzunehmen. Wir wollten Sie davor bewahren. Sie sind uneinsichtig. Also müssen Sie auch das Gesetz allein verantworten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schaus, Sie haben uns mit einem Pathos Ihr Grundanliegen erklärt, das offensichtlich überhaupt die Grundlage für demokratische Verhältnisse hier sein soll. Gehen wir einmal ein Stück von diesem Pathos herunter und schauen uns die Fakten an. Ich räume Ihnen gern ein, dass es den einen oder anderen 16-Jährigen, vielleicht auch den einen oder anderen 14- oder 15-Jährigen oder die eine oder andere 14- oder 15-Jährige geben mag, die so manches hier besser beurteilen können als Menschen, die älter sind, die Wahlrecht haben und 18 Jahre alt sind, die 30, 40, 50 Jahre oder wie alt auch immer sind, vielleicht auch besser als mancher, der auf der linken Seite in diesem Hause sitzt.
Aber wo Sie diese Grenze ziehen – warum eigentlich nicht bei 14, 16 oder 18 Jahren? –, das ist letztlich immer eine willkürliche Festlegung. Irgendwo muss dieser Schnitt gemacht werden. Dann müsste man sehr genau überlegen, welche Aspekte man als relevant ansieht und welche nicht. Ich will Ihnen nur drei Punkte nennen.
Zum einen ist das, was Sie uns vorgelegt haben, schlichtweg inkonsequent. Sie beantragen die Herabsetzung des aktiven Wahlalters, lassen aber das passive Wahlalter unangetastet.Wenn es Ihnen ernst ist,wenn Sie der Meinung sind, dass 16-, 17-Jährige genauso gut politisch beurteilen und handeln können wie die 18-Jährigen, warum wollen Sie ihnen dann das passive Wahlrecht verweigern? Damit – das könnte man so sagen – degradieren Sie die 16- und 17-Jährigen zum bloßen Stimmvieh, das nur mitstimmen darf, aber nicht die Chance zur echten Mitwirkung hat. Insofern sind Sie inkonsequent.
Als zweiten Punkt möchte ich Ihnen das Gesamtsystem unserer Rechtsordnung nennen, das z. B. an die Volljährigkeit, an die Geschäftsfähigkeit anknüpft. Wenn Sie die Geschäftsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes auch noch herabsetzen wollten – das habe ich bis jetzt allerdings nicht gehört –, müssten wir uns darüber
auch unterhalten. Aber ich finde es nach wie vor erstens richtig, dass 16- und 17-Jährige im Rechtsverkehr noch etwas besser als Erwachsene geschützt sind.
Ich bin zum Zweiten der Auffassung, wenn der Jugendliche nicht in der Lage ist, weil wir es ihm mit der Rechtsordnung nicht erlauben, sein sprichwörtliches Moped allein zu kaufen oder seinen Berufsausbildungsvertrag ohne Mitwirkung der Eltern zu unterschreiben,dann ist es inkonsequent, zu sagen: Das Wahlrecht ist so eine Kleinigkeit; das geben wir einmal vorab.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der Kommunen ist besonders wichtig: Was Sie hier machen, ist, dass Sie ein Wahlrecht zweiter Klasse einführen, nämlich das Kommunalwahlrecht.
Wir haben das Wahlalter für den Landtag und den Bundestag an das 18.Lebensjahr geknüpft.Das wollen Sie offenkundig unangetastet lassen. Das ist auch gut so. Dann dürfen Sie aber nicht das kommunale Wahlrecht abqualifizieren als Wahlrecht zweiter oder gar dritter Klasse.
Meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, eine andere Möglichkeit für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungen gebe es nicht, darf ich Sie darauf hinweisen, einfach einmal in die Hessische Gemeindeordnung zu schauen. Dort ist das längst geregelt. In § 4c ist unterhalb der Schwelle des Wahlrechts in der Hessischen Gemeindeordnung vorgeschrieben, wie heißt es so schön:
Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.
Da sind unterschiedlichste Möglichkeiten gegeben – ob das Beiräte sind, ob das Kinder- und Jugendparlamente sind, wie es die in verschiedenen Städten gibt. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind durchaus da. Dazu müssen Sie nicht das Wahlrecht in einer unangemessenen Art und Weise angreifen.
Meine Damen und Herren, Mitte der Neunzigerjahre gab es in Hessen eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung. Sie war auch mit von der FDP initiiert. Damals wollten wir das passive Wahlalter für den Hessischen Landtag, das immer noch bei 21 Jahren liegt, auf 18 Jahre absenken.
Das Interessante an dieser Volksabstimmung war das Ergebnis: 70 % der hessischen Bürgerinnen und Bürger, die sich an dieser Volksabstimmung beteiligt haben, haben klar abgelehnt, was der damalige Landtag ihnen zur Abstimmung vorgelegt hat.
Wie ich gerade höre, durch einstimmigen Beschluss. Ich habe es nicht nachgelesen, aber wenn Sie das sagen, Herr Kollege, wird das stimmen.
70 % der Hessen haben sich damals gegen die Veränderung des Wahlrechts, gegen eine solche Absenkung der Altersgrenze ausgesprochen. Warum wollen Sie dann heute an das Kommunalwahlrecht gehen und es verändern?
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, hören Sie auf den Souverän,auf das Volk.Lassen Sie die Finger vom Kommunalwahlrecht. Lassen Sie es, wie es ist, so ist es gut.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das bedeutet, dass ich auf die Begründung verzichte und lediglich den Gesetzentwurf einbringe, derart war es wohl besprochen. – Es geht um das Gesetz zur Änderung des Hessischen Reisekostengesetzes und damit um die Wegstreckenent
schädigung für die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, die ihren privaten Pkw für Dienstfahrten – also nicht für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, sondern für Fahrten im Interesse des Arbeitgebers – nutzen.
Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, die Wegstreckenentschädigung für Strecken, die mit dem eigenen Pkw zurückgelegt werden, von 30 auf 40 Cent je Kilometer anzuheben. Die Entschädigung bei der Nutzung eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs soll auf 18 Cent je Kilometer erhöht werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Änderung für Dienstreisende, die ein Fahrrad benutzen, vor – derart, dass die Differenzierung zwischen den Strecken, die über die Gemeindegrenzen hinausführen, und solchen, die innerhalb einer Gemeinde zurückgelegt werden, aufgehoben werden soll. Die Einzelheiten sowie die Gründe werden wir in der zweiten Lesung zu beraten haben. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen stellt sie nicht mehr die zentralen Prüfungsaufgaben des Landesabiturs und der Haupt- und Realschulabschlussprüfungen auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums ein und verhindert somit einen einfachen und kostenfreien Zugang für alle Schülerinnen und Schüler zu Übungsaufgaben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manches hat Herr Kollege Beuth bereits vorweggenommen. Wir haben uns hiermit auseinanderzusetzen, und wir können erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es im Lande Hessen eine Einigung mit den Tarifbeschäftigten gegeben hat, und zwar, wie ich meine, mit zwei wichtigen Ergebnissen:
Erstens. Das gefundene Ergebnis der Tarifverhandlungen ist ein angemessenes Ergebnis. Es ist das Ergebnis freier Tarifverhandlungen; und es ist in der konkreten Ausgestaltung auch so, dass soziale Aspekte durchaus berücksichtigt werden. Das ist die eine wichtige Erkenntnis.
Zweitens. Eine weitere wichtige Erkenntnis ist, dass eine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder nicht erforderlich ist, um in Hessen vernünftige Ergebnisse zu erzielen.
Wir brauchen in der Tariflandschaft weniger Regulierung und nicht mehr.
Das Zweite – deswegen sind wir heute mit diesem Tagesordnungspunkt beschäftigt –: Es ist eine gute Tradition, das, was an Tarifergebnissen gefunden ist, 1 : 1 für die Beamten des Landes Hessen umzusetzen. Das ist zum einen eine Tradition. Das ist zum Zweiten auch gerecht. Es ist auch eine Maßnahme, die sich die Beamten und Beschäftigten des Landes Hessen verdient haben. Ich denke, es ist an der Zeit, an dieser Stelle auch einmal Dank an die Beamten und Tarifbeschäftigten zu sagen, die über lange Jahre Opfer für die Entwicklung des Landes Hessen gebracht haben.
Meine Damen und Herren, deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.Wir wollen keine Sonderopfer. In diesem Punkt sind wir uns einig mit der CDU.
Damit komme ich zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN. Was hier verlangt wird, ist ohne Frage ein Sonderopfer für die Beamten des Landes Hessen in Höhe von mehr als 40 Millionen c gegenüber der vorgesehenen 1 : 1-Umsetzung des Tarifergebnisses. Wir begrüßen das insoweit erkennbare Bemühen um Haushaltskonsolidierung, um Einsparung. Herr Kollege Wagner, nachdem Sie hier sehr hörenswert dargelegt haben, dass Sie sich Gedanken um die Steuerentwicklung und um die Einnahmesituation im Lande Hessen gemacht haben, würden wir uns allerdings wünschen,dass Sie etwas konkreter würden mit Ihren Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung.
Wir wollen hier keineswegs die Tür zuschlagen, sondern wir hören sehr aufmerksam, was Sie sagen. Wir teilen das Anliegen der Haushaltssanierung. Deshalb werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen.Allerdings muss ich auch sagen: Nach dem, was wir hier gehört haben, ist eine Zustimmung zu dem Änderungsantrag nicht möglich. Ich wiederhole: Wir wollen keine Sonderopfer für Beamte, auch nicht für einzelne Gruppen von Beamten. Die sozialen Aspekte – ich hatte es erwähnt – sind bereits im Tarifergebnis enthalten. Was wir brauchen, ist ein Gesamtpaket zur Haushaltskonsolidierung, das sich in einem Kraftakt niederschlagen muss. Dabei muss in der Tat letztlich alles zur Diskussion stehen, gegebenenfalls auch ein Beitrag der Beschäftigten des Landes Hessen, die von einer Haushaltssanierung und der Zukunftssicherheit ihrer Arbeitsplätze sowie der Zukunftsfähigkeit des Landes Hessen durch dauerhaft gesicherte Arbeitsplätze und angemessene Arbeitsbedingungen ebenfalls profitieren werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, nehmen Sie die Signale dieser Debatte und auch schon der Ausschussberatung im Innenausschuss zur Kenntnis. Haushaltssanierung – da sind wir uns einig – ist eine zentrale Aufgabe, ohne die wir die Zukunft nicht erfolgreich gestalten können.
Herr Wagner, über eines sind wir uns nicht einig: wenn Sie sagen, Geld habe keine Farbe. Es hat in der Tat keine einheitliche Farbe. Aber eines ist klar erkennbar geworden, gerade in den letzten Monaten in diesem Haus. Rot ist das Geld auf keinen Fall. Rot und Blutrot haben Ihnen schon
signalisiert, dass Ihr Antrag überhaupt keine Chance auf Realisierung hat,
dass er mit Sicherheit abgelehnt wird, auch wenn Frau Fuhrmann sich dazu wieder aufregt. Die Botschaft ist eindeutig erkennbar und verstanden. Grüne Vorstellungen, auch für eine solide Haushaltspolitik, können Sie mit den zur Haushaltssanierung bereiten Fraktionen umsetzen. Gehen Sie den Weg, den Sie angedeutet haben, konsequent zu Ende.Verschwenden Sie Ihre Zeit nicht mit dem Versuch, einen knallroten Luftballon – denn mehr ist es bisher nicht – mit der Bauanleitung eines Herrn Schaus zu einem fadenscheinigen Schlauchboot mit begrenzter Haltbarkeit aufzublasen,
sondern – dazu fordere ich Sie auf,und darum bitte ich Sie – treten Sie sofort in Gespräche mit uns,mit den zur Haushaltssanierung bereiten Fraktionen, ein, und bauen Sie mit uns, um bei dem Bild zu bleiben, einen hochseetüchtigen Tanker,
mit dem wir gemeinsam die Zukunft für unser Land und für unsere Menschen gewinnen können.
Meine Damen und Herren! Was wir hier vorliegen haben, ist mittlerweile nicht mehr ein Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wenn man sich den Änderungsantrag anschaut, stellt man fest, es ist ein Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN. Lassen Sie mich eines dazu bemerken: Besser geworden ist er dadurch nicht.
Gegen die Vorlage, die offenkundig kein besonderes Herzensanliegen insbesondere der Kollegen der SPD-Fraktion ist, wenn ich mir die prominente Besetzung der Fraktion hier anschaue, sprechen vor allem drei Punkte.
Der erste ist – Frau Kollegin Waschke hat es eben schon angedeutet –, dass kein Gesetz erforderlich ist. Eine der ersten Drucksachen in dieser Wahlperiode – sie trägt die Nummer 17/57 – weist den richtigen Weg. Schon am 24. April haben wir diese Vorlage, einen Antrag von CDU und FDP zur Neuregelung der Härtefallkommission, hier behandelt und dem Innenausschuss überwiesen. Die Lösung im Interesse der Betroffenen wäre deshalb schon vor der Sommerpause möglich gewesen. Der Innenminister hat sehr deutlich gemacht, dass er bereit war, in Abstimmung mit dem Parlament die Verordnung zu ändern und die Härtefallkommission entsprechend den Wünschen des Parlamentes zusammenzustellen.
Meine Damen und Herren,ein schönes Beispiel dafür:Wo es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen.
Zum Zweiten fehlt der Härtefallkommission nach Ihrem Vorschlag, meine Damen und Herren, ein wesentlicher Teil, nämlich die Beteiligung von Abgeordneten. Frau Kollegin Waschke, ich muss sagen, auch das war ein Stück weit peinlich. Wenn Sie hier fast triumphierend einen etwas ungehörigen Anzuhörenden zitieren, der meint, er müsse das „rudimentäre Halbwissen von Politikern“ gei
ßeln, dann wirft das ein bezeichnendes Licht auf Ihre Einschätzung dessen, was bislang in der Härtefallkommission geleistet wurde. Ich kann sagen, aus unserer Sicht war das nicht so.
Herr Kollege Rudolph, bei uns gibt es eine offene Kommunikation. Ich weiß in der Tat, wie das gelaufen ist.
Meine Damen und Herren,Sie haben die Chance verpasst und den Antrag von CDU und FDP abgelehnt. Sie haben die Chance verpasst und im Innenausschuss den Änderungsantrag der FDP abgelehnt, der eine ausgewogene Zusammensetzung der Härtefallkommission unter Beteiligung des Souveräns, unter Beteiligung der vom Souverän gewählten Abgeordneten, möglich gemacht hätte.
Drittens blähen Sie die Härtefallkommission durch eine völlige Überbesetzung und die Schaffung einer eigenen Geschäftsstelle auf. Bürokratie neben der Bürokratie hat noch nie einem Betroffenen geholfen.
Deswegen werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung von SPD und GRÜNEN ablehnen. Wir haben ebenfalls einen CDU-Antrag vorliegen. Ich kann nur sagen, das ist der löbliche Versuch, nach dem Scheitern unseres Vorstoßes wenigstens einen Grundfehler des Gesetzentwurfs von SPD und GRÜNEN zu korrigieren, nämlich das Fehlen der gewählten Volksvertreter. Aber um welchen Preis, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, haben Sie dies beantragt? Um den Preis der Übernahme der Aufblähung aus dem SPD-Vorschlag zu einer Härtefallkommission von wiederum 22 Mitgliedern. Effektivität und Wirksamkeit solcher Gremien nehmen bekanntlich mit der Größe ab und nicht etwa zu.
Deshalb können wir Nr. 1 des CDU-Antrags, zu der wir letzten Endes getrennte Abstimmung beantragen werden, nicht zustimmen. Dem guten Willen tragen wir dadurch Rechnung, dass wir uns enthalten werden. Aber zustimmen können wir nicht.
Uneingeschränkt zustimmen – das will ich allerdings betonen – können wir dem CDU-Antrag im Übrigen, insbesondere Nr. 4, die vorsieht, dass in den Gesetzentwurf das übernommen wird, was bislang geltendes Recht auf der Grundlage der Verordnung war: die Ausschlusstatbestände, die in der Verordnung niedergelegt waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verfolgte und in hohem Maße Schutzbedürftige haben unsere humanitäre Solidarität, und zwar uneingeschränkt. Für humanitäre Hilfe steht das freie Land Hessen in der freien Bundesrepublik Deutschland. Darin lassen wir uns nicht übertreffen. Aber Anspruch auf unsere Hilfe und Solidarität haben weder verurteilte Verbrecher noch andere Menschen, die sich aktiv gegen unsere Rechtsordnung stellen und das notwendige Mindestmaß an Kooperation mit unseren Behörden verweigern. Deshalb ist der CDUAntrag in diesem Punkt richtig.
In diesem Zusammenhang zum Abschluss mein Rat an die Mehrheit in diesem Hause, die gewillt zu sein scheint, auf der Grundlage des vorliegenden Änderungsantrags zu entscheiden: Wenn Sie schon meinen, diesen schlechten Gesetzentwurf verabschieden zu müssen, dann stimmen Sie wenigstens dem CDU-Antrag ab Nr. 2 zu, und wiederholen Sie nicht alle Fehler, die Sie schon einmal gemacht
haben. Ich erinnere Sie an den von Ihrer Mehrheit verabschiedeten Antrag zum Abschiebestopp, ganz zu Anfang unserer Legislaturperiode,der keine Ausnahme für verurteilte Straftäter vorsah und den wir dann mit Ihrer Unterstützung – Sie haben selbst zugestimmt – im Innenausschuss korrigieren mussten.
Ich komme zum letzten Satz. – Lernen Sie daraus, oder, um es in Anlehnung an einen ehemals wichtigen SPD-Politiker zu sagen, der sich mit der hessischen Variante der Ich-AG befasste: Versuchen Sie nicht zum zweiten Mal mit dem gleichen Kopf gegen die Wand zu rennen. Das tut auf die Dauer verdammt weh.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Extremisten dürfen keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren in diesem Hause haben.
Das ist die entscheidende Botschaft, um die es in dieser Aktuellen Stunde gehen muss und geht. Da muss ich als Einziges zu diesem Beitrag sagen: Herr Kollege Kaufmann, was Sie hier geboten haben, war in dem Zusammenhang schlicht peinlich.
Die vom Verfassungsschutz beobachtete linksextremistische Gruppierung Rote Hilfe ist von den LINKEN als anzuhörende Gruppierung benannt worden. Diese Organisation unterstützt straffällig gewordene Linke und Linksextreme in vielfältiger Art und Weise. Diese Organisation hat in diesem Hause garantiert nichts zu suchen. Sie in der Anhörung zu benennen, war ein grober Verstoß gegen die Regeln demokratischen Verfahrens in diesem Haus.
Meine Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich den hier vorgelegten Entschließungsantrag der SPD, dem wir zustimmen werden. Er zeigt, dass man doch noch in der Lage ist, sehr vernünftig und dezidiert die Positionen zu formulieren, die auch konsensfähig in diesem Haus sein sollen und müssen.
Deswegen werden wir diesem Antrag ohne Wenn und Aber in jeder Position zustimmen. Was der Grund dafür ist, dass wir uns damit beschäftigen müssen, kann man nachlesen. Es lohnt sich immer, Quellenstudium zu betreiben und einmal zu schauen, was denn selbst geschrieben wird.
Im Internet liest man über die Rote Hilfe – nicht in der Vergangenheit als das, was einmal gewesen sein soll, sondern heute,Ausdruck vom 21.08.2008 –:
Ist es der wichtigste Zweck der staatlichen Verfolgung, diejenigen, die gemeinsam auf die Straße gegangen sind, durch Herausgreifen Einzelner voneinander zu isolieren..., so stellt die Rote Hilfe dem das Prinzip der Solidarität entgegen und ermutigt damit zum Weiterkämpfen.
Meine Damen und Herren, da geht es nicht um Hilfe für irgendwelche armen Verfolgten in Venezuela oder sonst wo,wo man sich anscheinend ganz heimisch fühlt,sondern da geht es um Leute, die Straftaten gegen unsere rechtsstaatliche Ordnung verüben.
Dazu passt, dass die Rote Hilfe auf Kosten unseres Hauses in der Lage ist, hier auf Veranlassung der Linkspartei eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der FDP zu verbreiten, in dem es heißt: Die Rasterfahndung – über die wir ja ernsthaft diskutiert haben und zu diskutieren haben – sei „in den Siebzigerjahren in der gezielt geschürten Panikstimmung der ,Terroristenjagd’ gegen die Mitglieder der RAF und anderer Stadtguerillagruppen durchgesetzt und juristisch abgesichert“ worden. – Meine Damen und Herren, das ist schlicht Verharmlosung des Terrorismus, den wir in der Tat hatten.
Dass sich an diesem Bewusstsein der Roten Hilfe nichts geändert hat, kann man weiter lesen: „Die Terroranschläge vom 11. September 2001“ – wir alle haben die Bilder noch vor Augen und wissen, dass das so ziemlich das Schrecklichste ist, was bislang geschehen ist – „dienten in der BRD zur Konstruktion einer angeblichen ,allgemeinen Bedrohungslage‘... Eine tatsächliche Bedrohung durch ,islamistische Terroristen‘ vermochten die Behörden der BRD noch in keinem Fall überzeugend darzulegen.“ – Nein, die Behörden der BRD haben erfreulicherweise insbesondere auch mit Unterstützung der hessi
schen Behörden ganz klar erkennbare Anschläge verhindert.
Dazu passt das, was Herr Dr. Wilken hier gesagt hat. Das war jetzt wirklich schon ein bisschen peinlich, vielleicht haben wir den Morgen der Peinlichkeiten, nach Herrn Kaufmann Herr Dr.Wilken. Herr Dr.Wilken meint, es sei schon hilfreich, und man brauche die Rote Hilfe. Sie habe in der Vergangenheit schon eine wichtige Hilfe geleistet. – Die Diktion kam mir sehr bekannt vor, als ich mir die Unterlagen angeschaut habe.
Was ist eine wesentliche Aussage der Roten Hilfe zu dem spannenden Thema, das Herr Dr. Wilken interessiert? – Es heißt dort in einer Ausarbeitung, das KPD-Verbot sei ein Meilenstein des Staatsterrorismus. Dass das Herr Dr. Wilken als Hilfe und als Unterstützung ansieht, kann ich mir vorstellen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Zitat aus dem „Wiesbadener Tagblatt“ von der vergangenen Woche abschließen. Michael Bermeitinger hat dort geschrieben, und ich kann das nicht besser ausdrücken: „Da können sich die LINKEN in Bund und Ländern hundertmal von ehemaligen DKP-Funktionären und DDR-Sympathisanten in ihren Reihen distanzieren – solche Aktionen, wie die mit der Roten Hilfe, die vom Verfassungsschutz zum Sympathisantenumfeld etwa der ehemaligen RAF gezählt wird, zeigen dann doch, woher der Wind weht.“ – Genau so ist es.
Eine abschließende Bemerkung zu Herrn Schmitt. Ich habe schon gesagt, wir begrüßen Ihren Antrag. Wir werden ihm zustimmen.Aber Sie sollten aufhören, wie Sie es hier mehrfach praktiziert haben, letztlich die Salonfähigkeit der Linkspartei überhaupt erst herzustellen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Datenmissbrauch, gerade im privaten Bereich, ist der Anlass für diese Aktuelle Stunde. Für mich ist das ein Anlass, einmal auf Folgendes hinzuweisen. Wir reden jetzt über das, was in den letzten Tagen wieder durch die Zeitungen gegeistert ist, nämlich der Datenhandel in großem Umfang. Aber unser Gedächtnis sollte nicht so kurz sein. Wir haben uns vor wenigen Wochen, kurz vor der Sommerpause, hier noch über ganz andere Datenskandale im privaten Bereich unterhalten. Ich erinnere an das Thema Lidl und die Ausspähaktionen bei der Deutschen Telekom. Insofern ist das Thema, das uns die GRÜNEN hier als Aktuelle Stunde präsentiert haben, keineswegs neu. Es hat dieses Haus auch in jüngster Zeit schon beschäftigt.
Allgemein wird über Grundgesetzänderungen und Gesetzesverschärfungen diskutiert. Über das alles wird man sorgfältig beraten müssen, aber nicht hier im Haus. Das ist in Berlin zu klären.Trotzdem sind wir dafür dankbar, dass diese Aktuelle Stunde heute stattfindet,und zwar aus zwei Gründen: Zum einen gibt uns das die Gelegenheit, das Thema noch einmal in das Bewusstsein der Bürger zu bringen. Ich verlasse mich da auf die Berichterstattung unserer Medien.Die entscheidende Botschaft,die wir vermitteln müssen, ist, dass wir es nicht schaffen werden, durch Beschlüsse und Aktivitäten dieses Hauses die Bürger letztlich davor zu schützen, dass ihre Daten auch dem Zugriff Unbefugter unterliegen. Das ist so. Das einzige wirksame Mittel – und das ist die Botschaft,die nach draußen gehen muss – ist, dass wir unsere Bürger zur Datensparsamkeit auffordern müssen. Die Daten, die gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden – z. B. im Internet –, können auch nicht missbraucht werden.
Das zweite Gute an dem Antrag der GRÜNEN, hier eine Aktuelle Stunde durchzuführen, ist, dass wir schon heute und nicht erst, wie es die Absprache der parlamentarischen Geschäftsführer vorgesehen hat,irgendwann später einmal über die Beschlussempfehlung zu unserem Antrag „Kompetenzzentrum Datenschutz“ abstimmen können. Das werden wir gleich im Anschluss an die Aktuelle Stunde tun. Ich freue mich, dass wir eine relativ breite
Mehrheit in diesem Hause endlich für die Schaffung eines Kompetenzzentrums Datenschutz bekommen.
Es geht dabei um Folgendes. Frau Kollegin Öztürk hat schon darauf hingewiesen. Die Trennlinie zwischen dem privaten und öffentlichen Datenschutz ist nicht mehr so klar zu sehen wie in der Vergangenheit. Wir konnten in den letzten Tagen die Aussage von Herrn Prof. Simitis in der Zeitung lesen. Er ist Ihnen allen bekannt als erster Hessischer Datenschutzbeauftragter und vielleicht als Papst des Datenschutzes in Hessen – wie auch immer man das nennen will. Er hat darauf hingewiesen, dass diese Trennung zwischen privatem und öffentlichem Bereich sogar hinfällig sei. Weiter hat er dazu gesagt, es sei erforderlich, eine radikale Reform des Kontrollsystems durchzuführen. Da werden jetzt vielleicht alle hellhörig, die meinen, dass jetzt wieder daran gedacht wird, irgendwelche Kontrollinstitutionen zu schaffen. Nein, ich habe sehr aufmerksam weitergelesen und festgestellt, was da gemeint war.Das ist in der Tat die Stärkung des internen Datenschutzes auch bei den privaten Unternehmen.
Das ist meines Erachtens eine wichtige Erkenntnis für uns alle. Es ist nicht etwa so, dass die Unternehmen Interesse daran hätten, dass illegal mit ihren Daten gehandelt wird, dass dort ausgespäht wird und dass die Daten ihrer Kunden, die ihnen Vertrauen entgegenbringen, missbraucht werden. Zumindest die meisten Unternehmen haben das Bewusstsein, dass man diesen Bereich schützen muss. Die Schaffung eines solchen Kompetenzzentrums Datenschutz wird es ermöglichen, dass man dort auch beratend tätig werden kann, um in den Unternehmen den internen Datenschutz entsprechend zu stärken. Das ist das Gebot der Stunde. Deswegen freue ich mich auf die sich abzeichnende klare Mehrheit für unseren Antrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schott, dieses Haus ist sich einig in der Abwehr und im Kampf gegen jede Form politisch motivierter oder sonst wie motivierter Gewalt. Ich sage Ihnen eines dazu: Was wir dazu nicht brauchen, sind Aufforderungen aus dem linksextremen Lager.
Wir sind uns in diesem Haus völlig einig in der Verurteilung der brutalen und abscheulichen Gewalttat im Schwalm-Eder-Kreis.Wir sind froh, dass das Opfer offensichtlich auf dem Weg der Genesung ist. Wir werden weiterhin alles unterstützen, um solche Taten in Zukunft zu verhindern.
Frau Kollegin Schott, was Sie heute geboten haben, ist der wiederholte Versuch, zu täuschen und abzulenken, indem Sie mit einem Finger auf andere zeigen und vergessen, dass vier Finger auf Sie selbst zeigen.
Wir haben uns heute in der zweiten Aktuellen Stunde mit dem Verhalten des Abg. Schaus und seinen Versuchen auseinandersetzen müssen, den Verfassungsschutz in eine Ecke zu stellen, die etwas mit der Verfolgung linksorientierter Menschen und der Blindheit gegenüber den Herausforderungen der rechten Seite zu tun hat. Wir haben gedacht, das sei eine Entgleisung gewesen, auch wenn Herr Schaus nicht die Größe gehabt hat, sich zu korrigieren, dass sich so etwas nicht wiederholt.
Das, was Frau Schott geboten hat, war eine Neuauflage. Sie unterstellt letztlich genau das Gleiche, was Herr Schaus vorher unterstellt hat. Frau Schott, das werden wir nicht hinnehmen. Das können Sie mit uns nicht machen.
Ich hatte gehofft, dass Sie es noch klarziehen. Sie haben erwähnt, dass der Staatsschutz bei einer Veranstaltung dabei gewesen sei.Was soll das heißen?
War das nun gut, dass er aufgepasst hat, oder war es schlecht? Ich bin der Auffassung, es ist gut, wenn unsere Sicherungsorgane wachsam sind, darauf achten, dass nichts passiert, und vorsorgen, soweit das nur geht.
Frau Schott, diese Organe, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz, sind nicht blind. Die schnelle Aufklärung der Straftat im Schwalm-Eder-Kreis hat dies gezeigt.Der rasche Zugriff war eine wesentliche Geschichte.
Sie haben versucht, den Eindruck zu erwecken, es habe Erkenntnisse gegeben, die diese Straftat hätten verhindern können.Sie haben nebulös alles Mögliche zitiert,was in der Tat bekannt ist und was wir wissen. Das weiß insbesondere auch das Amt für Verfassungsschutz. Aber wo sich daraus ein Hinweis auf diese Straftat hätte ergeben sollen,das sind Sie uns schuldig geblieben.Sie wollten diesen Eindruck erwecken. Das ist eine Schweinerei, wenn ich das einmal so ausdrücken darf.
Frau Schott, Herr Schaus, wenn Sie etwas Konkretes wissen, dann sagen Sie es endlich, aber hören Sie auf mit irgendwelchen Unterstellungen und Andeutungen.
Meine Damen und Herren, ich kann mich ansonsten auf den Kollegen Beuth beziehen, der schon dargelegt hat, dass es erhebliche Maßnahmen gibt. Es gibt in der Tat Probleme. Die NPD verliert ihre Kraft, das rechte Potenzial zu binden.
Dadurch werden Neonazigruppen erheblich schwerer kontrollierbar. Die Szene verselbstständigt sich.
Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz hat darauf hingewiesen, dass sich daraus eine steigende Gefahr rechtsextremistisch motivierter Straftaten ergibt.Wir haben die Konsequenzen gesehen. Es gibt das Kompetenzzentrum Rechtsextremismus mit sechs neuen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz. Es gibt weitere Maßnahmen, Herr Beuth hat sie genannt. Ich sage eines dazu:Auch diese sechs neuen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz kosten Geld. Wir haben versucht, letzte Woche im Innenausschuss ein klares Bekenntnis des Parlaments zu einer uneingeschränkten Finanzierung des Landesamts für Verfassungsschutz herbeizuführen. Ich will nicht erwähnen, wer das abgelehnt hat, es war nicht nur die Linksfraktion. Wir bekennen uns zu dieser
ungekürzten Finanzierung für den Schutz der Demokratie gegen alle Extremisten von rechts und links.
Der richtige Weg dafür ist beschrieben durch die Wachsamkeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Die Anträge von CDU/FDP einerseits und SPD andererseits beschreiben letztlich das gleiche Thema. Beide Anträge finden unsere Zustimmung. Der Antrag der Linksfraktion ist, wie schon ausgeführt, der untaugliche Versuch, uns in eine bestimmte Richtung zu drängen. Das können Sie mit uns nicht machen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Jugendlichen in Deutschland weisen große Wissenslücken über das DDR-Regime auf. Es ist feststellbar, dass über weite Teile ein verzerrtes Geschichtsbild besteht.
Mehr als die Hälfte der Schüler,vor allem in den östlichen Bundesländern, sieht den SED-Staat nicht ausdrücklich als Diktatur; im Westen ist es immerhin ein Drittel der Schüler. Das Ministerium für Staatssicherheit beurteilten viele der Jugendlichen in Ostdeutschland vergleichsweise positiv. Selbst die Behauptung, die Stasi sei ein Geheimdienst gewesen, wie ihn auch demokratische Staaten haben, wiesen nur 45 % der Befragten zurück.
Was die Sozialdemokraten interessieren dürfte: Viele hielten Willy Brandt für einen DDR-Politiker, die Wahlen unter Erich Honecker für demokratisch.
Meine Damen und Herren, das alles ist Ergebnis einer Studie des Forschungsverbundes SED-Staat an der Freien Universität Berlin. Damit wurde ein ernst zu nehmendes Problem aufgedeckt, das bildungspolitisch nicht ohne Folgen bleiben kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es besteht ein offenkundiger, ganz direkter Zusammenhang zwischen
den Kenntnissen über die DDR und der Beurteilung der DDR.
Je mehr Schüler etwas über den DDR-Staat wissen, desto kritischer beurteilen sie ihn.
Herr van Ooyen, das liegt unter anderem an Ihren Vorgängern.
Aus den negativen Ergebnissen dieser Studie leiten die Forscher ein unzureichendes Geschichtsunterrichtsangebot in der Schule ab.
Herr van Ooyen, gerade Sie sollten zuhören, weil Sie das ganz besonders betrifft.
Obwohl die Lehrpläne in allen der vier untersuchten Bundesländer die Behandlung der deutschen Teilung und der DDR vorsehen, muss es Bildungspolitiker hellhörig machen, dass beispielsweise mehr als 80 % der Schüler in NRW aussagten, sie erführen im Schulunterricht wenig oder gar nichts über die DDR. Augenscheinlich ist die Vermittlung des Wissens im Unterricht ein echtes Problem.
Hessen wurde in diese Studie nicht einbezogen. Aber auch hier sollten Konsequenzen gezogen werden. In Hessen stehen die Teilung und die Wiedervereinigung Deutschlands zwar in den Lehrplänen für die Jahrgangsstufe neun in allen drei weiterführenden Bildungsgängen, aber offenkundig reicht das nicht aus.
Eine objektive Aufarbeitung des DDR-Regimes wurde vor allem von linken Politikern aller Couleur zu verhindern versucht.
Herr Kollege Schmitt, ich sage Ihnen das gern gleich genauer. – Nach der Wiedervereinigung konnte sich die Kultusministerkonferenz nicht auf die Verabschiedung einer Empfehlung mit dem Titel „Darstellung Deutschlands im Unterricht“ verständigen. Und warum?
Der Entwurf wurde insbesondere von dem damaligen Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Herrn Reinhard Höppner, Mitglied der SPD, Herr Schmitt, kritisiert. Höppner vertrat die Auffassung, die DDR komme in dieser Empfehlung zu schlecht weg.
Ich kann nur sagen: Das war vielleicht ein bisschen vorauseilender Gehorsam, wie wir ihn hier heute auch schon das eine oder andere Mal festgestellt haben.
Herr Schmitt, da sollten Sie auch zuhören: Die PDS – heute nennt sie sich DIE LINKE – trat dafür ein, sich künftig im Geschichtsunterricht nicht mehr schwerpunkt
mäßig mit Diktaturen zu befassen. – Warum nur, kann ich da nur fragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ergebnis dieser Politik der letzten Jahre ist ein Bildungsdesaster, das nach meiner festen Überzeugung die Zukunft unseres Rechtsstaats gefährden kann.
Ich bin erstaunt,dass diejenigen,die die Information der Bevölkerung am meisten treffen wird, hier noch applaudieren, aber das freut mich natürlich.
Meine Damen und Herren,die gesellschaftliche Situation, die wir hier haben, und die Verantwortung derer, die dieses Regime zu verantworten hatten, müssen bundesweit breit diskutiert werden. Alle demokratischen Parteien in den Landtagen – ich sage: auch die demokratischen Parteien im Hessischen Landtag – müssen hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Dem Mangel an Geschichtskenntnis der Schüler muss entgegengewirkt werden. Denn er birgt die Gefahr, dass linke Propaganda fruchten und Freiheit eingeschränkt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer keine Geschichte hat, hat auch keine Zukunft.
Das gilt auch und gerade für die Freiheit als unser allerhöchstes Gut. Nur die Auseinandersetzung mit der Geschichte kann unseren Schülern die Erkenntnis vermitteln, dass diese Freiheit auch schleichend verloren gehen kann und jeden Tag aufs Neue erkämpft werden muss.
Wenn Schüler den eklatanten Unterschied zwischen dem Leben in einer Diktatur und dem Leben in einer Demokratie nicht zweifelsfrei benennen können,die DDR nicht als Diktatur einordnen, dann ist der Geist der Demokratie und damit unser Gesellschaftsmodell gefährdet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mauerbau am 13.August 1961, heute vor 47 Jahren und 14 Tagen, erinnert nicht nur an Willkür, Diktatur und menschenverachtende Unterdrückung unter der SED-Herrschaft, sondern mahnt noch heute zu einer Bildungsoffensive für ein ausgeprägtes Geschichtsbewusstsein und umfassende Geschichtskenntnisse über die DDR.
Meine Damen und Herren, die DDR war kein Kuschelstaat, wie heute viele glauben machen wollen. Deshalb darf in der Schule heute keinerlei Romantisierung das Wort geredet werden. Eine verklärende Ostalgie hat in der Schule keinen Platz. Sozialistische Alltagsromantik – wie wir sie auch hier immer wieder einmal geboten bekommen – für eine menschenverachtende Diktatur hat keinen Platz in unserer Demokratie.
Es kann nicht sein, dass – obwohl die DDR ohne jeden Zweifel ein Unrechtsstaat war,der seine Bevölkerung sys
tematisch überwachte und unterdrückte, Dissidenten verfolgte und tötete und keine freie Meinungsäußerung zuließ – trotzdem das Urteil der Jugendlichen in keinem Verhältnis hierzu steht.
Dadurch erklärt sich, dass nur knapp die Hälfte der befragten Schüler das politische System der Bundesrepublik dem der DDR vorziehen würde. Meine Damen und Herren, lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – das ist ein Alarmsignal allererster Klasse.
Meine Damen und Herren, deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Lehrpläne in diesem Teil zu überprüfen und im Zuge der aktuellen Lehrplanänderung bzw. der Erarbeitung von Bildungsstandards den Lernstoff entsprechend zu überarbeiten.
Ziel muss es sein, dass Schüler die politischen Systeme Diktatur und Demokratie klar auseinanderhalten, verstehen und beurteilen können.
Sie müssen wissen, dass die DDR als Musterbeispiel für Unrecht, Unfreiheit, ausgefeilte Bespitzelung und direkte wie subtile Verfolgung steht. Nur so lernen sie, den als selbstverständlich verstandenen Wert von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch wirklich zu erfassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit etwas zu dem Änderungsantrag sagen, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN uns hier vorgelegt hat.Zunächst nur etwas zu den Ziffern 1 bis 6, denn da ist manches enthalten, worüber man gegebenenfalls in einem anderen Zusammenhang reden könnte. In dem Zusammenhang, um den es hier geht, würde es zu einer Relativierung unseres Antrags führen, deswegen können Sie nicht damit rechnen, dass wir diesem zustimmen.
Das Kultusministerium ist aufgefordert, Handreichungen zu erarbeiten, nachdem das in der Vergangenheit offenkundig – trotz entsprechender Parlamentsbeschlüsse – nicht ausreichend geschehen ist. Wir haben nun einen neuen Landtag und können einen neuen Anlauf starten, damit dieses Thema im Unterricht effektiver behandelt, durch Lehrkräfte pädagogisch besser aufbereitet sowie dargestellt werden kann.
Frau Kollegin, es ist in der Tat gut, dass es uns gibt, doch nicht, dass es Sie gibt.
Damit meine ich selbstverständlich nicht Sie persönlich, sondern Ihren Verein.
Das stimmt in der Tat; wir kämpfen hier um Demokratie, und deswegen setzen wir uns auch mit Ihnen auseinander, und zwar sehr direkt.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole, dass die SEDDiktatur schonungslos in ihrer faktischen Brutalität dargestellt werden muss. Deshalb muss die Aufklärung hier
über in der Schule fachübergreifend ein Schwerpunkt werden. In den Lehrplänen muss verankert sein, dass der Unterricht über die Zeit der SED-Diktatur mit den Bewertungskriterien unseres Grundgesetzes und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und nicht etwa in irgendeiner Form wertneutral, vorgenommen wird.
Fachübergreifender Unterricht von Deutsch, Geschichte, Politik, Religion und Ethik bietet eine hervorragende Chance zur umfassenden Darstellung der Realität der SED-Diktatur. Es ist ein weiteres Mal zwingend geboten, dass unsere Schüler auch einen direkten Eindruck von dem bekommen, was dort bis zum Jahre 1989 geschehen ist. Deswegen sagen wir auch, dass sich Schulklassen während ihrer Berlinfahrten aktiv mit der Vergangenheit der DDR auseinandersetzen sollten.
Hierfür gibt es hervorragende Möglichkeiten. Man kann die Orte, in denen die SED-Diktatur in aller Feinheit ausgeklügelt und ausgeübt wurde, besuchen. Besuche des Stasigefängnisses Hohenschönhausen, der Stasizentrale in der Normannenstraße und der Mauergedenkstätte Bernauer Straße vermitteln Schulklassen einen unmittelbaren Eindruck von der Brutalität der SED-Diktatur, was offenkundig der eine oder andere, der mir hier bereits erklärt hat, dass dies alles vor seiner Zeit gewesen sei und dass er damit nichts anfangen könne, nötig hätte.
Die Schulklassen können sich beispielsweise in Hohenschönhausen mit den Verfolgten des SED-Regimes treffen, die ihnen genau erklären, wie das gewesen ist. Kurt Beck hat sich das vor wenigen Tagen zeigen lassen. Er hat sich von mit Wasser gefüllten Einzelzellen,von Psychoterror, heute noch aktiven Netzwerken ehemaliger Stasioffiziere sowie von Versuchen der Linkspartei, die Gedenkstätte noch heute in der Bezirksversammlung in Hohenschönhausen zu torpedieren, berichten lassen. Ich wundere mich darüber, dass man sich da nicht schämt. Fragen Sie Herrn Beck, falls er noch mit Ihnen redet, denn das weiß ich natürlich nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, guter Geschichtsunterricht geht nur mit guten Geschichtslehrern. Deshalb sind auch die Erarbeitung neuer Fortbildungsangebote für Lehrer über die Zeit der SED-Diktatur und die Überarbeitung des Ausbildungsteils „DDR in der Lehrerausbildung für alle Schularten“ notwendig. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass die Inhalte der Lehrpläne tatsächlich unterrichtet werden. Nur mit Lehrern, die ein ausgeprägtes Geschichtsbewusstsein und umfassende Geschichtskenntnisse zum DDR-Unrechtsregime haben, kann bei den Schülern ein Bewusstsein für das Unrechtsregime der DDR entwickelt werden.
Nun komme ich noch einmal auf den Änderungsantrag der GRÜNEN zurück. Ich begrüße ausdrücklich die Ziffer 7, denn das ist genau die richtige Botschaft. Es gibt Lehrer, die sich mit dem Thema sehr engagiert befassen. Diesen sollten wir unseren Dank aussprechen, denn das Ganze kann in der Tat nur dann funktionieren, wenn Lehrer auch wollen.Ich appelliere an die Lehrerschaft in Hessen, auf die Minderheit stehen gebliebener Kollegen einzuwirken, die in alter 68er-Tradition auf dem linken Auge blind sind und den Eindruck vermitteln wollen, deutsche Geschichte habe im Jahre 1945 ihr Ende gefunden.
Für das demokratische Bewusstsein unserer Kinder brauchen wir die Auseinandersetzung mit der ganzen Wahrheit und keine selektive Geschichtsvermittlung.
Meine Damen und Herren, der Wert der Freiheit muss ins Zentrum des Unterrichts über die neuere deutsche Geschichte in den Schulen gestellt werden. – Herr Dr. Spies, der Freiheitsdrang der Opposition in der DDR, das Erreichen der Freiheit in der Wiedervereinigung und die Überwindung des Unrechtsstaats durch bürgerschaftliches Engagement sind die Botschaften, die uns die Geschichte vermittelt und die auch Sie, Herr Schmitt, zur Kenntnis nehmen sollten.
Es ist die Aufgabe von uns allen, vor allem ist es aber Bestandteil des Bildungsauftrags unserer Schulen,dieses Bewusstsein zu fördern. Der Geist der Demokratie und der Freiheit muss von Generation zu Generation neu erworben werden. Deshalb wiederhole ich: Freiheit kann auch schleichend verloren gehen. Sie muss jeden Tag aufs Neue erkämpft werden.
Stellen Sie sich mit uns dieser Aufgabe. Lassen Sie uns unsere Jugend für den Erhalt der Freiheit fit machen. Unser Antrag ist hierzu ein erster Schritt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es waren zwei Beiträge, die mich veranlasst haben, hier erneut das Wort zu ergreifen. Frau Kollegin Habermann, es war zum einen Ihr Beitrag, der mich dazu veranlasste, das Wort zu ergreifen, da Sie meinten, darauf hinweisen zu müssen, dass es gewisse Abweichungen gebe. Ich kann nicht erkennen, weshalb das falsch gewesen sein soll, was ich über die Lehrer der 68er-Generation gesagt habe.
Ich habe in meinem vorigen Beitrag ausdrücklich die Nr. 7 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt. Dort heißt es, dass der Landtag allen Lehrerinnen und Lehrern, die trotz des Fehlens einer Handreichung die Geschichte der DDR bereits mit viel Engagement vermitteln, seinen ausdrücklichen Dank und seine Anerkennung ausspreche. Das mache ich in der Tat und völlig uneingeschränkt, da ich weiß, dass es sehr viele Lehrer gibt, die genau diesen Auftrag erfüllen.
Frau Habermann, Sie können doch nicht bestreiten, dass es auch andere gibt – ich könnte Ihnen, wenn ich es nicht für unangemessen hielte, Einzelfälle nennen –, die nun mal zu der 68er-Generation gehören und die selbst dann eine Erklärung verweigern, wenn Schüler fragen, warum man, nachdem man richtigerweise ausführlich das Dritte Reich behandelt habe, nicht auch etwas über die DDR erfahre, und stattdessen erklären, dass dafür keine Zeit sei. Es gibt Lehrer, die im Anschluss richtige und wichtige Klassenfahrten nach Buchenwald unternehmen, aber auf die Frage von Schülern, was in Buchenwald nach dem Jahre 1945 geschehen sei,antworten,das tue nichts zur Sache. Das ist nicht richtig. Es geht um diese Kollegen innerhalb der Lehrerschaft. Diese gibt es, und davor dürfen Sie die Augen nicht verschließen.
Der zweite Grund, weshalb ich mich zu Wort gemeldet habe, ist der in der Tat schwer erträgliche Versuch seitens der Linksfraktion, es wurde vor allen Dingen von Frau Cárdenas vorgetragen, uns glauben zu machen, man habe als Partei DIE LINKE, als PDS, mit dem, was früher war, überhaupt nichts zu tun, und man mache alles neu.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich immer wieder, nachzulesen, was tatsächlich Sache ist. Am Sonntag konnte ich auf der Homepage der LINKEN – ich weiß nicht, ob das heute noch so ist – die „Anregungen zum Umgang mit der Geschichte“ nachlesen. Diese stammen nicht von jenen, die Herr Bartsch als die „Ewiggestrigen“ bezeichnet hat, sondern es handelt sich um den Ältestenrat der Partei DIE LINKE, der das verfasst hat. Diesen „Anregungen zum Umgang mit der Geschichte“ kann man entnehmen – ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten –:
Wir betrachten es als zentrales Anliegen bei der Vermittlung unseres Verständnisses von der Geschichte, in überzeugender Weise jene Traditionen zu benennen, auf die sich die Partei DIE LINKE berufen und stützen kann.
Zwei Seiten weiter wird es spannend:
Das betrifft auch die Haltung zu dem nach 1945 in Ostdeutschland
achten Sie nun bitte auf die Wortwahl,denn es geht nicht um den verwirklichten Unrechtsstaat –
verwirklichten antifaschistisch-demokratischen Reformwerk...
Meine Damen und Herren, dieses Zitat stammt von heute. Es ist aktuell; ich habe es am 24. August von der Homepage der LINKEN als offizielle „Anregungen zum Umgang mit der Geschichte“ des Ältestenrats der LINKEN heruntergeladen.
Dieses Zitat geht noch weiter, denn es gibt etwas, was zumindest noch am 18.August, zwar aus dem Juli 2008 stammend, zu lesen war – nämlich die „Gedanken zu Walter Ulbricht“. Diese schließen offensichtlich an die Tradition des antifaschistischen Kampfes nach 1945 an. Walter Ulbricht wird dort als eine der treibenden Persönlichkeiten – meine Damen und Herren, hören Sie genau zu – bei der Vereinigung von KPD und SPD zur SED beschrieben.
Das Zitat geht nun weiter:
Um den Frieden zu sichern und der Ausblutung der DDR Einhalt zu gebieten, betreibt er,
Walter Ulbricht –
seit 1960 Vorsitzender des Staatsrates der DDR, den zuverlässigen Schutz der Grenzen der DDR zu Westberlin und zur BRD.
Meine Damen und Herren, es war der Anfang des Schießbefehls, um den es da geht.
In dem Artikel auf der Homepage geht es entsprechend weiter:
Und insgesamt gaben ihm
Walter Ulbricht –
die Fortschritte der DDR, besonders nach dem 13.August 1961, recht.
Wer es vergessen hat, dem helfe ich nach, denn das war der Tag des Mauerbaus. – Meine Damen und Herren, wer noch heute so etwas verbreitet, der kann sich hier nicht hinstellen und uns erzählen, er sei mit seiner eigenen Geschichte im Reinen.
Herr Kollege van Ooyen, Sie haben erklärt, das mit der Tradition sei alles ein bisschen anders. – Ich muss das vorausschicken, weil es länger her ist, dass ich mich zur Zwischenfrage gemeldet habe. – Wollen Sie damit behaupten, dass das, was ich Ihnen zitiert habe, was im klassischen Gegensatz zu Ihren Äußerungen steht, gefälscht ist?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe wollen die erzielten Tarifergebnisse für die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen auf die hessischen Beamten übertragen. Ob das die rückwirkende Anhebung der Besoldungsbezüge um 3 % linear ist, die gestaffelte Einmalzahlung von 100, 150 sowie für die Auszubildenden in Höhe von 100 c ist – das ist in der Tat fällig und findet absolut unsere Unterstützung. Hierzu ist zunächst festzuhalten, um der Wahrheit die Ehre und keiner Geschichtsklitterung Vorschub zu geben: Diese Besoldung ist nicht etwa aufgrund der Aktivitäten des Linksblocks dieses Hauses erfolgt,
sondern aufgrund des frei zwischen dem Innenminister und den Tarifparteien ausgehandelten Tarifvertrages.
Die von der linken Seite immer wieder geforderte Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – das sei an der Stelle auch angemerkt – hat sich in diesem Zusammenhang als absolut überflüssig erwiesen. Kontraproduktiv ist sie außerdem. Das habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt.Festzustellen bleibt allerdings in diesem Zusammenhang, dass sich die Gewerkschaften verantwortungsbewusst gezeigt und ihre Aufgabe im Tarifgefüge und Tarifgleichgewicht erfüllt haben. Die Gewerkschaften, und zwar einschließlich der nicht immer mit Lob von unserer Seite versehenen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, sind in dieser Sache erheblich weiter als der Linksblock in diesem Hause. Das muss auch einmal festgehalten werden.
Ein Zweites muss an dieser Stelle erwähnt werden, bevor wir schon direkt im Anschluss an die Sitzung in die Ausschussberatungen gehen. So ist festzustellen, dass zwar beide Gesetzentwürfe das gleiche Ziel verfolgen, aber nicht beide dem gerecht werden. Es entbehrt schon nicht einer gewissen Peinlichkeit, auch Ehrlichkeit – peinliche Ehrlichkeit vielleicht –, wenn die antragstellende SPDFraktion nach nochmaliger Durchsicht ihres Werkes immerhin selbst erkennt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf einige schwere handwerkliche Fehler enthält.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten das Schreiben der SPD-Fraktion, des Kollegen Rudolph, vom 4.August 2008 in aller Kürze wie folgt zitieren: Leider mussten wir feststellen, dass sich bei der Abfassung des von uns mit Datum vom 20.06.2008 eingebrachten Gesetzentwurfes für ein Gesetz zur Einbeziehung hessischer Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in die allgemeine Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes zwei redaktionelle Fehler eingeschlichen haben, die wir im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens noch korrigieren werden.
Danach folgen in der Tat Hinweise auf klare Fehler – Herr Kollege Rudolph – rechnerischer und redaktioneller Art. Wo ist er eigentlich? Ist er noch da?
Ach, da ist er ja. Gut, prima. – Es heißt dann auch, und das will ich glauben,die Fehler seien nicht beabsichtigt gewesen und müssten daher korrigiert werden.Herr Kollege Rudolph, die fehlende Absicht glauben wir Ihnen. Das Peinliche dabei ist aber, dass Sie bis zum 4. August 2008, also in den sechs Wochen seit Einbringen Ihres Gesetzentwurfs, nur einige wenige der zahlreichen Fehler entfernt haben.
Herr Staatsminister Bouffier hat schon das eine oder andere erwähnt. Ich erlaube mir nur den Hinweis, dass Ihr Gesetzentwurf nicht nur die von Ihnen selbst eingeräumten Mängel enthält, sondern insbesondere auch nicht mit den Tarifvereinbarungen, die Sie angeblich übertragen wollen,übereinstimmt.Wenn Sie hiermit nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, sowohl Besserstellungen wie auch Benachteiligungen, gegenüber den Tarifbeschäftig
ten beabsichtigt haben sollten, so sollten Sie dies sagen. Ich gehe davon aus, dass es schlicht Ihr Unvermögen ist, welches zu diesen Fehlern führt.
Herr Kollege Rudolph, ich will mich hier nicht in Einzelheiten verlieren. Die können wir im Ausschuss beraten. Jedenfalls steht aber fest, dass sich mit der von Ihnen verlangten Umsetzung der tariflichen Ergebnisse in dem Sinne, Wort für Wort ins Beamtenrecht zu übernehmen, ein Ergebnis einstellt, das aus Gründen des Besoldungssystems die Beamten einschließlich der Versorgungsempfänger schlechter stellt als die Tarifbeschäftigten. Dies sollten Sie zumindest nicht wollen.
Sachlich in keiner Weise nachvollziehbar ist, dass Sie keine Quotierung für Teilzeitbeschäftigte vorsehen. Das hat Herr Minister Bouffier bereits erwähnt. Auch da ein klarer handwerklicher Fehler – ich will nicht unterstellen, dass Sie meinen, wer nur einen Vierteltag lang arbeitet, soll trotzdem die volle Einmalzahlung erhalten.
Letztlich können wir nicht verstehen, warum den Anwärterinnen und Anwärtern für die Beamtenlaufbahn eine höhere Einmalzahlung zuerkannt werden soll als den Auszubildenden im öffentlichen Dienst, deren Bezüge im Tarifvertrag geregelt sind. Für diese ist bekanntlich eine Einmalzahlung von 100 c vorgesehen, während Sie für die Auszubildenden zur Beamtenlaufbahn eine Einmalzahlung von 150 c vorsehen.
Wie hoch die Mehrausgaben sind, kann uns vielleicht die Landesregierung noch einmal genauer sagen.