Hinsichtlich der Mitgliedschaft im Rundfunkrat wird klargestellt, dass eine Person dem Rundfunkrat nur für maximal zwölf Jahre als Mitglied angehören darf. Im Übrigen verfolgt die neue Regelung über ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Rundfunkrats das Ziel, eine klare Definition des Mitgliedsstatus und der damit verbundenen Rechte zu erreichen. Bei dem Teilnahmerecht der Frauenbeauftragten und Mitgliedern des Personalrats an Sitzungen des Rundfunkrats war im ursprünglichen Antrag noch vorgesehen, diese auf öffentliche Sitzungen zu beschränken. Diese Änderung wurde sowohl in der Anhörung als auch im Ausschuss von verschiedenen Stellen kritisiert, sodass der Ausschuss jetzt vorschlägt, es bei der geltenden Rechtslage zu belassen, das heißt, der Frauenbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats, wie bisher auch, die Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrats zu ermöglichen.
Eine weitere Anpassung an den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag betrifft die Vorschriften über die kommerzielle Betätigung der Rundfunkanstalten und dient der Vermeidung von Quersubventionierungen. Die rechtlichen Voraussetzungen für kommerzielle Tätigkeiten ergeben sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Dem Verwaltungsrat wird in diesem Zusammenhang die Aufgabe übertragen, als zuständiges Aufsichtsgremium die kommerziellen Tätigkeiten der Anstalt zu überwachen. Wie bereits eingangs erwähnt, hat die Novelle des Radio-Bremen-Gesetzes in erster Linie zum Ziel, die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags umzusetzen.
In der Anhörung wurden dennoch zahlreiche Vorschläge gemacht, durch welche weiteren inhaltlichen Änderungen das Radio-Bremen-Gesetz noch verbessert werden könnte. Diese weitergehenden Änderungsvorschläge hat der Ausschuss bewusst nicht weiter verfolgt, weil im Ausschuss Einigkeit darin besteht, dass grundsätzlichen inhaltlichen Änderungen eine Evaluierung des Radio-Bremen-Gesetzes vorausgehen sollte. Der Ausschuss hat beschlossen, eine solche zu Beginn der nächsten Legislaturperiode und vor Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahl des Rundfunkrats vorzunehmen.
Im Hinblick darauf empfiehlt der Ausschuss der Bürgerschaft (Landtag), den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen in zweiter Lesung einstimmig zu beschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Troedel hat als Ausschussvorsitzende die Änderungen am Radio-Bremen-Gesetz dargestellt. Ich möchte mich nochmals bei den Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Debatte bedanken sowie bei den Gästen, die bei der Anhörung Verbesserungsvorschläge zum Radio-Bremen-Gesetz gemacht haben. Das noch einmal ausdrücklich hier an dieser Stelle!
Das Radio-Bremen-Gesetz ist vor zwei Jahren grundlegend novelliert worden. Wir haben jetzt eine Art Zwischenbilanz gezogen und können eigentlich sehr zufrieden sein, denn damals hatten wir eine ganz große Diskussion darüber, dass befürchtet wurde, es gäbe zu großen politischen Einfluss auf den Sender. Ich möchte ausdrücklich sagen, das ist nicht eingetreten. Wir haben gerade im Rundfunkrat von Radio Bremen eine sehr lebendige Debatte; der Intendant hat glaubhaft versichert, dass es keine feststehenden Mehrheiten gibt, sondern dass sehr sachorientiert diskutiert wird.
Herrn Schildt und mir wurde bundesweit vorgeworfen, wir würden ein Radio-Bremen-Gesetz mit ganz massivem, rot-grünen politischen Einfluss festschreiben. Dem ist nicht so, das ist nicht eingetreten, das möchte ich hier ganz deutlich machen. Wir haben ein sehr gutes Gesetz, Radio Bremen hat eine positive Stellungnahme abgegeben. Der Intendant hat konstruktive Vorschläge gemacht, die eingearbeitet wurden, dafür auch noch einmal herzlichen Dank!
Wir beschäftigen uns jetzt schon mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und mit dem Jugendschutzmedienstaatsvertrag. Eine Debatte steht jetzt vor der Tür, die die Fragen betrifft, wie künftig in Deutschland Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben werden und wie die Zukunft der GEZ aussieht. Viele sind sich darüber einig, dass man eigentlich von dem System der Gebühreneinzugszentrale wegkommen möchte. Es gibt eine große ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Debatte darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig werbefrei sein soll. Das werden wir in den kommenden Wochen und Monaten hier auch im Parlament nochmals debattieren.
Ich finde, am Ende darf aber dabei nicht herauskommen – die Diskussion läuft schon in einige Zeitungen und Medien an –, dass am Ende des Tages der Streit da ist und gesagt wird, wir brauchen gar keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr. Ich halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht für überflüssig, ich halte ihn sogar für wichtiger denn je. Wir brauchen eine objektive Berichterstattung, wir brauchen einen unabhängigen Journalismus. Allein die Diskussion beim ZDF zur Person Nikolaus Brender zeigt, wie wichtig es ist, dass man ein Gespür dafür hat, dass wir einen unabhängigen Journalismus haben, bei dem eben keine politische Einflussnahme an der Tagesordnung ist.
Das soweit an der Stelle! Wir empfehlen als Medienausschuss einstimmig, dass Sie bitte hier unseren zahlreichen Vorschlägen zustimmen mögen! – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die konkreten Änderungen brauche ich nicht einzugehen, weil meine Kollegin Frau Troedel das allumfassend gemacht hat.
Wenn man sich jetzt sozusagen, wie Frau Kollegin Stahmann es gesagt hat, zurückerinnert, dass wir vor zwei Jahren das Radio-Bremen-Gesetz komplett, zumindest in großen Zügen, verändert haben, dann kann ich für die SPD-Fraktion sehr zufrieden sagen: So verkehrt war das nicht, was wir vor zwei Jahren hier im Parlament gemacht haben. Allein die Entscheidung, Brigitta Nickelsen ins Direktorium von Radio Bremen zu berufen, zeigt, wie notwendig es ist, dass es zwei Direktoren mit dem Intendanten gibt. Auch das war damals eine richtige Entscheidung. Große Fehler haben wir also nicht gemacht. Mir wurde versichert, dass auch die großen finanziellen Probleme, die damals dem Gesetz hinterhergerufen wurden, nicht eingetroffen sind. Insoweit waren es kluge und weitsichtige Entscheidungen, die wir damals getroffen haben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Trotzdem müssen Gesetze immer wieder angepasst werden, Frau Troedel hat es gesagt, aber Medienpolitik – auch wenn es im Parlament manchmal so klingt, es seien immer nur Staatsverträge – ist mehr als nur Staatsverträge. Das merkt man, wenn man sich länger damit beschäftigt. Es geht darum, wie wir uns zukünftig unsere Medienwelt vorstellen, im dualen System oder nur von Privaten regiert. Da sind in der Vergangenheit auch Fehler in den öffentlichrechtlichen Anstalten gemacht worden. Allerdings glaube ich, Frau Stahmann hat es auch gesagt: Ich kann mir keine Medienpolitik ohne öffentlich-rechtliche Strukturen vorstellen, beides gehört zusammen. Das duale System hat sich in der Bundesrepublik bewährt, und gerade die Diskussion um den Jugendmedienstaatsvertrag zeigt, dass es eben nicht nur die blanken Texte sind, sondern dass es auch darum geht, wesentliche Inhalte zu definieren, und im Medienbereich ist das allemal wichtig. Natürlich ist mir bewusst, dass man schnell eine Diskussion in der Bevölkerung hervorruft, wenn es um die GEZ-Gebühren geht. Wenn dann große Printmedien fragen, was da alles öffentlich-rechtlich passiert, muss man, glaube ich, auch genauer hinschauen. Das tun die Gremienmitglieder auch. Wenn allerdings sehr schnell darauf gedrückt wird, dass da Geld ausgegeben wird, muss man bedenken: Es sind immer Menschen, die das öffentlich-rechtliche System mit Leben erhalten. Es sind immer Menschen, die dahinterstehen und ihre Aufgaben wahrnehmen. Ich möchte ein gut bezahltes, strukturiertes, zukunftsweisendes öffentlich-rechtliches System haben, weil ich glaube, dass der barrierefreie Zugang und die Medienmeinungsführerschaft durch die Öffentlich-Rechtlichen – nicht nur mit ihrem Grundauftrag – nach bildungspolitischen Inhalten sichergestellt werden muss. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Deswegen lassen Sie mich abschließend sagen: Die Änderungen, die wir jetzt vorgenommen haben, sind die Anpassung einer Novelle. Wir haben uns darüber verabredet, das Gesetz noch einmal dahingehend zu überprüfen, ob die Änderungswünsche von anderen oder auch andere Änderungswünsche zur nächsten Legislaturperiode des Rundfunkrats aufgenommen werden können. Die Medienpolitik der Vergangenheit hat sich in der SPD-Fraktion dadurch geprägt, dass wir nach vorn schauen, dass wir zukunftsweisende Gesetze umsetzen. Das wird auch in der nächsten Zukunft so sein, deswegen bitte ich Sie dem Votum des Medienausschusses in zweiter Lesung der Novelle des Radio-Bremen-Gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich recht herzlich bei Herrn Schildt für seine wahrscheinlich letzte Rede als medienpolitischer Sprecher der SPDFraktion bedanken! Ich hoffe, du bleibst uns weiterhin im Medienausschuss erhalten, wenn auch nicht mehr in dieser Funktion. Recht herzlichen Dank für die letzten zehn Jahre! Der Medienausschuss hat ja natürlich immer – in welcher Koalition auch immer, sehr koalitionär über alle drei oder vier Koalitionen, die Koalitionen wurden nachher ja immer viel mehr – sehr gut inhaltlich und ohne politische Interessen für Bremen und Radio Bremen gekämpft, um das einmal so zu sagen. Es gab nie den A-B-Streit, sondern es gab eigentlich immer den Nord-Süd-Streit, und den haben wir eigentlich immer gemeinsam gefochten.
Zum Radio-Bremen-Gesetz: Sie haben sich wahrscheinlich gewundert, dass wir keinen Änderungsantrag gestellt haben. Wir hatten einen in der Tasche und haben den aber nicht eingereicht, weil wir, das steht ja auch in dem Bericht, uns im Medienausschuss geeinigt haben, dass das Radio-Bremen-Gesetz evaluiert wird und wir dann gemeinsam an eine Überarbeitung gehen, weil vor zwei Jahren ja Rot-Grün einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hatte oder ein neues Radio-Bremen-Gesetz beschlossen hatte. Wir werden dann nach der Evaluierung sehen, ob das jetzt so gut war, ich will jetzt nicht anfangen, darüber zu streiten.
Deswegen haben wir gesagt, gut, diese Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes war ja mehr Ausfluss des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, das hätten wir so oder so machen müssen. Deshalb haben wir auch das zurückgezogen und werden dann diesem Bericht und auch dem Änderungsantrag zustimmen, inhaltlich wurde das ja schon von den Vorrednern gesagt. Deshalb bitten wir Sie auch um Unterstützung, und die CDU-Fraktion stimmt dem auch zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht wurde einstimmig von allen Fraktionen beschlossen. Das bedeutet zwar nicht, dass wir mit allem, was an Änderungen vollzogen wurde, hundertprozentig einverstanden sind, aber Fakt ist nun einmal, dass die jetzige Novellierung auf die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zurückzuführen ist, und die wurden weitgehend umgesetzt.
wird aber auch deutlich, dass einige unserer Bedenken, die wir bei der großen Novelle vor zwei Jahren geäußert haben, durchaus vielleicht auch zu Recht bestehen. So verkehrt war das neue Radio-BremenGesetz nicht, sagte eben Herr Schildt. Aber bei jedem Gesetz gibt es auch noch Verbesserungen durchzuführen. Wir begrüßen es daher, dass wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, zum Ende der Legislaturperiode eine Evaluierung des Gesetzes vorzunehmen, und zwar, bevor die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Legislaturperiode des Rundfunkrats bestimmt werden.
Dann wird sich zeigen, welche finanziellen Zwänge vielleicht Modifizierungen erfordern, um die Existenz unseres Senders auch weiterhin zu sichern. Es wird um die Größe des Rundfunksrats gehen und auch um die Frage, ob die Zusammensetzung des Rundfunksrats so richtig ist. Decken die gesetzten Organisationen und Institutionen wirklich die gesellschaftlich relevanten Gruppen ab? Wir sind sicher, hier wird nachgearbeitet werden müssen, und am Ende der Legislaturperiode wird dann der richtige Zeitpunkt sein. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hatten wir auch Interesse daran, gerade unsere Änderungsvorschläge, die im Dezember 2007 zwar diskutiert, aber dann bei mehrheitlicher Abstimmung auch abgelehnt worden sind, noch einmal neu einzubringen. Der Kollege Strohmann hat es für die CDU gesagt, Kollege Richter für die FDP. Wir haben aber gemeinsam diskutiert, was zum jetzigen Zeitpunkt für Radio Bremen das Beste ist, wie wichtig auch eine „Probezeit“ ist, sodass wir vielleicht auch die Möglichkeit haben, unsere eigenen Änderungsvorschläge noch einmal neu zu überdenken.
In einem Punkt allerdings bin ich sehr hartleibig oder zäh. Mit mir wird die Quote nicht wieder diskutiert, wobei ich einmal sage, sie wird in zwei oder drei Jahren wieder zur Disposition stehen. Ich finde es aber ein absolut positives Beispiel, wie auch mit unterschiedlichen Interessen mit Respekt, sowohl anderer Fraktionen oder anderer Parteinhalte – und hier dürfen jetzt alle zuhören –,
ich habe gesagt dürfen, ich habe nicht gesagt müssen! – auf ein gemeinsames Ziel hin gearbeitet wurde im Hinblick, in diesem Fall Radio Bremen, auf einen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
politischen Konsens, ohne dass irgendjemand einem rot-grünen Einfluss unterlegen ist. Das möchte ich jetzt für die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch sagen, die ihrerseits zwar leicht weitergehende Vorstellungen haben, die sie aber, wie wir alle ein Stück, auf zwei Jahre, kurz vor der nächsten Legislaturperiode, zurückgestellt haben. Zurückgestellt heißt nicht aufgegeben, sodass die Änderungs- und Veränderungswünsche der einzelnen Fraktionen immer noch eine Rolle spielen.
Es ist aber nicht nur so, dass wir Änderungswünsche hatten, sondern, wenn ich an den Rundfunkrat denke, an den Verwaltungsrat, auch die Intendanz von Radio Bremen, andere Institutionen, die dann nicht mehr zur öffentlichen Anhörung gekommen sind, haben ihrerseits noch Vorstellungen und Änderungswünsche. Das überlasse ich dann dem nächsten Medienausschuss. Etwas überrascht bin ich von der Ankündigung, dass der Kollege Schildt im Medienausschuss nicht mehr dabei sein wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beratungen über das Gesetz sind in großem Einvernehmen erfolgt. Dem kann ich insofern auch von Senatsseite zustimmen. Ich will eine Vorbemerkung generell machen, weil mehreres zum Thema öffentlich-rechtliches System insgesamt gesagt wurde. Dort will ich als Haltung des Senats sagen, dass wir uns bei jeder rundfunkpolitischen Diskussion im Kreis der Länder, insbesondere in der Rundfunkkommission der Länder, immer an vorderster Front dafür einsetzen, das öffentlich-rechtliche System zu stärken. Das ist nicht bei allen Ländern in der gleichen Selbstverständlichkeit der Fall, deswegen will ich das auch gern als Grundposition des Senats noch einmal hervorheben.
Wer Qualitätsrundfunk will, wer Qualitätsfernsehen will, muss dafür sorgen, dass wir ein starkes und funktionsfähiges öffentlich-rechtliches System haben. Das gilt im Übrigen nicht nur in Radio und Fernsehen, sondern das gilt auch im Internet. Auch das ist in jüngster Zeit hier und dort etwas umstritten, aber es ist öfter das Wort von den Inseln der Qualität im Internet gefallen. Ich will mich nicht darüber äußern,
wie groß diese Inseln sind und wie das Umland ist. Jedenfalls leisten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch im Internet ein hochwertiges Angebot, das wirklich dazu beiträgt, Qualität in der Medienwelt zu stärken.
Wenn wir hier über das Radio-Bremen-Gesetz und über Radio Bremen sprechen, ging es in den letzten Jahren immer um die Frage, wie wir die Eigenständigkeit und die Handlungsfähigkeit von Radio Bremen sichern können. Ich will dazu drei Stichworte nennen, die auch im Laufe dieses Jahres wieder auf uns zukommen werden. Das ist erstens der Finanzund Strukturausgleich innerhalb der ARD, das ist zweitens das neue Gebührenmodell, und das ist drittens die Frage, wie die Fragen von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen System neu geregelt werden.
Kurz zu den einzelnen Punkten! Was den Finanzund Strukturausgleich angeht, sind wir zunächst zufrieden und können wir gemeinsam zufrieden sein mit der Entwicklung der letzten zwei, drei Jahre. Wir hatten große Sorgen um die finanziellen Grundlagen von Radio Bremen. Es ist gelungen, nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten, durch die Verhandlungen in der ARD für diese Gebührenperiode eine angemessene Finanzausstattung zu sichern, die auch den Anforderungen der KEF, der Kommission zu Ermittlung des Finanzbedarfs, entspricht. Das ist ein zufriedenstellendes Ergebnis. Damit sind wir aber noch nicht ein für alle Mal über den Berg, das muss man genauso deutlich sagen. Wir werden ab 2013 über eine Neuregelung sprechen müssen. Die Ministerpräsidenten haben entsprechende Aufträge erteilt. Hier werden in diesem Jahr wesentliche Verhandlungen stattfinden. Insofern müssen wir das, was erreicht ist, für die laufende Periode und auch für die Zukunft sichern und eher verbessern.
Zweiter Punkt! Das hängt ganz eng zusammen mit dem vorherigen Thema, dem Gebührenmodell! Wir werden darüber diskutieren, ob es eine völlig neue Konstruktion geben kann, eine haushaltsbezogene Abgabe, oder ob wir eine Fortschreibung des bestehenden gerätebezogenen Modells machen. Die Entscheidungen sind noch nicht gefallen, sie werden aber auch von großer Bedeutung dafür sein, welches Gebührenaufkommen hier aufkommt und wie wir im Ergebnis die Finanzausstattung von Radio Bremen gestalten können.