Protocol of the Session on December 16, 2009

Vielleicht wäre es von den Kolleginnen und Kollegen in Zukunft auch einmal ganz gut, bis zum Schluss der Debatte hier zu bleiben. Ich klage ja keinen an, Frau Busch! Es ist nur eine Bitte, mehr habe ich gar nicht geäußert.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Aber das hören ja nicht die Richtigen!)

Ja, aber man kann es weitergeben, wenn sie hereinkommen.

Wenn man sich mit dieser Großen Anfrage ein wenig näher beschäftigt, wird einem sehr schnell klar, was die Partei DIE LINKE hiermit bezweckt. Ein Großteil der heutigen Arbeitsmarktpolitik soll eigentlich grundlegend verändert werden. Langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt EinEuro-Jobs, der Staat als neuer Arbeitgeber, und das alles hört sich auch noch sehr gut an.

Nun steht auch für die CDU fest, dass Ein-EuroJobs kein Mittel zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit sind. Dieses Mittel kann nur Fitmachen für den ersten Arbeitsmarkt heißen, anstatt Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig und langfristig in kommunalen Betrieben zu beschäftigen, in denen sie produktive Arbeit gar nicht leisten können oder, noch viel schlimmer, gar nicht leisten dürfen. Schließlich sagt auch DIE LINKE in ihrer Anfrage, dass die nicht geförderte Beschäftigung mit ihren Arbeiten nicht gefährdet werden darf. Da stellt sich doch zwingend die Frage: Was sind das denn für Arbeiten, die nicht geförderte Arbeit gefährden?

Wir sagen klar, dass breit angelegte, teure öffentliche Beschäftigungsprogramme kein Beitrag zur nachhaltigen Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sind. Die Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben zum Beispiel gezeigt, dass öffentliche Beschäftigungsprogramme Arbeitslosigkeit nicht nur verringern, sondern auch sogar verfestigen. Um Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten eine Perspektive zu geben, müssen alle Kräfte in einer umfassenden Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsoffensive konzentriert werden. Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss jederzeit Vorrang vor öffentlicher Beschäftigung haben.

Gerade für Geringqualifizierte sind öffentliche Beschäftigungsmaßnahmen oft attraktiver als einfache Tätigkeiten am ersten Arbeitsmarkt, die entsprechend der niedrigen Produktivität auch niedrig entlohnt werden. Diese Fehlanreize werden durch eine tarifliche oder ortsübliche Entlohnung öffentlicher Beschäftigung und die Ausgestaltung als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis noch verschärft. Insbesondere Langzeitarbeitslosen wird so fatalerweise suggeriert, einer regulären Beschäftigung nachzugehen.

Viele, meine Damen und Herren in der Partei DIE LINKE, und ich habe dies einmal im Internet recher

chiert, gehen hierbei von einem Mindestlohn in Höhe von 10,50 Euro aus. Wir erleben aber gerade, dass zum Beispiel hoch qualifizierten Mitarbeitern der BLG bei Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis 9 Euro angeboten werden, wobei qualifizierte Lagerarbeiter in Bremen sogar mit nur noch 8 Euro entlohnt werden. Was wollen wir denn diesen Mitarbeitern erzählen? Was wollen Sie denn der Friseurin, der Verkäuferin oder anderen gelernten Kräften erzählen, wenn Sie Langzeitarbeitslosen, in der Regel ungelernten und zum Teil schwer vermittelbaren Kräften, 10,50 Euro öffentliches Geld für langfristige Tätigkeiten als Entlohnung anbieten? Öffentliche Beschäftigung darf es nur kurzfristig geben. Die Maßnahmen, die bereits durchgeführt werden, sind für die CDU dahingehend ausreichend. Ich gehe hier auch nicht auf die zusätzlichen Kosten ein. Immer, wenn die Fraktion DIE LINKE etwas fordert, muss man sich einfach fragen: Wie wollen die das alles finanzieren, was sie da einmal eben locker versprechen? Zur Antwort des Senats kann ich Frau Nitz nur beipflichten: Uns hat diese Antwort im Ergebnis auch nicht weitergeholfen. Viel zu viele offene Dinge, viel zu viele unklare Antworten! Im Ganzen wundert es uns aber auch nicht, bei dieser Fragestellung waren vielleicht andere Antworten gar nicht möglich. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich eine Delegation aus Bremens Partnerstadt Dalian in China begrüßen. Es sind Angestellte der dortigen Stadtverwaltung. Herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für uns als FDP hat die Frage, wie wir es denn mit dem zweiten Arbeitsmarkt halten, die höchste Priorität, sodass wir immer im Kopf haben und immer das Ziel verfolgen, dass die Menschen möglichst auf den ersten Arbeitsmarkt gelangen sollen, das heißt, dass sie qualifiziert und entsprechend weitergebildet werden. Das gelingt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht immer. Frau Ziegert hat in einer anderen Debatte schon darauf hingewiesen, dass es eben darum geht, dass auch Unternehmen das leisten können müssen und dass die wirtschaftliche Situation entsprechend sein muss. Das ist genau die richtige Beschreibung, dass es eben nicht darum gehen kann, hier einen Ersatzarbeitsmarkt zu schaffen, der dann ein Dauerarbeits

markt wird. An diesen Gedanken wollen und können wir uns als FDP nicht gewöhnen. Da muss sich im Denken bei vielen noch etwas ändern.

Denn es ist doch in der Tat so, dass wir die Ausrichtung des Einsatzes des ESF-Geldes hier in Bremen noch einmal kritisch durchleuchten müssen. Uns erscheint es nicht negativ, wenn Menschen zusätzliches Geld bekommen, wenn sie denn nicht aufgrund ihrer Produktivität ausreichend Mittel erwirtschaften, um höhere Löhne und Guthaben zu verdienen. Das ist genau der Gedanke, den wir in unserem Bürgergeldkonzept haben, dass staatlicherseits das Geld ergänzt wird, was aus der Arbeit nicht bezogen werden kann. Insofern wird auch dafür gesorgt, dass die Menschen ein auskömmliches Leben haben können, dadurch dass sie eben entsprechende Gelder bekommen und mehr haben, als diejenigen, die nicht arbeiten, weil sie arbeiten. Das ist genau der richtige Ansatz! Diesen Gedanken finden wir hier in einigen der Maßnahmen, die Lohnergänzungszahlungen sind, und das halten wir gar nicht für falsch.

(Beifall bei der FDP)

Genauso hatten wir es nicht für falsch, dass Löhne sich an der Produktivität bemessen und dass es dann auch Lohnergänzungszahlungen geben muss und keine Mindestlöhne, sondern entsprechende staatliche Transferzahlungen.

(Abg. B e i l k e n [DIE LINKE]: Wie mes- sen wir denn die Produktivität?)

Das ist unser Konzept, das halten wir nach wie vor für richtig, und diesen Weg werden wir weiter verfolgen. Wenn es dann kommunale oder länderspezifische Regelungen gibt, die in diese Richtung gehen, werden wir sie unterstützen. Wenn es die nicht gibt, dann werden wir dagegen sein. So einfach ist das! Wir haben da unterschiedliche Auffassungen von diesem Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Das ist aber auch nicht weiter verwunderlich, sondern bekannt. – In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Ziegert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal doch noch etwas zu Herrn Dr. Buhlert: Es kann nicht der Sinn staatlicher Unterstützungsleistung sein, Subventionen für Betriebe zu leisten, die ihre Löhne immer weiter herunterdrücken.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Anders als Sie glauben, gibt es eben keinen irgendwo naturgemäßen Marktpreis für die Löhne, sondern es ist ein Ausdruck von Kräfteverhältnissen. Je mehr sie es den Unternehmen erleichtern, niedrige Löhne zu zahlen, desto mehr werden sie dieses Angebot annehmen. Es ist ja nicht erstaunlich, dass wir in der letzten Zeit ein Sinken der Löhne unter ein Niveau haben, das wir uns bisher haben nicht vorstellen können. Insofern haben Sie zu Recht gesagt, da sind wir verschiedener Meinung. Da sind wir allerdings entschieden verschiedener Meinung! Nicht nur deswegen, weil zu niedrige Löhne sittenwidrig sind, sondern auch weil das eine Verschwendung von Steuergeldern und eine Subventionierung in den falschen Bereich ist.

Nun aber zu der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE! Ich habe so ein bisschen den Eindruck, sowohl vom Duktus Ihrer Anfrage als auch von Ihren Ausführungen, Frau Nitz, Sie reduzieren Arbeitsmarktpolitik im Grunde genommen auf die Schaffung von öffentlich geförderter Beschäftigung. Das halte ich für falsch! Aktive Arbeitsmarktpolitik hat das Ziel, für die Betroffenen Perspektiven zur Aufnahme einer Beschäftigung zu bieten, und zwar individuell auf den Einzelnen und dessen Bedürfnisse abgestimmt. Dafür gibt es viele unterschiedliche Instrumente.

Wenn Sie von einem Kahlschlag reden, dann kann ich den ehrlich gesagt nicht sehen. Wir haben in den letzten Jahren durchgängig zwölf Millionen Euro jährlich im BAP aus ESF-Mitteln gehabt. Wir haben außerdem über 90 Millionen Euro Mittel vom Bund gehabt, nämlich bei der Bundesagentur, bei der BAgIS und bei der ARGE in Bremerhaven. Das heißt, dass wir über 100 Millionen Euro für Arbeitsmarktpolitik in diesem Land zur Verfügung haben. Ich denke nicht, dass man bei dieser Summe in irgendeiner Weise vom Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik reden kann.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Vizepräsident R a v e n s über- nimmt den Vorsitz.)

Nun will ich gar nichts gegen öffentlich geförderte Beschäftigung sagen, das ist zu Recht ein Mittel unter vielen. Öffentlich geförderte Beschäftigung, und deswegen setzen wir diese ja auch ein, dient gerade Menschen, die langzeitarbeitslos sind und die Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Dies führt zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, schafft aber auch soziale Kontakte, gibt außerdem auch noch einmal die Möglichkeit, ein eigenes Einkommen zu haben und möglicherweise, und das ist, glaube ich, wichtig, aus dem Hilfebezug herauszukommen.

Deswegen sind wir auch dafür, diese sogenannten Ein-Euro-Jobs nach und nach zugunsten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu ersetzen, die wenigstens die Perspektive gibt, den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit fristen zu können. Wie hoch

dann die Löhne sein müssen, Frau Nitz, darüber haben wir uns an anderer Stelle schon einmal unterhalten. Ich halte es allerdings für eine Illusion zu glauben, dass man mit Mitteln der Arbeitsmarktpolitik und öffentlich geförderter Beschäftigung Einfluss auf die Höhe der Löhne in der privaten Wirtschaft nehmen kann. Ich bin entschieden für einen gesetzlichen Mindestlohn!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist also ganz schlicht und einfach so, dass die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zum großen Teil vom Bund kommen und wir dann, wenn die Frage ist, wie wir eine Kofinanzierung machen von dieser öffentlich geförderten Beschäftigung im Programm „Bremen produktiv“, die öffentlich geförderte Beschäftigung in bestimmte, für uns aus sozial- und kommunalpolitischer Sicht wichtige Felder lenken wollen und sie für sinnvolle Projekte, die nicht nur den Beschäftigten, also den Arbeitslosen, sondern auch den Stadtteilen zugute kommen, einsetzen wollen. Ich glaube, dass da inzwischen auch wirklich in den Stadtteilen in „Bremen produktiv“ eine sehr gute Arbeit geleistet wird und dass das gut angelegtes Geld ist.

Sie blicken nun ein bisschen nostalgisch zurück auf die großen Zeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung. Ich kann mich noch erinnern, dass wir hier einmal 6 000 ABM-Stellen in Bremen gehabt haben und dass wir hohe Summen für die BSHG-19-Stellen ausgegeben haben. Das war aber der damaligen Konstruktion der Arbeitsmarktpolitik geschuldet. In Ihren Anträgen morgen zum Haushalt suggerieren sie ja, diese Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung würden sich selbst refinanzieren. Ich halte das für eine Fehlrechnung! Damals war es so, dass die Kommunen für die Sozialhilfe zuständig waren, dass durch diese Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, nach dem Bundessozialhilfegesetz Paragraf 19, nach einem Jahr dann Ansprüche an die Bundesagentur für Arbeit, oder damals noch das Arbeitsamt, fällig wurden und dass dann, wenn alles gut ging, im Grunde genommen die so Beschäftigten auf Dauer der Kommune nicht mehr „zur Last“ fielen, also nicht mehr von ihr finanziert werden mussten, sondern von der Bundesagentur oder der Bundesanstalt für Arbeit.

Dieser sogenannte Verschiebebahnhof ist durch die Hartz-IV-Reformen beseitigt worden. So günstig das sicher für Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit gewesen ist, kann ich das auch nur für sinnvoll erachten. Denn im Grunde genommen hat man damit das Problem der Arbeitslosigkeit von einer Stelle auf die andere geschoben, hat es aber nicht beseitigt, sondern hat die Arbeitslosen nur verwaltet. Ich sehne mir diese Zeit nicht mehr zurück. Ich halte auch Ihre Vorstellung, man könnte den Kommunalen Kombilohn

und die Aufstockung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung dadurch refinanzieren, dass dann die Wohngeldzahlungen wegfallen, für nicht ganz richtig, da dies in erster Linie natürlich den Bund entlastet, denn der wird als Erstes von den Kosten des Lebensunterhalts entlastet. Erst im zweiten Schritt kommen die Kosten der Unterkunft. Da müssen dann schon die Begünstigten Leute ohne Kinder sein, die keinerlei weitere Ansprüche haben, sonst bleiben die Kosten doch an der Kommune hängen.

(Glocke)

Ich komme zunächst einmal zum Schluss! Dabei habe ich schon ein bisschen vorweggenommen, was ich morgen sonst in der Haushaltsdebatte sagen wollte. Ich halte das Finanzierungsargument nicht für überzeugend. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wichtiger als öffentlich geförderte Beschäftigung ist, Arbeitslosen ein gutes Qualifizierungsangebot zu machen, sie mit abschlussbezogenen Qualifizierungen in einen neuen Beruf umzuschulen, um sie dann als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, wenn die Konjunktur wieder anzieht und der demografische Wandel durchschlägt, richtig in Arbeit bringen zu können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nestler, Sie sagen, der öffentliche Beschäftigungssektor soll breit angelegt werden, wäre teuer und verfestige die Arbeitslosigkeit. Sie führen den Vergleich an, dass selbst in regulärer Beschäftigung nur selten Stundenlöhne über zehn Euro gezahlt werden, sodass unsere Forderung in Ihren Augen doch völlig absurd erscheint. Ich denke, dass wir hier nicht eine Orientierung nach unten suchen sollten, also immer den Vergleich zu den Menschen und Beschäftigten suchen sollten, die weit unter zehn Euro Stundenlohn brutto erhalten, sondern dass wir eine Orientierung nach oben brauchen, und hier vor allem natürlich auch die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Mindestlohn nach wie vor in jede Debatte einbringen werden und den auch in den Mittelpunkt stellen werden.

(Beifall bei der LINKEN – Abg. D r. B u h - l e r t [FDP]: Und wenn er kommt, wollen Sie ihn jedes Jahr erhöhen!)

Frau Ziegert, Arbeitsmarktpolitik für DIE LINKE ist nicht nur öffentliche Beschäftigung. Das ist vielleicht Ihr Eindruck, aber es ist nicht nur der öffentliche Be––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

schäftigungssektor, auf der anderen Seite aber auch nicht nur eine restriktive Zwangsverwaltung von Arbeitslosen unter dem Duktus des Förderns und Forderns, das ist dann doch zu sehr geheuchelt, da muss auch noch einmal nachgearbeitet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor allem auch in der Antwort des Senats wird darauf verwiesen, dass das Bundesprogramm, beispielsweise der Kommunale Kombilohn, keine zusätzlichen Zugangshemmnisse kenne. Das ist richtig, aber wir fragen uns natürlich, warum der Senat genau dieses Instrument dann hier in Bremen nicht nutzt! Seit diesem Jahr ist auch die Stadt Bremen als eigenständige Kommune berechtigt, dies in Anspruch zu nehmen, aber passiert ist hier nichts. Es gibt nicht einmal Konzepte oder Überlegungen, was man denn mit dem Kommunalen Kombilohn hier in der Stadt Bremen anstellen kann. Hier hätte man tatsächlich zusätzliche Bundesgelder einwerben können, das ist nicht passiert. Es ist ein Instrument, das eben nicht prekäre Beschäftigungen fördert.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Ja, und sehr nah am Bürgergeld ist!)

Es ist nicht gemacht worden, und die Möglichkeit läuft Ende dieses Jahres aus, weil der Senat dem Dogma folgt: Für Arbeitsmarktpolitik geben wir kein Geld aus. So erscheint es uns zumindest, es werden auch keine Landesmittel zur Verfügung gestellt. Das ist in einer massiv von Arbeitslosigkeit betroffenen Kommune und mitten in der Wirtschaftskrise unserer Ansicht nach unverantwortlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Wort noch zu den Ein-Euro-Jobs: Hier weicht die Antwort des Senats der Frage aus. Setzt sich der Senat dafür ein, die Zahl der Ein-Euro-Jobs abzusenken und im Gegenzug die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zu erhöhen? Was passiert denn nun genau im nächsten Jahr? Vielleicht können wir hier in der Debatte endlich erfahren, was der Senat nun vorhat. Er verhandelt längst mit der BAgIS über die Planung 2010, bis zum heutigen Tag liegt aber keine Planung für das nächste Jahr vor.

Bremen hat eine problematische Tradition der öffentlich geförderten Beschäftigung. Schon zu Zeiten vor Hartz IV, als es noch die Stellen nach dem Bundessozialhilfegesetz gab – Sie sind gerade darauf eingegangen – wurde Beschäftigungspolitik überwiegend unter finanzpolitischen Gesichtspunkten betrieben. Durch die BSHG-Stellen ist man Arbeitslose aus der kommunalen Kasse in die Bundeskasse losgeworden. Man hat sie also abgeschoben, und man sparte gleichzeitig im Bereich der öffentlichen Daseinsvor