Bremen hat eine problematische Tradition der öffentlich geförderten Beschäftigung. Schon zu Zeiten vor Hartz IV, als es noch die Stellen nach dem Bundessozialhilfegesetz gab – Sie sind gerade darauf eingegangen – wurde Beschäftigungspolitik überwiegend unter finanzpolitischen Gesichtspunkten betrieben. Durch die BSHG-Stellen ist man Arbeitslose aus der kommunalen Kasse in die Bundeskasse losgeworden. Man hat sie also abgeschoben, und man sparte gleichzeitig im Bereich der öffentlichen Daseinsvor
sorge, indem man nämlich beispielsweise öffentliche Beschäftigung in Kindertagesstätten bereitstellte als sogenannte BSHG-19-Kräfte, als Zweitkräfte, die dort sogar routinemäßig in den Kindertagesstätten arbeiteten.
Die finanzpolitische Betrachtung ist auch heute die bestimmende für den Senat mit der Konsequenz, alle Landesmittel herauszuziehen. Für uns ist das ein Armutszeugnis, gerade auch weil wir hier ein sozialdemokratisch geführtes Ressort, eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung haben. Im Haushalt, den wir morgen debattieren, gibt es zwei Ressortbereiche, deren Mittel massiv fallen. Auf der einen Seite ist es der Bereich Arbeit, auf der anderen Seite ist es der Bereich Wirtschaft.
Eine vernünftige Beschäftigungspolitik ist nicht nur eine dringend notwendige Sozialpolitik, sie ist auch eine Investition in die regionale Beschäftigungslandschaft.
Gerade aber diese Investition, meine Damen und Herren, gibt es eben nicht zum Nulltarif. Diese schwarze Null, die hier bei den Landesmitteln angestrebt wird, ist unhaltbar und eine politische Zumutung für alle arbeitslosen Menschen in Bremen und in Bremerhaven. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, in der Debatte, die man heute Nachmittag führt, muss man auch manchmal die Debatten mit berücksichtigen, die man morgens führt. Ich habe es so verstanden, dass sich viele Parteien heute Morgen dafür eingesetzt haben, dass wir weiterhin eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in einer Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des SGB II machen, dahinter steckt doch ein Grundgedanke. Dieser Grundgedanke besagt, es ist nicht eine Aufgabe gesondert der Kommune oder gesondert des Bundes, sondern man muss versuchen, das gemeinsam zu machen. In diesem Reformprozess, der 2004 erarbeitet und 2005 dann endgültig umgesetzt wurde, wurde aber gesagt, dass die Hauptlasten für die aktive Arbeitsmarktintegration der Bund zu tragen hat. Dann ist es ganz folgerichtig, wenn man das sagt und dafür einsteht, dass wir dies auch aus bestimmten Gründen wollen, dass das finanzielle Konsequenzen hat.
Wenn man einfach einmal die Zahlen zusammenrechnet – wir haben sie extra auf eine Seite geschrieben beziehungsweise in manchen Ausdrucken sind ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sie dann auf zwei Seiten –, muss man sich die Gesamtzahlen von beiden Trägern anschauen. Wir haben im Jahr 2003 38 Millionen Euro für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen ausgegeben, im Jahr 2004 31 Millionen Euro, im Jahr 2005 50 Millionen Euro, im Jahr 2006 57 Millionen Euro, im Jahr 2007 49 Millionen Euro, im Jahr 2008 48 Millionen Euro. Den Rückgang würde ich unter anderem dadurch erklären, dass es in den Jahren 2007 und 2008 auch eine erhebliche arbeitsmarktpolitische Verbesserung gegeben hat, die dazu geführt hat, dass man die Mittel, die insgesamt nicht abgesenkt wurden, stärker für Qualifizierungsmaßnahmen genutzt hat, weil man viel stärker die Chance hatte, Menschen durch Qualifizierung auch direkt in den ersten Arbeitsmarkt hineinzubringen.
Daraus jetzt zu folgern, da stiehlt sich ein Senat aus der Verantwortung, halte ich schlicht für falsch, oder man sagt, das Grundprinzip, was man heute Morgen befürwortet hat, findet man gar nicht mehr gut, dass es nämlich eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung gibt, und da hat der Bund eine besondere Rolle.
Ich möchte auch noch einmal betonen, weswegen der Bund in diesem Zusammenhang sinnvollerweise diese Rolle hat. Arbeitsmarktpolitik kann keine Beschäftigung schaffen, das ist unmöglich. Das ist aber die Grundvoraussetzung wenn man Arbeitslose wirklich in Arbeit bringen will, also muss man sehen, dass derjenige, der die Qualifizierungsmaßnahme oder Zwischenmaßnahme zu tragen hat, überhaupt vernünftig in der Lage ist, Beschäftigungspolitik zu machen. Das ist bei fast allen Instrumenten, die da zur Verfügung stehen, nun einmal der Bund, der hat Finanzpolitik zur Verfügung, der kann Konjunkturprogramme auflegen und so weiter. Deswegen ist es so gemacht worden, das finde ich nach wie vor richtig, und da muss man sich natürlich nicht wundern, wenn das Haushaltsfolgen hat.
Gleichzeitig sagen wir, aber auch da kommt dann ein wesentlicher Unterschied heraus, es gibt Bereiche, in denen auch wir ein hohes Interesse – und da würde ich auch einen großen Unterschied zu Herrn Dr. Buhlert sehen – an dauerhafter öffentlicher Beschäftigung haben. Nicht umsonst haben wir mit dem Programm „Bremen produktiv und integrativ“ gesagt, wir wollen Maßnahmen bis zu fünf Jahre laufen lassen. Der Hintergrund ist da, dass wir allerdings eine bestimmte Form von öffentlich geförderten Beschäftigungen wollen.
Wir wollen nicht eine Verdrängung des ersten Arbeitsmarktes haben, und wir wollen auch keinen „öffentlichen Dienst light“ damit finanzieren, indem wir sagen, Aufgaben, die wir eigentlich öffentlich wahrnehmen müssen, finanzieren wir jetzt einmal über Arbeitsmarktpolitik.
Wenn man sich allerdings die Struktur der Arbeitslosen anschaut, sieht man, dass es dort eine erhebliche Personenzahl gibt, bei denen die Wahrscheinlichkeit, wirklich dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, extrem gering ist. Man kann sich jetzt überlegen, man schreibt diese Personen ab, da sagt der Senat: Nein, das machen wir nicht, sondern wir überlegen uns, wie wir diese Personen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren können. Das hängt ganz maßgeblich damit zusammen, da ist öffentlich geförderte Beschäftigung ein richtiges Instrument, und es zeigt sich sogar, dass man Personen, die man lange Zeit fast abgeschrieben hat, sogar in den ersten Arbeitsmarkt – das zeigen die Quoten – integrieren kann, von denen man es im ersten Moment gar nicht dachte. Das ist aber unter Umständen eine andere Konzeption als die, die von der LINKEN verfolgt wird, aber eben auch eine ganz andere Konzeption als das, was die FDP in diesem Zusammenhang gern möchte.
Der dritte Punkt, den ich gern ansprechen möchte – weil man versuchen muss die verschiedenen Stränge gedanklich ordentlich zu sortieren –, ist die Frage, wie das jetzt eigentlich mit der Prekarisierung ist. Ist die öffentlich geförderte Beschäftigung da der Grund? Da würde ich sagen, es gibt Elemente bei Hartz IV, die auch aus meiner Sicht dazu beitragen, dass es zu einer Prekarisierung kommt. Das sind manche der Zumutbarkeitsregelungen, die es in Hartz IV gibt, die haben aber nichts mit öffentlich geförderter Beschäftigung zu tun, über die wir heute debattieren. Da muss es auch Korrekturen geben.
Es muss auch Korrekturen in Bereichen geben, die auf dem ersten Arbeitsmarkt dazu beitragen, dass es zu Lohn- und Sozialdumping kommt. Das sind insbesondere die Modalitäten der Leiharbeit, und es ist insbesondere die Frage Mindestlohn ja oder nein? Da hat der Senat ganz klare Initiativen ergriffen, um genau hier anzusetzen, dass so etwas möglich wird.
Aber zu sagen, die öffentlich geförderte Beschäftigung trägt jetzt zur Prekarisierung bei, ist, mit Verlaub gesagt, nicht redlich, denn das, was vorgeworfen wird, ihr habt da gar nicht den Mindestlohn, und die werden gar nicht ordentlich bezahlt, da muss man allerdings auch sagen, dass es sich bei den Personen, die wir in öffentlich geförderten Beschäftigungen haben, um erheblich leistungsgeminderte Personen handelt. Es ist aus meiner Sicht nicht tragfähig oder nicht politisch vermittelbar zu sagen: Die bekommen jetzt aber mehr als Leute, die auf dem ersten Arbeitsmarkt auch in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die aber deutlich weniger verdienen. Da muss man auch eine Balance halten, weil man nicht über öffentlich geförderte Beschäftigung das gesamte Tarifniveau entsprechend beeinflussen kann. Insofern ist das aus meiner Sicht ein Vorwurf, der ins Leere läuft. Für den Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung sehe ich persönlich überhaupt nicht, weswegen das zur Prekarisierung beiträgt, und
In der Tat – da bin ich sicherlich auch bei Ihnen – gibt es auch Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt, bei denen auch Hartz IV teilweise zur Prekarisierung beiträgt, und da muss man entschieden gegensteuern. Da steuert der Senat aber auch mit den Mitteln gegen, die er in diesem Zusammenhang hat. Insofern ist es mitnichten so, dass der Senat öffentlich geförderte Beschäftigungen gering schätzt, allerdings ist es so, dass der Senat sagt, öffentlich geförderte Beschäftigung ist auch maßgeblich eine Aufgabe des Bundes, das wird auch so wahrgenommen.
Der zweite Bereich ist, wir sind für eine öffentlich geförderte Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen, weil sie weder Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängen noch ein „öffentlicher Dienst light“ werden soll. Genau das machen wir in unserer Konzeption, die wir auch weiter mit den verschiedensten Instrumenten ausbauen wollen, weil wir glauben, dass es wichtig ist, für Personen Angebote zu schaffen, die zunächst kaum eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, und das zu verbinden mit wichtigen Aufgaben in Stadtteilen. Genau das ist das Programm „Bremen produktiv und integrativ“. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen begrüßen die Neufassung des Bremisches Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, weil damit im Wesentlichen zwei Neuerungen geschaffen werden, die für mehr Stadtsau
berkeit und eine Verbesserung des Stadtbildes sorgen werden. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist gerade das Erscheinungsbild der Stadt von sehr hohem Wert. Den Einstieg wollen wir jetzt schaffen, um entsprechende gesetzliche Grundlagen dann noch weiter auszudifferenzieren.
Zur ersten Neuerung: Neu ist die Möglichkeit der Finanzierung der Beseitigung von Abfällen aus Abfallbehältern im öffentlichen Raum. Das Ärgernis von überfüllten Papierkörben ist auch, glaube ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, jedem hier bekannt. Dann ein kleiner Windzug oder Sturm, und schon sind die Grünflächen und ebenso die Straßen verschmutzt. Dem soll begegnet werden, indem nun endlich einheitliche Zuständigkeiten und Regelungen zur Finanzierung der Entsorgungskosten über den Abfallgebührenhaushalt geschaffen werden. Die rot-grüne Koalition will das hier heute damit auf den Weg bringen und wird das natürlich beschließen, wie sie das auch schon in der Deputation für Umwelt und Energie getan hat. Es ist nämlich sinnvoll und richtig, die Sauberkeit und Ansehnlichkeit der Städte Bremen und Bremerhaven zu verbessern.
Eine zweite Neuerung ist die Verbesserung der Voraussetzungen, um Schrotträder rechtssicher von öffentlichen Fahrradständern entfernen zu können. An vielen Stellen unserer Städte stehen nämlich Altfahrräder nutzlos herum, sie verschandeln das Stadtbild. Was aber auch sehr ärgerlich ist, sie blockieren die Fahrradständer für diejenigen, die sie eigentlich gern nutzen möchten.
Wir wollen jetzt ortsrechtliche Regelungen schaffen, damit diese rostenden Drahtesel zeitnah entfernt und recycelt werden können. Mit dem heutigen Beschluss der Neufassung des Bremischen Ausführungsgesetzes werden also die Voraussetzungen verbessert, nicht mehr funktionsfähige Fahrräder beseitigen zu können. Das ist in der Tat neu, weil die Beseitigung bisher nur dann möglich war, wenn sie ein Verkehrshindernis darstellten.
Wir wollen jetzt ortsrechtliche Regelungen schaffen, damit diese Schrotträder zeitnah eingesammelt und dann recycelt werden können. Dabei ist daran zu denken, diese an die Martinshofwerkstatt zu geben oder an das Lagerhaus oder andere Beschäftigungsträger, und nur das, was wirklich Schrott ist, über die Recyclingstation anderen Nutzungen zuzuführen.
Abschließend möchte ich an der Stelle – und ich gehe davon aus, dass das Herr Senator Dr. Loske auch tun wird – darum bitten, dass solche entsprechenden ortsrechtlichen Regelungen uns jetzt umgehend unterbreitet werden. Gerade diese Frage der rechtssicheren Entfernung von Schrotträdern hat zu bundesweiter Aufmerksamkeit geführt. Es haben einige Kommunen bei mir nachgefragt, auch der ADFC, die sehr
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon in der September-Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie wird die CDU der Neufassung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz zustimmen, da aus unserer Sicht die positiven Aspekte, insbesondere hinsichtlich einer Vereinfachung des Gesetzes, eindeutig überwiegen.
Hier geht es um ganz konkrete Umweltpolitik in den Kommunen. Daher halte ich es für wichtig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Wir begrüßen ausdrücklich die vorgenommene Neuordnung, die die 22 Paragrafen in sechs logisch aufeinanderfolgende Abschnitte unterteilt und sich dabei weitgehend in Aufbau und Inhalt des neuen Ausführungsgesetzes an den anderen Bundesländern orientiert hat. Der gesamte Politikbereich der Entsorgung wird in der heutigen Zeit immer wichtiger, hat doch die Globalisierung dazu beigetragen, dass es in den letzten Jahrzehnten zu einer enormen Ausweitung von Produkten und Verpackungen gekommen ist.
Die in den Paragrafen 1 und 2 enthaltenen einleitenden Bestimmungen zu den Zielen des Ausführungsgesetzes und den Pflichten der öffentlichen Hand sind meines Erachtens weitgehend unstrittig. In den folgenden sieben Paragrafen finden sich Bestimmungen zur öffentlichen Entsorgung, wobei insbesondere Paragraf 4 einige Neuerungen zu den ortsrechtlichen Regelungsbefugnissen enthält, die auf die konkreten Problemlagen in den Kommunen reagieren.
So halten wir die Neuaufnahme der Befugnisse, Inhalt und Umfang der Entsorgungspflichten bei Abfallbehältern auf öffentlich gewidmeten Straßen und Grünanlagen zu regeln, für sinnvoll und vor allen Dingen für zweckmäßig. In der Tat werden sowohl Nahrungsmittelverpackungen als auch normaler Hausmüll verstärkt in diese Abfallbehälter geworfen. Ersteres ist regelkonform, Letzteres ist regelwidrig! Durch die Aufnahme dieses Punktes in die ordnungsrechtlichen Regelungsbefugnisse haben die Kommunen nun die Möglichkeit, ein einheitliches Konzept zur Aufstellung und Entleerung der Abfallbehälter zu erstellen. Dabei sollte man sich allerdings bewusst sein, dass allein dadurch das Problem nicht wirklich zu lösen ist. Hier ist vielmehr eine verstärkte Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die betreffenden Bürgerinnen und Bürger künftig andere Entsorgungswege nutzen.
de zu Recht neu aufgenommen, das hatte Frau Dr. Mathes vorhin auch schon erwähnt. Es ist gut, dass den Gemeinden nun die Möglichkeit eröffnet wird, selbst Regeln zu erstellen, wie sie mit dem Problem umgehen wollen, ohne dass sie zwingend auf die polizeilichen Regelungen angewiesen sind.
Wir erwarten jedoch vom Senat, dass die in der Umweltdeputation gemachte Zusage, dass es im SV Abfall zu einer Neueinstellung für diesen Bereich kommen wird, Bestand hat. Es wurde zugesichert, dass diese Aufgabe seitens der ENO mit übernommen wird. Dies sollte bitte auch so eingehalten werden! Meines Erachtens dürften auch die in Paragraf 10 und 11 enthaltenen Bestimmungen zur Abfallwirtschaftsplanung keine großen Streitpunkte enthalten. Bei den in Paragraf 12 bis 15 aufgeführten Regelungen zu den Abfallbeseitigungsanlagen ist vor allem lobend zu erwähnen, dass die zuständige Behörde nun nicht mehr ermächtigt ist, gegen die rechtmäßig errichtete Deponie vorzugehen, sondern dass diese Regelung nun für Rechtsnachfolger gilt. Bei Eigentümer- beziehungsweise Inhaberwechsel müssen die erforderlichen Anordnungen nicht mehr neu erlassen werden. Dies halte ich deshalb für zweckmäßig, weil man davon ausgehen kann, dass man sich vor dem Erwerb eines Grundstücks so detailliert mit dem Gebäude vertraut machen sollte, dass einem bewusst ist, ob sich dort eine unrechtmäßig errichtete Deponie befindet oder nicht.