Protocol of the Session on February 19, 2009

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. Februar 2009

(Drucksache 17/692)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Nagel.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 36. Sitzung am 22. Januar 2009 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. Wir erleben hier die Wiederholung eines Antrages, den wir bei der ersten Lesung schon abgelehnt haben und der jetzt in einem anderen Gewand daher kommt. Aber wir haben in der ersten Lesung schon abgelehnt, dies zu unterstützen, weil mit diesen Formulierungen, für gemeinnützige Vereine den Ausschank von Alkohol zu ermöglichen, nach wie vor der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, dass es sich dann hier – wie in der Begründung des Änderungsantrages der LINKEN beim letzten Mal auch formuliert – um den Charakter eines Gaststättenbetriebes handeln könnte.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Das genau wollen wir vermieden wissen. Wir möchten eine rechtliche Klarstellung, deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Beilken.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben schon das letzte Mal gehört, wir haben einen Änderungsantrag, der für manche vielleicht ein Stück Neuland ist. Es ist ja so, dass wir in allen Bundesländern dieses Thema neu zu bearbeiten haben, und da haben wir eben auch Gelegenheit, neue Gedanken und neue Wege zu integrieren. Wir haben aufgrund unserer Kontakte in die freie Kulturszene eben die Anregung entwickelt, hier ein Stück Innovation beziehungsweise eine Öffnung für gemeinnützige Initiativen und Vereine zu machen. Das soll keine Konkurrenz etwa zur Gastronomie sein, die Möglichkeit zu öffnen, hier, durch Ausschank ermöglicht, ein Stück weit auch Unkosten auszugleichen!

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Muss es denn immer Alkohol sein? Sie können doch Kaffee und Limonade aus- schenken, soviel Sie wollen!)

Gut, alles andere ist natürlich schon gut! Jedoch ist eine Flasche Bier dann natürlich auch einmal etwas Passendes. Wir wissen, dass wir uns schon beim Rauchen beschränken müssen, aber wenn jetzt auch noch einem Alkoholverbot unter der Hand das Wort gere––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

det wird, das kann es wohl nicht sein, jedenfalls jetzt nicht aus Sicht der LINKEN.

Deswegen würde ich sagen, lassen Sie da ein Stück locker. Es gibt keinen Grund, das wirklich abzulehnen und hier eine Möglichkeit nicht zu eröffnen, die der Kulturszene helfen würde. Wir haben das, nachdem wir den Antrag gestellt haben, von verschiedenen Seiten bestätigt bekommen. Deswegen nehmen wir den Antrag hier noch einmal auf und bitten Sie, das zu integrieren! – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was an diesem Antrag Neuland ist, erschließt sich mir überhaupt nicht. Es ist sozusagen ein uralter Antrag, der hier im Haus schon mit einer außerordentlich großen Mehrheit abgelehnt worden ist. Mir ist also überhaupt nicht klar, was der Sinn dieser Übung ist.

Ich will zu dem Alkoholverbot nur sagen, es geht überhaupt nicht um ein Alkoholverbot, und jeder Verein, der Ausschank machen will, kann das beantragen und wird das auch genehmigt bekommen. Wer sagt, das sei eine überirdische oder übergroße bürokratische Hürde, der hat, glaube ich, auch nicht so richtig verstanden, worum es hier geht. Wir wollen gern, dass an dieser Stelle das Gesetz nicht verändert wird. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir nicht wollen, dass an dieser Stelle Tür und Tor für alle, die Schindluder treiben wollen, geöffnet wird, und deswegen haben wir das damals abgelehnt. Mit der gleichen Begründung tun wir das an dieser Stelle wieder. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Beilken, auch wir vermögen nicht ganz nachzuvollziehen, worin die Neuartigkeit Ihres Anliegens besteht. Es ist zwar zu begrüßen, dass Sie nach allen Ausschussberatungen, Deputationsberatungen, also eigentlich nach dem kompletten letzten Jahr nun auch aufwachen und sich mit den Inhalten des Gaststättengesetzes auseinandersetzen. Es ist erfreulich für Sie, aber ich hätte mir dann doch gewünscht, dass Sie diese Gedankengänge vielleicht in dem ordentlichen Verfahren, auch zum Beispiel in der Wirtschaftsdeputation, wo wir das Thema dreimal beraten haben, ein––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gebracht hätten. Das wäre sicherlich zweckdienlicher gewesen.

(Beifall bei der FDP)

Inhaltlich zu Ihrem Antrag: Bei allem auch aktiven Interesse am Bürokratieabbau und an schlanken Regelungen ist für uns doch in den Vordergrund zu stellen, dass es hier nicht darum gehen kann, illegale Kneipen zu befördern.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen finde ich das schon ganz schön gewagt, dass man die Art Vereine, um die es hier in Ihrem Antrag offensichtlich geht, nun der freien Kulturszene zuschlägt. Da würde ich vorsichtig sein, was diese Einschätzung angeht. Im Übrigen werden in diesen Einrichtungen, die wir alle kennen, teilweise auch solche Dinge wie illegales Glücksspiel betrieben, was durch den Ausschank alkoholischer Getränke natürlich nun auch weiter befördert würde. Daran kann allgemein kein Interesse bestehen, Herr Kollege Beilken. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Im Übrigen würde ich dringend dazu anraten, dass Sie sich in Zukunft bei solchen Gesetzgebungsvorhaben vielleicht im Vorfeld auch schon einmal mit dem Inhalt des Textes auseinandersetzen. Ich kann mich an Sitzungen gerade in der Wirtschaftsdeputation erinnern, wo Ihre Fraktion nur zeitweise oder überhaupt nicht vertreten war und sich zumindest zu diesem Thema nicht geäußert hat. Das wäre hilfreich gewesen, dann könnten wir uns jetzt eine Debatte in der zweiten Lesung ersparen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Kau.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN überlagert ja die Tatsache, dass wir uns hier in der zweiten Lesung für dieses Gaststättengesetz befinden. Ich wiederhole noch einmal, dass wir dieses Gesetz insgesamt wie auch den Antrag der LINKEN ablehnen werden.

Wir haben das in den Vorbereitungen ausgiebig diskutiert, Herr Nagel, in der Wirtschaftsdeputation und auch in der ersten Lesung. Wir glauben, dass der Senat hier eine Chance vertan hat, und wir hätten uns mehr Mut von Ihnen gewünscht. Meine abschließenden Feststellungen richten sich jetzt weniger an eine folgende Diskussion als an die Zuhörer, die Gaststättenbetreiber und die vielen Menschen, die auch gerade in diesen tollen Tagen Gaststätten aufsuchen. Es wäre besser gewesen, man hätte etwas Bürokra

tieabbau betrieben und die Freiheit, die das Gesetz ermöglicht hat, erlaubt.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Wir sind in Bremen und nicht in Köln!)

Wir hatten uns gewünscht, wir hätten zeitgemäß, Herr Dr. Sieling, auf Konzessionen verzichtet und es mit einer bloßen Anzeigepflicht belassen. Wir hätten eine Frist schaffen können, in der man immer repressiv hätte eingreifen können, wenn Verdacht bestanden hätte, dass derjenige für das Betreiben eines Lokals nicht geeignet ist.

Ich bin der Meinung, es bleibt nach wie vor bei einer Ungleichbehandlung innerhalb des Gewerberechts, und zwar in einer recht singulären Form. Man stellt die Gewerbetreibenden unter einen unnötigen Generalverdacht. Sinnvoll wäre gewesen, den Mut aufzubringen, sie fair zu behandeln wie die anderen Gewerbetreibenden auch. Ich mache, nachdem wir die Ausführungsverordnung gesehen haben, Herr Dr. Kuhn, auch noch einmal auf die Kosten aufmerksam, die da benannt sind. Da geht es ja bis zu 7900 Euro hinauf. Das ist – dabei bleibe ich im Namen meiner Fraktion – eine eindeutige Mittelstandsbetroffenheit. Das heißt, wir haben einen Personenkreis von einfachen Ehepaaren, Pächtern, teilweise Leuten, die sich aus Hartz IV herausarbeiten, die in der jetzigen Rezession einen ersten Einstieg in die Selbstständigkeit finden, und von daher hätte ich mir gewünscht, dass diese Menschen mit einer reinen Erlaubnis auf Anzeige hin ihre Konzession erhalten hätten.

Das heißt zusammenfassend, Herr Nagel, Sie nutzen die neue Länderkompetenz nicht hinreichend. Wir waren mit Gesetzentwürfen im Bund schon weiter als mit dem, was Sie hier vorgelegt haben. Ich glaube, dass die Bremer Betreiber von Lokalitäten auch ehrbare hanseatische Kaufleute sind, denen Sie nicht das Vertrauen entgegenbringen, das sie verdient hätten. Daher lehnen wir das Gesetz in zweiter Lesung ebenso wie den überflüssigen Antrag der LINKEN eindeutig ab. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort Herr Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kau, ganz kurz: Wir sind gegenüber den Gewerbetreibenden genauso fair wie die Bayern, denn die haben eine vergleichbare Regelung in dem Punkt, den Sie angesprochen haben. Die von Ihnen erwähnten 7000 Euro, ich sage das im Wesentlichen für das Protokoll, weil wir uns in der Wirtschaftsdeputation ja ausgetauscht haben, sind eine Phantomzahl. Es sind mehrere hundert Euro, die eine solche Genehmigung im Durchschnitt kostet, und wir werden im Zuge einer durch Europarecht ohnehin an

stehenden Überprüfung von Gebühren da absehbar noch einmal herunterkommen.

Ansonsten sind die Argumente zum Antrag der LINKEN alle ausgetauscht. Einmal mehr wird deutlich, dass zwischen die Koalitionsfraktionen und den Senat nicht nur kein Blatt passt, schon gar kein Antrag der LINKEN, sondern noch nicht einmal 0,5 Promille. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/692, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/692 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!