Protocol of the Session on February 21, 2008

Ein Argument, das Nichtraucherschutzgesetz in dieser Form, in der wir es verabschiedet haben, so zu verabschieden, war für uns, hier in Bremen keine Insellösung zu schaffen, gerade eben weil wir vom niedersächsischen Umland umschlossen sind. Deshalb hat es damals auch im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen geführt, ich nenne hier nur beispielhaft die Diskotheken. Zuerst sah es ja nach der Wahl in Niedersachsen so aus, als wenn es dort für die Einraumkneipen eine andere Lösung geben sollte, aber das ist nicht so.

Seit dem 11. Februar hat das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz per einstweiliger Anordnung beschlossen, dass in Kneipen, die über nur einen Gastraum verfügen, zunächst weiter geraucht werden darf. Die Voraussetzung ist, dass sie inhaberselbstgeführt sind und sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet werden. Bevor ich jetzt gleich dazu komme, ob wir hier in Bremen handeln müssen, und das ist ja die Frage, lassen Sie uns doch einmal die Entscheidung genau ansehen! Es handelt sich hier nicht um eine endgültige Entscheidung. Diese wird vom Verfassungsgericht erst im Hauptsacheverfahren getroffen, das möchte ich Ihnen noch einmal deutlich vorausstellen. Bei den einstweiligen Anordnungen handelt es sich auch nicht um eine Vorentscheidung, das wurde auch ausdrücklich vom Gericht betont. Deshalb halte ich einige der Stimmen, die auch durch die Medien gingen, wenn zu lesen war, „Erster Sieg für Raucher“ – –. Ich denke, die endgültige Entscheidung könnte ja auch ganz anders ausgehen, nämlich so, dass es keine Ausnahmeregelungen mehr gibt, so wie in Bayern.

Ich habe hier in der Debatte zu diesem Gesetz immer gesagt, dass ich sehr mit dem bayerischen Gesetz sympathisiere, das wiederhole ich auch hier, denn ich glaube, je mehr Ausnahmeregelungen es gibt, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

desto mehr Probleme wird es in dem Bereich auch geben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD, bei der CDU und bei der Linken)

Der Flickenteppich, den wir jetzt schon durch die verschiedenen Ländergesetze haben, darf nicht noch weiter ausgedehnt werden. Ich bedauere es auch, dass damals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen ist, aber gut, jetzt stehen wir eben vor diesem Ergebnis, und ich denke, so müssen wir damit auch umgehen.

Jetzt zu dem Antrag der CDU! Es ist ja noch einmal das, was Sie damals auch schon im Gesetzgebungsverfahren beantragt haben, dass es eben eine Kennzeichnung geben soll und die Raucherlaubnis in den Eckkneipen gewährt werden soll. Das finden wir nicht!

Der von der FDP hier vorgelegte Antrag wurde von Herrn Dr. Möllenstädt als klarstes Konzept beschrieben. Das möchte ich bestreiten. Zu der Quadratmeterzahl der Einraumkneipen hat mein Kollege Brumma ja schon etwas gesagt, aber Sie fordern ja auch, dass in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Stadtgemeinde sowie Einrichtungen nach Paragraf 1 – und ich möchte jetzt nicht weiter die Paragrafen aufzählen – Raucherräume eingerichtet werden können. Ich denke, damit schaffen Sie eine weitere Ausnahmeregelung, die so nicht tragbar ist. Wie wollen Sie es machen, dass zum Beispiel Raucherinnen und Raucher, die in Bereichen arbeiten, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, rauchen dürfen, und andere nicht rauchen dürfen? Wo ist da denn die Gleichbehandlung? Da hätten Sie das nächste Problem, denke ich, schon an der Backe.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich denke auch: Wie wollen Sie den Menschen, die auch in den Krankenhäusern nicht mehr rauchen dürfen – was ich auch richtig finde –, die jetzt draußen stehen, erklären, dass die Leute in der Behörde im Warmen rauchen dürfen und die anderen im Morgenrock oder dürftiger Bekleidung vor den Krankenhäusern stehen und rauchen müssen? Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass Sie hier dann nur für einen Bereich eine Ausnahmeregelung fordern. Wir werden das also ablehnen.

Ich denke, ich habe deutlich gemacht, dass das sozusagen nur eine Aussetzung eines Urteils ist, und es ist abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht hier urteilt. Ich möchte vor allem auch noch einmal den Schutz der Nichtraucher hervorheben: Das Gesetz ist ein Nichtraucherschutzgesetz, und ich meine, dass wir hier wirklich abwägen sollten, was hier wirklich Nichtraucherschutz, aber keine Gängelung

der Raucher ist, und ich denke, das wird uns hier auch weiterhin gelingen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Brumma, in welcher Scheinwelt leben Sie eigentlich? Gehen Sie doch einmal in die betroffenen Gaststätten, in die Eckkneipen hinein, fragen Sie dort einmal die betroffenen Gastwirte, was sie von Ihrem Nichtraucherschutzgesetz halten! Ich rate Ihnen aber dabei dringend, dort lieber nicht mit einem SPD-Sticker hineinzugehen, es könnte nämlich sein, dass Sie dort sehr schnell hinausfliegen. Die Leute sind stinksauer! Sie kämpfen jetzt schon täglich um das nackte Überleben, sie kämpfen täglich um ihre Existenz.

Meine Damen und Herren, zum Thema Nichtraucherschutz kann ich mich sehr kurz fassen, da ich mich hier in diesem Hause schon unzählige Male zum Thema Nichtraucherschutz im Sinne der betroffenen Gastwirte klar und deutlich geäußert habe! Diesbezüglich werde ich selbstverständlich dem Antrag der CDU zustimmen, obwohl er mir nicht weit genug geht, aber es ist schon einmal ein Anfang.

Gleich vorweg: Ich bin selbstverständlich für ein tolerantes Nichtraucherschutzgesetz. Es ist ganz klar, dass Nichtraucher geschützt werden müssen, insbesondere Jugendliche und Kinder, das ist eine Selbstverständlichkeit, aber Toleranz auf beiden Seiten! Das heißt, ich bin für eine Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes im Sinne von unzähligen kleinen bedrohten Eckkneipen und anderen betroffenen Lokalitäten, denn eines dürfte sogar Ihnen einleuchten: Dieses hektisch eingeführte Nichtraucherschutzgesetz ist ohne Toleranz, ohne Überlegung und ohne Sachkenntnis, also zu unüberlegt auf Kosten kleinerer Eckkneipen und Coffeeshops eingeführt worden. Die Gastwirte werden durch dieses Gesetz, durch Ihre politische Entscheidung menschenunwürdig einfach entmündigt und dadurch unweigerlich selbstverständlich in den finanziellen Ruin getrieben, das ist ganz klar.

Meine Damen und Herren, dabei ist die Lösung doch ganz einfach, nur nicht in Deutschland. Hier wird über die Köpfe und gegen die Interessen der betroffenen Menschen entschieden. Warum machen Sie es nicht so wie in Spanien? Dort gibt es keinen Streit. In Spanien zum Beispiel dürfen sich meines Wissens Wirte kleinerer Eckkneipen bis zu 100 Quadratmeter selbst aussuchen, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal eröffnen oder betreiben wollen. In Deutschland aber werden die Wirte einfach so mir nichts, dir nichts entmündigt. Das ist nicht fair, das ist nicht sozial, das ist nicht gerecht und schon gar

nicht tolerant. Das ist ein undemokratischer Skandal sondergleichen, und ich frage mich, wieweit Sie die Menschen noch einengen und durch Gesetze so beschränken wollen, dass sie sich nicht mehr aussuchen können, wo sie hingehen oder nicht hingehen wollen, wo sie rauchen oder nicht rauchen dürfen. Der Mensch wird entmündigt, und das mache ich nicht mit!

Selbstverständlich sind unzählige kleinere Eckkneipen oder Diskotheken durch dieses Gesetz existenziell bedroht. Da können Sie jetzt noch schön daherreden, wie Sie wollen: 80 Prozent der Gäste sind Raucher, und selbstverständlich überlegen sie sich, ob sie in eine Kneipe hineingehen, wo sie rauchen dürfen oder nicht. Selbstverständlich gehe ich als Raucher nicht in eine Kneipe, wo ich nicht rauchen darf, obwohl mir das für die Wirte leidtut, aber der Mensch ist so!

(Zuruf des Abg. M ö h l e [Bündnis 90/ Die Grünen])

Ja, er lässt sich durch Ihre Gesetze nicht weiter entmündigen, das sage ich Ihnen jetzt schon einmal! Nichtraucherschutz selbstverständlich ja, aber nicht auf Kosten einer Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger und auf Kosten von Arbeitsplatzvernichtung und des unweigerlichen finanziellen Ruins vieler Eckkneipen, die wir ja jetzt schon haben! Das mache ich nicht mit, das lehne ich ab, und selbstverständlich werde ich dann dem Antrag der CDU zustimmen! – Ich danke Ihnen!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun haben wir uns ja schon im letzten Jahr intensiv und mitunter auch äußerst hitzig in die Debatte um das Bremische Nichtraucherschutzgesetz hier im Haus begeben. Anschließend ging es noch einmal in die Deputation, bevor es dann wieder hier zurück in das Parlament kam. Argumente wurden ausgetauscht, angefangen vom ausnahmslosen Rauchverbot über vereinzelte Ausnahmen bis hin zur Selbstbestimmung zum Beispiel in gastronomischen Betrieben. Bedenken und auch Änderungsanträge meiner Fraktion haben vor allem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der rot-grünen Koalition, abgelehnt. Auch kann ich mich gut an meine Ihnen gegenüber geäußerte Warnung erinnern, dass Sie zukünftig mit vielen Klagen genau zu diesem Gesetz zu rechnen haben. Diese Situation wollten Sie zuerst einmal abwarten.

Wie stellt sich aber die Situation jetzt dar? Angesprochen wurde es schon: In Rheinland-Pfalz stoppt das Landesverfassungsgericht das absolute Rauchverbot, und in Bremen mobilisiert der Hotel- und Gaststättenverband weiterhin gegen dieses Gesetz. In Bre

men äußert sich jetzt nun auch erster Unmut aus der Bevölkerung, in Form einer Petition. Aber immerhin ist eine Petition eine Beschwerde. Das formulierte Anliegen, in einer Gaststätte das Rauchen zu gestatten, es den Gaststättenbetreibern zu überlassen, ob eine Raucher- oder Nichtrauchergastronomie eingerichtet und eine entsprechende Kennzeichnung an der Außenseite des Lokals vorgenommen wird, hält Die Linke für unterstützenswert.

Eine Änderung des ja noch jungen Gesetzes, und zwar hier in Anlehnung an den von der FDP eingebrachten Dringlichkeitsantrag, würde dem Anspruch des Petenten auch entgegenkommen. Aus diesem Grund bitten wir, nicht wie empfohlen über die Petition L 17/39 zu beschließen, und zwar in dem Sinne, dass sie als erledigt zu erklären ist, weil sie nicht abhilfefähig ist, sondern eine Gesetzesänderung zu unterstützen, und zwar im Sinne des Dringlichkeitsantrags der FDP! – Danke!

(Beifall bei der Linken)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Ich will noch einmal auf einige Argumente eingehen, die in der Debatte angesprochen worden sind! Aus unserer Sicht bedeutet das hier angesprochene Urteil aus Rheinland-Pfalz zunächst einmal einen Etappensieg für die Freiheit und auch für die Gewerbefreiheit an dieser Stelle.

(Beifall bei der FDP)

Allerdings muss man sagen, und das ist insofern auch richtig: Dort ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Gar nichts! Es ist noch nichts ent- schieden!)

Wir gehen auch davon aus, dass die abschließende Entscheidung auch für größere Freiheit in diesem Fall lauten wird.

(Beifall bei der FDP)

Zum Kollegen Brumma: Das, was Sie gesagt haben, ist doch auch ein Stück weit das, was wir an der Politik der rot-grünen Koalition kritisieren, nämlich die Einäugigkeit, dass Sie an der einen Stelle hingehen und sagen, na ja, aber den Bayern schadet es ja, dass in Österreich nicht die gleichen gesetzlichen Standards gelten wie in Bayern. Könnten Sie das nicht vielleicht einmal aus österreichischer Perspektive betrachten und sagen, es ist doch wunderbar, dass dort auch die Gastronomie geradezu einen Aufschwung im Grenzgebiet erfährt, weil dort eben andere, sinn

vollere Regelungen ergriffen worden sind als in Bayern? Deutschland ist doch nicht immer der Nabel der Welt, und so ist es auch Bremen eben nicht! Wenn Sie den Worten Ihres Bürgermeisters gestern in Ruhe zugehört hätten, dann hat er sich dort doch relativ eindeutig auch für einen Föderalismus der Unterschiedlichkeit und der Vielfalt ausgesprochen.

(Beifall bei der FDP)

Das bedeutet eben auch, dass man Wettbewerb zwischen verschiedenen Bundesländern und auch zwischen den Gesetzen, die in den verschiedenen Bundesländern gelten, braucht.

Es müssen im Föderalismus nicht alle gleich sein. Mehr Mut zur Vielfalt, das ist der Appell, den wir als FDP-Fraktion hier an dieser Stelle an Sie richten! Es ist ja durchaus auch nicht ganz verkehrt, hier noch einmal im Detail über die Frage der Behörden zu diskutieren, Frau Kollegin Hoch. Ich muss ganz klar sagen, es ist doch keine Ungleichbehandlung, wenn man dort, wo es möglich ist, auch Menschen ermöglicht, einen Raucherraum aufzusuchen, um dort zu rauchen. Im Zweifel für die Freiheit! Das ist unser Petitum an dieser Stelle, und das wäre auch eine richtige und sachgerechte Lösung an dieser Stelle gewesen.

(Beifall bei der FDP)

Nun zum Dritten: Ich frage, ob das, was wir hier vorgeschlagen haben, verfassungsrechtlich standhält. Das könnte man dann doch auch im Zweifelsfall einmal die Gerichte entscheiden lassen. Warum muss das denn nur für das gelten, was Sie durchgesetzt haben? Ich glaube, die Regelung, die wir vorgeschlagen haben, wäre durchaus nach meinem Eindruck verfassungsgemäß, nämlich auf der Basis einer selbst von der Gastronomie ausgehandelten Selbstverpflichtung eine flächen- und platzmäßige Begrenzung in das Gesetz hineinzuschreiben. Ich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass das eine sinnvolle Lösung ist, weil das damals zwischen dem DEHOGA und dem Bundesgesundheitsministerium 2005 so ausgehandelt worden ist. Das ist die Grenze, die die Wirte sich selbst gegeben haben und die sie für angemessen und richtig halten. Deshalb haben wir das auch in unseren Antrag aufgenommen. Das ist ja keine willkürliche Grenze, die wir von uns aus gesetzt haben.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wäre es an dieser Stelle sehr richtig, wenn Sie unserem Antrag zustimmen und sich dafür aussprechen würden, dass man hier wirklich dem Wettbewerbsföderalismus auch einmal eine Chance gibt. Bremen könnte daran sehr gewinnen, Sie würden etwas für den Erhalt von Ar

beitsplätzen und selbstständigen Existenzen tun, was Sie sonst oft groß im Munde führen, wofür Sie bisher aber wenig getan haben. Aus diesem Grund bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Ich bin auch sicher, dass der eine oder andere in Ihrer Koalition nur sehr schweren Herzens heute gegen unseren Antrag stimmen wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es auch bei diesem Thema wichtig ist, dass man ein paar Feststellungen zu Beginn trifft. Erstens: In Fragen der Regelung der Nichtraucherschutzgesetze der Länder im Hinblick auf Einraumkneipen gibt es keine unterschiedlichen Regelungen auf der Bundesebene. Jedes einzelne Land hat in seinem Nichtraucherschutzgesetz im Grundsatz so entschieden, wie es das Parlament hier in diesem Land gemacht hat.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Aha!)

Zweitens: Diese Gesetze sind mit der Unterstützung aller parlamentarischer Farben, die es in Deutschland gibt, zustande gekommen. Da waren nicht nur die beiden großen Parteien, sondern da waren auch die FDP, Die Linke und die Grünen beteiligt. Insoweit ist überall dort, wo die auch hier in diesem Hause sitzenden Fraktionen in Regierungsverantwortung stehen oder standen, eine entsprechende Regelung in die Landesgesetze übernommen worden. Das ist die zweite Feststellung.

Die dritte Feststellung: Was ist in Rheinland-Pfalz eigentlich geschehen? In Rheinland-Pfalz ist nichts anderes geschehen, als dass das Gericht zwei Grundrechte miteinander abgewogen hat, nämlich auf der einen Seite das Grundrecht der Berufsfreiheit und des Eigentumsrechts und auf der anderen Seite das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit. Aufgrund einer pragmatischen Güterabwägung ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass, wenn es das Inkrafttreten der Regelung zu den Einraumkneipen nicht bis zur endgütigen Urteilsfindung aussetzt, hier bereits möglicherweise ein Faktum eingetreten ist, das anschließend nicht mehr wieder gut gemacht werden kann. Das war die nüchterne Abwägung in Rheinland-Pfalz.