Protocol of the Session on February 21, 2008

aber das Ziel muss sein, zu einem vernünftigen Nebeneinander und Miteinander von Angeboten für Raucher und Nichtraucher zu kommen. Es bleibt dabei: In Bremen und Bremerhaven ist genügend Platz für Nichtraucher und für Raucher!

(Beifall bei der FDP)

Wie und wo geraucht werden darf, kann am besten vor Ort entschieden werden. Die FDP will, dass die Inhaber von Einraumkneipen künftig selbst entscheiden können, ob geraucht werden darf. Wir wollen, dass die Leitung einer Behörde selbst entscheidet, ob in einem nicht von Publikum und Minderjährigen besuchten Bereich eine Raucherzone eingerichtet werden soll.

(Beifall bei der FDP)

Ich will noch ein paar Worte zu dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU sagen, der mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden ist! Sie fordern, dass in einer Einraumkneipe geraucht werden darf, wenn nur Inhaber oder erwachsene Familienangehörige hinter dem Tresen stehen. Bei dieser Regelung wäre die Umgehung leicht: Jeder Mitarbeiter wird mit einem Prozent an der Kneipe beteiligt und darf weiter mitarbeiten. So kann das Ganze aus unserer Sicht nicht gelöst werden!

(Beifall bei der FDP)

Eine Beschränkung der beschäftigten Personen auf Familienangehörige birgt zudem das Risiko, dass Familienangehörige zum Nachteil der typischen Kellnerjobs für Schüler und Studenten eingespannt werden. Weiter ist zu befürchten, dass Personen in die Schwarzarbeit gedrängt werden.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der Arbeitsschutz kann aus unserer Sicht nicht als Argument für eine landesrechtliche Regelung herangezogen werden. Der Arbeitsschutz unterliegt der Bundesgesetzgebung, und der Bund hat sich hier bisher um eine Regelung herumgedrückt. Über die Arbeitsstättenverordnung hätten durchaus Möglichkeiten bestanden, diese Frage bundeseinheitlich zu regeln.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird in größeren Gaststätten Angestellten auch nach dem geltenden Gesetz zugemutet, Gäste in Raucherräumen bewirten zu müssen, in allen Raumkneipen dagegen sagt der bremische Gesetzgeber dagegen strikt nein. Die von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vorgeschlagene Regelung würde übrigens auch dazu führen, dass der Gesundheitsschutz von Familienangehörigen weniger bedeutend wäre als der von Angestellten, und ich habe schon meine Zweifel, ob das wirklich das ist, was wir hier gemeinsam wollen können.

(Beifall bei der FDP)

Es bleibt dabei: Wir brauchen keine weiteren Aufträge an den Senat, und das ist auch ein weiteres Defizit des Antrags der Kolleginnen und Kollegen der CDU; wir brauchen eine Veränderung der bestehenden Gesetzeslage. Deshalb ist unsere Forderung als FDP: Lassen Sie uns das Nichtraucherschutzgesetz jetzt und heute ändern, stimmen Sie dem Antrag der Liberalen zu!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. MohrLüllmann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Bürgerschaftsfraktion legt heute einen Änderungsantrag zum Nichtraucherschutzgesetz vor mit dem Ziel, den Betreibern von allen Raumkneipen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht die Möglichkeit haben, einen Nebenraum einzurichten, unter bestimmten Auflagen eine Ausnahme zu gestatten. Die Auflagen sollen sein: Es dürfen außer dem Betreiber keine weiteren Personen als Beschäftigte oder Selbstständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sein, und im Eingangsbereich muss eine klare Kennzeichnung vorhanden sein, die auf die Raucherlaubnis hinweist.

Ich will das kurz begründen: Die Einraumkneipen generieren ihre Umsätze zu einem hohen Prozentsatz über einen Kundenstamm, der zu Rauchern gehört. Damit führt das derzeit geltende Gesetz zu einer außergewöhnlichen Härte, und zahlreiche Einraumkneipen stehen vor dem Ruin. Die Betreiber von Einraumkneipen werden in einem unangemessenen Ausmaß in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt,

(Beifall bei der CDU)

und besonders möchte ich hervorheben, dass die Einraumkneipen gegenüber Gaststätten, die einen Nebenraum für Raucher einrichten können, erheblich benachteiligt sind.

(Beifall bei der CDU)

Der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz hat aufgrund der Klage der Einraumwirte festgestellt, dass die Klage nicht von vornherein aussichtslos ist, und darum kann man ihnen nicht zumuten, dass sie bis zum Urteil in die Insolvenz gehen. Die gesetzliche Regelung wurde ausgesetzt, weil für die Zeit des Hauptverfahrens die Existenzgefährdung der Einraumkneipen schwerer wiegt als das öffentliche Interesse am konsequenten Rauchverbot.

Wir haben in der letzten Debatte unsere Zweifel diesbezüglich schon einmal deutlich gemacht und sehen uns in dieser Entscheidung von Rheinland-Pfalz eigentlich auch bestätigt. Wir debattieren hier heute nicht zum ersten Mal das Nichtraucherschutzgesetz. Häufig wurde von den Parlamentariern ein Argument genutzt, dass es sich hier nicht um ein Rauchergesetz handelt, das das Rauchen generell verbietet, und insofern sind etliche Ausnahmen in das Gesetz mit einbezogen worden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Nichtraucher in einem ausreichenden Maß geschützt werden müssen, das will ich noch einmal betonen, aber, was ich auch immer

angedeutet habe, ist: Wenn man erst einmal Ausnahmen zulässt, dann folgt Ungleichbehandlung, Ungerechtigkeit. Da wir in Bremen kein umfassendes Rauchverbot für alle Gaststätten in Kraft gesetzt haben

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Haben wir doch!)

und hier nur einigen die Möglichkeit gegeben haben, nämlich denen, die es aus baulichen Gegebenheiten einrichten können, einen Nebenraum einzurichten, schlagen wir vor, dass wir das Gesetz wie folgt ändern, Sie können das ja noch in dem Antrag nachlesen: Es wird die Ausnahme vorgesehen, nach der der Betreiber von Einraumkneipen das Rauchen in seiner Gaststätte gestatten kann, wenn außer dem Betreiber und volljährigen Familienmitgliedern des Betreibers keine weiteren Personen als Beschäftigte oder Selbstständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind und am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf die Raucherlaubnis hingewiesen wird.

Ich betone noch einmal: Niemand zweifelt daran, dass Nichtraucher mehr Schutz brauchen. Politiker tragen die Verantwortung dafür, dass Verbote zum Wohle der Allgemeinheit sich die Waage halten, verbunden mit dem Recht eines jeden zu wählen, wie er zum Beispiel mit seiner Gesundheit umgeht. Man kann es nicht allen recht machen, das ist mir auch klar, aber Raucher wollen ihren Gewohnheiten nachgehen, und Einraumkneipenbesitzer erzielen ihre Einnahmen traditionell größtenteils durch Raucher. Nun sollen diese nicht länger Raucher als Kunden haben, weil sie eben aus baulichen Gründen keinen Extraraum zur Verfügung stellen können. Der Raucher aber geht dann eben in eine andere gastronomische Einrichtung und raucht dort. Das ist ein Nachteil für den Einraumkneipenbesitzer. Dem Raucher hat das Nichtraucherschutzgesetz damit auch nicht das Rauchen abgewöhnt.

Zu dem Antrag der FDP möchte ich sagen: Den lehnen wir ab. Nach wie vor gilt für uns die Arbeitsstättenverordnung, ob Bundes- oder Landesrecht, die den Angestellten, die Mitarbeiter unter besonderen Schutz stellen. Die Familienmitglieder können selbst entscheiden, Einraumkneipenbesitzer in diesem Umfang werden wahrscheinlich in erster Linie selbst arbeiten, und der Unternehmer hat einfach eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit 6 Wochen haben wir hier in Bremen ein Nichtraucherschutzgesetz. Nach und nach steigt die Akzeptanz, wie man das so in der Boule

vardpresse liest, die sagt, dass 70 Prozent der Bevölkerung damit gut leben können. Was mich wundert, ist, dass vor allem jüngere Menschen damit umgehen können. Hier gab es Umfragen, dass sie jetzt weniger oder teilweise gar nicht mehr rauchen. Von daher ist das der richtige Weg, den wir gegangen sind.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Eine Anmerkung möchte ich noch machen: Es gibt sogar jetzt einen neuen Trend, das sogenannte Smerting, das haben Sie vielleicht gehört, smoking und flirting, aus London, die jungen Leute stehen da vor dem Lokal, Studentenlokale und andere, und man kommt ins Gespräch.

(Zurufe von der FDP)

Ich will nur sagen, wie der Trend ist, und hier müssen Sie aufpassen, dass Sie den nicht verpassen.

Aber jetzt wieder etwas ernsthafter! Wir sehen allerdings auch, dass es Beschwerden von Eckkneipen gibt, die vor allen Dingen im Viertel sind, weil sie dort ziemlich zusammengeballt sind. Aber warum wird dort nicht quartiers- oder straßenweise abgesprochen, wie man das regelt?

(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Also dürfen sie das jetzt doch?)

Man kann das ja untereinander regeln, denn das war ja der Wunsch der Kneipiers, dass sie selbst entscheiden können, und jetzt jammern sie plötzlich, dass sie doch feste Regeln brauchen. Hier schüttelt und rüttelt sich noch einiges. Wir haben hierfür auch eine Übergangsfrist, das ist sehr gut, und dann werden wir sehen, wie sich das alles zueinander findet.

Meine Damen und Herren, unsere Gesetzesziele sind ein geschütztes Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern. Gesundheitsschutz ist für uns ein höherwertiges Gut. Ein Nichtraucherschutzgesetz soll es sein und kein Raucherbekämpfungsgesetz, außerdem soll es in dem Geleitzug der norddeutschen Länder eingebettet sein. Wir wollen hier keine Unterschiede zu den anderen Ländern, denn man kann sehen, wie es in Bayern gegenüber Österreich ist. In Österreich gibt es kein Nichtraucherschutzgesetz, und an den Grenzen haben die Wirte große Probleme an der bayerischen Grenze. Ähnlich könnte es hier sein, wenn wir unterschiedliche Bedingungen gegenüber Niedersachsen hätten.

Wenn man die Länder sieht, auch CDU- und FDPregierte Länder, gibt es bisher keinerlei Änderung. Die meisten haben die gleichen Regeln wie wir. Es gibt nur Bayern mit den ganz harten Regeln, aber dort gibt es inzwischen auch starke Proteste, und ich bin gespannt, wie Bayern das durchhalten wird. Es gibt

dort Verfassungsklagen gegen dieses Gesetz, es gibt auch gegen die anderen Gesetze Verfassungsklagen, und es gibt nur ein Land, nämlich das Saarland, das eine Ausnahme gestattet.

(Zuruf des Abg. D r. B u h l e r t [FDP])

Sie haben auf jeden Fall eine Ausnahme, und in diesem Sinne will die CDU mit dem Gesetzesantrag mit den Familienmitgliedern – nur beim Saarland ist das begrenzt, sie können also nicht die ganze Zeit dort tätig sein, sondern es gibt eine deutliche Begrenzung – noch weiter gehen als das Saarland. Dann können wir gleich alles freigeben. Also, das ist keine Lösung. Ich frage mich: Soll der Wirt dann immer ein Familienstammbuch unter dem Tisch haben, damit er nachweisen kann, dass es auch ein Familienangehöriger ist, der dort bedient?

(Abg. Frau D r. M o h r - L ü l l m a n n [CDU]: Gute Idee!)

Ich meine, wir bleiben bei unserem Vorschlag; wir haben eine Übergangsfrist, daran können sich die Lokale orientieren. Es sind ja verschiedene Verfassungsgerichtsverfahren anhängig, hier werden wir sehen, was passiert, und wir haben auch immer gesagt, wenn das Verfassungsgericht oder oberste Gerichte hierzu etwas sagen, dann müssen wir natürlich Änderungen machen. Im Moment aber sehen wir hier keinen Handlungsbedarf. Wir sagen, wenn die Gerichtsentscheidung kommt, kann durchaus auch die bayerische Lösung kommen. Aber, wie gesagt, die Gerichte sollen uns erst einmal sagen, in welche Richtung es geht, und dann werden wir hier mitmachen. Aus diesem Sinn heraus lehnen wir die beiden Anträge ab.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Politik sollten Parlamentarier machen!)

Der FDP-Antrag unterscheidet sich nicht von dem, den Sie ihn schon einmal gestellt haben. Das ist die spanische Lösung, und hier haben wir gesagt, die hat ebenfalls verfassungsrechtliche Probleme. In Niedersachsen wurde bei der Anhörung klar und deutlich festgestellt, dass diese Lösung vom Verfassungsgericht problematisiert wird, denn bei dieser Begrenzung auf Quadratmeter muss man genau definieren, warum man jetzt 40 oder 50 Quadratmeter nimmt, und das ist doch in der Praxis sehr schwierig. Von daher sagen wir: Wir lehnen die beiden Anträge ab, wir wollen die Übergangsfrist nutzen, und dann werden wir weiter sehen, was andere Gerichte dazu sagen. Wir werden uns dem dann natürlich nicht entgegenstellen. Von daher sehen wir heute keinen Handlungsbedarf, diese Anträge zu übernehmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das kann ich wohl differenzieren, Herr Röwekamp; auch wenn man selbst Raucherin ist, kann man das gut auseinanderhalten. Es ist ja wirklich noch nicht lange her, dass wir hier im Hause über das Nichtraucherschutzgesetz debattiert und dieses auch beschlossen haben. Ich möchte noch einmal deutlich herausheben: Bei den Debatten dazu haben wir immer wieder auch die Problematik der sogenannten Einraumkneipen, die um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten, nicht ausgeblendet, das möchte ich hier noch einmal klar und deutlich sagen. Auch die anhängigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht haben wir thematisiert, und es war klar, dass es Gerichtsentscheidungen geben wird.

Ein Argument, das Nichtraucherschutzgesetz in dieser Form, in der wir es verabschiedet haben, so zu verabschieden, war für uns, hier in Bremen keine Insellösung zu schaffen, gerade eben weil wir vom niedersächsischen Umland umschlossen sind. Deshalb hat es damals auch im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen geführt, ich nenne hier nur beispielhaft die Diskotheken. Zuerst sah es ja nach der Wahl in Niedersachsen so aus, als wenn es dort für die Einraumkneipen eine andere Lösung geben sollte, aber das ist nicht so.