Häufig ist das viel weniger. Ich habe mir die Zahl für ein Baugebiet von 30.000 m² nennen lassen. Es fallen Kosten von etwa 1.200 Euro an. Das Argumentieren mit der Höchstgrenze führt nicht in die richtige Richtung. Eine Bagatellgrenze ist erforderlich; denn der bürokratische Aufwand muss in einem gewissen Verhältnis zum Ertrag stehen. Darüber hinaus ist bei einer solchen Regelung mit einer Verzögerung des Bauvorhabens zu rechnen. Schließlich muss eine Förderung beantragt und ein Genehmigungsverfahren abgewickelt werden. Der mit Ihrem Gesetzentwurf angeführte Zeitgewinn führt in die Irre. Im Gegenteil, es würde sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Allerdings ist ärgerlich, dass die Kosten der Sondierungen, die nur zu 50 % zum Erfolg führen, auf die Grundstücksbesitzer oder die Kommunen abgewälzt werden. Dazu erhalten wir sehr viele Beschwerden. Man könnte über Verbesserungen nachdenken, die etwas einfacher zu bewerkstelligen wären, nämlich eine Übernahme der Sondierungskosten durch öffentliche Verfahrensträger. Zu nennen sind hier etwa das Landesamt für Denkmalpflege oder die Vielzahl der Kreisarchäologen. Das wäre eine einfache und effektive Entlastung der Grundstücksbesitzer. Dafür bräuchte man eventuell noch nicht einmal eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Das wäre einfach, unbürokratisch und würde wesentlich mehr bewirken als die Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf. – Kurz und gut: Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist aus un
serer Sicht in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Ich bin auf die Diskussion im Ausschuss gespannt.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Knoblauch von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Dr. Goppel, ich bin enttäuscht, dass Sie den Bürger im Rahmen Ihrer Erwiderung nicht erwähnt haben. Welche Rolle soll der Bürger in Zukunft spielen? - Die zukünftige Aufgabe des Bürgers muss im Ausschuss geklärt werden. Man kann nicht irgendetwas verteidigen und gleichzeitig sagen: Der Bürger soll bei uns keine Rolle spielen. Bei uns spielt der Bürger eine Rolle. Wir wissen, dass er einbezogen werden soll. Wir wissen alle, dass die Bürgerbeteiligung eine gesetzliche Norm benötigt. Eingriffe in Bürgerrechte bedürfen einer Gesetzesform. Deshalb können wir uns nicht allein auf Verwaltungsvorschriften verlassen. Sie haben eine bevorstehende Änderung der Vorschriften angesprochen. Diese liegen jedoch noch nicht vor. Weil sie nicht vorliegen, können wir uns nicht darüber unterhalten.
Frau Steinberger, lassen Sie mich eines sagen: Die Praxis sieht anders aus. Wer wo wann was machen muss, wird vorgeschrieben. Oft genügt es, einige wenige Quadratmeter zu untersuchen. Aber nein, der Bürger wird gezwungen, ganze Flächen zu untersuchen. Das verärgert die Bürger draußen. Das sollten wir vermeiden. Ich sage es noch mal: Wir müssen die Bürger für die Denkmalpflege ins Boot holen.
Herr Knoblauch, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Dr. Goppel hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Knoblauch, die Befürchtungen, die Sie hegen, sind kein Anlass für einen Gesetzesantrag. Die Befürchtungen, die Sie äußern, sind in wesentlichen Teilen nicht begründet. Dass immer wieder Klage gegen ein Verfahren erhoben wird, ist mit und ohne Gesetz der Fall. Sie fordern eine zusätzliche Erweiterung der heutigen Aufwendungen und der Beratungsrunde. Dies kommt dem Bürger nicht zugute, sondern verändert die Ausgangslage zu seinen Lasten, weil ewig alles überprüft werden muss.
Die Anhörung durch den Minister und die Änderung der Vorschriften erfolgt in den nächsten Tagen. Es wäre Ihnen nicht schwergefallen, sich nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Dabei handelt
es sich um eine zukünftige Regelung, von der wir – nicht nur ich alleine, sondern wir hören es rundherum - annehmen, dass sie ohne Weiteres ohne ein Gesetz möglich ist. Deswegen halte ich es für sinnvoll, darüber gemeinsam im Ausschuss nachzudenken. Mehr wollen wir nicht. Wir haben gesagt, dass die Möglichkeit einer Verordnung und die eines Gesetzes besteht. Sie wollten verdonnern, wir wollten entgegenkommen und gemeinsam mit dem Bürger den richtigen Weg finden. Das ist vom Minister so vorgesehen. Das sollten Sie nicht in Zweifel ziehen, bevor Sie es kennen.
Herr Dr. Goppel, Sie haben das erste Mal den Bürger erwähnt. Wir wollen den Bürger ins Boot holen. Wir werden sehen, was sich in den Ausschüssen ergibt. Letztendlich geht es darum, den Bürger zu fragen, was er dazu weiß. Aus jahrelanger Erfahrung als Bürgermeister kann ich Ihnen sagen, dass die Bürger vieles gewusst hätten. Sie sind jedoch erst ganz zum Schluss und unter Zeitdruck zum Einvernehmen gezwungen worden. Das ist nicht der richtige Umgang mit dem Bürger.
Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Als federführender Ausschuss wird der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen. Besteht mit der Überweisung an diesen Ausschuss Einverständnis? – Das ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Personalgewinnung in Kommunen erleichtern (Drs. 17/6991)
Ich eröffne die Aussprache. Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat beträgt die Gesamtredezeit der Fraktionen 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Gibis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am 28. März erfolgte der Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Dieser Abschluss sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten vor. Die erste Erhöhung soll in einem ersten Schritt rückwirkend ab dem 1. März 2015 gelten. Das Tabellenentgelt wird um 2,1 % steigen. Ab dem 1. März 2016 soll in einem zweiten Schritt eine weitere Steigerung des Tabellenentgelts um 2,3 %, mindestens um 75 Euro, erfolgen. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden rückwirkend ab dem 1. März 2015 und ab dem 1. März 2016 um jeweils 30 Euro erhöht.
Finanzminister Dr. Markus Söder hatte damals bereits angekündigt, die deutlichen Lohnzuwächse 1 : 1 auf die Bezüge der Beamten, der Richter und der Versorgungsempfänger übertragen zu wollen. Ich finde, das ist ein frühes und deutliches Signal der Wertschätzung für unsere Beamten, Versorgungsempfänger und Richter.
Mit dieser Bezüge- und Versorgungsanpassung haben wir uns heute in Zweiter Lesung zu befassen, nachdem wir uns bereits am 23. Juni im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ausführlich damit beschäftigt haben. Die vorgeschlagenen Bezügeanpassungen sind ein weiterer Baustein zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Letzte Woche haben wir bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung im öffentlichen Dienst in diesem Hohen Haus beraten und beschlossen.
Die eingangs genannten Erhöhungen der Tabellenentgelte um 2,1 % im Jahr 2015 und 2,3 % im Jahr 2016 sowie die Erhöhung um jeweils 30 Euro in beiden Jahren für unsere Anwärterinnen und Anwärter sichern für alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes langfristig eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der aktuellen Inflationsrate von nahezu 0 % sind das im Ergebnis wirklich spürbare Zuwächse für unsere Beamtinnen und Beamten und vor allem für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die überproportionale Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 30 Euro entspricht einer durchschnittlichen Anpassung von 2,52 bzw. 2,46 %. Diese Erhöhungen werden enorm zur Wettbewerbsfähigkeit des
öffentlichen Dienstes bei der ohnehin immer schwieriger werdenden Nachwuchsgewinnung beitragen. Neben diesen Anpassungen der Tabellenentgelte sollen aber auch noch weitere Komponenten für eine Verbesserung sorgen. Die Wirkung der Ballungsraumzulage als freiwillige Fürsorgeleistung des Freistaats hat aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere im Verdichtungsraum München im Laufe der Jahre nachgelassen. Wir schlagen deshalb vor, dass ab dem nun vorliegenden Anpassungsgesetz auch die Grundbeträge wie bisher schon die Grenzbeträge an den linearen Anpassungen teilhaben. Dem Verlust des Wirkungsgrads der Ballungsraumzulage soll also auch die zukünftige Dynamisierung entgegenwirken. Diese Regelungen machen hoffentlich auch die sich immer wiederholenden Anträge zur Erhöhung der Ballungsraumzulage überflüssig. An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, dass der Freistaat Bayern als einziges Bundesland eine solche freiwillige Fürsorgeleistung bezahlt.
Mit diesem Anpassungsgesetz sollen der Familienzuschlag in die Anpassung einbezogen werden wie auch die bisher von Anpassungsmaßnahmen ausgenommenen besonderen Erhöhungsbeträge für die unteren Besoldungsgruppen, das sind die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5. Mit diesen Maßnahmen setzen wir ein klares familienpolitisches Signal. Darüber hinaus werden die bisher nicht dynamisch ausgestalteten Stellenzulagen angepasst. Damit stellt Bayern als erstes Bundesland die Anpassungsfähigkeit von Stellenzulagen wieder her. Erhöht werden außerdem, wie bisher, die Amtszulagen sowie die das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend kann man sagen: Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und den beschriebenen weiteren Verbesserungen sichern wir den Gleichklang zwischen Angestellten und Beamten in Bayern. Wir lassen die Beschäftigten des Freistaats Bayern an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung spürbar teilhaben. Damit setzen wir ein weiteres positives Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beschäftigten und führen die verlässliche Beamtenpolitik in Bayern fort. Dem aktuellen Versorgungsbericht des Freistaats für die 17. Legislaturperiode – er wurde am Dienstag dieser Woche im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt und diskutiert – zufolge profitieren von diesen Anpassungen circa 211.000 aktive staatliche Beamtinnen und Beamte, davon circa 3.000 Richterinnen und Richter, sowie die circa 126.000 Versorgungsempfänger.
über dem Jahr 2014 werden die Mehraufwendugen im Jahr 2015 bei circa 284 Millionen Euro und im Jahr 2016 bei rund 670 Millionen Euro liegen. Diese Mehraufwendungen sind aber gerechtfertigt, zumal wir wissen, dass unsere Beamtinnen und Beamten hervorragende Arbeit für den Freistaat Bayern leisten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wer sich dafür entscheidet, seine Arbeits- und Schaffenskraft in den Dienst des Freistaats Bayern zu stellen, der muss wissen, dass er von seinem Dienstherrn zwar gefordert wird. Er kann sich aber auch darauf verlassen, dass er gute Arbeitsbedingungen vorfindet, dass er einen sozialen Arbeitgeber hat, der sehr, sehr viel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tut und vor allem, dass er auch an der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Bayern teilhaben wird. Gerade diesen letztgenannten Punkt beweist das hier vorliegende Anpassungsgesetz, für das ich Sie um Zustimmung bitte.
Abschließend noch ein paar Sätze zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN: Die GRÜNEN wollen eine rechtliche Grundlage für die Gewährung einer neuen Erschwerniszulage schaffen, und zwar für den erschwerten Parteiverkehr im kommunalen Bereich. Voraussetzung für die Gewährung der Zulage soll der direkte Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern sein, soweit dieser mehr als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit umfasst. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil wir glauben, dass er in der Praxis mehr Probleme und Fragen aufwerfen als Positives bewirken würde. Es fehlen beispielsweise klare Abgrenzungskriterien. Was ist unter "erschwertem Parteiverkehr" zu verstehen? - Allein die Häufigkeit des direkten Kontakts mit Bürgern kann doch wohl kein Kriterium sein. Wenn wir dies im kommunalen Bereich ermöglichen, dann würde sich sehr schnell die Frage stellen, was mit den staatlichen Behörden ist. Ich denke beispielsweise an die Asylverwaltung. In der heutigen Aktuellen Stunde haben wir viel dazu gehört. Ich denke auch an die Steuerverwaltung und an den Polizeivollzugsdienst. Außerdem sind wir mit dem neuen Dienstrecht in Bayern angetreten, um die Zulagenvielfalt zu reduzieren und nicht, um ständig neue, vor allem undefinierbare und nicht abgrenzbare Zulagen zu erfinden. Wenn es schon Zulagen geben muss, dann wollen wir diese klar definieren, damit sie auch für die Bediensteten nachvollziehbar sind. Wir wollen keine undefinierbare Ungleichbehandlung von Bediensteten beim gleichen Arbeitgeber.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Kollege Schuster von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten; denn der Bayerische Landtag beschließt am heutigen Donnerstag, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Was das konkret bedeutet, brauche ich nicht mehr auszuführen, das hat Herr Kollege Gibis bereits ausführlich getan. Wir, die SPD-Fraktion, freuen uns jedenfalls mit den bayerischen Beamtinnen und Beamten darüber, dass der aktuelle Tarifabschluss übernommen wird. Das haben sich die Bediensteten des Freistaats im wahrsten Sinne verdient. Ein leistungsfähiger und angemessen bezahlter öffentlicher Dienst ist nämlich eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute Zukunft des Freistaats Bayern insgesamt.
Meine Grundüberzeugung ist: Die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern sollen stetig und dauerhaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben können. Das war leider in Bayern nicht immer die Regel. Beim Tarifabschluss im Jahr 2011 hat die Staatsregierung gemeinsam mit der Landtagsmehrheit die Beamtinnen und Beamten 19 Monate auf die Erhöhung ihrer Bezüge warten lassen. Die Zeiten sind noch nicht so lange her, als es geradezu Programm der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion hier im Landtag war, im Personalsektor massiv zu sparen. Im Doppelhaushalt 2011/2012 waren es rund 900 Millionen Euro. Ich erinnere an die zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre und die Absenkung der Eingangsbesoldung. Die vollständige Rückkehr zur 40Stunden-Woche gelang erst im Jahr 2013.
Bayern sollte sich immer eine angemessene Bezahlung und einen fairen Umgang mit seinen Bediensteten und seinen Tarifbeschäftigten leisten, und Bayern kann sich das auch leisten. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres kann Bayern im Jahr 2015 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 352 Millionen Euro und im Jahr 2016 sogar mit Mehreinnahmen in Höhe von 544 Millionen Euro rechnen. Trotz bereits bekannter zusätzlicher Ausgaben bleibt
Dennoch wird im Personalsektor des Freistaats immer noch gespart. Dazu drei Beispiele: Erstens. Bei der Besetzung von freiwerdenden Stellen gilt noch immer eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre. Diese Wiederbesetzungssperre ist für die SPD-Fraktion aber kein geeignetes Instrument der Stellenbewirtschaftung. Auch eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre halten wir für falsch; denn gerade die kleinen Dienststellen können die Ausfälle nicht kompensieren, wenn fällige Einstellungen und Beförderungsmöglichkeiten verzögert werden. Wir sind der Meinung, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sollten jederzeit besetzt werden können.
Zweitens. Wir halten die Pensionsvorsorge in Bayern mit nur noch 100 Millionen pro Jahr für völlig unzureichend. Gegenüber der alten Rechtslage ist hier mittlerweile ein Milliardenloch entstanden, das künftigen Generationen hinterlassen wird. Aus unserer Sicht wird hier an der falschen Stelle gespart.
Drittens. In Artikel 6b des Haushaltsgesetzes ist geregelt, dass in den Jahren 2005 bis 2019 insgesamt 9.000 freiwerdende Stellen für Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter gesperrt werden sollen. Artikel 6b mit der Vorgabe, 9.000 Stellen zu sperren, stammt noch aus der Stoiber-Zeit und gehörte zur sogenannten Verwaltungsreform 21, einem typischen, überspannten Stoiber-Projekt. Die SPD-Landtagsfraktion ist gegen die pauschale Sperrung von Stellen. Deshalb lehnen wir auch den längst überholten und gescheiterten Artikel 6b ab. Der Herr Finanzminister hatte im letzten Jahr Schwierigkeiten, überhaupt Stellen auszuweisen, die gesperrt werden sollten. Deshalb wurde die Anzahl der Sperren nach Artikel 6b mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2014 von der Landtagsmehrheit von 480 auf 400 reduziert, um sie danach bis 2019 von jährlich 480 auf 520 zu erhöhen. Das sieht mir weniger nach einem Konzept als mehr nach Lust und Laune aus.
Stellenstreichungen soll es nach unserer Meinung nur in Verbindung mit einer Aufgabenanalyse bzw. einer Aufgabenkritik geben: Fallen Aufgaben weg, können Stellen wegfallen; bleiben Aufgaben, müssen die Stellen bleiben; gibt es zusätzliche Aufgaben, muss es aus unserer Sicht zusätzliche Stellen geben.
Unsere generelle Linie ist: Es darf keine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes geben. Ganz im Gegenteil: Wir wollen gute Arbeit, eine an den Aufgaben orientierte Anzahl von