Günther Knoblauch
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Last Statements
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen Herold, Freller und andere Kollegen der CSU, dort oben auf der Tribüne sitzen junge Leute, die sich wahrscheinlich denken: Wissen denn die überhaupt noch, worum es geht? Wir haben in der Politik eine Krise, die von allen etablierten Parteien beklagt wird. Dazu tragen insbesondere Ihre Ausführungen bei. Sie sagen immer: Wir sind die Größten, die Schönsten und die Besten.
Was interessiert denn einen Bürger in Bayern, was in Berlin droben passiert, wenn er hier ein Problem hat. Wir müssen die Leute verstehen. Wir müssen ihnen verdeutlichen, dass wir wissen, um was es geht.
Ich möchte einen Punkt herausgreifen, der besonders wichtig ist. Vorhin hat es geheißen, wir müssten uns bei den Unternehmern bedanken – natürlich. Wir müssen uns aber auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedanken; denn ohne sie wären die Arbeitgeber überhaupt nichts. Die Kooperation zwischen beiden macht es.
Ein Punkt, über den heute überhaupt noch nicht gesprochen wurde, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unsere Anträge, mit denen wir dazu einen Beitrag leisten wollten, wurden von der CSU immer abgelehnt. Wir haben eine Qualitätsoffensive für die Kindertagesstätten vorgeschlagen. Leider ist das alles abgelehnt worden.
Was meinen Sie, was in Familien gedacht wird, in denen niemand zur Arbeit gehen kann, weil die Zeit für die Betreuung gebraucht wird? Was denkt eine Alleinerziehende, die vielleicht sogar pendeln müsste, um zur Arbeit zu kommen? Sie möchte arbeiten gehen, aber in dieser Zeit muss das Kind betreut werden. Wer nicht arbeiten gehen kann, hat Angst, wenig Rente zu bekommen, weil vorher wenig verdient wurde. Auch der Aspekt der Lebensqualität darf nicht außer Acht gelassen werden. Denken Sie einmal darüber nach: Wir sind in der Bundesrepublik das Land mit der höchsten Armutssteigerung.
Wir, die SPD, haben beantragt, die Ganztagsbetreuung zu erweitern, damit auch die Rand- und Ferien
zeiten umfasst sind. Was sage ich Eltern, die früh um halb sieben zur Arbeit fahren müssen und erst abends um halb sieben wieder heimkommen? Wer soll die Kinder betreuen, wenn die Oma nicht da ist? Diesen Eltern ist das Familiengeld überhaupt keine Hilfe. Diese Eltern brauchen ein Betreuungsgeld. Das Problem setzt sich übrigens fort, wenn die Kinder die Kindertagesstätte verlassen und in die Grundschule gehen. Wir sind in der Bundesrepublik Schlusslicht bei der Ganztagsbetreuung.
Auch die Qualität in den Kitas lässt zu wünschen übrig. Wir haben Anträge gestellt, um zu Verbesserungen beim Personal zu kommen. Dazu gehört auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommunen. Ich muss auch sagen, dass es unsere gemeinsame Aufgabe ist – Kollege Winter ist leider nicht im Saal –, darauf hinzuwirken, dass die Menschen draußen eine hohe Lebensqualität haben. Dazu trägt bei, dass sie so leben können, wie sie es brauchen. Die Eltern müssen für die Kinder alles machen können, aber es kann nicht sein, dass sie den Großteil ihres Einkommens für die Kinderbetreuung ausgeben müssen und den Rest für die Wohnung usw.
Wir müssen auch dazu kommen, dass die Arbeit derjenigen, die sich um die Kinder kümmern – zu dieser Arbeit gehören auch die Leitungsaufgaben in einer Kindertagesstätte, der Umgang mit behinderten Kindern und mit Kindern, die aus anderen Gründen besonderer Fürsorge bedürfen –, besser anerkannt wird. Entsprechende Anträge hat die CSU bisher abgelehnt.
Da hier schon häufig von der Regierungserklärung von Herrn Söder die Rede war, stelle ich fest: In dem 10-Punkte-Programm findet sich kein Wort zu behinderten oder zu aus anderen Gründen benachteiligten Menschen in unserem Land. Kein Wort! Es tut mir leid, dass ich das so sagen muss.
Meine Redezeit geht zu Ende. Aber eines muss ich noch sagen: Liebe Freunde von der CSU, wir sind froh darüber, dass in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften für die Menschen, die an Maschinen arbeiten – dazu gehört auch der IT-Spezialist –, manches erreicht worden ist.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Wir müssen aber auch an diejenigen denken, die bei ihrer Arbeit mit Menschen umgehen. Dazu gehören unter anderem Lehrer und diejenigen, die in der Kinderbetreuung und der Pflege tätig sind. Auch diese
Menschen müssen für ihre Leistungen entsprechend bezahlt werden. Sie müssen in unserer Gesellschaft, auch in unserer Politik, wieder höhere Wertschätzung erhalten. Dazu müssen wir zurückkommen.
In diesem Sinne werden wir dem Haushalt nicht zustimmen, weil unsere Anträge von der CSU immer abgelehnt worden sind.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Staatsminister, Sie haben in Ihrer Rede viermal ausgeführt, dass ich das Betreuungsgeld gefordert habe. Das enttäuscht mich schon ein bisschen. Brauchen sie denn das überhaupt? Wenn Sie nachverfolgen, was ich gesagt habe, wüssten Sie, dass die Familien nicht das Familiengeld, sondern Betreuungszeit brauchen. Weil Sie diesen Versprecher
viermal wiederholt haben, möchte ich das richtigstellen. Wenn Sie das nachvollziehen, werden Sie merken, dass ich das auch nicht so gemeint habe. Das Betreuungsgeld lehne ich ab. Das ist für mich der Eintritt in die Altersarmut der Frauen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von Herrn Kollegen Winter soeben gehört, dass der kommunale Finanzausgleich ein Volumen von 9,53 Milliarden Euro erreicht – so viel wie noch nie. Wir müssen aber fragen, woher dieses Geld kommt.
Deshalb möchte ich am Beginn meiner Ausführungen den Bürgerinnen und Bürgern draußen für ihre Arbeit danken; denn sie haben diese Steuereinnahmen überhaupt ermöglicht. Dass der Finanzminister mehr Geld zur Verfügung hat, geht nicht auf einen Beschluss zurück. Die Steuermehreinnahmen sind vielmehr Ausdruck der erfolgreichen Arbeit der Bevölkerung.
Da wir uns über den kommunalen Finanzausgleich unterhalten, möchte ich bei dieser Gelegenheit auch den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, vor allen Dingen den Beschäftigten in den Rathäusern und Landratsämtern danken. Würden sie nicht einen so guten Job machen, wäre das, was bei uns abläuft, gar nicht möglich gewesen.
Meine Damen und Herren, die 9,5 Milliarden Euro des kommunalen Finanzausgleichs sind nur die eine Seite der Medaille. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieser kommunale Finanzausgleich nicht von allen Spitzenverbänden gelobt wird. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Herr Mederer, hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das, was als Ergebnis festzustellen ist, nichts ist, womit man zufrieden sein könne. Ich füge hinzu: Die zusätzlichen Belastungen der Bezirke führen dazu, dass in jeder kreisangehörigen Gemeinde die Kreisumlage um ein, zwei Punkte zu hoch ist. Auch das muss man zu diesem Finanzausgleich sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in vielen Bereichen werden die Möglichkeiten für die Kommunen vom Freistaat nicht genutzt. In vielen Bereichen lässt der Freistaat die Kommunen allein und gefährdet dadurch die Lebensqualität in unserem bayerischen Land.
Meine Damen und Herren, insbesondere finanzschwache Kommunen erhalten keine Hilfe, um aus ihrer klammen Lage herauszukommen. Selbst bei Bedarfszuweisungen werden Auflagen getätigt, die die Kommunen eigentlich noch weiter hineinbringen und dafür sorgen, dass die gewünschte Lebensqualität vor Ort nicht gegeben ist. Wenn wir uns schon darüber unterhalten, wie das ist, lieber Kollege Winter: Wir können sicher feststellen, dass der Finanzausgleich 2008 16,9 % der Einnahmen des Freistaats ausgemacht hat. Dieses Jahr sind es 15,7 %. Da kommen dann nicht allein die Hinzurechnungen dazu, sondern da ist auch zu berücksichtigen, dass die Kommunen in vielen Bereichen ihren Beitrag leisten müssen, damit der Freistaat seine Aufgaben erfüllt. Mit meinen Kollegen, dem Herrn Wengert und den anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, bin ich der Meinung – und das ist eine langjährige Forderung von uns –, dass der Anteil am Steuerverbund schrittweise von 12,75 auf 15 Prozentpunkte erhöht werden sollte. Da waren wir uns auch in der EnqueteKommission einig, bevor die CSU-Fraktion ihren Einfluss geltend gemacht hat. Um es deutlich zu sagen: Wir sind hier Schlusslicht in Deutschland. Das muss sich ändern.
Ich möchte noch ein paar Beispiele nennen, weil uns vorgeworfen wird, dass wir "immer mehr, immer mehr" sagen. Die Kommunen erhalten jetzt weniger, als es notwendig wäre. Man muss sich das bloß einmal vorstellen: Im Jahr 2004 lag beim Kfz-Steuerersatzverbund der Anteil der Kommunen bei 65 %. Das ist dann auf 42 % gekürzt und dann auf 52 % erhöht worden. Ein Finanzierungsstau von rund 400 Millionen Euro ist vorhanden. Wir müssen endlich wieder so weit kommen, wie wir damals waren. Davon sind wir immer noch weit weg. Das sind trotz aller Preissteigerungen Dinge, die bei den Kommunen hängen bleiben.
Das trifft auch beispielsweise bei den Schwimmbädern zu. Es wird jetzt immer wieder gesagt, ja, wir überlegen ja, und da machen wir einen Arbeitskreis. – Seit Jahren wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Lebensqualität mit Schulschwimmbecken usw. nicht leisten können. Es gibt 910 Bäder in Bayern, davon sind 54 nach Aussage der Staatsregierung von der Schließung bedroht, und 20 sind schon geschlossen. Das kann es doch nicht sein! Das trägt doch mit zur Landflucht bei. Darüber muss man doch einmal nachdenken. Hier muss endlich gehandelt werden und nicht nur nach dem Motto "Wenn mir nichts mehr einfällt, mache ich einen Arbeitskreis" vorgegangen werden.
Ein Punkt, der mir auch ganz wichtig ist, insbesondere wenn man auf die Förderquoten schaut, wo man sagt, die Kommunen bräuchten mehr, ist die Schülerbeförderung. Da gibt es eine Förderquote von angeblich 60 %. Wir bräuchten aber 80 %. Man spricht von Freiheit des Schulweges und lässt auch dort die Kommunen letztlich mit den Mehrkosten alleine.
Die Kommunen – auch das muss man ansprechen – erhalten weniger als versprochen. In den letzten Wochen erreichten mich immer wieder Anfragen von Bürgermeistern aller Couleur, dass mit der Krippenförderung irgendetwas nicht stimmen kann. Da wird verkündet, dass es 90 % Förderung gibt. Da bekommen die Kommunen die Erlaubnis, die Kinderkrippe zu erweitern, und bekommen die Vorgaben, was dafür nach staatlichen Richtlinien notwendig ist. Wenn sie danach bauen, dann stellt man fest, dass vieles von dem, was der eigene Staat, der gleiche Staat, verlangt, gar nicht förderfähig ist. Es gibt Kommunen, die statt 90 % nur 28 % oder 40 % bekommen. Das sind die Dinge, wo man sagt: Das kann es doch nicht sein, dass der Staat etwas verspricht und verkündet und etwas ganz anderes herauskommt. Auch da muss sich etwas ändern.
Ich komme zum nächsten Punkt, auf den ich immer wieder hinweise. Der Freistaat lässt sich auch von den Kommunen finanzieren. Man hat die Mittel für die Erledigung der staatlichen Aufgaben jetzt ein bisschen erhöht. Die Pro-Kopf-Anweisung an die Landratsämter – das haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich dargestellt – müsste eigentlich doppelt so hoch sein. Jetzt rechnen Sie das einmal durch – 17 Euro pro Einwohner in Bayern –, wie viele Millionen oder Milliarden das ausmachen würde. Sie müssen feststellen, dass die Kommunen das für Erledigungen für den Freistaat ausgeben. Das macht bei uns einen bis zwei Punkte Kreisumlage aus.
Schauen wir die kommunale Sonderbalance an. Da sollte der Freistaat seine Straßen selber bauen, und was macht er? – Er lässt die Kommunen bauen. Dann sagt er, es gibt 80 % Zuschuss. Unter dem Strich kommen auch da nur 50 % oder 60 % raus. Auch das sind Dinge, die man ansprechen muss, dass nämlich die Kommunen Aufgaben für den Freistaat erledigen, oder umgekehrt: Der Freistaat lässt seine Aufgaben von den Kommunen erledigen und lobt sich noch dazu selbst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend möchte ich noch auf etwas hinweisen, was mir sehr am Herzen liegt. Wir haben eine Dezentralisierung
von Hochschulen. Wir befinden uns dabei auf einem guten Weg. Nur müssen wir aufpassen, dass der Freistaat seine eigene Verfassung einhält. Das steht nämlich in Artikel 138: Der Bau und die Verwaltung von Hochschulen ist Aufgabe des Freistaats. – Ich frage mich bloß, warum man die Kommunen dazu zwingt, Verträge zu unterschreiben, um Investitionen und Unterhaltskosten selbst zu tragen. Das kann es doch nicht sein!
Meine Damen und Herren, Kollege Winter, ich hätte dem kommunalen Finanzausgleich ganz gern zugestimmt, und die Fraktion auch. Aber dieser kommunale Finanzausgleich ist nicht die Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen. Darunter muss man etwas anderes verstehen. Es werden viele Probleme vor Ort überhaupt nicht angegangen, und wenn, dann vielleicht mit einem Schauantrag, in dem man sagt, da geben wir ein bisschen. Aber das Problem löst man dadurch nicht. Deshalb sage ich: Dieses Finanzausgleichsgesetz ist kein Meisterwerk, sondern Stückwerk. Deshalb ist das keine Zukunftsvision für unsere Kommunen, und wir lehnen es ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Initiator der EnqueteKommission Dr. Rabenstein hat heute schon aus der Sicht der SPD und als stellvertretender Vorsitzender verschiedene Aspekte genannt. Ich möchte aus meiner Sicht auf zwei oder drei Punkte eingehen, die entscheidend sind, um das gute Ergebnis, das die Kommission erzielt hat, umzusetzen.
Auch im Fall, dass in einem Landkreis der Arzt, die Pflege, die Schule und die Versorgung vor Ort vorhanden sind, das Kultur- und Freizeitangebot top ist und die Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze im Landkreis liegen, stellt sich trotzdem für viele die Frage: Wie komme ich hin? Wie sind diese Angebote für Junge, für Alte, für Kranke und für Behinderte erreichbar? Viele verfügen nicht über zwei oder drei Autos. Manche wollen sich auch kein Auto zulegen.
Der Bericht hat gezeigt: Mobilitätsangebote und die Erreichbarkeit sind zentrale Herausforderungen für die Schaffung von Lebensqualität und Chancengleichheit sowie für die soziale und gesellschaftliche Inklusion, insbesondere im ländlichen Raum. Dazu gehört
der ÖPNV. Wir haben hier verschiedene Standards vorgegeben, wobei uns eines klar sein muss: Gelingt es nicht, den ÖPNV menschengerecht zu machen, wird diese fehlende Infrastruktur zu einer Isolierung der Menschen im ländlichen Raum führen.
Der Bericht hat auch gezeigt: Die Ertüchtigung des ÖPNV in den prosperierenden Räumen hat noch nicht mit den Bedürfnissen Schritt gehalten. Herr Kollege Gibis, deshalb haben wir gesagt, wir brauchen verbindliche Nahverkehrspläne.
Wir brauchen eine Aufstockung der Mittel für den ÖPNV und eine Stärkung der Kommunen, die letztlich dafür die Verantwortung haben. Wir brauchen auch Verkehrs- und Tarifverbünde, die landesweit aufgestellt sind.
Wir brauchen auch ein einheitliches Tarifsystem. Überall dort, wo diese Voraussetzungen vorhanden sind, sind wir weit voraus. Dabei darf es nicht nur nach der Zahl der Fahrgäste gehen. Das ausschlaggebende Kriterium müssen die Fahrten pro Stunde sein. Dieses Kriterium bestimmt die Akzeptanz. Hier handelt es sich um freiwillige Aufgaben der Landkreise und der kreisfreien Städte. Das müssen wir beachten. Wir müssen sie unterstützen und dürfen sie dabei nicht alleinlassen.
Ein weiteres Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Bahnanbindung und der Bayern-Takt. Auch über dieses Thema haben wir in der Enquete-Kommission Einvernehmen erzielt. Der Stundentakt trägt dazu bei, dass die Leute nicht in die Stadt ziehen, sondern auf dem Land wohnen und ohne Auto in die Stadt fahren können. Dies trägt auch zu einer Verringerung der CO2-Werte in den Innenstädten bei. Wir müssen deshalb die Bayerische Eisenbahngesellschaft auffordern, hier mehr Geld einzusetzen. In den Beratungen über den Nachtragshaushalt müssen wir uns deshalb auch darüber unterhalten, ob der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mehr Geld zur Verfügung gestellt werden sollte.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, nämlich den Breitbandausbau. Trotz aller Leistungen der letzten Jahre hinken wir hier noch hinterher.
In Schweden sind 95 % der Menschen ans Internet angebunden und nutzen es. Schweden liegt damit im
europäischen Vergleich auf Platz 4. Wir befinden uns auf dem 24. von 28 Plätzen. Außerdem haben wir immer noch im ganzen Land Funklöcher, wodurch die Firmen und die Nutzer beeinträchtigt werden.
Wir sollten die Glasfaserkabel in den Siedlungen nicht nur bis zu den Verteilkästen verlegen, sondern auch in die Häuser. Wir sollten uns einmal ein Beispiel an der Post nehmen. Sie hat es vor 100 Jahren fertiggebracht, jedes Haus anzuschließen und nicht nur einen Anschlusspunkt im Dorf zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch ein Aspekt. Wir müssen den Kommunen helfen. Nach dem Bundesprogramm sind die Kommunen, wenn sie die Zwischenfinanzierung nach sieben Jahren nicht mehr leisten können, keine Eigentümer mehr. Wir müssen hier die Kommunen stärken; denn ohne die Kommunen und ihre finanzielle Unterstützung wird es nicht gehen. Packen wir’s an. Setzen wir dieses gute Werk um!
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu dieser vorgerückten Stunde noch einige Anmerkungen machen. Herr Kollege Fackler, ich erinnere mich an die vielen Anträge, über die wir im Haushaltsausschuss beraten haben. Immer dann, wenn gefordert wurde, die Kommunen zu unterstützen, hat es geheißen: Das geht nicht. Ich glaube, wir müssen heute eines feststellen: Wir hatten in den Jahren 2015 und 2016 eine Situation, die ohne die Ehrenamtlichen und ohne die Kommunen überhaupt nicht bewältigt worden wäre. Dafür müssen wir zunächst einmal Danke sagen.
Wir dürfen nicht immer mit der Feststellung enden: Wir machen das wunderbar: Wir sind die Schönsten, die Größten und die Besten. – Ich stelle fest, die Kommunen stoßen bei den Leistungen immer mehr an ihre Grenzen. Hier geht es nicht nur um Solidarität. Wenn wir den Kommunen ständig Vorgaben machen und ihnen sagen, ihr habt das und das und das zu machen, geht es auch um Konnexität. Dieser Grundsatz gilt bei uns auch.
Inzwischen zeigen sich die Auswirkungen der Belastungen der Kommunen. Wir müssen eines anerkennen: Die Kommunen müssen an den steigenden Einnahmen des Staates beteiligt werden. Im Jahr 2008 waren die Kommunen an den Einnahmen mit 16,9 % beteiligt. Im Jahr 2017 belief sich ihre Beteiligung noch auf 15,2 %. Stellen Sie sich einmal die Leistungsfähigkeit der Kommunen vor, wenn ihnen dieser Unterschied ausbezahlt würde.
Ich möchte gar nichts über die Erhöhung der Mittel des Bundes sagen. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Herr Dr. Brandl, hat in den letzten Stunden eine Veröffentlichung mit der Forderung herausgegeben, dass der Bund zwei Milliarden Euro mehr zur Verfügung stellen sollte. Sie sollten sich bei den Jamaika-Verhandlungen für die Umsetzung die
ser Forderung einsetzen. Das wäre auch eine Leistung, die den Kommunen zugutekäme.
Wir sprechen immer darüber, was bereits getan wird. Diejenigen, die in der Kommunalpolitik verankert sind, sollten einmal den Artikel 7 des FAG betrachten. Die Kämmerer draußen sagen: Diese gut 17 Euro, die darin momentan festgelegt sind, müssten eigentlich verdoppelt werden. In meinem Landkreis leben 110.000 Einwohner. Wenn ich 17 Euro zugrunde lege, erhalte ich einen Betrag, der fast zwei Punkten der Kreisumlage entspricht. Herr Mederer, der Bezirkstagspräsident, also der Sprecher aller Bezirke des Freistaats, hat in diesem Jahr die Bezirksumlage in Oberbayern um 1,5 Punkte erhöht. Das sind drei bis vier Millionen Euro für den Landkreis, und dieser Betrag entspricht zwei bis drei Punkten Kreisumlage. Die Kommunen müssen dafür bezahlen, dass der Freistaat zu wenig Geld hergibt.
Es kann doch nicht sein, dass die kreisangehörigen Kommunen die Aufgaben des Staates finanzieren. Das passiert aber tagtäglich. Diese Dinge müssen sich ändern.
Es ist vorhin angesprochen worden, dass es zu keiner kalten Kommunalisierung kommen darf. Sie sprechen immer wieder die kommunalen Spitzenverbände an. Der Vorsitzende des Städtetages, der der CSU angehört, erwartet, dass die Kostendarstellungen der Kommunen endlich ernst genommen werden. Er ist kein SPDler.
Er schreibt auch, dass Bayern das einzige Bundesland ist, das die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlinge teilweise kommunalisiert. Diese Dinge müssen sich ändern. Deshalb wird die SPD-Fraktion dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren seit eineinhalb Jahren über die Verbesserung der Denkmalpflege für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Nach den Diskussionen im Ausschuss konnten wir durch unseren Gesetzentwurf eine Verbesserung erreichen, weil in der Zwischenzeit eingesehen wurde, dass bei der Untersuchung von vermuteten Bodendenkmälern in immerhin 52 % der Fälle in Bayern nichts herauskommt. Das kann nicht der Bürger bezahlen, sondern das muss der Staat selbst bezahlen. Das hat das Ministerium jetzt eingesehen. Allerdings hat leider die Mehrheitsfraktion unserem Antrag, ein Gesetz zu formulieren, nicht entsprochen. Der Bürger braucht Klarheit und Sicherheit bei seinen Planungen und Überlegungen, insbesondere dann, wenn es um sein Eigentum geht. Wir müssen feststellen, dass seit einigen Jahren, seit 2011, die Regelung über Ersatz, die Kostenübernahme, die Beteiligung des Staates, die Beteiligung des Eigentümers, aber auch die Information des Grundstückseigentümers offen ist und immer wieder geändert wurde. Deshalb brauchen wir eine feste, verbindliche Regelung, die nicht davon abhängt, dass der Minister da ist und was das Ministerium momentan meint, sondern davon, was im Parlament letztlich vorgegeben ist.
Worum geht es? – Wir haben bisher die Regelung im Denkmalschutzgesetz, dass der Eigentümer mit eingebunden werden sollte. In dem Papier von unserem Staatsminister heißt es, dass Denkmalschutz nur mit dem Bürger funktioniert. Aber in der Realität sieht das anders aus. Da wird nur davon gesprochen, dass der Bürger beim Bebauungsplan gehört wird oder dass, wenn der Bauantrag eingereicht wird, eine Stellungnahme abgegeben wird. Aber der Bürger hatte vorher schon seine Planungskosten, hat überlegt, Finanzierungen aufbauen müssen und hinterher festgestellt, dass die Stelle, wo er bauen wollte, zuvor untersucht werden muss. Dort könnte ja ein römisches Kastell oder eine keltische Grabstätte sein. Dann stellt man fest, dass vieles nicht da ist.
Das muss sich ändern. Deshalb haben wir erreicht, dass die kommunalen Spitzenverbände eingeschaltet wurden. Sie haben das nicht abgelehnt, wie es im Ausschuss geheißen hat, sondern gesagt: Der Bürger sollte früher eingebunden werden. – Wenn der Staat
die Informationen hat, dann muss er diese an den Bürger weitergeben und darf nicht warten, bis der Bürger vergeblich einen Bauantrag eingereicht hat.
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Mir ist ganz wichtig, dass wir den Bürger ernst nehmen. Uns allen muss klar sein, dass gesehen wird, wie wir in der Praxis mit dem Bürger umgehen. Wir dürfen nicht sagen, das ist ja wunderbar, wir haben eine neue Schrift ausgegeben, in der steht, was man alles machen könnte und wo man sich informieren könnte. Wir hören, dass der BayernViewer – er ist vom BayernAtlas abgelöst worden – so toll sei und dass es diesen Kartenservice in anderen Bundesländern nicht gebe. In anderen Bundeländern wird auch nicht bairisch gesprochen – was nützt uns das?
Wir müssen schauen, dass wir unsere Bürger informieren. Es reicht nicht aus, eine Broschüre herauszugeben, in der im Grunde nur der Minister vorgestellt wird. Das kostet mehr als die Information jedes einzelnen Bürgers. Wir alle sollten den Bürger ernst nehmen. Wenn wir vermuten, dass sich an einer bestimmten Stelle ein Bodendenkmal befindet, dann könnten wir doch den Bürger bitten, dem Landesamt für Denkmalpflege zu sagen, was er davon weiß. Im Gegenzug könnte dem Bürger angeboten werden, ihm dadurch zu helfen, dass ihm empfohlen wird, nicht an dieser, sondern an einer anderen Stelle die Baumaßnahme durchzuführen.
Ein ursprünglich guter Ansatz ist aber wieder geändert worden. Die Bagatellgrenze sollte abgeschafft werden. Sie liegt derzeit bei 25.000 Euro bzw. 5.000 Euro. Jetzt soll ein Selbstständiger – jeder Landwirt ist selbstständig – nicht mehr unter diese Regelung fallen; er kann entsprechende Kosten in der Steuererklärung angeben. Man lässt ihn wieder allein, anstatt ihm rechtzeitig eine bessere Regelung anzubieten. Dazu würde es gehören, die Bagatellgrenze abzuschaffen. Die Werte für die Bagatellgrenze habe ich genannt; das können bis zu 15 % der Gesamtkosten sein. So können wir mit den Bürgern nicht umgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass wir mit unserem Gesetzentwurf heute nicht durchkommen werden. Wir haben erreicht, dass der Staat, wenn kein Bodendenkmal gefunden wird, die entsprechenden Kosten zu 100 % übernimmt. Darüber freuen wir uns. Dennoch bleiben wir an der Sache dran. Wir werden wiederkommen, weil wir diejenigen sind, die den Bürger ernst nehmen. Der Bürger weiß, dass wir für ihn eintreten. Wir werden wiederkommen mit unserer Forderung, dass ab dem Tag, ab dem das Ministerium
oder das Landesamt für Denkmalpflege weiß, dass auf der Karte ein dunkler Punkt erkennbar ist, der auf ein Bodendenkmal hindeutet, der Bürger informiert und nicht in Unwissenheit gelassen wird.
Lassen Sie mich noch eine Bitte an die GRÜNEN aussprechen: Frau Steinberger hat im Ausschuss gesagt, unser Gesetzentwurf sei ein "Bürokratiewunder". Das ist nicht der Fall!
Ich betone, wenn wir in diesem Haus etwas erreichen wollen, dann müssen wir den Bürger ernst nehmen; das ist das Wichtigste. Eine Einschränkung des Eigentums liegt auch dann vor, wenn man vom Vorhandensein eines Bodendenkmals weiß, dies aber dem Bürger nicht mitteilt. Es darf nicht sein, dass eine solche Haltung vom Parlament unterstützt wird.
Wir kommen mit unserem Gesetzentwurf wieder.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Fackler, Sie haben mich heute enttäuscht. Jetzt haben wir einen so guten Kontakt und sind bei den verschiedensten Gelegenheiten als Berichterstatter unterwegs.
Ich gebe Frau Kollegin Stamm absolut recht: Als Vertreter des ganzen Parlaments müssen wir doch die Kernkompetenz des Haushaltsausschusses erhalten, nämlich Regelungen zu treffen. Herr Kollege Fackler, im Endeffekt haben Sie sich selbst widersprochen. Auch bei Ankäufen gibt es Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Daneben gibt es Grenzen, bei denen wir sagen: Unterhalb dieser Grenze soll die Verwaltung, das jeweilige Ministerium, selbstständig schnelle Entscheidungen treffen. Ab einer gewissen Größenordnung ist es jedoch notwendig, dass der Haushaltsausschuss entscheidet, da wir Abwägungen vorzunehmen haben. Das Geld soll nicht für eine Maßnahme eingesetzt werden, während wir noch glauben, dass dieses Geld für etwas anderes verwendet werden könnte.
Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen, über das wir uns im Haushaltsausschuss immer wieder austauschen: Die CSU-Fraktion hat im Haushaltsausschuss immer wieder Anträge abgelehnt, bei denen es um 20.000, 30.000 oder 50.000 Euro gegangen ist. In diesen Fällen hat es immer wieder geheißen: Das geht nicht. Wir müssen die Haushaltsdisziplin einhalten. Das gefährdet den ausgeglichenen Haushalt. Bei der Vermietung spielt dies aber plötzlich keine Rolle mehr. Das kann es wirklich nicht sein.
Wir haben auch eine andere Verpflichtung: Wir jammern darüber, dass die Leute immer sagen: "die da droben". Wir brauchen Transparenz, damit nicht ir
gendeiner, der von Trump oder sonst wem angehaucht ist, sagt: Die möchten das gar nicht sagen. Die möchten etwas verstecken. Was die da wohl machen? Wir müssen tagtäglich für Transparenz sorgen. Dazu würde es beitragen, wenn wir auch bei Mietverträgen, die eine gewisse Größenordnung überschreiten, sagen würden: Hier hat das Parlament und der Haushaltsausschuss darüber zu befinden. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass mit diesem Modell etwas umgangen werden soll. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 10 hat großen Einfluss auf den persönlichen Bereich unserer Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig ist er der Schlüssel für die Lebensqualität der Menschen in besonderen Lebenssituationen in unserem Land. Wir tragen für alle Bürgerinnen und Bürger eine besondere Verantwortung. Für uns ist es eine Herausforderung, allen Beteiligten in der Gesellschaft gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf unsere Bayerische Verfassung zu sprechen kommen, die uns als Grundlage dient. Mit Artikel 151 wird ein menschenwürdiges Dasein für alle gefordert. Artikel 118a der Bayerischen Verfassung sagt: "Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein." Das ist der Maßstab, den wir bei diesem Einzelplan ansetzen müssen. Angesichts der besonders schweren Situation in der Welt, in Europa und bei uns in Bayern haben wir die einmalige Chance, der Bevölkerung zu vermitteln, dass sie sich um ihre soziale Absicherung keine Sorgen machen muss. Ich bitte sowohl Herrn Kollegen Fackler als auch den Herrn Finanzminister, darauf hinzuweisen. Ständig sagt der Minister, dass wir weniger Geld für die normalen Bürger zur Verfügung hätten. In diesem Jahr haben wir jedoch die Mittel für die Bürgerinnen und Bürger im Haushalt in einigen Bereichen erhöht. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass der Etat um 640 Millionen Euro bzw. 710 Millionen Euro reduziert worden ist. Vor allem Mittel für die Asylarbeit und die Integration sind gekürzt worden. Die Mittel sind jedoch in dieser Situation besonders wichtig. Zwar sinken die Ausgaben im Sozialetat, weil die Aufgaben im Asylbereich sinken, aber uns muss auch die Umsetzung der Integration gelingen. Bisher haben wir die Asylbewerber und Flüchtlinge nur untergebracht. Jetzt erst beginnt die Integration. Wir brauchen ein verlässliches Angebot von Sprach- und Integrationskursen in Schulen, Kitas und im Arbeitsmarkt. Wir müssen dort investieren und dürfen nicht kürzen. Sollte das Großprojekt Integration missglücken, trifft das die ganze Bevölkerung.
Für den Haushaltstitel "Deutschkurse für Asylbewerber und sonstige Ausländer" werden im Haushaltsplan 2017 nur noch 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 war es doppelt so viel. Im Jahr 2018 werden lediglich 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – ein Fünftel der ursprünglichen Summe. Diese Entwicklung fördert die Integration nicht.
Ein weiterer Punkt ist die Asylsozialberatung. Das ist eine zentrale Aufgabe der Teilhabe. Den Beraterinnen und Beratern gebührt für ihre erfolgreiche Arbeit außerordentlicher Dank. Die Mittel für die Asylsozialberatung sind aufgrund des Rückgangs der Asylbewerberzahl gekürzt worden. Ich sage noch einmal: Auf der einen Seite haben wir die Zahl der Asylbewerber, auf der anderen Seite die Zahl der Menschen, die in Bayern sind. Wir müssen uns um all diese Menschen kümmern, damit keine Parallelgesellschaften entstehen. Wir wollen Parallelgesellschaften, wie wir sie in
anderen Ländern vorfinden, verhindern. Dort hat man sich nicht um die Flüchtlinge gekümmert.
Frau Ministerin, wenn wir die Integration erfolgreich umsetzen und eine erfolgreiche Arbeit der Firmen draußen und der Sozialarbeiter fördern wollen, muss der Innenminister sein IMS vom 1. September 2016 entschärfen.
Integrierte, Deutsch sprechende, steuerzahlende und von den Firmen dringend benötige Lehrlinge erhalten keine Anstellung oder dürfen keine Lehrstelle antreten, weil sie abgeschoben werden sollen. Frau Ministerin Müller, Ihr Kollege arbeitet gegen Sie. Das darf in der Zukunft nicht sein.
Herr Kollege Fackler hat heute schon die Ehrenamtlichen angesprochen. Ohne Ehrenamtliche würde die ganze Integrationsarbeit überhaupt nicht funktionieren. Unsere Bevölkerung engagiert sich außerordentlich und lebt Solidarität, indem sie sich einbringt – ganz große Klasse.
Wenn ich draußen mit den Ehrenamtlichen spreche, sagen sie: Wir brauchen mehr Unterstützung und weniger behördliche Hindernisse. – Deshalb fordern wir die Einstellung von hauptamtlichen Ehrenamtskoordinatoren in jedem Landkreis. Dank unserer Anträge in der Vergangenheit haben Sie endlich eingesehen, dass wir mehr Geld brauchen. Derzeit können wir jedoch nicht mal einen halben Hauptamtlichen in jedem Landkreis einstellen. Für 26.000 Euro umgerechnet auf jeden Landkreis bekommt man niemanden, der dafür ein ganzes Jahr arbeitet.
Menschen, die ihre Geschicke nicht mehr alleine regeln können, spielen eine besonders große Rolle. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, leider ist Bayern auch hier an der Spitze. Die Förderung der Betreuungsvereine ist eine echte Hilfe für Ehrenamtliche, um Menschen zu begleiten. Zwischen dem Jahr 2000 und 2013 gab es 136.000 Verfahren. Diese Zahl ist auf 187.000 gestiegen. Die 130 Betreuungsvereine in Bayern erhalten aber lediglich eine Förderung von rund 3.500 Euro pro Jahr. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 16.000 Euro. Hier sind wir in negativer Hinsicht spitze! Daran muss sich etwas ändern!
Die Teilhabe muss auch Alleinerziehenden, physisch und psychisch kranken Menschen, Menschen mit Behinderungen, Älteren usw. möglich sein. Bei unseren Änderungsanträgen zu diesem Einzelplan hat die SPD großen Wert darauf gelegt, dass insbesondere an die Schwächeren in der Gesellschaft gedacht wird; denn wir brauchen alle, auch die Schwächeren in der Gesellschaft. In manchen Fällen benötigen diese Menschen dauerhaft Geld, in anderen Fällen nur für eine Weile.
Die Insolvenzberatung und die Schuldnerberatung wurden vor vielen Jahren vom Obersten Rechnungshof angeregt. Auch das Ministerium hat festgestellt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Menschen, die in finanziellen Notlagen keinen kompetenten Ratgeber haben, sind die Nächsten, die Sozialleistungen beantragen müssen. Hier ist Solidarität notwendig. Wie sieht es aber bei den Anträgen aus?
Im Entwurf war nichts drin. Erst wenige Minuten vor Beginn der Sitzung des Haushaltsausschusses kam ein Initiativantrag der CSU, ein Feigenblattantrag, während wir draußen mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Landkreise gesprochen haben, die uns gesagt haben, was sie bräuchten. Insgesamt benötigen die Landkreise und die Wohlfahrtsverbände 4 Millionen Euro mehr, weil die Fallpauschalen seit 17 Jahren nicht mehr verändert worden sind, während die Personalkosten in diesem Zeitraum um mindestens 30 % gestiegen sind. Nötig wäre ein flächendeckender Aufbau dieser Angebote. 25 Landkreise verfügen jedoch über gar kein Angebot. Diese 25 Landkreise wurden bisher alleingelassen.
Durch die Reform des Insolvenzrechts sind neue Aufgaben entstanden, für die zusätzliches Geld benötigt wird. Insgesamt sind das rund 4 Millionen Euro. Und was passiert? – Die CSU hat kurz vor der Sitzung 2 Millionen Euro beantragt, aber nicht für das Jahr 2017, sondern erst für das Jahr 2018. Und diese Mittel werden auch noch mit einer Haushaltssperre versehen. Für diejenigen, die in Zukunft Hilfe brauchen, ist das keine Hilfe! So kann man mit diesen Leuten nicht umgehen. So geht es nicht.
In diesem Zusammenhang sei mir eine Anmerkung erlaubt: Bei anderen Themen sind wir oft großzügiger. Ich habe mich sehr daran gestört, dass die Kosten für das Täterdenkmal am Obersalzberg von 14 auf 21 Millionen Euro gestiegen sind. Diese Mittel wurden ohne Haushaltssperre abgesegnet. Für ein Denkmal stellen wir 7 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Für Menschen, die Hilfe brauchen, haben wir jedoch
keine 4 Millionen Euro. Das passt nicht zusammen! Damit werden wir den Unmut der Bevölkerung schüren!
Rund 40 % des Einzelplans 10, das sind rund 5 Milliarden Euro, werden für familienpolitische Leistungen bereitgestellt.
Herr Kollege, das ist viel Geld. Das bezweifelt keiner. Viele dieser Maßnahmen sind sicherlich richtig. Ich sage es noch einmal: Wir können dankbar sein für die Anträge, die die SPD gestellt hat und die schließlich nach einem halben Jahr, einem Jahr oder eineinhalb Jahren aufgegriffen werden, weil bis dahin der Druck zu groß geworden ist. Wir haben die gleiche Geduld wie der Ministerpräsident, wenn es um die Erreichung unserer Ziele geht. In vielen Fällen haben wir auch den Eindruck, dass die Leistungen nicht ausreichend sind.
Der SPD liegen besonders die Familien am Herzen. Wir möchten nachhaltig dafür sorgen, dass Männer und Frauen gleichgestellt sind und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt. Dies führt nicht zuletzt auch zu volkswirtschaftlichen Vorteilen. Wir haben hier einen Verfassungsauftrag, den wir mit diesem Einzelplan umsetzen müssen.
Wir müssen die Kinder individuell fördern. Es ist erwiesen, dass die frühkindliche Bildung die Menschen für die Zukunft prägt. Dann werden die Menschen in die Gemeinschaft eingebunden. Ich verstehe deshalb nicht, dass Sie die Abdeckung der Randzeiten der Kinderbetreuung abgelehnt haben. Vor allem die Pendler und die Alleinerziehenden sind darauf angewiesen, dass sie in diesen Zeiten ein Betreuungsangebot haben.
An dieser Stelle möchte ich ein Beispiel dafür geben, wie das Betreuungsgeld anderweitig verwendet werden könnte. Ich möchte jetzt nicht mehr die einzelnen Argumente zum Betreuungsgeld "durchkauen", aber trotzdem deutlich machen, was sich entwickelt hat. In den letzten Tagen haben wir gehört, 100.000 Leute hätten bereits einen Antrag auf das Betreuungsgeld gestellt; das Betreuungsgeld sei ein Erfolgsmodell. Im Haushaltsausschuss haben wir festgestellt, dass gleichzeitig 73 % der Kinder einen Platz in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten haben. Das Ministerium hat uns eine Antwort gesandt, aus der hervorgeht, dass es einen Grund dafür gibt, dass über 100 % das Betreuungsgeld und die Kinderbetreuung
in Anspruch nehmen. In dieser Antwort wurde festgestellt, dass das Betreuungsgeld nur vorübergehend in Anspruch genommen wird. In dem Schreiben des Ministeriums heißt es weiter: Eltern haben zwar vielfach das Betreuungsgeld für den gesamten Zeitraum beantragt, nehmen aber dann doch die Kinderbetreuung in Anspruch. Das ist die Aussage aus der Bevölkerung. Ich sage dazu eines: Sparen wir uns doch diesen ganzen Verwaltungsaufwand! Sparen wir uns das Geld für diese Bürokratie, und stecken wir das Geld direkt in die Kinderbetreuung!
Ein weiteres Beispiel für gut investierte Euros sind die Frauenhäuser, die notwendigerweise unterstützt werden müssen. Wir müssen die Frauen in Not und die Frauenhäuser besser unterstützen. Das Sozialministerium hat zu diesem Thema Gott sei Dank eine Studie in Auftrag gegeben, die bestätigt, was diejenigen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, schon immer festgestellt haben: Die Dunkelziffer ist viel höher, und die Realität ist viel schlimmer als das, was tatsächlich angesprochen wird.
Diese Studie wird aber letztlich nicht ernst genommen. Die Zahl der Fälle liegt doppelt so hoch. Im Haushalt stehen jedoch gegenüber dem Ansatz aus dem Jahr 2016 nur wenige 100.000 Euro mehr zur Verfügung. Diese Mittel müssen verdoppelt werden, weil sich auch die Zahl der Fälle verdoppelt hat. Leider sind der Herr Fraktionsvorsitzende Kreuzer, Frau Präsidentin Stamm und Herr Innenminister Herrmann nicht da. Sie waren bei der Veranstaltung der "Sternstunden" dabei und haben Beifall geklatscht, als das neue Frauenhaus in Passau gefördert wurde. Klatschen Sie bitte weniger im Fernsehen, und heben Sie dafür hier im Parlament die Hand für mehr Geld für die Frauenhäuser! Das wäre unsere Aufgabe!
Meine Damen und Herren, wenn wir hier nicht helfen, werden wieder die Kommunen belastet, die in solchen Fällen oft tätig werden müssen. Ohne die Kommunen würde hier überhaupt nichts gehen. Rund 10 % der Mittel, die die Frauenhäuser benötigen, bekommen sie von kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Die restlichen Mittel müssen sie aus Spenden zusammenbekommen. Eines muss uns klar sein: Gewalt gegen Frauen passiert jeden Tag und in jeder Gemeinde. Keine Gemeinde und keine Gesellschaftsschicht ist davon ausgeschlossen. Wir müssen hier etwas tun, nicht zuletzt, weil wir dadurch Prävention betreiben. Die Kinder, die Jungen und Mädchen, die
es erleben müssen, dass der Vater schlägt und die Mutter dies hinnimmt, laufen Gefahr, dass sie dieses Verhalten als normal bewerten und es später wiederholen. Hier müssen wir entgegenwirken, weil auch das Geld kosten wird!
In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas ansprechen. Es geht um etwas, was kein Geld kostet, Frau Ministerin, was sich aber ändern müsste. Was ich nämlich immer wieder höre, ist Folgendes: Wenn eine Frau in der Nacht vor der Gewalt des Mannes flüchtet, in ein Frauenhaus kommt, aber nicht alle Unterlagen dabei hat, die sie bei der Antragstellung braucht, dann bekommt das Frauenhaus für die Nächtigung der nächsten Tage keine Erstattung bezahlt. Da muss sich doch etwas ändern. Es muss doch, wie in anderen Bereichen auch, möglich sein, dass die Frau dann, wenn sie da ist, einen Antrag stellt und anschließend die Unterlagen bringt. Wenn die Frau am Abend vor den Schlägen des Mannes davonläuft, dann wird sie doch nicht zu ihm sagen: Lass mich noch schnell an den Büroschrank, ich muss dort noch die und die Papiere herausnehmen, damit ich etwas machen kann. – Ja, wo sind wir denn?
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch ein Punkt, Herr Kollege Fackler hat ihn zwar erwähnt, aber wir haben noch keine zufriedenstellende Lösung. Wir haben schon gesagt, es gibt ein paar Feigenblattanträge und Regelungen von der CSU im Haushalt. Es geht um das Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte und hochgradig Gehörgeschädigte. Da wird gesagt, man hat vielleicht im Jahr 2018 Geld. Ja, warum denn nicht gleich 2017, lieber Herr Kollege? – Die Leute haben doch jetzt das Problem und nicht irgendwann in der Zukunft. Das ist doch der Auftrag, den wir eigentlich haben: den Leuten zur Seite zu stehen. So viel Geld kostet das doch nicht,
dass wir den Menschen, die besonders hart betroffen sind, nicht helfen.
Dazu passt vielleicht auch, dass wir das Versprechen der Staatsregierung haben, die Barrierefreiheit kommt bis 2023. Auch in dieser Frage sollte man ehrlich sein. Wenn man nämlich den Haushalt betrachtet, erkennt man, dass wir das bestenfalls bis 2053 schaffen. Dann ist es aber auch zu spät. Es ist ein Stück Glaubwürdigkeit, die wir gegenüber dem Bürger wahren
müssen. Dieser Haushalt zeigt doch auch, wie wir mit den Menschen umgehen, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind, die im Leben vor einer besonderen Situation stehen, die sie meistern müssen. Sie müssen später natürlich auch für sich sorgen, so gut das eben geht. Wir müssen ihnen aber zur Seite stehen.
Ich nehme die Artikel 151 und 118 der Bayerischen Verfassung ganz, ganz ernst. Diese Artikel sollten wir alle hinaustragen. Es nicht nur schön, Bayer zu sein, wenn man groß ist, wenn man jeden Tag ins Fitnesscenter gehen kann und so weiter, sondern man ist auch Bayer, wenn man krank ist, wenn man blind ist, wenn man behindert ist. Dann gehört man auch dazu. Auch um diese Menschen müssen wir uns kümmern.
Bei der Gelegenheit möchte ich mich auch bei Ihnen, Frau Ministerin, bedanken. Ich weiß, dass Sie sich sehr engagieren. Sie sind eingebunden in eine Regierung, die das eine oder andere manchmal nicht zulässt. Ich hoffe, wir können uns mit vielen Anträgen durchsetzen, und zwar in einer kürzeren Zeit als bisher. Der Ministerpräsident hat gesagt: Ziele erreicht man, wenn man Geduld hat. – Wir von der SPD-Fraktion haben sicher Geduld. Die Ziele haben wir auch vor Augen. Wir werden darum kämpfen, diese Ziele diese zu erreichen, im Interesse der Menschen.
Deshalb möchte ich mich nicht nur bei Ihnen und bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Ministerium, in den Landratsämtern und den Regierungen und so weiter bedanken. Ich möchte mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken, insbesondere bei Ruth Waldmann, Doris Rauscher, Angelika Weikert und Uli Pfaffmann. Sie bringen sich mit außerordentlichem Engagement und großer Sachkenntnis in die Arbeit des Sozialausschusses ein. Sie arbeiten dort ganz hervorragend. Ich danke ihnen dafür. Ihr seid ein Schwerpunkt in diesem Ausschuss!
In diesem Sinne hoffe ich, dass es uns bald gelingt, unsere Bayerische Verfassung zu verwirklichen.
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem kommunalen Finanzausgleich kommt sicher eine ganz besondere Bedeutung für das Gemeinwesen in unserem Land zu. Deshalb sind wir sicher froh, wenn die Entwicklung beim Finanzausgleich wegen der erhöhten Steuereinnahmen nach oben geht. Wir haben Rekordsteuereinnahmen; darüber freuen wir uns. Wir müssen uns aber in erster Linie bei den Bürgerinnen und Bürgern draußen für ihre Arbeit und Leistungskraft bedanken. Aber ich möchte einen weiteren Dank aussprechen, weil wir immer darüber reden, dass die Bürgermeister, die Stadträte und die Gemeinderäte in ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einen hervorragenden Job machen. Sie machen einen tollen Job, und dafür herzlichen Dank; denn sie setzen letztlich das um, was für uns wichtig ist. Das ist das Fundament unseres Staates.
Wenn die Bürger zufrieden sind, dient dies sicher der Stabilität der Demokratie.
Lieber Kollege Bachhuber, eines muss man schon sagen. Man braucht es nicht als Weihnachtsgeschenk zu bezeichnen, wenn die Schlüsselzuweisungen erhöht werden. Das ist geregelt. Wenn die Steuern nach oben gehen, erhöht sich eben auch die Schlüsselzuweisung. Das ist genauso wie bei der Beteiligung an einem Unternehmen. Das ist weder vom Finanzminister noch von der CSU ein besonderes Geschenk, sondern beruht auf einer Regelung, die in Bayern momentan besteht.
Leider ist der Anteil am Steuerverbund nach wie vor prozentual nicht angehoben worden. Selbst die Zuweisungen für die Übernahme staatlicher Aufgaben der Kommunen und der Landkreise nach Artikel 7, den Sie so hervorheben, sollten – ich betone das immer wieder – sollten doppelt so hoch sein wie die 1,15 Euro, die die Landkreise jetzt bekommen. Man muss sich anschauen, was sie draußen für den Staat leisten. Ich muss sagen, der Freistaat lässt sich seine Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden mitfinanzieren. Das ist doch eine Tatsache.
Ich vergleiche einmal die Jahre von 2008 bis heute. Vor zehn Jahren lag der kommunale Finanzausgleich bei 6,6 Milliarden Euro; damals hat der Haushalt des Freistaates 39 Milliarden Euro umfasst. Damit haben die Kommunen einen Anteil von 16,9 % erhalten. 2016 haben sie 8,6 Milliarden von den 55 bis 56 Milliarden Euro Einnahmen des Gesamthaushalts erhalten; das waren 15,3 %. Dieses Jahr geht es noch weiter herunter: 9 Milliarden Euro von insgesamt 60 Milliarden sind 15,1 %. Der Unterschied beträgt über 1 Milliarde Euro. Sie sagen, die Kommunen bekommen 350 Millionen Euro mehr. Eigentlich würde den Kommunen 1 Milliarde mehr zustehen, als Sie errechnet haben. Wir werden uns für die Zukunft Gedanken machen müssen – ich bitte auch, darüber im Finanzministerium und im Innenministerium nachzudenken –, dass wir nicht nur den ganz kleinen Gemeinden einen Investitionszuschuss geben, sondern auch an die zentralen Orte denken, die ihre Aufgaben im Interesse des ländlichen Raumes und der Landkreise erfüllen. Sie werden nämlich in ihrem Kulturprogramm und mit ihren Hallenbädern, Eisplätzen, Musikschulen usw. alleingelassen. Dafür gibt es überhaupt nichts. Das sollte man bei den Schlüsselzuweisungen vielleicht stärker berücksichtigen.
Lassen Sie mich noch ein paar Punkte ansprechen, die aus meiner Sicht unendlich wichtig sind. Wir versuchen seit Jahren, die Lebensqualität draußen bei den Kommunen zu erhalten. Die CSU weigert sich aber kontinuierlich ganz hartnäckig, beispielsweise einen Härtefonds zur Sanierung kommunaler Bäder einzurichten. Wir haben in Bayern ungefähr 890 Bäder. 43 sind schon geschlossen worden, 263 sind sanierungsbedürftig und 65 von Schließung bedroht; das sind Ermittlungen der Staatsregierung und nicht von uns. Deshalb müssen wir darauf achten, dass die Lebensqualität draußen im Land nicht verloren geht. Da verweigert sich die CSU der Lebensqualität. Wenn es so weitergeht – ich meine auch die Vorgabe der 40 Sportklassen –, wird es bei den Kommunen immer schlimmer werden.
Die kommunalen Spitzenverbände, meine Damen und Herren – das ist von Herrn Bachhuber auch schon angesprochen worden –, stimmen allem zu. Begeistert war Uli Maly nicht. Er hat einfach Staatsraison bewiesen. Ich möchte Ihnen einmal aufzeigen, wie Verhandlungen so ablaufen. Für die Breitensportanlagen haben wir 1995 die Regelung getroffen, dass die Kommunen keine Förderung mehr bekommen. Dann hat die CSU-Staatsregierung in Verhandlungen gesagt: Sie bekommen nur Geld, wenn die Spitzenverbände auf die Förderung des Breitensports verzichten. Dieses Pistole-auf-die-Brust-Setzen wirkt sich bis heute aus. Die Kommunen, die eigentlich das Engagement der Sportvereine usw. unterstützen wollen, können das nicht, weil sie vom Freistaat keine Förderung bekommen. Damit wird auch vieles im ländlichen Raum kaputt gemacht.
Über die energetische Sanierung von Gebäuden möchte ich gar nicht sprechen. Das ist auch eine Großbaustelle; denn auf der einen Seite werden die Kriterien verschärft, und auf der anderen Seite sagt man: Bei dem, was du machst, sind wir grandios beisammen.
Eines noch insgesamt. Sicher ist ein Finanzausgleich in dieser Größenordnung vom Betrag her – ich habe auch gesagt, wie viel Prozent er ausmacht – noch nicht da gewesen. Aber wir müssen auch die Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf sehen. Die Staatsregierung hat selbst ausgewiesen, dass das das halbe Staatsgebiet ist. Diese Daten sind ja ermittelt worden. Wir müssen feststellen, dass es nicht nur Kommunen gibt, die Burghausen heißen oder im Umfeld von München liegen und denen es mit den Einnahmen sehr gut geht, sondern dass es viele Kommunen gibt, die nicht wissen, wie sie den nächsten Haushalt ausgleichen und den Anforderungen der Bürger gerecht werden. Da müsste man etwas machen, und zwar rechtzeitig und nicht, wenn es schon
zu spät ist. Deshalb fordern wir Sie auf, darüber nachzudenken, wie man mit den freiwilligen Leistungen umgeht. Hierzu müssten wir uns etwas überlegen, sonst nutzt uns der Finanzausgleich überhaupt nichts, und die Kommunen draußen gehen vor die Hunde.
In diesem Sinne wünsche ich, dass diese Einsicht auch einmal der CSU kommt und dass man nicht bloß schön redet, sondern die tatsächlichen Probleme draußen erkennt.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin! Unsere wirtschaftspolitische Sprecherin Frau Karl hat schon die Position der SPD – –
Da werde ich das Redepult ein bisschen höher fahren.
Ich weiß nicht, bin ich zu groß oder zu klein.
Frau Karl hat die Positionen der SPD schon dargestellt. Ich möchte aber noch einige Punkte nach dieser Diskussion verdeutlichen. Herr Huber, eines bleibt bei CETA auf alle Fälle: Sie hätten die Geheimgerichte akzeptiert, ohne die SPD wären sie nicht weggekommen. Das muss man doch einmal ganz klar sagen.
Meine Damen und Herren, vorhin haben wir gehört: Wir Bayern sind die Schönsten, die Größten und die Besten.
Wenn wir die 60 Milliarden des jährlichen Haushalts für 2017 und 2018 bereitstellen, und bedenken, dass wir in diesem Einzelplan 07 eine Milliarde Euro zu verteilen haben, dann müssen wir doch einmal eines machen: Wir müssen den Bürginnen und Bürgern danken, die das mit ihrer Arbeit, mit ihrem Einsatz überhaupt ermöglicht haben. Sie bezahlen das alles mit ihren Steuern, die wir dann verteilen können. Das war kein Beschluss von irgendjemandem, sondern das haben die Leute draußen erarbeitet und geleistet.
Ich möchte auch den Verantwortlichen in der Industrie, beim Handwerk, in der Wirtschaft, beim Handel und in der Dienstleistung danken. Ich möchte auch den Beschäftigten selbst danken – das haben wir heute bis jetzt vergessen –: den Betriebsräten, den
Verantwortlichen in den Gewerkschaften, die durch eine verantwortungsvolle und kalkulierbare Tarifpolitik zur Stabilität unserer Wirtschaft beigetragen haben. Ohne sie wäre es überhaupt nicht gegangen. Das müssen wir in so einer Debatte auch einmal feststellen.
Herr Jörg, lassen Sie mich noch eines sagen. Sie haben gesagt, wir wollten mehr Steuern. Keiner von uns fordert mehr Steuern. Wir fordern Steuergerechtigkeit.
Ein Lohnsteuerzahler zahlt jedes Jahr seine Steuern. Diejenigen, die sehr viel Steuern zu zahlen haben, haben ihre Armaden von Steuerberatern, und mit ihnen wird versucht, die Steuern möglichst zu sparen. Wenn jeder seine Steuern gerecht bezahlen würde, hätten wir so viel Geld, dass wir die Steuern sogar senken könnten. Letztes Mal haben wir uns über die Verfassung sehr gefreut. Deshalb möchte ich vortragen, was in Artikel 151 steht: "Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle", nicht nur für Gutverdiener.
Meine Damen und Herren, noch einige Punkte seitens unserer Fraktion. Wenn wir den Regierungsentwurf betrachten, bemerken wir sicher, dass er einige Schwerpunkte aufweist und einige Inhalte positive Reaktionen sind. Die tragen wir auch mit. Einiges davon geht nicht zuletzt auf die Oppositionsanträge in der Vergangenheit zurück. Allein zu diesem Einzelplan liegen in diesem Jahr 60 Änderungsanträge vor. Selbst die CSU hat gemerkt, dass der Regierungsentwurf Mängel hat, und hat 11 Änderungsanträge gestellt. Nachdenklich macht mich, dass sich die Euphorie der CSU bei einer Betrachtung des Einzelplans im Überblick von selbst begrenzt. Bei einem Drittel der Ausgabenprogramme, die wir dringend bräuchten, ist ein Stillstand oder ein Rückschritt bei der Dotierung festzustellen. Wir haben die Aufgabe, den Menschen in der Wirtschaft zu sagen, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass sie eine gute Zukunft haben.
Wir haben einen Fachkräftemangel zu verzeichnen. Es ist angesprochen worden, dass wir in der Wirtschaft oftmals einen Fachkräftemangel wahrnehmen. Aber einen Aspekt möchte ich auch in dieser Debatte ansprechen: Frau Ministerin, sprechen Sie einmal mit Ihrem Innenminister. Der Herr Huber hat gesagt, wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge in Arbeit gekommen sind. Zugleich sagen immer mehr Firmen: Uns wird der Lehrling weggenommen; uns wird der Arbei
ter weggenommen, der sich integriert hat, der Deutsch kann, der eine Wohnung hat, der Steuern zahlt, während wir für dieselbe Arbeit keinen Deutschen finden; diesen Arbeiter nehmen Sie uns weg. Das kann doch nicht sein.
Betroffen sind auch viele Bereiche des Handwerks. Man muss sehen: Viele Handwerksbetriebe haben keine Möglichkeit mehr, einen Lehrling zu bekommen. Wer macht noch einen Bäcker, wer macht noch einen Metzger, wer geht in die Gastronomie? – Gleichzeitig gibt es Leute, die auch hier arbeiten würden, und die nimmt man weg. Reden Sie einmal mit dem Herrn Innenminister Herrmann, dass er Ihnen da ein bisschen besser zur Seite steht!
Leider wurden alle unsere Anträge im Haushaltsausschuss abgelehnt.
Heute wurde schon etwas zur Existenzgründung gesagt. Man muss sich das einmal vorstellen: Dafür sind lediglich 100.000 Euro mehr im Haushalt vorgesehen. Das ist ein lächerlicher Betrag für Bayern. Man müsste da Impulse setzen und eine Gründungsdynamik hinbekommen. Dasselbe gilt bei der Materialforschung. Dort sollte man nicht nur einzelne Projekte, sondern bayernweit fördern.
Für das Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine Million vorgesehen. Frau Ministerin, Sie haben bei seiner Eröffnung gesagt, dass es ein ganz wichtiges Standbein der Wirtschaft ist und es nur knapp hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau rangiere. Bei einem so wichtigen Anliegen nur eine Million – das ist viel zu wenig.
Es gibt weiter den Raum mit besonderem Handlungsbedarf; das wurde schon angesprochen. Es ist für die Landkreise draußen unerträglich, wenn sie zwar gehört haben, dass sie mehr bekommen, aber die Mittel dafür nicht aufgestockt worden sind. Das ist ein Manko, das sich im ländlichen Raum auswirken wird. Dabei gibt es draußen insbesondere beim Mittelstand eine Qualität. Man darf nicht nur hier etwas behaupten, sondern muss es auch draußen in die Tat umsetzen.
Ich muss ein bisschen auf die Zeit achten. – Lieber Kollege Stöttner, beim Tourismus gab es 2015 ein Ist von 11 Millionen Euro, und jetzt wird der Betrag auf 6,9 Millionen Euro reduziert.
Dann schauen Sie im Haushalt nach. – Wenn wir gegenüber unseren Nachbarn, die ganz schwer in Infrastruktur investieren, konkurrenzfähig sein wollen, sollten wir genau hier stärker fördern. Wichtig sind vor allen Dingen die Kommunen, die etwas für ihre Tourismuseinrichtungen tun.
Letztlich ist es bei der Förderung des regionalen Fernsehens genau gleich. Hier wird es überhaupt nicht akzeptiert, wenn die BLM sagt, was man dringend bräuchte, sondern es wird reduziert.
Uns ist aufgegeben, dass wir uns an die Verfassung halten. Wir sollten viel stärker an das denken, was der Ministerpräsident in diesem Zusammenhang gesagt hat; ich habe mir vorgenommen, das heute darzulegen. Wir wissen sicher, dass unsere Anträge, die abgelehnt worden sind, heute nicht genehmigt werden. Wir nehmen an, dass die CSU keine Nachsicht haben wird. Aber wir haben die Zuversicht, für die Menschen, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Verantwortlichen in der Wirtschaft weiter bessere Bedingungen zu schaffen. In diesem Sinne kämpfen wir. Wie der Ministerpräsident gesagt hat: Wer Geduld hat, wird sein Ziel erreichen. – Wir haben die Geduld und werden uns immer und immer wieder für unsere Ziele einsetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 17 besteht nur aus zwei einfachen Sätzen, aber die haben es in sich. Diese beiden Sätze haben Auswirkungen auf alle Teile des Gesetzes, Auswirkungen auf alle Förderer, Auswirkungen auf alle Geforderten und Auswirkungen auf die Integration insgesamt. Wie heißt es dort: "Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch die in diesem Gesetz begründeten Förderungen, Angebote oder Begünstigungen nicht begründet." Und weiter heißt es: "Sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen erfolgen nach Maßgabe des Staatshaushalts." Was heißt das? – Das heißt, dass die Staatsregierung nichts von dem, was sie an Angeboten in ihrem Gesetzentwurf macht, auch tatsächlich umsetzen muss. Wenn also ein neuer Haushalt kommt, hat man eben keinen Ansatz, und also ist die Integration passé. Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und alle, die mithelfen? – Das heißt: keine Planungssicherheit für die Ausbildungsbetriebe, die ein Angebot machen; keine Planungssicherheit für die Erwachsenenbildung, keine Planungssicherheit für die Schulungszentren, für Beschäftigte und für Ausbilder. Sie alle wissen nicht, ob es nächstes Jahr noch weitergeht. Das sind Dinge, die der Integration im Weg stehen. Wenn kein Geld aus dem Haushalt kommt, ist auch die Integration unmöglich. Basta! Meine Damen und Herren, so können wir keine Integration erreichen.
Damit ist aber auch der Gesetzentwurf, allein finanziell gesehen, bereits eine Showveranstaltung. Sämtliche Angebote und sämtliche notwendigen Maßnahmen können durch den Haushaltsvorbehalt gestrichen werden, das heißt stillschweigend beerdigt werden. Ich kenne kein anderes Gesetz, das nur dann gilt, wenn entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Das ist ein Novum dieses Gesetzes. Wenn man das genau betrachtet, sieht man: Hier wird erst etwas versprochen und dann nicht eingelöst, und das ist das genau das, was die Bürger draußen ärgert. Hier wird etwas versprochen, hier wird hingehalten, und wenn es darauf ankommt, wird es zurückgezogen.
Aber das kann nicht sein, und wir haben in diesem Parlament gemeinsam die Verantwortung, den Bürgern zu sagen: Zu dem, was wir wollen, stehen wir
auch. Es kann nicht sein, dass etwas versprochen wird und hinterher nicht gehalten wird. Es scheint auch kein Wille da zu sein, da etwas einzusetzen. Wie heißt es in der Begründung immer wieder? – Nicht bezifferbar, nicht abschätzbar, keine Mehrkosten, gegebenenfalls kostenrelevant. Wir hätten erwartet, dass man wenigstens wie bei jedem anderen Gesetz sagt: Das könnte so viel kosten; wir schätzen das so oder so ein. Das ist auch ein Beweis dafür, dass man das eigentlich gar nicht möchte.
Auffällig ist die Aussage im Vorwort des Gesetzes unter "Kosten für die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger": "Keine". Wir haben heute schon gehört, was alles vorbereitet werden muss und was alles erwartet wird. Das soll die Leute, die das alles zu tragen haben, nichts kosten, insbesondere, wenn man im Haushalt keine Ansätze in der notwendigen Höhe hat? Eine Krönung stellt die Einschätzung dar, dass den Kommunen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Diese Aussage ist unglaublich. Gleichzeitig wird in einem eigenen Paragrafen gefordert, dass das und das gemacht werden sollte und dass man das und das erwartet. Aber das alles kostet die Kommunen nichts.
Das ist auch wieder etwas, womit man den Bürger verärgert; denn letztlich er muss es vor Ort, in der Kommune bezahlen. Dort, wo die Kosten letztlich anfallen, gibt es keine Erstattung. Am Schluss sind die Kommunen die Dummen. Die Menschen vor Ort müssen es ausbaden, wenn die Integration nicht gelingt; denn wirksam wird sie vor Ort. Die Kommunen leisten unendlich viel, und wir müssen viel mehr tun, damit sie das leisten können.
Ein weiterer Punkt. Es heißt: kein Klagerecht für Förderer und Forderer. Wenn von Fördern und Fordern gesprochen wird, müssen beide Seiten Rechte und Pflichten haben. In einem sozialen Rechtsstaat – und das sind wir in Bayern noch – muss jeder die Möglichkeit haben, seine Leistungen diskriminierungsfrei einzuklagen; die Leistungen müssen einklagbar bleiben. Wir müssen aufpassen, dass wir von den Immigranten nicht etwas Unmögliches fordern. Sie sollen sich an das Grundgesetz halten, auch wenn wir uns selbst nicht daran halten. In Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes steht: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Da heißt es aber nicht, dass das nur für Inländer gilt. Es gilt für alle Menschen und für alles, nicht nur für das, was positiv ist, sondern für alles, ob es negativ oder positiv ist. Auf dieses Recht,
meine Damen und Herren, müssen wir auch in Bayern pochen. Wenn wir uns davon verabschieden, verabschieden wir uns schön langsam auch von einem Rechtsstaat und werden willkürlich.
Im Problemaufriss steht: Bayern steht zur Rechts- und Gesellschaftsordnung. – Handeln Sie danach! Weg mit diesem Artikel 17! Wir brauchen ihn nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass wir, das Plenum insgesamt, im Interesse unserer Bevölkerung, besonders im Interesse der Menschen in den betroffenen Landkreisen, heute aufgefordert sind, eine Debatte in möglichst großer Geschlossenheit zu führen. Deswegen bin ich ein wenig enttäuscht, Herr Dünkel, dass wir von Ihnen erfahren mussten, dass die CSU unsere Anträge ablehnen will. Auch wir hätten an den Anträgen der anderen Fraktionen das eine oder andere zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Entscheidend ist, dass wir, das Parlament, uns heute positionieren: Wir stehen hinter unserer Bevölkerung in Bayern. Wir wollen ein Zeichen setzen.
Wir haben vorgestern im Haushaltsausschuss ein Signal gesetzt und gemeinsam abgestimmt. Wir waren uns einig, dass an das Ministerium verschiedene Anliegen heranzutragen sind, um zu Regelungen zu kommen, mit denen wir für die Zukunft gewappnet sind. Ich möchte mich auf ein paar Punkte beschränken, die damit etwas zu tun haben.
In dem Programm, das uns vom Ministerium vorgelegt worden ist, wird eine Abstufung vorgenommen. Wir lesen etwas von tausendjährlichem Hochwasser, von hundertjährlichem Hochwasser und von Flächen, die von sonstigen Hochwasserereignissen betroffen sind. Warum wird dieser Unterschied gemacht? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Betroffenen, der sein
Haus, seine Existenz verloren hat, ist es so etwas von egal, ob das ein tausendjährliches, ein hundertjährliches oder ein dreijährliches Hochwasser ist. Er will Hilfe, und diese Hilfe müssen wir ihm geben!
Es kann nicht sein, dass wir Betroffene erster, zweiter und dritter Klasse haben. Insoweit bedarf das Programm der Änderung.
Ich komme zum nächsten Punkt. Wir müssen den Kommunen viel mehr helfen. Das Hilfspaket enthält unterschiedliche Erstattungs- und Förderungsregelungen für die Kommunen. Uns allen muss klar sein, dass insbesondere Kommunen im ländlichen Raum betroffen sind. Einerseits wird auf die Bagatellgrenze von 100.000 Euro laut FAG verwiesen. Andererseits wird die Bagatellgrenze, wenn es um Straßen und Brücken geht, von 50.000 auf 0 Euro gesenkt. Das kann doch nicht sein. 100.000 Euro sind für eine kleine Gemeinde doch keine Peanuts. Wenn die Schule, die Turnhalle oder sonstige wichtige Einrichtungen betroffen sind, dann müssen wir doch helfen. Deshalb gehören diese Bagatellgrenzen abgeschafft.
Es reicht auch nicht aus, dass in dem Papier darauf hingewiesen wird, es gebe noch Bedarfszuweisungen. Ich weiß, dass viele Kollegen auch in kommunalen Parlamenten mitwirken. Wir wissen, dass bei der Beantragung von Bedarfszuweisungen von der Kommune wirklich alles offengelegt werden muss. Dann wird gesagt, die Kommune müsse diese freiwillige Leistung streichen, jene freiwillige Leistung streichen, und die dritte freiwillige Leistung am besten auch noch. Das alles darf sie nicht mehr anbieten, wenn sie Bedarfszuweisungen haben möchte. Eine betroffene Kommune braucht aber keine doppelte Bestrafung, sondern vielmehr Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Auch dafür müssen wir etwas machen.
Letztlich haben wir drei wichtige Aufgaben. Erstens. Es darf nicht mehr sein, dass erst dann etwas in die Parlamente kommt und beschlossen wird, wenn schon etwas passiert, das heißt die Katastrophe eingetreten ist. Wir brauchen vielmehr dauerhafte Regelungen, auf die sich die Menschen verlassen können. Sie müssen wissen: Wenn das Schadensereignis eintritt, dann wird mir geholfen, egal in welchem Landesteil von Bayern ich lebe.
Zweitens brauchen wir – das hat die Debatte auch gezeigt – einen entsprechend ausgestatteten Titel in unserem Haushalt. Wir sind gefordert, in den Doppelhaushalt 2017/2018 die notwendigen Mittel einzustellen, damit das Geld im Bedarfsfall tatsächlich vorhanden ist. Auch deshalb haben wir unseren ergänzten Antrag gestellt.
Das Dritte noch: Auch wir sind dafür, dass der Bund sich beteiligt. Auch für uns ist das ein nationales Ereignis. Es beschränkt sich nicht auf die Betroffenen in Weilheim, in Schongau, in Simbach, in Mittelfranken und in den sonstigen betroffenen Gebieten. An dieser Stelle zeigt sich wieder etwas, worauf ich in verschiedenen Debatten schon hingewiesen habe: Es ist nie gut zu streiten. Es ist nie gut zu klagen. Es ist nie gut zu drohen. In der Regel trifft man sich mehrmals. Jetzt sind wir in einer Situation, dass Herr Schäuble bzw. der Bund, über den die Staatsregierung sonst immer so klagt, sagt: Ich muss ja nicht zahlen; lieber Freistaat Bayern, du sagst doch immer, du seist der Schönste, der Größte, der Beste; angeblich hast du doch das meiste Geld; dann kannst du dir jetzt auch selbst helfen. "Reden statt streiten" muss da die Devise sein.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie unseren Dringlichkeitsanträgen doch noch zustimmen werden. Wir werden auch den Dringlichkeitsanträgen der anderen Fraktionen zustimmen. Zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER müssen wir sagen, dass wir eine Erhöhung der Mittel brauchen; denn sonst bestrafen wir die Kommunen wieder, wenn nur die Mittel im Rahmen des FAG aufgeteilt werden. Das sind aber Details. Diese Details können wir in den Verhandlungen in den nächsten Wochen regeln. Der gute Wille ist entscheidend. Diesen guten Willen fordere ich vom gesamten Haus ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es von den Vorrednern schon gehört. Wir haben drei Dringlichkeitsanträge, bei denen sicher im Mittelpunkt steht, dass sich der Bund stärker an unseren Belastungen in der besonderen Situation beteiligen soll. In der Tat ist es eine gemeinsame Aufgabe, die alle Ebenen des Staates bewältigen müssen. Auch die Bevölkerung erwartet, dass wir diese Aufgabe erledigen. Die Wahlergebnisse der letzten Tage, über die wir uns sehr stark aufgeregt haben, liegen vielleicht auch daran, dass wir zu wenig gemeinsam aufgetreten sind und den Menschen nicht so deutlich gesagt haben, dass wir insbesondere für sie auch da sind.
Wir werden dem Antrag der CSU sicher zustimmen. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass nicht der Eindruck entstehen darf, wir könnten uns wegen der Asylanten, der Asylbewerber und der Flüchtlinge nichts mehr leisten. Dieser Eindruck darf nicht entstehen. Wir haben zusätzliche Aufgaben. Das stimmt. Wir hatten aber auch in der Vergangenheit einige Aufgaben, die der Freistaat nicht erfüllt hat, zu denen wir Anträge gestellt haben, die abgelehnt worden sind. Diese Versäumnisse der Regierung aus der Vergangenheit dürfen wir jetzt nicht den Flüchtlingen und Asylbewerbern anlasten und sagen, dieses oder jenes können wir uns jetzt nicht mehr leisten.
Es gibt andere dringende Aufgaben, die wir in dieser Debatte auch benennen sollten. Deswegen haben wir auch unseren Antrag gestellt. Wir brauchen sicher bezahlbare Mietwohnungen. Was ist in der Vergangenheit von der CSU in verschiedenen Bereichen gestrichen worden?
Jetzt muss ich auch sagen: Der wuchtige Aufschlag beim Wohnungsbau ist im Endeffekt nur das Weitergeben von Bundesmitteln, die die SPD bei den Koalitionsverhandlungen erreicht hat.
Wir brauchen Lehrer, um die Schulen vor Ort zu erhalten. Wir brauchen eine stärkere Familienförderung. Ich denke an die Kinderbetreuung.
Wir müssen auch – heute ist der Bundesverkehrswegeplan genannt worden – an die Straßen denken. Die Straßenverhältnisse bei uns im Freistaat sind nicht das, was man sich immer vorstellt. Auch dafür brauchen wir Geld. Wenn keines vorhanden ist, können nicht die Asylbewerber dafür verantwortlich gemacht werden.
Wir müssen aber auch die Kommunen entlasten, und deshalb haben wir den Antrag der CSU erweitert. Bei der Gelegenheit sollte den Kommunen, die hervorragende Arbeit leisten, ein herzliches Dankeschön gesagt werden. Sie legen die Grundlage dafür, dass überhaupt etwas gemacht werden kann.
Frau Schreyer-Stäblein, Sie haben Artikel 7 des Finanzausgleichsgesetzes erwähnt, der die Erstattung der Kosten regelt, wenn die Kommunen staatliche Aufgaben erfüllen. Seit Jahren ist der Betrag von 16,70 Euro je Einwohner und Haushaltsjahr nicht mehr erhöht worden. Damit finanzieren die Kommunen die staatlichen Aufgaben. Das sollten wir auch wieder einmal ändern, und deshalb haben wir in der Vergangenheit auch entsprechende Anträge gestellt. Dies muss bei dieser Gelegenheit auch gesagt werden.
Einen weiteren Punkt hat Herr Kollege Muthmann schon erwähnt. Einen Antrag zu den unbegleiteten Minderjährigen kann man nicht, wie wir es jetzt im Haushaltsausschuss erlebt haben, einfach ablehnen und sagen, das machen wir nicht, das sollen die Bezirke machen. Die Bezirke geben die Aufgabe weiter an die Landkreise, und die Landkreise geben sie an die kreisangehörigen Gemeinden weiter, die wiederum dafür bezahlen. Dann können Sie hier doch nicht einfach sagen, dass der Freistaat alles bezahlt. Da muss etwas geschehen.
Natürlich brauchen wir auch das erforderliche Geld. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen aufge
zeigt, über die momentan diskutiert wird, die auf Eis gelegt werden und für die durch das Verhalten der Staatsregierung im Endeffekt die Lösung hinausgeschoben wird, weil Einnahmen nicht generiert werden. Zu diesen Einnahmen gehört zum Beispiel die Erbschaftsteuer. Der Oberste Rechnungshof hat auch diesen Punkt angesprochen: Die Steuerverwaltung hat viel zu wenig Personal, sie arbeitet nicht so, um die erforderlichen Einnahmen generieren zu können. Es kann nicht sein, dass der normale Lohnsteuerzahler oder Einkommensteuerzahler jedes Jahr seine Steuern bezahlt, während es bei mittleren oder größeren Unternehmen Jahre dauert, bis bei ihnen überhaupt nachgeschaut wird, wie viel Steuern sie zahlen könnten. Das ist nicht die Gerechtigkeit, die wir in unserem Land einfordern müssen.
Auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen. Wir haben eine gemeinsame Aufgabe, und deswegen dürfen wir nicht auf die anderen verweisen und sagen, wir sind die Schönsten, die Größten usw. Auch in Bayern gibt es Aufgaben, die noch nicht bewältigt sind. Wir können diese Aufgaben nur gemeinsam erfüllen, wenn wir mehr Geld vom Bund bekommen, wenn wir mehr Einnahmen erzielen und wenn wir dort, wo Ausgaben nicht nötig sind, weniger ausgeben. Das Betreuungsgeld könnten wir für andere Zwecke verwenden, und dann könnten wir wieder einiges andere finanzieren.
Diese Punkte müssen wir bei der Gelegenheit auch ansprechen. Wenn wir vom Bund mehr Geld bekommen, wenn wir die Kommunen entlasten und eigene Leistungen erbringen, sind wir in der Lage, allen Menschen in Bayern eine gute Zukunft zu gewährleisten. Diesen Auftrag haben wir. Das ist unser Ziel. Dafür kämpfen wir, damit die neuen Bürger gute Bürger werden und damit die bisherigen Bürger auch in Zukunft stolz darauf sind, Bayern zu sein. Dafür bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Herr Bachhuber, ich möchte nicht in Ihr Lied einstimmen: Wir sind die Schönsten, die Größten, die Besten; was interessieren mich andere Bundesländer? Mir geht es um die Kommunen bei uns im Freistaat.
Meine Damen und Herren, zuvor möchte ich aber unseren Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Mandatsträgern in den Kommunen ganz besonders dafür danken, dass sie hervorragende Arbeit leisten.
Was sie für die Demokratie und für die Familien leisten, ist hervorragend. Wir sind nur deshalb so gut, weil dort hervorragende Arbeit geleistet wird, und das in der jetzigen Zeit.
Ohne die Kommunen inklusive ihrer ehrenamtlichen Helfer könnten wir den Flüchtlingsstrom überhaupt nicht bewältigen. – Wir reden aber über das Finanzausgleichsgesetz. Ich habe schon das Motto gehört: Wir sind die Schönsten, die Größten und die Besten. Die Kommunen erhalten dieses Jahr 8,6 Milliarden Euro. Das ist in der Tat ein Betrag, der so hoch wie nie zuvor ist.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. - Lieber Kollege Bachhuber, dabei übersehen Sie, dass die Kommunen an der Haushaltsentwicklung nicht entsprechend beteiligt werden. Am Haushalt 2008 mit einer Summe von 39 Milliarden Euro hatten die Kommunen einen Anteil von 16,9 %; das waren 6,6 Milliarden Euro. Jetzt haben wir 55 Milliarden Euro. Wenn die Kommunen davon auch 16,9 % bekommen würden, hätten
sie eine Milliarde mehr als nach dem Finanzausgleichsgesetz.
Die Kommunen werden an der Entwicklung der Einnahmen des Freistaats nicht in angemessener Weise beteiligt. Deshalb ist die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, den Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 auf 15 Prozent zu erhöhen, berechtigt. Das ist dringend notwendig.
Dem wird dieser Nachtrag nicht gerecht.
Ein anderer Punkt ist der Kfz-Steuerersatzverbund. Hier beträgt der Anteil der Kommunen 52 % und war schon einmal bei 65 %. Warum bleiben wir nicht bei diesem Anteil? Die Kommunen draußen müssen dafür sorgen, dass die Straßen und Wege saniert werden, dass der ÖPNV ausgebaut wird und dass die Abwasserentsorgungsanlagen und die Wasserversorgungsanlagen saniert werden. Dabei werden die Kommunen nicht entsprechend unterstützt.
Es wird immer wieder dargestellt, wie gut wir sind. Gleichzeitig finanzieren die Kommunen die Ausgaben für die Flüchtlinge mit. Sicher werden die Verpflegung und die Unterbringung vom Freistaat übernommen. Aber die Kommunen tragen 220 Millionen Euro zur Deckung der Ausgaben für die Flüchtlinge bei. Der Städtetag hat eine Umfrage zu den Defiziten gemacht und ist auf rund 66 Millionen Euro gekommen. Die Befragung hat gezeigt, dass einige Landkreise trotz der Leistungen des Freistaats ein Defizit zwischen 2 und 3 Millionen Euro haben. Bei 71 Landkreisen sind wir bei gut 220 Millionen Euro, mit denen die Kommunen die Leistungen des Freistaats und des Bundes mitfinanzieren. Hier lassen der Freistaat und der Bund die Kommunen kräftig bezahlen.
Ein weiterer Punkt, der aufzeigt, dass die Realität draußen anders ist: Für die hauptamtliche Begleitung von Ehrenamtlichen sind momentan lediglich 14 Hauptamtliche vorgesehen, anstatt dass wir in jedem Landkreis einen Hauptamtlichen hätten, der die Ehrenamtlichen betreut und unterstützt. Für jeden Landkreis ist zwar ein hauptamtlicher Biberberater vorgeschrieben. Aber eine Vorgabe, dass es in jedem Landkreis einen Hauptamtlichen für die ehrenamtlich Tätigen geben muss, gibt es nicht. Das ist auch ein Defizit dieses Haushalts.
Auch bei den normalen Aufgaben lässt sich der Freistaat von den Kommunen mitfinanzieren. Artikel 7 des Finanzausgleichsgesetzes – dazu haben Sie, Kollege Bachhuber, kein Wort gesagt – regelt die Erstattungen, die der Freistaat für Arbeiten leistet, die die Kommunen und Landkreise für den Freistaat erbringen. Seit 2002 ist der Betrag von 16,70 Euro unverändert geblieben. Es gab keine Anpassung der tariflichen Leistungen an die Inflationsraten – nichts, seit 13 Jahren unverändert.
Ich hatte vor Kurzem ein Gespräch mit unserem Kämmerer, der ein strammes CSU-Mitglied ist, und der Landrat hat bestätigt, dass die Erstattung verdoppelt werden müsste. Kein Cent ist in diesem Nachtragshaushalt. Auch hier müssen die Kommunen für den Freistaat finanzieren.
Wenn wir etwas für die Finanzierung von kommunalen Bädern, Investitionspauschalen, energetische Sanierung usw. machen wollten, ist das immer abgelehnt worden. Das ist bedauerlich.
Auf Initiative der SPD wurde 2013 die Verfassung geändert: "Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung." Wie werden Sie dieser Verfassungsbestimmung gerecht? Ich kann nur eines sagen, lieber Herr Finanzminister: Wenn Sie dieser Bestimmung gerecht werden und unseren Anträgen entsprechen, werden wir Sie unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die Denkmalpflege leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer kulturellen Identität. Das Denkmalschutzgesetz stammt aber aus dem Jahr 1973 und bedarf einer Anpassung. Damals waren die Bürgerrechte noch kleingeschrieben, und ich glaube, wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir hier den Bürger besser einbinden. Ich freue mich, dass der neue Generalkonservator konstruktive Impulse eingebracht hat, und wir wünschen ihm vonseiten der SPD-Fraktion alles Gute bei seiner künftigen Arbeit.
Ein erster Schritt ist das Positionspapier zur Neuorientierung der Denkmalpflege, das im März dieses Jahres von Staatsminister Dr. Spaenle vorgestellt wurde. In den Mittelpunkt des Papiers wurde die bessere Einbeziehung der Bürger als Eigentümer von Denkmä
lern gestellt. Darin heißt es zum Beispiel: Denkmalschutz und Denkmalpflege können nur so stark sein wie die Akzeptanz in der Bevölkerung. Oder: Der Kulturauftrag wird von der Bevölkerung erteilt und getragen. - Bisher ist es aber bei diesem Positionspapier geblieben, und damit die schönen Worte nicht verkümmern, müssen konkrete Taten folgen. Das Gesetz muss deshalb den Bürger einbinden und darf ihn nicht wie bisher ausschließen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir als SPD eine Partnerschaft der Denkmalpflege mit den Bürgern; das bedeutet, mit dem Bürger in Kontakt zu treten, ihn zu informieren, seine Meinung zu hören, ihn ernst zu nehmen und sein Wissen zu nutzen. Unser Motto lautet: Mit den Bürgern gemeinsam das Beste für das Denkmal.
Wie war es bisher? - Bisher konnte der Bürger kaum oder gar nicht mitwirken. In der Praxis sah das so aus, dass beispielsweise bei Bodendenkmälern eine Luftaufnahme mit dunklen Punkten oder vermeintlichen Gebäudeumrissen betrachtet wurde. Zur Sicherung der Verdachtsmomente wurde ein Umriss von mehreren 100 Metern Radius festgelegt; die Verdachtsfläche war geboren. Irgendwann wurde die Kommune informiert, und man hat sich mit ihr ins Benehmen gesetzt. Das war’s. Warum nicht direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten? Warum versteckt man sich hinter anderen Behörden, anstatt direkt zu sagen: Aus diesen Gründen wollen wir das mit dir besprechen? – Wir halten das für notwendig. Obwohl noch kein Denkmal nachgewiesen ist, sind die Grundstücke trotzdem bereits belastet, sind Nutzungen blockiert. Selbst bei Bauvorhaben, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind, ist der Bürger als Eigentümer eingeschränkt. Wenn man dann betrachtet, welche Rechtsgeschäfte in unserem Staat ablaufen und dass Notare nicht darüber informiert sind, wenn Grundstücke, die zu Finanzierungen herangezogen werden, noch belastet sind, kann man feststellen: Diesen Zustand wollen wir nicht weiter hinnehmen.
Warum informiert man den Eigentümer nicht rechtzeitig, hört ihn an, bezieht ihn ein? – Man könnte Zeit für die Planungen und für die Denkmalpflege gewinnen. Man könnte dem Eigentümer und dem Nachbarn Zeit geben, der durch den Umkreis von mehreren 100 Metern auch betroffen ist. Der Boden könnte dann in Ruhe untersucht werden, und gemeinsam mit den Bürgern könnten Erkenntnisse gewonnen werden, statt dass unter Zeitdruck Untersuchungen angeordnet und Investitionen verzögert werden und man sich dann wundert, dass der Bürger verärgert ist, weil er Zeit und Geld verloren hat.
Die Meinung des Bürgers interessiert zurzeit anscheinend nicht. So darf es nicht bleiben, denn so wird der
Bürger nicht zum Unterstützer der Denkmalpflege. Das ist keine Politik mit den Bürgern, sondern das ist ein Ausschluss der Bürger. Das schürt nur den Ärger über die Denkmalpflege und dient ihr nicht. Richtig wäre, Vertrauen zu schaffen durch eine gemeinsame rechtzeitige Aufarbeitung.
Die Annahmen der Fachleute bestätigen sich hinterher oft nicht. Bei 52 % der Bodenuntersuchungen bestätigt sich die Annahme nicht, dass ein Bodendenkmal vorhanden ist. In der Hälfte der Fälle war die Vermutung falsch. Der Bürger aber hat unnötige Verzögerungen in Kauf nehmen müssen, hat unnötige Kosten tragen müssen und ist unnötig verärgert.
Damit kommen wir zur Kostenfrage. In einem Ministerialschreiben heißt es zwar, dass sich der Staat mit 50 % beteiligen könnte, wenn etwas gefunden wird, und sogar mit 100 %, wenn keine Bodendenkmäler gefunden werden. Die Realität sieht aber anders aus. Wenn jemand eine Maßnahme durchführen will, muss er einen Antrag stellen. In dem Antrag muss sich der Antragsteller verpflichten, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auf Goodwill bekommt er vielleicht eine Förderung, oftmals bleibt der Bürger aber auf seinen Kosten sitzen.
Damit sind wir beim nächsten Punkt, bei der Bagatellgrenze, die wir auch abschaffen wollen. Zuschüsse bis 2.500 Euro werden gleich gar nicht gewährt. Kosten bis zu 5.000 Euro werden bei Privatpersonen nicht gefördert. Bei Kommunen sind Kosten bis zu 25.000 Euro eine Bagatelle. Aus unserer Sicht sind sie keine Bagatelle. 5.000 Euro sind für eine Privatperson viel Geld.
Auch für die kleinen ländlichen Gemeinden sind 25.000 Euro viel Geld. Wie viele Anträge auf Zuschüsse an Vereine in Höhe von 1.000 oder 2.000 Euro werden abgelehnt, weil dafür kein Geld vorhanden ist? – Wir müssen uns fragen, ob wir mit dieser Einstellung auch die Politikverdrossenheit schüren. 5.000 Euro sind für die Abgeordneten vielleicht eine Bagatelle, sie nehmen bei der Landesbank beispielsweise Abschreibungen in Milliardenhöhe hin, aber für die Bürger haben sie keine 5.000 Euro oder für die Kommunen keine 25.000 Euro übrig. Da müssen wir uns schon fragen, ob wir nicht selbst die Politikverdrossenheit schüren.
Erschrocken war ich auch über den Vortrag des Positionspapiers, nach dem mehr gefördert wird, wenn der Bürger weniger weiß. Aus meiner Sicht wäre es umgekehrt viel besser. Je mehr der Bürger mithilft, umso