Max Gibis

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer sich die Reden der Opposition, insbesondere die von Herrn Hartmann und Herrn Glauber, angehört hat, muss den Eindruck bekommen, der Tourismus in Bayern liege am Boden,
kein Mensch fahre mehr nach Bayern und die von der Staatsregierung aufgelegten Förderprogramme
seien so kompliziert und so schwierig, dass kein Mensch sie nutzen könne.
Den Tourismus in Bayern noch schlechter reden, das kann man nicht. Wir wissen allerdings, dass es – Gott sei Dank! – anders ist.
Der Tourismus in Bayern ist nicht erst seit den letzten Jahren eine Erfolgsgeschichte. Er hat einen enormen, auch ökonomischen, Wert für die bayerische Wirtschaft, und das mit steigender Tendenz.
Gerade in strukturschwachen Gegenden hat der Tourismus noch größere wirtschaftliche Bedeutung als in ohnehin prosperierenden Gegenden. Bei mir in Ostbayern konnten mit gezieltem und qualitätsvollem Ausbau, insbesondere des sanften Tourismus, des Naturtourismus – dieser Tourismus liegt im Trend –, viele Akzente gesetzt und gute Beispiele geschaffen werden. Dafür sind in erster Linie unsere Tourismusbetriebe, unsere Hotellerie, unsere Gastwirtschaften verantwortlich. Aber es gibt auch viele öffentliche Akteure. Das beginnt in den Gemeinden, die dafür sorgen, dass die lokale touristische Infrastruktur vorhanden und in Ordnung ist. Es geht weiter über Tourismusdestinationen – Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften –, die sich in den letzten Jahren gebildet haben und sehr erfolgreich arbeiten. Das geht dann weiter über die Dachverbände und die Tourismusverbände. In Ostbayern stellen insbesondere der TVO, in Franken der Tourismusverband Franken die notwendigen Strukturen und Werkzeuge zur Verfügung stellen.
All diese Aktivitäten unterstützt der Freistaat Bayern mit, wie ich meine, doch beachtlichen Fördermitteln. Diese Fördermittel werden keineswegs nur im Wahljahr, lieber Thorsten Glauber, aufgelegt.
Die Dachverbände erhalten eine fortwährende, andauernde Unterstützung für Marketingmaßnahmen. So haben der Tourismusverband Ostbayern im Jahr 2017 670.000 Euro und der Tourismusverband Franken 680.000 Euro nur für Marketingmaßnahmen zur Verfügung gestellt bekommen.
Extrem wichtig ist auch: Wir investieren in Qualität und Service und fördern diese. Herr Hartmann sagt, die Förderpolitik des Freistaats Bayern sei in den letzten Jahren total falsch gewesen. Ich muss Sie fragen: Ist es denn falsch, in Qualität und Service zu investieren und diese zu fördern? Das haben wir getan. Dabei spielt die regionale Wirtschaftsförderung eine bedeutende Rolle. In den letzten Jahren haben wir in Ostbayern, also in Oberfranken, in der Oberpfalz und in Niederbayern, in diesen drei Regierungsbezirken, allein in der gewerblichen Tourismusförderung mit Blick auf Qualitätsverbesserung und die Serviceverbesserung in der Hotellerie und der Gastronomie 570 Vorhaben mit mehr als 120 Millionen Euro gefördert. Mit diesen Mitteln wurde ein Investitionsvolumen von 610 Millionen Euro ausgelöst. Als positiver Nebeneffekt wurden gleichzeitig 1.100 Arbeitsplätze geschaffen und knapp 1.600 Arbeitsplätze gesichert.
Darüber hinaus gibt es auch die touristische Infrastrukturförderung, die ebenfalls das Ziel hat, Qualität und Service zu fördern und zu steigern. In dem genannten Zeitraum haben wir 54 Vorhaben mit 41 Millionen Euro gefördert. Das war ein Investitionsvolumen mit einer Größenordnung von mehr als 80 Millionen Euro. Hier also zum einen zu sagen, dass wir nur in Wahljahren Geld für die Tourismusförderung geben, und zum anderen zu sagen, dass die bisherige Tourismusförderung völlig falsch gewesen sei, entbehrt meines Erachtens jeder Realität.
Meine Damen und Herren, es ist sehr zu begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung und allen voran natürlich unser Wirtschaftsministerium ihrer Verantwortung bei den bewährten und von mir genannten Fördertöpfen nachhaltig nachkommen, aber nicht nur das. Mit der neuen Tourismusoffensive Bayern wird bewiesen, dass die neuen Entwicklungen aktiv angegangen werden und dass der Freistaat Bayern dabei die Akteure am Tourismusmarkt eben nicht alleine lässt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern – dies ist, wie wir wissen und heute schon des Öfteren gehört haben, inzwischen eine Forderung mit Verfassungsrang. Dies hört sich zunächst einfach an, ist es aber im Detail nicht. Bei der Arbeit in unserer Enquete-Kommission haben wir sehr schnell feststellen müssen, dass dies eine sehr komplexe Herausforderung ist.
Wir haben uns zu Beginn der Arbeit in der EnqueteKommission über sehr grundsätzliche Fragen unterhalten: Wie definiert man überhaupt Gleichwertigkeit? Wie kann man Gleichwertigkeit messen? Stichwort Indikatoren, über die heute ja auch schon des Öfteren geredet wurde. Vor allem: Was bedeutet Gleichwertigkeit für die Menschen in Bayern, wo doch jeder ein anderes Lebensumfeld, eine andere Lebenssituation hat? Was ist der Unterschied zwischen Gleichheit und Gleichwertigkeit? Oder auch: Sind die vorab formulierten Fragen des Fragenkatalogs überhaupt geeignet, um zielführend an diese Aufgabe heranzugehen?
Viele, ich gebe zu, oft auch theoretische Diskussionen wurden in der Kommission geführt, natürlich auch unter Einbringung des fachlichen Know-hows unserer Expertinnen und Experten und der Kolleginnen und Kollegen des Landtags. Ich darf mich an dieser Stelle für die wirklich sehr konstruktive Zusammenarbeit und vor allen Dingen für die zielorientierte Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken. Ich kann, glaube ich, schon sagen, dass wir alle miteinander das gleiche Ziel verfolgt haben. Selbstverständlich gab es in der einen oder anderen Frage Diskussionen über den
richtigen Weg, aber am Ende des Tages wurde das Papier einmütig verabschiedet.
Ich bedanke mich besonders bei den Fraktionsmitarbeitern, die die Kommission begleitet haben. Diese möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen. Sie hatten die hehre Aufgabe, das Gesagte, das Diskutierte am Ende einer Sitzung in eine Struktur zu bringen und zusammenfassend darzustellen. An dieser Stelle sei mir auch ein herzlicher Dank an Frau Jarawan dafür erlaubt, dass sie sozusagen den Laden zusammengehalten hat.
Um nicht nur theoretisch zu diskutieren, waren wir mit der Kommission auch in Bayern unterwegs und haben uns die jeweiligen Herausforderungen in den einzelnen Regionen angesehen. Wir haben mit den dortigen Akteuren und in erster Linie auch mit den verantwortlichen Kommunalpolitikern gesprochen. Dabei haben wir auch gesehen, dass durchaus unterschiedlich an die jeweiligen Herausforderungen herangegangen wird. Wir haben in Niederbayern, in Unterfranken, in Oberfranken gesehen, was alles positiv entwickelt werden kann, wenn sich mehrere Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung – ILE – zur interkommunalen Zusammenarbeit zusammenschließen und gemeinsam und zielgerichtet an den bevorstehenden oder an den bestehenden Aufgaben arbeiten und an diese herangehen, ganz gleich, ob es um Leerstände, um ÖPNV im ländlichen Raum, um medizinische Versorgung, um Kinderbetreuung, um Wohnen oder ganz generell um öffentliche Infrastruktur geht oder ging.
Grundsätzlich kann man feststellen: Wenn man interkommunal denkt und arbeitet, wenn der Horizont der kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht am eigenen Kirchturm endet, wenn man aktiv und am besten gemeinsam mit der Bevölkerung die bestehenden Herausforderungen aufgreift und wenn man nicht bereit ist, vor zurückgehenden Einwohnerzahlen, abnehmenden Arbeitsplätzen und negativer demokratischer Entwicklung zu kapitulieren, dann ist vieles möglich, wie die Beispiele gezeigt haben.
Wir haben dafür auf unseren Infofahrten sehr viele gute Beispiele, sogenannte Best-Practice-Beispiele, gesehen, die uns auch gezeigt haben, dass den Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben und Herausforderungen eine sehr große Verantwortung zukommt. Wir haben auch festgestellt, dass es bereits sehr viele gute Werkzeuge gibt. Christoph Rabenstein hat den Begriff Werkzeuge heute auch schon benutzt, ohne dass wir uns darüber abgesprochen haben. Wir haben schon sehr viele gute Werkzeuge im Werk
zeugkasten des Freistaates Bayern, um die Gemeinden, die Landkreise, die Regionen und die Kommunalpolitiker bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.
Ich gebe zu – das weiß ich auch aus eigener Erfahrung als Bürgermeister –, dass es nicht immer ganz einfach ist, sich in diesem Werkzeugkasten zurechtzufinden. Man muss schon permanent suchen, um das jeweils richtige Werkzeug zu finden und das jeweilige Problem, das gelöst werden soll, lösen zu können. In der Regel und im Normalfall gibt es dafür aber ein Werkzeug. Ebenfalls kann ich aus meiner Erfahrung als Bürgermeister sagen – das bestätigen mir auch heute noch sehr viele Bürgermeister –, dass wir manchmal zu viel Zeit und auch zu viel Geld für theoretische Konzepte verschwenden, statt die Mittel zielgerichtet für die Durchführung praktischer Projekte einzusetzen.
Manchmal wäre auch eine flexiblere Verwendung von Fördermitteln aus den verschiedenen Fördertöpfen und den verschiedenen Förderprogrammen, die es gibt, wünschenswert. Die Kommunen sollten mit den Fördermitteln flexibler umgehen können und nicht in die bestehenden Richtlinien eingezwängt werden. Dann wäre manches in der Praxis einfacher realisierbar.
Ich schlage deshalb vor – das ist jetzt zwar kein Handlungsfeld, das sich aus dem Bericht der Enquete-Kommission ergibt, aber das ist eine Erfahrung aus der Lebenswirklichkeit –, dass wir weniger Konzepte aufstellen, aber mehr Projekte durchführen. Das könnte man auch den Ausführungen über die Hilfe für die Kommunen als Überschrift geben.
Der Freistaat Bayern hat viele Förderprogramme im Angebot. Man muss sich nur unter einem bestimmten Stichwort auf die Suche machen und findet dann immer gleich eine ganze Reihe von Förderprogrammen, die vielleicht infrage kommen, egal, ob es um die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, um die Dorferneuerung oder den Städtebau geht, die im Übrigen sehr effektive Werkzeuge sind, oder ob es um den normalen FAG-Fördertopf, um die GVFG-Förderung oder die ÖPNV-Förderung und viele andere Förderprogramme geht.
Neben dem Angebot der passenden Werkzeuge muss der Freistaat aber auch gezielt auf die strukturellen Veränderungen reagieren. Dort, wo mehr Wirtschaftskraft, mehr Unternehmen und mehr Arbeitsplätze gebraucht werden, muss zielgenau in diese Richtung gefördert werden. Das heißt, Wirtschaftsinvestitionen und Ansiedlungen müssen gefördert werden. Dort, wo
eine bessere Infrastruktur gebraucht wird, muss verstärkt in den Straßenbau oder in den ÖPNV investiert werden. Der ÖPNV ist heute schon mehrmals genannt worden. Bei den Formen des ÖPNV müssen wir noch viel flexibler werden. Die Takte im ländlichen Raum immer noch mehr zu verdichten, wird nicht zielführend sein. Wir müssen modernere Bedienformen in Form von Rufbussen, Ruftaxen oder was es alles so gibt schaffen. Es macht keinen Sinn, im Halbstundentakt warme Luft durch die Gegend zu fahren. Das ist Verschwendung von Geld. Da müssen wir innovativere Formen zulassen, damit sind wir aber auch auf einem sehr guten Weg.
Zusammengefasst heißt das: Wir dürfen nicht mit der Gießkanne übers Land gehen, wenn es um finanzielle Unterstützung geht, sondern wir müssen die Mittel gezielt dort einsetzen, wo Nachholbedarf besteht, um vor allem die Chancengerechtigkeit herzustellen und zu fördern. Ich denke dabei an die bestehende Wirtschaftsförderung und an den Breitbandausbau.
Beim Breitbandausbau sei mir eine Anmerkung erlaubt, Kollege Ganserer: Sie haben vorhin so getan, als ob wir in Bayern noch keinen Meter Glasfaser verlegt hätten. Wir haben in Bayern bisher 40.000 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Das ist doch eine Leistung. In welchem Umfang und mit welchem Standard das Glasfasernetz ausgebaut wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Hier ist wahnsinnig viel passiert. Dass der Glasfaserausbau nicht in der Geschwindigkeit vonstattengeht, wie wir es uns selber wünschen, liegt eher an den Kapazitätsproblemen. Wir haben schlicht gesagt zu wenig Bagger in Bayern, die die Schächte für diese Kabel ausgraben. Trotzdem ist viel passiert. Andere Themen sind die Behördenverlagerung, die Dezentralisierung der Hochschulen oder die Investitionen generell in Bildung und Kinderbetreuung. Bei diesen Beispielen sind wir bereits auf dem Weg, um die Chancengerechtigkeit im ganzen Land herzustellen.
Natürlich müssen wir auch permanent prüfen, ob die gesetzten Prioritäten noch passen. In einer sich sehr schnell verändernden Gesellschaft ändern sich auch immer schneller die Herausforderungen. Auf die müssen wir auch reagieren. Wenn wir von Gerechtigkeitsdimensionen sprechen, brauchen wir dazu auch messbare Indikatoren. Der Wert der Indikatoren muss jedes Mal hinterfragt werden. Dass die Zahl der in öffentlichen Einrichtungen betreuten Kinder in manchen Regionen geringer ist als in den Ballungsräumen, ist nicht per se schlecht oder negativ. Im ländlichen Raum sind die Familienstrukturen nun einmal anders. Im ländlichen Raum entscheiden sich viele Mütter oder Eltern dazu, die ersten zwei, drei Jahre bei ihrem Kind zu Hause zu bleiben. Das ist nicht per se
schlecht. Bei der Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss kann man aber Vergleiche anstellen. Das ist in der Stadt genauso schlecht wie auf dem Land.
Bei diesen Indikatoren geht es nicht nur um irgendwelche Zahlen, Quoten oder Prozente, sondern es geht um Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist dann hergestellt, wenn beim Beispiel der Kinderbetreuung alle Eltern, die es wollen, auch die Möglichkeit und die Chance haben, einen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen. Das ist Gerechtigkeit. Das darf – das füge ich als meine persönliche Meinung hinzu – durchaus auch etwas kosten. Kinderbetreuung darf auch etwas kosten. Das akzeptieren die Eltern auch. Gerechtigkeit ist dann gegeben, wenn alle Menschen in Bayern, egal wo sie wohnen, die gleichen Chancen und die gleichen Möglichkeiten haben.
Deshalb soll dieser Bericht mit all seinen Handlungsempfehlungen als Leitplanke für alle zukünftigen politischen Entscheidungen in Bayern dienen. Ich bin fest davon überzeugt – das sieht man schon an den ersten Entwicklungen –, dass der ländliche Raum eine Renaissance erleben wird. Der ländliche Raum kann und soll – dessen bin ich mir sicher – eine gute Zukunft haben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem alle drei Anträge mit dem Thema Schwimmen zu tun haben, aber doch eine unterschiedliche Intention haben, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich mich um den Antrag "Schwimmbädern nicht den Stöpsel ziehen!" – darin geht es um die Förderung – kümmern werde. Alles, was mit Schule und Schwimmen zu tun hat, wird der Kollege Waschler behandeln.
Lieber Kollege Hanisch, Sie haben zumindest in den Teilen Ihrer Rede, in denen Sie die Förderung erwähnt haben, eigentlich überhaupt nichts zu dem gesagt, was in Ihrem Antrag steht. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass es möglich sein soll, Kommunen, die nachweislich aufgrund ihrer strukturellen und finanziellen Situation nur 10 % Eigenanteil leisten können, bis zu 90 % zu fördern. Dazu haben Sie eigentlich gar nichts gesagt. Sie haben das alles pauschaler verpackt und globaler gefordert. Ich kann hier aber nicht mehr tun, als auf Ihren Antrag explizit einzugehen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Kommunen, die sich nicht mehr als 10 % leisten können, bei Sanierungen oder Neubauten unterstützt werden sollen. Dazu muss ich sagen: Das ist bereits so. Im Rahmen der Schulschwimmbadförderung und im Rahmen des FAG ist es bereits jetzt möglich, Kommunen, die eine schlechte Finanzausstattung haben oder wirtschaftlich nicht so gut dastehen, bis zu 90 % zu fördern. Das gibt es schon. Förderungen bis 90 % sind gute Förderungen; damit können sich das auch Kommunen, die wirtschaftlich nicht so gut dastehen, leisten.
Mich stört an Ihrem Antrag "In kommunalen Schwimmbädern nicht den Stöpsel ziehen!" die Begründung. Darin werfen Sie zwei Dinge in einen Topf. Zum einen fordern Sie eine 90-prozentige Förderung, zum anderen schreiben Sie, dass es den Kommunen schwerfällt, den Schwimmbadbetrieb aufrechtzuerhalten. Damit reden wir über das jährliche Defizit, das entsteht. Schwimmbäder, besonders Schulschwimmbäder, sind in der Regel nicht kostendeckend zu führen; das wissen wir. Bei deren Betrieb treten große Defizite auf, die die kommunalen Haushalte jährlich belasten; auch das wissen wir. Eine 90-prozentige Förderung bei der Sanierung wird das Problem des Defizits nicht lösen. Sicherlich kann man durch energetische Sanierungen die Energiekosten etwas drücken. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch nach Sanierungen Defizite entstehen, die zwar etwas geringer, aber dennoch vorhanden sind. Ich glaube, hier muss man differenzieren.
Was die Förderung oder Unterstützung bei der Sanierung anbelangt, kann ich feststellen, dass in den letzten Jahren viel passiert ist. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie vorschlagen, dass man vielleicht noch einmal über die geforderten 40 Klassen nachdenkt. In den letzten Verhandlungen zum FAG ist ohnehin vereinbart worden, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und die beteiligten Ministerien in einer separaten Arbeitsgruppe Gedanken dazu machen werden. Man nimmt sich dieses Problems an.
Was die jährlichen Betriebskostendefizite anbelangt, ist es eigentlich ganz einfach: Um sich solche Defizite
leisten zu können, brauchen die Kommunen Geld. Diese Gelder sind derzeit, denke ich, sehr gut vorhanden. Zum einen haben wir sehr gute Steuereinnahmen, zum anderen haben wir einen Rekordfinanzausgleich, in dessen Rahmen wir die Kommunen unterstützen. Die Kommunen müssen abwägen, ob sie sich ein Defizit aus dem Schwimmbadbetrieb leisten wollen oder zum Beispiel in den Tourismus investieren wollen. In den Kommunen gibt es viele Baustellen. Jeder, der kommunalpolitisch tätig ist, weiß, dass diese Abwägungen immer zu treffen sind. – Da die Forderung Ihres Antrags, was die neunzigprozentige Förderung anbelangt, ohnehin schon erfüllt wird, müssen wir diesen auch ablehnen.
Herr Kollege, wann genau diese Arbeitsgruppe gegründet wird, weiß ich nicht. Bei den FAG-Gesprächen wurde vereinbart, dass sie ins Leben gerufen wird, und meinen letzten Gesprächen mit dem Gemeindetag und mit dem Städtetag habe ich entnommen, dass es demnächst auch wirklich losgehen wird. Aber ein genaues Datum kann ich Ihnen leider nicht nennen. Wir müssten einmal die Staatsregierung fragen, ob sie schon Näheres weiß.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am 28. März erfolgte der Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Dieser Abschluss sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten vor. Die erste Erhöhung soll in einem ersten Schritt rückwirkend ab dem 1. März 2015 gelten. Das Tabellenentgelt wird um 2,1 % steigen. Ab dem 1. März 2016 soll in einem zweiten Schritt eine weitere Steigerung des Tabellenentgelts um 2,3 %, mindestens um 75 Euro, erfolgen. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden rückwirkend ab dem 1. März 2015 und ab dem 1. März 2016 um jeweils 30 Euro erhöht.
Finanzminister Dr. Markus Söder hatte damals bereits angekündigt, die deutlichen Lohnzuwächse 1 : 1 auf die Bezüge der Beamten, der Richter und der Versorgungsempfänger übertragen zu wollen. Ich finde, das ist ein frühes und deutliches Signal der Wertschätzung für unsere Beamten, Versorgungsempfänger und Richter.
Mit dieser Bezüge- und Versorgungsanpassung haben wir uns heute in Zweiter Lesung zu befassen, nachdem wir uns bereits am 23. Juni im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ausführlich damit beschäftigt haben. Die vorgeschlagenen Bezügeanpassungen sind ein weiterer Baustein zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Letzte Woche haben wir bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung im öffentlichen Dienst in diesem Hohen Haus beraten und beschlossen.
Die eingangs genannten Erhöhungen der Tabellenentgelte um 2,1 % im Jahr 2015 und 2,3 % im Jahr 2016 sowie die Erhöhung um jeweils 30 Euro in beiden Jahren für unsere Anwärterinnen und Anwärter sichern für alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes langfristig eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der aktuellen Inflationsrate von nahezu 0 % sind das im Ergebnis wirklich spürbare Zuwächse für unsere Beamtinnen und Beamten und vor allem für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die überproportionale Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 30 Euro entspricht einer durchschnittlichen Anpassung von 2,52 bzw. 2,46 %. Diese Erhöhungen werden enorm zur Wettbewerbsfähigkeit des
öffentlichen Dienstes bei der ohnehin immer schwieriger werdenden Nachwuchsgewinnung beitragen. Neben diesen Anpassungen der Tabellenentgelte sollen aber auch noch weitere Komponenten für eine Verbesserung sorgen. Die Wirkung der Ballungsraumzulage als freiwillige Fürsorgeleistung des Freistaats hat aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere im Verdichtungsraum München im Laufe der Jahre nachgelassen. Wir schlagen deshalb vor, dass ab dem nun vorliegenden Anpassungsgesetz auch die Grundbeträge wie bisher schon die Grenzbeträge an den linearen Anpassungen teilhaben. Dem Verlust des Wirkungsgrads der Ballungsraumzulage soll also auch die zukünftige Dynamisierung entgegenwirken. Diese Regelungen machen hoffentlich auch die sich immer wiederholenden Anträge zur Erhöhung der Ballungsraumzulage überflüssig. An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, dass der Freistaat Bayern als einziges Bundesland eine solche freiwillige Fürsorgeleistung bezahlt.
Mit diesem Anpassungsgesetz sollen der Familienzuschlag in die Anpassung einbezogen werden wie auch die bisher von Anpassungsmaßnahmen ausgenommenen besonderen Erhöhungsbeträge für die unteren Besoldungsgruppen, das sind die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5. Mit diesen Maßnahmen setzen wir ein klares familienpolitisches Signal. Darüber hinaus werden die bisher nicht dynamisch ausgestalteten Stellenzulagen angepasst. Damit stellt Bayern als erstes Bundesland die Anpassungsfähigkeit von Stellenzulagen wieder her. Erhöht werden außerdem, wie bisher, die Amtszulagen sowie die das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend kann man sagen: Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und den beschriebenen weiteren Verbesserungen sichern wir den Gleichklang zwischen Angestellten und Beamten in Bayern. Wir lassen die Beschäftigten des Freistaats Bayern an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung spürbar teilhaben. Damit setzen wir ein weiteres positives Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beschäftigten und führen die verlässliche Beamtenpolitik in Bayern fort. Dem aktuellen Versorgungsbericht des Freistaats für die 17. Legislaturperiode – er wurde am Dienstag dieser Woche im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt und diskutiert – zufolge profitieren von diesen Anpassungen circa 211.000 aktive staatliche Beamtinnen und Beamte, davon circa 3.000 Richterinnen und Richter, sowie die circa 126.000 Versorgungsempfänger.
Diese Bezügeanpassungen werden den Haushalt des Freistaats Bayern natürlich spürbar belasten. Gegen
über dem Jahr 2014 werden die Mehraufwendugen im Jahr 2015 bei circa 284 Millionen Euro und im Jahr 2016 bei rund 670 Millionen Euro liegen. Diese Mehraufwendungen sind aber gerechtfertigt, zumal wir wissen, dass unsere Beamtinnen und Beamten hervorragende Arbeit für den Freistaat Bayern leisten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wer sich dafür entscheidet, seine Arbeits- und Schaffenskraft in den Dienst des Freistaats Bayern zu stellen, der muss wissen, dass er von seinem Dienstherrn zwar gefordert wird. Er kann sich aber auch darauf verlassen, dass er gute Arbeitsbedingungen vorfindet, dass er einen sozialen Arbeitgeber hat, der sehr, sehr viel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tut und vor allem, dass er auch an der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Bayern teilhaben wird. Gerade diesen letztgenannten Punkt beweist das hier vorliegende Anpassungsgesetz, für das ich Sie um Zustimmung bitte.
Abschließend noch ein paar Sätze zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN: Die GRÜNEN wollen eine rechtliche Grundlage für die Gewährung einer neuen Erschwerniszulage schaffen, und zwar für den erschwerten Parteiverkehr im kommunalen Bereich. Voraussetzung für die Gewährung der Zulage soll der direkte Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern sein, soweit dieser mehr als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit umfasst. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil wir glauben, dass er in der Praxis mehr Probleme und Fragen aufwerfen als Positives bewirken würde. Es fehlen beispielsweise klare Abgrenzungskriterien. Was ist unter "erschwertem Parteiverkehr" zu verstehen? - Allein die Häufigkeit des direkten Kontakts mit Bürgern kann doch wohl kein Kriterium sein. Wenn wir dies im kommunalen Bereich ermöglichen, dann würde sich sehr schnell die Frage stellen, was mit den staatlichen Behörden ist. Ich denke beispielsweise an die Asylverwaltung. In der heutigen Aktuellen Stunde haben wir viel dazu gehört. Ich denke auch an die Steuerverwaltung und an den Polizeivollzugsdienst. Außerdem sind wir mit dem neuen Dienstrecht in Bayern angetreten, um die Zulagenvielfalt zu reduzieren und nicht, um ständig neue, vor allem undefinierbare und nicht abgrenzbare Zulagen zu erfinden. Wenn es schon Zulagen geben muss, dann wollen wir diese klar definieren, damit sie auch für die Bediensteten nachvollziehbar sind. Wir wollen keine undefinierbare Ungleichbehandlung von Bediensteten beim gleichen Arbeitgeber.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag ist tatsächlich nichts Neues. Das wurde auch von Herrn Gehring gesagt. Ich habe gehört, wie Sie argumentiert und diesen Antrag auch mit dem Vorfall begründet haben. Ich muss sagen: Wenn das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, schon Gültigkeit hätte, dann hätte dies im aktuellen Fall keine Auswirkungen gehabt, weil es hier um etwas ganz anderes geht. Andere Anträge wurden bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen des KWBG eingebracht, aber abgelehnt, weil damals kein Bedarf für eine solche Regelung bestand. An dieser Tatsache hat sich bis heute nichts geändert. Auch heute besteht keinerlei Veranlassung, überzogene und schnell formulierte Neuregelungen einzuführen. Wegen dieser fehlenden Notwendigkeit muss man diesen Antrag und seine Begründung durchaus als einen etwas undurchdachten und unausgereiften Schnellschuss bezeichnen.
Jetzt, fünf Wochen vor der Kommunalwahl, den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl zu vermitteln, dass sich unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Landrätinnen und Landräte mit irgendwelchen Nebeneinkünften finanziell bereichern, ist meines
Erachtens zum einen ein Angriff auf die Arbeit unserer Kommunalpolitiker. Zum anderen ist dies ein Versuch, sie pauschal unter Generalverdacht zu stellen.
Eine Regelung zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften ist weder erforderlich noch sinnvoll, schon gar nicht mit diesem aus der Hüfte geschossenen Dringlichkeitsantrag; denn Nebentätigkeiten der kommunalen Wahlbeamten müssen ebenso wie die aller anderen Beamten im Sinne des Beamtengesetzes grundsätzlich genehmigt werden. Für die Genehmigung solcher Nebentätigkeiten ist eben das kommunale Entscheidungsgremium zuständig und verantwortlich, also Gemeinderat, Stadtrat oder Kreisrat. Wenn diese Gremien das Gefühl haben sollten, dass das dienstliche Interesse durch diese Nebentätigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt wird, dann werden sie die Genehmigung in Eigenverantwortung versagen. Insoweit besteht hier auf politischer Ebene in Bezug auf die Nebeneinkünfte der kommunalen Wahlbeamten durchaus Transparenz.
Zudem sollte man hier den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Es besteht keine Rechtfertigung dafür, dass kommunale Wahlbeamte ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen müssen. Auch die anderen Beamten unterliegen keiner solchen Veröffentlichungspflicht. Wer eine praktische kommunale Erfahrung hat, weiß, dass man als Bürgermeister oder Landrat schon aufgrund seines Amtes zahlreiche zusätzliche Aufgaben bei kommunalrelevanten Institutionen und Verbänden, also kraft seines Amtes, bekommt. Sicherlich ist dieses Amt oft mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung verbunden. Aber in keinem Fall setzt der Bürgermeister oder Landrat die Höhe der Aufwandsentschädigung für sich selbst fest. Auch in diesen Fällen wird die Aufwandsentschädigung immer von den legitimierten Aufsichts- und Verbandsgremien festgesetzt. Hier ist also eine ausreichende Transparenz gegeben.
Es gibt bereits Regelungen, wonach Einkünfte aus Nebentätigkeiten ohnehin nach oben gedeckelt sind. Diese Grenzen sind in der letzten Legislaturperiode angehoben worden. Man muss aber fairerweise dazusagen: Diese Grenzen sind angehoben worden, weil sie seit 1974 nicht mehr erhöht worden sind. Somit bestand auch hier Handlungsbedarf. Durch diese Deckelung und die Abführungspflicht ist gewährleistet, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht ausufern und in irgendwelche Höhen steigen, die nicht mehr vertretbar sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass dann, wenn es für eine Neuregelung tatsächlich Bedarf gäbe, zuallererst das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht werden muss; denn wir können dieses
Thema nicht auf Grundlage eines Dringlichkeitsantrags ohne Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden beschließen.
Mit diesem Antrag haben Sie wieder einmal unter Beweis gestellt, wie Sie sich die Zusammenarbeit mit unseren Kommunen vorstellen, nämlich in ständigem Misstrauen. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: die CSU macht Politik mit und für die Kommunen, Sie leider ohne sie.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass Sie heute bei den Kommunen so wenig Vertrauen genießen. – Aus den genannten Gründen, auch wegen der beschriebenen fehlenden Notwendigkeit, werden wir diesen Antrag ablehnen.