Stefan Schuster

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen in Zweiter Lesung zwei Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Das sind der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zur Streichung des Anwärtergrenzbetrages und der weiter gehende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der darüber hinaus eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage vorsieht. Nach Einreichung unseres Gesetzentwurfs wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung um 50 % auf 122 Euro vorgenommen. Ebenfalls erhöht wurden der Anwärtergrundbetrag, der Dienstanfängergrundbetrag sowie der Kinderzuschlag. Die Erhöhung kam reichlich spät und war überfällig. Dieser Teilerfolg wurde natürlich auch durch die wiederholten Initiativen meiner Fraktion erreicht.
Trotzdem fehlen, um das mit unserem Gesetzentwurf verbundene Ziel der Verdoppelung der Ballungsraumzulage zu erreichen, noch mal 50 %. Das ist nicht unser erster Vorstoß für eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage. Im Februar 2018 haben wir zu den Beratungen zum 1. Nachtragshaushalt 2018 einen Änderungsantrag eingereicht. Die SPD-Fraktion hat sowohl zu Beginn dieser Legislaturperiode als auch schon zum Ende der letzten Legislaturperiode entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedoch war bisher alle Mühe für eine tatsächliche Verdoppelung vergebens und wird wohl auch heute vergebens bleiben. Das ist umso erstaunlicher, da seit vergangener Woche der 2. Nachtragshaushalt 2018 im Landtag beraten wird. Hier will die Staatsregierung für eine ganze Reihe von Maßnahmen eine knappe weitere Milliarde Euro im Jahr 2018 ausgeben, um endlich einige landespolitische Defizite zu beheben.
Für die Beamten und Tarifbeschäftigten im Verdichtungsraum München wird aber keine weitere Initiative ergriffen. Das ist vor dem Hintergrund der Steuerschätzung, die vor einem Monat durchgeführt wurde, nicht nachvollziehbar, da Steuermehreinnahmen in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro erwartet werden. Dieses Steuerplus ist noch nicht verplant. Es steht also für Maßnahmen und Initiativen zur Verfügung. Insgesamt ist also eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage nach wie vor geboten.
Mein Vorredner hat es bereits angesprochen, die Ballungsraumzulage soll erhöhte Lebenshaltungskosten kompensieren und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern. In der Landeshauptstadt und in der Region München sollen auch künftig trotz des Wettbewerbs mit der freien Wirtschaft Nachwuchskräfte ge
wonnen werden, um den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig auszugestalten. Angesichts der Haushaltsdaten könnte der Freistaat natürlich das Erforderliche für seine Beamten und Angestellten tun. Jedoch bleibt festzuhalten: Die CSU-Fraktion will nicht! Auch der neue Ministerpräsident ist nicht willens, diese Problemlage zu erkennen und die erforderliche Abhilfe zu schaffen.
Stattdessen soll es mehrere Science-Fiction-Projekte wie das Raumfahrtprogramm "Bavaria One", eine erste Referenzstrecke für Hyperloop-Systeme, Flugtaxis und auch ein 1.000-Feldroboter-Programm geben. In der Phantasie des Ministerpräsidenten sind wohl bereits die Dienstwagen der Staatsregierung durch Flugtaxis ersetzt. Nur die Beschäftigten der Fahrbereitschaft – es müsste dann Flugbereitschaft heißen – bekommen immer noch keine angemessene Ballungsraumzulage, um sich das Leben in München leisten zu können.
Werfen wir einen Blick auf die Historie: Die Ballungsraumzulage wurde seit 1998, also über 15 Jahre lang, nicht erhöht. Sie lag konstant bei 75 Euro monatlich. Nach marginalen Anpassungen in der jüngsten Vergangenheit betrug sie zuletzt am 01.01.2018, vor der Erhöhung um 50 %, 81 Euro. Sie wurde schließlich innerhalb von 20 Jahren von 75 Euro auf jetzt 122 Euro erhöht. Das ist ein Plus von 47,69 Euro in 20 Jahren.
Wir bleiben dabei: Erforderlich ist eine Verdoppelung und nicht nur eine hälftige Erhöhung der Ballungsraumzulage. Nur so kann sie ihren eigentlichen Zweck wieder erfüllen, nämlich den Arbeitskräften des Freistaates mit Sitz der Behörde oder Dienststelle und mit Hauptwohnsitz im Verdichtungsraum München einen Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren.
Neben der Ballungsraumzulage besteht auch beim Anwärtergrenzbetrag Handlungsbedarf. Die Abschaffung des Anwärtergrenzbetrags von 1.283 Euro halten wir wie die FREIEN WÄHLER für geboten. Der Grenzbetrag führt zur grotesken Situation, dass nicht alle Anwärter bzw. Dienstanfänger in den Genuss der Zulage kommen.
Die Anwärter benötigen den Zuschlag wegen der bescheidenen Vergütung dringend. Der Anwärtergrenzbetrag sollte daher gestrichen werden. Damit befasst sich insbesondere der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Diesem Gesetzentwurf werden wir natürlich zustimmen. Ich bitte auch um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Recht der Personalvertretung ist im Gegensatz
zum Betriebsverfassungsgesetz nicht bundesweit geregelt, sondern kann vom Bund und von den Ländern eigenständig geregelt werden. Bei einem Vergleich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern wird deutlich, dass das Bayerische Personalvertretungsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist und es in anderen Ländern bereits viel fortschrittlichere Regelungen gibt. Die Personalvertretungen in Bayern haben deutlich weniger Rechte und schlechtere Arbeitsbedingungen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich deshalb entschlossen, einen Gesetzentwurf zu grundlegender Reform vorzulegen. Wir wollen ein modernes Bayerisches Personalvertretungsgesetz. Wir wollen, dass Bayern bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Spitze wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Bayern sind wesentliche Änderungen für eine umfassende und nachhaltige Ausweitung der Rechte der Personalvertretungen erforderlich. Das beginnt mit einem Zuwachs an Mitbestimmungsrechten und einer Stärkung der Per
sonalräte und reicht bis hin zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Informationsmöglichkeiten für die Personalräte. Die Praxistauglichkeit dieses für Bayern innovativen Ansatzes ist seit geraumer Zeit bekannt. Dafür zwei Beispiele.
Erstens. Im Gegensatz zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz haben die Personalvertretungen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen durch die sogenannte Allzuständigkeit das Recht auf eine umfassende Mitbestimmung.
Zweitens. In Nordrhein-Westfalen gelten analog dem Betriebsverfassungsgesetz bei den Freistellungen der Personalräte die im Vergleich zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz weitaus besseren Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber im Freistaat ist mit seinen circa 650.000 Beschäftigten in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels einem starken Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um das Personal ausgesetzt. Gute Arbeitsbedingungen und eine moderne Mitbestimmung können durchaus ein Kriterium bei der Berufswahl junger Menschen sein. Von attraktiven Arbeitsbedingungen profitieren somit nicht nur die Bediensteten, nein: Gute Arbeitsbedingungen stärken den öffentlichen Dienst und damit das Gemeinwesen und den Freistaat insgesamt.
Ohne den hoffentlich intensiven und insbesondere konstruktiven Beratungen im Haushalts- und Verfassungsausschuss und vor allem natürlich im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorzugreifen, möchte ich dennoch einige wesentliche Reformvorschläge unseres Gesetzentwurfs darstellen.
Erstens. Mit der Allzuständigkeit des Personalrats wollen wir eine grundsätzlich gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung erreichen. Die Allzuständigkeit des Personalrats ist deshalb der Kern einer umfassenden und damit auch zeitgemäßen Mitbestimmung. Der Personalrat bestimmt bei der Allzuständigkeit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen mit. Die Allzuständigkeit ist eine Generalklausel. Sie ersetzt die lange Liste von Mitbestimmungsrechten und schwächeren Mitwirkungsrechten. Wie die Erfahrungen mit der Allzuständigkeit zeigen, fördert sie den partnerschaftlichen Umgang zwischen der Dienststellenleitung und der Personalvertretung. Sie dient der Rechtssicherheit und vermeidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststelle. Die Allzustän
digkeit gilt bereits in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Mit ihr kann auch schnell und ohne permanente Änderung des Personalvertretungsgesetzes auf die dynamischen Entwicklungen im öffentlichen Dienst reagiert und können Mitbestimmungslücken verhindert werden.
Zweitens. Wir wollen auch in Bayern eine deutlich verbesserte Freistellungsstaffel für den örtlichen Personalrat analog der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz und analog dem Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. In Bayern wird beispielsweise das erste Personalratsmitglied in Dienststellen ab 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigestellt, in Nordrhein-Westfalen schon ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Fortschritte werden deutlich, wenn wir nur kurz den unteren Bereich der Freistellungsstaffel betrachten. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine erste Freistellung schon ab 200 Beschäftigten, in Bayern erst ab 400 Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Freistellungen ab 500 Beschäftigten, in Bayern erst ab 800 Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Freistellungen schon ab 900 Beschäftigten, in Bayern erst ab 1.600 Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen gibt es 4 Freistellungen schon ab 1.500 Beschäftigten, in Bayern ab 2.400 Beschäftigten usw. usf. – Wir halten diese verbesserte Freistellungsstaffel für dringend erforderlich, um den Personalräten angesichts der wachsenden Herausforderungen mehr Zeit für die Erledigung ihrer Arbeit zu geben. Diesen Bedarf sehen wir auch bei den Gesamtpersonalräten.
Drittens. Wir wollen eine verbesserte Arbeitsmöglichkeit für die Personalräte. In Verbindung mit der Freistellungsstaffel soll es ein Personaltableau geben, in dem das Büropersonal für den Personalrat ausgewiesen ist. Das heißt: Für jeden freizustellenden Personalrat ist eine halbe Stelle für Büropersonal vorzusehen. Zur Stärkung der Arbeitsplätze der freigestellten Personalräte wird damit die Personalausstattung des Personals nicht mehr vom unbestimmten Rechtsbegriff der Erforderlichkeit, sondern von der Größe des Gremiums abhängig gemacht.
Manche Dienststellen haben sich bisher leider geweigert, dem Personalrat eine Bürokraft zur Verfügung zu stellen. Die Personalräte mussten beispielsweise in den Personalratssitzungen die Protokolle selber führen. Dafür wäre mit unserem Gesetz jetzt eine Bürokraft zuständig. Bis zur Untergrenze der Freistellung, also 199 Beschäftigte, verbleibt es wie bereits jetzt bei der Erforderlichkeit der Personalausstattung von Fall zu Fall. Diese Regelungen verbessern die Arbeitsbe
dingungen der Personalräte deutlich, da sie von administrativen Aufgaben entlastet werden und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Viertens. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Verbesserungen für die Personalvertretung bei Schulungen und Unterrichtsanspruch. Ein klassischer Streitpunkt an den Dienststellen ist, ob Personalratsmitglieder und jeweils das erste Ersatzmitglied unter Fortzahlung der Bezüge Gewerkschaftsveranstaltungen, die keine reinen Schulungen sind, besuchen dürfen. Künftig wäre dies zulässig, sofern Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Da die bestehende Regelung zur Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen den Mitgliedern des Personalrats keinen Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen mit dienstlichem Bezug und/oder Bedeutung für die Arbeit als Personalrat gibt, welche über die enge Formulierung der Schulung oder Fortbildung hinausgehen, wird der Gesetzeswortlaut um diese Veranstaltungen ergänzt. Das ist eine langjährige Forderung der Gewerkschaften, des DGB und von Ver.di. Der Unterrichtungsanspruch erhält im Gesetzentwurf einen eigenen Artikel, um seine Bedeutung zu unterstreichen. Der Unterrichtungsanspruch wird an die aktuellen Bedürfnisse der Unterrichtung, der Anhörung und der Information der Personalräte angepasst.
Fünftens. Wir, die SPD, wollen die Möglichkeit der Gründung eines sogenannten Wirtschaftsausschusses. Diese Regelung ist dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Landespersonalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen nachgebildet und stellt ein erweitertes Informationsrecht für die Personalvertretungen dar. In Nordrhein-Westfalen steht der Wirtschaftsausschuss den Personalvertretungen seit 2011 zur Verfügung.
In Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten wird auf Antrag des Personalrats ein Wirtschaftsausschuss gebildet. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und den Personalrat zu unterrichten. Er ist rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Das sind zum Beispiel die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle, beabsichtigte Investitionen, Rationalisierungsvorhaben, Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden und Fragen des betrieblichen Umweltschutzes.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zum Schluss. Ein effizienter öffentlicher Dienst ist von einem intakten Vertrauensverhältnis zwischen Beschäftigten und Dienstherrn und der Möglichkeit zur demokratischen Mitgestaltung des öffentlichen Diens
tes gekennzeichnet. Deshalb ist eine grundlegende Novellierung unumgänglich.
Ziel der Novellierung sind die Verbesserung und Stärkung der Personalratsarbeit durch die Einführung einer lückenlosen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst sowie verbesserte Informations- und Arbeitsbedingungen der Personalräte. Wir wollen ein partnerschaftliches Zusammenwirken auf Augenhöhe. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen und hoffen, dass es gemeinsam gelingen wird, diese grundlegende Reform des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren. Wir wollen dabei immer das Ziel im Blick behalten: Wir wollen, dass Bayern bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Spitze wird.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion ergreift heute nicht zum ersten Mal die Initiative für eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage. Bereits Ende der letzten Legislaturperiode haben wir einen entsprechenden Ge
setzentwurf, eine entsprechende Initiative in den Landtag eingebracht. Auch zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir dazu einen Gesetzentwurf eingereicht. Im heutigen Plenum steht bei den Nachtragshaushaltsberatungen unsere Initiative zur Etatisierung der erforderlichen Kosten für eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage auch noch zur Abstimmung.
Bei der Abstimmung darüber im Haushaltsausschuss ist die CSU bedauerlicherweise ihrer Linie treu geblieben. Sie sagte Nein zur von uns beantragten Etatisierung einer Verdoppelung der Ballungsraumzulage. Alle, die hinter dem monatlichen Grenzbetrag in Höhe von rund 3.560 Euro zurückbleiben, werden sich dafür bei der CSU sicherlich nicht bedanken. Betroffen sind die kompletten Qualifikationsebenen eins und zwei sowie weite Teile der Qualifikationsebene drei. Vielleicht ist es für die Besucher einfacher so zu verstehen: Betroffen sind der einfache Dienst, der mittlere Dienst und die Anfangsbesoldungsgruppen des gehobenen Dienstes. Das Nein der CSU trifft damit den überwiegenden Teil des öffentlichen Dienstes in Bayern.
Neben der Kompensation von erhöhten Lebenshaltungskosten spielt bei der Ballungsraumzulage aber auch die Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt eine Rolle. Wir stehen schließlich im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft, und es gilt, diesen Wettbewerb mit der freien Wirtschaft zu gewinnen. Gerade in der Landeshauptstadt München und in der Region München müssen wir für den öffentlichen Dienst Nachwuchskräfte gewinnen, sei es bei der Polizei, sei es bei den Lehrerinnen und Lehrern; Sie haben gerade die Referendare angesprochen. Dafür müssen wir den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig ausgestalten.
Die Ballungsraumzulage wurde seit dem Jahr 1998 über 15 Jahre nicht erhöht. Sie ist also immer gleich hoch geblieben und lag konstant bei 75 Euro monatlich. Nach marginalen Anpassungen in der jüngeren Vergangenheit, zuletzt am 1. Januar 2018, beträgt der Grundbetrag jetzt 81 Euro und 79 Cent. Damit kann aus unserer Sicht die Ballungsraumzulage ihren Zweck nicht erfüllen, den Arbeitskräften des Freistaates mit Sitz der Behörde oder Dienststelle und Hauptwohnsitz im Verdichtungsraum München einen Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren. Deshalb ist eine Verdoppelung erforderlich, damit die Ballungsraumzulage ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder gerecht wird.
Wir wollen die Verdoppelung der Ballungsraumzulage für Beamte, Dienstanfänger und andere und deshalb nicht nur eine Verdoppelung des Grundbetrags, sondern auch des Anwärtergrundbetrags, des Dienstanfängergrundbetrags und des Kinderzuschlags. Wir wollen darüber hinaus eine entsprechende Regelung für die Arbeitnehmer und die Auszubildenden des Freistaats, denen die Ballungsraumzulage als ergänzende Leistung auf tarifvertraglicher Grundlage gewährt wird. Die Abschaffung des Anwärtergrenzbetrags von rund 1.283 Euro halten wir ebenso wie die FREIEN WÄHLER – in deren Gesetzentwurf geht es hauptsächlich darum – für geboten, da dieser zu der grotesken Situation führt, dass nicht alle Anwärter bzw. Dienstanfänger in den Genuss der Zulage kommen. Sie benötigen den Zuschlag wegen ihrer noch bescheidenen Vergütung aber sehr dringend. Dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER werden wir deshalb natürlich auch zustimmen.
Zum Schluss frage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Worum geht es im Kern? – Die Ballungsraumzulage sollte ein Instrument sein, um soziale Härten auszugleichen. Gemeint sind soziale Härten für die Menschen, die für den Freistaat Bayern, für unser Gemeinwesen, ihren Dienst im Verdichtungsraum München verrichten. Es ist ein Unterschied – das wurde vorhin auch schon angesprochen –, ob ein Polizeibeamter seinen Dienst in Niederbayern oder in Oberfranken verrichtet oder ob er die erhöhten Lebenshaltungskosten hier in München tragen muss. Diese Menschen sind in besonderer Weise betroffen von der Wohnraumsituation, von den steigenden Mieten hier in München und natürlich auch von den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Das war vorhin in der Aktuellen Stunde auch ein Thema, was Mieten und Wohnungen betrifft.
Wer diese sozialen Härten beseitigen möchte, der stimme bitte unserem Gesetzentwurf zu. Diese Bitte richte ich ganz besonders an die Seite des Parlaments zu meiner Rechten. – Ich danke Ihnen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in Erster Lesung über ein Gesetz zur Einführung eines Ehrenzeichens für 50-jährigen aktiven Dienst in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Wir haben im letzten Jahr parteiübergreifend das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert. Damit können die Feuerwehrleute bis zum 65. Lebensjahr ihren Dienst versehen. In der Folge ergibt sich, dass jemand, der bereits vom zwölften Lebensjahr an in der Jugendfeuerwehr Dienst geleistet hat, auch eine Dienstzeit von 50 Jahren erreichen kann.
Dieses Gesetz soll für diese Dienstzeit eine Ehrungsmöglichkeit schaffen; denn bisher gibt es nur Ehrungen für 25-jährige Dienstzeit und 40-jährige Dienstzeit. Dieses Gesetz ermöglicht, eine noch längere Dienstzeit, nämlich eine Dienstzeit von 50 Jahren, zu ehren. Ich kann heute, bei der Ersten Lesung, schon sagen, dass wir die Entstehung dieser Möglichkeit für sehr gut halten. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nur die Zahlen der Feuerwehr kurz ausführen. Wenn ich die Zahlen des Rettungsdienstes, der von dem Gesetz auch betroffen ist, ebenfalls vortragen würde,
würde das insgesamt den Rahmen sprengen. Die bayerischen Feuerwehren sind im letzten Jahr 212.000-mal ausgerückt. Im Grunde rückt alle zweieinhalb Minuten eine Feuerwehr aus. Im letzten Jahr konnten die Feuerwehren 1.124 Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Bränden retten. Über Feuerwehrleitern wurden zusätzlich 1.197 Personen gerettet. Leider kam für 58 Opfer jede Hilfe zu spät. Durch technische Hilfeleistung und bei Verkehrsunfällen konnten die Feuerwehrleute 10.413 Bürgerinnen und Bürger retten. Bei First-Responder-Einsätzen, also bei der organisierten Ersten Hilfe, konnten 8.859 Personen von den Feuerwehren gerettet werden. Die Zahlen zu den Hilfsdiensten gehen noch weit darüber hinaus.
Dieses Engagement der vielen Helfer, die selbstlos und oft unter Einsatz ihrer Gesundheit oder auch ihres Lebens ihren Dienst für die Gemeinschaft verrichten, hat auch seinen Preis. So wurden im Berichtsjahr 2017 nach Angaben der Kommunalen Unfallversicherung Bayern fast 2.000 Feuerwehrleute im Dienst oder bei Übungen verletzt. Glücklicherweise war kein tödlicher Unfall dabei.
Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen zeigen, mit welchem Engagement die Helfer agieren, wodurch sie eventuell auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Deshalb möchte ich allen Helferinnen und Helfern von hier aus sehr herzlich danken. Es ist richtig, diese Menschen zu ehren. Das trifft ganz besonders nach einer 50-jährigen Dienstzeit zu. Wie gesagt, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute auch einen Dringlichkeitsantrag, einen sogenannten Nachzieher, zu derselben Problematik eingebracht. Wir fordern die Staatsregierung mit dem Antrag auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Personalausstattung an den staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern noch in diesem Jahr zu verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass die drei Feuerwehrschulen im Freistaat, in Würzburg, in Regensburg und in Geretsried, eine unverzichtbare Arbeit leisten, um den Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr auf hohem Niveau zu halten. Zurzeit werden die Unterkünfte an den Schulen massiv ausgebaut. Es wird etwas getan, um dem hohen Bedarf an Schulungen und Weiterbildungen Rechnung zu tragen. Das ist aus unserer Sicht sehr positiv zu bewerten. Es kommen aber neue Ausbildungsbereiche hinzu. Amoklagen, Terroranschläge und Großschadenslagen sind bereits angesprochen worden. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden weitere Lehrkräfte benötigt. Wenn die Unterkünfte vermutlich in den Jahren 2020 und 2021 fertiggestellt werden, müssen auch genügend Lehrkräfte fertig ausgebildet zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass sich aufgrund der hohen Nachfrage an Aus- und Fortbildungen bei den Lehrkräften eine hohe Anzahl an Überstunden aufgebaut hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion haben vor ein paar Wochen an einem Tag die Feuerwehren in ihren Landkreisen besucht und sich mit den Feuerwehrdienstleistern über die vorhandenen Probleme ausgetauscht. Es gibt unterschiedliche Probleme. Ein Thema steht jedoch immer ganz oben auf der Agenda: die fehlenden Plät
ze für Lehrgänge auf den Feuerwehrschulen sowie die langen Wartezeiten für Lehrgänge. Uns wurde erklärt, dass teilweise jahrelang auf einen Lehrgang an staatlichen Feuerwehrschulen gewartet werden muss. Wir sollten uns einmal überlegen und möglicherweise im Innenausschuss darüber diskutieren, warum die Lehrgangsteilnehmer immer zu den Feuerwehrschulen kommen müssen. Warum können nicht mal Lehrer in die Landkreise kommen, damit eine Ausbildung vor Ort gemacht wird? – Die Feuerwehrdienstleister können zusammengezogen werden. Wir haben genügend viele Gerätehäuser mit Aufenthaltsräumen. Ein Lösungsvorschlag von unserer Seite wäre, die Ausbildungen vor Ort anzubieten. Darüber kann im Innenausschuss mal diskutiert werden.
Dass so wenig Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, ist natürlich auch dem fehlenden Personal an den Feuerwehrschulen geschuldet. Ich habe deshalb einen Antrag zum Nachtragshaushalt 2018 gestellt, mit dem ich in einem ersten Schritt zehn zusätzliche Lehrerstellen gefordert habe, die zügig hätten besetzt werden können.
Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Es wäre somit notwendig gewesen, in diesem Jahr zu handeln. Leider wurde unser Antrag im Haushaltsausschuss von der CSU abgelehnt. Nachdem ich vorher schon gehört habe, dass etwas passieren solle, bin ich sehr gespannt, wie viele Lehrkräfte eingestellt werden. Die Staatsregierung hat auch die Möglichkeit, über eine Nachschubliste bis zur Zweiten Lesung des Nachtragshaushalts am 27. Februar zusätzliche Lehrerstellen für die Feuerwehrschulen zu schaffen – notwendig wäre es.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir werden natürlich auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen. Allerdings war ich über diesen Dringlichkeitsantrag etwas verwundert. Ich habe von Ihnen keinen Antrag zum Nachtragshaushalt gesehen, mit dem Sie irgendwo Lehrerstellen an den Feuerwehrschulen gefordert haben. Dennoch werden wir Ihrem Dringlichkeitsantrag zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Stunden haben wir darüber diskutiert, für die 50-jährige Mitgliedschaft bei den Feuerwehren eine zusätzliche Ehrung einzuführen. Das halten wir für richtig. Dem haben wir zugestimmt. Zwei Stunden später wird hier beschlossen, dass den Feuerwehrleuten möglicherweise das Know-how nicht zur Verfügung gestellt wird. Wir haben eindeutig zu wenig Lehrerstellen an den Feuerwehrschulen. Deshalb können unsere Feu
erwehrleute nicht optimal ausgebildet werden. Vor zwei Stunden habe ich bereits Zahlen vorgetragen. Ich möchte jetzt nicht wiederholen, wie oft die 320.000 Feuerwehrdienstleister ausrücken, wie viele Menschenleben sie retten und wie viele Feuerwehrleute verletzt werden. Sie sind für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern da. Sie brauchen eine anständige Ausbildung. Ich bitte darum, unserem Antrag für mehr Lehrerstellen zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das schreckliche Busunglück auf der A 9 bei Münchberg hat wieder einmal, wie so oft in der zurückliegenden Zeit, gezeigt, dass in Deutschland die Bildung einer Rettungsgasse nicht funktioniert und somit die Einsatzkräfte verspätet an die Unfallstelle kommen.
Bereits vor einigen Wochen haben wir deshalb drei Anträge in den Landtag eingebracht, damit endlich etwas passiert. Leider – es wurde schon angesprochen – wurden alle unsere tauglichen Anträge im Innenausschuss abgelehnt. Deshalb versuchen wir es heute wieder. Ich bitte darum, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Die Vorschläge, die wir mit unserem Antrag machen, haben nicht wir entwickelt, sondern Praktiker. Das sind die Vorschläge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, die uns immer wieder sagen: Wenn wir diese Instrumente in der Hand hätten,
dann könnten wir aktiv gegen Sünder vorgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern zum einen eine Erhöhung des Bußgeldes bei Nichtbildung einer Rettungsgasse. Es ist schon angesprochen worden, dass Verkehrsminister Dobrindt von der CSU das Bußgeld in seiner Verordnung nur minimal erhöhen wollte. Dagegen haben die Länder Gott sei Dank etwas gehabt. Dann hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates einen Beschluss gefasst. Diesen Beschluss des Verkehrsausschusses des Bundesrats haben wir in unserem Antrag übernommen. Aber die dort genannte Höhe der Bußgelder ist nur eine Mindestforderung. Es ist schon angesprochen worden: In Österreich werden bei Verstößen 2.180 Euro verlangt. Bei uns ist es viel weniger. Trotzdem ist dieser Beschluss des Bundesrats erst einmal ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Nachdem diese Angelegenheit jetzt in den Herbst vertagt wurde, hoffe ich aber, dass vonseiten der Länder vielleicht nochmal draufgesattelt wird und die Bußgelder noch weiter erhöht werden.
Wir fordern weiterhin eine maßvolle Ausweitung der Halterhaftung – es wurde schon darüber gesprochen – im Sinne einer Kostentragungspflicht auf den fließenden Verkehr; denn die Ahndung von Gefährdungen im Straßenverkehr stellt sich als äußerst schwierig heraus, wenn nicht der Fahrer, sondern lediglich der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden kann. So erfolgt beispielsweise bei einer nichtgebildeten Rettungsgasse häufig keine Anzeige, da die Rettungskräfte ihrem Einsatz berechtigterweise eine höhere
Priorität beimessen als dem Erfassen der Personalien des Blockierers. Ohne die Erfassung des Blockierers aber ist nach jetziger Rechtslage kein aussichtsreiches Verfahren möglich und eine Anzeige meist zwecklos. Bisher sind nur ganz wenige Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse gebildet haben, verurteilt worden. Eine Ausweitung der Halterhaftung auf den fließenden Verkehr würde dem entgegenwirken und auch bei anderen Delikten eine konsequente Ahndung ermöglichen.
Wir fordern ebenso wie alle anderen Fraktionen im Landtag eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Bildung von Rettungsgassen; denn was bisher gelaufen ist, war nicht ausreichend. Kollegin Gottstein hat es schon angesprochen: Wenn man durch Österreich fährt, hängt gefühlt an jeder Brücke ein Schild "Rettungsgasse bilden". Es wurde auch in Funk und Fernsehen massiv dafür geworben. In Österreich funktioniert das. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass bundesweit – ich glaube nämlich nicht, dass es insgesamt hilft, wenn einzelne Länder etwas machen – eine Aufklärungskampagne gestartet wird. Das ist unsere dritte Forderung.
Die vierte Forderung ist ein Verbot des Befahrens des äußersten linken Fahrstreifens für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bei Stau. Auch das ist eine Forderung – ich habe einen Praxistag bei der Autobahnpolizei gemacht – der Polizeibeamtinnen und -beamten. Das Nichtbilden der Rettungsgasse ist nicht in allen Fällen auf bewusste oder fahrlässige Behinderung zurückzuführen, sondern in manchen Fällen kann die Rettungsgasse aufgrund der Platzverhältnisse nicht gebildet werden. Fahren zwei Lkw mit einer Breite von jeweils bis zu 2,55 m nebeneinander, ist die Bildung einer mindestens 3 m breiten Rettungsgasse selbst bei teilweisem Ausweichen auf den Seitenstreifen nicht möglich. Deshalb gilt ein Rechtsfahrgebot für Lkw über 3,5 Tonnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, es reicht leider nicht aus, dass sich der Herr Innenminister nach dem tragischen Busunfall über die Uneinsichtigkeit bzw. das Fehlverhalten der Autofahrer beklagt. Er muss aktiv werden, es muss etwas getan werden. In einem früheren Antrag sprach die CSU-Fraktion noch von der Möglichkeit einer Verschärfung. Die Staatsregierung wurde damals aufgefordert, darüber nur nachzudenken. In dem heute vorliegenden Dringlichkeitsantrag ist die Forderung glasklar formuliert. Daher werden wir auch diesem zustimmen. Unsere Anträge hat die CSU-Fraktion bisher leider immer abgelehnt. Das heißt, Sie haben bisher zu wenig getan. Das, was bisher auf diesem Gebiet lief, war der Wichtigkeit dieses Themas nicht angemessen. Ich hoffe, Ihr Agieren geht mit den Beschlüs
sen des heutigen Tages in eine andere Richtung. – Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär Eck, Sie haben jetzt eine ganze Litanei dazu aufgezählt, was die Staatsregierung für die Rettungsgasse macht. Wie ist Ihre persönliche Einschätzung? Warum funktioniert es in Österreich wunderbar, und warum funktioniert es in Bayern oder in Deutschland nicht? Wie ist Ihre Einschätzung dazu, wenn Sie schon so viel gemacht haben, so Tolles schon gemacht haben? Anscheinend funktioniert es hier nicht. Das haben die zurückliegen
den letzten Wochen gezeigt, zum letzten Mal bei dem schrecklichen Busunglück.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Feuerwehrmänner und -frauen genießen in ganz Deutschland ein sehr hohes Anse
hen. Feuerwehren haben im ganzen Bundesgebiet eine ähnliche Ausbildung, Ausstattung und Organisation. Die Nuancen machen den Unterschied zwischen den verschiedenen Bundesländern aus – Nuancen, die aber über die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren mitentscheiden können. Bei allen bundesweiten Gemeinsamkeiten ist das Feuerwehrwesen letztendlich jeweils auf Landesebene geregelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes nehmen wir einige wichtige Weichenstellungen vor. Wir sind froh, dass sie gemeinsam mit den Verbänden erarbeitet wurden. Das neue Feuerwehrgesetz unterstützt die Wehren vor Ort dabei, die aktuellen Herausforderungen zu meistern und löst schon länger anstehende Probleme.
Die Inklusion von nicht für den Einsatzdienst geeigneten Personen, die gesetzliche Verankerung von Kinderfeuerwehren und die Anhebung des Höchstalters für den Feuerwehrdienst möchte ich hervorheben. Kollege Dünkel hat sie in seiner Rede ausführlich dargestellt; deshalb brauche ich inhaltlich nicht mehr so tief einzusteigen.
Ich persönlich hätte mir bei der Novellierung des Feuerwehrgesetzes aber etwas mehr vonseiten der Staatsregierung gewünscht:
nämlich den Mut, Probleme konsequent anzugehen. Es ist bereits neun Jahre her, dass wir das Feuerwehrgesetz das letzte Mal im Bayerischen Landtag beraten haben, und ich fürchte, dass wir erneut neun Jahre warten müssen, um die Änderungen vorzunehmen, die die CSU im Innenausschuss jetzt noch abgelehnt hat. Ich möchte an dieser Stelle erneut an Sie appellieren, unserem Änderungsantrag zur Absenkung des Eintrittsalters in Jugendfeuerwehren auf zehn Jahre zuzustimmen.
Die Feuerwehrleute vor Ort sollen die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, ab wann sie ihren Nachwuchs in den Feuerwehrbetrieb integrieren. Ich habe bisher keine geeigneten Argumente gehört, warum das in Bayern nicht möglich sein soll, und auch im Innenausschuss haben wir auf diese Frage keine Antwort erhalten. In allen anderen Bundesländern liegt das Eintrittsalter niedriger. Ich glaube nicht, dass bayerische Kinder das nicht können, was andere Kinder in anderen Bundesländern können.
Kolleginnen und Kollegen, der Eintritt in die weiterführende Schule erfolgt in einem Alter, in dem sich die
Schülerinnen und Schüler entscheiden, wo sie sich langfristig engagieren. Die Feuerwehr ist ein besonderes Ehrenamt. Wir sollten aber nicht verkennen, dass sie beim Nachwuchs in Konkurrenz zu anderen Organisationen und Vereinen steht.
Kolleginnen und Kollegen, für die SPD-Fraktion ist die Novellierung auch eine Chance, Kommunen zu helfen, damit sie nicht wegen einer Regelungslücke auf den Kosten der Bekämpfung von Waldbränden sitzen bleiben. Wenn ein Hubschraubereinsatz erforderlich ist, aber kein Katastrophenfall besteht, werden die Kosten bisher von den Gemeinden getragen. Wir plädieren in unserem Änderungsantrag dafür, diese Kosten den Verursachern oder den Besitzern der jeweiligen Grundstücke aufzuerlegen. Der Waldbesitzerverband hat uns mitgeteilt, dass er gegen eine solche Regelung keine Einwände hätte. Die meisten Waldbesitzer haben eine Brandversicherung, die diese Kosten abdeckt. Unser Änderungsantrag bedeutet also keine Kostenabwälzung auf die Waldbesitzer, sondern zunächst ein konsequentes Zur-Rechenschaft-Ziehen von Brandstiftern.
Die SPD-Fraktion wird auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER auf eine weitere Anhebung des Höchstalters auf 67 Jahre zustimmen. Wir sind der Überzeugung, dass Personen, die noch arbeiten, auch die Möglichkeit haben sollen, Feuerwehrdienst zu leisten. Als ehemaliger Feuerwehrmann meine ich persönlich aber, dass die weitere Teilnahme am Feuerwehrdienst nicht an Untersuchungen und Nachweise geknüpft werden sollte.
Auch dem Änderungsantrag der CSU werden wir zustimmen. Für die Feuerwehren ist es eine große Erleichterung, wenn sie die Möglichkeit erhalten, bei Übungen selbst den Straßenverkehr zu beschränken oder zu sperren. Durch diesen Änderungsantrag fällt eine bürokratische Hürde weg, die Zeit und Geld kostet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den eingereichten Änderungsanträgen zum Feuerwehrgesetz gibt es aber natürlich auch Punkte, die wir nicht im Feuerwehrgesetz regeln können, die wir aber zum Beispiel im Nachtragshaushalt dringend angehen müssen. Insbesondere müssen unsere Feuerwehrschulen finanziell besser ausgestattet werden. Von Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen in ganz Bayern höre ich immer wieder, wie lange sie auf Lehrgangsplätze warten müssen. Die Zahlen geben das auch her: Im Freistaat wurde in den letzten Jahren weniger als die Hälfte der benötigten Lehrgänge angeboten. Die neue Feuerwehrschule in Würzburg, die
wir besichtigt haben, ist ein toller Schritt, um mehr Ausbildungsgebiete abzudecken. Unsere Feuerwehrschulen müssen jetzt aber auch mit deutlich mehr Personal ausgestattet werden.
Wir können leider nicht alle Probleme der Feuerwehr auf Landesebene regeln. Nicht nur in den Nachrichten, sondern auch in den Feuerwehrwachen und Polizeipräsidien vor Ort – ich habe erst in den Pfingstferien wieder die fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Nürnberg besucht – sind die Probleme mit der Rettungsgasse aktuell ein riesiges Thema. Deshalb appelliere ich noch einmal an die Staatsregierung, sich für eine konsequente Verbesserung der Situation auf Bundesebene stark zu machen.
Ich möchte mich zum Abschluss ausdrücklich bei den Feuerwehrleuten und beim Feuerwehrverband – Vertreter des Feuerwehrverbandes sind heute anwesend – für ihren alltäglichen Einsatz und für ihre Beteiligung an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs bedanken. Ich möchte ihnen auch dafür danken, dass sie an vielen Stellen selbst die Initiative ergreifen und Herausforderungen angehen. Es ist ein gutes Signal, dass sich der Landesfeuerwehrverband jetzt aktiv dafür einsetzt – das habe ich in Ihrer Fachzeitschrift gelesen –, Vorbehalte gegen Uniformierte bei Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen und hier neue Mitglieder für die Feuerwehren zu werben. Auch dafür danken wir herzlich.
Die SPD wird dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen. – Ich danke Ihnen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn der 10. Mai 2017, an dem die Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Bezüge stattfand, ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten war, dann ist der 21. Juni 2017 ein noch besserer Tag für die bayerische Beamtenschaft; denn heute wird endlich beschlossen, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der bayerischen Bediensteten und die Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. Januar 2017 übertragen wird. Dazu fließen aus dem Staatshaushalt in diesem Jahr nicht ganz 500 Millionen Euro und nahezu 800 Millionen Euro im Jahr 2018.
Der Freistaat Bayern kann und soll sich diese Ausgaben nicht nur in Anbetracht der positiven Steuerschätzung für die nächsten Jahre leisten. Diese Bezügeanpassung ist in erster Linie ein Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen der bayerischen Beamtenschaft in allen Bereichen der Staatsverwaltung. Die SPD-Landtagsfraktion dankt dafür den bayerischen Beamtinnen und Beamten. Die SPDLandtagsfraktion steht zum Berufsbeamtentum und dazu, dass die Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Einkommen teilhaben sollen.
Unsere Grundüberzeugung lautet: Nur ein starker Staat bleibt auf Dauer handlungs- und leistungsfähig. Dafür brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst als wichtigen Standortfaktor in Bayern. Natürlich loben auch die CSU und die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Bezügeanpassung zu Recht die hervorragende Arbeit der bayerischen Bediensteten; aber die CSU und die Staatsregierung loben sich in erster Linie selbst für diese Übernahme des Tarifergebnisses.
Genau, liebe Ingrid. – Ihnen geht es vor allem darum, kundzutun, wie toll und einmalig sie sich selber finden. Das Ganze wird dann in den üblichen Ländervergleich verpackt, bei dem Bayern glücklicherweise immer wieder Spitze ist.
Gerne. – Sie wollen aber gar nicht sagen, dass Bayern Spitze ist.
Sie wollen sagen, dass sie sich selbst für Spitze, unübertroffen und unerreichbar halten. Ich sage Ihnen, was das ist: Das ist pure Angeberei.
Für ein wirtschaftlich und fiskalisch reiches Land ist es nämlich nichts als eine reine Selbstverständlichkeit, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten regelmäßig anzupassen. Das ist kein Grund, sich an sich selbst zu berauschen. Ich empfehle Ihnen in der Kommunikation deshalb mehr Sachlichkeit und Nüchternheit und weniger barocke Selbstzufriedenheit sowie den Verzicht auf Eigenlob.
Vor lauter Sich-selbst-toll-finden sind die Begründungen dann manchmal nicht ganz konsistent. So ist die Einmalzahlung von 500 Euro für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter ein Ausgleich für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen E 9 bis E 15 im Tarifvertrag, die rein technisch nicht auf die Beamtenvergütung übertragbar ist. Lieber Herr Finanzminister Markus Söder, Sie sollten daher nicht behaupten, die Beamtinnen und Beamten erhielten diese 500 Euro wegen ihrer hervorragenden Leistungen bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms. Die Staatsregierung müsste dann nämlich klar machen, warum es diese Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter gibt, nicht jedoch für die Tarifbeschäftigten.
Bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms haben nämlich auch die Tarifbeschäftigten ganz hervorragende Arbeit geleistet.
Das wurde erst jetzt, bei der Zweiten Lesung, von Tobias Reiß richtig erklärt. Das war ein Fehler in der Kommunikation. Wahrscheinlich ist die CSU-Fraktion mit E-Mails überschwemmt worden, in denen sich Tarifbeschäftigte darüber beschwert haben, dass sie diese Einmalzahlung nicht bekommen haben.
Gut, Ingrid. Dann nehme ich das zurück. – Vor nicht allzu langer Zeit gab es keinen Anlass für ein Lob der Staatsregierung für ihre Sparmaßnahmen beim öffentlichen Dienst. Damals verzichteten Sie bezeichnenderweise auf Ihr übliches Eigenlob. Ich erinnere an den Doppelhaushalt 2011/2012, bei dem die Aussetzung der Zuführung zum Versorgungsfonds und zur Versorgungsrücklage, die Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsstufe, eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre, eine Nullrunde für Beamte und Versorgungsempfänger im Jahr 2011 sowie eine Aussetzung der Leistungsbezüge beschlossen wurden. Ich sage Ihnen, wie man eine solche Politik gegenüber den Beamtinnen und Beamten und den Tarifbeschäftigten nennt: Das ist Politik nach Kassenlage. Für diesen Umgang mit dem öffentlichen Dienst in Bayern haben wir kein Verständnis. Die SPD-Landtagsfraktion steht zu einem starken öffentlichen Dienst in Bayern mit Tarifbeschäftigten und dem Berufsbeamtentum. Deshalb werden wir heute dem Gesetzentwurf gerne zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit einem gewissen Schmunzeln und Augenzwinkern und mit einer gewissen Verwunderung haben wir gestern Nachmittag zur Kenntnis genommen, dass Sie einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Rettungsgasse heute in die Plenardebatte einbringen. Dabei hat die CSU-Fraktion einige Stunden vorher im Innenausschuss unsere drei Anträge krachend abgelehnt.
Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie Angst vor einer negativen Presseberichterstattung hatten und deshalb darauf gekommen sind, das Thema Rettungsgasse heute in die Plenarsitzung einzubringen; denn dieses Thema bewegt die Menschen gerade in einer Zeit, in der es auf die Pfingstferien zugeht, in denen viele Menschen in Urlaub fahren.
Wir werden Ihrem Dringlichkeitsantrag selbstverständlich zustimmen, da er nicht weit entfernt ist von dem Dringlichkeitsantrag, den wir heute ins Plenum eingebracht haben und den Sie gestern im Innenausschuss noch abgelehnt haben. Wir möchten auch eine Aufklärungskampagne zur Rettungsgasse. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich im Bundesrat sowie in der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder für eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Rettungsgasse einzusetzen. Durch gezielte Informationsangebote für Kinder und Fahranfänger, flächendeckende Plakate und Banner an Autobahnen, bundesweit ausgestrahlte Fernsehspots und Durchsagen im Rundfunk sollen Autofahrer über die Rettungsgasse informiert und an ihre Bildung erinnert werden. Die Gestaltung der Kampagne muss in Kooperation mit den Feuerwehrverbänden, Rettungsdiensten und der Polizei erarbeitet werden. Ziel muss es sein, die Rettungsgasse im Gedächtnis aller Autofahrer zu verankern, um die Anfahrtszeiten zu Unfallstellen zu verkürzen.
Wir meinen, dass diese Initiative im Bundesrat eingebracht werden muss, weil die Aufklärungskampagne bundesweit erfolgen soll. Unserer Meinung nach macht es keinen Sinn, wenn die Länder alleine vor sich hinwurschteln, der Bund aber keine einheitliche Kampagne auf den Weg bringt. Schauen wir zum Beispiel Österreich an, wo das seit Jahren gemacht wird. Dort funktioniert es, in Bayern funktioniert es bisher nicht, auch wenn Sie sagen, dass Sie schon so viel gemacht haben.
Aufklärungsarbeit allein wird aber nicht reichen. Deshalb fordern wir eine maßvolle Ausweitung der Halterhaftung. Sie fordern in Ihrem Antrag zu prüfen, ob der Bußgeldkatalog erweitert werden kann und höhere Strafen aufzuerlegen sind. Dagegen haben wir grundsätzlich nichts, wir sind auch dafür. Das ist kein
Thema. Allerdings stellen wir immer wieder fest, dass höhere Strafen nicht greifen; denn Anzeigen werden oft gar nicht erstattet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg haben. Fahrzeughalter können für Vergehen wie das Blockieren der Rettungsgasse nicht belangt werden, wenn man ihnen nicht nachweisen kann, dass sie gefahren sind. Ich nenne dafür einige Beispiele.
25. Februar – Frontalzusammenstoß auf der A 7. Rettungskräfte müssen zur Unfallstelle laufen. Die Feuerwehr gab bekannt, dass keine Anzeigen erfolgten, weil man keine Zeit hatte, die Identitäten festzustellen.
17. März – Ein Bauarbeiter verletzte sich auf der Autobahn. Er war von einem Gerüst gestürzt. 30 Autofahrer blockierten die Rettungsgasse und wollten durchfahren. Feuerwehr und Rettungskräfte mussten fast einen Kilometer laufen. Ausnahmsweise kam es einmal zu Anzeigen, weil frustrierte Feuerwehrleute mit ihren Handys Bilder von den Autonummern gemacht haben.
8. Mai – Nach einem Auffahrunfall auf der A 6 bei Nürnberg mit einem Schwerverletzten blockierten 80 Gaffer den Rettungsdienst und die Feuerwehr und bildeten keine Rettungsgasse. Es blieb nur bei Platzverweisen, weil die Polizeibeamtinnen und -beamten keine Zeit hatten, die Identitäten festzustellen.
10. Mai – Nach einem Unfall in Hessen mit einem Geisterfahrer mit sieben Verletzten, davon drei Kindern, und zwei Schwerverletzten kam der Rettungsdienst nicht schnell genug durch die Rettungsgasse.
In allen diesen Fällen würde die Halterhaftung die Arbeit der Helfer erleichtern. Bei der Halterhaftung wäre es das Mindeste, dem Fahrzeughalter die Kosten für die Ermittlung des Fahrers aufzuerlegen, wenn er nach der Anzeige nicht mitteilt, wer gefahren ist. Das ist nach einer Studie der Bundesanstalt für das Straßenwesen rechtlich möglich. Das haben wir auch gestern im Innenausschuss gefordert, und das wurde von Ihnen abgelehnt.
Außerdem haben wir gestern auch ein Rechtsfahrgebot für Lkws bei Stau gefordert. Die Staatsregierung sollte sich im Bundesrat sowie in der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder für ein Verbot des äußersten linken Fahrstreifens für Lkw über 3,5 Tonnen bei Stau einsetzen. Dadurch soll vermieden werden, dass die Bildung einer Rettungsgasse durch zwei nebeneinander stehende Lkws verhindert wird. Das ist bei zweispurigen Autobahnen ganz wichtig. Auch das haben Sie gestern im Innenausschuss leider abgelehnt.
Wie schon gesagt, werden wir dem Dringlichkeitsantrag der CSU zustimmen. Wir werden auch dem
Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN zustimmen. Ich bitte aber darum, auch unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen und sich die Vorschläge und Informationen, die wir Ihnen gestern im Innenausschuss gegeben haben und die ich Ihnen heute in der Plenardebatte noch einmal gegeben habe, zu überlegen. Diese Vorschläge kommen nicht von mir, Stefan Schuster, oder von der SPD-Fraktion, sondern von der Polizei und von den Feuerwehren. Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der rechten Seite des Hauses, Rettungsgassen sind auch ein Aspekt der inneren Sicherheit.
Für diesen Aspekt der inneren Sicherheit haben Sie meiner Meinung nach bisher viel zu wenig getan. Es wird Zeit, dass Sie in diesem Fall umdenken.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der 10. Mai 2017 ist ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der bayerischen Bediensteten und der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen übertragen werden. Dabei geht es im Jahr 2017 um Mehrausgaben in Höhe von 480 Millionen Euro und Jahr 2018 um Mehrausgaben in Höhe von 795 Millionen Euro. Ich verzichte darauf, die Anpassung im Einzelnen darzustellen. Das hat der Herr Minister in groben Zügen bereits gemacht. Ich kann mich deshalb kurz fassen.
Als positiv, aber auch als erforderlich bewerten wir, dass jetzt bei der Anpassung auf die Begrenzung des Mindestbetrags von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu 3.200 Euro verzichtet wird. Dies hätte nämlich dazu geführt, dass bei einigen wenigen Stufen innerhalb der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12 die Erhöhung weniger als 75 Euro beträgt. Das wäre den Beamtinnen und Beamten nicht zu vermitteln gewesen. Das ist Gott sei Dank vom Tisch.
Ich bin sicher, dass es für den Gesetzentwurf im Landtag eine uneingeschränkte Zustimmung geben wird; denn unsere bayerischen Beamtinnen und Beamten haben sich diese Bezügeerhöhung durch ihr Engagement für Bayerns Bürgerinnen und Bürger,
aber auch für den Freistaat insgesamt, redlich erarbeitet und verdient.
Dafür danke ich allen Bediensteten ganz herzlich im Namen der gesamten SPD-Landtagsfraktion. Es war und ist die Position der SPD-Landtagsfraktion, dass die Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Einkommen teilhaben sollen. Unsere Grundüberzeugung ist: Nur ein starker Staat bleibt auf Dauer handlungs- und leistungsfähig. Dafür brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst als wichtigen Standortfaktor in Bayern.
Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses erfolgt in Bayern zwar überwiegend, aber eben nicht immer. 2011 mussten die Beamtinnen und Beamten immerhin 19 Monate warten, bis im Wahljahr 2013 die vollständige Angleichung erfolgte. Dass es diesmal schnell und reibungslos geht und es sogar einen Bayernbonus in Form einer Einmalzahlung von 500 Euro geben soll, ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass wir in diesem Jahr die Bundestagswahl und im nächsten Jahr hier Landtagswahl haben werden.
Ja: denn ich rede auch von Bayern. Ich bin auch bayerischer Abgeordneter und stimme dem zu.
Die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen E 9 bis E 15 im Tarifvertrag ist rein technisch nicht auf die Beamtenvergütung zu übertragen. Ver.di schlägt beispielsweise statt der Einmalzahlung von 500 Euro vor, tabellenwirksam eine Anpassung von 0,5 % vorzunehmen. Der Beamtenbund dagegen begrüßt die Einmalzahlung. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass es zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten keine Spaltung gibt.
Wir wollen einen starken öffentlichen Dienst in Bayern, und zwar mit Berufsbeamtentum und Tarifbeschäftigung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Würde ich heute noch in meiner Feuerwache in Nürnberg sitzen und wie vor 15 Jahren auf meinen nächsten Einsatz warten, würde ich diesen Gesetzentwurf aus dienstlichen Gründen genau durchlesen. Ich wäre nicht wegen des Gesetzentwurfes genervt, sondern weil zum zehnten Mal in dieser Woche ein Alarm von einem Hausnotruf eingeht, und zwar nicht, weil es ständig brennt, sondern weil niemand überprüft, ob der Notruf schlüssig und tatsächlich einen Einsatz notwendig macht, bevor die Feuerwehr alarmiert wird. Ich wäre aber nicht lange genervt, Kolleginnen und Kollegen, sondern nur bis zu dem Punkt, an dem ich im Entwurf des neuen Feuerwehrgesetzes lese, dass die dafür verantwortlichen Sicherheitsdienste zum Ersatz der Kosten verpflichtet werden sollen.
Ich bin froh, dass nach vielen Jahren endlich etwas passiert. 2008 wurde das Bayerische Feuerwehrgesetz hier im Hohen Hause zum letzten Mal umfassend novelliert. Seitdem hat sich im Alltag und in den Aufgabenfeldern der Feuerwehrleute vieles verändert. Insofern hat sich nicht erst heute an vielen Stellen Handlungsbedarf gezeigt. Den Kommunen und den Feuerwehren brennt einiges unter den Nägeln, was dringend angegangen werden muss. Vieles wird leider aber auch durch die angedachte Gesetzesnovelle nicht entscheidend in Angriff genommen. Dabei handelt es sich nicht nur um Themen wie unsere Feuerwehrschulen. Dort gibt es beispielsweise zu wenige Lehrkräfte, sodass nur ein Lehrgangsplatz für 23 Feuerwehrleute pro Jahr angeboten werden kann. Dieses Problem muss allerdings anderweitig gelöst werden. Es ist zwar ein Problem, das der Feuerwehr unter den Nägeln brennt, aber dieses Problem müsste nicht unbedingt im Feuerwehrgesetz gelöst werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Feuerwehren in Bayern leisten zweifelsfrei einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Was die meist ehrenamtlichen 320.000 Feuerwehrleute für die Sicherheit in Bayern alltäglich leisten, müssen wir honorieren und fördern. Aber wir dürfen es nicht dabei belassen, den verdienten Feuerwehrmännern und -frauen Anerkennung für ihren Dienst zu zollen. Der Bayerische
Landtag hat die Aufgabe, die Feuerwehren angemessen finanziell auszustatten, und er hat die Aufgabe, den Feuerwehren eine aktuelle, den Herausforderungen angepasste Gesetzgebung an die Hand zu geben.
Ich möchte deshalb der Staatsregierung dafür danken, dass sie endlich mit in den Diskurs einsteigt und diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir als SPD-Fraktion uns noch aktiv im Ausschuss einbringen werden. Wir sind gewillt, diese Gelegenheit zu nutzen, ein Feuerwehrgesetz zu verabschieden, das die Feuerwehrleute vor Ort nicht nur spüren lässt, dass sie auch in Zukunft gebraucht werden, sondern vor allem, dass wir sie für die Zukunft fit machen. Ich denke, das tun wir, indem wir den Ehrenamtlichen den Einsatz bis zum 65. Lebensjahr ermöglichen, die Inklusion fördern und endlich Kinderfeuerwehren im Gesetz verankern.
Die Feuerwehren dürfen nicht gegenüber anderen Verbänden bei der Mitgliederwerbung ins Hintertreffen geraten. Das Grundschulalter – der Herr Minister hat es angesprochen – ist die Zeit, in der bei vielen Kindern die Grundlage dafür gelegt wird, für was sie sich später begeistern und welchen Tätigkeiten sie nachgehen werden. Die Bedenken des Gemeindetages gegenüber den Kinderfeuerwehren empfinde ich persönlich als ein fatales Signal, durch das sich dieses Hohe Haus nicht vom richtigen Weg abbringen lassen darf.
Wir, die SPD-Landtagsfraktion, haben die Verankerung der Kinderfeuerwehren im Feuerwehrgesetz bereits vor einem Jahr mit einem eigenen Gesetzentwurf gefordert. Dieser Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Nun freut es uns natürlich ganz besonders, dass aus unserem Entwurf abgeschrieben wurde und die Kinderfeuerwehren jetzt im Gesetz verankert werden sollen.
Natürlich muss im gleichen Zug auch darüber geredet werden, ab welchem Alter es sinnvoll ist, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren Schritt für Schritt als Feuerwehranwärter in den Feuerwehrdienst einzubinden. Wir sind überzeugt, dass Bayern nicht das einzige Bundesland bleiben darf, in dem die Jugendlichen erst ab 12 Jahren der Jugendfeuerwehr beitreten dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, säße ich heute noch in der Feuerwache in Nürnberg, würde ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf diesen Gesetzentwurf blicken. Ich wäre froh, dass endlich die vielen Herausforderungen angegangen werden, wie es die Opposition und der Feuerwehrverband seit
Jahren von der Staatsregierung fordern. Aber ich wäre auch besorgt darüber, dass viele wichtige Themenfelder nicht konsequent angegangen werden. Ich fürchte, dass erneut neun Jahre bis zur nächsten Novellierung des Feuerwehrgesetzes ins Land gehen werden. In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf kritisch, aber letztendlich auch zuversichtlich begleiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamtes für Schule. Dieses Landesamt soll schon am 1. Januar 2017 an den Start gehen und unter anderem Aufgaben und Zuständigkeiten der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport, der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie Aufgaben der Personalverwaltung und Schulfinanzierung, die gegenwärtig bei den Regierungen angesiedelt sind, übernehmen.
Ich kann bereits in der Ersten Lesung sagen, dass meine Fraktion grundsätzlich nichts gegen die Gründung dieses Landesamtes hat. Auch die Standorte Weißenburg und Gunzenhausen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen befürworten wir, da wir für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Bayerns sind. Mit der Entscheidung für den Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen kommt es sicherlich zu einer Stärkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns in den Beratungen aber noch den Zuschnitt dieses Landesamtes vor Augen führen. Grundsätzlich haben wir nichts gegen die Gründung dieses Landesamtes.
Rund 150 Arbeitsplätze, viele davon hoch qualifiziert, werden nach Gunzenhausen verlegt, 20 weitere gehen nach Weißenburg. Neue Arbeitsplätze werden aus unserer Sicht zunächst nicht geschaffen, außer man schafft dort neue Stellen, was aus unserer Sicht dringend geboten wäre; denn wenn wir uns allein die Zeugnisanerkennungsstelle, die ja auch verlagert wird, anschauen, erkennen wir, dass sich die Anzahl der Anträge auf Anerkennung schulischer Abschlüsse von 25.500 im Jahr 2005 auf 40.300 im Jahr 2014 erhöht hat. Durch den starken Zuzug wird sich diese Zahl weiter erhöhen.
Die Zahl der persönlichen Vorsprachen im Amt hat sich von 4.000 auf 6.500 erhöht. Damit sind auch die Überstunden der Mitarbeiter von 680 im Jahr 2010 auf 1.320 im Jahr 2014 gestiegen. Deren Zahl hat sich praktisch verdoppelt, weil in diesem Amt so viel Mehrarbeit aufgetreten ist. Leider hat sich die Zahl der Mitarbeiterstellen der Zeugnisanerkennungsstelle nicht verdoppelt, sondern es wurden sogar Stellen abgebaut.
Im Jahr 2005 gab es elf Vollzeitmitarbeiterstellen und zwei Teilzeitmitarbeiterstellen im Referentenbereich und im Jahr 2015 elf Vollzeitmitarbeiterstellen. Die zwei Teilzeitmitarbeiterstellen sind weggefallen, obwohl es eine massive Aufgabenmehrung gegeben hat.
Im Jahr 2005 gab es drei Vollzeitmitarbeiterstellen und vier Teilzeitmitarbeiterstellen im Sekretariatsbereich. Im Jahr 2015 gab es nur noch eine Vollzeitmitarbeiterin und vier Teilzeitmitarbeiterinnen. Also wurden zwei Vollzeitmitarbeiterinnen eingespart.
Herr Spaenle, allein die Verlagerung stärkt den Standort nicht; es müssen auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir sind heute in der Ersten Lesung. Das alles sind Themen, über die man in den Ausschüssen beraten muss. Ich freue mich auf diese Beratungen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin
nen und Kollegen! Bei der SPD rangiert ein starker Staat vor einem schlanken Staat. Wir wollen deshalb einen starken öffentlichen Dienst in Bayern mit Tarifbeschäftigten und Berufsbeamtentum. Wir begreifen den öffentlichen Dienst in Bayern als einen entscheidenden Standortfaktor. Die Stellenpläne, die Stellen und das berufliche Umfeld müssen entsprechend ausgestaltet sein. Kein zentraler Bereich kann nämlich ohne einen dauerhaft leistungsfähigen öffentlichen Dienst funktionieren.
Das gilt für die innere Sicherheit, die Justiz, die Schulen und die Hochschulen, die staatliche Infrastruktur, den Steuervollzug, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, alle Fachverwaltungen und die allgemeine innere Verwaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb gegen die pauschale Sperrung von Stellen im öffentlichen Dienst in Bayern. Daher lehnen wir den längst überholten und gescheiterten Artikel 6b im Haushaltsgesetz ab.
Ursprünglich sollten damit von 2005 bis 2019 insgesamt 9.000 Stellen gestrichen werden. Mit dem Nachtragshaushalt 2016 will die Staatsregierung den Stellenabbau zwar bis zum Jahr 2022 strecken, aber insgesamt weiter erhöhen. Das sieht weniger nach Konzept, sondern vielmehr nach Lust und Laune aus. Stellenstreichungen sollte es nach unserer Meinung nur in Verbindung mit einer Aufgabenanalyse bzw. einer Aufgabenkritik und ohne Qualitätsverlust bei den Leistungen geben.
Leider ist der Ministerpräsident heute nicht da. Er hat auf dem Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes gesagt, er werde sich bis zur Sommerpause Gedanken machen, eventuell den Artikel 6b zu streichen. Ich hoffe, dass diese Gedanken weit fortgeschritten sind und der Artikel 6b wirklich endgültig gestrichen wird.
Auch die dreimonatige Wiederbesetzungssperre ist für uns kein geeignetes Instrument der Stellenbewirtschaftung. Wir halten sie insbesondere deshalb für falsch, weil der Ausfall in kleinen Dienststellen nicht kompensiert werden kann und fällige Einstellungen und Beförderungen verzögert werden. Sie gilt unverständlicherweise beispielsweise bei den Finanzämtern. Sie gilt vernünftigerweise nicht bei Lehrkräften an Schulen oder bei der Polizei.
Nichtsdestoweniger ist bei der bayerischen Polizei die Schmerzgrenze erreicht. Bereits im Februar hatten die bayerischen Polizistinnen und Polizisten zwei Millionen Überstunden angehäuft. Auf jeden Polizeibeamten im Freistaat entfallen im Schnitt 62 Überstunden. In manchen Dienststellen ist die Situation aber weitaus dramatischer. In den Grenzgebieten, beispielsweise in Freilassing und Passau, haben die Beamtinnen und Beamten deutlich mehr Arbeitszeit auf dem Konto. Über 200 Überstunden sind dort keine Seltenheit. Als Sofortmaßnahme fordern wir deshalb, zusätzlich Tarifbeschäftigte für Verwaltungsaufgaben einzustellen, um so die Polizei zu entlasten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ähnlich sieht es in der Steuerverwaltung aus. Im Jahr 2011 sprach der Bayerische Oberste Rechnungshof erstmals von einer prekären Personalsituation und monierte, dass 1.903 Planstellen in bayerischen Finanzämtern nicht besetzt seien. Zum 1. Januar 2016 waren immer noch 1.536 der insgesamt 16.500 Stellen bei den Finanzämtern nicht mit Arbeitskräften besetzt. Ein Grund dafür ist, dass 540 der insgesamt 2.196 Anwärterinnen und Anwärter auf Beamtenstellen ausgebildet werden. Deshalb müssen umgehend zusätzliche Anwärterstellen bei den Finanzämtern geschaffen werden, nicht nur, um die Altersabgänge zu kompensieren, sondern auch, um den Personalkörper insgesamt zu stärken.
Kolleginnen und Kollegen, der mangelhafte Steuervollzug findet mittlerweile schon zum 19. Mal in Folge Erwähnung im Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Das ist zugleich zum fünften Mal, seit Markus Söder im November 2011 Finanzminister wurde. Der Oberste Rechnungshof beklagt wiederum Steuerausfälle in Millionenhöhe und listet Mängel in insgesamt sechs Teilbereichen auf, darunter die Arbeitsrückstände beim Finanzamt München, das über 40 % des Steueraufkommens in Bayern vereinnahmt.
Im Nachtragshaushalt 2016 gab es aus gegebenem Anlass zusätzliche Stellen für nahezu alle Ressorts, und dies teilweise in beachtlichem Ausmaß, nur in einem Bereich nahezu nicht: bei den Finanzämtern. Dort gab es gerade einmal 15 neue Planstellen im Nachtragshaushalt 2016 für die Sonderkommission "Schwerer Steuerbetrug". 1.536 Steuerbeamte fehlen. Die Reaktion darauf: 15 neue Stellen. Das ist umso verwunderlicher, als jeder Steuerbeamte wesentlich mehr bringt, als er kostet. Das durchschnittliche Ergebnis eines Steuerprüfers sind eine Million Steuermehreinnahmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ja. – Weil wir zu wenige Steuerprüfer haben, werden Großbetriebe in Bayern nur alle fünf Jahre, mittelgroße Betriebe nur alle 22 Jahre und Kleinbetriebe nur alle 47 Jahre geprüft. Das muss sich ändern. Wir wollen einen handlungsfähigen Staat. Deshalb muss mehr Personal eingestellt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten; denn der Bayerische Landtag beschließt am heutigen Donnerstag, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Was das konkret bedeutet, brauche ich nicht mehr auszuführen, das hat Herr Kollege Gibis bereits ausführlich getan. Wir, die SPD-Fraktion, freuen uns jedenfalls mit den bayerischen Beamtinnen und Beamten darüber, dass der aktuelle Tarifabschluss übernommen wird. Das haben sich die Bediensteten des Freistaats im wahrsten Sinne verdient. Ein leistungsfähiger und angemessen bezahlter öffentlicher Dienst ist nämlich eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute Zukunft des Freistaats Bayern insgesamt.
Meine Grundüberzeugung ist: Die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern sollen stetig und dauerhaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben können. Das war leider in Bayern nicht immer die Regel. Beim Tarifabschluss im Jahr 2011 hat die Staatsregierung gemeinsam mit der Landtagsmehrheit die Beamtinnen und Beamten 19 Monate auf die Erhöhung ihrer Bezüge warten lassen. Die Zeiten sind noch nicht so lange her, als es geradezu Programm der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion hier im Landtag war, im Personalsektor massiv zu sparen. Im Doppelhaushalt 2011/2012 waren es rund 900 Millionen Euro. Ich erinnere an die zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre und die Absenkung der Eingangsbesoldung. Die vollständige Rückkehr zur 40Stunden-Woche gelang erst im Jahr 2013.
Bayern sollte sich immer eine angemessene Bezahlung und einen fairen Umgang mit seinen Bediensteten und seinen Tarifbeschäftigten leisten, und Bayern kann sich das auch leisten. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres kann Bayern im Jahr 2015 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 352 Millionen Euro und im Jahr 2016 sogar mit Mehreinnahmen in Höhe von 544 Millionen Euro rechnen. Trotz bereits bekannter zusätzlicher Ausgaben bleibt
damit unterm Strich immer noch ein sattes verfügbares Plus von insgesamt 460 Millionen Euro.
Dennoch wird im Personalsektor des Freistaats immer noch gespart. Dazu drei Beispiele: Erstens. Bei der Besetzung von freiwerdenden Stellen gilt noch immer eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre. Diese Wiederbesetzungssperre ist für die SPD-Fraktion aber kein geeignetes Instrument der Stellenbewirtschaftung. Auch eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre halten wir für falsch; denn gerade die kleinen Dienststellen können die Ausfälle nicht kompensieren, wenn fällige Einstellungen und Beförderungsmöglichkeiten verzögert werden. Wir sind der Meinung, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sollten jederzeit besetzt werden können.
Zweitens. Wir halten die Pensionsvorsorge in Bayern mit nur noch 100 Millionen pro Jahr für völlig unzureichend. Gegenüber der alten Rechtslage ist hier mittlerweile ein Milliardenloch entstanden, das künftigen Generationen hinterlassen wird. Aus unserer Sicht wird hier an der falschen Stelle gespart.
Drittens. In Artikel 6b des Haushaltsgesetzes ist geregelt, dass in den Jahren 2005 bis 2019 insgesamt 9.000 freiwerdende Stellen für Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter gesperrt werden sollen. Artikel 6b mit der Vorgabe, 9.000 Stellen zu sperren, stammt noch aus der Stoiber-Zeit und gehörte zur sogenannten Verwaltungsreform 21, einem typischen, überspannten Stoiber-Projekt. Die SPD-Landtagsfraktion ist gegen die pauschale Sperrung von Stellen. Deshalb lehnen wir auch den längst überholten und gescheiterten Artikel 6b ab. Der Herr Finanzminister hatte im letzten Jahr Schwierigkeiten, überhaupt Stellen auszuweisen, die gesperrt werden sollten. Deshalb wurde die Anzahl der Sperren nach Artikel 6b mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2014 von der Landtagsmehrheit von 480 auf 400 reduziert, um sie danach bis 2019 von jährlich 480 auf 520 zu erhöhen. Das sieht mir weniger nach einem Konzept als mehr nach Lust und Laune aus.
Stellenstreichungen soll es nach unserer Meinung nur in Verbindung mit einer Aufgabenanalyse bzw. einer Aufgabenkritik geben: Fallen Aufgaben weg, können Stellen wegfallen; bleiben Aufgaben, müssen die Stellen bleiben; gibt es zusätzliche Aufgaben, muss es aus unserer Sicht zusätzliche Stellen geben.
Unsere generelle Linie ist: Es darf keine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes geben. Ganz im Gegenteil: Wir wollen gute Arbeit, eine an den Aufgaben orientierte Anzahl von
Stellen und eine angemessene Bezahlung für die Beschäftigten des Freistaates.
Wir begreifen den öffentlichen Dienst in Bayern mit den Tarifbeschäftigten und den Beamtinnen und Beamten als einen entscheidenden Standortfaktor; kein zentraler Bereich der Politik kann ohne einen dauerhaft leistungsfähigen öffentlichen Dienst funktionieren. Vor dem Hintergrund der politischen Erfordernisse und der demografischen Entwicklung, verbunden mit einem verschärften Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um Fachkräfte und Nachwuchskräfte, müssen die öffentlichen Arbeitgeber verstärkt Anstrengungen unternehmen, um den öffentlichen Dienst dauerhaft leistungsfähig zu erhalten.
Die heutige Übernahme des Tarifergebnisses ist daher ein notwendiger, aber kein hinreichender Schritt. Der Freistaat muss nicht nur attraktive Verdienstmöglichkeiten und das Versprechen eines sicheren Arbeitsplatzes bieten, sondern insgesamt gute Karriereperspektiven, moderne Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um einen dauerhaft leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Bayern zu gewährleisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen.
Zum Änderungsantrag der GRÜNEN haben wir uns im Ausschuss aufgrund falscher Aussagen der Staatsregierung der Stimme enthalten. Im Ausschuss hat es geheißen, dass nur noch ein Teil diese Zulage bekommt. In der Zwischenzeit haben wir mit dem Gesamtpersonalrat der Stadt München telefoniert; diese Zulage wird auch weiterhin allen Angestellten bezahlt. – Wir haben unsere Meinung darum geändert und werden dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch hier in Bayern, nicht zuletzt für den Freistaat selbst als Arbeitgeber, ein aktuelles und besonders wichtiges Thema. Es ist nicht damit getan, mit Modebegriffen wie "Work-Life-Balance" oder "Babypause" um sich zu werfen und den Eltern ein paar Hundert Euro Betreuungsgeld in die Hand zu drücken.
Den gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen durch Kindererziehung und pflegebedürftige Angehörige muss ebenso Rechnung getragen werden wie familiären und gesellschaftlichen Entwicklungen. Durch die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und eine Weiterentwicklung bestehender Rollenbilder sind traditionelle Familienkonstellationen nicht mehr selbstverständlich; sie sind nicht mehr in jeder Familie die gelebte Realität.
Diese Entwicklung soll nicht als Bedrohung für die bayerischen Familien, sondern als eine Chance für die Gesellschaft und die Arbeitgeber gesehen werden. Beim Ausbau des Angebots an Kindertagesstätten hat die SPD auf Bundesebene sehr viel bewegt. Wenn die gesteckten Ziele erreicht werden, haben junge Väter und Mütter die Chance, ihren Karriereweg zu verfolgen, ohne dass sich jemand aus dem Berufsleben zurückziehen muss.
Es wäre schön, wenn endlich auch hier in Bayern die Bedeutung erwerbstätiger Frauen erkannt und nicht die Förderung von Haushalten mit einem Verdiener durch das Betreuungsgeld als "fortschrittlich" deklariert würde.
Es sollte auch bei den regierenden Kollegen hier im Hohen Haus angekommen sein, dass immer mehr Paare auf zwei Gehälter angewiesen sind. Flexible Arbeitszeitmodelle und neue Formen der Erwerbstätigkeit sind hier der richtige Weg.
In der Familienpolitik geht es aber nicht nur um junge Eltern. Der fließende Übergang in den Ruhestand, die Pflege von Angehörigen und die Konsequenzen von begrenzter Dienstfähigkeit sind Themen, die vor allem Beamtinnen und Beamte beschäftigen. Die einberufene Arbeitsgruppe – die Frau Kollegin hat ja angesprochen, wie sie sich zusammengesetzt hat – hat einige Problemfelder und einen großen Handlungsbedarf
richtig erkannt. Große Teile dieses Gesetzentwurfes sind zumindest als Schritt in die richtige Richtung zu sehen.
Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen wird mittlerweile für immer mehr Personen ein akutes Thema. Der finanzielle und zeitliche Aufwand trifft viele Menschen ganz plötzlich und ist nicht planbar. In diesem Sinne ist daher sehr zu begrüßen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, sich nach Ausschöpfung der Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren noch für weitere zwei Jahre eine Beurlaubung zu Zwecken der Pflege genehmigen zu lassen. Die Pflege von Angehörigen trifft viele Leute plötzlich und darf nicht zweitrangig behandelt werden. Die Möglichkeit eines Gehaltsvorschusses bei der Pflege von Angehörigen ist ein weiteres Instrument, das an dieser Stelle für Entlastung sorgen kann.
Dabei darf es aber nie dazu kommen, dass Arbeitnehmer um ihr berufliches Vorankommen fürchten müssen, wenn sie auf gesetzlich verankerte Angebote zurückgreifen. Eine fiktive Laufbahnnachzeichnung, die gegebenenfalls auch eventuelle Beförderungen enthält, ist bei der Pflegezeit vorzunehmen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Pflegezeit durch die geplante Neuregelung im Sinne der Laufbahnnachzeichnung gleichberechtigt neben Elternzeit und Beurlaubung zur Kinderbetreuung stehen soll. Ob Elternzeit oder Pflegezeit – der Freistaat muss als Arbeitgeber die familiären Herausforderungen seiner Arbeitnehmer unterstützen, aber nicht nur diese Herausforderung.
Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und Personalratsmitglieder müssen ohne Laufzeitbeschränkung eine fiktive Laufbahnnachzeichnung erfahren. Das Wort "müssen" ist an dieser Stelle nicht zufällig gewählt. Ich teile hier die Bedenken des Bayerischen Beamtenbundes, dass eine Sollvorschrift nicht die flächendeckende Umsetzung der Neuregelung garantiert. Dieser Änderungsantrag der CSU bereichert den Gesetzesvorschlag. Eine Schlechterstellung durch die Ausübung einer der genannten Tätigkeiten in der Praxis muss aber dringlich verhindert werden. Dabei geht der Änderungsantrag auf viele Forderungen des Bayerischen Beamtenbundes ein. Diese müssen aber konsequent zu Ende gedacht und entsprechend umgesetzt werden.
Bei der Umsetzung der Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand sieht man ebenfalls den guten Willen der Regierung; es besteht aus meiner Sicht jedoch eine große Unsicherheit bei der Umsetzung. Dass sich nach Eintritt der Altersteilzeit noch Umstände ergeben können, die einen Antragsruhestand begründen, ist nicht weit hergeholt
und in der Praxis nicht selten der Fall. Jedem Betroffenen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, unter Inkaufnahme von Abschlägen aus der Altersteilzeit vorzeitig auszuscheiden, um sich zum Beispiel um Enkelkinder, Ehrenämter oder pflegebedürftige Angehörige kümmern zu können.
Ich kann nur hoffen, dass die Untersuchung auf hinreichend relevanten Umfang der zeitlichen Beanspruchung durch die Betreuung oder Pflege dem Erreichen der Zielgruppe dient und ihr nicht im Wege steht. Eine gesetzliche Neuregelung, die sich schön liest, die aber nicht zur Anwendung kommt, ist so effektiv wie eine Maut, die man erst eintreibt und den Leuten dann am Jahresende zurückerstattet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es schön zu sehen, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER unsere Forderung nach Ausweitung von Tele- und Wohnraumarbeit aufgegriffen und in diesem Kontext mit einem Änderungsantrag neu platziert hat. Im Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zum Gleichstellungsgesetz 2013 regten wir diese Regelung bereits an, und wir unterstützen sie auch weiterhin. Die Staatsregierung muss sich hier zur wirklichen Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bekennen und dort das Themenfeld nicht nur halbherzig ankratzen. Die Beurlaubung von Müttern und Vätern und deren zumindest zeitweiser Ausfall als Arbeitskräfte kann so in vielen Fällen von vornherein vermieden werden. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen müssen. Auch in diesem Punkt müssen sie äquivalent zur Gruppe der Eltern behandelt und vonseiten des Freistaats unterstützt werden. Wenn der Arbeitsplatz und der Arbeitnehmer dafür geeignet sind, ist Tele- und/oder Wohnraumarbeit oft eine gute Lösung.
Leider bleibt es aber viel zu oft bei bloßer Phrasendrescherei seitens der Regierung, und es mangelt an der Umsetzung nötiger Regelungen. Dass man im Zweifelsfall auch einmal nicht erkennt, wo ein Problem angegangen werden muss, sieht man bei der Neuregelung der Besoldung begrenzt Dienstfähiger. Die Besoldung begrenzt Dienstfähiger wird bisher als fiktives Ruhegehalt berechnet und deswegen zu Recht als verfassungswidriger Zustand angeprangert. Im März 2014 wurde eine ähnliche Regelung in Baden-Württemberg gekippt. Daher ist es nur richtig, das Bayerische Besoldungsgesetz rückwirkend zum April 2014 anzupassen.
Begrenzt Dienstfähige sind Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten würden, dazu aber nicht in der Lage sind.
Dass sie häufig nicht mehr verdienen als Personen, die freiwillig in Teilzeit arbeiten, ist nicht länger tragbar. Sie müssen endlich als vollwertige Arbeitnehmer und nicht länger als Pensionäre im Wartestand betrachtet werden. Auch wenn dieses Thema nicht zu den primären Themenfeldern im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört, ist es doch sehr wichtig. Der dahin gehende Gesetzentwurf der Staatsregierung ist insofern sinnvoll. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir scheint, dass auch bei der Regierung langsam Denkprozesse in Gang kommen. Das geschieht zwar einige Jahre später als bei anderen, aber man merkt doch, dass auch die CSU-Fraktion erkannt hat, was einen modernen Arbeitgeber ausmacht. Bessere Möglichkeiten, Urlaub zur familiären Pflege zu erhalten, eine angemessene Besoldung für begrenzt Dienstfähige und eine bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Laufbahnnachzeichnung sind kein schlechter Anfang. Wenn jetzt noch eine bessere Möglichkeit zur Tele- und Wohnraumarbeit geschaffen und endlich eine Fachkräfte- und Nachwuchsinitiative initiiert wird, dann sehe ich gute Voraussetzungen dafür gegeben, dass der Fachkräftemangel an den vielen vorhandenen Baustellen angegangen werden kann.
Neben der Perspektive des Freistaats, der gute Arbeitskräfte braucht, gibt es auch immer noch die Perspektive der Angestellten und der Beamtinnen und Beamten, die einen guten Arbeitgeber brauchen. Dieser Gesetzentwurf ist der erste Schritt dazu. Wir werden diesem Gesetzentwurf und den beiden Änderungsanträgen deshalb zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es ja schon in der Ersten
Lesung angekündigt: Wir werden dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER heute zustimmen; denn mit diesem Gesetzentwurf – ich wiederhole es heute, lieber Kollege Bauer – wird eine echte Gerechtigkeitslücke geschlossen.
Lassen Sie mich kurz auch noch auf den Vorwurf, dass wir mit diesem Thema kostspielige Wählerwerbung machen, eingehen. Beim Machen kostspieliger Wählerwerbung sind doch Sie die Weltmeister, zum Beispiel beim Betreuungsgeld.
Wie gesagt, es kann eine echte Gerechtigkeitslücke geschlossen werden; denn die derzeitige gesetzliche Regelung empfinden viele Betroffene als sehr ungerecht. Es gibt viele Betroffene, denen die in der freien Wirtschaft erworbenen Beitragsjahre nicht auf eine abschlagsfreie Ruhestandsversetzung nach 45 Jahren im Alter von 64 Jahren angerechnet werden. Es sind weniger die regulären Verwaltungsbeamten oder Finanzbeamten, die als Beamte die 45 Dienstjahre zusammenbringen, weil sie bereits früh die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben. Es sind hauptsächlich die technischen Berufe, die der Freistaat auch händeringend sucht, die nicht diese 45 Jahre zusammenbringen, um mit 64 dann abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können. Es sind vor allem Vermessungsbeamte, Justizvollzugsbeamte, Lebensmittelkontrolleure und Flussmeisterinnen und Flussmeister, die oft erst viel später in die Beamtenlaufbahn einsteigen, weil sie vorher in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, in der freien Wirtschaft ihre Meisterprüfung gemacht haben, Technikerausbildung gemacht haben. Diese beiden Ausbildungen werden anerkannt, aber die Leute sind eben später in die Beamtenlaufbahn eingestiegen. Gerade für diese Berufsgruppen brauchen wir Bewerber, die über die notwendige Lebenserfahrung verfügen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, wir haben in Kempten das Wasserwirtschaftsamt besucht. Wir haben dort mit Flussmeistern, mit Verwaltungsbeamten und mit Ingenieuren gesprochen. Sehen Sie es nicht als ungerecht an, dass der Verwaltungsbeamte, der mit 16 Jahren seine Beamtenlaufbahn eingeschlagen hat, mit 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann, der gleichaltrige Flussmeister, der vielleicht 35 Jahre mit dem Verwaltungsbeamten zusammengearbeitet hat, aber nicht die 45 Jahre zusammenbringt, 10,8 % Abschlag zahlen muss, obwohl er eine Lebensarbeitszeit von 47 Jahren hat?
Also ich finde das sehr ungerecht. Die arbeiten 35 Jahre nebeneinander her, und der eine kann dann mit 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, dem anderen werden 10,8 % von seiner Pension abgezogen.
Deshalb werden wir heute dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen, um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde kann ich es bei dem Thema sehr kurz machen. Im Rahmen der Ersten Lesung kann ich bereits ankündigen, dass die SPDFraktion dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zustimmen wird. Wenn der Gesetzentwurf durchgehen würde, was ich nach der Wortmeldung von Herrn Kollegen Bauer nicht mehr glaube, könnten wir eine echte Gerechtigkeitslücke schließen. Herr Kollege Felbinger hat es bereits gesagt: Die Betroffenen können nur schwer nachvollziehen, dass einem Arbeiter de facto der Rentenanspruch genommen wird und gleichzeitig die diesem Anspruch zugrunde liegende Arbeitszeit nicht als Lebensarbeitszeit anerkannt wird. Das wird als doppelte Ungerechtigkeit empfunden. Ich denke, das sollten wir ändern.
Im Rahmen der Beratungen zur Dienstrechtsreform hatte meine Fraktion bereits einen gleichlautenden Antrag eingebracht, der damals leider abgelehnt wurde. Um mit 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können, ist es doch egal, ob man 45 Jahre als Beamter oder 45 Jahre als Beamter und in der freien Wirtschaft gearbeitet hat. Es kommt auf die Lebensarbeitsleistung an. Die Lebensarbeitszeit sollte gewürdigt werden. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich aber schon jetzt auf die Debatte im Ausschuss.
Frau Kollegin, ich stimme Ihnen zu. Es geht um den Höchstsatz von 71,75 %. Ich sehe nicht, dass in dem Gesetzentwurf gefordert wird, die Rentenansprüche darüber hinaus zu erhalten. Aber die Zeiten, die der Betroffene in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, sollen dazugerechnet werden, damit er mit Vollendung des 64. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten kann. Eine Überversorgung wird mit dem Gesetzentwurf also nicht gefordert.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es ziemlich kurz machen. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN, wie schon im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, zustimmen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Lebenswirklichkeit stellt sich heute ganz anders dar als noch vor einigen Jahren. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, unverheiratet zusammenzuleben. Laut dem Statistischen Bundesamt werden 33 % der Kinder in außerehelichen Beziehungen geboren; bei den Erstgeborenen sind es mehr als 40 %. Das sind doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren.
Herr Kollege Ganserer hat schon gesagt, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung versprochen hat, verschiedene Familienmodelle zu fördern und Bayern familienfreundlich zu gestalten. Im Sinne dieser Regierungserklärung solle sich die Arbeitswelt dem Familienleben anpassen und nicht umgekehrt. Wenn wir diesem Antrag der GRÜNEN zustimmen, gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Gerade der öffentliche Dienst muss eine Vorbildfunktion erfüllen und sollte hier Vorreiter sein. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag würde dazu ein erster Schritt getan.
Frau Kollegin Heckner und die Kolleginnen und Kollegen der CSU haben im Ausschuss das Gegenargument des Schutzes von Ehe und Familie angeführt. Im Ausschuss wurde erklärt, die unverheirateten Männer müssten die Vaterschaft erst anerkennen. Allerdings übernehmen auch unverheiratete Väter Verantwortung für ihre Kinder. Der Großteil dieser Väter erkennt die Vaterschaft vor der Geburt an.
Man kann nicht so argumentieren, wie dies Herr Kollege Felbinger im Ausschuss getan hat. Frau Kollegin Heckner hat erklärt, dass Bayern den Antrag in die Tarifverhandlungen einbringen wird, damit diese Regelung in den Tarifvertrag kommt. Wir werden unser Bestes tun, um die Arbeitnehmervertreter bei den Tarifverhandlungen davon zu überzeugen, dass es wichtig ist, dass diese Regelung in den Tarifvertrag kommt. Wie gesagt: Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.