Protocol of the Session on July 18, 2017

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst für die CSUFraktion erklären, dass wir wirklich froh sind, dass dieser Gesetzentwurf jetzt kommt, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen, weil der Gesetzentwurf zwei Themen anspricht, nämlich nicht nur die Flüchtlingsproblematik, sondern auch die Frage des Umgangs mit Menschen mit Behinderung. Ich glaube, auch darauf sollten wir den Fokus richten. Wenn wir hier die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes und des Vermögensschonbetrags in bayerisches Recht umsetzen und den Vollzug vornehmen, dann ist das, glaube ich, ein Schritt, auf den wir stolz sein können, Frau Weikert. Wir haben als Sozialpolitiker sehr lange dafür gekämpft, beim Schonbetrag und beim Arbeitsentgelt für Menschen mit Behinderungen etwas zu erreichen. Ich bin froh, dass wir es auf Bundesebene zusammen geschafft haben, hier eine Verbesserung herbeizuführen.

Man hätte sich sicherlich gerade beim Schonbetrag noch mehr wünschen können. Aber wir haben den ersten Schritt gemacht. Wir haben es geschafft, dass wir sagen können: Der Schonbetrag wird erhöht. Wir haben es geschafft, dass Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung durch den Staat noch stärker honoriert wird. Insoweit können wir auf diesen Bereich wirklich stolz sein. Auch diesen Bereich sollte man deshalb nennen. Auch in diesem Bereich haben wir etwas geleistet, um den Menschen, die sich sonst nicht artikulieren können und zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft zählen, eine Anerkennung zuteilwerden zu lassen, sie aus dem reinen Bedürfnisbegriff herauszuholen und zu sagen, dass auch diese Menschen etwas leisten und dass auch diese Menschen einiges verdient haben. Ich glaube, darauf können wir

alle, die wir Sozialpolitik machen, stolz sein. Wir können sagen, dass wir dort wirklich einen Schritt weitergekommen sind.

Der zweite Punkt, den der Herr Staatssekretär schon angesprochen hat, ist aber genauso wichtig, nämlich im Bereich der finanziellen Tragfähigkeit von Flüchtlingskosten, von Unterbringungskosten, etwas zu leisten, indem wir sagen: Wir wollen dahin gehend Gerechtigkeit schaffen, dass wir die Kommunen ansprechen, die mehr leisten und erhöhte Ausgaben erbringen, und damit einen Anreiz schaffen. Wir werden den Anreiz schaffen, Bildung und Teilhabeleistungen stärker auszuschütten und stärker dafür zu werben, und fragen: Wie machen Sie das dem betroffenen Personenkreis zugänglich und schauen nicht, dass möglichst wenige diese Leistung in Anspruch nehmen? Auch insoweit ist der Ansatz richtig und wichtig. Daher stehen wir als CSU-Fraktion hinter diesem Gesetzentwurf. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen und werden diese konstruktiv und positiv begleiten. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung im Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Dr. Reichhart. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Fahn. Bitte schön, Herr Dr. Fahn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fragen, die Frau Weikert gestellt hat, sind richtig und gut und sollten konkret beantwortet werden. Ich will mit einem anderen Einstieg in das Thema Asylkosten beginnen. Mitte April 2017 richteten viele Bürgermeister Hilferufe an die Bundeskanzlerin. Es war jeweils die Asylrechnung, die die Bürgermeister an Frau Merkel schickten. Der SPD-Oberbürgermeister von Fürth, Thomas Jung, schrieb: Pro Jahr entstehen uns zehn Millionen Euro an Kosten. Sieben Millionen Euro tragen Bund und Land. Den Rest zahlen wir aus eigener Tasche. – In Leipzig betrug diese Differenz sogar 27,3 Millionen Euro. Viele Kommunen haben große Probleme, die ihnen entstehenden Mehrkosten im Zuge der Asylkrise zu bezahlen.

Wir sagen: Hier geht es um eine staatliche Aufgabe. Dafür sind Bayern und der Bund komplett zuständig. Mitte 2017 haben wir eine eigene Umfrage bei den FREIEN WÄHLERN gemacht. Dabei ging es auch um das Problem der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Asylsituation. Es ging um das Problem der fehlenden Kostenübernahme, zum einen bei Personalkosten und zum anderen bei Sachkosten. Es gibt eine Hochrechnung der kommunalen Spitzenverbände für das erste Halbjahr 2016. Die aktuellen Zah

len kommen in diesen Tagen. Da ging es um eine Mehrbelastung von 215,4 Millionen Euro, die die Kommunen gemeinsam durch diese Flüchtlingskrise haben. Das heißt, die Kommunen werden insgesamt belastet. Das muss man sehen.

Ich nenne Beispiele: Die Personalkosten betragen in Regensburg 1,5 Millionen Euro, in Kitzingen 589.000 Euro, in Dillingen 682.000 Euro, im Nürnberger Land 550.000 Euro. Ich nenne noch Beispiele für Mehrbelastungen durch Sachkosten. Da geht es um das Ausländer- und das Gesundheitsamt und die Anmietung von Räumen. In Regensburg waren es 419.000 Euro, im Unterallgäu 286.000 Euro, im Nürnberger Land 272.000 Euro. Das heißt, heute werden die Kommunen noch unverhältnismäßig hoch belastet. Wir sagen: Das muss sich ändern. Die Probleme sind noch nicht gelöst.

Allerdings – das ist richtig – macht der Gesetzentwurf der Staatsregierung einen kleinen Anfang. Es geht um die Verteilung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Bisher wurden diese Bundesmittel unabhängig von der tatsächlichen Belastung vor Ort verteilt. Die Konsequenz war, dass diejenigen Kommunen, welche aufgrund besonderer Konstellationen extrem hohe Kosten hatten, nicht besser entlastet wurden als Kommunen mit geringeren Kosten. Das war und ist ungerecht. Als Anwalt der Kommunen können wir zunächst einmal grundsätzlich sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf an den richtigen Stellschrauben gedreht wird. Durch den Gesetzentwurf kommt es zu einer anderen Art der Verteilung, das heißt zu einer Spitzabrechnung der für den flüchtlingsbedingten Mehraufwand durch den Bund zur Verfügung stehenden Gelder. Die Umverteilung soll jeweils einmal jährlich rückwirkend auf das Vorjahr bezogen erfolgen. Erstmals soll die Umverteilung im Jahr 2018 für das Jahr 2017 stattfinden. Allerdings – das muss man kritisch sagen – gehen die Jahre 2016 und 2015 leer aus. Wir haben konkret den Landrat von Landshut gefragt. Peter Dreier schreibt uns: Damit erhält unser Landkreis rund eine Million Euro mehr als im Jahr zuvor, sodass ein Großteil der Mehrausgaben für die Kosten für Unterkunft aufgefangen werden können. – Mit anderen Worten: Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das bedeutet aber nicht, dass alle Personal- und Sachkosten komplett übernommen werden.

Wir FREIE WÄHLER signalisieren unsere zunächst kritische Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und warten noch auf die Diskussionen im Ausschuss und auf die Beantwortung verschiedener Fragen, die noch offen sind. Natürlich erwarten wir auch noch Vorschläge vonseiten der Staatsregierung zur Reduzierung der Personal- und Sachkosten, für die Bayern zustän

dig ist. Hier ging es – das muss ich noch mal sagen – um die Verteilung der Bundesmittel. Aber noch mal, Herr Staatssekretär: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf grundsätzlich zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Dr. Fahn. – Unsere nächste Rednerin ist die Kollegin Kamm. Bitte schön, Frau Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in diesem Gesetzentwurf um die Verteilung von Bundesmitteln, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, damit diese an die Kommunen weiterverteilt werden. Es geht um die Art und Weise, wie das Land diese Bundesmittel an die Kommunen weiterverteilt. Man kann sich natürlich sehr über die Leistungen freuen, die auf Bundesebene geschaffen werden. Allerdings ist das, Herr Kollege Reichhart, kein Beispiel originärer bayerischer Sozialpolitik, sondern es ist letztendlich der Versuch, die Bundesmittel möglichst gerecht auf die Kommunen zu verteilen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die bisherige Entlastung der Kommunen von den KdU-Kosten wurde nicht passgenau, sondern sehr pauschal und ungerecht vorgenommen. Zu diesem Entlastungsausgleich des Bundes für die Kommunen kommt ein weiterer Entlastungsausgleich des Bundes für die Unterbringung von Geflüchteten. Sie wissen, dass die Kommunen an das Land Bayern 311 Euro pro Monat für jeden Geflüchteten bezahlen, wenn dieser selber kein Einkommen hat. Hier geht es um durchaus beträchtliche Mittel. Nach meiner Meinung haben diese die Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrages pro Jahr. Angesichts dieser Gebührensätze dürfen wir gespannt sein, ob die Bundesmittel ausreichen werden, um die erheblichen Belastungen der Kommunen allein durch die Unterbringungskosten, die der Freistaat von den Kommunen verlangt, auszugleichen. Diese Frage werden wir in den Beratungen klären.

Ein weiterer Punkt ist die Beteiligung des Bundes an den Bildungs- und Teilhabeleistungen der Kommunen. Viele Kommunen tun hier sehr viel und erbringen große Leistungen. Sie stellen allen Kindern einen Kindergartenplatz zur Verfügung. Andere Kommunen haben keine Flüchtlinge untergebracht und haben sich nicht darum gekümmert, dass alle Kinder von Geflüchteten einen Kita-Platz erhalten und bei der Bildung unterstützt werden. Auch solche Kommunen gibt es in Bayern. Nach diesem neuen Gesetzentwurf soll eine Spitzabrechnung erfolgen. Das ist sicherlich sinnvoll. Allerdings bin ich stutzig geworden, da nach

den Erläuterungen zu diesem Gesetzentwurf für die Abrechnung kein zusätzliches Personal erforderlich ist. Hier setze ich ein Fragezeichen.

Auch für die Umsetzung der Verteilung der vom Bund erbrachten Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz ist laut diesem Gesetzentwurf kein zusätzliches Personal vorgesehen. Hier geht es um die Anhebung des Vermögensschonbetrags bei der Sozialhilfe und um die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes von 26 auf 52 Euro für Werkstätten. Das alles ist sehr gut. Diese Leistungsverteilung soll aber auch im Wege einer Spitzabrechnung erfolgen. Für die Umsetzung dieses neu geschaffenen Verteilungsinstruments brauchen wir sicherlich Personalstellen.

Wir werden die Frage stellen, wie dieser Belastungsausgleich personell bewältigt werden kann, zumal schon im Gesetzentwurf festgestellt wird, dass es unterschiedliche Belastungsausgleiche gibt, bei denen nicht ganz klar ist, welche Kommunen schließlich mehr und welche weniger bekommen werden. – Die Diskussion über diesen Gesetzentwurf wird sicher spannend werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Kamm. – Für die Staatsregierung hat sich noch einmal Herr Staatssekretär Hintersberger gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Ersten Lesung ist es zwar nicht üblich, noch einmal ans Pult zu gehen, und selbstverständlich werden wir alle Fragen in den zuständigen Ausschüssen sehr intensiv behandeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines lasse ich aber nicht so stehen: Liebe Frau Kollegin Weikert, Sie haben hier etwas gesagt, was ich nur als böswillige Unterstellung bezeichnen kann, und behauptet, der Freistaat habe möglicherweise Mittel zurückgehalten, die der Bund dem Freistaat zum Zwecke der Weiterleitung an die Kommunen zugeleitet habe. Ich weise dies entschieden zurück!

(Beifall bei der CSU)

Die Regelung nach dem SGB II gibt es seit dreizehn Jahren. Mir ist nicht bekannt, dass die Kommunen in diesen dreizehn Jahren Klage geführt hätten, dass Mittel zurückgehalten worden wären. Ich möchte dies in aller Klarheit feststellen.

Herr Kollege Dr. Fahn, der Freistaat hatte bei der Durchleitung dieser pauschalen Bundesmittel immer die tatsächlich bei den Kommunen angefallenen Kos

ten im Fokus. Das hat Herr Kollege Dr. Reichhart noch einmal unterstrichen. Liebe Frau Kollegin Kamm, wir wollen die Lasten im Rahmen einer Jahresevaluation und eines Einnahmen- und Ausgabensaldos konkret und passgenau berechnen.

Sehen Sie sich einmal die alten Protokolle an. Das ist genau das, was Sie immer wieder angeregt und angemahnt haben. Wir haben dies damals abgelehnt, weil uns dies bei der Abwägung zwischen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und den konkreten Abstimmungen nicht vertretbar zu sein schien. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation haben wir eine Änderung der Gewichtung vorgenommen. Das habe ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ausgeführt. Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht, um die Kommunen, bei denen Kosten angefallen sind, pass- und zielgenauer zu entlasten.

(Beifall bei der CSU)

Einen Moment, Herr Staatssekretär. Frau Kollegin Weikert hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich eine Frage gestellt habe. Ich weise es zurück, dass Sie es als eine böswillige Unterstellung bezeichnen, wenn ich eine Frage stelle. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern (Drs. 17/17725) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatsminister Dr. Spaenle. Bitte sehr.

Herr Präsident, Hohes Haus! Wir wollen das bayerische Gymnasium wieder grundständig auf neun Jahre auslegen. Wir wollen damit auf gesellschaftliche Herausforderungen wie die Heterogenität der Schülerschaft und außerdem auf inhaltliche Anforderungen,

die das Gymnasium zu bewältigen hat, eine Antwort geben. Wichtig ist uns dabei, die Qualität und das Anforderungsniveau des bayerischen Gymnasiums zu erhalten. Deshalb werden wir nicht einfach die Jahreswochenstunden durch neun statt durch acht teilen, wie dies in Niedersachsen der Fall gewesen ist. Wir wollen vielmehr zusätzlich investieren. Das neue Gymnasialjahr wird zusätzlich mit 17 bis 19 Stunden ausgestattet, damit es die inhaltlichen Anforderungen erfüllen kann.

Wir wollen die zweite Fremdsprache in der 6. Jahrgangsstufe belassen, um den Zeitgewinn als pädagogische Lernfläche für die Fremdsprachen nutzen zu können. Das bedeutet natürlich, dass an den sprachlichen Gymnasien die dritte Fremdsprache bereits in der 8. Jahrgangsstufe einsetzen wird. Somit steht also mehr Vermittlungszeit zur Verfügung.

Der mittlere Abschluss soll nach der 10. Jahrgangsstufe erworben werden, wie das schon bisher der Fall ist. Wir werden eine völlig neue 11. Jahrgangsstufe einführen, bei der natürlich ein Lernfortschritt bei den Fächern im Mittelpunkt steht, die aber auch die Möglichkeit bieten soll, wissenschaftliche Propädeutik, also vorwissenschaftliche Arbeitsformen, stärker als bisher einzuüben. Wir wollen eine stärkere Berufsorientierung. Wir wollen, so ist die Überlegung, die P-Seminare aus der Oberstufe in diese 11. Jahrgangsstufe einbetten, um dort die Möglichkeit zu eröffnen, ein größeres Werkstück selbstständig oder im Team zu erarbeiten.

Wir wollen es ermöglichen, mit weiteren Unterrichtsformen wie zum Beispiel dem Epochalunterricht oder mit Projektwochen einen anspruchsvollen Einstieg in die gymnasiale Oberstufe zu erreichen. Die gymnasiale Oberstufe soll ihre Struktur im Kern mit dem FünfFächer-Abitur beibehalten. Zu gegebener Zeit werden wir aber über die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe zu sprechen haben.

Unser Ansatz besteht darin, dass die Schülerinnen und Schüler auch am Gymnasium eine unterschiedliche Lernzeit angeboten bekommen, wie das bereits in anderen Teilen des bayerischen Bildungswesens der Fall ist. Diese, populär gesagt, "Überholspur" wird es ermöglichen, dass die jungen Menschen mit einer zusätzlichen Unterstützung durch Begleitkurse in den Kernfächern am Ende der 10. Jahrgangsstufe die 11. Jahrgangsstufe auslassen oder dieses Jahr für einen strategisch eingesetzten Auslandsaufenthalt nutzen können. In der Bundesrepublik Deutschland wäre es in dieser Form einmalig, dass dies in ein grundständiges gymnasiales Modell eingebettet ist.

Wir wollen bei bestimmten Themenfeldern eine inhaltliche Verstärkung vornehmen, die in der Stundentafel des achtjährigen Gymnasiums nicht möglich gewesen ist. Das sind insbesondere die Bereiche Digitalisierung und Informatik sowie politische Bildung. Auch das wollen wir mit zusätzlichen Stunden stärker abbilden.

Was die Weiterentwicklung der Stundentafel angeht, sind wir in sehr guten Gesprächen, in abschließenden Feinabstimmungen – wenn man so will – mit der gymnasialen Schulfamilie. Wir wollen das zeitnah zum Abschluss bringen und dem Hohen Haus natürlich auch vorstellen. Auch das bedeutet: Wir wollen kein Fach schlechter stellen; wir wollen die Kernfächer stärken. Wir wollen in diesen Bereichen, die ich genannt habe, und auch in anderen zusätzlich investieren – ich habe das deutlich gemacht –, um das bayerische Gymnasium für die Herausforderungen, die eine heterogene Schülerschaft mit einem Anteil von 40 % bedeutet, fit zu machen. Das macht zusätzliche Themenstellungen notwendig, die ein anspruchsvolles, qualitätsvolles Abitur sicherstellen und den jungen Menschen, die unterschiedlich lange Lernzeit benötigen, diese Chancen auch eröffnen. Das ist mit diesem Gesetzentwurf verbunden, den ich dem Haus vorschlagen möchte. – Wir freuen uns auf die intensiven Beratungen hier im Hohen Haus.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Damit eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich darf die Redezeiten als bekannt voraussetzen. Die fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm und Günther Felbinger können jeweils bis zu zwei Minuten sprechen. Erster Redner: Herr Kollege Güll. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist heute ein guter Tag für Bayerns Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch Lehrkräfte, weil mit diesem Gesetzentwurf die Rückkehr zum G 9, die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in das Hohe Haus eingebracht wird. Wenn man so will, ist das eine uralte Forderung der letzten Jahre, auch der SPD-Fraktion.

Die Frage wird sein, ob diese neun Jahre im künftigen Gymnasium auch eine gute Zeit werden. In dem Gesetzentwurf steht wie in unseren Gesetzentwürfen von 2014 und 2017 nur ein wesentlicher Satz, nämlich dass der Artikel 9 geändert wird, die Laufzeit von 12 auf 13 Jahre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon interessant, heute in dem Gesetzentwurf genau die Argumente zu lesen, die wir hier in den letzten zwei, drei Jahren für eine Verlängerung auf neun Jahre vorgebetet und dafür in der Regel nur Hohn und Spott und die Feststellung geerntet haben, man brauche eigentlich keine Änderung des Gymnasiums, das G 8 sei erfolgreich. Wenn man genau hinschaut, zumindest auf das, was man im Problemaufriss lesen kann, findet man nach wie vor die Widersprüche, die Sie, liebe CSU-Fraktion, offensichtlich immer noch mit sich herumtragen. Einerseits beschreiben Sie im ersten Absatz, wie erfolgreich und gut das G 8 doch gewesen sei. Ich frage mich, warum Sie es dann ändern.