Hans Reichhart
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie stark haben wir 2016 über das Verfassungsschutzgesetz gestritten? – Wir haben Argumente abgewogen. Wir, die CSU-Fraktion, haben uns aus manchen Reihen des Plenums beschimpfen lassen müssen, weil wir die Altersgrenze abgeschafft haben. Wir, die CSU-Fraktion, haben über viele Punkte der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes diskutiert und sie für richtig befunden.
Wenn wir uns die bisherige Entwicklung ansehen, dann können wir feststellen, dass einige Länder nachgezogen haben. Der Blick über die bayerische Grenze zeigt, dass wir nicht so falsch gelegen haben können. Wenn man die Diskussionen zum Bundestagswahlkampf betrachtet, zeigt sich, dass wir 2016 bereits Maßstäbe gesetzt haben. Wir haben 2016 bereits Maßnahmen ergriffen, die sich im Nachhinein als richtig und wichtig herausgestellt haben. Baden-Württemberg hat in Teilen bereits nachgezogen. Hessen arbeitet weiterhin an der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes. Man kann wirklich sagen: Wir haben Benchmarks gesetzt. Wir haben uns als Musterknaben im Bereich der Rechtsetzung gezeigt. Wir waren Vorreiter, die in puncto Sicherheitsarchitektur einiges geleistet haben. Darauf können wir stolz sein. Wir werden das auch weiterhin machen. Wir setzen diesen Weg, der für uns seit 2016 ein dynamischer war, fort. Im Jahre 2016 haben wir immer gesagt: Wir werden nicht stehen bleiben. Wir wollen uns weiterhin anschauen, was in der Rechtsprechung und in der Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern passiert.
Diesen Weg setzen wir nun fort. Wir gehören zu den Ersten, die den harmonisierten Rahmen der Innenministerkonferenz vom Dezember 2017 umsetzen. Wir wollen auch die bundeseinheitliche Zusammenarbeit weiter stärken. Der Wirkbereich des Verfassungs
schutzes endet nämlich nicht an den Ländergrenzen. Wir brauchen den Austausch mit anderen Bundesländern und mit unseren Partnern, die wir jenseits der bayerischen Grenze haben. Deswegen wollen wir diesen Weg gehen, und wir werden ihn gehen.
Daneben steht selbstverständlich das BKA-Urteil. Es hat uns damals mitten im Gesetzgebungsprozess erwischt. Wir standen mitten im Gesetzgebungsprozess, und wir haben über Jahre hinweg analysiert: Was müssen wir machen? Wie soll das Urteil ausgelegt werden? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen? – Auch hier werden wir selbstverständlich anpacken und werden in vielen Bereichen mehr Rechtssicherheit schaffen. Wir werden gewährleisten, dass wir in Bayern nicht nur ein sehr, sehr gutes Gesetz haben, sondern auch ein Gesetz, das in vollem Umfang auf dem Boden des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln. Wir bekommen eine bessere Vernetzung, eine effektivere Zusammenarbeit und ein Stück mehr Rechtssicherheit, und wir bleiben weiterhin Vorreiter in Sachen Sicherheit. Ich glaube, das muss auch der Anspruch Bayerns und Deutschlands sein: Sicherheit ist in Bayern zu Hause, und das wird auch weiterhin so bleiben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf treten wir wiederum in den Prozess ein. Wir werden uns über das neue Polizeiaufgabengesetz wie auch über die Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes unterhalten, Herr Kollege Schindler. Ich bin ganz froh darüber, dass wir die Anhörung, die auch Sie bereits genannt haben, durchführen werden. Dazu sind die verschiedensten Experten geladen. Wir können ihre Meinungen einholen und erfahren, wo wir nachbessern müssen bzw. was wir anders, vielleicht auch besser machen können. Insoweit freue ich mich darüber, dass wir gemeinsam dieser Anhörung entgegenblicken. Vielleicht ergibt sich dabei auch die Gelegenheit – die Fraktion der GRÜNEN hat 2016 einen eigenen Gesetzentwurf zum Verfassungsschutzgesetz angekündigt –, zu sehen, wo sich die einzelnen Fraktionen hier im Bayerischen Landtag unterscheiden. Die SPD hat bereits ein sehr, sehr umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Insoweit wollen wir gemeinsam diesen Weg beschreiten. Lassen Sie uns nicht nur von Sicherheit reden, sondern auch dementsprechend handeln. Die Sicherheit wird für uns in Bayern auch weiterhin oberste Priorität haben. Deswegen gehen wir gemeinsam in diesen Prozess; lassen Sie uns das Gesetz jetzt in die Ausschüsse überweisen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den verabschiedeten Änderungen des CSU-Antrags halten die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Fraktion Wort: Wir entlasten im wahrsten Sinne des Wortes unsere Bezirke.
Gleichzeitig schaffen wir in der Asylpolitik weiterhin Strukturen, indem wir die Möglichkeiten aufgreifen, die uns der Bund eröffnet. Wir differenzieren sehr
stark nach Personen mit Bleibeperspektive und Personen, denen diese Perspektive fehlt.
Lassen Sie mich jedoch zunächst zur Kostenerstattung kommen. Wir sind uns im Hohen Hause darüber einig, dass auf allen Ebenen, die in den letzten Jahren und Monaten in der Asylpolitik tätig gewesen sind, vieles geleistet wurde. Die freien Träger, viele Ehrenamtliche und auch die staatlichen Strukturen haben Enormes geleistet. Somit konnten nicht nur die Belastungen verwaltet werden, sondern es konnten auch Abhilfe und geordnete Strukturen geschaffen werden, um den Menschen das Ankommen zu ermöglichen. Unsere Bezirke haben hier einen sehr, sehr großen Beitrag geleistet. Sie sind für die Jugendhilfe und für die Betreuung von Personen bis zu 18 Jahren zuständig.
Die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung halten Wort, indem wir dazu stehen und sagen: Ja, wir übernehmen die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wir leisten bis Ende 2018 einen Betrag in Höhe von bis zu 112 Millionen Euro. Allein diese Summe zeigt, dass wir niemanden im Stich lassen. Wir sind ein Partner für die Bezirke. Der Bayerische Landtag erkennt die Arbeit, die in den Bezirken geleistet wird, an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen jedoch keinen Zwang. Wir drängen niemanden in irgendeine Richtung. Anders als es manche Änderungsanträge oder manche Wortbeiträge vermuten lassen, bleiben wir weiterhin bei der Entscheidungshoheit der Jugendämter. Die Jugendämter sollen weiterhin nach fachlichen Kriterien entscheiden, welche Unterstützung ein junger Mensch braucht. Die Jugendämter sollen entscheiden, ob sozialpädagogisch betreutes Wohnen oder heilpädagogische Ansätze notwendig sind. Es kann auch sein, dass einem Jugendlichen nur das Ankommen in Deutschland und die ersten Schritte ermöglicht werden müssen. Für traumatisierte Jugendliche sind elementare und speziell abgestimmte Maßnahmen notwendig, um Traumata und schreckliche Erlebnisse zu verarbeiten.
Wir wissen, welche wertvolle Arbeit in den Einrichtungen geleistet wird, um Menschen an die Hand zu nehmen und ihnen das Ankommen in Bayern und Deutschland zu ermöglichen. Wir wissen diese wertvolle Arbeit zu schätzen. Wir alle sind beinahe wöchentlich draußen in den Einrichtungen vor Ort, hören uns die Sorgen und Nöte an und greifen sie auf. Wir wollen den Einrichtungen nichts wegnehmen, sondern mit ihnen gemeinsam diesen Prozess weiterentwickeln. Deshalb werden wir die Einrichtungen selbst
verständlich beteiligen, wenn es um die Ausarbeitung der neuen Richtlinien geht. Wir können gemeinsam zielgerichtete Angebote für Jugendliche entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schätzen die Arbeit, die in den Einrichtungen geleistet wird, nicht nur, sondern nehmen sie auch sehr ernst. Das werden wir auch in Zukunft tun.
Wir brauchen jedoch eine differenzierte Betrachtung. Wir dürfen nicht alle über einen Kamm scheren. Wir müssen den Jugendlichen, der zu uns kommt, einzeln betrachten. Wir dürfen ihm nicht Maßnahmen eröffnen, die er gar nicht braucht. Die Maßnahmen sollten vielmehr zielgerichtet auf den Jugendlichen abgestellt werden, selbst wenn es sich nur um eine "WG-Lösung" handelt. Deswegen stehen wir hinter dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung. Die Zustimmung sowohl der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege als auch der Kommunen zeigt, dass wir wirklich auf dem richtigen Weg sind.
Im Endeffekt können wir stolz auf das sein, was in Bayern von allen Beteiligten auf allen Ebenen, von den Ehrenamtlichen, von den Hauptamtlichen und von der Verwaltung, geleistet wird. Diese Anerkennung werden wir unseren Einrichtungen auch weiterhin zugutekommen lassen. Wir sehen uns weiterhin als Partner sowohl der Bezirke als auch der Einrichtungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen bei den Flüchtlingen, die zu uns kommen, auch differenzieren. Damit komme ich zum zweiten Teil dieses Gesetzespakets mit dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion. Wir müssen zwischen Menschen mit Bleibeperspektive und Menschen ohne Bleibeperspektive differenzieren. Wir müssen zwischen Menschen, die schnell ankommen und sich integrieren müssen, und Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, unterscheiden. Zu den Menschen ohne Bleibeperspektive müssen wir sagen: Macht euch damit vertraut, dass ihr wieder in eure Heimatländer zurückkehrt. Macht euch damit vertraut, wir ihr am besten daheim ankommt. Bei uns habt ihr keine Perspektive, dauerhaft Asyl zu bekommen. An dieser Stelle müssen wir zielgerichtete Lösungen finden. Diesen Beitrag leisten wir mit dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion. Wir nutzen eine Öffnungsklausel, die uns durch den Bund ermöglicht wurde.
Alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag mit Ausnahme der LINKEN und der AfD – von der AfD gab es noch keine Äußerungen hierzu – wollen Ordnung in der Asylpolitik. Menschen, die eine Perspektive haben, wollen wir das Bleiben ermöglichen. Andererseits wollen wir denjenigen, die keine Bleibeperspektive haben, ehrlich ins Gesicht sagen: Wenn
ihr keine Perspektive habt, erkennt dies auch an. Wir wecken keine falschen Erwartungen. Stattdessen konzentrieren wir uns auf diejenigen, die wirklich Hilfe brauchen. Mit der Verlängerung des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen erleichtern wir selbstverständlich auch die Rückführung der Menschen in ihre Heimatländer. Wir erleichtern den Weg zurück. Auf diese Weise fokussieren wir die Leistung auf diejenigen Menschen, die sie wirklich brauchen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der geänderten Form zuzustimmen. Die Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN werden wir ablehnen. Die Jugendhilfe bleibt zuständig. Es besteht weitgehender Konsens darüber, zunächst den unbegleiteten Minderjährigen zu helfen. Wir werden eine Kostenerstattung auf den Weg bringen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzespaket.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in den letzten Tagen eine der Gedenkfeiern zur Reichspogromnacht besucht hat, der hat viel von dem mitgenommen, was, wie ich glaube, uns alle bewegt. Er hat mitgenommen, dass diese Vorfälle, die damals geschehen sind, sich nicht wiederholen dürfen. Wir müssen alles dagegen tun, dass jeder Ansatz, dass sich so etwas wiederholen könnte, schon im Keim erstickt wird.
Ich komme aus einem Landkreis, in dem es früher eine starke jüdische Gemeinde gab. Wir hatten mehrere Synagogen. Bei diesen Gedenkfeiern hat mich etwas aber sehr beunruhigt und mitgenommen. Bei den Feierlichkeiten waren viele ältere Leute, Menschen, die schon im gesetzten Alter waren. Gefehlt hat aber die Jugend, gefehlt haben Leute unter 50 Jahren, und es wäre wichtig gewesen, dass auch sie gesagt hätten: Ja, wir gedenken, wir nehmen das auf. – Ich bin deshalb froh, dass wir heute über dieses Thema reden. Ich bin froh, dass wir darüber sprechen, dass wir etwas gegen den Rechtsextremismus tun müssen, dass wir dagegen engagiert vorgehen müssen. Es ist ein Thema, das uns alle beschäftigen muss, das auf der politischen Agenda stehen muss. Ich glaube, diese Einsicht teilen wir alle.
Als Demokraten teilen wir auch alle das Ziel, dass Rassismus, Unterdrückung, Unrechtsstaatlichkeit, Verfolgung, Mord und Benachteiligung in unserem Land nie wieder Tür und Tor geöffnet werden dürfen. Allerdings, und das stelle ich mit Bedauern fest, unterscheiden uns die Maßnahmen, die Mittel und die Wege, wie wir dieses Ziel erreichen wollen. Bei uns, bei der CSU, steht dabei an erster Stelle, dass wir den Extremismus in jeder Form bekämpfen, dass wir ihn in allen Erscheinungsformen verurteilen. Das gilt gleichermaßen für Rechtsextremismus, für Linksextremismus, für Islamismus, für Ausländerextremismus, für jede Form von Ausländerfeindlichkeit, für Antisemitismus, Rassismus, Demokratiefeindlichkeit und Antitoleranz. All dem werden wir entschieden entgegentreten, und dem müssen wir auch entschieden entgegentreten. Liebe Kollegen, ich glaube, diesen Satz können wir alle unterschreiben.
Wir können auch alle unterschreiben, dass wir das Zusammenwirken von präventiven, deradikalisierenden und repressiven Maßnahmen entschieden in den Vordergrund unserer Bemühungen stellen müssen.
Deshalb haben wir mit dem Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus in der Vergangenheit schon einiges erreicht. Wir haben Personen zusammengebracht, wir haben Personengruppen zusammengebracht. Wir sind auch der festen Überzeugung, dass präventive Angebote stetig ausgebaut werden müssen. Das bedeutet auch, dass wir eine bessere Verzahnung brauchen, ein besseres Miteinander, eine bessere Beteiligung der Länder im Rahmen der Bundesprogramme, so, wie das bei "Demokratie jetzt", bei "Demokratie leben!" gegeben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt aber auch, dass wir uns nicht gegenseitig das Leben schwer machen sollten. Wir sollten uns auch sagen, wenn jemand Ansatzpunkte hat, dann verhindern wir die Diskussion nicht. Ich erachte es – entschuldigen Sie – als etwas scheinheilig, hier davon zu reden, dass wir jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und gemeinsam etwas dagegen tun müssen, wenn dann manche Personen oder Gruppierungen hier in diesem Parlament verhindern, dass beispielsweise Prof. Hartleb seine Studie vorstellen kann, die er für München erstellt hat. Liebe Kollegen, so kann das nicht gehen. Wir können nicht sagen, wir erstellen Studien, und dann bremsen wir die Ergebnisse aus, weil uns irgendjemand unlieb ist oder weil uns eine Gruppierung unlieb ist. Dann können wir doch nicht verhindern, dass Prof. Hartleb seinen Vortrag hält. Das verstehe ich nicht unter einem Miteinander. Sie müssen sich das vorhalten lassen. Wenn wir sagen, wir kämpfen gemeinsam gegen den Rechtsextremismus, dann muss das gemeinsame Ziel im Vordergrund stehen. Darum sollten wir nicht aus parteitaktischem Kalkül irgendetwas machen, sondern dann müssen wir das Ziel gemeinsam vor Augen haben und gemeinsam dafür kämpfen.
Im Gegensatz zu Ihnen steht für uns auch eines an vorderster Stelle, nämlich dass wir klar hinter unserem bayerischen Verfassungsschutz stehen. Wir wollen seine Öffentlichkeitsarbeit intensivieren. Wir wollen, dass er Aufklärungsarbeit leistet. Wir wollen auch, dass er seinen Sachverstand an den Schulen einbringt. Wir wollen mit verlässlichen Zahlen gegen Extremismus eintreten und präventive Arbeit machen. Die CSU-Fraktion steht deshalb ganz klar hinter dem Handlungskonzept des Freistaats Bayern gegen Rechtsextremismus. Wir stellen uns hinter repressive und präventive Maßnahmen. Wir stehen hinter seiner dynamischen und kontinuierlichen Weiterentwicklung. Alles andere, liebe Kollegen, wäre auch unglaubwürdig. Es würde der Bedrohungslage widersprechen. Wann immer wir neue Erkenntnisse haben, und wir sind froh über neue Erkenntnisse, nehmen wir diese selbstverständlich auf. Diese Erkenntnisse müssen aber schnell in das neue Konzept. Wir dürfen nicht warten, bis ein kompliziertes Evaluierungsverfahren
durchgeführt wird, das viele Kräfte und Kapazitäten bindet. Liebe Kollegen, diese Kapazitäten brauchen wir für den Kampf gegen den Rechtsextremismus. Wir brauchen sie nicht dafür, um mit viel Kraft und Mühe, mit viel Geld, alles zu hinterfragen.
Ich unterstelle niemandem böse Absichten, aber mit ideologischen Scheuklappen, wie ich sie manchmal bei diesem Thema erlebe, kommen wir nicht weiter. Für uns muss im Vordergrund stehen, dass wir Extremismus, egal in welcher Form, mit der vollen Härte des Gesetzes bekämpfen, mit allen Maßnahmen des Rechtsstaates und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Wir haben es in der Vergangenheit gezeigt: Wir haben die Zellen in Bamberg ausgehoben, wir haben Pegida, den "III. WEG", die "Reichsbürger" genau beobachtet. Für uns steht im Vordergrund, dass zunächst einmal der Staat diesen Extremismus bekämpfen muss. Es ist oberste Aufgabe des Staates, hier entschieden zu sagen: Stopp, bis hierher, nicht weiter. Der Boden des Grundgesetzes darf nicht verlassen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bauen aber auch auf die Zivilgesellschaft. Wer den Staat, wer seine Strukturen missachtet, der muss auch von der Zivilgesellschaft ausgegrenzt werden, dem muss auch die Zivilgesellschaft entschieden entgegentreten. Liebe Kollegen, wir brauchen deshalb beides, den Staat auf der einen Seite und die Zivilgesellschaft, das Miteinander, das Mitwirken auf der anderen Seite. Ich würde mich deshalb freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen würden, wenn wir hier etwas gemeinsam erreichen könnten.
Wenn man sich die Anträge der SPD und der GRÜNEN anschaut, dann spricht aus ihnen in besonderem Maße Misstrauen gegenüber dem Staat und den Sicherheitsbehörden. Die Anträge sind in vielen Bereichen von starker Ideologie getragen, aber nicht davon, dass man sagt: Wir wollen gemeinsam dem Extremismus entgegentreten.
Wir stellen uns der Evaluation. Die Evaluation ist ein dauernder Prozess. Wir wollen, dass die Mittel effektiv verwendet werden und dass nicht nur ein staatliches Programm gefahren wird. Wir alle wissen, dass staatliche Programme immer einer Qualitätssicherung unterliegen, dass staatliche Programme immer evaluiert werden, und dafür brauchen wir keine Doppelstrukturen. Dafür ist die interne Evaluation die richtige Maßnahme.
Gleiches gilt für die Vernetzung mit der Zivilgesellschaft. Ich habe es schon gesagt: Die Zivilgesellschaft ist für uns ein entscheidender und wesentlicher Fak
tor. Wir haben eine Landeskoordinierungsstelle, wir haben ein Wertebündnis, wir haben viele Maßnahmen, mit denen wir die Zivilgesellschaft stärken, mit denen wir sie aufnehmen und sagen, beteiligt euch, engagiert euch, macht es mit dem Staat zusammen. Auch dazu brauchen wir keine Doppelstrukturen. Wir brauchen keine neue Koordinierungsstelle in der Staatskanzlei. Wir arbeiten jetzt bereits ressortübergreifend zusammen. Inneres, Bildung, Soziales und Justiz, alle relevanten Akteure sitzen bereits jetzt an einem Tisch, ohne dass wir neue Bürokratie und Stellen brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fördern unglaublich viele weitere Maßnahmen. Wir haben das Bündnis für Toleranz, für das wir jährlich 75.000 Euro ausgeben. Wir haben Koordinationsfachveranstaltungen, zu denen wir auch immer wieder eingeladen werden, bei denen wir Parlamentarier aufgefordert werden, mit den Akteuren der Zivilgesellschaft zu diskutieren. Wir haben die Landeskoordinierungsstelle. Wir haben "jugendschutz.net", wir haben das Netzwerk "Schule ohne Rassismus", das wirklich tolle Arbeit leistet, und wir haben die BIGE, die hier tätig ist und die vieles macht. Insgesamt haben wir ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement. Aber auch der Staat muss ganz deutlich Flagge zeigen.
Einem weiteren Punkt in Ihren Anträgen möchte ich auch entgegentreten. Sie wollen Aussteigerprogramme auf die Zivilgesellschaft übertragen. Hier ist zuallererst der Staat gefordert. Der Staat kann nicht nur die Leute auf Gefahren hinweisen, er kann auch Schutz geben. Er kann denjenigen, die sich aus dem rechtsextremen Umfeld zurückziehen, Schutz geben. Keine private Einrichtung kann so gut schützen wie der Staat. Die Angebote des Staates sind wertneutral und unentgeltlich. Bei einer Bedrohung für Leib und Leben darf es keine Kompromisse geben.
Gleiches gilt für die Arbeit der BIGE. Die BIGE wird permanent infrage gestellt. Permanent wird infrage gestellt, ob der Verfassungsschutz an Schulen gehen soll. Die Aufklärungsarbeit, die vom Verfassungsschutz geleistet wird, ist zielgruppenorientiert und wertneutral. Sie ist profund und in der Analyse präzise. Wer anders als die Leute, die wirklich an der Front stehen, sollen zeigen, was passiert und welche Maßnahmen ergriffen werden? – Deswegen sind wir auch stolz auf die BIGE und die Bildungsarbeit, die dort geleistet wird.
Ich kann es auch aus persönlicher Erfahrung sagen. Wir sind stolz darauf, dass der Verfassungsschutz ein toller Ansprechpartner für die Kommunen ist. Ich komme aus einer Gemeinde, in der einmal infrage stand, ob die NPD eine Diskothek kauft. Ich muss
sagen, wir konnten uns auf den Verfassungsschutz verlassen. Wir konnten uns auf die Beratungsangebote des Verfassungsschutzes verlassen. Wir wussten, dass wir beim Verfassungsschutz gut aufgehoben sind, dass wir in ihm einen Partner haben, der mit uns zusammen das braune Gesocks abhält und sagt: Wir wollen euch bei uns nicht haben. – Dafür bin ich immer noch dankbar; denn der Verfassungsschutz war wirklich ein Partner. Ich glaube, deswegen sollten wir auch hinter dem Verfassungsschutz stehen und sagen: Ihm vertrauen wir, und auf ihn kann sich auch die bayerische Bevölkerung verlassen.
Gleiches gilt – das ist der letzte Punkt, den ich noch aufgreifen möchte – für die wissenschaftlichen Diskussionen. Wir verzetteln uns in wissenschaftlichen Diskussionen darüber, ob wir eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit akzeptieren wollen oder nicht. Wir, die CSU, sagen ganz deutlich: Das ist für uns kein wissenschaftlicher Ansatz. Es ist ein Ansatz, der die Bevölkerung unter einen Generalverdacht stellt. Es ist ein Ansatz, bei dem Ängste nicht ernst genommen werden, sondern mit dem große Teile der Gesellschaft, teilweise sogar die Mitte der Gesellschaft, in eine bestimmte Ecke gestellt werden. Deswegen ist das für uns kein Ansatz, dem wir folgen werden. Deswegen werden wir Ihre Anträge ablehnen, deswegen können wir diesen Vorschlägen nicht nachgeben.
Daher der Appell von unserer Seite: Lassen Sie uns zusammen an diesem Konzept weiterarbeiten. Lassen Sie uns zusammen das bestehende Konzept weiterentwickeln. Lassen Sie uns miteinander am selben Strang ziehen. Verzetteln wir uns nicht in ideologische Debatten. Führen wir keine Debatten mit Scheuklappen oder dergleichen, weil wir dem Staat oder dem Verfassungsschutz misstrauen. Lassen Sie uns alles zusammen machen. Lassen Sie uns zusammen kämpfen. Darum bitte ich. Daher werden wir an den Ausschussvoten festhalten, liebe Kollegin Schulze. Wir werden Ihren Anträgen nicht zustimmen, ich darf aber um Zustimmung zum CSU-Antrag bitten.
Doch!
Das habe ich nicht gesagt.
Liebe Kollegin Schulze, wir haben uns sehr intensiv über diese Fragen ausgetauscht. Wir haben im Innenausschuss sehr intensiv darüber diskutiert. Wir sind nicht immer einer Meinung in diesen Fragen, was aber auch nicht schlimm ist, solange man auf dasselbe Ziel hinarbeitet. Dieselbe Zielrichtung geht aber manchmal verloren, wenn Diskussionen ausgebremst werden oder wenn andere bewusst ausgegrenzt werden. Sie können uns ernst
nehmen in der Absicht, dass wir die Zivilgesellschaft weiter fördern wollen. Wir fördern die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus beim Bayerischen Jugendring – das ist ein bayerisches Programm – mit jährlich über 80.000 Euro. Dafür setzen wir auch eigene bayerische Mittel ein. Wer sich dort ein bisschen umhört, weiß auch, dass wir sehr engagiert tätig und auch mit unseren eigenen Stellen tätig sind. Deswegen fördern wir auch Projekte wie "Schule ohne Rassismus", die vieles machen. Auch das ist ein bayerisches Programm, das bayernweit getragen wird. Dafür engagieren wir uns stark. Wir haben in der Opferberatung auch zusammen mit der Zivilgesellschaft eigene Strukturen aufgebaut, die wir selber finanzieren. Damit leisten wir einen Beitrag, auf den wir stolz sind und den wir fortsetzen werden.
Was die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit anbelangt, möchte ich nur einen Punkt herausgreifen. Ich habe gedacht, wir seien uns darin einig. Die vergangenen Wochen, Monate und sogar Jahre sollten uns eine Lehre sein. Wir sollten Ängste gewisser Teile der Bevölkerung, die auch einen signifikanten Teil der Bevölkerung darstellen, ernst nehmen. Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist in der Wissenschaft umstritten. Das wissen Sie selber. Viele Wissenschaftler sagen, das ist kein Instrument, auf das ich mich verlassen kann. Man arbeitet dabei mit ganz pauschalen Aussagen und Wertungen, die an manchen Sätzen festgemacht werden, bei denen es um Ängste vor Überfremdung geht.
Ich glaube, wir müssen tiefer gehen. Wir müssen die Ängste aufgreifen und fragen, was dahintersteckt. Wir dürfen jemanden nicht sofort in eine Ecke stellen. Deswegen lehnen wir diese Wertung ab. Wir werden Ihren Forderungen nicht nachkommen. Wir können gerne in eine wissenschaftliche Diskussion einsteigen. Das haben wir auch im Rahmen der Anhörung schon gemacht. Ich befürchte aber, dass wir bei dem Punkt leider nicht zusammenkommen werden.
Herr Kollege Ritter, zunächst mal: Ich habe schon ausgeführt – und Sie wer
den es in vielen Diskussionen auch im Innenausschuss, in dem Sie ja manchmal zu Gast sind, mitbekommen haben –, dass wir sehr wohl die Zivilgesellschaft fördern und auch dementsprechend Maßnahmen ergreifen. – Punkt eins.
Punkt zwei: Sie haben selber ausgeführt, dass man wissenschaftliche Überlegungen, wissenschaftliche Anstrengungen, wissenschaftliche Punkte in der einen und in der anderen Richtung sehen kann. Wir haben für uns festgehalten, dass der Begriff der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit nicht der Punkt ist, dem wir folgen wollen, dass das nicht der Punkt ist, den wir sehen. Er weist aus meiner Sicht methodische Schwächen auf; deswegen möchte ich mich ihm nicht anschließen. Das ist, glaube ich, genauso zu akzeptieren, wie ich eine andere Sicht akzeptieren muss und auch akzeptieren werde. Es gibt in der Wissenschaft immer verschiedene Meinungen, verschiedene Punkte, verschiedene Aspekte, die für das eine oder für das andere sprechen. Irgendwann mal bildet man sich ein Urteil, und dieses Urteil haben wir uns, habe ich mir gebildet. Deswegen komme ich für mich zum Schluss – und ich habe mich sehr, sehr intensiv mit der Materie beschäftigt –, dass das eben für mich nicht der Standard ist, dem ich folgen möchte, nicht der Standard, den ich als fundiert, als sachlich ansehe, und den ich auch als wissenschaftlich ansehe. Und deswegen lehne ich die Folgerungen, die die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Methodik anwendet, vielfach ab und komme zum Schluss, dass wir Ihnen deswegen auch bei diesen Anträgen nicht folgen können.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Herrn Kollegen Roos zustimmen, dass wir alle von der Insolvenz der Air Berlin überrascht wurden. Niemand hat damit gerechnet, dass diese Insolvenz so schnell
kommen wird. Diese Insolvenz hat Deutschland mit Wucht getroffen. Eines möchte ich aber sagen: Durch die Insolvenz der Air Berlin hat sich gezeigt, wie gut das Zusammenspiel zwischen der CSU in Person von Alexander Dobrindt und der SPD in Person von Brigitte Zypries funktioniert hat. Sofort wurde eine Regelung auf die Füße gestellt, mit der die Fortführung des Betriebs der Air Berlin gewährleistet wurde.
Dies war der erste und auch der wesentliche Schritt, um Arbeitsplätze überhaupt retten zu können. Damit konnte der Flugbetrieb fortgeführt und ein totales Chaos an den Flughäfen verhindert werden. Diesen Erfolg können sich diese beiden großen Parteien hier im Bayerischen Landtag zugutehalten. Wir haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass Arbeitsplätze gerettet werden können und eine Fortsetzung des Flugbetriebs ermöglicht wurde.
Herr Kollege Roos, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir alle derzeit keine Ahnung haben, wie es weitergehen wird. Da möchte ich Ihnen ausdrücklich recht geben. Wir wissen nicht, was in den Verträgen steht, wie viele Mitarbeiter übernommen werden und was sonst noch alles passieren wird. Wir wissen nur, dass heute um 12.00 Uhr wohl ein Vertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Deutschen Lufthansa vor dem Notar unterzeichnet wurde. Ob der Vertrag verlesen wurde und was in diesem Vertrag steht, wissen wir nicht. Ich denke, das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Haus.
Wir wissen auch nicht, ob und wie viele Arbeitnehmer in Bayern betroffen sein werden. Wir wissen nicht, welche Qualifikation die betroffenen Mitarbeiter haben. Sehen Sie es mir bitte nach: Angesichts der Arbeitsmarktsituation am Standort Freising mache ich mir um die hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger Sorgen; denn diese werden im Gesamtgeflecht des Flughafens München unterkommen und eine Beschäftigung finden.
Wir wissen auch nicht, welcher Teil des prognostizierten Milliardenbetrages, der in der Presse als Verkaufserlös genannt wird, überhaupt in das Vermögen der Air Berlin überführt werden wird. Entscheidend ist aber, dass wir nicht wissen, ob es eine Einigung zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat gibt, eine Transfergesellschaft zu gründen. Das ist auch der Knackpunkt Ihres Dringlichkeitsantrags. Ohne eine solche Einigung und den Willen der Beteiligten, eine Transfergesellschaft zu gründen, können wir nichts machen. Diese beiden Beteiligten müssen zusammenstehen und sagen: Wir wollen eine Transfergesellschaft.
Lieber Herr Kollege Roos, ich finde Ihren Dringlichkeitsantrag ehrenwert. Auf dieser Tatsachengrundlage können wir diesem Antrag aber nicht zustimmen. Sie stochern mit diesem Dringlichkeitsantrag komplett im Nebel. Wir haben keine Basis, auf der wir entscheiden könnten. Wir haben in Bayern Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit sich der Freistaat an Transfergesellschaften beteiligt. Eines dieser Kriterien lautet, dass hinter einer solchen Gesellschaft eine gewisse Strukturpolitik stehen muss. Das ist derzeit überhaupt nicht erkennbar. Deshalb wird die CSUFraktion diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht auf der Seite der Beschäftigten stünden. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis dafür, dass wir diesen Antrag ablehnen werden. Wir werden aber weiterhin, wie auch Alexander Dobrindt, auf der Seite der Beschäftigten stehen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Roos, Sie haben leider meine anderen Fragen nicht beantwortet. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Standort Bayern betroffen? Welche Qualifikation haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wie viel Vermögen steht zur Verfügung? Schließlich muss ein Eigenvermögen der Gesellschaft Air Berlin investiert werden, um über
haupt eine Transfergesellschaft gründen zu können. Welche sonstigen Rahmenbedingungen liegen vor?
Bei diesem Thema sind viel zu viele Fragen offen, um eine Antwort geben zu können. Wir werden diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen, da keine Tatsachengrundlage vorhanden ist, auf der wir entscheiden könnten.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst für die CSUFraktion erklären, dass wir wirklich froh sind, dass dieser Gesetzentwurf jetzt kommt, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen, weil der Gesetzentwurf zwei Themen anspricht, nämlich nicht nur die Flüchtlingsproblematik, sondern auch die Frage des Umgangs mit Menschen mit Behinderung. Ich glaube, auch darauf sollten wir den Fokus richten. Wenn wir hier die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes und des Vermögensschonbetrags in bayerisches Recht umsetzen und den Vollzug vornehmen, dann ist das, glaube ich, ein Schritt, auf den wir stolz sein können, Frau Weikert. Wir haben als Sozialpolitiker sehr lange dafür gekämpft, beim Schonbetrag und beim Arbeitsentgelt für Menschen mit Behinderungen etwas zu erreichen. Ich bin froh, dass wir es auf Bundesebene zusammen geschafft haben, hier eine Verbesserung herbeizuführen.
Man hätte sich sicherlich gerade beim Schonbetrag noch mehr wünschen können. Aber wir haben den ersten Schritt gemacht. Wir haben es geschafft, dass wir sagen können: Der Schonbetrag wird erhöht. Wir haben es geschafft, dass Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung durch den Staat noch stärker honoriert wird. Insoweit können wir auf diesen Bereich wirklich stolz sein. Auch diesen Bereich sollte man deshalb nennen. Auch in diesem Bereich haben wir etwas geleistet, um den Menschen, die sich sonst nicht artikulieren können und zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft zählen, eine Anerkennung zuteilwerden zu lassen, sie aus dem reinen Bedürfnisbegriff herauszuholen und zu sagen, dass auch diese Menschen etwas leisten und dass auch diese Menschen einiges verdient haben. Ich glaube, darauf können wir
alle, die wir Sozialpolitik machen, stolz sein. Wir können sagen, dass wir dort wirklich einen Schritt weitergekommen sind.
Der zweite Punkt, den der Herr Staatssekretär schon angesprochen hat, ist aber genauso wichtig, nämlich im Bereich der finanziellen Tragfähigkeit von Flüchtlingskosten, von Unterbringungskosten, etwas zu leisten, indem wir sagen: Wir wollen dahin gehend Gerechtigkeit schaffen, dass wir die Kommunen ansprechen, die mehr leisten und erhöhte Ausgaben erbringen, und damit einen Anreiz schaffen. Wir werden den Anreiz schaffen, Bildung und Teilhabeleistungen stärker auszuschütten und stärker dafür zu werben, und fragen: Wie machen Sie das dem betroffenen Personenkreis zugänglich und schauen nicht, dass möglichst wenige diese Leistung in Anspruch nehmen? Auch insoweit ist der Ansatz richtig und wichtig. Daher stehen wir als CSU-Fraktion hinter diesem Gesetzentwurf. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen und werden diese konstruktiv und positiv begleiten. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung im Ausschuss.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Prof. Gantzer hat in seiner Rede den
Satz des ehemaligen Bundesinnenministers zitiert: Sicherheit ist ein Grundrecht. – Ich glaube, wir alle stehen hinter diesem Satz. Wir alle können uns dahinter vereinen. Wegen dieses Grundrechts haben wir aber auch eine Verpflichtung, nämlich, alles für die Sicherheit zu tun, um sie in Bayern zu gewährleisten. Dieses Gewährleisten, das wünsche ich mir auch von Ihren Kollegen in Berlin, Herr Prof. Gantzer. Was der Bundesjustizminister nämlich manchmal vorlegt, was er vertritt, das ist keine Sicherheitsarchitektur, sondern eine Verhinderungsarchitektur nach dem Motto: Wie kann ich Sicherheit in Deutschland verhindern? So, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir aber nicht weiter.
Wenn es darum geht, Straftaten gegen Polizeibeamte stärker zu bestrafen, wenn es darum geht, hier effektiver vorzugehen, dann greift die CSU an. Wir sind es, die die Initiative leisten. Wir müssen uns durchsetzen. Wir müssen uns immer wieder gegen die SPD-Kollegen in Berlin durchsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier Wein predigen, aber in Berlin Wasser liefern, so kann das nicht gehen.
Wir, die CSU, müssen deshalb den starken Anker setzen. Deshalb sind wir die Partei der inneren Sicherheit. Wir stehen dafür ein, und wir reden nicht nur, sondern wir stehen wirklich hinter unseren Polizeibeamten. Wir tun alles dafür, dass diese sicher sind.
Liebe Kollegen, Gleiches gilt für das Verhalten in Bayern. Wir wissen, mit Ihnen, Herr Prof. Gantzer, haben wir einen Partner in der Sicherheitspolitik. Ich glaube, wir können mit Stolz sagen: Wir wünschen uns in der SPD mehr Gantzer und weniger Maas.
Dann kommen wir weiter, dann leisten wir effektive Sicherheit. Dann können wir wirklich sagen: Ja, in Bayern lässt es sich gut leben.
Liebe Kollegen, bei der Sicherheit geht es nicht nur darum, dass wir sagen, wir schützen unsere Polizeibeamten.
Unsere Polizeibeamten leisten ihren Beitrag dazu; sie verteidigen unser Grundgesetz, unseren Rechtsstaat. Es geht doch auch darum: Wenn wir über die Polizei reden, dann müssen wir den Polizeibeamten auch die effektiven Mittel an die Hand geben. Aber immer dann, wenn es darum geht, effektive Mittel an die Hand zu geben, bremst die SPD.
Das fängt in Berlin an, bei der Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl. Es gab eine Einigung. Der damalige Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hat vereinbart: Wir führen eine Mindeststrafe von einem Jahr ein. Was aber äußert der Verhinderungsminister Maas? – Bedenken. Das Verfassungsschutzgesetz auf Bundesebene soll geändert werden; wir wollen eine effektivere Maßnahme. Was äußert dann der Verhinderungsminister Maas? – Bedenken.
Liebe Kollegen, wenn wir so weitermachen, dann kommen wir nicht weiter. Wenn wir so weitermachen, dann gefährden wir die innere Sicherheit in Deutschland. Das kann aber nicht unser Anspruch sein. Wir, die CSU, werden deshalb bei der Bundestagswahl dafür kämpfen. Wir sagen: Sicherheit hat oberste Priorität. Die Sicherheit ist der Maßstab, an dem wir uns messen lassen. Dafür werden wir erfolgreich in den Wahlkampf ziehen.
Liebe Kollegen, Gleiches gilt für die GRÜNEN. Frau Kollegin Schulze hat sich eben dafür ausgesprochen, dass wir eine effektive Gefahrenabwehr brauchen. Wir brauchen eine starke Polizei. – Ja, liebe Kollegen, das brauchen wir, das ist wichtig. Dann versteckt euch aber nicht hinter leeren Phrasen. Denn immer dann, wenn es darum geht, Farbe zu bekennen und zu sagen, ja, ich leiste meinen Beitrag dazu, dann seid ihr dagegen.
Wenn über Grenzkontrollen Sicherheit gewährleistet werden soll, dann sind die GRÜNEN dagegen. Wenn im Polizeiaufgabengesetz den Polizeibeamten Möglichkeiten gegeben werden sollen, um die Sicherheit in Bayern effektiver zu machen, dann sind die GRÜNEN dagegen.
Wenn unserem Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten eröffnet werden sollen, vorausschauend zu handeln, dann sind wir dafür, die GRÜNEN aber dagegen.
Liebe Kollegen von den GRÜNEN, was von euch kommt, das ist vielfach Heuchelei. Einerseits redet ihr für eine starke Polizei, andererseits tut ihr aber alles dafür, dass unsere Polizei nicht die Maßnahmen treffen kann, die sie treffen muss. So geht das nicht, und wir lassen uns die Politik in Bayern auch nicht schlechtreden.
Liebe Kollegen, wir alle sind stolz darauf, in Bayern zu leben. Wir sind stolz darauf, dass wir hier einen tollen Justizminister haben, der sich hinter die Justiz stellt. Einen Justizminister, der sagt: Ja, ich kämpfe dafür, dass meine Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Arbeit leisten können. Einen Justizminister, der sie aber auch arbeiten lässt, ohne sich in ihre Arbeit einzumischen, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist, wenn es den Justizministern gerade nicht passt. Der Bundesinnenminister, ich meine, der Bundesjustizminister
liefert das beste Beispiel dafür, was passiert, wenn man sich in Ermittlungen einmischt. – Der alte Generalbundesanwalt könnte ein Lied davon singen, was passiert, wenn eine Weisung aus dem Bundesjustizministerium kommt. Liebe Kollegen, so verstehen wir Justizarbeit nicht. Wir verstehen die Justizarbeit als eine Arbeit, die die Justiz mit Mitteln ausstattet, mit Personen, und die vor allem politische Rückendeckung gibt, damit das, was die Justiz macht, richtig und gut ist. Dafür stehen wir, die CSU. Dafür werden wir kämpfen.
Liebe Kollegen, last but not least beruht die ganze Polizeiarbeit in Bayern darauf, dass wir im Ministerium eine politische Spitze haben, die hinter der Polizei steht. Sie stellt keine Strafanzeigen gegen Polizeibeamte, sie schimpft nicht öffentlich über Polizeibeamte, sondern sie stärkt der Polizei den Rücken. Sie steht hinter ihr und sagt: Wir sind stolz auf das, was unsere Polizeibeamten leisten. Wir sind dankbar, dass sie für uns den Kopf hinhalten.
Liebe Kollegen, hier müssen wir unserem Innenminister danken. Er macht das in einer hervorragenden Art und Weise. Er hält seinen Kopf für die Polizei hin. Ich glaube, mit Joachim Herrmann, das können wir sagen, lässt es sich in Bayern gut leben; hier lässt es sich sicher leben. Darauf sind wir stolz, und dafür stehen wir als CSU.
(Vom Redner nicht autori siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren haben sich die Namen von Städten des Terrors in das kollektive Gedächtnis ein gebrannt: Paris, Brüssel, London und auch unsere Bundeshauptstadt Berlin. Das ist nur eine Aufzählung von Namen einiger weniger Städte, die von politischer bzw. religiös motivierter Gewalt getroffen wurden. Jeder von uns kann diese Liste intuitiv abspeichern. Jeder hat, nachdem es vor einem Jahrzehnt zum Glück nur New York und Madrid waren, inzwischen viele weitere Städte des Westens im Kopf und weiß, dass dort terroristische Anschläge geschehen sind und schreckliche Verbrechen begangen wurden.
Neben diesen großen Zentren, neben den Hauptstäd ten der Welt, sind auch wir auf dem Land, sind auch wir in den kleinen Ortschaften und in den kleinen Städten mittlerweile angreifbar geworden. Ansbach und Würzburg sind nur einige Beispiele, die gezeigt haben, dass derartige Anschläge tiefe Narben hinter lassen, tiefe Narben der Verunsicherung, tiefe Nar ben, die so nicht sein sollen und die so nicht sein dür fen. Deswegen hat es sich die Staatsregierung bei der Überarbeitung des Polizeiaufgabengesetzes zur Auf gabe gemacht, auch diese Überlegungen im Hinter kopf zu haben; denn ich glaube, für uns muss eines klar sein: Die oberste Pflicht, die oberste Aufgabe des Staates ist es, seine Bürger vor Gefahren zu schüt zen. Deswegen sind wir hier. Dazu haben wir die ver dammte Verpflichtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir jetzt das PAG überarbeiten, dann ist eines klar: Wir passen es an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und an die Vorgaben der Europäischen Union an. Aber wir passen es eben auch an die veränderte Gefährdungs lage an; denn wir wollen unsere Bevölkerung best möglich vor potenziellen Terroristen schützen. Gleich zeitig wollen wir aber auch auf alle anderen Arten der Kriminalität, gerade auf die Cyberkriminalität, einge hen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Liebe Kollegen, wir haben uns als CSUFraktion den Gesetzentwurf der Staatsregierung sehr genau ange schaut. Wir unterstützen ihn aus vollster Überzeu gung; denn das, was dort geregelt wird, ist richtig und wichtig und muss zwingend gemacht werden. Zum einen wollen wir den Begriff der "drohenden Gefahr" in den Aufgabenbereich einführen; denn für uns ist es selbstverständlich, dass man nicht erst den Gefahren eintritt wahrnehmen und passieren lassen muss, son dern schon beim Drohen einer Gefahr zugreifen muss, wenn Leben gefährdet sind, wenn es um das Funktionieren unseres Staates geht oder wenn sexu elle Selbstbestimmung, Gesundheit oder Freiheit in Gefahr sind. Man muss auch dann eingreifen können, auch dann durchsuchen können, auch dann entspre chende erkennungsdienstliche Maßnahmen ergreifen können. Außerdem ist es selbstverständlich, dass wir durch entsprechende Aufenthaltsverbote und Kontakt verbote bereits frühzeitig eingreifen und nicht erst einen Gefährder, einen Terroristen, zu einer Person oder zu einem Ort gelangen lassen, sondern frühzei tig sagen: Nein, dort kommst du nicht hin, und wenn du den Versuch unternimmst, dann verhindern wir das.
Schließlich ist es wichtig, die elektronische Aufent haltsüberwachung endlich so aufzunehmen, wie wir uns das wünschen. Unser Innenminister hat es be reits erwähnt: Eine personelle Überwachung ist ein
viel tiefer gehender Eingriff in die Grundrechte, auch ein viel tiefer gehender Eingriff in das Persönlichkeits recht als die Überwachung durch eine elektronische Fußfessel. Diese Maßnahme ist gleichzeitig schonen der. Wer sich ein bisschen im Bereich der Sicherheits kreise bewegt, stellt sehr schnell fest, mit welch gro ßem Personalaufwand es verbunden ist, hier eine lückenlose Überwachung zu gewährleisten. Diesen Bereich können und werden wir jetzt abdecken, und zwar mit den entsprechenden Gewahrsamsmöglich keiten, falls dagegen verstoßen wird.
Schließlich, liebe Kollegen – auch das hat unser In nenminister bereits erwähnt – komme ich zum Prä ventivgewahrsam. Ich glaube, jedem, der ein biss chen nachdenkt, muss klar sein, dass 14 Tage nicht ausreichen. Nach 14 Tagen kann eine Gefahr vorbei sein, aber sie muss nicht vorbei sein. Nach 14 Tagen kann eine Gefährdung erledigt sein. Aber wenn ein Richter feststellt, dass es länger dauern kann, stellt sich die Frage, warum wir den Präventivgewahrsam dann nicht verlängern sollen. Bremen und Schleswig Holstein, die definitiv nicht im Verdacht stehen, eher konservativ zu sein, haben das bereits durchgesetzt. Da müssen wir nachziehen. Da müssen wir einen wei teren Beitrag für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger leisten.
Manchmal wundert man sich, auch über die im Vor feld gefallenen Äußerungen aus Teilen dieses Hohen Hauses. Es wird einerseits immer das Hohelied der inneren Sicherheit gesungen; aber wenn es darum geht, ganz konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wenn es darum geht, ganz konkret tätig zu werden, dann wird kritisiert, dann wird Zurückhaltung gepredigt, dann wird gefragt: Sollen wir es machen, sollen wir es nicht machen? Bleiben wir doch lieber in dem Gefah renbereich, in dem wir sind. Wenn wir eine Herausfor derung erkannt haben, wenn wir erkannt haben, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, dann sind wir auch verpflichtet, diese in die Tat umzusetzen. Dann haben wir die Pflicht, die erforderliche gesetzgeberi sche Tätigkeit zu entfalten. Darum geht es uns hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen die Augen nicht verschließen. Auch in Europa verläuft mittlerwei le die Frontlinie des Kampfes gegen die hinterhältigen und feigen Mörder des Terrorismus und des Islamis mus. Auch wir sind im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Darauf müssen wir reagieren. Vielen von uns ist noch ein Zitat in Erinnerung. Vor 13 Jahren gab es bei den terroristischen Anschlägen in Madrid, die bei uns in Westeuropa erstmals richtig wahrge nommen worden sind, in einem Bekennerschreiben eine Aussage, die gelautet hat: "Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod." Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau so ist es. Wir lieben das Leben, und wir wollen
dieses Leben schützen. Wir wollen es bewahren. Für uns ist jedes Leben wichtig und großartig. Jeder Tote ist für uns einer zu viel.
Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, schützt das Leben. Er ist ein weiterer Schritt dahin, dass wir mehr Sicherheit gewährleisten. Wir werden nie eine kom plette und totale Sicherheit gewährleisten können, aber wir wollen die bestmögliche Sicherheit gewähr leisten. Darum geht es, und deswegen stehen wir hin ter diesem Gesetzentwurf. Wir, die CSUFraktion, freuen uns auf die Anhörung. Wir freuen uns darauf, dass wir in einen konstruktiven Dialog treten können. Wir stehen dafür ein, dass wir die Sicherheit in Bayern konstruktiv und effektiv noch weiter verbessern. Las sen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen. Vielen Dank dafür und noch eine gute Beratung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel über die Begriffsbestimmungen ist in diesem Gesetz sicher nicht der bedeutendste Artikel. Lassen Sie mich trotzdem mit ein paar Worten darauf eingehen. Wir haben mit den Begriffsbestimmungen eine Systematik gewählt, wie sie in der aktuellen Gesetzgebungstechnik und in der aktuellen Gesetzgebungspraxis üblich ist. Wir stellen dem Gesetz voran, welche Begriffe wie definiert werden, sodass beim späteren Lesen des Ge
setzes klar und verständlich ist, wie man etwas auslegen soll, für wen welche Artikel gelten sollen. Insoweit, Herr Kollege Pfaffmann, haben wir auch im Sozialausschuss sehr, sehr lange über die Begriffsbestimmungen gesprochen.
Wir haben sehr, sehr intensiv darüber gesprochen. Ich habe im Innenausschuss dazu gesprochen; da waren Sie leider nicht da. Es hätte Ihnen gut getan, wenn Sie dort gewesen wären. Es war leider nicht so.
Wir haben auch eine sehr deutliche Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung durch Herrn Gruber bekommen, der sehr, sehr deutlich machte, welcher Begriff wie zu interpretieren ist, und wer die Begründung des Gesetzestextes liest, für den bleiben keine Fragen offen.
Lassen Sie mich kurz noch darauf eingehen, dass in Artikel 2 bewusst nicht darauf eingegangen wird, den Anwendungsbereich des Gesetzes darzulegen. Wir legen ganz bewusst den Schwerpunkt auf die Frage, wer wie behandelt werden soll. Wenn dann der Begriff "Migrant" bzw. "Ausländer" später im Gesetz fällt, ist das ein sehr guter und intelligenter Weg.
Und noch kurz ein anderer Punkt: Wenn wir den Begriff "Migranten" bringen, dann meinen wir jeden Ausländer, der rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebt. Wir zeigen damit die Thematik auf, die sehr vielfältig ist. Und wir gehen auch auf die aktuelle Situation ein. Wir gehen darauf ein, dass das Bundesamt für Migration leider immer noch nicht in der Lage ist, die Verfahren in der Geschwindigkeit zu Ende zu bringen, wie wir uns das vorstellen. Deswegen haben wir auch noch den Satz 2 hinzugefügt. Wir wollen einfach, dass für die Personen, die eine gute Bleibeperspektive haben, eine Gleichstellung mit den rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden Personen erfolgt.
Zur Klarstellung noch einmal: Es ist ein Gesetz, das vielen Personen, die sich im Asylverfahren befinden und auf ihre Anhörung und auf die Entscheidung durch das Bundesamt warten, Klarheit gibt. Insoweit haben wir eine zukunftsgerichtete Lösung, von der wir hoffen, dass Satz 2 bald wieder Vergangenheit sein wird, wenn das Bundesamt für Migration seinen Ankündigungen nachkommt und eventuell das Verfahren in zwei bis drei Monaten entscheiden kann.
Ich glaube, insoweit brauche ich nicht weiter auf die Systematik einzugehen. Nach den Begriffsbestimmungen ist deutlich ersichtlich, dass manche Bestimmungen für alle Personen gelten, seien es Deutsche oder Ausländer oder seien sie sonst irgendwie geduldet.
Wir haben eine große Gruppe die dem Fördern und Fordern unterliegt und eine andere Gruppe, die nur dem Fordern unterliegt. Insofern ist das eine ganz deutliche, verfassungsrechtlich gebotene Lage; denn Gleiches ist gleich zu behandeln und Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Dem kommt dieser Gesetzentwurf sehr gut nach.
Damit haben wir eine Systematik gefunden, die auf Bundesebene vollkommen akzeptiert ist und die verfassungsrechtlich geboten ist. Sie schafft sehr viele gute Angebote und beste Chancen für alle und hält das Prinzip Fördern und Fordern insoweit hoch.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu Artikel 2 im Entwurf der Staatsregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der bayerische Verfassungsschutz ist die Speerspitze zur Verteidi
gung der Demokratie. Der bayerische Verfassungsschutz ist unsere erste Frontlinie im Kampf gegen den Terrorismus. Und der bayerische Verfassungsschutz ist der Garant für die Bewahrung unserer Freiheiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diesen Dreiklang sollte sich jeder vor Augen führen, der Kritik an unserem Verfassungsschutz üben will. Lassen Sie mich hier in aller Deutlichkeit eines sagen: Im Gegensatz zu den GRÜNEN und – das muss man wohl leider auch sagen – zum inzwischen tonangebenden Teil der Bayern-SPD steht die CSU-Fraktion geschlossen hinter unserem bayerischen Verfassungsschutz.
Er ist Teil einer robusten bayerischen Sicherheitsarchitektur. Er ist unser Schild bei der Bekämpfung von Rechts- und Linksextremismus, von Islamismus und organisierter Kriminalität. Unser Verfassungsschutz ist auf keinem Auge blind. Er ist damit die Brandmauer staatlicher Gefahrenabwehr. Und das Wichtigste: Unser Verfassungsschutz ist in einem Top-Zustand. Wir können stolz auf diesen Verfassungsschutz sein.
Aus diesem Grund unterstützen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er eröffnet weitere Möglichkeiten für den Verfassungsschutz, etwa den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung. Mit ihm werden aber auch die Lehren aus dem NSU-Terrorismus und dem NSU-Untersuchungsausschuss gezogen. Gleichzeitig nimmt er neue Bedrohungslagen auf, die uns durch die Ereignisse in Paris und Brüssel deutlich vor Augen geführt wurden. Er trägt dazu bei, dass Gefahren bereits im Vorfeld erkannt und identifiziert werden. Er berücksichtigt aber auch – das ist besonders wichtig – das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Trennungsprinzip und nimmt die neuesten bundesgesetzlichen Regelungen in seine Regelungssystematik auf. Gleichzeitig stellen wir im Gesetz eine neue systematische Ordnung her, die leichter verständlich ist als alle bisherigen Regelungen.
Gleichzeitig haben wir als CSU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung eingebracht, mit dem wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern weiter verbessern wollen und auch auf aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung eingehen. Dabei wollen wir nicht das ganze Gesetz umschreiben, wie die SPD-Fraktion es tun will, oder ihn einfach plump ablehnen, wie die GRÜNEN es machen, ohne eigene Vorschläge darzulegen. Aus unserer Sicht ist es einfach wichtig, noch an einigen Stellschrauben zu drehen. Dabei sind uns einige Punkte besonders wichtig, auf die ich kurz eingehen möchte. Zum einen wollen wir die Vorschriften zur Dokumentationspflicht ergänzen, verbessern und deutlich darstellen. Daneben ergänzen wir auch die
Generalklausel mit einigen exemplarischen Mitteln. Wir machen es dabei bewusst nicht so wie die SPD, die hier ausdrücklich aufführt, was unser Verfassungsschutz denn überhaupt darf. Die SPD nennt 26 Einzelmaßnahmen, mit denen unser Verfassungsschutz arbeiten darf und soll.
Liebe Kollegen der SPD, wir geben unserem Verfassungsschutz Flexibilität. Wir sagen nicht, er hat nur 26 Möglichkeiten. Wenn der Verfassungsschutz weitere Handlungsmöglichkeiten braucht, weil sich während eines Beobachtungsprozesses Veränderungen ergeben, dann muss der Landtag wieder darüber entscheiden. Damit zeigen wir allen Beobachtern und Terroristen: Schaut her, wir haben jetzt eine neue Möglichkeit. Passt auf! – Nein, wir wollen eine dynamische Generalklausel, um unserem Verfassungsschutz die Möglichkeiten zu geben, die wichtig sind und auf die es ankommt. Wir wollen damit den Verfassungsschutz stärken.
Wir haben auch das Auskunftsrecht kodifiziert. Wir sagen deutlich, wer wie wann Auskunft darüber erhalten soll, was der Verfassungsschutz macht und ob er von diesem beobachtet wird bzw. wie er von diesem beobachtet wird.
Daneben fügen wir auch technische Aspekte ein. Wir regeln die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Funkzellenabfrage. Wir präzisieren die Übermittlungsverbote. Dies soll eine zusätzliche Schwelle des Datenschutzes darstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erweitern nochmals das Beobachtungsspektrum des Verfassungsschutzes. Es soll kein Mindestalter, keine Mindestgrenze dafür geben, ab wann der Verfassungsschutz tätig werden kann. Die Entwicklungen in den vergangenen Jahren haben eines gezeigt: Die Täter werden immer jünger. Die Radikalisierung erfolgt immer früher. Darauf müssen wir reagieren. Ich denke, wir alle waren vor einigen Monaten schockiert, als wir gehört haben, dass in Hannover ein 15-jähriges Mädchen eine Messerattacke verübt hat. Bereits im Alter von sieben Jahren war dieses Mädchen in Videos von Salafisten zu sehen und hat derartige Videos konsumiert. Einige Jahre später konnte seine Mutter das Mädchen nur mühsam davon abhalten, nach Syrien auszureisen, um dort auf der Seite des IS zu kämpfen. Wenn wir uns dann vor Augen führen, dass dieses Mädchen bei seiner Festnahme nach der schweren Messerattacke auf einen Polizeibeamten als einzige Sorge folgende Gedanken hatte, hoffentlich ist mein Schleier nicht verrückt, hoffentlich schaut kein Haar heraus, hoffentlich verletze ich keine Glaubensregeln, dann zeigt dies eine neue Tendenz und eine neue Entwicklung. Darauf müssen wir reagieren.
Diese Entwicklung ist bei uns in Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten wie in anderen Ländern. Beispielsweise attackieren in Israel Kinder und Jugendliche wahllos Passanten, um sie umzubringen. Wir sehen hier eine neue Tendenz. Diese müssen auch wir aufgreifen.
Liebe Kollegen der SPD, wenn selbst im rot-rot-grün regierten Thüringen der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Abschaffung der Altersgrenze fordert, dann zeigt dies, dass wir in Bayern alle schützen müssen. Bei uns in Bayern geht Opferschutz vor Täterschutz. Darauf sind wir stolz, und dafür müssen wir eintreten.
Die Sicherheit der Menschen in Bayern ist unser oberstes Ziel. Wir wollen die Menschen davor bewahren, selbst Opfer zu werden. Mögliche Täter, egal wie alt sie sind, müssen wissen, dass wir sie auf dem Schirm haben. Jede Argumentation, die in eine andere Richtung geht, wäre schlicht scheinheilig und falsch.
An Scheinheiligkeit ist auch die Rolle mancher Vertreter hier im Parlament kaum zu übertreffen. Die SPDFraktion will in ihrem Gesetzentwurf die organisierte Kriminalität aus dem Beobachtungsspektrum des Verfassungsschutzes vollständig herausnehmen. Sie wollen den Verfassungsschutz bewusst auf diesem Auge blind machen. Gleichzeitig verkündet der Noch-Bundesvorsitzende der SPD: Die innere Sicherheit soll der wesentliche Aspekt unserer Bundestagskampagne sein; mit der inneren Sicherheit wollen wir als SPD Wahlen gewinnen.
Liebe Kollegen der SPD, was wollen Sie denn nun? Wollen Sie dem Menschenschmuggel, den Schlepperbanden, der Geldwäsche oder dem Waffenhandel zuschauen? Oder wollen Sie diese Tendenzen von unserem Land fernhalten? Wollen Sie einen starken Verfassungsschutz oder nicht?
Hier brauchen wir ein klares Bekenntnis. Wir bekennen uns zu einem Verfassungsschutz, der überall hinschaut, der auf beiden Augen klar sieht und unsere Sicherheit immer und überall schützt. Darauf sind wir auch stolz.
Die SPD will in ihrem Gesetzentwurf noch weiter gehen. Ich möchte zitieren, worauf die SPD den Beobachtungsschwerpunkt legen will: Die SPD möchte
"gewaltorientierte, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, islamfeindliche und auf Gruppen bezogene, menschenfeindliche und diskriminierende Bestrebungen" überprüfen lassen.
Am Anfang sind wir komplett d’accord. Lieber Kollege Schindler, alles andere aber ist ein Gesinnungs-TÜV. Sie nehmen den Linksextremismus nicht bewusst in den Fokus der Beobachtungen auf. Sie nehmen den Islamismus nicht auf. Liebe Kollegen der SPD, so können wir nicht arbeiten. Wir sind uns völlig einig, dass Rechtsextremismus in jeder Form beobachtet und mit allen möglichen Mitteln bekämpft werden muss. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es auch andere Formen der Verfassungsfeindlichkeit gibt. Es gibt den Islamismus, es gibt den Terrorismus, es gibt den Linksextremismus.
Wir sehen den Islamismus als eine der größten Gefahren für unser Leben in Bayern, für unsere Freiheit, unsere Kultur und unsere Lebensart. Wer islamistische Bestrebungen bewusst verschweigt, versündigt sich am gesunden Menschenverstand.
Wer die Bedrohungslage durch Islamisten negiert, der begibt sich auf einen gefährlichen Kurs und verkennt, dass auch wir in Bayern im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus stehen, und versündigt sich an unserer Sicherheitsarchitektur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diese linke Ideologie, die leider in Teilen des SPD-Antrags zum Ausdruck kommt, nicht weiterverfolgen. Wir werden die Sicherheit Bayerns nicht auf dem Altar einer Ideologie gefährden oder opfern. Wir stehen zu einer starken Sicherheitsarchitektur. Wir wollen einen starken Verfassungsschutz. Dafür werden wir eintreten.
Liebe Kollegen, der Umgang mit V-Leuten im Entwurf der SPD ist besonders brisant. Sie wollen den Einsatz von V-Leuten ganz bewusst beschränken. Sie beschränken den Einsatz der V-Leute auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit. Gleichzeitig wollen Sie den Einsatz von VLeuten in der islamistischen Szene ausschließen.
Liebe Kollegen der SPD, lesen Sie den Gesetzentwurf. So kann man mit der Sicherheit in Bayern nicht umgehen. Es ist nicht unsere Politik, die größten Ge
fahren auszunehmen. Wir sagen: Unser Verfassungsschutz muss stark sein. Er muss auch in der islamistischen Szene stark sein. Dafür stehen wir als CSU.
Gleichzeitig plant die SPD in ihrem Gesetzentwurf Einschränkungen beim Einsatz verdeckter Ermittler. Sie wollen verdeckten Ermittlern verbieten – auch hier zitiere ich wörtlich – "Handlungen vorzunehmen, die von den Beteiligten erwartet werden". Liebe Kollegen der SPD, damit ist der Einsatz verdeckter Ermittler auch im Bereich des Rechtsextremismus komplett gestorben. Wenn Sie einem verdeckten Ermittler verbieten wollen, bei einer Neonazi-Veranstaltung mitzumachen und beispielsweise den Hitlergruß zu zeigen – liebe Kollegen von der SPD, seien Sie einfach ehrlich –, dann stellen Sie sich hin und machen Sie es wie die GRÜNEN, die sagen: Wir wollen keine verdeckten Ermittler. Über diese Position kann man streiten. Darüber kann man diskutieren. Sie ist wenigstens ehrlich. Bei Ihnen soll der Einsatz verdeckter Ermittler durch die Hintertür verhindert werden. Das ist einfach nur scheinheilig. Liebe Kollegen, dafür werden wir nicht die Hand reichen.
Ich muss auch zu den GRÜNEN etwas sagen. Sie haben keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kollegin Schulze hat in der letzten Ausschusssitzung angekündigt, dass die GRÜNEN – auch da zitiere ich wörtlich – ihre Ideen auch mal in einem Gesetzentwurf zusammentragen werden. Liebe Kollegen der GRÜNEN, ich hätte mir gewünscht, dass ein solcher Entwurf bereits heute auf dem Tisch liegt und wir darüber reden könnten, was Sie sich vorstellen und was Sie an Wünschen und an Verbesserungs- und Änderungsbedarf haben; denn zum Vorgehen, nur zu kritisieren, ohne gleichzeitig eigene Vorschläge auf den Tisch zu legen, kann man nur sagen: Chance vertan, herzlichen Glückwunsch, liebe GRÜNE. Nur zu schimpfen ohne konstruktiv mitzuwirken, ist nicht die Politik, die wir in Bayern machen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in Bayern haben einen Anspruch auf eine Sicherheitsarchitektur, die alles dafür tut, sie zu schützen. Die Menschen in Bayern haben einen Anspruch darauf zu wissen, dass für das staatliche Handeln die Bewahrung ihrer Freiheit an oberster Stelle steht. Die Menschen in Bayern sollen die Gewissheit haben, dass unsere Gefahrenabwehr auf keinem Auge blind ist und niemals ideologisch vorbelastet sein wird. Unser Verfassungsschutz praktiziert genau dies bereits heute.
Lassen Sie uns mit dem Verfassungsschutzgesetz unserem Verfassungsschutz das richtige Rüstzeug zur Seite stellen. Hier geht es nicht um Ideologien, sondern um die Sicherheit aller Menschen in Bayern. Aus diesem Grund darf ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung mit den Änderungen durch die CSU-Fraktion bitten und mich für die Aufmerksamkeit bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Dringlichkeitsantrag selbstverständlich zustimmen. Wir hätten das auch in der nächsten Woche im Ausschuss getan, wenn er dort eingereicht worden wäre.
Zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Wengert möchte ich nur kurz einen Punkt hinzufügen: Die Identitäre Bewegung wird inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet. Das hat auch unser Innenminister hier im Plenum in der Sitzung von 28. Januar 2016 ausgeführt. Er hat dabei wörtlich gesagt:
Seit Neuestem wird nun auch die sogenannte Identitäre Bewegung Deutschland durch den bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Die Identitäre Bewegung sieht sich selbst als aktivistischen Arm der neuen Rechten.
Damit gehört sie beobachtet; damit gehört sie auch in den Fokus unserer Wachsamkeit genommen.
Vielleicht noch eine kurze Anmerkung, lieber Herr Kollege Wengert. Selbstverständlich beobachten wir jetzt schon. Die Recherche – wir haben uns etwas schlau gemacht – hat ergeben, dass auch die Identitäre Bewegung in der realen Welt angekommen ist. Sie hat Veranstaltungen in Freilassing, in Traunreut und in Feldkirchen-Westerham gemacht.
Wir freuen uns auf den Bericht und sehen ihm entgegen. Ich glaube, wir alle in diesem Hohen Haus sind uns dahin gehend einig, dass wir keine Rechtsextremen, dass wir keine abartigen Bewegungen in Bayern haben wollen und dass diese beobachtet gehören. Insoweit ziehen wir an einem Strang.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Frau Kollegin Schulze recht geben: Der Salafismus, der Islamismus ist sicherlich die größte Herausforderung für unsere Demokratie, für unsere Gesellschaft, für unsere Freiheit, für unsere Werteordnung, die wir derzeit haben. Wenn man sich die Zahlen vor Augen führt, dann wird einem manchmal angst und bange. Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland 8.300 Salafisten. Allein in Bayern sind 630 Salafisten erfasst, die sich offen dazu bekennen. Die Salafisten berufen sich auf etwas ganz Altvorderes, eine Religion, die im Mittelalter stehen geblieben ist, die mit der Entwicklung unserer Gesellschaft nicht Schritt gehalten hat. Man sieht, dass diese Bewegung unsere Gesellschaft nach ihren Glaubensvorstellungen umgestalten will. Sie wollen unsere Gesellschaft umbilden; doch das dürfen wir als offene, als freie Gesellschaft auf keinen Fall dulden. Diese Umgestaltung der Gesellschaft hin zu einem gottgewollten Staat, zu einem Gottesstaat, zu einer gottgewollten Ordnung, ist unvereinbar mit unseren Grundwerten. Das ist unvereinbar mit unseren Verfassungspositionen. Unsere Verfassung soll nach Auffassung der Salafisten keine Geltung mehr haben. Deshalb müssen wir sie verteidigen. Die Gesellschaft muss zusammenstehen, wir müssen aktiv dafür eintreten.
In der jetzigen Zeit, in der aufgeheizten Debatte, die wir über den Islam und darüber führen, wie wir mit dieser Religion umgehen, muss man sich den Unterschied vor Augen halten, was den Islam vom Islamismus unterscheidet. Der Islam versteht den Koran als Offenbarung, bei den Islamisten ist der Koran eine Verfassung. Der Islam versteht die Sunna als Brauch, während sie bei den Islamisten zur verpflichtenden Lebensweise wird. Der Islam versteht die Scharia als persönliche ethisch-moralische Wertordnung, während sie bei den Salafisten zum politisch-gesellschaftlichen Gesetz wird. Das wird besonders deutlich beim Dschihad, der im Islam als persönliche Anstrengung der Gläubigen verstanden wird. Bei den Salafisten, bei den Islamisten hingegen wird er zum Gotteskrieg gegen Ungläubige. Insgesamt kann man sagen, der Islam ist eine Religion, während der Salafismus, der Islamismus die politische Ideologie eines geschlossenen Weltbildes ist, die wir ablehnen, die wir bei uns
nicht haben wollen. Wenn man sich dann anschaut, dass in den Fußgängerzonen Salafisten bei "Lies!"Kampagnen für den aktiven Beitritt werben, wie beispielsweise am vergangenen Wochenende, und dafür, dass unsere Staatsordnung geändert wird, dann müssen wir sagen: Wir müssen mit aller Härte des Gesetzes, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen. Wir müssen hart dafür kämpfen, dass dieses verfassungswidrige Verhalten bei uns in Bayern, bei uns in Deutschland keinen Platz hat.
Gleichzeitig muss aber auch eines klar sein: Der Islam hat wie das Christentum, wie das Judentum und wie alle anderen weltanschaulichen Religionen bei uns in Deutschland Religionsfreiheit verdient. Das gilt aber nicht für den Islamismus, und das gilt auch nicht für den Salafismus. Diese beiden Auslegungen müssen wir mit aller Härte des Gesetzes bekämpfen. Denen muss unsere Gesellschaft, müssen wir alle, die wir hier sitzen, alle, die draußen sind, mit aller Kraft entgegentreten. Wir müssen stark dafür kämpfen, dass hier nichts passiert.
Wir können stolz darauf sein, was unser Verfassungsschutz, was unsere Polizei und unsere Justizbehörden leisten. Unsere Jugendämter, unsere Sozialstellen, die Schulen und alle staatlichen Einrichtungen stehen ganz klar in einer Linie. Wir wollen, dass alle Menschen, ob jung oder alt, unter keinen Umständen diesen islamistischen Verführern verfallen oder zu deren Opfern werden. Wir haben deshalb in Bayern auch etwas getan. Wir haben das Bayerische Präventions- und Deradikalisierungsnetzwerk gegen Salafismus geschaffen. Das ist deutschlandweit einmalig.
Doch, Frau Kollegin Schulze. Es bündelt die Arbeit aller Ressorts. Es gibt kein anderes Bundesland, in dem Justiz-, Innen-, Sozial- und Kultusressort gemeinsam an einem Konzept arbeiten und strategische Schwerpunkte erarbeiten, um diesen Tendenzen entgegenzuwirken. Dabei sind wir uns bewusst, dass wir dazu auch die Gesellschaft brauchen. Deshalb machen wir auch viel mit der Gesellschaft und arbeiten sehr stringent darauf hin.
Wir werden die Anträge der GRÜNEN ablehnen. Sie sind fachlich überholt, zum Teil sind sie auch inkonsequent. Ich beginne mit dem Antrag betreffend "Salafismusprävention für Frauen und Mädchen stärken". Das Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gliedert die Maßnahmen auf, und zwar in Prävention und
in Deradikalisierung. Bei der Prävention ist es uns besonders wichtig, eine Stigmatisierung zu vermeiden. Wir wollen nicht sagen: Wir greifen uns jetzt speziell die Mädchen heraus, oder: Wir greifen uns jetzt speziell eine Altersgruppe oder eine spezielle regionale Herkunft heraus. Wir wollen stattdessen Angebote für alle machen. Wir wollen allen jungen Menschen sagen: Leute, werdet nicht zum Opfer dieser Ideologen, rennt diesen Verrückten nicht nach, sondern vermeidet es unter allen Umständen, in deren Fänge, in deren Netz zu geraten. – Deshalb ist die Prävention so wichtig.
Bei der Deradikalisierung sieht es anders aus. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Deradikalisierung so erfolgen muss wie die Radikalisierung, und das heißt, individuell. Es gibt verschiedene Formen, es gibt nicht den einen Punkt, der jemanden zum Islamisten macht. Es sind vielmehr Prozesse, die sich entwickeln. Dort müssen wir spezifisch angreifen. Wir können nicht sagen, wir machen ein Frauenprogramm oder ein Männerprogramm. Auch unter Frauen und Männern gibt es Unterschiede. Deshalb gehen wir spezifisch heran und entwickeln spezielle Programme. Wir wollen nicht auf ein bestimmtes Geschlecht abstellen, sondern wir wollen das allgemein halten, und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Das Gleiche gilt für den Antrag betreffend "Ausbau der Forschungsförderung im Themenbereich Salfismus". Wer sich mit den Studien beschäftigt, der sieht, dass wir schon sehr weit sind. Die Faktoren, wie und warum sich jemand radikalisiert, sind bekannt. Wir wissen, dass es nicht einen einzelnen Schlüsselfaktor zur Radikalisierung gibt. Die Forschung versucht deshalb auch nicht, die einzelnen Faktoren herauszuarbeiten, sondern sie analysiert Prozesse und Interaktionen, die bei dieser Radikalisierung eine Rolle spielen. Bayern ist auch Mitglied der Arbeitsgruppe Deradikalisierung und Prävention, die im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum in Berlin angesiedelt ist. Dort findet die Feldarbeit statt. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, der sieht, dass dort viel über die Zusammenhänge erfolgt. Auch in Bayern haben wir einige Projekte, die in dieses Netzwerk einfließen, woraus wir wiederum unsere Information holen. Wir haben in Bayern das Forschungsprojekt "Demokratie leben!". Wir haben das Projekt "Salafismus in Deutschland: Forschungsstand und Wissenstransfer" der Universität Erlangen. Wir haben das Projekt "Islam in Bayern" der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Insoweit wird bereits in der Feldforschung sehr viel getan.
Die Grundlagenforschung darf sich aber nicht, wie es die GRÜNEN fordern, nur auf den Freistaat Bayern konzentrieren. Der Islamismus, der Salafismus ist ein
grenzüberschreitendes, globales Problem. Deswegen können wir nicht Mikrostudien durchführen, sondern wir müssen das Ganze betrachten. Darum werden wir auch den zweiten Antrag der GRÜNEN ablehnen.
Liebe Kollegen der GRÜNEN, erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung. Ich bin froh, dass sich auch bei Ihnen inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Islamismus und Salafismus bekämpft werden müssen.
Wir haben nämlich hier in diesem Haus ganz andere Entwicklungen erlebt. Reden Sie einmal mit Ihrem Kollegen Beck in Ihrer Bundestagsfraktion, der sich auch auf anderen Gebieten manchmal verirrt und manchmal fehlgeleitet ist.
Er hat vor fünf Jahren versucht zu verhindern, dass der Salafismus in das Programm zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie hineinkommt.
Er hat versucht, den Salafismus herauszunehmen mit der Begründung, Salafismus sei keine Gefahr für Demokratie, Toleranz und Vielfalt. Ich glaube, hierin kommt eine gewisse Geisteshaltung deutlich zum Ausdruck. Diese Geisteshaltung – danach höre ich auf – ist auch bei dem Verhalten, das Sie hier gezeigt haben, zum Ausdruck gekommen. Immer dann, wenn es darum ging, gewaltbereite Salafisten abzuschieben, haben Sie gesagt, nein, lasst doch diese Leute da, auch wenn sie nicht deutsche Staatsangehörige sind. – Wir wollen, dass diese Leute unser Land verlassen müssen. Von Ihnen kommt immer sofort ein Aufschrei. Ich glaube, das zeigt eine gewisse Geisteshaltung, die dahintersteckt. – Aber ich freue mich auf einen gemeinsamen Weg in den nächsten Wochen und Monaten und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Erstens. Liebe Kollegin Schulze, ich glaube, dass ich bei der gesamten Anhörung da war.
Ich habe wahrscheinlich aufmerksamer zugehört als viele andere Kollegen, auch manche, die gerade meinen, sie müssten hier noch ihren Kommentar abgeben.
Zweitens. Radikalisierung erfolgt immer individuell. Radikalisierung erfolgt zum größten Teil geschlechtsunspezifisch. Wie bei einem Mosaik kommt ein Stein zum anderen. Man weiß nicht, welcher der letzte Stein ist, der die Radikalisierung zum Ende bringt. Deswegen sagen wir: Lasst uns die Prävention allgemein und die Deradikalisierung individuell gestalten. Das Herausgreifen einzelner Gruppen hätte eine Stigmatisierung zur Folge. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze kommen wir dem zentralen Wunsch nach besserer, gerechterer Verteilung der Bundesmittel für Bildungs- und Teilha
beleistungen nach. Dabei berücksichtigen der Freistaat Bayern, aber auch wir, die CSU-Fraktion, drei zentrale Anliegen staatlichen Handelns:
Erstens. Wir weiten die Mittel für Bildung und soziale Teilhabe auf alle Bevölkerungsschichten aus und leisten damit einen staatlichen Beitrag.
Zweitens. Wir berücksichtigen das Wohl der Kommunen.
Drittens. Wir haben Interesse an einem schlanken Staat ohne zusätzliche Bürokratie. Dieses Ziel haben wir im Blick.
Wir alle wissen, dass es im vorliegenden Gesetzentwurf primär darum geht, weitere Kriterien in den Katalog, der die Verteilung der Mittel regelt, aufzunehmen. Es ist uns wichtig, dass diese Kriterien erfüllt und weitere Maßstäbe gesetzt werden, damit wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass die Mittel gerechter verteilt werden. Dabei wollen wir einem zentralen Anliegen bayerischer Sozialpolitik entsprechen: Wir wollen gerade Kindern und Jugendlichen soziale Teilhabe auf allen Ebenen ermöglichen und beste Bildungsvoraussetzungen gewährleisten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir genau auf diesem Weg weiter. Wir können damit die Inanspruchnahme der Leistungen steigern. Gleichzeitig setzen wir für die Kommunen Anreize, die Inanspruchnahme durch das Angebot von Beratungsleistungen zu verbessern. Schließlich – das ist der wichtigste Punkt – ermöglichen wir es mehr Kindern und Jugendlichen, an Klassenfahrten und Ausflügen teilzunehmen sowie Angebote der Freizeitgestaltung, der musikalischen Bildung und aus dem Bereich der Nachhilfe wahrzunehmen. Damit fördern wir ihre Partizipation am gesellschaftlichen Leben.
Dabei steht für uns, den Freistaat Bayern, der Wille der Kommunen an erster Stelle. Wir geben ihnen – sie sind Kostenträger solcher Leistungen nach dem SGB II – den mittelbaren Ausgleich des Bundes unmittelbar weiter. Bislang haben die Kommunen von dieser Ausgleichssystematik nur unzureichend profitiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bessern wir nach, indem wir die entsprechenden Stellschrauben nachstellen. Wir beziehen die Teilhabeleistungen im Bildungsbereich in den Belastungsausgleich für die Kommunen ein. Bayern hat als einziges Bundesland diesen Belastungsausgleich zu Hartz IV nach dem Wunsch der Kommunen bereits vor über zehn Jahren umgesetzt. Deswegen ist es konsequent, jetzt, da weitere Maßnahmen ergriffen und weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zusätzlichen Belastungen der Kommunen in dem entsprechenden Solidarsystem zu berücksichtigen. – Gleichzeitig gewährleis
ten wir, dass niemand, gemessen an seiner Belastung bzw. Entlastung durch die Einführung des SGB II, ungerecht behandelt wird.
Aus diesem Grund stimmen auch die kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzentwurf zu. Die Gremien von Städtetag und Landkreistag haben ihre Zustimmung erteilt. Sie sagen, es ist ein kommunalfreundliches Gesetz.
Schließlich vollziehen wir das alles, ohne zusätzliche bürokratische Strukturen zu schaffen. Wir vermeiden damit ein zweites System, das heißt Doppelstrukturen. Wir produzieren keinen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der entstünde, wenn jede einzelne Sozialleistung innerhalb des Systems wieder gesondert abgerechnet werden müsste. Zudem handeln wir verhältnismäßig. Der gesamte Topf umfasst etwa 1 Milliarde Euro. Wir reden hier von einem Betrag von 30 Millionen Euro, den wir in das Ausgleichssystem aufnehmen, für den wir also neue Verteilmechanismen schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns liegt ein Gesetzentwurf vor, dem die kommunalen Spitzenverbände einstimmig zugestimmt haben. Der Gesetzentwurf entlastet die Kommunen, schafft keine zusätzliche Bürokratie und stärkt Bildung und soziale Teilhabe. Er ist in der Summe gerecht. Deswegen darf ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutsche Zwangsarbeiter dürfen sich nicht als Opfer zweiter Klasse fühlen. So hat es 2001 der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unser Parteifreund Hartmut Koschyk, zusammengefasst. Lieber Herr Fahn, Sie sagten jetzt, Sie hätten diese Forderung vorangetrieben. Ich weiß nicht, ob die FREIEN WÄHLER 2001 schon in irgendeinem Parlament in Deutschland vertreten waren. Ich wüsste es nicht. Vielleicht sagen Sie es mir einfach.
2001 wollten CDU und CSU bereits darauf hinwirken, dass die Bundesregierung die osteuropäischen Staaten dazu anhält, eine Entschädigung an deutsche Zwangsarbeiter zu gewähren. Leider wurde diese Forderung von der damaligen rot-grünen Bundesregierung mit dem Hinweis auf vorangegangenes NS-Unrecht abgelehnt. Das war für viele Betroffene ein Schlag ins Gesicht. Das eine Unrecht lässt sich nicht mit dem anderen aufrechnen. Leid ist Leid, ganz egal, wer es verursacht.
Die Wahrheit ist, dass uns die einzelnen Schicksale der betroffenen Zwangsarbeiter alle betroffen machen und nachdenklich stimmen. Dabei spielt es keine Rolle, was die Hintergründe der Zwangsarbeit waren, wer sie angeordnet hat und wer gelitten hat. Der Bund der Vertriebenen bringt diese Vielschichtigkeit recht treffend auf einen Punkt. Herr Fahn, Sie haben es öfter angesprochen. Der Bund der Vertriebenen sagt: Die Umstände der Zwangsarbeit waren so verschieden wie die Lebensschicksale dieser Menschen. Manche wurden an ihren Wohnorten durch Maßnahmen fremder Staatsgewalt unmittelbar zwangsverpflichtet. Manche wurden von ihrem Wohnort in Lager zur Zwangsarbeit verschleppt. Manche wurden auf der
Flucht aufgegriffen und in die Weiten Russlands deportiert, und manche wurden aufgrund staatlicher Weisungen mit Massentransporten weit weg von ihren Heimatorten verbracht. Ich glaube, diese Aussage beschreibt es am besten. Es waren brutale Lagerbedingungen: Kälte, Hunger, Tod, Angst, Zwang und Entkräftung. Tiefe Narben sind dabei zurückgeblieben. Wenn Sie mit den Leuten reden, merken Sie, dass sie diese Erlebnisse immer noch aufarbeiten. Daneben stehen alle die zahllosen Opfer, die ihr Leben gelassen haben und uns nichts mehr berichten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Zwangsarbeiter versuchen heute noch, ihre Erlebnisse aufzuarbeiten. Sie versuchen heute noch, damit zurechtzukommen. Sie versuchen heute noch, diese Erlebnisse mit Briefen und Erzählungen aufzuarbeiten und sie der Nachwelt mitzugeben. Der Bund der Vertriebenen, unsere Fraktion im Deutschen Bundestag und der Freistaat Bayern setzen sich auf die Initiative von Hartmut Koschyk hin seit 15 Jahren dafür ein, dass wir dieses Problem lösen und dieses Unrecht irgendwie symbolisch beseitigen. Dabei war allen klar, dass das Leid der Betroffenen durch Geldzahlungen nicht geschmälert werden kann.
Eine Entschädigung finanzieller Art ist immer nur symbolisch. Das gilt für die ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen ebenso wie für NS-Zwangsarbeiter oder deutsche Zwangsarbeiter. Wichtig ist dabei Folgendes: Anerkannt werden muss, dass das, was damals geschehen ist, Unrecht war, wie es nie wieder vorkommen darf. Das gilt es anzuerkennen, und dafür ist diese Entschädigung wichtig.
Mit der Bereitstellung von 50 Millionen Euro im Bundeshaushalt wird die Große Koalition genau diesem Anspruch gerecht. Leidtragende und Opfer von Unrecht erhalten eine symbolische Entschädigung. Der Bund der Vertriebenen hat diese Entscheidung geradezu begrüßt. Der BdV-Präsident, unser Parteifreund Bernd Fabritius, hat die Entschädigung jüngst als Akt von hoher Symbolkraft bezeichnet. Deutschland nimmt sich symbolisch stellvertretend für andere selbst in die Haftung und sühnt damit, was eigentlich gar nicht zu sühnen ist. Genau vor einer Woche – Herr Fahn, ich hoffe, Sie haben es auch mitbekommen – hat der BdV-Präsident beim BdV-Jahresempfang der Bundeskanzlerin, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesinnenminister dafür gedankt, dass es diese offizielle Anerkennung nun endlich gibt. Der Bund der Vertriebenen geht dabei von 10.000 bis 20.000 Antragstellern aus und rechnet deshalb mit ungefähr 2.500 Euro Entschädigungszahlung. Ihre
Forderung macht nunmehr 5.000 Euro aus. Das ist das Doppelte dieser Summe.
Ich möchte eines ganz deutlich sagen: Wir reden von einer symbolischen Entschädigung. Unrecht lässt sich nicht mit Geld aufwiegen, Herr Aiwanger, auch wenn Sie es nicht glauben wollen. Wenn wir den Ausgleich als symbolische Wiedergutmachung gefunden haben, ist das doch schon eine Anerkennung und ein wichtiger Schritt. Dafür haben wir gekämpft, und wir sollen auch darauf stolz sein, dass wir das erreicht haben. Es wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, über alle Grenzen hinweg. Mit ihren finanziellen Mehrforderungen stellen die FREIEN WÄHLER nunmehr die gemeinsam gefundene Lösung infrage. Das Thema ist viel zu ernst, als dass wir wie auf einem türkischen Basar um mehr Geld feilschen sollten. Ihre simple Forderung nach mehr Geld ist nicht durchdacht.
Das Wichtige ist, dass eine symbolische Entschädigung gewährt wird. Unrecht wird anerkannt. Das ist Kennzeichen des Beschlusses des Bundestages. Darauf können wir stolz sein. Diesem Grundgedanken müssen wir folgen.
Die Forderung unter Nummer 2 des Antrags der FREIEN WÄHLER, die Auszahlung "zügig und unbürokratisch" zu ermöglichen, widerspricht komplett der Forderung nach mehr Geld, die unter Nummer 1 erhoben wird. Wenn wir die Summe verdoppeln wollen, müssen wir den Haushaltsausschuss beteiligen. Wir brauchen einen Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Wieder würde Zeit verstreichen, wieder ginge Zeit drauf.
Wichtig ist die Feststellung, dass viele betroffene Zwangsarbeiter ein hohes Lebensalter erreicht haben. Sie sehnen sich nach dieser symbolischen Entschädigung. Es ist an der Zeit, dass wir ihnen die Entschädigung jetzt zugutekommen lassen. Damit zeigen wir ihnen, wie wichtig uns das Thema ist. Die FREIEN WÄHLER widersprechen sich, wenn sie mehr Geld fordern und gleichzeitig anmahnen, dass es alles schnell gehen möge. Das passt nicht zusammen. Daran wird deutlich, dass der Antrag nicht durchdacht ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass wir, der Freistaat Bayern, uns dafür eingesetzt haben, dass diese symbolische Entschädigung gewährt wird. Die Staatsregierung, insbesondere das Sozialministerium, und die CSU-Fraktion haben auch insoweit immer eine klare Linie vertreten. Gleiches gilt für die Unionskollegen im Deutschen Bundestag. Wir haben
15 Jahre lang dafür gekämpft, dass dieses Wiedergutmachungsanliegen zur Umsetzung kommt. Ich freue mich wirklich, dass die Große Koalition diesen Schritt gegangen ist und mit der Mittelbereitstellung ab 2016 endlich ein Stück symbolische Gerechtigkeit geschaffen hat.
Wer den noch lebenden Betroffenen diese symbolische Wiedergutmachung zugutekommen lassen will, der muss den Antrag der FREIEN WÄHLER einfach ablehnen; denn von einer zeitnahen Umsetzung ist dieser Antrag weit entfernt.
Selbstverständlich.
Herr Kollege Dr. Fahn, wir sind uns doch darüber einig, dass es schnell gehen muss. Jeder Tag zählt. Jeder Tag, den wir verstreichen lassen, ist ein verlorener Tag. Mit der Zustimmung zu Ihrem Antrag würden wir den ganzen Prozess stoppen. Jeder, der schon damals dagegen war, dass wir auf diesem Gebiet etwas machen, würde doch sagen: Hey, Freunde, werdet euch erst einmal einig! Regelt erst einmal, wie viel Geld Ihr überhaupt bezahlen wollt!
Es soll endlich einfach weitergehen. Jeder Tag, den wir gewinnen, das heißt, den wir früher auszahlen können, ist ein guter Tag für die Vertriebenen. Deswegen: Machen Sie das Erreichte nicht madig! Machen Sie es nicht schlecht! Sie sollten sich vielmehr freuen, dass wir – gemeinsam! – etwas erreicht haben. Das ist das Entscheidende. Ein Herumgestreite darüber, was man noch machen könnte, bringt uns nicht weiter. Es ist ein guter Tag, eine gute Entscheidung – für Deutschland, für die Vertriebenen. Deswegen sind wir stolz auf das, was wir erreicht haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen guten Freund; er ist Pfarrer. Er kommt aus Gofila in der Provinz Kaya in Burkina Faso. In meiner Heimatgemeinde war er Pfarrer. Er war der beliebteste Pfarrer, den ich bei uns daheim kennengelernt habe und den wir bei uns erlebt haben. Er ist in seine Heimat zurückgekehrt. Der Kontakt ist nicht abgerissen. Wir haben bei uns daheim Vereine gegründet und ihn mit ganz verschiedenen Maßnahmen unterstützt, um die katastrophalen Lebensverhältnisse bei ihm zu Hause in Burkina Faso etwas abzumildern, indem wir Schulen oder Brunnen bauen und vieles mehr unternehmen.
Das Beispiel dieses befreundeten Pfarrers hat gezeigt: Rassismus findet überall dort keinen Platz, wo Menschen einander als Menschen begegnen. Diese einfache Wahrheit wird uns immer wieder dann vor Augen geführt, wenn wir miteinander reden und wenn wir in näheren Kontakt mit allen Menschen, egal welcher Herkunft und welcher Hautfarbe, treten.
Liebe Kollegen, deswegen war ich auch persönlich betroffen, als ich von der Hetze gegen den Pfarrer Ndjimbi-Tshiende gehört habe. Ich war entsetzt und
habe mir wirklich überlegt: Mensch, was ist da passiert? – Ich habe mich auch gefragt: Was wäre denn mit meinem Freund passiert? Wie würde er dies aufnehmen? Was würde er darüber denken?
Daher ist eines für uns ganz klar: Rassismus und Morddrohungen sind einfach widerliche Fratzen, die wir in unserer Gesellschaft nicht dulden dürfen und nicht dulden können. Dagegen müssen wir entschieden vorgehen.
Wir als CSU-Fraktion stehen geschlossen hinter allen Menschen, die Opfer derartiger Attacken, Opfer von Morddrohungen und Opfer von widerlicher Hetze sind. Ich bin auch froh, dass unser Ministerpräsident und unsere Wirtschaftsministerin gesagt haben, dass dies inakzeptabel ist und dies nicht zu Bayern gehört und wir das hier in Bayern auch nicht haben wollen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur der Pfarrer von Zorneding wurde mit dem Tod bedroht; fast zeitgleich kamen Berichte über Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick.
Es ist uns allen bewusst, dass wir in diesem Bereich etwas machen müssen; wir unternehmen hier schon viel. In Bayern haben wir ein Handlungskonzept, das wir immer weiterentwickeln. In diesem Hohen Haus haben wir schon mehrfach darüber gesprochen, wie unser Handlungskonzept aussieht und was wir machen.
Wir können wirklich stolz darauf sein, dass wir dem Extremismus, egal in welcher Form, entschieden entgegentreten und sagen: Liebe Freunde, solche Gedanken haben bei uns in Bayern nichts zu suchen; diese Gedanken wollen wir nicht, und die werden wir entschieden bekämpfen.
Liebe Kollegen, unsere Sicherheitsbehörden sind auf keinem Auge blind. Klar, wir stehen derzeit vor einer gigantischen Herausforderung. In diesem Jahr werden etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland kommen. Dem Bewusstsein und dem Denken der Menschen müssen wir offen entgegentreten. In der Bevölkerung gibt es Befindlichkeiten. Sicherlich gibt es auch ein Verführungspotenzial der Extremisten; dessen sind wir uns bewusst. Wir sind uns auch der Gefährlichkeit von Hassbotschaften im Internet durchaus bewusst, aber auch der Gefährlichkeit von Terrorzellen und verrückten Einzeltätern.
Das Wichtigste aber ist: Wir sind uns dessen bewusst, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen in
Bayern Rassismus entschieden ablehnt und dem Rassismus entgegentritt. Wir haben bei vielen Solidaritätskundgebungen und bei vielen Kundgebungen gegen Rechtsextremisten gesehen, dass sich Tausende für eine offene Gesellschaft aussprechen, dass sie keine Angst haben, sich zu solidarisieren, und dass sie in Bayern auf die Straße gehen. Auch das ist in Bayern möglich, während es an vielen anderen Orten nicht möglich ist. Sie können sich offen gegen Fremdenfeindlichkeit, gegen Antisemitismus und gegen extremistisches Gedankengut aussprechen.