Ich habe vorhin von Herrn Hartmann einiges zu NOx gehört. Das kommt ideologischer Brandstiftung gleich.
Ich sage Ihnen: Spätestens 2020 werden wir in Bayern keine Überschreitung der NOx-Werte mehr haben. Warum? – Weil der Euro 6 immer stärker durchschlägt. Der Euro 6 reduziert die Schadstoffe. Dann haben wir ab 2020 keine Überschreitungen mehr bei den NOx-Werten.
Was den Feinstaub anbelangt, so hatten wir in den Jahren 2012 bis 2016 keine einzige Überschreitung. 2017 hatten wir Überschreitungen. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir, wenn das Jahr zu Ende ist, 35 Mal den Grenzwert überschritten haben.
Zum Schluss möchte ich noch etwas sagen. Die Sache ist ganz einfach; denn es gibt einen wunderbaren Kraftstoff. Ich würde mir wünschen, die Opposition würde mehr Werbung für CNG betreiben.
Danke schön, Herr Kollege Ritt. – Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatssekretär Pschierer zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Kollege Hartmann, Sie lagen mit dem Thema durchaus richtig. Bei den Ausführungen lagen Sie aber, wie nicht anders zu erwarten, wieder einmal voll daneben. Das resultiert aus einem ganz einfachen Grund: Sie haben die verschiedenen Politikbereiche wieder einmal kräftig gegeneinander ausgespielt. Für uns in der Staatsregierung geht es bei diesem Thema darum, Umwelt-, Klima-, Verkehrs- und Industriepolitik in der Gesamtschau zu sehen. Was Sie aber machen, das ist die Diffamierung einer Schlüsselbranche der Bundesrepublik Deutschland und des Premiumstandortes Freistaat Bayern, was die Automobilwirtschaft anbelangt. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Herr Hartmann, Sie sagen, Diesel habe keine Zukunft. Moderne Dieseltechnologie – Deutschland ist führend in der Dieseltechnologie – hat vielleicht mehr Zukunft als die GRÜNEN im Freistaat Bayern. Meine Damen und Herren, die GRÜNEN in Bayern sollten sich am Kollegen Kretschmann, dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten, orientieren. Er hat erkannt, dass es allein mit Verbotsmentalität und Gängelung nicht geht. Ich weiß nicht, ob er die bayerischen GRÜNEN gemeint hat, aber er hat einige Teile der GRÜNEN für verrückt erklärt, nämlich dieje
nigen, die ein fixes Ausstiegsdatum für Verbrennungsmotoren fordern. Meine Damen und Herren, überlegen wir doch einmal: Bis zum Jahr 2030 gibt es gerade einmal zwei Modellzyklen bei BMW und Audi. Wer plant, innerhalb von nur zwei Modellzyklen aus der Verbrennungsmotor-Technologie auszusteigen, beschädigt die bayerische Wirtschaft insgesamt nachhaltig. Deshalb lehnen wir ein Fahrverbot sowie ein Ausstiegsdatum konsequent ab.
Herr Hartmann, Sie haben ein Problem. Zwischen Ihnen, den bayerischen GRÜNEN, und Herrn Kretschmann gibt es einen großen Unterschied.
Herr Kretschmann hat etwas, das Sie nie haben werden. Er hat die Regierungsverantwortung. Sie haben keine Regierungsverantwortung und werden sie auch nie haben. Das ist auch gut so.
Wir brauchen keine politische Verbots- oder Vorschriftskultur. Wir wollen innovative Technologien. Die Elektromobilität muss überzeugen. Deshalb wollen wir einige Punkte ganz konsequent vorantreiben. Wir wollen Anreize für eine schnelle Modernisierung der Diesel-Fahrzeugflotten schaffen. Herr Kollege Glauber, dabei geht es nicht um Abwrackprämien. Es geht um ein Anreizsystem. Erklären Sie mir, warum bei der Kfz-Steuer zwischen Dieselnorm 3 und 6 keine Differenzierung vorgenommen wird. Ich will eine Privilegierung der modernsten Dieseltechnologie in der Steuerpolitik. Dies gilt nicht für die alten Dreckschleudern; die neueste Dieseltechnologie wollen wir privilegieren.
Wir setzen zweitens auf moderne Antriebstechnologien wie die Elektromobilität. Drittens setzen wir auf die Zusammenarbeit mit der deutschen und der bayerischen Automobilwirtschaft. Die gemeinsame Erklärung mit der bayerischen Automobilwirtschaft und Fahrzeugindustrie atmet auch diesen Geist. Liebe Kollegen von der Opposition, an diesem Geist orientieren sich inzwischen auch andere Ministerpräsidenten, die über Automobilstandorte verfügen. Nicht nur Herr Kretschmann, sondern auch Herr Weil in Niedersachsen und Herr Bouffier in Hessen – leider haben bei Opel die Franzosen das Sagen – orientieren sich an dieser Erklärung.
Herr Rinderspacher, ich gebe Ihnen recht, im ÖPNV muss viel passieren. Ich kann Ihnen prophezeien, dass wir die Kommunen beim Thema ÖPNV nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Mit Herrn Kollegen Reiter und Herrn Kollegen Maly haben Sie jede Menge Möglichkeiten, einen guten ÖPNV voranzutreiben. Wir wollen auch den "Green City Pakt" gemeinsam angehen.
Herr Rinderspacher, in einem Punkt will ich Ihnen ausdrücklich recht geben. Die Taktgeber bei der Elektromobilität werden nicht unbedingt deutsche oder europäische Konzerne sein. Derzeit wird der Takt sehr stark von China angegeben. In diesem Jahr war ich selber im Rahmen von Delegationsreisen, einmal in Begleitung des Herrn Ministerpräsidenten, in China. Sie haben die Zahlen zu Recht genannt: In China werden 43 % aller Elektrofahrzeuge weltweit gebaut. Dort fahren 650.000 E-Fahrzeuge. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns in enger Abstimmung mit der IG Metall und Herrn Wechsler befinden. Ich bedauere zutiefst, dass wir derzeit keine bundesdeutsche oder bayerische Batteriezellen-Fertigung haben. Wenn ich unter die Haube der Elektrofahrzeuge schaue, bemerke ich, 80 % der Batterien kommen aus Asien. Aus diesem Grund nimmt die Staatsregierung sehr viel Geld, nämlich 130 Millionen Euro, in die Hand für den Ausbau der Forschungslandschaft, den Aufbau von Modellregionen, für Vorzeigeprojekte für Elektromobilität und für die Clusterstrategie Elektromobilität.
Der Umweltbonus wurde angeführt. Die Kaufprämie hat nicht den Erfolg gebracht, den wir uns erwartet haben. Sie würde für 300.000 Fahrzeuge reichen. Der Absatz ist derzeit jedoch noch schleppend. Ein Thema nehmen wir jedoch besonders ernst. Ich lade Sie von der Opposition ein, uns dabei tatkräftig zu begleiten. Das wird eine gemeinsame Aufgabe der Staatsregierung, der Landespolitik, der Kommunen und der Wirtschaft sein. Dabei handelt es sich um den Ausbau der Ladestationen im Freistaat Bayern. Im Rahmen des Bundesförderprogramms von Verkehrsminister Dobrindt in Höhe von 300 Millionen Euro werden bis zum Jahr 2020 200 Millionen Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Millionen Euro für die Normallade-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Ich darf Ihnen versichern: Wir starten auch ein eigenes bayerisches Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur. Das Bundesförderprogramm vom März und April war bereits ein voller Erfolg.
Herr Rinderspacher, Sie haben eine konkrete Frage gestellt und haben das Recht auf eine konkrete Antwort. Wir werden am 1. September 2017 – nicht 2018 oder 2019 – die Förderrichtlinie für unser Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur in Kraft setzen. Wir haben uns im Wirtschaftsministerium ein ehrgeiziges
Ziel gesetzt. Wir wollen bis zum Jahr 2020 7.000 öffentlich zugängliche Ladesäulen im Freistaat Bayern zur Verfügung stellen. Wenn ich großzügig rechne, verfügen wir derzeit über rund 1.500 Ladesäulen. Das bedeutet, dass noch viel zu tun ist. Wir laden alle Kommunen, alle juristischen Personen und alle Privatpersonen ein, sich für dieses Thema zu engagieren. Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen bedanke ich mich ausdrücklich bei unserem Justizminister, der auf Bundesebene die Initiative ergriffen hat.
Wir haben bei Bayern Innovativ eine Kompetenzstelle Elektomobilität in Nürnberg eingerichtet, an die sich alle Kommunen und alle Interessierten wenden können, um sich zu informieren. Außerdem haben wir als Informations-Tool einen Ladeatlas Bayern bereitgestellt, anhand dessen sich Kommunen informieren und ihre Ladeinfrastruktur vor Ort besser planen können.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es passiert sehr viel. Wir haben das ehrgeizige Ziel, den Freistaat Bayern weiter als Premiumstandort der Automobilwirtschaft zu erhalten. Herr Hartmann – jetzt schließt sich der Kreis –, dies geschieht nicht mit Ideologie und Verbotsmentalität. Wir wollen auch in der Zukunft eine wettbewerbsfähige Automobilwirtschaft. Sie sollten sich an Ihrem Ministerpräsidenten Kretschmann in Baden-Württemberg orientieren. Wir brauchen die Elektromobilität. Sie wird kommen. Davon bin ich fest überzeugt. Hören Sie auf mit Ihren oberlehrerhaften Vorschriften und Vorschlägen. Da machen wir nicht mit, da macht die Wirtschaft nicht mit, und die Menschen in diesem Land werden auch nicht mitmachen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 17/17532) - Erste Lesung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze – langer Titel – und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze
Erstens. Die Zuteilung von Bundesmitteln an Landkreise und kreisfreie Städte soll zielgenauer erfolgen. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für Unterkunft und Heizung – KdU – im Rahmen des SGB II. Nach SGB II kommt der Bund teilweise für Kosten auf, die bei den Kommunen anfallen. Dabei handelt es sich um die flüchtlingsbedingten Kosten für Unterkunft und Heizung, die der Bund bis zum Jahr 2018 voll übernimmt. Dem engagierten Verhandeln unseres Ministerpräsidenten ist es zu verdanken, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz in diesem Punkt durchgesetzt hat.
Zweitens geht es um die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Allerdings kann der Bund den Kommunen die Kosten nicht direkt erstatten. Das ist rechtlich nicht zulässig. Deshalb nutzt er die Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II als mittelbaren Weg der Erstattung. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Bund seinen Erstattungsbetrag an die Länder auszahlt. Die Länder geben das Geld dann an die Kommunen weiter. Diese Leistung erfolgt pauschal, indem der Bund seine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung erhöht. Das heißt, der Anteil des Bundes wird nicht passgenau an die Ausgaben der Kommunen angepasst.
Probleme wirft dieser mittelbare Ausgleichsmechanismus insbesondere bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft auf. Gegenüber der Zeit vor 2015 hat sich durch die zusätzlichen Kosten für die flüchtenden Menschen ein deutlicher Mehraufwand ergeben. Der Anteil des Bundes wurde dabei nicht passgenau an die flüchtlingsbedingten Kosten der bayerischen Kommunen angepasst. Vielmehr hat der Bund seinen Anteil an den Leistungen für deutsche und für ausländische Leistungsberechtigte in gleichem Maße um bestimmte länderspezifische Berechnungspunkte erhöht. Im Ergebnis profitieren derzeit alle bayerischen Kommunen gleichermaßen von diesen Erstattungen durch den Bund. Welche Kosten tatsächlich bei ihnen angefallen sind, spielt derzeit keine Rolle. Genau dies soll durch diesen Gesetzesvorschlag geändert werden.
Wir wollen auf Landesebene die Bundesmittel so an die Kommunen weiterleiten, dass sie passgenau von ihren vor allem flüchtlingsbedingten Kosten für Unterkunft und Heizung, aber auch von den Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen entlastet werden. Wie soll dies passieren? – Es soll eine interkommunale
Verteilung eingeführt werden. Für jede Kommune wird jeweils für das Vorjahr ein Einnahmen- und Ausgabensaldo festgelegt. Hatte eine Kommune weniger Ausgaben für Flüchtlinge oder für Bildungs- und Teilhabeleistungen, als sie an Bundesmitteln bekommen würde, muss sie etwas abgeben. Hatte eine Kommune tatsächlich mehr Ausgaben, bekommt sie zusätzliche Finanzmittel zugeteilt. So erhalten die Kommunen, bei denen höhere Kosten anfallen, entsprechend mehr Geld aus der Bundesbeteiligung. Ich meine, dieser Weg ist richtig. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihm nicht nur zugestimmt, sondern das Verfahren wegen der starken zusätzlichen Belastungen aufgrund der Flüchtlingssituation auch entscheidend angeregt.
Zum anderen geht es bei diesem Gesetzentwurf um die Erstattung von Mehrkosten durch den Bund, die den Kommunen als Sozialhilfeträger im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz entstehen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde das Arbeitsförderungsgeld erhöht und die Grundlage dafür geschaffen, dass der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe angehoben wird. Ursprünglich betrug er 2.600 Euro. Jetzt wurde er auf 5.000 Euro angehoben. Vom Bund konnte die Zusage erreicht werden, dass die sich hieraus ergebenden Mehrkosten zur Hälfte erstattet werden. Ab 2017 bezahlt der Bund einmal jährlich Erstattungsleistungen an den Freistaat. Von diesen Leistungen profitieren vor allem die Bezirke, die als Träger dieser Leistungen fungieren. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Durchleitung dieser Zahlungen an die Bezirke regeln; denn bei ihnen als überörtliche Träger der Sozialhilfe entstehen die überwiegenden Mehrkosten. Dort soll das Geld auch eins zu eins ankommen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen Gesetzentwurf, wie schon gesagt, in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Wir haben ihn insbesondere mit dem Städtetag und mit dem Landkreistag abgestimmt, weil diese beiden kommunalen Spitzenverbände federführend sind. Das Gesetz soll gewährleisten, dass die Bundesmittel dort ankommen, wo bei den Kommunen auch tatsächlich Kosten anfallen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Erste Rednerin in der Aussprache ist die Kollegin Weikert. Bitte schön, Frau Weikert.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf. Eine Abstimmung steht
heute noch nicht auf der Tagesordnung. Wir werden über diesen Gesetzentwurf sicher noch eine sehr ausführliche Diskussion im zuständigen Ausschuss zu führen haben. Als Erstes stellt sich für uns Sozialdemokraten die Frage, ob wirklich alle Bundesmittel, die für flüchtlingsbedingte Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden, an die Kommunen des Freistaates Bayern weitergeleitet werden. Dazu hören wir immer unterschiedliche Aussagen. Werden alle Mittel weitergeleitet? Diese Frage werden wir im Laufe der Zeit und im jeweiligen Ausschuss stellen.
Sie haben die Neuregelung jetzt ausreichend begründet. Ich habe den Gesetzentwurf auch ausführlich gelesen. Ist die Verteilung dieser Bundesmittel tatsächlich auch gerecht? Im vergangenen Jahr hatten wir einmal eine Rechnung einer kleineren Stadt im Freistaat Bayern vorliegen, bei der es nur um einen Teilaspekt ging. Damals wurde die Rechnung aufgemacht, dass die Kommunen unterschiedlich profitieren, die einen mehr und die anderen weniger. Deshalb sind bei diesem Gesetzentwurf wirklich viele Fragen veranlasst. Welche Kommunen profitieren davon? Welche Kommunen schneiden deutlich schlechter ab? Im Gesetzentwurf steht, dass es keinen bürokratischen Aufwand gibt. Gibt es den wirklich nicht? Gibt der Gesetzentwurf den Kommunen mehr Planungssicherheit in der Abrechnung, damit sie auch wissen, wann die Gelder fließen? Daneben möchten wir auch wissen, ob es über den Gesetzentwurf hinaus Planungen der Staatsregierung gibt, die Kommunen stärker als bisher von flüchtlingsbedingten Kosten zu entlasten. Das ist immer ein Thema des Städtetages und des Gemeindetages. In den jüngsten Pressemitteilungen war immer zu lesen, dass die Kommunen auf ganz vielen Kosten sitzen bleiben und der Freistaat sie weitgehend im Stich lässt.
Ich will jetzt noch gar nicht sagen, dass der Gesetzentwurf schlecht ist. Ich will aber auch nicht sagen, dass er gut ist. Wir haben zu dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Fragen. Wenn Sie sagen, dass der Gesetzentwurf mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen und dementsprechend ausgearbeitet worden ist, wollen wir uns natürlich auch versichern, ob das tatsächlich der Fall ist. Wir werden uns deshalb auch mit den beteiligten Gremien in Verbindung setzen. Fakt ist, dass ein überwiegender Teil der Kommunen – das haben Sie auch ausgeführt – bisher keine Auszahlungen aus dem Entlastungsanteil bekommen hat. Andere Kommunen sollen den Ausgleich zukünftig über die Umverteilung bekommen. Im Kern wissen wir nicht, welche Kommunen von diesem Gesetzentwurf profitieren und welche schlechter abschneiden. Ist der Gesetzentwurf ein Beitrag dazu, dass die Kosten, die auf die Kommunen zukommen, gerecht oder gerechter verteilt werden?
Ich will meine Redezeit gar nicht weiter ausnutzen, sondern stelle einfach diese Fragen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, wo wir die Fragen nochmals gezielt einbringen werden. Seien Sie auch aufseiten des Sozialministeriums versichert: Wir werden die Zeit, bis der Gesetzentwurf im Oktober in den Fachausschuss kommt, nutzen, um uns bei unseren Kommunen, aber auch bei den kommunalen Spitzenverbänden dahin gehend zu vergewissern, ob das tatsächlich so ist, wie Sie es hier eingebracht haben, und ob damit alle Kommunen zufriedengestellt werden. Ich glaube es zunächst auf Anhieb nicht. Für die weitere Diskussion verweise ich, wie gesagt, auf die aufgeworfenen Fragen. – Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Weikert. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Reichhart. Bitte schön, Herr Dr. Reichhart.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst für die CSUFraktion erklären, dass wir wirklich froh sind, dass dieser Gesetzentwurf jetzt kommt, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen, weil der Gesetzentwurf zwei Themen anspricht, nämlich nicht nur die Flüchtlingsproblematik, sondern auch die Frage des Umgangs mit Menschen mit Behinderung. Ich glaube, auch darauf sollten wir den Fokus richten. Wenn wir hier die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes und des Vermögensschonbetrags in bayerisches Recht umsetzen und den Vollzug vornehmen, dann ist das, glaube ich, ein Schritt, auf den wir stolz sein können, Frau Weikert. Wir haben als Sozialpolitiker sehr lange dafür gekämpft, beim Schonbetrag und beim Arbeitsentgelt für Menschen mit Behinderungen etwas zu erreichen. Ich bin froh, dass wir es auf Bundesebene zusammen geschafft haben, hier eine Verbesserung herbeizuführen.