Protocol of the Session on May 12, 2011

Ich gehe davon aus, dass der Bericht in relativ kurzer Zeit vorliegen wird. Das haben die jetzt gehört.

Danke schön. Weitere Fragen sehe ich nicht. Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Staatsministerin Haderthauer. Die Ministerinbefragung ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Drs. 16/8242)

- Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet.

Bitte schön, Herr Staatsminister Dr. Huber.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein paar technische Anpassungen. Die Staatsregierung hat zu diesem Behufe einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in den Landtag eingebracht. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag macht diese Anpassungen notwendig. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten im Bayerischen Rundfunkgesetz für kommerzielle Tätigkeiten des Bayerischen Rundfunks geregelt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Anpassungen an den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommen, der seit 1. April 2010 in Kraft ist. Im Wesentlichen wurden darin neue Regelungen im Bereich der Werbung getroffen. Werbegrundsätze und Kennzeichnungspflichten in den Programmen wurden neu gefasst. Die Bestimmungen zur Einfügung von Werbung und Teleshopping wurden liberalisiert. Darüber hinaus wurden Regelungen zum Product Placement, also zur Produktplatzierung, im öffentlich-rechtlichen sowie im privaten Rundfunk eingeführt. Diese Regelungen machen Anpassungen im Bayerischen Rundfunkgesetz, im Bayerischen Mediengesetz und im genannten Ausführungsgesetz notwendig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der heute in Erster Lesung behandelt wird, wollen wir die entsprechenden Änderungen vornehmen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Zuständigkeiten im Bayerischen Rundfunkgesetz definiert werden. Es soll eine Regelung der Zuständigkeit des Verwaltungsrates des Bayerischen Rundfunks für den Bereich der kommerziellen Tätigkeiten des Senders nach den Paragraphen 16 a bis 16 e des Rundfunkstaatsvertrages aufgenommen werden. Nach den bestehenden Regelungen hat der Verwaltungsrat die Aufgabe, die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern

Ich bitte den Landtag, diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen, nachdem die ausführlichen Beratungen in den Ausschüssen erfolgt sind. Damit bin ich auch schon am Ende der Begründung.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat Kollege Joachim Werner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen: Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Art technische Reaktion gestartet. Im Grunde geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Bayern, die im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für Deutschland erfolgt ist. Die sechzehn Bundesländer haben sich zusammenraufen müssen. Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung in den bayerischen Mediengesetzen. Unser Gestaltungsspielraum tendiert gegen null. Was will man auch anders machen, als es schon im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht? Der Spielraum bei den Ausschussberatungen wird nicht groß sein.

Mir kommt es aber auf die Umsetzung an. Darauf müssen wir achten. Die für die Überwachung der neuen Bestimmungen zuständigen Gremien müssen gut aufpassen. Einigen gehen diese Regelungen nicht weit genug, anderen gehen sie zu weit. Das spricht eher dafür, dass der goldene Mittelweg der richtige ist.

Ich kann schon heute die Zustimmung der SPD-Fraktion in der Ausschussberatung und dann in der Zweiten Lesung ankündigen. Wie gesagt: Es ist eine technische Reaktion. Lassen Sie uns hurtig ans Werk gehen.

Herr Staatsminister, es war Ihre Jungfernrede in diesem Amt, ich hätte Ihnen ein spannenderes, interessanteres Thema gewünscht. Dann wäre meine Reaktion darauf wahrscheinlich auch spannender ausgefallen. Wir werden aber noch ausreichend Gelegenheit haben, uns auf dem Gebiet der Medienpolitik zu fetzen. Das ist ein Versprechen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Kollege Sinner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist hier schon xmal behandelt worden. Dieser Landtag hat dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 11. März 2010 zugestimmt. Damals ist das Inhaltliche diskutiert worden. Die SPD, die FDP und die CSU waren damals dafür; die GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER waren dagegen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nichts anderes als die Umsetzung des 13. Rundfunk

änderungsstaatsvertrags, den wir hier ausführlich behandelt haben. Dieser Staatsvertrag geht wiederum auf die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste vom 11. Dezember 2007 zurück, die in Brüssel verabschiedet wurde.

Herr Kollege Werner, unabhängig von der Frage, ob das weiter gehen oder weniger weit gehen könnte, muss man feststellen, dass wir einen Binnenmarkt haben und Rundfunkübertragungen nicht vor Ländergrenzen halt machen. Fernsehprogramme, die über Satellit in Europa verbreitet werden, sind in ganz Europa empfangbar. Das kann jeder von Ihnen an der eigenen Satellitenschüssel nachprüfen. Deswegen war es sehr sinnvoll, für all diese Programme ein Minimum an Regeln festzulegen. Damit wird deutlich gemacht, dass bei der Werbung bestimmte Kriterien berücksichtigt werden müssen. Für mich ist ein ganz entscheidender Gesichtspunkt, dass das nicht erst ab jetzt umgesetzt wird - das wäre fatal -, sondern das ist schon seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie gängige Praxis in den Rundfunkanstalten. Das heißt also, wir befinden uns hier in einem Akt der nachlaufenden Gesetzgebung. Für den Bürger, der ein Medium wie das Fernsehen empfängt, ist es wichtig, dass er bei der Massensuggestion, die damit ausgelöst wird, sicher sein kann, dass die Redaktion unabhängig ist und ihn eben keine über Product Placement finanzierte Botschaften erreichen und in eine bestimmte Richtung manipulieren. Es wurden klare Regelungen getroffen, um Product Placement und Sponsoring zu kennzeichnen. Der Zuschauer weiß dann, wer hinter einer bestimmten Botschaft steht; entweder ist es in der Verantwortung der Redaktion oder es steht hier eine andere Botschaft dahinter, die etwas mit Werbung zu tun hat.

Es ist richtig und wichtig, dass in bestimmten Bereichen des Rundfunks Werbung, Product Placement und andere Dinge ausgeschlossen sind.

Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Mir ging es darum, festzuhalten, dass die EURichtlinie zugrunde liegt. Die Regelungen gelten zum großen Teil schon und werden hoffentlich eingehalten. Diese Sache ist im Interesse der Zuschauer. Letztlich ist das auch für den Verbraucherschutz eine wichtige Sache. Insoweit wird sich in den Ausschussberatungen kein großer Beratungsbedarf mehr ergeben. Ich hoffe, dass die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN, nachdem wir jetzt den dritten Versuch unternehmen, vielleicht diesmal zustimmen können.

Als Nächster hat Herr Professor Dr. Piazolo das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sinner, haben Sie es gesehen? - Ich wiederhole das für Sie. Das war eine Werbeeinblendung. Ich habe vor mir ein Produkt, einen Stift platziert. Dieser Stift ist orange und darauf befindet sich das Logo der FREIEN WÄHLER. Das ist eine klassische Produktplatzierung in einer Rede. Der Abgeordnete Piazolo wurde mit einem FREIE-WÄHLER-Kugelschreiber ausgestattet. Im Fernsehen könnte man und müsste man das jetzt einblenden.

(Tobias Thalhammer (FDP): Schreibt er?)

- Selbstverständlich schreibt er. Es steht ja hier einiges drauf. Selbstverständlich wird mit diesem Kugelschreiber auch geschrieben.

Das heißt: Die Werbung an sich war unauffällig. Niemand von Ihnen hat sie bemerkt.

(Bernd Sibler (CSU): Aber man muss da auch das Interesse haben! - Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Das hat nur einer, der schreiben kann!)

Die Kennzeichnung ist auffällig. Es kommt immer darauf an, wie auffällig etwas ist. Wenn Autorität und Glaubwürdigkeit hinter einem Produkt stehen, ist die Wirkung groß. Nehmen wir einmal jemanden mit Prinzipienfestigkeit, vielleicht den Herrn Ministerpräsidenten. Wenn er dieses Beispiel mitbekommt, könnte er sich denken: Das ist eine glaubwürdige Person. Sie strahlt für mich Autorität aus. Also ist für mich ein solcher Kugelschreiber interessant. Stellen Sie sich einmal vor, in jeder Wahlkabine lägen Kugelschreiber der FREIEN WÄHLER. Dort wäre die Wirkung besonders groß. Viele würden dann ihr Kreuzchen bei den FREIEN WÄHLERN machen. Ich weiß jetzt nicht, wie ich bei den Begriffen "Glaubwürdigkeit" und "Prinzipienfestigkeit" auf den Ministerpräsidenten gekommen bin.

Sehen wir uns einmal das Gesetz an. Herr Kollege Sinner, dort heißt es: "Auf eine Produktplatzierung ist eindeutig hinzuweisen." Damit ist zum Beispiel die Werbung für ein Produkt in einem Film gemeint. Darauf ist eindeutig hinzuweisen. Dieser Hinweis ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei der Fortsetzung dieser Sendung nach einer Werbeunterbrechung zu senden, also dreimal. Wenn dieser Kugelschreiber auf einem Tisch liegt, sehen Sie ihn nicht. Es wird jedoch vor der Sendung, nach der Sendung und bei Werbeunterbrechungen darauf hingewiesen.

Ich möchte ganz deutlich die Frage stellen: Ist das sinnvoll? Sie als Abgeordnete können sich nun vielleicht vorstellen, warum ich und wir als FREIE WÄH

LER diesem Gesetzentwurf kritisch gegenüberstehen. Sie sollten - deshalb habe ich dieses Beispiel gewählt - darüber nachdenken, ob Sie wirklich so abstimmen sollten, wie das Ihre Fraktionsspitze bei diesem Gesetzentwurf will.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächste hat Frau Kollegin Gote das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen heute in der Tat die Sachdebatte nicht mehr führen. Ich kann deshalb auf unsere Diskussionen zum eigentlichen Staatsvertrag verweisen, die sowohl hier im Plenum als auch in den Ausschüssen geführt wurden. Richtig ist, wir GRÜNE waren gegen diesen Staatsvertrag und sind es noch, weil uns die Regelungen zur Produktplatzierung und zur Schleichwerbung eindeutig zu weit gehen. Hier geht es jetzt um die nachlaufende Umsetzung und Anpassung unserer bayerischen Gesetze. Herr Kollege Sinner, es wäre völlig unlogisch, wenn die GRÜNEN auf einmal für die Umsetzung wären. Wir waren und sind gegen diesen Staatsvertrag und werden deshalb auch gegen dieses Gesetz stimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächste hat Frau Kollegin Sandt das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Aphoristiker Werner Mitsch hat einmal gesagt: Es gibt drei Arten von Werbung, nämlich laute, lautere und unlautere. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist seit dem 1. April 2010 in Kraft. Er regelt die Balance zwischen den berechtigten Verbraucherinteressen einerseits und den Interessen der Werbewirtschaft und der Unternehmen andererseits.

Zu den Verbraucherinteressen wurde schon einiges gesagt. Einmal gibt es die Kennzeichnungspflicht von Product Placements. Gerade bei der Umsetzung des Staatsvertrags im Bayerischen Mediengesetz werden die vorhandenen Spielräume genutzt. Hier ist eine Geldbuße mit einem Maximalbetrag von 500.000 Euro vorgesehen, wenn ein Anbieter eine unzulässige Werbung schaltet.

Es geht jedoch nicht nur um den Stift oder das Olympia-Logo - für die Olympiade werbe ich sehr gerne -, sondern zum Beispiel um Spielfilme, in denen ein Auto von James Bond zu sehen ist. Irgendein Auto muss man dafür nehmen. Wenn das in vielen Fällen ein BMW oder ein Audi ist, bringt James Bond, wenn er Gas gibt, auch die Konjunktur in Bayern auf Tou

ren; denn die Leute kaufen dann möglicherweise solche Autos. Das ist ein Antrieb für die Werbewirtschaft und für die werbetreibenden Unternehmen. Das ist auch für die Medienschaffenden positiv, die von der Werbung profitieren. Wenn das alles verboten würde und nicht einmal Hinweise und Kennzeichnungen möglich wären, könnte man gleich darauf verzichten.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Dann macht man lieber die regionalen Fernsehsender platt!)

Wir müssten dann gleich den einen oder anderen Film weglassen. Wir können doch keine Insellösungen schaffen. Wir können doch nicht sagen: In Bayern muss bei einem James-Bond-Film das BMW-Logo wegretuschiert werden.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Da kommt dann ein schwarzer Balken darüber!)

Das wäre ein absoluter Schmarrn. Das wollen wir nicht. Deshalb sehen wir das anders als die FREIEN WÄHLER.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Das ist Ihr Fehler!)

Ich kann nur an Sie appellieren, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn damit werden Graubereiche, die vorher da waren, geregelt. Die Werbetreibenden müssen wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Wir brauchen eine klare Grenze zwischen lauterer und unlauterer Werbung.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.