Hans Joachim Werner
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf kommt etwas unscheinbar daher. Allerdings geht es um nichts anderes als um die Zukunft des Qualitätsjournalismus in den lokalen bayerischen Medien, egal, ob es sich um Zeitungen, um das lokale Fernsehen oder um das lokale Radio handelt. Es gibt große, national tätige Anbieter, die vorhaben, ihr Programm in Bayern zu splitten. Sie wollen das nicht etwa deshalb tun, um die Menschen in den Regionen über das zu informieren, was sich dort Tag für Tag aktuell in der Kultur, im Sport oder in der Politik abspielt. Nein, ihr einziges Ziel ist es, die Werbemärkte abzuschöpfen und ihre Gewinnsituation zu verbessern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir die Möglichkeit dazu haben, dürfen wir das nicht zulassen.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat eine Studie in Auftrag gegeben, die eindeutig ergeben hat, welche Werbepotenziale sich für die großen Anbieter ergeben. Dies gilt zunächst einmal für ProSiebenSat 1, aber weitere werden folgen. Die BLM hat erforschen lassen, welche Werbepotenziale abgeschöpft werden können. Das sind immense Summen. Die BLM hat auch ermittelt, wer diese großen Summen verliert, die von den Großen abgeschöpft werden. Das sind in allererster Linie die bayerischen lokalen und regionalen Tageszeitungen, aber auch das lokale Fernsehen und der lokale Rundfunk. In der BLM drückt man sich ein wenig um eine Entscheidung herum. Zurzeit wird darüber diskutiert, ob man einen Modellversuch zulassen sollte. Seitens der Fraktionen auf der rechten Seite dieses Hauses gibt es innerhalb der Gremien der BLM allerdings keine klare Positionierung. Sehr verehrter Herr Staatsminister, allerdings habe ich mit Freuden vernommen, was Sie in der letzten Woche bei den Lokalrundfunktagen gesagt haben, dass Sie nämlich dagegen seien und dies nicht zulassen wollten.
Das haben Sie hier auch schon gesagt. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem genau das unterbunden werden soll. Deshalb frage ich Sie: Warum können Sie nach 65 Jahren Bayerischer Landtag nicht einmal über Ihren Schatten springen und einem Gesetzentwurf der SPD zustimmen?
Tut das weh? - Oder noch schlimmer: Geht davon die Welt unter? Oder verlieren Sie gar eine Wählerstimme?
Schützen Sie bitte den Qualitätsjournalismus in Bayern, in den Lokalzeitungen, beim lokalen Fernsehen und beim lokalen Radio. Wir haben Ihnen dazu mit unserem Gesetzentwurf die Möglichkeit gegeben. Sie brauchen nur zuzustimmen, und die Welt unserer regionalen Medien in Bayern ist wieder in Ordnung.
Herr Kollege Sinner, würden Sie mir bitte erklären, was Google und das Leistungsschutzrecht damit zu tun haben, dass nationalen Anbietern aufgesplittete Programme ermöglicht werden sollen. Dieses Thema ist in der BLM noch nicht vom Tisch. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Eine echte Antwort war das nicht.
Ich hätte eine Bitte an den verehrten Herrn Kollegen Dr. Fahn. Vielleicht würden Sie dem Kollegen Sinner erklären, dass die Rechtslage eben nicht so eindeutig ist, wie er es hier darstellt. Andernfalls würden nämlich die Rechtsexperten in der BLM nicht so herumdrucksen, und auch die Medienräte würden in der Diskussion in den zuständigen Gremien in der BLM nicht so herumdrucksen. Vielmehr hätten sie andernfalls schon eine ganz klare Entscheidungsgrundlage geliefert, auf deren Basis man Ja oder Nein sagen kann. Wie auch immer: Wir würden zwar immer Nein sagen, aber wir wollen jetzt Rechtssicherheit schaffen und schlagen deswegen eine gesetzliche Regelung vor; denn erst dann wäre echte Rechtssicherheit geschaffen.
Meine Damen und Herren, was ich sagen will, betrifft gar nicht so sehr den Redebeitrag der Kollegin Kamm. Ich habe den Eindruck, dass gegen Ende der Legislaturperiode ei nigen hier schon langsam die Kräfte schwinden.
Einen solchen Gesetzentwurf, der eine ganz wichtige staatliche Aufgabe erfüllen soll, nämlich die Förder ung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, als Schaufensterantrag abzutun, wird der Sache in gar keiner Weise gerecht. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass auf der rechten Seite des Hauses diejeni gen, die mit Wohnungen meinen Geld machen zu können, unterstützt werden sollen, indem man ihnen eine lästige Konkurrenz vom Hals halten will.
Genossenschaftswohnungen wirken überall, wo es sie gibt, mietpreisdämpfend. Das ist Ihnen offensicht lich ein Dorn im Auge. Deswegen muss man hier ein mal Tacheles reden, nachdem man sich eine Diskus sion anhören musste, die total an der Sache vorbeiging.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In § 82 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags ist geregelt, dass der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich berichtet wird. Für die erste Hälfte habe ich das am 10. Februar 2011 getan. Die zweite Hälfte soll Gegenstand meiner heutigen Ausführungen sein. Dabei
werde ich auch die vergangenen fünf Jahre unter die Lupe nehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn der Legislaturperiode im Herbst 2008 bis heute sind insgesamt 11.311 Petitionen im Bayerischen Landtag eingegangen. Das ist ein bedenklicher Rückgang gegenüber den Eingangszahlen der vergangenen Legislaturperioden. In der letzten Legislaturperiode waren es noch 14.082. In der Legislaturperiode davor waren es 14.445. Etwas freundlicher sieht die Sache aus, wenn man einen anderen Wert berücksichtigt, nämlich die Zahl derjenigen, die eine Petition mit ihrer Unterschrift aktiv unterstützen. Bei solchen Sammeloder Massenpetitionen unterschreiben oft Tausende von Menschen. Zählt man diese Unterschriften bzw. die Bürgerinnen und Bürger dazu, kommt man auf 507.000 Personen, die sich in den vergangenen fünf Jahren mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt haben. In der letzten Legislaturperiode waren es 440.000.
Starke Unterstützung fand insbesondere eine Petition mit dem Ziel, Verbesserungen im Grundschulbereich zu erreichen. Sie trug über 100.000 Unterschriften. Eingaben im Zusammenhang mit der Novelle des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes haben 54.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Zwei Eingaben zur Abschaffung der Studiengebühren hatten jeweils 32.000 Unterschriften. Für die Petition "Keine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken" haben sich 31.000 Menschen eingetragen. Dies zeigt, welch immense Dimension und Bedeutung dem Petitionswesen auch bei allgemeinen politischen Themen zukommt.
Dass Petitionen auch etwas bewirken können, zeigen folgende Zahlen: 2.477 Petitionen, das sind 24,5 % von allen, konnten positiv beschieden werden. Fast die Hälfte davon sind positive Erledigungs-Beschlüsse nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung. Bei diesen Beschlüssen hat die Staatsregierung schon in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass dem Anliegen der Petenten wenigstens teilweise abgeholfen werden konnte.
Bei den Berücksichtigungsbeschlüssen fällt die Quote leider nur gering aus. Nur 97 Fälle, rund 0,9 %, fallen unter diese Kategorie. Hier gibt es ganz sicher noch Luft nach oben.
Deshalb appelliere ich an uns alle, vor allem an die Regierungsfraktionen: Lassen Sie uns dieses schärfste Schwert des Petitionsrechts zücken, wenn es sich aufdrängt, dass die Verwaltung im konkreten Fall
auch anders, nämlich zugunsten des Petenten, hätte entscheiden können, aus unserer Sicht hätte entscheiden müssen.
Das sind wir all denjenigen schuldig, die sich Hilfe suchend an uns wenden. Man muss nur wollen. Dafür muss auch eine größere Bereitschaft seitens der Regierungsfraktionen bestehen. Das sind vielleicht schon bald andere.
Apropos Regierung: Meine Damen und Herren, leider ist es immer noch so, dass es die Staatsregierung als Niederlage begreift, wenn ein Ministeriumsvertreter aus der Ausschusssitzung mit einem Berücksichtigungsbeschluss zurück kommt. An die Adresse der Kabinettsmitglieder gewandt: Bitte fürchten Sie doch die Berücksichtigungsbeschlüsse nicht wie der Teufel das Weihwasser. Berücksichtigungen sind ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang. Vor allem sind sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, für die wir Politik machen. Manchmal habe ich fast den Eindruck, wir müssten die Staatsregierung zum Jagen tragen. Ich komme darauf noch zurück.
Zunächst zur Rangliste der Ausschüsse bezüglich der Häufigkeit der Petitionen: Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hatte 2.800 Petitionen zu behandeln. Das sind knapp 25 % aller Eingaben. An zweiter Stelle rangiert der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit 1.468 Petitionen, gefolgt vom Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mit 1.263 Petitionen und dem Haushaltsausschuss mit 1.159 Petitionen.
Ich habe auch etwas Neues anzubieten: Wir haben erstmals statistisch erfasst, wie lange Petitionsverfahren dauern. Vom Eingang der Petition bis zum abschließenden Beschluss dauert es im Mittelwert genau fünf Monate. Damit mag mancher zufrieden sein. Ich bin es eher nicht. Kolleginnen und Kollegen, wir sollten wirklich ein bisschen mehr Gas geben. Das gilt vor allem für die Stellungnahmen der Staatsregierung. Es könnte gut sein, dass dazu bald eine Initiative unsererseits kommt. Das muss einfach schneller gehen.
Meine Damen und Herren, ich gebe unumwunden zu, dass Bayern im Petitionswesen in mancherlei Hinsicht vorbildlich aufgestellt ist. Petitionen werden bei uns, anders als in allen anderen deutschen Parlamenten, öffentlich behandelt. Das ist sicher ein riesiger Pluspunkt. Ich halte auch weiterhin so viel Transparenz wie nur irgend möglich für unverzichtbar. Auch in
elektronischer Hinsicht kann sich Bayern sehr gut sehen lassen. Seit 2006 können Petitionen per E-Mail eingereicht werden. Seit 2010 gibt es die elektronische Petitionsakte. Seit 2011 können wir Abgeordneten auf diese elektronisch gespeicherten Petitionsunterlagen auch direkt online zugreifen – eine wirklich deutliche Verbesserung der Informationsgrundlagen. Jedes Ausschussmitglied, auch wer nicht Berichterstatter oder Mitberichterstatter ist, kann sich einen Überblick über die Einzelheiten der auf der Tagesordnung stehenden Eingaben verschaffen, gegebenenfalls auch kurzfristig in der Sitzung mit dem Laptop. Das soll keine Aufforderung sein, man sollte sich schon auf die Sitzung konzentrieren. Aber manchmal ist dies einfach nötig.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung geht weiter. Das Landtagsamt arbeitet intensiv daran, dass die Kommunikationsströme zwischen Landtag und Staatsregierung in Petitionsangelegenheiten in Zukunft nicht nur auf dem Papierweg, sondern auch elektronisch funktionieren. Davon versprechen wir uns, dass Petitionen noch etwas schneller erledigt werden können. Allerdings gibt es einen Punkt, bei dem Bayern leider, leider ganz gewaltig hinterherhinkt und wo wir zur Fortentwicklung des Petitionswesens unbedingt tätig werden müssen, wenn wir nicht weiter abgehängt werden wollen. – Ich meine die öffentliche Petition.
Worum handelt es sich dabei eigentlich genau? – Mit öffentlicher Petition ist nicht gemeint, dass wir sie in öffentlicher Sitzung behandeln – das ist bei uns seit eh und je so. Der Begriff öffentliche Petition steht vielmehr dafür, dass Petitionen im Einvernehmen mit dem Petenten von Anfang an auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden, wenn der Petitionsgegenstand von allgemeinem Interesse ist. Dort haben dann alle interessierten Bürger die Möglichkeit, die Petition innerhalb von sechs Wochen durch einfaches Klicken als sogenannte Mitzeichner zu unterstützen bzw. sogar einen schriftlichen Diskussionsbeitrag dazu ins Netz zu stellen. Das ist lebendige Demokratie, meine Damen und Herren.
Welche Petitionen sich dafür eignen, wird natürlich vorab genau geprüft. Einen Anspruch darauf, dass eine Petition in das öffentliche Landtagsnetz gestellt wird, gibt es nicht. Im Anschluss an die sechswöchige Mitzeichnungsphase – das ist nicht viel anders als eine Unterschriftensammlung bei herkömmlichen Sammelpetitionen, allerdings digital unter dem virtuellen Dach des Landtags – wird dann die Petition mit
der Stellungnahme der Staatsregierung ganz normal behandelt.
Vorreiter dieses Verfahrens ist der Deutsche Bundestag. Er hat es im Jahr 2005 als Modellprojekt eingeführt und offiziell 2008 gestartet, und das mit großem Erfolg, meine Damen und Herren. Ich füge mit Blick auf die Regierungsseite in unserem Hohen Haus bewusst hinzu: Die Einführung der öffentlichen Petition erfolgte in der Regierungszeit einer CDU-Bundeskanzlerin. CDU und CSU waren damals im Bundestag ausdrücklich dafür, das zu machen, und sie sind es offensichtlich auch heute noch – leider im Gegensatz zu dieser Seite hier im Bayerischen Landtag. So hat es mich denn auch ziemlich enttäuscht, dass es in dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist, die öffentliche Petition in Bayern einzuführen. Die SPD-Fraktion hat schon früh einen Gesetzentwurf dazu eingebracht, und nach einer interessanten Delegationsreise nach Berlin haben wir ihn auch in den zuständigen Gremien parlamentarisch beraten. Die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER haben zugestimmt. Leider konnten aber CSU und FDP nicht über ihren Schatten springen. Dieses Versäumnis muss schnellstmöglich nachgeholt werden. Deshalb werden wir das Thema öffentliche Petition gleich nach der Landtagswahl wieder auf die Agenda setzen; darauf können Sie sich verlassen.
Inzwischen gibt es in vier Landesparlamenten die öffentliche Petition: in Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Bremer Petitionsausschussvorsitzende, eine CDU-Kollegin, ist Feuer und Flamme für die öffentliche Petition. Sie hat sie uns wärmstens empfohlen. Wenn Sie uns nicht glauben, dann glauben Sie doch bitte schön Ihren eigenen Kolleginnen und Kollegen in den nördlicheren Gefilden Deutschlands.
Wollen Sie wirklich die rote Laterne, mit der wir schon bei der Härtefallkommission ausgezeichnet wurden, auch noch bei der öffentlichen Petition in Händen halten? Seien Sie doch einmal ehrlich: Alle in diesem Haus wollen doch die Härtefallkommission heute überhaupt nicht mehr missen. Sie ist ein ganz tolles Instrument, um Menschen zu helfen. Genauso verhält es sich auch mit der öffentlichen Petition. Also: Springen Sie nach der Wahl über Ihren Schatten, und stimmen Sie dem zu.
Wollen Sie wirklich in der heutigen Zeit, wo die Nutzung des Internets und die digitale Kommunikation praktisch für jedermann völlig selbstverständlich ge
worden sind, Ihre Augen vor den technischen Entwicklungen und dem entsprechend angepassten Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger verschließen? Wollen Sie auf das Mehr an politischer Teilhabe der Menschen in unserem Lande, auf ein Demokratieplus, das mit der Öffentlichkeit von Petitionen verbunden ist, wirklich verzichten? – Ich will das nicht glauben. Lassen Sie uns also die öffentliche Petition in der nächsten Legislaturperiode Wirklichkeit werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zu den Berichten aus den einzelnen Ausschüssen, die mir die Kolleginnen und Kollegen Ausschussvorsitzenden zugeleitet haben. Lassen Sie mich mit meinem eigenen Ausschuss, dem Petitionsausschuss beginnen. Aus den mehr als 2.500 Einzelfällen seien vier Eingaben herausgegriffen, auf die ich näher eingehen möchte.
An erster Stelle nenne ich den Fall eines jungen Mannes aus Sierra Leone, der nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren in sein Heimatland hätte zurückkehren müssen. "Momo" Kamara, dessen Eltern in Sierra Leone ums Leben kamen, ist als 14Jähriger auf abenteuerliche Weise nach Deutschland geflüchtet und zuletzt in Prien am Chiemsee angekommen. Dort hat er sich in einer wirklich außergewöhnlichen Art und Weise in allerkürzester Zeit integriert. Er hat sehr schnell Deutsch gelernt, einen Schulabschluss erlangt und eine Lehre als Buchbinder begonnen. Nach Bekanntwerden der Rückführungsmaßnahmen begann eine beispiellose Hilfsaktion aus seiner Umgebung. Praktisch der gesamte Chiemgau steht geschlossen hinter "Momo" Kamara. Mehrere Petitionen, viele Unterstützerschreiben und über 5.000 Unterschriften wurden zugunsten von "Momo" an den Landtag mit der Bitte um Aufenthaltserlaubnis gerichtet. Obwohl die Rechtslage nicht zugunsten des jungen Mannes war, hat sich der Ausschuss an die Seite dieses vollständig integrierten jungen Mannes gestellt und die Eingabe an die Härtefallkommission mit der Bitte um wohlwollende Prüfung überwiesen. "Momo" war bei uns im Ausschuss und hat eine wunderbare, anrührende Rede gehalten, gekennzeichnet von einem großen Verantwortungsbewusstsein. Wir waren alle - das glaube ich sagen zu dürfen, - wirklich schwer beeindruckt von diesem jungen Mann. Ich sage deshalb an dieser Stelle ganz deutlich, weil das Verfahren leider noch nicht abgeschlossen ist: Solche Leute brauchen wir in unserem Land. Es wäre eine Schande, ihnen nicht zu helfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber erlauben Sie mir, dass ich mich direkt an "Momo" Kamara wende. – "Momo", Sie brauchen keine Angst zu haben. Sie sind in diesem Land willkommen, und wir Abgeordnete von allen Fraktionen werden alles dafür tun, dass Sie in diesem Land bleiben können, Ihre Ausbildung fortsetzen können und ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft werden.
Nun zu einem Fall, mit dem ich aufzeigen möchte, wie schwer sich die Staatsregierung bisweilen mit Berücksichtigungsbeschlüssen tut. Die Petition zielt auf die Widmungsbeschränkung einer ursprünglichen Sackgasse in Mainburg ab. – Wir werden heute noch mit Herrn Staatssekretär Eck versuchen, eine Lösung zu finden. bisher gibt es diese noch nicht. Nach Ausweisung eines neuen, angrenzenden Baugebiets wurde diese Straße geöffnet und von der Stadt als Ortsstraße gewidmet. Diese schmale Straße ohne Gehweg – zwei Pkws kommen kaum aneinander vorbei – dient als Zubringer zu einem Kindergarten und einer Grundschule und wird nun vielfach als Abkürzung, als Schleichweg zur Ortsmitte befahren.
Zum Schutz der Kinder und der Anlieger bittet der Gesuchsteller um eine Widmungsbeschränkung. Der Ausschuss sah das Anliegen als begründet an und beschloss im Juni 2010 – so lange läuft das schon –, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Seitdem weigert sich die Staatsregierung beharrlich, den Berücksichtigungsbeschluss zu vollziehen, obwohl wir ihn noch einmal bestätigt haben und die Prüfung durch den Verfassungsausschuss ergeben hat, dass unsere Entscheidung in Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen steht. Deshalb kam die Petition nach den Vorschriften der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung des Plenums. Die Eingabe wurde zweimal abgesetzt. Es fanden Gespräche zwischen den Ausschussvorsitzenden und dem Innenministerium statt – bisher leider ohne befriedigendes Ergebnis. Schauen wir mal, ob wir vielleicht diesmal etwas zusammenbringen. Wir haben doch weiß Gott in Bayern schon schwierigere Probleme als dieses gelöst. In Gottes Namen – lasst uns auch hier eine vernünftige Lösung finden.
Auf einen weiteren Fall bin ich fast ein bisschen stolz. Die 17-jährige Tochter des Petenten besaß eine Fahrerlaubnis nach BF 17 mit Begleitauflage. Sie war unfallfrei unterwegs. Die junge Frau hat einen Weg von elf Kilometern zu ihrer Arbeitsstätte. Sie wurde von Ihrer Mutter dorthin begleitet. Da die Mutter wieder in
das Berufsleben einstieg, entfiel diese Begleitmöglichkeit. Die beantragte Ausnahmegenehmigung, ohne Begleitperson zur Arbeit zu fahren, wurde vom Landratsamt mit der Begründung abgelehnt, dass als Regelmaß für die Erteilung einer Ausnahme eine Mindestentfernung von 20 Kilometern gelte. Die Arbeitsstätte war mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Außerdem wenden andere Regierungsbezirke die Ausnahmeregelungen flexibler an. Eine Kollegin am selben Arbeitsplatz aus Niederbayern hat die Ausnahmegenehmigung bekommen, die Tochter des Petenten, die aus Oberbayern kommt, nicht. Deswegen hat der Ausschuss beschlossen, die Eingabe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Zunächst gab es keinen Vollzug. Erst als wir unseren Beschluss erneut bekräftigt haben, wurde der Eingabe abgeholfen. Inzwischen ist die Tochter des Petenten 18, und sie ist in den sechs Monaten unfallfrei und gut zur Arbeit und wieder nach Hause gekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den anderen Ausschüssen: Die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Frau Kollegin Heckner, berichtet, dass die Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Ausschuss intensiv beschäftigt hat. In der aktuellen Legislaturperiode wurden hierzu 81 Eingaben, die von 7.500 Unterzeichnern unterstützt wurden, behandelt und mit "Material" beschieden. Die durch die Eingaben verdeutlichte Kritik an der 42-Stunden-Woche brachte Bewegung in die Diskussion über die Rückführung der Arbeitszeit. Nach einer ersten Absenkung auf 41 Wochenstunden zum 01.08.2012 gilt für Beamte in Kürze ab dem 1. August 2013 nunmehr wieder eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Immerhin, möchte man da sagen.
Die federführende Beratung des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern war für den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ein Schwerpunktthema im Jahre 2010. Hierzu gingen insgesamt 30 zum Teil äußerst umfangreiche Eingaben von Einzelpersonen und vor allem von Verbänden ein. Sämtliche Petitionen wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt, was dazu führte, dass zahlreiche Anliegen in Änderungsanträge mündeten, unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren einflossen und wenigstens teilweise zu Verbesserungen führten.
Zum Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz: Zum einen fällt eine Sammelpetition mit über 2.000 Unterschriften auf, die sich für erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen für Kosovaren einsetzte. Bayern verlangt von einbürgerungswilligen Kosovaren nach wie vor ernsthafte
Bemühungen zur Aufgabe der serbischen Staatsangehörigkeit, obwohl das fast ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wegen der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Entlassung nehmen viele Bundesländer generell die Mehrstaatlichkeit hin. Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme die bayerische Haltung noch einmal erläutert. Die Eingaben wurden im Rechtsausschuss aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt; aus meiner Sicht: Leider.
Ein weiteres Thema beschäftigte den Ausschuss laut dessen Vorsitzenden Franz Schindler mit einer Vielzahl von Eingaben über den gesamten Zeitraum der Wahlperiode. Es handelt sich um mehr als 20 Einzelund Sammelbeschwerden gegen die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie – GWG –, die insgesamt über 700 Personen unterschrieben haben. Die GWG wird vor allem in familienrechtlichen Streitigkeiten von vielen Gerichten mit der Erstellung von Sachverständigengutachten beauftragt. Zahlreiche Betroffene haben sich an den Landtag gewandt, weil sie diese Gutachten für einseitig und nicht für fundiert halten. Der Ausschuss musste auch hier berücksichtigen, dass die Auswahl von Sachverständigen zu den Aufgaben gehört, die der richterlichen Unabhängigkeit zuzuordnen sind. Eine unmittelbare Einflussnahme auf die Gerichte ist damit natürlich nicht möglich. Im Rahmen der Beratungen der jeweiligen Eingaben im Ausschuss wurde deutlich, dass die Justiz zumindest sensibilisiert werden sollte, was die Auswahl von Gutachtern anbelangt, weil die Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen nicht zuletzt maßgeblich davon abhängt, dass den Gutachtern von den Parteien Vertrauen entgegengebracht wird.
Vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen wird berichtet, dass sich zu den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 mehrere Petenten gegen die Sparmaßnahmen für den öffentlichen Dienst wandten. Fast 10.000 Unterschriften kamen zusammen. Beim Doppelhaushalt 2013/2014 hat das Thema "Ausreichende Lehrerversorgung an bayerischen Gymnasien" mit insgesamt 3.600 Unterschriften eine große Rolle gespielt. Die Montessori-Schulen haben sich für eine schnellere Abfinanzierung bei Baumaßnahmen eingesetzt. Diesem Anliegen konnte durch ein Sonderprogramm zur schnelleren Abfinanzierung von Baumaßnahmen im möglichen Umfang entsprochen werden.
Die thematischen Schwerpunkte der behandelten Eingaben des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit lagen in der 16. Legislaturperiode vor allen Dingen, wie Kollegin Brigitte Meyer berichtet, in folgenden Bereichen: Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Dabei standen insbesondere die
Bitte um Klärung der Bemessung von Leistungen der Grundsicherung für Unterkunft und Heizung und auch Beschwerden über das Verhalten einzelner Mitarbeiter der Jobcenter im Vordergrund.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Kinder- und Jugendwohlfahrt. Schwerpunktmäßig wurden Beschwerden über Jugendämter und über deren Entscheidungen zur Personensorge und zum Umgangsrecht an uns herangetragen. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden Fragen zu Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten behandelt. Bei der Höhe der ausgezahlten Beträge tropfen einem oft die Augen. Außerdem standen die Kindererziehungszeiten im Vordergrund. Besonders hervorzuheben sind zwei Eingaben zum Thema "Ehemalige Heimkinder". Die Forderung zur Einrichtung eines Runden Tisches für ehemalige Heimkinder in Bayern, erhoben in Petitionen zweier ehemaliger Heimkinder, führte am 12. Juni 2012 zu einer breit angelegten Anhörung im Bayerischen Landtag über das Schicksal ehemaliger Heimkinder von 1949 bis 1975 in Bayern, bei der über 100 Betroffene die Gelegenheit wahrgenommen haben, über ihr erlittenes Leid zu sprechen. Beide Eingaben wurden der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen.
Die Themenpalette der Eingaben im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit umfasst in etwa zu gleichen Teilen die Aufgabengebiete kommunale Fragen und öffentliche Sicherheit. Die Schwerpunkte bei den kommunalen Themen, so Vorsitzender Joachim Hanisch, bildeten Probleme, die häufig im Zusammenhang mit dem Bau von Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlagen auftreten. Ein weiterer Themenkomplex umfasst Beschwerden über die Erhebung von Kommunalabgaben, insbesondere von der Zweitwohnungssteuer. Selbstverständlich würden die Petenten am liebsten alle Steuern abschaffen. So lässt auch fast neun Jahre, nachdem der Landtag die Wiedereinführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen hat, die Kritik der Bürger an dieser kommunalen Abgabe nicht nach. Vor allem die Einkommensprüfung im Rahmen der Sozialklausel wird beanstandet.
Im Sicherheitsbereich richteten sich viele Beschwerden vor allem gegen Maßnahmen von Polizeibeamten. Der sicherlich folgenschwerste Fall, mit dem sich der Ausschuss im Rahmen der Eingaben zu befassen hatte, war der Polizeieinsatz, der zum tragischen Tod eines Studenten in Regensburg führte. Darüber hinaus gestaltet sich allgemein die Aufklärung von Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamten für den Ausschuss als schwierig, insbesondere wenn Aussage gegen Aussage steht. In diesen Fällen kann den Vorwürfen oft nur mithilfe von Staatsanwaltschaft
und Gericht auf den Grund gegangen werden. Der Ausschuss musste sich daher vielfach darauf beschränken, von der Staatsregierung intensive Ausund Fortbildungsmaßnahmen für die Beamtinnen und Beamten zu fordern, um solchen Problemen vorzubeugen.
Im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gab es in der zweiten Hälfte der Wahlperiode, wie mir Kollege Güll berichtete, zahlreiche Eingaben besorgter Eltern und engagierter Verbände zum bayerischen Gymnasium, sei es, dass sie eine Reform der Oberstufe, eine Modernisierung der Lehrpläne, ausreichende Lehrerversorgung oder direkt die Abschaffung des achtjährigen und die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums forderten. Allein über die privat organisierte Petitionsplattform "Change" gingen über 6.000 E-Mails im Landtag ein.
Immer wieder gab es auch Forderungen nach einer kostenfreien Ausbildung in der Altenpflege. Unter anderem hat sich der Ausschuss mit einer Petition von Verdi Bayern mit 2.100 Unterschriften befasst. Obwohl zunächst mit Erklärung der Staatsregierung negativ erledigt, konnte mit dem jüngst verabschiedeten Bildungsfinanzierungsgesetz eine Verbesserung erzielt werden.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie lag bei den Eingaben der Schwerpunkt auf den Themen Bau von Straßen, Um- und Ausbau von Staatsstraßen, regenerative Energien – dies betraf vor allem Windkraftanlagen; das ist gerade wieder besonders aktuell -, öffentlicher Personennahverkehr, Gasversorgung und Eisenbahnwesen.
Von einer besonders hohen Bürgerbeteiligung berichtet Erwin Huber bei folgenden Eingaben: bei der Eingabe "Keine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken", bei der Eingabe "Ausbau der S-Bahnlinie S 4" – jetzt mit über 8.000 Unterschriften -, bei der Eingabe für den Bau des Autobahnsüdrings auf der A 99 3.200 Unterschriften - und bei der Eingabe gegen eine Gasbohrung unter dem Langbürgner See mit 2.500 Unterschriften. Von dem letztgenannten Projekt ist ja inzwischen Abstand genommen worden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit, Herr Kollege Magerl, hat mitgeteilt, dass sich die Themenbereiche Umwelt und Gesundheit bei den Petitionen in etwa die Waage halten. Die Themenfelder reichen vom Naturschutz und der Landwirtschaftspflege über wasserwirtschaftliche Belange, die Abfallwirtschaft, den Bodenschutz inklusive der Altlastenproblematik, den Emissionsschutz und die Kern
energie bis hin zur Lebensmittelsicherheit und zum Veterinärwesen, Gesundheitswesen, Krankenhauswesen und den Krankenversicherungen.
Einen deutlichen Schwerpunkt bilden seit vielen Jahren Petitionen gegen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen, wobei unsere Möglichkeiten hier allerdings beschränkt sind. Ich darf auch auf die Problematik des Nichtraucherschutzes hinweisen, der den Umweltausschuss im Vorfeld des Volksbegehrens stark beschäftigt hat.
Kollege Albert Füracker berichtet aus dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von deutlichen Schwerpunkten im Bereich der allgemeinen Agrarpolitik, Stichwort Förderung der ländlichen Neuordnung sowie des Jagdwesens. Immer wieder muss der Ausschuss einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Waldbauern und Jägern finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend will ich es nicht versäumen, allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, ebenso den Abgeordneten in den Fachausschüssen ein herzliches Dankeschön für das große Engagement zu sagen, mit dem sie in teils wirklich mühevoller Kleinarbeit die Sachverhalte prüfen und checken, ob sich im Sinne des Petenten etwas bewegen lässt. Dazu gehört Aktenstudium ebenso wie Gespräche mit Petenten und Behörden. Schon die Zahl von mehr als 100 Ortsterminen in allen Winkeln Bayerns, die der Petitionsausschuss durchführt, zeigt eindrucksvoll, welch großer Fleiß und Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsbereich zum Tragen kommen.
Ich danke auch für das kollegiale Miteinander, das in sehr vielen Fällen über alle Fraktionsgrenzen hinweg einvernehmliche Entscheidungen ermöglicht hat. Einen besonderen Dank möchte ich an meine Stellvertreterin, die Kollegin Sylvia Stierstorfer, für die jederzeit konstruktive und am Ende gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit im Ausschuss richten. Ich denke, wir sind uns einig, dass wir uns durchaus als Vorbild für andere Ausschüsse verstehen und dass wir uns manchmal ein bisschen mehr Kollegialität, auch in schwierigen Sachfragen, wünschen würden. Bei uns führt Kollegialität zum Erfolg.
Ich danke auch der Staatsregierung. – Nicht immer habe ich Grund, in Richtung Staatsregierung zu danken. Aber in diesem Fall danke ich doch für die gute, vertrauensvolle und von gegenseitigem Respekt getragene Zusammenarbeit, ohne die die Masse an Ein
gaben nicht zu bewältigen wäre. In diesen Dank schließe ich ausdrücklich die vielen Beamtinnen und Beamten der Staatsregierung mit ein, die mit hohem Zeitaufwand, Engagement und Sachkunde, sei es bei der Abfassung der schriftlichen Stellungnahmen oder in der Funktion des Auskunftgebenden in den Ausschusssitzungen, entscheidend zum Gelingen der Petitionsberatungen beitragen. Auch danke ich selbstverständlich allen guten Geistern des Landtagsamts – auf der Tribüne sitzen zwei von ihnen -, insbesondere Herrn Dr. Widmann und dem Urgestein des bayerischen Petitionswesens, Dieter Klotz.
Ich wüsste gar nicht, wie wir das alles ohne ihn schaffen sollten. Selbstverständlich beziehe ich in diesen Dank die Büroleiterinnen und Büroleiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Ausschussbüros ein. Ich danke für die stets gute, hervorragende, ja hoch kompetente Zuarbeit. Wir wissen die Abwicklung des Petitionswesens durch die Verwaltung in den allerbesten Händen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schließen möchte ich mit einem Zitat von Max Frisch: "Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen". – In diesem Sinne rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf: Mischen Sie sich ein, machen Sie mit, engagieren Sie sich, ganz gleich, ob es sich um Ihre ganz persönlichen kleineren oder größeren Angelegenheiten oder um das große Ganze, die wichtigen Themen der Politik, handelt. Auch hierbei ist Ihr Mitmachen ausdrücklich erwünscht. Machen Sie deshalb von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch. Wir, die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, Ihre Volksvertreter, sind für Sie da.
Herr Kollege von Gumppenberg, ich bedauere es sehr, dass wir Sie nicht davon überzeugen konnten, dass dieses LEP
wirklich Murks im Quadrat ist. Vielleicht überzeugt Sie aber jemand anders davon. Sie haben davon gesprochen, Bayern werde zukunftsfest. Wofür wird Bayern zukunftsfest? – Für unsere Jugend. Ich sage Ihnen jetzt einmal, was zum Beispiel die Katholische Landjugend von diesem LEP hält: Sie sprechen von einer verpassten Chance und davon, dass jegliche Visionen fehlen. Die Landjugend, Herr Kollege von Gumppenberg, hat mindestens zehnmal so viele Mitglieder wie die FDP. Die haben jetzt auch davon gesprochen, dass sie darauf hoffen, dass im Bayerischen Landtag nach der Wahl ein LEP verabschiedet wird, das Bayern wirklich zukunftsfest macht. Sie hoffen also auf den nächsten Bayerischen Landtag.
Ich kann Ihnen getrost sagen: Die Landjugend verbindet mit Ihnen überhaupt keine Hoffnung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Piazolo, in die falsche Richtung geht dieser Staatsvertrag nicht. Er geht in die richtige Richtung. Deswegen ist er nach jahrelangen Vorbereitungen und ellenlangen Diskussionen in allen Bundesländern von den Parteien, die dort jeweils die Regierung tragen, einmütig verabschiedet worden.
Richtig ist: Es tritt jetzt die eine oder andere Kinderkrankheit auf. Diese Kinderkrankheiten gilt es auszumerzen.
Es ist schon darauf verwiesen worden, dass die Evaluation jetzt, nicht erst im März 2014, erfolgen soll, nach zwei Jahren. Man ist also schon etwas flotter. Sie wird allerdings die Kinderkrankheiten nicht ausmerzen und die sozialen Ungerechtigkeiten nicht beseitigen. Bei der Evaluation geht es eigentlich nur darum, ob im Rahmen des neuen Systems dem öf
fentlich-rechtlichen Rundfunk auskömmliche Mittel zur Verfügung stehen. Wir können jetzt viel schneller handeln.
Das Heft dazu haben die Rundfunkanstalten selbst in der Hand. Deswegen unterscheiden wir uns mit unserem Antrag wesentlich von den übrigen vorliegenden Anträgen, soweit auf eine schnellere Evaluation gedrängt wird. Wir sagen: Die Verantwortlichen in den Rundfunkanstalten müssen jetzt handeln. Dass sie dazu in der Lage sind, haben sie übrigens schon bewiesen. Denken Sie an die Demenzkranken: Anfangs hatte es so ausgesehen, als ob sie bezahlen müssten. Es wurde rasch eine unbürokratische Lösung gefunden. Denken Sie an die Altenpflegeheime: Zunächst war vorgesehen, dass Bewohner von Doppelzimmern jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieses Problem wurde sehr schnell ausgemerzt. Im Moment ist man dabei, für die Kommunen zu einer günstigeren Lösung zu kommen.
Das zeigt: Wir sind nicht vom Untergang des Abendlandes bedroht, wenn wir die Umsetzung dieses Rundfunkstaatsvertrages jetzt durchziehen. Die Probleme − einige haben sich schon herauskristallisiert − gilt es auszumerzen. Holen wir uns doch den Intendanten des Bayerischen Rundfunks in den Hochschulausschuss − warum denn nicht? − und diskutieren wir über diese Fragen mit ihm. Ich nehme an, dass er die gleichen Briefe wie wir bekommt.
Zu einer wie auch immer gearteten geräteabhängigen Lösung zurückzuwollen, wäre fatal. Davor kann ich nur warnen. Wir haben die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftsfähig gemacht. Die eine oder andere Unschärfe gilt es noch zu beseitigen. Aber bitte schön nicht am Prinzip an sich rütteln!
Lassen Sie uns die von den Rundfunkanstalten noch nicht gelösten Probleme schnell aufgreifen. Den Verantwortlichen ist nahezubringen, dass sie jetzt den Hebel in der Hand haben und den Spielraum, den ihnen das Gesetz gibt − siehe Demenzkranke, siehe Altenpflegeheime -, ausnutzen, damit die Menschen, die wirklich hart betroffen sind, also die echten Härtefälle, entlastet werden. Das ist auch ohne großartige Evaluation möglich. Man muss es nur wollen.
Herr Kollege König, dass ich das noch einmal im Bayerischen Landtag erleben darf: Ich habe vollstes Verständnis für die CSU. Für das, was Sie heute gesagt haben, habe ich vollstes Verständnis. Es ist nämlich so: Kein Mensch in Bayern braucht mehr die CSU, um die Studiengebühren abzuschaffen.
Sie versuchen verzweifelt, noch irgendeine Rolle zu spielen. Warum stellen Sie so einen Antrag? Sie hätten genauso gut beantragen können, dass künftig Wasser herauskommt, wenn jemand in Bayern einen Wasserhahn aufdreht. Eine solche Qualität hat dieser Antrag.
Das ist unter Ihrer Würde. Das Einzige, was Sie noch beeinflussen können, ist, ob die Studiengebühren im Februar, im März oder spätestens im September abgeschafft werden. Dazu braucht man Sie eigentlich auch gar nicht mehr. Das Volk wird das entscheiden. Das Volk ist klug. Das Volk hat das richtig eingeleitet. So wird es in den nächsten Monaten bleiben.
Frau Kollegin Meyer, Sie sind mit Recht sehr bekannt als Liberale, die Sozialpolitik überzeugend vertritt. Umso mehr enttäuscht mich, was Sie heute hier gesagt haben. Ich kann es, ehrlich gesagt, langsam auch nicht mehr hören. Man ist im Landtag bereit, ohne mit der Wimper zu zucken, zehn Milliarden Euro Kredit einem Bankinstitut für Misswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Haben Sie bedacht, wie lange man die zwölf Millionen Euro Jahr für Jahr aufbringen könnte, wenn man die zehn Milliarden Euro nicht zur Verfügung gestellt hätte?
Auf einmal heißt es, wenn man die Nachteile der mit wirklich schwierigen Behinderungen lebenden Menschen ausgleichen will, ganz lapidar: Es ist kein Geld da, und wir müssen auch an andere Behindertengruppen denken. Aber wir müssen alle Nachteile, die Menschen mit Behinderung haben, ausgleichen. Da darf nicht zuallererst die Frage gestellt werden, ob wir das Geld dafür haben oder nicht. Wir haben das Geld nämlich wirklich. Der Freistaat Bayern hat Milliarden Steuermehreinnahmen. Aber Sie machen hier herum bei Menschen, die dringend Hilfe brauchen, weil sie mit allerschwersten Behinderungen leben müssen.
Frau Meyer, Sie sollten sich nicht als Feigenblatt dieser Koalition hergeben, die für diese Menschen offensichtlich nichts übrig hat.
Sie sollten Ihre Überzeugungen standhaft vertreten und hier im Bayerischen Landtag entsprechend abstimmen.
Schlecht, Herr Staatsminister, ist das Programm in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Journalisten, die es produzieren, werden anständig bezahlt. Man sollte durchaus die Kirche im Dorf lassen.
Wir Sozialdemokraten, das wissen Sie, schätzen unser bayerisches lokales Fernsehen sehr. Wir stimmen ausnahmsweise noch einmal dieser Finanzierung aus Steuermitteln zu, weil wir sehen, dass die Sender eben keine klassischen privaten Unternehmen
sind. Sie sind so stark reguliert, dass die unternehmerische Freiheit beeinträchtigt ist. Außerdem werden sie vom Land Bayern mit der lokalen Berichterstattung betraut. Das rechtfertigt eine Förderung aus Haushaltsmitteln. Sie können sich aber nicht feiern lassen, Herr Staatsminister, als hätten Sie wirklich ein Konzept für das bayerische lokale Fernsehen entwickelt. Das ist es eben nicht. Wir machen in wenigen Jahren zum dritten Mal hintereinander Flickschusterei. Freilich können die lokalen Fernsehsender damit vier weitere Jahre überleben. Wie geht es aber dann weiter? Entwickeln Sie doch bitte schön − da haben Sie unsere Unterstützung, wir können das zusammen machen − ein Konzept, wie für die bayerischen lokalen Fernsehsender unbefristete Planungssicherheit entstehen kann. Das wäre ein zukunftsträchtiges Konzept, nicht aber diese Flickschusterei, die den lokalen Fernsehsendern das Leben zusätzlich erschwert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von den Oppositionsfraktionen sind schon gewohnt, dass hier alle unsere Initiativen abgeschmettert werden. Aber noch selten habe ich eine so unzureichende Begründung wie in diesem Fall erlebt. Es ist ein ernstes Problem, dass bei uns von Zeitungsverlagen vielfach gegen das Trennungsgebot nach dem Bayerischen Pressegesetz verstoßen wird.
Sie verharmlosen die Angelegenheit wieder einmal, indem Sie darauf hinweisen, dass in den letzten fünf Jahren nur in einem einzigen Fall ein Bußgeld von 200 Euro verhängt wurde. Dies glaube ich wohl. Aber den Tatbestand, dass hier nicht vielfache Verstöße festgestellt werden, ausgerechnet mit einem solchen Hinweis festmachen zu wollen geht völlig an der Sache vorbei.
Der Bayerische Journalistenverband hat eindringlich darauf hingewiesen - dabei handelt es sich um die Fachleute in den Redaktionen, die es wissen müssen -, dass wir es hier mit einem zunehmenden Problem zu tun haben. Wir alle sind Zeitungsleser und können sehr gut nachvollziehen - wir erleben es täglich -, wie gegen das Trennungsgebot immer dreister verstoßen wird. Dies müssen wir ernst nehmen.
Bei uns im Land genießen die Zeitungen nach wie vor ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Nun geht es darum, dass diese Glaubwürdigkeit erhalten bleibt. Es geht um Verbraucher- und Leserschutz. Die Leser können nicht unbedingt unterscheiden, ob eine Information von der Zeitung oder einem werbenden Unternehmen kommt.
Wir müssen zwischen zwei Problemen unterscheiden. Zum einen haben wir ein Gesetz, das keiner ernst nimmt. Es spricht zwar das Trennungsgebot aus, aber es wird nicht mit einer angemessenen Strafe gedroht. Wissen Sie, wie sich manche Verlage deshalb verhalten würden, wenn sie lesen, dass sie im Ernstfall nicht
mehr mit einer Rüge, sondern mit einem Bußgeld von vielleicht 1.000 Euro rechnen müssen?
Das zweite Problem betrifft den Vollzug. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden sollten regelmäßig darauf achten, wie oft gegen das Trennungsgebot verstoßen wird. Uns würden die Augen aufgehen, wenn wir erkennen, wie sich die Statistik entwickelt hat.
Ich kann mir vorstellen, dass sich mancher Landrat und mancher Oberbürgermeister fragen: Soll ich mir jetzt einen Ärger mit dem Verleger einhandeln, der das Trennungsgebot nicht beachtet hat? Jedenfalls sollte man dafür sorgen, dass der Vollzug konsequenter über die Bühne geht.
Im zweiten Fall sind die Vollzugsbehörden, also auch die Staatsregierung, gefordert. Im ersten Fall sind wir gefordert. Wir müssen dafür sorgen, dass die Verleger das Trennungsgebot endlich wieder ernst nehmen. Dazu reichen 1.000 Euro nicht aus. Denn die Verleger schütteln sich nur ab. Stattdessen muss man mit höheren Bußgeldern drohen. Wir haben einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vorgeschlagen. Das heißt nicht, dass jeder Verstoß mit 50.000 Euro geahndet werden soll. Die abschreckende Wirkung einer höheren Strafe ist doch offenkundig. Gerade diese Seite ist doch immer so darauf bedacht, mögliche Straftäter durch abschreckende Strafen von ihrem Handeln abzuhalten. In diesem Fall wollen Sie es sich mit den Verlegern nicht verscherzen. Wir denken an die Journalisten, denen das ein Gräuel ist. Wir denken ebenfalls an die arglosen Leser, die von uns besonders geschützt werden müssen. Deshalb plädieren wir für diesen höheren Strafrahmen.
Wir waren während der Verhandlungen im Ausschuss durchaus kompromissbereit. Hätte sich die CSU darauf eingelassen, den Strafrahmen auf 5.000 Euro zu erhöhen, hätten wir das akzeptiert und wären mitgegangen. Am Ende haben Sie das Problem nicht erkannt. Deswegen soll das Gesetz nicht geändert werden. Ich appelliere noch einmal an Sie, den Verbraucherschutz, den Leserschutz ernster zu nehmen und deutlich kräftiger hinzulangen, als das mit den bislang unbedeutenden 1.000 Euro der Fall ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum wievielten Mal müssen wir uns jetzt eigentlich mit einem Zukunftskonzept für das bayerische lokale Fernsehen beschäftigen? Herr Staatsminister, was Sie vorgelegt haben, ist etwas hochtrabend. Ein Konzept für die Zukunft reicht nach unserer Auffassung nämlich weiter als vier Jahre. Ein solches Konzept haben wir nun wieder nicht geschafft.
Gleichwohl bleibt uns gar nichts anderes übrig, als zunächst einmal den vorgesehenen Weg für die nächsten vier Jahre mitzugehen. Allerdings sollte irgendwann einmal Schluss sein mit dem Klein-Klein.
Vor allen Dingen sollte als Ziel ins Auge gefasst werden, die Unabhängigkeit des lokalen bayerischen Fernsehens vom Staatshaushalt sicherzustellen. Das geht nicht dadurch, dass man den Lokalstationen empfiehlt, ihre Anstrengungen bei der Akquirierung von Werbung zu verstärken. Vielmehr müssen andere Wege gefunden werden. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Es ist ein durchaus richtiger Ansatz, wenn die Staatsregierung im Auge hat, dass die Qualität des bayerischen lokalen Fernsehens wieder verbessert werden muss. Das kann man im Gesetzentwurf nachlesen. Die Sparzwänge der letzten Jahre haben ja zu Beeinträchtigungen der Qualität geführt. Das bedauert, wie ich weiß, niemand mehr als die bayerischen lokalen Fernsehsender selber. Aber sie hatten bei diesen Sparzwängen eigentlich nur eine Stellschraube zur Verfügung; das war das Personal. Der Personalabbau schlägt sich irgendwann einmal in der Qualität nieder.
Ich bewundere jeden Redakteur, Volontär, Praktikanten und freien Mitarbeiter, der sich Tag für Tag in die Schlacht wirft, um abends jeweils eine gute Sendung zustande zu bringen. Die Leute tun das wirklich unter schwierigen Bedingungen. Wenn man ihnen da helfen kann, dann sollten wir es tun.
Bislang sind alle Versuche gescheitert, auf Bundesebene - wir brauchen hier nun einmal die Zustimmung auch aller anderen 15 Bundesländer - zu einer Lösung des speziellen bayerischen Problems zu kommen.
Auch wir wissen zu schätzen, was sich beim lokalen Fernsehen in den letzten 25 Jahren entwickelt hat. Wir wollen es unbedingt erhalten und, wenn es geht, vielleicht auch ausbauen. Jedenfalls wollen wir die Qualität stärken.
Jetzt sehe ich einen Silberstreifen am Horizont, der mit der Einführung der Rundfunkbeiträge in Deutschland zusammenhängt. Ich habe in den letzten Monaten mehrfach mit Medienpolitikern der SPD gesprochen, denen die bayerische Problematik durchaus bewusst ist, die sich aber bislang keine Lösung auf dem Weg über die Gebühren vorstellen konnten. Das wird mit dem Rundfunkbeitrag jetzt anders.
Deswegen empfehle ich in diesem Fall der Staatsregierung, einmal etwas zu probieren, was für sie völliges Neuland darstellt, nämlich die Zusammenarbeit mit der Opposition. Wenn wir eine Lösung herbeiführen wollen, dann geht das, wie gesagt, nur im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern. Ich brauche Ihnen wohl nicht zu erklären, dass wir Sozialdemokraten in den meisten Bundesländern ein gewichtiges Wort mitreden.
Es besteht jedenfalls kein Anlass, im Bayerischen Landtag einen parteipolitischen Kampf über die Frage aufzunehmen, wer das lokale Fernsehen am besten fördert. Keiner von uns hat es doch allein im Kreuz. Deswegen sollte man nach einer bundesweiten Regelung trachten, die aber speziell auf die bayerischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Das Mediengesetz wird jetzt in den Ausschüssen beraten. Ich kündige an, dass wir dazu einen Änderungsantrag vorlegen werden. Er betrifft nicht die Finanzierung, sondern die Rolle der gemeinnützigen Bürgerradios in Bayern. Nach unseren Vorstellungen muss die Rolle der Bürgerradios in Bayern gestärkt werden. Solches gibt es nämlich gerade mal in den beiden größten Städten: in München und Nürnberg. Darüber hinaus ist Funkstille.
Aber wir alle wissen die Qualität der Bürgerradios doch sehr zu schätzen. Das gilt auch für den Präsidenten der BLM. Er hat sich auf meine Bitte mit Bürgerradios schon intensiv auseinandergesetzt. Er sieht einen höheren Förderungsbedarf. Er sollte per Gesetz in die Lage versetzt werden, hier stärker zu fördern. Deswegen werden wir beantragen, in das Mediengesetz einen Passus aufzunehmen, mit dem die Rolle der Bürgerradios gestärkt wird. Ich darf Sie schon heute um eine vorurteilsfreie Prüfung unseres Antrags ersuchen und darum bitten, ihm zuzustimmen. Im Gegenzug kündige ich an, dass auch wir durchaus bereit sind, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Ministerpräsident, wir beide stammen offensichtlich aus den gleichen Verhältnissen, nur habe ich am Freitag nicht ums Geld gehen müssen. Mein Vater hat am Freitag die Lohntüte selbst heimgebracht.
Aus eigener Anschauung kann ich Ihnen zum Thema Mutterliebe und zur Fähigkeit der kleinen Leute, ihre Kinder zu erziehen, nur recht geben. Vielleicht sind wir beide positive Beispiele. Ich kann Ihre Äußerungen aber nicht nachvollziehen, die damit zu tun haben, dass irgendjemand kritisiert, dass die kleinen Leute ihre Kinder nicht erziehen könnten. Von uns hat niemand diesen Vorwurf erhoben. Ich kenne genauso viele wohlhabende Menschen, die bei der Erziehung der Kinder versagt haben, wie ich auch sogenannte kleine Leute kenne, die versagt haben.
Unterlassen Sie es also bitte, uns etwas vorzuwerfen, was wir niemals in den Raum gestellt haben!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion steht glasklar zum Prinzip des Schutzes des geistigen Eigentums.
Wir bekennen uns genauso klar dazu, dass dieses geistige Eigentum, wenn es öffentlich verwertet wird, angemessen vergütet werden muss. Da fehlt es bei uns im Lande noch meilenweit. Mit dem geistigen Eigentum anderer Menschen wird viel Missbrauch betrieben.
Nun habe ich als Gewerkschafter eines gelernt: Wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Tarife aushandeln, sollte die Politik vor allem eines tun, nämlich sich da heraushalten.
Das Gleiche gilt auch für diese Verhandlungen. Da verhandelt die Gema, die Interessenvertretung der Musikschaffenden, mit den Musikveranstaltern. Die Gema hat ein neues Modell vorgelegt, das die Musikveranstalter als nicht verhandlungsfähig angesehen und sich deshalb den Gesprächen verweigert haben. Ich halte das für töricht. Wer sich Gesprächen verweigert, begibt sich auch der Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
Nun haben wir ein Schiedsverfahren vor uns. Was die Gema vorgeschlagen hat, ist weit davon entfernt, zum 1. Januar 2013 in Kraft treten zu können. Man soll also einmal in Ruhe abwarten. Wie beeindruckt wird denn die Gema wohl sein, wenn sich die Staatsregierung - bei allem Respekt - oder der Landtag - bei noch größerem Respekt - an sie wendet und sagt: Seid so gut und ändert eure Tarife? Außerdem müssten das alle 16 Bundesländer tun und vielleicht noch die Bundesregierung und der Bundestag. Meine Damen und Herren, was soll denn dabei herauskommen?
Nichts, jedenfalls nichts Vernünftiges. Lasst die also jetzt mal machen!
In der Sache selbst gebe ich all meinen Vorrednern zum Teil sogar recht. Da herrscht eine gewisse Unschärfe, und ich glaube, dass die Gema manchmal auch Maß und Ziel verloren hat; sie ist vielleicht sogar übers Ziel hinausgeschossen. Ich sehe das aber gelassen. Wir Gewerkschafter gehen auch immer mit einer Forderung in Verhandlungen und wissen genau, dass das am Ende nicht herauskommt, sondern dass man sich irgendwo dazwischen einigt. So wird es auch in diesem Fall sein.
Vor dem Hintergrund, dass wir grundsätzlich gegen eine Einmischung der Politik in solche Verhandlungen sind, werden wir die beiden vorliegenden Anträge ablehnen. Herr Kollege Thalhammer, bei allem Respekt, da stehen ganz einfach falsche Sachen drin. Es stimmt einfach nicht, dass für Musikveranstaltungen im gemeinnützigen, ehrenamtlichen, kleingewerblichen und gastronomischen Bereich ein Vielfaches der Gebühren verlangt wird. Ich habe mir das einmal für meinen VdK-Ortsverband angeschaut und festgestellt, dass wir erheblich weniger zahlen werden. Es gibt Tausende solcher Veranstaltungen. Da wird zum Teil erheblich weniger bezahlt.
Dann fordern Sie noch eine wohlwollende Prüfung, ob es zur Nachwuchsförderung zu kostenfreien Aufführungen kommen kann. Ist Ihnen entgangen, dass die Gema seit vielen Jahren einen sogenannten Jugendtarif anbietet, der 2004 im Bayerischen Landtag mit dem Bayerischen Rockpreis ausgezeichnet wurde? Die machen also das, was Sie hier fordern, schon seit Langem.
Nun zum Antrag der FREIEN WÄHLER: Wenn jemand eine Diskothek betreibt, die 800 Quadratmeter hat, und bislang circa 21.000 Euro pro Jahr an Gebühren bezahlt hat und jetzt 147.000 Euro bezahlen soll, dann sage ich auch, dass das nicht geht. Da muss etwas geändert werden. Das können aber nicht wir im Landtag machen, sondern das müssen die Verhandlungspartner regeln. Wenn das Schiedsverfahren nicht zum Erfolg führt, dann ist eine gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Dann wird ein Gericht entscheiden, ob die Tarife angemessen sind. Auch hier bietet sich kein Spielfeld für den Bayerischen Landtag. Ich vertraue zunächst auf das Schiedsverfahren. Wenn es tatsächlich zu keiner Einigung kommt, dann werden die Gerichte entscheiden.
Eine Preissteigerung von 600 % ist aus unserer Sicht ausgeschlossen. Auch für die Karnevalsvereine, die sich an uns gewendet haben, ist eine Preiserhöhung
um 1.000 Euro nicht angemessen. Selbst wenn sie 15 Euro Eintritt verlangen, ist das zu viel; das ist nicht mehr angemessen. Wir dürfen aber nicht im Bayerischen Landtag den Eindruck erwecken, als hätte man irgendetwas mitzuschnabeln oder könnte gar etwas erreichen. Wir sollten vielmehr diejenigen, die dafür zuständig sind, einmal ordentlich machen lassen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht verhehlen, dass ich etwas enttäuscht bin, und ich kann auch nicht verhehlen, dass ich jetzt nicht gerade eine Sternstunde des Parlaments erwarte. Diese Feststellung bezieht sich auf den Verlauf der Beratungen unseres Gesetzentwurfs in den Ausschüssen.
Wir können feststellen, dass wir uns mit diesem Gesetzentwurf sehr viel Mühe gemacht haben. Als ich zum Vorsitzenden des Petitionsausschusses gewählt wurde, war das erklärte Ziel, das Petitionsrecht in Bayern fortzuentwickeln. Wir haben vor eineinhalb Jahren diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Es war, weiß Gott, kein Schaufensterentwurf. Wir haben versucht, die Behandlung nicht über das Knie zu brechen, sondern alle Fraktionen in diesem Parlament in einen gründlichen Prozess einzubeziehen. Während der gesamten Beratungszeit gab es von allen Seiten immer wieder positive Signale, die mich hoffnungsfroh gestimmt haben, dass der Wurf gelingen wird, den Bürgern etwas mehr lebendige Demokratie zu bieten und sie wirklich mitreden zu lassen. In der heutigen Zeit kommt es darauf an, die Bürger mitreden zu lassen.
Wir haben uns bei den Erfindern des Systems in Schottland umgeschaut. Wir haben uns auch beim Deutschen Bundestag angeschaut, wie das dort praktisch läuft. Nach dieser Reise des Petitionsausschusses wurde ich von mehreren Seiten angesprochen, das sei eine tolle Sache, mit dem Instrument könne es uns gelingen, die Bürger besser an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, ohne die Aufgabe des Parlaments, Entscheidungen zu fällen, und seinen Anspruch, das letzte Wort zu haben, preiszugeben.
Trotz dieser positiven Rückmeldungen ist es in den Beratungen in den Ausschüssen anders gekommen. Die Argumente, die ich dort gegen die öffentliche Petition gehört habe, können mich in keiner Weise überzeugen.
Ja, von wem?
Brauchen Sie aber nicht schon zehn Minuten für die Frage!
Herr Kollege, Sie können sich wirklich nicht darüber beklagen, wie wir Sozialdemokraten, insbesondere ich, Sie in den zweieinhalb Jahren, in denen Sie diesem Parlament angehören, einbezogen haben. Sie waren uns herzlich willkommen.
Wir haben Sie als belebendes Element empfunden. Ich weiß, dass das nicht alle Fraktionen dieses Hauses so sehen.
Zurück zu den Beratungen des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen. Dort hat es geheißen, wir könnten die Sphäre, in der das Volk diskutiert, und die Sphäre, in der das Parlament diskutiert, nicht miteinander vermischen. Meine Damen und Herren, wir alle sind Vertreter des Volkes!
Es gibt keinen Gegensatz zwischen Abgeordneten und dem Volk. Wir haben nur eine Sphäre, und zwar die, in der das Volk diskutiert. Wir wollen den Bürgern eine bescheidene Möglichkeit geben, hier im Parlament mitzureden. Ich glaube, das ist der Sache angemessen. Wir leben im 21. Jahrhundert, nicht mehr im 20.
In den Ausschüssen hat es geheißen, wir würden schon jetzt alles öffentlich diskutieren. - Klar, jeder der 12 Millionen Bayern hat theoretisch die Möglichkeit, zu uns in den Ausschuss zu kommen und zuzuhören. Aber das ist doch unrealistisch. Stellen Sie sich das
doch einmal in der Praxis vor. Und jetzt stellen Sie sich einmal vor, wie einfach es ist, seinen Computer einzuschalten, die Internetseite "www.bayern.landtag.de" aufzurufen und dort die Sache zu verfolgen mit der Möglichkeit, mitzudiskutieren. Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, mit dem Argument, wir würden schon öffentlich tagen, dieses Instrument der öffentlichen Petition abzulehnen.
Dann wurde noch das Argument gebracht - da habe ich mir gedacht: Hoppla, das muss ich ernst nehmen, darüber muss ich gründlich nachdenken -, wenn wir das einführten, bestünde die Gefahr, dass der Anspruch auf das individuelle Petitionsrecht verloren ginge. Ich könnte noch drei Jahre lang darüber nachdenken und könnte dieses Argument dann immer noch nicht nachvollziehen.
Das individuelle Petitionsrecht bleibt erhalten; die Art und Weise, wie wir die Petitionen in den Ausschüssen behandeln, bleibt erhalten; das letzte Wort bleibt bei den Abgeordneten und den Ausschüssen. Am individuellen Petitionsrecht würde sich überhaupt gar nichts ändern.
Meine Damen und Herren, ich kann kein Argument aus den Ausschüssen nachvollziehen. Noch viel weniger kann ich nachvollziehen, was ich vor acht Tagen in der "Welt am Sonntag" gelesen habe. Dort hat Herr Kollege Bocklet für die CSU erklärt, dass es sich hier um ein "großes Palaver" handle. Meine Damen und Herren, Sie entlarven sich, wenn Sie bei allem, was die Menschen zur Politik zu sagen haben, von einem "Palaver" sprechen.
Ich komme jetzt zu den eigentlichen Ursachen für Ihre Ablehnung. Offensichtlich haben Sie Bedenken, dass die Opposition dieses Instrument missbrauchen könnte, um die Regierungsfraktionen unter Druck zu setzen. Meine Damen und Herren, sehen Sie sich bitte einmal das Verfahren im Bundestag an. Das läuft hervorragend. Niemand muss deshalb Angst haben. Wir alle miteinander sollten ein Interesse daran haben, den Menschen diese Möglichkeit einzuräumen und sie auf diesem Weg mitzunehmen. Für die vielen positiven Anregungen, die in diesem Diskussionsforum geäußert werden, bin ich als Politiker dankbar; ich fürchte mich nicht davor.
Ich möchte noch einen letzten Versuch starten. Natürlich wird dies nicht der letzte Versuch sein, selbst wenn dieser Gesetzentwurf heute abgelehnt wird. Wir werden nicht umhin kommen, dieses Instrument ein
zuführen. Ich bin bereit zu wetten: Früher oder später wird es dieses Instrument auch in Bayern geben. Ich hoffe nur, dass wir nicht wie bei der Härtefallkommission das allerletzte Bundesland sein werden. Die Einführung muss uns früher gelingen. Wir haben mehrfach die Einrichtung einer Härtefallkommission beantragt. Damals habe ich von Ihnen nichts als Gegenargumente gehört. Schließlich wurde auch in Bayern als letztem Bundesland eine Härtefallkommission eingeführt. Heute sind alle einschließlich der CSU froh, dass wir sie haben.
Meine Damen und Herren, dies wird auch bei den öffentlichen Petitionen der Fall sein.
Ich mache mir Sorgen über die Entwicklung des Petitionsrechts in Bayern. Es hieß, dieses Instrument wäre eine Gefahr für das individuelle Petitionsrecht. Diese Gefahr würde allerdings bereits unter den jetzigen Voraussetzungen bestehen. Als ich in diesem Landtag angefangen habe, hatten wir 4.000 Petitionen im Jahr. Jetzt sind es gerade noch 2.800 Petitionen im Jahr, Tendenz weiter sinkend. Als ich im Landtag angefangen habe, lag die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse bei 2 %. Jetzt liegt sie bei 0,8 %. Wer sagt, wir hätten das allerbeste Petitionsrecht, lebt in einem anderen Parlament. Wir haben einen Verbesserungsbedarf.
Ich möchte heute noch einmal an Sie appellieren und denjenigen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, die mir signalisiert haben, dass sie diesem Gesetzentwurf gern zustimmen würden, die Gelegenheit dazu geben. Wir haben zu diesem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt. Hier geht es um keine Frage, die eine Regierung berührt. Hier geht es einzig und allein um das Parlament. Es geht auch nicht um einen Koalitionsvertrag, sondern um das Recht des Parlaments. In dieser Frage sollte jeder einzelne Abgeordnete seiner Verantwortung gerecht werden. Wenn ihr meint, die öffentliche Petition sei eine gute Sache, dann stimmt bitte zu. Heute habt ihr Gelegenheit dazu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen: Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Art technische Reaktion gestartet. Im Grunde geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Bayern, die im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für Deutschland erfolgt ist. Die sechzehn Bundesländer haben sich zusammenraufen müssen. Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung in den bayerischen Mediengesetzen. Unser Gestaltungsspielraum tendiert gegen null. Was will man auch anders machen, als es schon im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht? Der Spielraum bei den Ausschussberatungen wird nicht groß sein.
Mir kommt es aber auf die Umsetzung an. Darauf müssen wir achten. Die für die Überwachung der neuen Bestimmungen zuständigen Gremien müssen gut aufpassen. Einigen gehen diese Regelungen nicht weit genug, anderen gehen sie zu weit. Das spricht eher dafür, dass der goldene Mittelweg der richtige ist.
Ich kann schon heute die Zustimmung der SPD-Fraktion in der Ausschussberatung und dann in der Zweiten Lesung ankündigen. Wie gesagt: Es ist eine technische Reaktion. Lassen Sie uns hurtig ans Werk gehen.
Herr Staatsminister, es war Ihre Jungfernrede in diesem Amt, ich hätte Ihnen ein spannenderes, interessanteres Thema gewünscht. Dann wäre meine Reaktion darauf wahrscheinlich auch spannender ausgefallen. Wir werden aber noch ausreichend Gelegenheit haben, uns auf dem Gebiet der Medienpolitik zu fetzen. Das ist ein Versprechen.
Herr Kollege Mütze, hätten Sie vielleicht die Freundlichkeit und würden Herrn Kollegen Sinner erklären, dass München bis zum Jahr 2014 sämtliche Privathaushalte aus regenerativen Quellen mit Strom versorgen wird?
Bis zum Jahr 2020 wird auch die gewerbliche Wirtschaft mit diesem Strom versorgt. Herr Sinner sollte deshalb die Trottel auf einer anderen Seite suchen, jedenfalls nicht bei Rot-Grün.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten mit der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs zur Fortentwicklung des Petitionsgesetzes einen Prozess, an dessen Ende zwei Dinge stehen sollen: erstens mehr Bürgernähe und zweitens eine lebendigere Demokratie.
Meine Damen und Herren, wir müssen im InternetZeitalter natürlich unsere Methoden bei der Behandlung von Petitionen der technologischen Entwicklung anpassen. Das ist eine wichtige Verpflichtung auch dieses Parlaments. Worum geht es? - Geeignete Petitionen von allgemeinem Interesse - ich betone: Petitionen von allgemeinem Interesse, nicht etwa Petitionen zu persönlichen Anliegen - sollen auf der Homepage des Bayerischen Landtags veröffentlicht werden, und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes soll Gelegenheit gegeben werden, das Anliegen ebenfalls zu unterzeichnen und sich als Unterstützer einer Petition von allgemeinem Interesse auf der Homepage des Bayerischen Landtags einzutragen. Den Bürgerinnen und Bürgern soll auch Gelegenheit gegeben werden, in einen Diskussionsprozess einzusteigen und sich für oder gegen eine bestimmte Petition im Internet zu äußern. Wir wollen einen lebendigen Diskussionsprozess und mehr lebendige Demokratie.
Meine Damen und Herren, an der Behandlung dieser Petitionen - das ist ein ganz entscheidender Punkt - in den Ausschüssen ändert sich damit überhaupt nichts. Die Petitionen werden genauso behandelt wie vorher auch. Es ändert sich nichts an den Rechten der Abgeordneten, und es ändert sich nichts am Ablauf der Behandlung der Petition.
Meine Damen und Herren, wir könnten die Bürgerinnen und Bürger nicht gegen ihren Willen dazu zwingen, eine Petition über das Internet öffentlich zu behandeln; damit müssen die Bürger ausdrücklich einverstanden sein. Umgekehrt könnten auch die Bürgerinnen und Bürger uns nicht dazu zwingen, eine Petition öffentlich ins Internet zu stellen. Das bliebe unserer Prüfung und Entscheidung vorbehalten. Selbstverständlich würden wir nur Petitionen in Betracht ziehen, die auch tatsächlich von öffentlichem Interesse sind.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Eine Petition, welche die Olympiabewerbung unterstützt und uns dazu auffordert, alles zu tun, damit die Olympischen Win
terspiele 2018 nach Bayern kommen, wäre sehr wohl von öffentlichem Interesse.
- Ich will doch nicht, dass die GRÜNEN jetzt gegen den Gesetzentwurf stimmen. Ebenso wäre eine Petition gegen dieses Vorhaben von öffentlichem Interesse. Beide Petitionen würden natürlich ins Internet gestellt. Die Bürger könnten sich an der Diskussion beteiligen, könnten das Für und Wider erörtern und ihre Meinung in den demokratischen Meinungsbildungsprozess einbringen.
Meine Damen und Herren, der Petitionsausschuss beschäftigt sich nun seit längerer Zeit mit diesem Thema. Wir sind für die Diskussion sehr gut gewappnet. Wir haben uns bei den Erfindern dieses Systems in Schottland umgesehen und dabei sehr interessante Eindrücke gewonnen. Wir waren erst Ende Januar in Berlin und haben uns dort angeschaut, was der Bundestag so alles mit den Petitionen macht. Dort gibt es schon seit sechs Jahren - das war zunächst ein Modellversuch und ist schon längst ein ordentliches Verfahren - das Mittel der öffentlichen Petition. Von allen Seiten wurde uns dort von positiven Erfahrungen berichtet.
Es ist wirklich an der Zeit, dass wir so etwas auch bei uns in Bayern einführen. Der Slogan "Laptop und Lederhose" mag Ihnen die Zustimmung erleichtern. Das ist auch hier das richtige Stichwort. Ohne Laptop, ohne Computer, geht heute gar nichts mehr. Das sollte auch bei der Behandlung von Petitionen so sein. Wenn es dem einen oder anderen hier im Hause schwerfällt, einem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen, so möchte ich Ihnen ausdrücklich anbieten, dass wir über die Ausgestaltung nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch in interfraktionellen Arbeitsgruppen sprechen. Am Ende sollten wir uns alle darin einig sein, dass es dabei wirklich nur um eines geht: um mehr Bürgernähe und eine lebendigere Demokratie.
Meine Damen und Herren! Staatsferne hin, Staatsferne her - die BLM ist nun einmal eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Deswegen sollten wir uns auch in diesem Hause unsere Gedanken machen, welches Ansehen die öffentlichrechtliche BLM hat. Zurzeit ist es eher ein schlechtes.
Herr Sinner, ich will Ihnen etwas sagen. Sie haben als Medienrat gar nichts gewusst.
Frau Sandt, würden Sie mir bitte zustimmen, dass Herr Sinner überhaupt nichts gewusst und in den Protokollen des Medienrats niemals etwas darüber gestanden hat und noch nicht einmal der Vorsitzende des Medienrats, Herr Dr. Jooß, gewusst hat, wie hoch das Gehalt des Präsidenten war. Nicht einmal der Vorsitzende hat einen blassen Schimmer davon gehabt!
Frau Kollegin Sandt, ich habe vorhin gesagt, dass ich mir große Sorgen um das Ansehen der BLM mache. In den letzten ein, zwei Jahren ist da viel passiert. Der Verwaltungsrat hatte in Kenntnis der öffentlichen Diskussion nichts anderes zu tun, als ein völlig unangemessenes Gehalt festzulegen, das auf die Wünsche
und Forderungen eines der Bewerber zugeschnitten ist. Dabei ist die Diskussion in der Öffentlichkeit total unberücksichtigt geblieben.
Ich bitte alle in diesem Hohen Haus, dafür einzutreten, dass die BLM, die viele Jahre lang gute Arbeit gemacht hat, in der Öffentlichkeit endlich wieder das Ansehen erlangt, das ihr zukommt.
Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, es ist mir direkt eine Ehre. Ihre Vorgänger habe ich bei solchen Gelegenheiten immer vermisst. Respekt!
- Wir Ingolstädter müssen halt zusammenhalten.
Artikel 115 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung lautet:
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Artikel 17 des Grundgesetzes erweitert dieses Recht sogar auf jedermann, also unabhängig davon, ob er oder sie in Bayern, in Deutschland oder im Ausland wohnt und auch unabhängig von der Staatsangehörigkeit. So betrachtet verleiht das Petitionsrecht dem Landtag also in gewisser Weise eine globale Zuständigkeit. Der Landtag wird damit zwar nicht gerade zum Nabel der Welt, jedenfalls aber ist er Sammelbecken für all die Nöte, Sorgen und Beschwerden, aber auch Anregungen und Vorschläge unserer Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Obrigkeit in unserem Land.
Petitionen sind damit quasi der Resonanzkörper auch unserer Arbeit. Die Bedeutung kommt nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass uns unsere Geschäftsordnung verpflichtet, zur Mitte der Legislaturperiode und am Ende der Periode dem Parlament und der Öffentlichkeit Rechenschaft über unsere Arbeit abzulegen.
Jedermann hat also dieses Petitionsrecht, aber nicht jedermann hat es in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode genutzt. In diesem Zeitraum wurden immerhin 6.154 Petitionen eingereicht. Wenn man bedenkt, dass darunter auch viele Sammel- und Massenpetitionen sind, hinter denen Hunderte, teilweise Tausende von Personen mit ihrer Unterschrift stehen, dann kann man das durchaus als stattliche Zahl bewerten, der auch eine gewisse Breitenwirkung zukommt.
Insgesamt haben sich tatsächlich 280.000 Bürgerinnen und Bürger an Petitionen beteiligt. Es ist dennoch ein Trend festzustellen, der uns mit einer gewissen Sorge erfüllen sollte, nämlich ein Abwärtstrend. In der ersten Hälfte der 15. Legislaturperiode waren es noch 7.469 Petitionen und in der 14. Legislaturperiode waren es sogar rund 10.000 Petitionen. Wir sollten deshalb diese Entwicklung zum Anlass nehmen, bei den Bürgerinnen und Bürgern bei jeder sich bietenden Gelegenheit für das Petitionsrecht zu werben. Es lohnt sich nämlich, wie ich gleich darlegen werde, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der heutige Petitionsbericht und die Debatte darüber sollen ein solches Zeichen setzen. Ich will Ihnen nicht
allzu viele Zahlen zumuten, aber ein paar kann ich Ihnen doch nicht ersparen.
Zunächst einmal reden wir über die Verteilung der Petitionen auf die einzelnen Ausschüsse. Am fleißigsten - das soll kein Selbstlob sein, nur eine Tatsachenbeschreibung - war der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
mit 1.451 Petitionen. Das ist ein knappes Viertel aller in diesem Zeitraum eingegangenen Petitionen. An zweiter Stelle steht der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit etwas über 1.000 Petitionen; dann folgt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mit knapp 700 Petitionen.
Jetzt komme ich zur Erfolgsstatistik. 1.360 Petitionen, das sind 26,6 %, sind für den Bürger positiv ausgegangen.
Meine Damen und Herren, das ist ein großer Erfolg dieses Ausschusses. Nun kann man diese Erfolge unterschiedlich bewerten. Sie sind auch unterschiedlich zustande gekommen. Am häufigsten haben wir Beschlüsse nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung gefasst, also Erledigungsbeschlüsse aufgrund der Erklärung der Staatsregierung, aber auf positive Weise für die Petenten erledigt, weil die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme bereits positiv auf das Anliegen eingegangen ist und auch eine für den Petenten günstige Veränderung vorgeschlagen hat. Immerhin wurden 588 Fälle auf diese Weise positiv erledigt.
Was mir weniger gefällt, ist die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse. Das waren nämlich in den gesamten zweieinhalb Jahren nur 41 Fälle, also 0,8 %. Daraus ergibt sich schon per se, dass es hier einiges Potenzial nach oben gibt. Ich appelliere deshalb an uns alle: Seien wir selbstbewusst. Haben wir den Mut und die Durchsetzungskraft, dort, wo es geboten ist, einen Berücksichtigungsbeschluss zu fassen.
Ich appelliere auch, wie es bereits meine Vorgänger in ihren Berichten immer getan haben, an die Staatsregierung. Es gibt überhaupt keinen Grund, einen Berücksichtigungsbeschluss zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Das ist überhaupt nicht notwendig. Deswegen bitte ich auch, die Widerstände gegen so manchen Berücksichtigungsbeschluss, den wir ei
gentlich fassen wollten, aufzugeben und mit uns im Petitionsausschuss - da ist ja die Staatsregierung immer vertreten - gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Es wäre auch ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Politikverdrossenheit, wenn die Menschen spüren, ich kann mich an den Landtag wenden und der tut was für mich, er ist nicht gegen mich, sondern er tut was für mich.
Auch dort, wo Petitionen nicht unmittelbar erfolgreich sind, macht unsere Arbeit Sinn. Denn oft hilft das Petitionsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern, ein für sie eigentlich unerfreuliches Ergebnis des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens zumindest besser zu verstehen und dann vielleicht auch zu akzeptieren. Wenn ich an so manche Formulierung, vor allem in den Begründungen der Bescheide denke, dann wundert mich nicht, dass das die Bürger nicht verstehen. Wenn das von uns aufbereitet und in eine verständliche Sprache gebracht wird, dann wird es der Bürger nicht nur besser verstehen, sondern auch leichter akzeptieren, auch wenn nichts unmittelbar Zählbares dabei herausgekommen sein mag. Der Bürger fühlt sich dann aber bei uns im Landtag gut aufgehoben und fühlt sich ernst genommen. Das ist eine ganz wichtige Sache.
An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sage ich ein herzliches Dankeschön meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, die sich oft in wirklich mühevoller Kleinarbeit mit all den Dingen des Lebens beschäftigen, die bei uns anlanden. Die 75 in ganz Bayern durchgeführten Ortsbesichtigungen zeigen, welch großer Fleiß hier zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger an den Tag gelegt wird.
Für die sorgfältige Arbeit und das kollegiale Miteinander im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, das in der Regel über alle Fraktionsgrenzen hinweg einvernehmlich ist, möchte ich danken.
Ganz besonders danke ich meiner Stellvertreterin Sylvia Stierstorfer für die jederzeit konstruktive, kollegiale und angenehme Zusammenarbeit. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, aber auch den Fachausschüssen, die sich intensiv mit Petitionen auseinanderzusetzen haben. Sie leisten ebenso einen unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen des Ganzen. Herr Präsident, ich sage auch ein Dankeschön - bitte geben Sie das weiter - an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamtes. Es wird uns auf hervorragende Weise kompetent und absolut zuverlässig zugearbeitet. Danken möchte ich unserem neuen Re
ferenten, Herrn Dr. Widmann, seinem Vorgänger, Herrn Miller, und unserem "Mädchen für alles", Herrn Dieter Klotz; er ist die Zuverlässigkeit in Person.
Ich bedanke mich bei den Betreuerinnen und Betreuern der übrigen Ausschüsse. Frau Sevilla aus dem Vorzimmer sage ich ebenfalls ein herzliches Dankeschön nicht nur für den guten Kaffee, den ich immer bekomme. Danke schön sage ich auch Herrn Segl, dem Statistiker, der dieses Heft hier zusammengestellt hat.
Diesem sind interessante Zahlen zu entnehmen. Ich kann es Ihnen nur zur Lektüre empfehlen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Petitionswesen fristet im parlamentarisch-politischen Betrieb oft ein gewisses Schattendasein. Ich blicke in lauter wissende Gesichter. Petitionen stehen nicht immer im Mittelpunkt des medialen Interesses. Große Themen wie die Gesundheits- und Steuerreform, der Atomausstieg, die Integration und die Schulpolitik verkaufen sich einfach besser. Der Blick auf die konkreten Bedürfnisse, die größeren und kleineren Anliegen der Menschen, bleibt dabei jedoch immer wieder auf der Strecke. Das ist schade. Über der ganz großen Politik dürfen wir eines nicht vergessen: Der einzelne Mensch mit seinen ganz konkreten Lebensumständen steht im Mittelpunkt unseres Wirkens. Die Baugenehmigung für sein Häuschen, die Erstattung der Schulwegkosten für seine Kinder und der Lärmschutz für seine Straße - ich könnte noch viel mehr aufzählen sind für den einzelnen Bürger natürlich bedeutsamer als andere große Themen, die in unserem Parlament heiß diskutiert werden.
Wir, die wir uns im Landtag mit Petitionen befassen, üben eine wichtige Mittlerrolle zwischen Bürger und Staat aus. Wir machen Politik hautnah erlebbar. Wir erleben ebenfalls hautnah die Auswirkungen unserer Politik. Deswegen sollten wir alle miteinander unseren Fokus stärker auf das Petitionswesen richten. Damit dies noch besser gelingt, muss das Petitionswesen raus aus der Nische, in der es sich derzeit befindet. Dem Petitionswesen muss eine wichtigere und größere Rolle zugesprochen werden. Das Petitionswesen sollte in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden. Ich bin gespannt, ob ich noch erlebe, dass man sich in den Fraktionen darum rauft, wer in den Petitionsausschuss darf.
Wir wissen doch alle: Das Gegenteil ist der Fall. Ich gestehe ebenfalls: Als ich 1998 in den Landtag gewählt wurde, habe ich mich auch nicht um den Petitionsausschuss gerissen. Heute sage ich Ihnen: Jetzt würden mich keine zehn Pferde aus dem Petitionsausschuss herausbringen. Sollte das jemand versuchen, würde ich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um dort Mitglied zu bleiben.
- Danke für den Hinweis. Darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Dann würde ich eine Petition stellen.
Vor einigen Monaten war ich bei der Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Schwerin. Dort wurde über die durchaus noch ausbaufähige Bedeutung des Petitionswesens in den Parlamenten diskutiert. Königsausschuss oder Mauerblümchenausschuss? - Das war die Frage. Wir müssen es jetzt zwar mit der Royalität nicht übertreiben, dennoch sollten wir mit großem Selbstbewusstsein unsere wichtige Funktion nicht nur hier im Landtag, sondern im ganzen Land artikulieren. Für viele Menschen sind wir die Visitenkarte des Parlaments. Durch uns erhalten sie den unmittelbaren Kontakt zur Politik. Den haben sie ansonsten eher weniger.
Die Staatsregierung trägt auch eine große Verantwortung. Der Landtag ist auf ein gutes Miteinander angewiesen. Ich stelle fest - das fällt mir als Oppositionspolitiker nicht leicht -, dass uns die Staatsregierung in aller Regel ein guter und zuverlässiger Partner ist.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Staatsregierung, natürlich gibt es immer wieder einzelne Ausnahmen, jedoch stehe ich zu meinem Lob. Bitte geben Sie dieses Lob an Ihre Beamtinnen und Beamten weiter, zu denen wir den unmittelbaren Kontakt pflegen und die ebenfalls zu einem reibungslosen Funktionieren des Petitionswesens beitragen.
Ich freue mich, dass es diese nirgendwo niedergeschriebene, aber praktizierte Vereinbarung gibt: Die Verwaltung schafft keine vollendeten Tatsachen, solange sich der Landtag mit einer Petition befasst. Sie hat sogar Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einmal formuliert, dass es im Freistaat Bayern allgemeine Verwaltungspraxis sei, dass eine Behörde in einem anhängigen Verwaltungsverfahren nicht entscheide, solange der Landtag noch nicht über die Eingabe befunden habe. Dies ist eine wichtige Grundlage für unsere Arbeit. Bei denen, die dies gewährleisten, möchte ich mich bedanken.
Mich freut es, dass Beschlüssen zur Berücksichtigung einer Petition - es sind nur wenige - in der Regel vonseiten der Staatsregierung Rechnung getragen werden. Manchmal ist dies jedoch nicht der Fall. Darauf werde ich noch zurückkommen.