Mit ist das viel zu wichtig, als es ins Lächerliche zu ziehen. Wichtig ist besonders das, was Herr Dr. Rabenstein gesagt hat, dass nämlich die soziale Absicherung fehlt. Das ist ein Skandal und so kann es nicht weitergehen. Darüber müssen wir uns unterhalten. Es geht hier um hoch qualifizierte Menschen. Frau Bulfon legt mir immer wieder ans Herz zu sehen, dass auch diese Herrschaften entsprechend gewürdigt werden. Ich bleibe aber dabei: Es muss finanziert werden. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Ich bitte dich, Michael, Herr Professor Piazolo, dass du versuchst, klarzumachen, wo bei euch eine Bereitschaft bestehen könnte, vielleicht etwas abzuknapsen, um zu helfen. Ich versuche mit Herrn Winter zusammen zu schauen, ob wir das bedienen können. Ich glaube, dass wir es miteinander ehrlich meinen. Es darf nicht so sein, dass wir uns nur vorrechnen, wie es gehen soll.
Noch einmal zum Mindestlohn: Ich stelle die Frage an die Herrschaften, die an einen Mindestlohn glauben: Gibt es dann auch einen Mindestgewinn? Das würde mich einmal interessieren. Ist es dann nach Ihrer Meinung nicht auch fair - Sie sind ja sonst immer so für Gleichheit -, wenn ein Arzt, Apotheker oder Hotelier einen Mindestgewinn machen kann? Sind Sie auch dafür? Wenn er das nicht bekommt, wer soll das dann draufzahlen?
Wir kommen so nicht weiter. Wir bleiben dabei: Wir werden ernsthaft darüber diskutieren. Herr Professor Piazolo, was Sie hinsichtlich unterschiedlicher Menschen gesagt haben, ist richtig. Viele haben es nicht nötig, dass sie etwas bekommen. Aber genau bei denjenigen, die ausgebeutet werden - um den Begriff zu verwenden, der mir nicht gut gefällt -, muss man schauen, dass die soziale Absicherung stimmt. Wir merken das in Bezug auf viele Berufsfelder. Weil die einen zu viel verdienen, bricht der Verteilungskampf bei den anderen aus. Den Letzten beißen die Hunde und das sind in diesem Fall nicht Professoren und nicht Festangestellte. Dass Sie sich für diese einsetzen, sehen wir ein.
Ich denke, wir werden die Thematik in den Ausschüssen diskutieren. Meine Bitte ist, dass Sie alles tun, um uns Vorschläge zu machen, wo Sie eine Finanzierungsmöglichkeit sehen, und sei es auch nur ein stufenweiser Einstieg in die richtige Richtung. Dann soll es an uns Haushältern nicht liegen. Wir danken Ihnen für diesen interessanten Vorschlag und ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe ein paar Nicker. So haben wir das dann auch beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (Drs. 16/7431) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Deswegen bitte ich Frau Staatsministerin Haderthauer ans Pult. Bitte schön.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2009 und 13. Januar dieses Jahres vor ein echtes Dilemma gestellt worden. Wir müssen verhindern, dass Straftäter, bei denen noch eine erhebliche Gefahr in Bezug auf Gewalt- und schwere Sexualstraftaten besteht, möglicherweise aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Keine Alternative ist, diese Personen in Freiheit zu setzen und sie dann mit immensem Kostenaufwand durch die Polizei zu bewachen, wie das beispielsweise in anderen Bundesländern derzeit geschieht. So ist es zum bestmöglichen Schutz der bayerischen Bevölkerung erforderlich, diese Straftäter auch nach Ende der Sicherungsverwahrung in geeigneten geschlossenen Einrichtungen wieder unterzubringen.
Wir wollen daher so schnell wie möglich das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Bundesgesetz, das Therapieunterbringungsgesetz, kurz ThUG, in Landesrecht umsetzen und damit die Grundlage für den Vollzug der Unterbringungen nach dem ThUG schaffen. Gelingt das nicht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gerichte Therapieunterbringungsanordnungen für unzulässig erklären.
Ich möchte sagen, dass wir in Bayern in dieser Beziehung am weitesten sind. In anderen Bundesländern werden Freigelassene entweder von Polizeibeamten rund um die Uhr begleitet und bewacht, oder es wird noch in starkem Maße darüber diskutiert, wie das Ganze gemacht werden soll. Wir haben einen sehr guten Entwurf vorgelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung, den wir heute in Erster Lesung beraten, berücksichtigt die Vorgaben des Bun
desgesetzgebers auf der einen Seite, verwirklicht aber auch unser oberstes Ziel, nämlich die Sicherheit der Menschen in Bayern.
Wir gewährleisten das durch einen weitreichenden Verweis auf die Bestimmungen des Bayerischen Unterbringungsgesetzes. Wir legen den Vollzug der Unterbringung in die bewährten Hände der Bezirke, denn nach dem Bundes-ThUG muss die Unterbringung räumlich und organisatorisch getrennt von den Einrichtungen des Strafvollzugs geschehen. Anderweitig geeignete Einrichtungen stehen uns im Freistaat nicht zur Verfügung. Hinzu kommt, dass wir nicht einmal ansatzweise wissen, wie viele Straftäter zukünftig von den Gerichten aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Unabhängig davon hätten auch, wenn man dem Gedanken näherträte, eigene Therapieeinrichtungen zu erbauen, diese bestenfalls in fünf bis sechs Jahren eine Lösung darstellen können.
Die Bezirke verfügen bereits über langjährige Erfahrungen und über eine ausgezeichnete Kompetenz in diesem Bereich. Mit ihren hoch gesicherten Maßregelvollzugseinrichtungen und dem erfahrenen Personal sind sie bestens gerüstet, um unseren Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst wirksamen Schutz vor diesen Straftätern zu gewähren. Der Freistaat wird den Bezirken natürlich die erforderlichen finanziellen Mittel für diese Aufgaben zur Verfügung stellen.
Die Unterbringung soll zunächst grundsätzlich in der Hochsicherheitsforensik im Bezirkskrankenhaus Straubing folgen. Dort werden wir in personeller und baulicher Hinsicht alles dafür tun und Vorkehrungen dafür schaffen, dass die ThUG-Personen getrennt von den übrigen Maßregelvollzugspatienten untergebracht werden. Um die Sicherheit innerhalb und außerhalb des Bezirkskrankenhauses Straubing bestmöglich gewährleisten zu können, wird insbesondere auch das Sicherheitspersonal auf diesen ThUG-Stationen verstärkt.
Ich bin mir bewusst, dass durch den Gesetzentwurf insbesondere den Bezirken eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe übertragen wird. Ich bin aber auch der festen Überzeugung, dass die Bezirke dieser Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden können und dass der eingeschlagene Weg, bei allem, worüber man noch diskutieren kann, in der Abwägung derzeit der einzige verhältnismäßige und gangbare Weg ist. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf der Staatsregierung zu unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf kommt ganz harmlos daher. Es sollte aber dennoch jeder wissen, was im Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes beschlossen werden soll. Es geht um einen Personenkreis, der die Strafhaft im Regelfall bereits verbüßt hat und der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich entlassen werden müsste, aber nicht entlassen werden soll. Darum geht es.
Die Staatsregierung unternimmt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Unterbringungsgesetzes den Versuch, den Vollzug von Unterbringungen auf der Grundlage dieses ThUG vom 01.01.2011 zu regeln. Das scheint der Staatsregierung nicht sonderlich zu gefallen, wofür ich auch Verständnis habe. Man spürt förmlich die Distanzierung der Staatsregierung von diesem ThUG, wenn mehrfach in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen wird, dass das Gesetz nur nach Einschätzung des Bundesgesetzgebers europarechtskonform sei, dass man sich mit dem ThUG auf einem ganz schmalen Grat befinde und dass nach Auffassung des Bundesgesetzgebers das ThUG im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union und der EMRK stünde. Man distanziert sich geradezu von der Einschätzung des Bundesgesetzgebers, und möglicherweise nicht ganz zu Unrecht. Deshalb sage ich an dieser Stelle ausdrücklich: Die SPD hat auf Bundesebene der Neuregelung der Sicherungsverwahrung und dem Therapieunterbringungsgesetz zugestimmt. Sie hat zugestimmt, weil es unverantwortlich wäre, sich dieser Aufgabe trotz der Kritik an den Details zu verweigern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können über dieses Gesetz nicht diskutieren, ohne unseren Blick auf den Background zu richten. Hintergrund des jetzigen Dilemmas ist der Umstand, dass die Sicherungsverwahrung in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit von 2001 bis 2009 erheblich ausgeweitet worden ist, von damals 257 auf über 500 Fälle. Die Konservativen in diesem Land haben diese Ausweitung gefordert. Zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung ist die Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende und Jugendliche ausgeweitet worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat neue Entscheidungen getroffen, die uns nicht gefallen und einen Großteil der Regelungen zur Sicherungsverwahrung infrage stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Länder sind aufgefordert, das Therapieunterbringungsgesetz umzusetzen. Dabei bewegen sie sich auf einem ganz
schmalen Grat. Letztendlich geht es um Personen, denen eine psychische Störung attestiert werden muss, damit sie auf der Grundlage des Unterbringungsgesetzes untergebracht werden können. Die Fachleute wissen jedoch, dass eine psychische Störung nicht mit einer psychischen Krankheit gleichzusetzen ist. Die Personen, denen eine psychische Krankheit attestiert worden ist, können jetzt schon auf der Grundlage des Unterbringungsgesetzes untergebracht werden. Die Fachleute wissen ebenfalls, dass jemand, der dazu neigt, noch einmal eine Straftat zu begehen, deswegen nicht psychisch gestört oder psychisch krank sein muss. Das bedeutet, wir bewegen uns auf einem ganz schmalen Grat. Wir wissen nicht, ob das Therapieunterbringungsgesetz mit den Erwartungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte konform geht. Wir wissen nicht, was das Bundesverfassungsgericht in wenigen Monaten zur Grundsatzproblematik der Sicherungsverwahrung entscheiden wird.
Meine Damen und Herren, unabhängig davon ist die Aufgabe der Länder gewaltig, selbst wenn lediglich etwa 35 Personen in Bayern davon betroffen sein werden. Es ist dennoch eine große Aufgabe, da das Abstandsgebot nicht nur durch eine räumliche Trennung, sondern auch durch eine inhaltliche und materielle Änderung gegenüber der bisherigen Unterbringung im Rahmen der Sicherungsverwahrung und des Maßregelvollzugs der herkömmlichen Art realisiert werden muss. Das wird nicht einfach werden. Das kann nicht allein mit einem Gesetz umgesetzt werden. Es müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden, und es muss qualifiziertes Personal eingestellt werden. Im Haushalt, der uns vorgelegt worden ist, finde ich hierzu nichts. Hier muss nachgearbeitet werden. An uns wird es nicht scheitern. Ich sichere Ihnen eine sachliche Diskussion über diese schwierige Materie in den Ausschüssen zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sowohl Frau Staatsministerin Haderthauer als auch Herr Schindler haben darauf hingewiesen, dass die neue Gesetzgebung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu begründen ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner umstrittenen und für viele nicht nachvollziehbaren Rechtsprechung entschieden, dass die Sicherungsverwahrung dem strikten Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht
und eine nachträgliche Aufhebung der früheren Vollstreckungshöchstfrist von zehn Jahren nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass diese Vorschrift einen hinreichenden Kausalzusammenhang zwischen dem schuldfeststellenden Urteil und der daraus folgenden Freiheitsentziehung herstellen muss.
Infolge dieses Urteils - das haben wir alle miterlebt ist es zu Entlassungen von Sicherungsverwahrten gekommen. Im Sommer und Herbst hat es darüber Diskussionen gegeben, wie dieses Problem im wahrsten Sinne des Wortes in den Griff zu bekommen ist. Es gibt die von Frau Staatsministerin bereits angesprochene Güterabwägung zwischen dem Vollzug der Rechtsprechung auf der einen Seite und dem höchst respektablen Bedürfnis der Menschen, vor diesem Personenkreis geschützt zu werden, auf der anderen Seite. Das Therapieunterbringungsgesetz ist der entsprechende Ansatz, mit dem wir uns, egal wie wir es bewerten, abfinden müssen. Jetzt ist es notwendig, dass diese Bestimmungen in das bayerische Recht transformiert werden.
Die Therapieunterbringung ist in das Unterbringungsgesetz - das ist systematisch der richtige Weg - aufzunehmen. Dies werden wir positiv begleiten. Vonseiten der Bezirke gab es die Befürchtung, dass dach Auflösung der Sicherungsverwahrung Therapien in den Bezirkskrankenhäusern durchgeführt werden. Den Schwerpunkt hierbei auf das Bezirkskrankenhaus Straubing zu setzten, ist der richtige Weg, weil hier heute schon, Herr Kollege Schindler, im Rahmen des Maßregelvollzugs und der Forensik ein Kompetenzzentrum vorhanden ist, in dem Fachleute sehr gute Arbeit leisten. Diese Einrichtung hat sich bewährt. Mit dieser Art der Behandlung können wir eine vernünftige Grundlage schaffen.
Wir müssen uns sicherlich darüber Gedanken machen, wie dieses Verfahren in Abhängigkeit zum Personenkreis durchgeführt wird. Deswegen ist es möglicherweise sinnvoll, dieses Gesetz zu befristen, da wir im Hinblick auf die Bundesgesetzgebung juristisches Neuland betreten. Deswegen ist der zweistufige Schritt mit der Schwerpunktsetzung auf das Bezirkskrankenhaus Straubing für den besagten Personenkreis und der Überprüfung der Entwicklungen der richtige Weg. Wir werden über die vorhandenen Probleme offen diskutieren. Ich hoffe, dass wir im federführenden und in den mitberatenden Ausschüssen zu einem guten Ergebnis kommen werden. Es ist ein schwieriges Thema. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir damit offen und offensiv umgehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf zur Änderung des Unterbringungsgesetzes geht es im Grunde um den Appendix des Therapieunterbringungsgesetzes. Herr Kollege Schindler sagte bereits, dass es um Straftäter geht, die ihre Strafe schon abgebüßt haben, von denen jedoch weiterhin eine solche Gefährdung für die Gesellschaft ausgeht, dass man sie nicht in die Freiheit entlassen kann oder darf. Deswegen wird versucht, verschiedene Kunstgriffe anzuwenden. Das ist ein Weg, den man gehen kann. Zwar bewegen wir uns auf einem schmalen Grat, jedoch ist es im Hinblick auf den Schutz der Gesellschaft vor Straftätern wichtig, auch einen schmalen Grat zu beschreiten.
Eine Gesellschaft muss in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat - auch im Rahmen der Verfassung - das Recht haben, sich vor psychisch gestörten Gewalttätern zu schützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt hier, dass eine psychische Störung für eine Unterbringung ausreicht. Ich nenne als Beispiel eine psychische Störung, eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit einer ungewöhnlichen Aggressivität, bei der das Mitgefühl für die Opfer fehlt. Ich nenne als weiteres Beispiel Störungen der Sexualpräferenz. In diesen Fällen ist eine Unterbringung möglich und auch im Sinne des europäischen Rechts.
Ich denke, wir müssen hier handeln. Im Vordergrund steht dabei, dass es sich um gefährliche Personen handelt, Personen mit Störungen, vor denen wir die Gesellschaft schützen müssen. Diese Menschen dürfen nicht nur weggesperrt, sondern müssen auch behandelt werden; denn bei ihnen liegt eine psychische Störung vor. Wir können in diesen Fällen auch freiheitsentziehende Maßnahmen ergreifen, die schon jetzt im Rahmen des Zivilrechts angeordnet werden. Beim normalen Zivilrecht geht es ja um psychisch Kranke, bei denen ein Zivilgericht entschieden hat, dass sie untergebracht und betreut werden sollen.
Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Gewalttäter in eine zivilrechtliche Behandlung zu überführen und mit neuen Gutachtern an die Sache heranzugehen. Die psychische Störung muss in zwei Gutachten, die neu erstellt werden müssen, festgestellt werden. In diesen Fällen werden die Leute in einer Einrichtung untergebracht, die mit dem Strafvollzug nichts mehr zu tun hat. Dies ist ein sinnvoller Weg, auch im Hinblick auf die Kosten. Ich habe gelesen, dass die Unterbringung 235 Euro pro Tag kostet. Das ist zwar viel Geld, aber immer noch weniger, als nötig wäre, wenn solche Ge
Lobenswert ist an diesem Gesetz auch, dass dabei das Konnexitätsprinzip eingehalten wurde. Die Bezirke werden von den Kosten freigestellt. Der Staat übernimmt die Kosten. Allerdings werden die Kosten für die Verwaltung und den Verwaltungsvollzug erst ex post ermittelt, weil man sie im Vorfeld nicht ermitteln kann. Aber auch für diese Kosten will der Staat einstehen. Das ist für die Kommunen ein guter Ansatz.
Hier geht es natürlich um die Täter, die eine Tat begangen haben. Es geht aber auch um die Opfer. Mit diesem Gesetz, das wir gerne unterstützen, wollen wir Opfer und neue Opfer vor Gewalttaten schützen, gerade vor Verbrechen wie Mord, Kindesmissbrauch, sexuellen Abnormitäten und Nötigungen. Vor diesen Verbrechen müssen wir unsere Gesellschaft schützen und in Kauf nehmen, diese Täter wegzusperren, um größeres Unrecht zu verhindern.
Als Nächste hat sich Frau Kollegin Ackermann für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde mit der Praxis, Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben, nachträglich noch in Sicherungsverwahrung zu nehmen, Schluss gemacht. Deshalb musste das Therapieunterbringungsgesetz auf Bundesebene geschaffen werden, das jetzt von den Ländern umgesetzt werden muss.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der bayerische Weg der Umsetzung sehr glücklich gewählt ist. Die Unterbringung von ehemaligen Straftätern, die ihre Strafe abgesessen haben, aber immer noch sehr gefährlich sein könnten, in Bezirkskrankenhäusern und auch in Forensiken erscheint uns problematisch, und nicht nur uns. Uns liegen Briefe von Bezirkstagspräsidenten vor, mir speziell der Brief meines Bezirkstagspräsidenten, Herrn Bartsch, der große Bedenken hinsichtlich der Unterbringung in der Forensik äußert, weil er dadurch die Qualität der Therapie in der Forensik gefährdet sieht.
Er ist der Meinung, dass diese hochgefährliche Gruppe mit Patienten des allgemeinen Maßregelvollzugs nicht vermischt werden sollte, weil die Mitglieder dieser Gruppe Patienten manipulieren und Lücken im Unterbringungsgesetz suchen könnten. Diese Bedenken sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Deshalb
und weil wir glauben, dass es nicht richtig ist, die Menschen zu psychiatrisieren, halten wir die Unterbringung an Bezirkskrankenhäusern nicht für besonders glücklich.
Frau Staatsministerin Haderthauer hat eingeräumt, dass dies nicht der Königsweg ist. Sie hat gesagt, es gebe anderweitig eben keine geeigneten Einrichtungen. Das bedeutet, gäbe es anderweitig geeignete Einrichtungen, wäre dieser Weg unter Umständen nicht gewählt worden. Hier handelt es sich um eine Notlösung. Wir glauben nicht, dass zum Beispiel das Bezirkskrankenhaus Straubing für die Unterbringung geeignet ist, weil wir nicht wissen, ob das Bezirkskrankenhaus Straubing wirklich auf diesen Personenkreis ausgerichtet ist. Bisher hat sich dieses Bezirkskrankenhaus mit wirklich psychisch kranken Straftätern befasst. Hier handelt es sich aber nicht um psychisch kranke Straftäter. Wären sie es, wären sie schon längst in den forensischen Einrichtungen der Bezirkskrankenhäuser und nicht im Gefängnis untergebracht worden.