Protocol of the Session on February 22, 2011

Frau Staatsministerin Haderthauer hat eingeräumt, dass dies nicht der Königsweg ist. Sie hat gesagt, es gebe anderweitig eben keine geeigneten Einrichtungen. Das bedeutet, gäbe es anderweitig geeignete Einrichtungen, wäre dieser Weg unter Umständen nicht gewählt worden. Hier handelt es sich um eine Notlösung. Wir glauben nicht, dass zum Beispiel das Bezirkskrankenhaus Straubing für die Unterbringung geeignet ist, weil wir nicht wissen, ob das Bezirkskrankenhaus Straubing wirklich auf diesen Personenkreis ausgerichtet ist. Bisher hat sich dieses Bezirkskrankenhaus mit wirklich psychisch kranken Straftätern befasst. Hier handelt es sich aber nicht um psychisch kranke Straftäter. Wären sie es, wären sie schon längst in den forensischen Einrichtungen der Bezirkskrankenhäuser und nicht im Gefängnis untergebracht worden.

Die Bedenken, dass genau dieser Personenkreis mit psychisch kranken Straftätern vermischt wird, sind nicht von der Hand zu weisen. Deshalb haben wir große Befürchtungen, dass dieser bayerische Weg in die Irre führt. Wir warnen davor, diesen Weg so konsequent zu beschließen. Wir regen an, auch noch in andere Bundesländer zu schauen, zum Beispiel nach Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es eine besondere Einrichtung, die nicht dem Gefängnis angegliedert und extra auf diesen Personenkreis ausgerichtet ist. Wir müssen uns vor Augen führen, dass dieser Personenkreis nicht unendlich groß ist. Es handelt sich um etwa 35 Personen, von denen man noch nicht weiß, ob sie alle hochgradig gefährlich sind. Es werden keine weiteren Personen nachkommen; denn jetzt wird in den Urteilen darauf geachtet, dass entweder die nachträgliche Sicherungsverwahrung verfügt oder ein Vorbehalt eingetragen wird. Diese Fälle werden also nicht mehr aufschlagen.

Wir haben es mit einem eng umrissenen Personenkreis zu tun. Wir empfehlen, für diesen Personenkreis eine andere Einrichtung zu schaffen, deren Personal direkt für diesen Personenkreis geschult ist. Eine Unterbringung mit psychisch kranken Straftätern sollte nicht erfolgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bitte jetzt Frau Meyer für die FDP nach vorne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednern wurde bereits gesagt, dass zu Beginn die

ses Jahres das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter des Bundes in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz erfasst diejenigen Fälle, in denen infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtskräftig seit dem 10. Mai 2010 weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden.

Nach dem Therapieunterbringungsgesetz wird es unter den engen Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention jetzt möglich sein, psychisch gestörte gefährliche Gewaltund Sexualstraftäter zum Zweck der Therapie in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Bereitstellung und der Vollzug der Unterbringung liegen in der Kompetenz der Länder. Bayern ist deshalb im Zugzwang. Eile ist geboten, um das Freikommen gefährlicher Straftäter zu verhindern.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht deshalb den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Rahmen des bestehenden Unterbringungsgesetzes vor, und zwar überwiegend durch Verweis auf bereits bestehende Vorschriften. Diese Lösung ist schnell und tragfähig. Allerdings stellen wir uns auf Dauer eine umfassendere Regelung vor; denn das Unterbringungsgesetz regelt die Unterbringung von psychisch kranken oder süchtigen Personen - auch das wurde von meiner Vorrednerin noch einmal ausführlich dargestellt. Dazu gehören vor allem Kranke, die keine Straftaten begangen haben, aber auch solche, die sich im Maßregelvollzug befinden. Die Regelungen über die im Maßregelvollzug untergebrachten Personen gehören aber nicht ins Unterbringungsgesetz, denn dies bedeutet eine Stigmatisierung der psychisch kranken Personen, die keine Straftaten begangen haben. Gerade im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention muss dies verhindert werden. Umso weniger kann es befriedigen, dass nun durch die Umsetzung des Therapieunterbringungsgesetzes eine zweite Gruppe im Unterbringungsgesetz aufgenommen wird, die dort nicht hingehört.

Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist der beste Weg die Schaffung eines eigenen Vollzugsgesetzes für das Therapieunterbringungsgesetz. Auch halten wir die Unterbringung der in Therapie untergebrachten Personen bei den Bezirken nicht für die bestmögliche Lösung. Die Bezirke haben auch bei uns ihre Unzufriedenheit bereits geäußert. Aus unserer Sicht wäre die beste Lösung die Schaffung eigener Therapieunterbringungseinrichtungen, in denen die Betroffenen sicher untergebracht sind und in denen die bestmögliche Behandlung gewährt werden kann, damit die

Untergebrachten schnell entlassen werden können. Wie gesagt, wir sehen zu der schnellen Lösung des vorliegenden Gesetzentwurfs momentan keine Alternative. Gesetzgeberisches Zögern darf nicht die Bevölkerung gefährden.

Die schnelle Lösung hat für uns aber auch nur Übergangscharakter. Deshalb freut es uns, dass die Staatsregierung auf die Anregung der FDP zur Befristung des Gesetzes auf drei Jahre eingegangen ist. Dies demonstriert den Übergangscharakter der Regelung. In diesen drei Jahren, so meinen wir, können wir zügig, aber ohne Hektik die ersten Erfahrungen mit dem Therapieunterbringungsgesetz machen. Wir können den gesetzgeberischen Bedarf in Bayern ebenso prüfen wie den tatsächlichen Bedarf an Einrichtungen und Therapieangeboten. Das wurde von der Vorrednerin auch angesprochen. Wir können unter Einbeziehung der betroffenen Verbände sowie der Experten die dauerhaft beste Lösung zum Wohle der Allgemeinheit und im Sinne der Personen in Therapieunterbringung finden. Die gewählte Zeitspanne ist aus unserer Sicht notwendig, aber auch ausreichend, um eine ausgewogene Lösung zu finden, die zum einen dem Sicherheitsbedürfnis und zum anderen der Besserung der Untergebrachten verbunden mit den ihnen einzuräumenden Freiheiten gerecht wird. Bis dahin unterstützen wir den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf aufgrund der Dringlichkeit einer Regelung und erwarten interessiert die Diskussionen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Weitere Wortmeldungen haben wir hier oben nicht vorliegen. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, dass dieser Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zugewiesen wird. Ich nehme an, das trifft auf Ihr Verständnis. - Ich sehe keine Einwände. Dann haben wir es so beschlossen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 19. Es handelt sich hier um den interfraktionellen Antrag der Fraktionen von CSU und FDP auf Drucksache 16/6228 betreffend die Liberalisierung des Buslinienverkehrs. Dieser Antrag wird im Einvernehmen mit den Fraktionen von der Tagesordnung abgesetzt. Die FDP-Fraktion hat dazu Einzelberatung am 2. März beantragt.

Ausgenommen von der Abstimmung ist außerdem die Listennummer 36, die auf Antrag der Fraktion die Freien Wähler einzeln beraten werden soll.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Ebenfalls keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, gebe ich einmal kurz bekannt, wie viel Zeit wir noch brauchen werden. Selbst wenn wir zügig weiter beraten, wovon ich ausgehe, haben wir noch fünf Tagesordnungspunkte, sodass wir in etwa zwischen 21.30 und 21.45 Uhr fertig sein werden. Das zur weiteren Gestaltung Ihres Abends.

(Zurufe von der SPD und der FDP)

Das ist im Ältestenrat so beraten worden. Es ist open end beschlossen worden. Es liegt an Ihnen, meine Herren und Damen, wie zügig wir fortfahren können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Christoph Rabenstein, Hans Joachim Werner u. a. und Fraktion (SPD) Rechtsaufsichtliche Konsequenzen für die Tantiemenzahlungen an das Führungspersonal der BLM in Bayern (Drs. 16/5865)

Ich eröffne die Aussprache. Zuerst zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Rabenstein. Bitte treten Sie ans Pult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Es geht um die Bezüge des Präsidenten der BLM, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Professor Ring. Wir haben des Öfteren darüber schon diskutiert. Man könnte eigentlich sagen: Professor Ring hört bald auf, warum interessiert uns das noch im Landtag? Natürlich ist es einmal eine Kritik an dem Gehalt, das er bisher be

kommen hat. Es ist aber auch ein Blick in die Zukunft und deswegen ist diese Debatte gerade heute so interessant. Was wird der neue Präsident oder die neue Präsidentin bekommen? Und: Ist das gerechtfertigt?

(Unruhe)

Einen Moment bitte, Herr Kollege. Darf ich um etwas Ruhe bitten? Ich weiß, das Entsetzen über den langen Abend ist sehr groß.

Ich werde mich kurz fassen.

Ich meine Sie nicht. Ich finde, die Geräuschkulisse ist dafür, dass man um diese Zeit oft eigentlich schon müde ist, sehr hoch. Bitte, Herr Dr. Rabenstein.

Es geht um das Gehalt des Präsidenten. Das waren 305.682 Euro, wenn ich mich recht erinnere. Wir haben jetzt einen neuen Vorschlag, der aktuell ist. Er lautet 220.000 Euro für die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten. Das werden wir am Donnerstag sehen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Immer noch zu viel!)

Ich höre von der Kollegin Gote: Immer noch zu viel. Auf der einen Seite sehen wir, dass die 305.000 Euro wohl überzogen waren, wenn wir jetzt sagen, 220.000 Euro müssten genügen. Wir haben mit Recht das im Vergleich zu allen anderen Medienanstalten hohe Gehalt kritisiert. Diese Position ist jetzt auch vom Verwaltungsrat mehr oder weniger bestätigt worden, weil man das Gehalt fast schon um 100.000 Euro reduziert hat. Das ist das Eine. Das Zweite: Sind die 220.000 Euro auch noch viel zu viel? Es ist mehr als das, was ein Staatsminister verdient, und diese Summe wurde wohl schon im Hinblick auf den potenziellen Nachfolger ausgehandelt. Wir nehmen das Gehalt eines Staatsministers und das eines Abgeordneten noch dazu, und dann kommen wir in etwa auf diese Summe.

Warum so viel und warum nicht transparent? Man hätte die Stelle ausschreiben und mit einer vergleichbaren Stelle vergleichen können. Man hätte dann entsprechende Bewerbungen bekommen, und dann hätte man auch gesehen, was dieser Posten wert ist, was sich der Einzelne darunter vorstellt. Dann hätten wir auch sagen können, wir vergleichen einmal mit den anderen Medienanstalten. In Baden-Württemberg gibt es 100.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen 150.000 Euro. Auch angesichts der Größenordnung der BLM mit drei Dutzend Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von 30 Millionen Euro sind uns die

220.000 Euro dies wirklich wert? - Für eine öffentlichrechtliche Anstalt ist das immer noch ein stolzer Betrag.

Noch einmal: Wir sind damit nicht einverstanden. Ich freue mich auch auf die weitere Diskussion. Ich freue mich vor allem darüber, dass hier endlich mehr Transparenz eingekehrt ist - auch dank unserer Initiativen im Landtag. Bisher war das mehr oder weniger - wir haben darüber schon öfter diskutiert - ein Geheimnis. Kein Mitglied des Medienrats wusste so recht Bescheid. Selbst Mitglieder des Verwaltungsrats waren erstaunt über den Betrag von 305.000 Euro.

Wir freuen uns auf die weiteren Diskussionen. Wir werden weiterhin das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin der BLM sehr aufmerksam begleiten.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Kollege. Der nächste Redner ist Herr Sinner. Ich darf Sie nach vorne bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, was an dem Thema so faszinierend sein soll, dass darüber schon seit dem Sommer letzten Jahres diskutiert wird, und zwar keineswegs, Herr Kollege Dr. Rabenstein, nur aufgrund Ihrer Anträge, sondern in einer öffentlichen Diskussion.

Ich wundere mich darüber, dass Sie sagen, Ihre Mitglieder im Verwaltungsrat hätten angeblich nicht gewusst, was sie beschlossen haben. Da muss man sich fragen: Wie gehen diese Mitglieder mit ihrem Amt um? - Das ist aber Vergangenheit. Jedenfalls haben wir jetzt einen neuen Beschluss des Verwaltungsrates, der zu einer deutlichen Reduktion der Bezüge führt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eigentlich nicht Aufgabe des Landtags, diese Frage zu diskutieren, sondern sie gehört in den Medienrat und in den Verwaltungsrat. Es ist schon etwas rührend, wenn Sie im Medienrat Ihr gesammeltes Schweigen zu Protokoll geben - oder nicht einmal das - und dann im Landtag ständig diese Frage diskutieren. Die bayerische Medienpolitik entstand in den Siebzigerjahren. Seinerzeit gab es das Volksbegehren zur Rundfunkfreiheit. Christian Ude war der Pressesprecher und Hildegard Hamm-Brücher eine der Hauptverfechterinnen. Dann hat man sich über die Parteigrenzen hinweg zu Artikel 111 a der Bayerischen Verfassung zusammengerauft, der eine öffentlich-rechtliche Organisation vorsieht, und zwar anders als in anderen Ländern, und Autonomie. Gerade diejenigen, die immer die Staatsferne und die Politikferne wie eine Monstranz vor sich

hertragen, machen in der Regie der Fraktionen Pressekonferenzen und stellen Kandidaten vor. Das hat mit Staatsferne überhaupt nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Tobias Thalhammer (FDP): Da haben die Parteien miteinander gesprochen, heute redet die CSU mit sich alleine, das ist der entscheidende Unterschied! - Zurufe von der SPD und den GRÜNEN Unruhe)

Herr Rinderspacher ist Mitglied des Medienrates gewesen.

(Zuruf des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

- Herr Thalhammer, Sie lassen mich nicht einmal ausreden. Sie sind doch nicht betroffen; ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen. Ich beschäftige mich mit dem Antrag der SPD. Ich habe Sie zwar angeschaut, aber nicht angesprochen. Herr Rinderspacher hat, ohne Mitglied des Medienrates zu sein, Veranstaltungen organisiert.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))