Dem Antrag der Freien Wähler will ich nicht ausweichen. Die Forderung, den Bezirkstagspräsidenten direkt zu wählen, klingt zunächst gut. Herr Aiwanger, wir haben uns dazu schon via "Bayerische Staatszeitung" auseinandergesetzt. Mit der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten würde man bei der Bevölkerung falsche Vorstellungen über die Aufgaben, die er zu bewältigen und zu gestalten hat, wecken. Ich bitte um Verständnis, dass wir diese Anträge ablehnen werden.
Sobald die Staatsregierung ihre Vorstellungen vorlegt, auf die auch ich sehr gespannt bin, haben wir im Ausschuss Gelegenheit, ausführlich darüber zu diskutieren. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen und die Anträge der Opposition abzulehnen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich mich freue, dass viele Vorstellungen, die wir umsetzen wollen, Ihre Zustimmung finden, sodass wir das Thema konstruktiv und sachlich besprechen können.
Herr Meißner, bleiben Sie bitte noch am Redepult. Herr Dr. Gantzer hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Herr Kollege Meißner, wir haben volles Verständnis, dass Sie die Änderung nicht schon 2014 wollen. Sie haben Angst vor Ude. Wer hat nicht Angst vor Ude? - Das können wir also noch verstehen. 2020 ist die Situation aber anders. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie den Mut zur gänzlichen Aufhebung der Altersgrenze nicht aufbringen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es keine Altersgrenze mehr. Das bayerische Parlament und auch das Europäische Parlament haben keine Altersgrenze. Warum trauen Sie sich den Sprung nicht zu, den Wähler entscheiden zu lassen, ob er einem älteren oder einem jüngeren Kandidaten zutraut, das Amt auszufüllen? Das kann ich nicht nachvollziehen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Erstens. Ich beziehungsweise wir haben keine Angst vor Ude. Wir respektieren ihn als erfahrenen Politiker. Die Verschiebung des Termins hat nichts mit ihm zu tun, sondern mit den vielen Betroffenheiten, die ausgelöst würden.
Zweitens. Wir müssen darüber reden, ob es sachgerecht ist, eine Ungleichbehandlung anzunehmen zwischen Parlamentariern, den Mitgliedern der Staatsregierung und dem kommunalen Wahlbeamten, der einer Behörde vorsteht und den es nur einmal gibt.
Dies ist der große Unterschied zu den Parlamentariern, die manchmal mehr und manchmal weniger als Kollegialorgan arbeiten. Wir halten es für sachgerecht, die Unterscheidung dort zu treffen, Herr Kollege Dr. Gantzer. Wir haben uns sehr gut informiert. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es dazu die unterschiedlichsten Lösungen. Wir sind der Meinung, dass wir die Altersgrenze beibehalten sollen. Dazu stehen wir. Ich hoffe, wir können Sie ein Stück weit davon überzeugen, dass man Parlamentarier und kommunale Wahlbeamte nicht vergleichen kann.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gute Gepflogenheit, dass das Innenministerium nach der Kommunalwahl von den Bezirksregierungen Berichte einholt. Herr Minister Herrmann, Sie haben uns am 09.12.2009 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit diese zusammengefassten Ergebnisse vorgestellt. In der gleichen Sitzung haben Sie uns versprochen, dass bis zum Sommer 2010 die Unterlagen zusammengefasst werden und ein Vorschlag der Regierung kommen wird. Wir haben darauf gewartet. Da bisher nichts kam, sind die Fraktionen tätig geworden und haben die vorliegenden Entwürfe gefertigt. Dies wird der Sache dienlich sein. Ich bitte aber, dass der Entwurf des Innenministeriums sobald wie möglich vorgelegt wird. Vorhin wurde gesagt, dass wir den Gesetzentwurf vielleicht heuer noch verabschieden können.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler. Mit der Forderung in Nummer 1 unseres Antrages wollen wir die Zahl der Anfechtungen reduzieren. Anfechtungsberechtigt soll nur derjenige sein, der schon vor der Wahl Einwendungen gemacht hat. Er kann dann nach der Wahl etwas dagegen unternehmen und nicht umgekehrt.
In Nummer 2 geht es um eine elementare Forderung. Wir wollen knallhart darauf bestehen, dass jemand, der für ein kommunales Mandat kandidiert, an diesem Ort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat.
Wir sind der Auffassung, dass dazu eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muss. Niemand sollte gezwungen werden, in detektivischer Kleinarbeit nachzuforschen, wo der Einzelne nachts schläft, um zu ermitteln, wo er den Mittelpunkt seiner Lebensbe
ziehungen hat. Das wollen wir nicht. Wir wollen aber, dass die Bürger vor Ort die Leute in die Gremien wählen können, die sie seit Jahren kennen und von denen sie wissen, wie sie reagieren. Für den Gemeinde-, Stadt- und Marktrat ist es schwierig, mit vollkommen fremden Personen zu arbeiten. Wir lehnen das entschieden ab. Im Gegenteil, wir wollen die Position stärken, dass der kommunale Mandatsträger an den jeweiligen Ort gebunden ist.
In Nummer 3 geht es um die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit von kommunalen Wahlbeamten auf Zeit. Im Prinzip geht es dabei um die hauptamtlichen Bürgermeister und die Landräte. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister schon jetzt bis 70, 75 oder mehr Lebensjahre tätig sein können. Von den Abgeordneten, den Ministern und Ministerpräsidenten wurde gesprochen. Darauf muss ich nicht eingehen. Wir meinen, dass die Altersgrenze generell freizugeben ist. Damit kann jeder Wähler entscheiden, ob er tatsächlich einen 68-jährigen Bürgermeisterkandidaten wählen will. Jede Partei und Gruppierung muss sich dann überlegen, ob sie einen 68-jährigen Kandidaten vorschicken will. Wir wollen, dass der Bürger die letzte Entscheidung trifft. Manche Mitglieder dieses Hohen Hauses reden stets darüber, dass die Entscheidung an der Basis gefällt werden soll, sind aber nicht flexibel und wollen die Altersgrenze bei 67 Jahren festzurren.
Die Entscheidungsbefugnisse des Beschwerdeausschusses sollen auf die Bürgermeister- und Landratswahlen, also auf alle Kommunalwahlen, erweitert werden.
Die Freien Wähler sind der Meinung, dass ein berufsmäßiger Kommunalwahlbeamter bei seinem Rücktritt zumindest erklären muss, aus welchem Grund er zurücktritt.
Die Briefwahl sollte ohne Angabe von Gründen zugelassen werden. Der hohen Inanspruchnahme der Briefwahl muss Rechnung getragen werden.
Wir sind der Auffassung, dass den Jugendlichen ab 16 das Kommunalwahlrecht eingeräumt werden soll. Die Jugendlichen sind heutzutage früher selbstständig. Mit der Forderung verbunden ist die Auffassung, dass in den Schulen Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, wie wir das in einem Antrag gefordert haben. Das ist die Grundvoraussetzung, um die Jugendlichen ab 16 Jahren wählen zu lassen.
Wenn das von den Freien Wählern geforderte Wahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers abgelehnt wird, können wir mit dem Wahlverfahren Hare-Niemeyer auch leben. Es ist allemal besser als das Verfahren nach d’Hondt. Meine Damen und Herren von
der Regierungsfraktion, wo bleibt da die Glaubwürdigkeit? Sie haben in § 25 der Geschäftsordnung dieses Landtages klar geregelt, was Sie wollen. Sie wollen Sainte-Laguë/Schepers. Dieses Verfahren wird im Europaparlament, im Bundestag und im Bayerischen Landtag angewendet. Konsequent wäre es deswegen, dieses Verfahren auf kommunaler Ebene ebenfalls einzuführen. Wir können auch mit Hare-Niemeyer leben, da dies tausendmal besser ist als das Verfahren, das bisher in der Gemeinde- und Landkreisordnung festgeschrieben ist. Das d’Hondtsche Verfahren war einfach zu ungerecht. Die Rundungsfehler haben zu gravierenden Problemen geführt.
Selbstverständlich würde der Bezirkstagspräsident mehr Macht erhalten, wenn er auf die von uns vorgeschlagene Weise vom Volk gewählt und legitimiert werden würde. Das ist unsere Absicht. Wir sind der Meinung, dass dieses Verfahren mehr Bürgernähe und mehr Bürgerbeteiligung schafft. Außerdem sind wir der Meinung, dass dies zu einer Stärkung der Bezirke führen würde. Wir sollten ein Stück weitergehen und den Regierungspräsidenten an die Spitze der Regierung setzen. Meine Damen und Herren, das sollten wir uns überlegen. Deshalb haben wir diese Variante gewählt.
Nun komme ich zu den Anträgen der CSU, der FDP und der GRÜNEN. Von den zehn Forderungen im Antrag der CSU und der FDP stimmen wir sechs Forderungen zu. Das ist eine breite Basis. Viermal sind wir anderer Auffassung.
Das ist lebendige Demokratie. Bei den GRÜNEN sind wir dreimal mit dabei und viermal nicht. Insgesamt erwarten wir interessante Diskussionen in unserem Kommunalausschuss. Vielleicht können wir das eine oder andere dort noch einmal klarstellen und eine deutliche Mehrheit finden. Wir haben mit diesem Papier heute eine klare Position bezogen.
Ich freue mich über Ihre Feststellung, dass die Übereinstimmung knapp überwiegt. Das zieht sich durch die verschiedenen Anträge der Fraktionen. Wenn man jedoch fünf Fraktionen hinter das Glaslicht hält, kommt nur eine kleine Schnittmenge heraus. Das ist dann so.
Einen Punkt, den ich in meiner Rede bereits angesprochen habe, möchte ich noch einmal beleuchten: den Wohnort beim Wahltag. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgenden Fall schildern: Je
mand wächst im Landkreis bei seinen Eltern auf und zieht in die Stadt. Dort arbeitet er und ist Mitglied in Vereinen und im Stadtrat. Durch einen Todesfall erbt er das Haus in seinem Landkreis, das sich nur wenige Kilometer entfernt befindet. Er arbeitet jedoch weiter in der Stadt, kauft dort ein und ist Mitglied im Sportverein. Sein ganzes Leben spielt sich dort ab. Sein Wohnsitz ist jedoch ein paar Kilometer weiter draußen. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Ihrer Forderung ein Stück zu weit gehen? Glauben Sie nicht, dass Sie die Bürger zu stark einschränken? Könnten Sie nicht flexibler sein?
(Vom Redner nicht autori- siert) Das ist vollkommen richtig. Hier sollte auch nach der Schnittmenge gesucht werden. In diesem speziellen Fall würde ich Ihnen sogar zustimmen. Jedoch geben Sie es generell frei. Sie haben den Fußballstar Schweinsteiger - er hat gestern zwei Tore geschossen - nach München geholt. Plötzlich kandidiert er für den Stadtrat in München, obwohl er ganz woanders wohnt. Das wollen wir nicht. Ich bin der Auffassung, dass nach Abwägung aller Gesichtspunkte im Falle einer Kandidatur der Lebensmittelpunkt des Kandidaten im entsprechenden Ort sein sollte. Nur so kann der Kandidat mitreden: Brauchen wir die Wasserversorgung in diesem Viertel? Brauchen wir dort ein neues Siedlungsgebiet? Für derartige Beurteilungen muss man in dem betreffenden Ort leben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie: Kommen Sie in der gesellschaftlichen Wirklichkeit in Bayern an. Realisieren Sie, dass es auch in Bayern Gemeinden und Stadtteile gibt, in denen ein Drittel oder mehr Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft leben. In diesen Stadtteilen und in diesen Gemeinden besteht ein Demokratiedefizit, wenn Menschen in diesem Umfang von der Wahl ausgeschlossen werden. Herr Innenminister, wir haben da auch ein Integrationsdefizit. Wie sollen sich Menschen, die jahrelang hier leben, arbeiten, Steuern zahlen, deren Kinder hier in die Schulen gehen, die sich ehrenamtlich engagieren und Mitglied des Elternbeirats sind, aktiv ins Vereins- und Gemeindeleben einbringen, wenn Sie sie vom kommunalen Wahlrecht ausschließen?
Die AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Mi- granten- und Integrationsbeiräte Bayerns, Anm.) hat letztes Jahr tausende von Unterschriften für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer in Bayern gesammelt. Ich bitte
Sie: Führen Sie diese Diskussion offen und denken Sie darüber nach, wie Sie für mehr Mitwirkung auf kommunaler Ebene, wo das Zusammenleben stattfindet, sorgen wollen. Ich komme aus einer Stadt, in der 60 % der Kinder einen Migrationshintergrund haben. Die Beteiligung aller an der Elternarbeit ist dringend erforderlich. Die Mitwirkung der Eltern muss an Schulen und an den Kindertagesstätten stattfinden. Erziehung funktioniert nur mit intensiver Elternarbeit. Dort brauchen wir ein Mehr an Zusammenarbeit und kein Weniger, Herr Innenminister.
Wir bitten Sie, das überfällige passive Wahlrecht für Mitglieder der EU-Mitgliedsstaaten zuzulassen. Außerdem fordern wir Sie wie Herr Kollege Gantzer dazu auf, sämtliche Höchstaltersgrenzen aufzuheben. Es ist mehr als seltsam, wenn Sie von der CSU behaupten, die Altersgrenze für die Wählbarkeit werde erst im Jahre 2020 angehoben.
- Herr Kollege Gantzer, ich habe Ihren Zwischenruf nicht verstanden. Ich halte den Punkt zehn des CSUAntrags, mit dem die Höchstaltersgrenze erst im Jahre 2020 hinaufgesetzt wird, für widersinnig. Entweder ist es jetzt richtig oder es ist falsch. Etwas, das jetzt richtig oder falsch ist, ist nicht erst im Jahre 2020 richtig oder falsch. Es hat ab sofort zu gelten.
Wir brauchen keine Lex Ude, weder in positiver noch in negativer Hinsicht. Wir brauchen eine vernünftige Regelung. Altersdiskriminierung sollte nicht mehr stattfinden. Außerdem wollen wir keine Jugenddiskriminierung. Wir wollen das aktive Wahlalter auf 16 senken. Darin sind wir uns mit den Freien Wählern und der SPD einig, die ebenfalls hier im Landtag schon viele Initiativen eingebracht haben.
Ich möchte noch auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen eingehen. Jemand arbeitet im Ort A und wohnt im Ort B. Im Ort C gehen die Kinder zur Schule, und dort engagiert er sich im Elternbeirat und im Vereinsleben. Wie wollen Sie den Lebensmittelpunkt definieren? Ist es nicht vielmehr der Ort, wo sich jemand einbringt, sich engagiert und ein Zugehörigkeitsgefühl entwickelt? Ich glaube nicht, dass wir so viele Promis haben, dass wir uns davor fürchten müssen, dass diese sämtliche Gemeinderäte in ganz Bayern ausfüllen. Das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein.
Ich möchte ferner zu dem Thema Wahlverfahren Stellung nehmen. Da sind wir sehr eng bei den Freien Wählern.
Außerdem möchte ich zu dem Thema Wahlanfechtung, die im Antrag der CSU und der FDP thematisiert wird, Stellung nehmen. Diese wollen Sie nur noch zulassen, wenn mindestens fünf Stimmberechtigte der Meinung sind, dass eine Wahl angefochten werden muss. Hierzu ist zu sagen: Entweder ist eine Wahl rechtmäßig zustande gekommen, oder sie ist unrechtmäßig zustande gekommen; dann ist das zu prüfen. Dies ist auch zu prüfen, wenn nur einer die Wahl anficht. Was soll dieses Quorum von fünf Personen? Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch; dem können wir nicht zustimmen.
Vor ungefähr einem Jahr haben wir im Innenausschuss eine sehr ausführliche Stellungnahme des Innenministeriums über die derzeitigen Probleme des Kommunalwahlrechts erhalten. Ich hätte eigentlich erwartet, dass eine Überarbeitung des Kommunalwahlrechts auf der Basis dieses Berichts stattfindet und dass wir hierzu einen Vorschlag des Innenministeriums bekommen. Stattdessen wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Wir bekommen einen Dringlichkeitsantrag mit einigen wenigen Aspekten, die keineswegs vollständig sind. Es ist unzureichend, über das Problem in dieser Art und Weise zu diskutieren. Ich erwarte, dass wir im Innenausschuss noch eine Stellungnahme der Staatsregierung auf der Basis der damals erstellten Analyse bekommen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Danach hat sich Herr Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet. Bitte, Frau SchmittBussinger.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Dringlichkeitsantrag von den Regierungsfraktionen ist zumindest als ungewöhnlich zu bezeichnen; denn Sie fordern Ihre eigene Regierung zum Handeln auf. Da frage ich mich schon: Wer regiert denn nun, Sie oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie stellen sich hier ein Armutszeugnis aus. Den einen Grund für diese Feststellung habe ich gerade genannt. Der andere Grund liegt darin, dass alle Fraktionen einen Zeitfahrplan miteinander vereinbart hatten. An den