Mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf sollen die Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts an die vom Hohen Hause bereits bestätigten Organisationsentscheidungen des Ministerpräsidenten angepasst werden. Der Gesetzentwurf trägt also zur Rechtsklarheit bei. Rechtstechnisch handelt es sich um eine Formalie, da die Organisationsentscheidung der Überleitung von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Staatsministerien in den davon betroffenen gesetzlichen Regelungen nachvollzogen wird. Rechtspolitisch aber halten wir diese Neueinteilung der Ressorts für richtig und sinnvoll. Die Änderung dient der Klarheit und Unkompliziertheit der Verwaltung und steckt den Rahmen für die Effizienzsteigerung der Verwaltung sowie des Verbraucherschutzes ab. Es handelt sich also um ein Gesetz, das zwar im formalrechtlichen Kleid daherkommt, aus dem sich aber im Ergebnis ein erhebliches Mehr an Bürgernähe und Verbraucherschutz ergibt.
Was inhaltlich zusammengehört, soll auch organisatorisch zusammen erledigt werden. Es war immer ein Problem, dass wir ein Ministerium hatten, das für Ge
sundheit zuständig war, aber nicht für die Krankenhäuser und das Vertragsarztwesen. Es ist daher sinnvoll, den gesamten Gesundheitsbereich inklusive der Krankenhäuser und des Vertragsarztwesens in einem Haus zusammenzufassen. Aus demselben Grund bleibt auch die Zuständigkeit für das Verbraucherinformationsgesetz im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, da es im Wesentlichen den Umgang mit und die Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft. Für den Bereich der Ernährungspolitik halte ich es für sinnvoll, dieses wichtige Feld im Landwirtschaftsministerium angesiedelt zu haben. Produktion und Verbrauch gehören zusammen.
Die eigentliche Neuerung bei der Neuressortierung ist, dass das Justizministerium eine weitere Zuständigkeit bekommen hat, nämlich den Verbraucherschutz. Für den Übergang der neuen Aufgaben auf das Justizministerium sind ausdrückliche gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen nicht erforderlich, weshalb diese auch nicht Gegenstand des Gesetzes sind. Dieser wichtige Schritt ist jedoch im Rahmen des Gesamtpakets der Umressortierung zu sehen. Aus diesem Paket spricht die klare politische Botschaft, dem Verbraucherschutz eine zentrale und für die Bürgerinnen und Bürger auch sichtbare Rolle einzuräumen. Daher zeichnet das Justiz- und Verbraucherschutzministerium künftig verantwortlich für die Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe einschließlich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sowie für die Förderung der Verbraucherberatung.
Nie hatten die Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten oder die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Telefontarifen, Krankenkassen, Finanzdienstleistungsprodukten, Stromtarifen und vielem mehr. Hier gilt es, einen Ausgleich zu finden zwischen den Anliegen der Verbraucher und den berechtigten Interessen der Wirtschaft. Auswüchsen und Missbrauch muss Einhalt geboten werden. Aus diesem Grund wurde der Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe mit einem Initiativrecht in allen Bereichen des Verbraucherschutzes geschaffen und die Verbraucherberatung in den Vordergrund gestellt.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung eines modernen und pragmatischen bürgernahen Zuschnitts der Zuständigkeit der bayerischen Staatsministerien. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Herr Dr. Herrmann, für Ihre Ausführungen in den ersten 60 Sekunden bin ich Ihnen sehr dankbar; denn Sie haben die rechtliche Situation, über die jetzt zu entscheiden ist, genau dargelegt. Deswegen muss ich das nicht wiederholen. Tatsächlich ist es so, dass wir hier nur formell entscheiden, faktisch hat sich - so die Einschätzung meiner Fraktion - das Zuständigkeitswirrwarr, das angerichtet worden ist, bereits manifestiert.
Sie haben hier in Bayern eine Regelung gewählt, die vollkommen atypisch ist, aber Sie haben sie nun einmal gewählt. Ich weise darauf hin, dass die zuständige Ministerin Dr. Merk, wenn sie etwas mit dem Bund zu tun hat, mit der Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner kommunizieren muss. Es scheint mir doch etwas schwierig zu sein, hier die richtigen Schnittstellen zu erreichen. Das Justizministerium ist nun auch eine Stabsstelle für Initiativen im Verbraucherschutz. Wir haben an anderer Stelle schon gehört, dass nunmehr sieben Verbraucherlotsen installiert werden sollen. Das Aufgabenspektrum ist offen und breit und noch nicht definiert. Tatsächlich haben wir aber Verbraucherzentralen in Bayern, die funktionieren und ihre Arbeit solide verrichten. Ich bin der Ansicht, wenn wir den Verbraucherschutz stärken wollen, dann sollten wir die Aktivitäten auf diese Verbraucherzentralen konzentrieren.
Darüber hinaus sagen die Verbraucherzentralen, der größte Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es, einen einzigen Ansprechpartner zu haben. Was haben wir? - Die Ernährungsberatung ist nunmehr beim Landwirtschaftsministerium, und die Stabsstelle ist beim Justizministerium. Wir haben auch in der Vergangenheit, als diese Regelung initiiert worden ist, ein Krisenmanagement angemahnt, weil Situationen wie der Dioxinskandal und dessen Bewältigung ein gewisses Know-how erforderlich machen. Wir haben erfahren dürfen, dass die Krise von den Verantwortlichen im Umweltministerium hervorragend bewältigt worden ist, aber bezüglich der Umsetzung für die Zukunft keine Kommunikation zwischen den beiden Ministerien stattfand. Wer solche Initiativen ergreifen will, muss wissen, wofür, aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage das geschieht. Das scheint bislang nicht zu funktionieren.
Ein weiterer Aspekt ist der Datenschutz; dieser ist bislang noch nicht zur Sprache gekommen. Wir waren am Montag im Landesamt für Datenschutz und haben festgestellt, dass auch dort viele Anfragen auflaufen, die sich darauf beziehen, ob Anrufe durch irgendwelche Werber erfolgen dürfen oder nicht. Auch dabei unterscheidet die Datenschutzbehörde deutlich zwischen
Anfragen nach dem Verbraucherschutz, nämlich solchen, die einfach nur anrufen, während es eine Frage des Datenschutzes darstellt, wenn Dateien oder Unterlagen ausgewertet werden.
Das ist eine weitere vernetzungswürdige Baustelle, die notwendigerweise politisch zu bearbeiten ist. Das einfach nur mit Zuständigkeitsmarken zu versehen, ist in diesem Zusammenhang falsch. Wir wünschen uns in diesem Zusammenhang eine andere Arbeit. Wir verweisen auch auf die heillose Situation bei dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich habe bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen: Aufgrund der Initiative des Freistaates Bayern soll erreicht werden, dass Akteneinsicht bei der BaFin durch geprellte Anleger und deren Anwälte nicht mehr möglich ist. Gott sei Dank hat die Bundestagsfraktion der SPD dieses, teilweise zusammen mit der FDP, aus der Welt geschafft. Diese Initiative ist somit nicht mehr notwendig, jedoch stellt dies nicht ein Verdienst des Ministeriums für Verbraucherschutz dar.
Die SPD ist für Verbraucherschutz, wir sind auch für Datenschutz. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die organisatorische Ausgestaltung in der von Ihnen gewählten Weise nicht geeignet ist, dem breit gefächerten Bedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden. Aber auf Basis der nunmehr gewonnenen Erkenntnisse und den geschaffenen Tatsachen sind wir jedoch bereit, im Interesse des Verbraucherschutzes und hinsichtlich rechtlicher, technischer, ernährungsbezogener und gesundheitsbezogener Fragestellungen sowie Fragestellungen im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um vernünftige Lösungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern zu erzielen. Wir werden diesen Gesetzentwurf jedoch ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Fraktion der Freien Wähler erteile ich Herrn Dr. Karl Vetter das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz: Wir Freien Wähler stimmen der "Lex Söder" - wenn auch mit Bauchgrimmen zu, aber wir stimmen zu.
Vielen Dank, Herr Kollege, ich denke, das ist ein Lob wert für die kürzeste parlamentarische Rede des heutigen Tages. Auch wenn Sie Zeit hereingeholt haben, haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 9 bis 12 für heute abzusetzen und auf die Haushaltswoche zu verschieben.
Wir führen die Diskussion mit Frau Theresa Schopper für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN weiter.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschwerden der Freien Wähler müssen wohl sehr triftig gewesen sein, sodass das Bauchweh sie wieder an ihren Platz getrieben hat. Auch wenn wir schon einige Monate an Gewöhnungseffekten hinter uns haben, weil die Umressortierung de facto schon erfolgt ist, werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Zuständigkeiten für Gesundheit, Arbeitsschutz und hinsichtlich der Ernährung festzementiert werden. Herr Kollege Arnold hat vonseiten der SPD-Fraktion zum Verbraucherschutz schon einiges gesagt; ich werde das nicht wiederholen. Wir sagen: Von unserer Seite müsste man sich Umressortierungen anhand inhaltlicher Leitlinien überlegen. Wir hätten es für sinnvoll gehalten, wenn der Bereich der Bildung für die Zeitabschnitte von null bis zum Erwachsenenleben zusammengefasst worden wäre. Wir halten auch eine Zusammenführung hinsichtlich der Fragen der Gesundheit für sinnvoll.
- Ich hätte gerne etwas mehr Ruhe, ich kann sie mir auch selber suchen, aber wenn Sie schon eine Klingel haben, schauen Sie doch, dass Sie etwas läuten.
Ich halte es für richtig, was Kollege Herrmann gesagt hat, dass das, was zusammengehört, auch zusammengeführt werden soll. Ich weiß aber nicht, was Sie als zusammengehörig empfinden. Wenn ich mir ansehe, wie Kollege Söder mit stolzgeschwellter Brust noch zehn Zentimeter größer geworden ist, weil er als Lebensminister durch die Hallen marschiert, dann denke ich, zum Leben sollte auch die Pflege gehören. Die Pflege ist jedoch weiter im Sozialministerium angesiedelt. Von daher hätte ich es als richtig empfunden bisher war es so, dass der Abschnitt bis zum Eintritt einer Krankheit im Gesundheits- und Umweltministerium angesiedelt war und der Abschnitt nach Eintritt der Krankheit im Sozialministerium -, die Zuständigkeit für diese beiden Phasen in einem Hause zusammenzuführen. Ich hätte sie dabei gerne im Sozialministerium untergebracht, weil ich auch die Pflege für einen relevanten Teil hinsichtlich der Gesundheitsfragen hatte. Von daher halte ich diese Umressortierung für falsch.
Zudem glaube ich, dass das Potenzial, das auch im Armutsbericht dokumentiert worden ist - Armut und Gesundheit sind leider auch ein Paar - im Gesundheitsministerium nicht so gut aufgehoben ist. Auch dafür wäre das Ministerium an der Winzererstraße weit berufener
Von daher glaube ich, dass bei dieser Umressortierung viel Wortgeklingel geschehen ist. Hinsichtlich der tatsächlichen Bedürfnisse in Bezug auf die Gesundheit ist man jedoch am Ziel vorbeigeschossen. Von daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Als voraussichtlich letztem Redner erteile ich dem Kollegen Dechant für die FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderungen des Zuschnitts wurden in diesem Hause letztes Jahr schon einmal grundsätzlich beschlossen. Von daher ist ein formaler Beschluss durch Gesetz erforderlich. Die Umordnung der Zuständigkeiten bringt in unseren Augen eine klarere Gliederung. Dies schafft Klarheit für alle Beteiligten und auch für die Menschen, die die Ministerien ansprechen wollen.
Kritik von der Opposition ist nachvollziehbar. Ihre Aufgabe ist es ja auch, das Haar in der Suppe zu suchen. Aber ich denke, wir lassen die Suppe noch etwas kochen und servieren sie erst, bevor wir darin die Haare suchen. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei der SPD für das Lob hinsichtlich der BaFin-Angelegenheit im Bundestag.
Zum Thema Verbraucherschutz möchte ich anmerken: Ich halte es für nicht so gut, dass man dieses Thema mit der Power mehrerer Ministerien weiterverfolgt. Wir stimmen zu.
Vielen Dank, Herr Kollege. Die Aussprache ist geschlossen, da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/127 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/607 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CSU, der FDP und der Freien Wähler gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen, und sehe hierzu keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit dem gleichen Stimmverhältnis wie bei der Zweiten Lesung, nämlich den Stimmen der CSU, der FDP und der Freien Wähler gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist der Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung".
Nachdem die Punkte 9 bis 12 der Tagesordnung abgesetzt sind, rufe ich nun Tagesordnungspunkt 13 auf:
Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Datenschutzkommission (s. a. Anlage 6)
Gemäß § 39 der Geschäftsordnung wird beim Landtag eine Datenschutzkommission nach den Vorschriften des Artikels 33 des Bayerischen Datenschutzgesetzes gebildet. Neben den Mitgliedern, die der Landtag aus seiner Mitte bereits am 17. Dezember bestellt hat, ist vom Landtag jeweils ein weiteres Mitglied auf Vorschlag erstens der Staatsregierung, zweitens der kommunalen Spitzenverbände, drittens des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger und viertens des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. zu bestellen. Für jedes Mitglied ist zugleich ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.
Nach Artikel 33 Absatz 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes werden die weiteren Mitglieder der Datenschutzkommission für fünf Jahre bestellt.
Die von den vorschlagsberechtigten Institutionen benannten Persönlichkeiten können der Ihnen vorliegenden Liste entnommen werden.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die Vorschläge gemeinsam abstimmen lasse? - Das ist der Fall. Widerspruch erhebt sich nicht.
Dann lasse ich abstimmen. Wer mit der Bestellung der auf der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Persön
lichkeiten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Datenschutzkommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.