Es ist ein eherner Grundsatz des Verfassungsschutzes, dass da, wo operativ gehandelt wird, die Geheimhaltung möglichst im Vordergrund steht.
Deshalb ist das parlamentarische Kontrollgremium die parlamentarische Kontrolle und nicht die G-10-Kommission, die eben gerade kein Ausschuss des Landtags ist. So viel zu Ihrem Argument "Dann nehmen Sie doch einen mehr".
Die Kommission könnte auch mit Nichtmitgliedern des Landtags besetzt sein. Sie hat auch richterliche Funktionen, und sie soll gewährleisten, dass die Handlungen unserer Verfassungsschutzbehörden entsprechend kontrolliert werden.
Sie muss aber, als Kollegialorgan, als gerichtliches Organ, ständig besetzt sein. Das führt dazu, dass bei sieben Mitgliedern des Gremiums ständig mehr Abstimmungsbedarf gegeben wäre als bei drei Mitgliedern. Es scheint mir auch den Hinweis wert, dass das auch bundesweit nicht anders gesehen wird. In fast allen anderen Bundesländern, außer in NordrheinWestfalen und im Bund, besteht dieses Gremium aus drei Mitgliedern. In Nordrhein-Westfalen haben wir vier, und beim Bund haben wir auch vier Mitglieder. Ich bitte, all diese Argumente beim Tagesordnungspunkt 7 zu erwägen. Mir erschließt sich nicht, wieso bei der G-10Kommission ein Abbild der Zusammensetzung des Parlaments geschaffen werden soll, womit alles, wofür dieses Gremium da ist, auf den Kopf gestellt würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mache es kurz. Ich werde nicht die neuneinhalb Minuten herunterreden. Eine Erwiderung möchte ich aber zu dem vorherigen Beitrag machen. Erstens. Sie haben die Entscheidung vor unserem heutigen Dringlichkeitsantrag getroffen. Insofern sollten Sie sich auch nicht darauf berufen. Sie sollten zu Ihrer Entscheidung stehen.
Zweitens. Ich verstehe auch nicht, dass die FDP sich darauf einlässt, eine Regelung für vier bzw. fünf Jahre nicht zu verabschieden, die sie eigentlich will. Entweder man steht zu einer Gesetzesänderung, oder man tut es nicht.
Mir erschließt sich die Argumentation nicht. Sie erschließt sich mir vielleicht aus Sicht der CSU: Man ist seit Jahren, vielleicht seit Jahrzehnten, gewohnt, die Mehrzeit zu haben. Wahrscheinlich bestehen noch Hoffnungen, diese absolute Mehrheit wieder zu bekommen. Diese Rechnung geht aber sicherlich nicht auf. Deshalb wäre es sinnvoller gewesen, die Regelung jetzt so zu erlassen, wie wir alle das wollten. Deshalb richte ich an die FDP noch einmal die Überlegung: Wenn man wirklich hinter einem Gedanken steht, dann sollte man ihn auch gleich durchführen. Das erinnert mich auch sehr an die Besetzung der Ausschüsse, wo die FDP im Grunde gegen ihre eigenen Interessen entschieden hat. Ich bitte doch, in Zukunft ein bisschen standhafter zu sein.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zuerst über Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 16/76 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 16/628 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz bei seiner Endberatung zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2009" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/628.
Damit kommen wir sofort zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. - Gegenprobe: Neinstimmen? Vielen Dank. - Stimmenthaltungen?
- Trotzdem. Die Koalitionsfraktionen haben dem Antrag zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen haben den Antrag abgelehnt. Damit ist der Antrag angenommen. Der Gesetzentwurf ist damit in der Zweiten Lesung so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Vielen Dank. - Gegenprobe? Vielen Dank. Enthaltungen? - Mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis wie in der Zweiten Lesung ist der Gesetzentwurf somit angenommen, mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes."
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/92 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/601 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise auf die Drucksache 16/601.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Auch hier sehe ich keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Vielen Dank. - Gegenprobe: Neinstimmen? Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Dritten Lesung einstimmig angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags".
Ich lasse über Tagesordnungspunkt 6 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 16/93 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/605 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 16/605.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Es gibt auch hier keinen Antrag auf Dritte Lesung. Deshalb führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Gesetzentwurf mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie in der Zweiten Lesung, also mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes".
Nun lasse ich über Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/94 zugrunde. Der federführende und
endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/602 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN. Gegenprobe! - CSU und FDP. Enthaltungen? Keine. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich die Ergebnisse der letzten namentlichen Abstimmungen bekannt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Christa Steiger, Angelika Weikert und anderer und der Fraktion der SPD, betreffend "ARGEn und Optionskommunen: Chaos in der Arbeitsmarktpolitik verhindern", Drucksache 16/992, lautet folgendermaßen: Mit Ja haben 64 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 88 Abgeordnete gestimmt. Es gab fünf Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich komme zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote und anderer und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, betreffend "Jobcenter retten! - Das Prinzip 'Hilfe aus einer Hand’ darf nicht sterben!", Drucksache 16/994. Mit Ja haben 62 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 88 Abgeordnete gestimmt. Es gab drei Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Außerdem gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Karl Freller, Joachim Unterländer und anderer und der Fraktion der CSU sowie der Abgeordneten Thomas Hacker, Brigitte Meyer, Jörg Rohde und der Fraktion der FDP, betreffend "Neuorganisation des SGB II-Vollzugs im Interesse der ALG II-Empfänger und der in den ARGEn Beschäftigten baldmöglich regeln", Drucksache 16/1001, bekannt. Mit Ja haben 91 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 59 Abgeordnete gestimmt. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung (Drs. 16/127) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Florian Herrmann für die CSU-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Landtag also wir - hat am 30. Oktober 2008 gemäß Artikel 49 Satz 2 der Bayerischen Verfassung die Bestimmungen des Ministerpräsidenten zur neuen Abgrenzung der Staatsministerien bestätigt. Damit haben sich folgende Änderungen ergeben: Die Zuständigkeit für das Krankenhauswesen, für die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich des Vertragsarztrechts und für die Aufsicht im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung liegt nunmehr beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ressortieren der Arbeitsschutz einschließlich des technischen und stofflichen Verbraucherschutzes sowie die Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Ministeriums gegeben ist. Die Angelegenheiten der Ernährung wurden vom bisherigen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Das neu bezeichnete Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhielt, wie es der Name sagt, die Zuständigkeit für die Verbraucherschutzpolitik.
Mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf sollen die Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts an die vom Hohen Hause bereits bestätigten Organisationsentscheidungen des Ministerpräsidenten angepasst werden. Der Gesetzentwurf trägt also zur Rechtsklarheit bei. Rechtstechnisch handelt es sich um eine Formalie, da die Organisationsentscheidung der Überleitung von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Staatsministerien in den davon betroffenen gesetzlichen Regelungen nachvollzogen wird. Rechtspolitisch aber halten wir diese Neueinteilung der Ressorts für richtig und sinnvoll. Die Änderung dient der Klarheit und Unkompliziertheit der Verwaltung und steckt den Rahmen für die Effizienzsteigerung der Verwaltung sowie des Verbraucherschutzes ab. Es handelt sich also um ein Gesetz, das zwar im formalrechtlichen Kleid daherkommt, aus dem sich aber im Ergebnis ein erhebliches Mehr an Bürgernähe und Verbraucherschutz ergibt.