Bernd Weiß

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Nur Neuigkeiten! - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus ist wahrscheinlich nicht nur für die freie westliche Welt insgesamt, sondern auch - das nehmen wir sehr ernst - eine akute Bedrohung für Deutschland. Das heißt, wir schätzen die Gefahr sehr hoch ein. Wir sind ständig mit den Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern dabei, die Gefährdungslage zu analysieren und anlassbezogen zu reagieren.
Bereits seit einigen Wochen, ungefähr seit zwei Monaten, hat es im Zusammenhang mit der Bundestagswahl Hinweise gegeben, dass Deutschland in den Fokus der islamistischen Terroristen rückt. Es gab auch Hinweise von befreundeten Geheimdiensten, die den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gegeben worden sind. Wir haben zum einen durch regelmäßige Treffen auf Basis des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz und zum anderen durch regelmäßige Treffen und Schaltkonferenzen der zuständigen Staatssekretäre des Bundes und der Länder die Lage im permanenten Blick behalten und jeweils anlassbezogen reagiert.
Was das Oktoberfest angeht, so ist Ihnen allen sicherlich bekannt, dass wir seit dem 18. September, als das
Harrach-Video auftauchte, damit rechnen mussten, dass nach der Bundestagswahl die Bedrohung stärker würde, sodass wir hierauf einen besonderen Fokus legen mussten. Deswegen haben wir auf die zweite Woche der Wiesn, also auf die Zeit nach der Bundestagswahl, ein besonderes Augenmerk gelegt und die Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Wir haben das deswegen sehr ernst genommen, weil in der Zwischenzeit sieben Audio- und Videobotschaften aus dem Bereich der al-Qaida aufgetaucht sind, von denen sechs einen Bezug auf Deutschland hatten; die siebte Botschaft von Osama bin Laden richtete sich an die Völker Europas. Das Oktoberfest ist deshalb besonders in unseren Fokus gerückt, weil die erste Botschaft, des al-QaidaMannes Harrach, eine Drohung für den Fall zum Inhalt hatte, dass - Sie alle haben das verfolgt - das deutsche Volk nicht so abstimmen würde, dass die Truppen aus Afghanistan abgezogen würden. Muslimische Glaubensbrüder sollten öffentliche Plätze und alles andere, was nicht unbedingt lebensnotwendig ist, meiden. Wir haben das deswegen so ernst genommen, weil sich die al-Qaida bisher nach unserer Erfahrung noch nie so sehr unter zeitlichen Zugzwang gesetzt hat.
Das Oktoberfest ist in unseren besonderen Fokus gerückt, nachdem die Harrach-Botschaft mit einem Satz in Zusammenhang gesetzt wurde, der sinngemäß lautete: Die Deutschen müssen einsehen, dass Afghanistan nicht das 17. Bundesland sei und man dort kein permanentes Oktoberfest feiern könne. - Das ist nicht nur einmal erwähnt worden, wobei nach der Auswertung durch die Sicherheitsbehörden dieser Satz aus dem Zusammenhang heraus noch keinen besonderen Anlass gab, auf das Oktoberfest einen speziellen Schwerpunkt zu legen.
Am 25. September ist eine zweite Videobotschaft aufgetaucht, bei der potenzielle Anschlagsziele veröffentlich worden sind, darunter auch der Eingang zu der Wiesn, wo 1980 das Oktoberfest-Attentat stattgefunden hat. Aus diesem Grunde haben wir das - im zeitlichen Zusammenhang besonders nach dem Ende der Bundestagswahl, in der Nacht vom 27. auf den 28. September - sehr ernst genommen.
Im Wesentlichen haben wir einen Sperrring für den Verkehr um die Theresienwiese gelegt, weil damit zu rechnen war, dass, wenn eine tatsächliche schwerwiegende Gefährdung vorläge, islamistische Terroristen in der Regel mit Fahrzeugen wie Kleinlaster, mit Sprengstoff beladen, möglicherweise versuchen würden, auf das Wiesngelände zu gelangen und größtmöglichen Schaden anzurichten. Deswegen war der Sperrring so aufgebaut, dass erstens Fahrzeugkontrollen stattgefunden haben, dass es also nur beschränkt Durchfahrtsmöglichkeiten um die Theresienwiese gab, dass zweitens die Möglichkeit für den Fall der Durch
brechung einer Kontrollzone bestand, die Straße durch Polizeifahrzeuge und -Lkws abzusperren, sodass ein Durchbrechen unmöglich wäre, und dass, drittens, die Zufahrten zur Wiesn nochmals mit Polizeifahrzeugen gesichert wurden. Das hat auch dazu geführt, dass die Taxen auf den bisherigen Busparkplatz ausweichen mussten. Dadurch gab es gewisse Einschränkungen. Aber insgesamt erschien uns das als das wahrscheinlichste Gefährdungsszenario. Auf diese Weise haben wir die Gefährdung, so weit es menschenmöglich ist, ausschalten können.
Was Einzeltäter angeht, so gab es die Möglichkeit der Videoüberwachung sowohl in den U-Bahn-Stationen als auch auf dem Wiesngelände, wobei die Überwachungsmöglichkeiten nur eingeschränkt sind. Es gab nur einen Vorfall, als ein Kleinflugzeug für Unruhe sorgte, das sehr niedrig über die Festwiese geflogen ist. Daraufhin haben wir eine Flugverbotszone über der Wiesn beim Bundesverkehrsministerium erwirkt - abgesichert durch Polizeihubschrauber, die das überwacht haben. Der Vollständigkeit halber: Es gab insgesamt sieben Verstöße während dieser Zeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Ländner. Dem Dank an die bayerischen Polizistinnen und Polizisten kann ich mich seitens der Staatsregierung nur anschließen. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie das angesprochen haben. Es sind zeitweise bis zu 1.200 Beamtinnen und Beamte auf der Wiesn im Einsatz gewesen, mindestens 400. Zeitweise haben die verfügbaren Kräfte der Bereitschaftspolizei gar nicht ausgereicht, sodass die Landespolizeipräsidien unterstützend Hilfe leisten mussten. Das sei angemerkt. Wir werden sehen, dass die angefallenen Überstunden in angemessener Zeit abgebaut werden können. Aber es hat wirklich gut geklappt. Es hat vor allem geklappt - und dafür auch ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die den Einsatz geplant haben -, ohne die Bevölkerung zu verunsichern, ohne dass auf die Wiesn ein größerer Schatten der Angst gefallen wäre.
Wie sieht der Ausblick aus? Die zwei Wochen nach der Bundestagswahl, die von al-Quaida im Harrach-Video angesprochen wurden, sind zeitlich noch nicht vorbei. Das heißt, wir sind weiterhin besonders wachsam, zumal uns die zuständigen Sicherheitsbehörden, die diese Videos und Botschaften auswerten, sagen: In der Diktion der islamistischen Gefährder sind zwei Wochen nicht unbedingt zwei Wochen, es kann letztlich auch der ganze Oktober sein. Wir haben jetzt so oder so eine Zeit, in der wir verstärkt wachsam sind.
Das spielt sich vor allem in einer sehr engen aktuellen Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ab. Ich habe ihnen gesagt, wir haben momentan jede Woche eine besondere Schaltkonferenz der AK-II-Mitglieder, also des Arbeitskreises Polizei der Innenministerien und auf Bundesebene. Daneben haben die Staatssekretäre mehrere Telefonschaltkonferenzen, jetzt wieder am Donnerstag, um die Sicherheitslage ganz eng abzustimmen. Wir haben mit den verschiedenen Einrichtungen, die wir geschaffen haben, seien es die AKIS-Dienststellen, die wir zum Teil aus dem Bereich der OK ausgegliedert haben, sei es durch das Gemeinsame Terror-Abwehr-Zentrum GTAZ -, also das Lagezentrum das die Auswertungen macht, einen ganz effektiven Stab, der uns letztlich die Mittel an die Hand gibt, den großen Bereich zu überwachen.
Was die konkrete Gefährdungslage angeht - bei der Wiesn hatten wir ja noch keine konkrete, sondern lediglich eine erhöhte Gefährdungslage -, sind die Instrumente, die wir auf Bundesebene im Moment haben, durch diese verschiedenen Möglichkeiten, uns auszutauschen, im Prinzip so, dass man sagen kann, sie sind ausreichend, sie sind griffig. Das ist natürlich immer das vorrangige Recht der Staatsregierung bzw. des Innenministeriums. Wenn sich der Innenausschuss bereit erklärt, unterstützend tätig zu werden, dann sind wir natürlich immer dankbar dafür, besonders was den finanziellen Bereich betrifft, was die Ausstattung mit Stellen und die Sachausstattung angeht. Wir können für unsere Polizei und die Innere Sicherheit nichts Besseres tun.
Sie können davon ausgehen, Herr Kollege, dass bayerische Staatssekretäre keine Taliban sind.
Und nun zu Ihren Fragen, Herr Kollege Schneider. Die Zahlen der eingeleiteten Ermittlungs- und Überwachungsfälle muss ich Ihnen nachliefern. Von den von Ihnen genannten 200 liegen mir die bayerischen Zahlen im Moment nicht vor. Bundesweit stehen etwa 130 islamistische Gefährder unter Beobachtung. Davon befinden sich etwa 13, also ein gutes Zehntel, in Bayern. Über den Daumen gepeilt glaube ich, dass wir etwa ein Zehntel der von Ihnen angesprochenen Fällen in Bayern haben.
Was die besonderen Einheiten angeht - AKIS, BIRGiT, SIZ, GTAZ und GIZ; Sie haben das alles angesprochen -, so sind hierfür in Bayern keine neuen Stellen geschaffen worden, sondern es sind zum Teil Beamtinnen
und Beamte aus dem Bereich der OK-Dienststellen genommen worden. Da handelt es sich um Personen, die in Fragen der Ermittlungstätigkeit eine gewisse Fingerfertigkeit und ein entsprechendes Handwerkszeug haben, das man auch im terroristischen Bereich braucht.
Was die Verteilung der Stellen insgesamt angeht, so sind die Gruppen sehr stark aus den Effizienzgewinnen durch die Polizeireform aufgebaut worden. Damit hat sich zum einen das notwendige Personal ergeben und zum anderen stand dann auch - wie gesagt - Personal aus dem Bereich der OK-Dienststellen zur Verfügung, das die entsprechende Erfahrung hat, um hier aktiv tätig werden zu können.
Zur Überwachung kleinzelliger Einheiten Folgendes: Wir haben natürlich eine ganze Reihe sowohl rechtlicher Handhaben als auch technischer Möglichkeiten der Überwachung. Das hilft aber nichts, wenn ich nicht weiß - da geht Ihre Frage schon in die richtige Richtung -, gegen wen ich diese Möglichkeiten einsetzen muss. Wir haben die ganzen Stellen vor allen Dingen im Bereich der AKIS-Dienststellen deshalb geschaffen, um diese kleinzellige Szene zu beobachten und diese Gefährder kleinzellig im Blick zu behalten. Davon konnte ich mir neulich in Neu-Ulm selbst ein Bild machen, wo bekanntermaßen ein Schwerpunkt der Beobachtungen liegt. Es war zu sehen, wie trennscharf und detailgenau hier diese kleinzellige Überwachung der Gefährder, die Sie angesprochen haben, funktioniert.
Ihre Frage, ob untergetauchte Gefährder die Auslöser dafür waren, dass besondere Sicherheitsmaßnahmen auf der Wiesn getroffen wurden, kann man nur mit Nein beantworten. Die besonderen Sicherheitsmaßnahmen auf der Wiesn resultierten genau aus der erhöhten Gefährdungslage durch die beiden Video-Botschaften, in denen das Oktoberfest genannt wurde. Darauf haben wir reagiert; es handelte sich genau um den Zeitraum, der da genannt worden ist, nämlich um den Zeitraum nach der Bundestagswahl.
Zunächst zur Frage, ob Video-Botschaften nur verunsichern sollen bzw. inwieweit Terrordrohungen, die in Video-Botschaften angekündigt wurden, auch wirklich wahrgemacht wurden. Die Besonderheit in diesem Fall war - deswegen auch die besonderen Maßnahmen beim Oktoberfest -, dass sich al-Qaida noch nie zuvor - das war nicht nur die Einschätzung unserer Sicherheitsdienste, sondern eben auch der befreundeten Sicherheitsdienste wie beispielsweise in Amerika - so sehr selber unter Druck gesetzt hat. Al-Qaida war noch nie so konkret in einer Video-Botschaft geworden: Anschlagsort Deutschland; Anschlagszeitraum zwei Wochen nach der Bundestagswahl, wenn die Wahl eben nicht so ausgeht, wie dies in diesen Videos angekündigt worden war.
Deswegen haben Sie natürlich sicherlich recht, wenn Sie sagen, dass diese Video-Botschaften, diese Drohbotschaften letztlich auch Angst und Schrecken verbreiten sollten. Natürlich ist schon allein Das-in-dieWelt-Setzen einer solchen Botschaft ein Anschlag auf die freie Gesellschaft. Das ist klar. Das soll es ja auch sein; es soll uns letztlich treffen in unserer unbeschwerten Art und Weise, wie wir unser Leben gern gestalten wollen.
Aber wir hatten in diesem Fall auch allen Anlass - nämlich aus dem Grund, dass es noch nie so konkret genannt worden war - das ernst zu nehmen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Ansonsten haben Sie recht. Destabilisierung ist natürlich ein Ziel solcher Drohbotschaften und es ist letztlich auch ein Ziel der Anschläge. Es ist das Ziel, das die Islamisten verfolgen.
Was das Kennzeichenscannen angeht, so kann ich Ihnen die Zahlen nennen, die Sie hören wollen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Oktoberfest eine mobile Kennzeichenerfassungsanlage eingesetzt. Einmal am 27.09., 19.00 Uhr bis 23.30 Uhr in der Landsberger Straße stadteinwärts. Am 28.09., 16.00 bis 02.10.09 ebenfalls in der Landsberger Straße stadteinwärts. Am 02.10., 13.00 bis 05.10., 7.00 Uhr in der Dachauer Straße stadteinwärts.
Gescannt wurden dabei insgesamt 85.448 Fahrzeuge. Abgeglichen werden diese Daten mit den uns zur Verfügung stehenden Datenbanken wie beispielsweise INPOL und Schengener Informationssystem.
Letzteres hat durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen eine besondere Bedeutung erlangt. Es umfasst circa 25,6 Millionen Personen- und Sachfahndungs
ausschreibungen sowie rund 730.000 Fahndungen zur Einreiseverweigerung. Diese Zahlen sind mit in den Zusammenhang zu stellen. Es gehören zum Schengener Informationssystem die Staaten Schweiz, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien sowie die Tschechische Republik.
Und noch eine Anmerkung dazu, damit man die ganze Bedeutung erkennt. Dazu, was ich im April bei der Sicherheitskonferenz am Bodensee erfahren konnte, wo die Bodenseeanrainerstaaten und auch die Schweizer Kantone dabei waren - die Schweiz ist ja seit November im Schengener Informationssystem - nur kurz Folgendes, um einmal die Dimension zu erkennen: Wir hatten von November bis April insgesamt 1.000 Treffer, 1.000 Fahndungserfolge dadurch dass die Schweiz jetzt diesem System mit angehört, die sonst so nicht erzielt worden wären, weil es früher keinen Datenausgleich gab. Es waren 750 Treffer auf Schweizer Seite von in Deutschland zur Fahndung ausgeschriebenen und 250 Treffer auf deutscher Seite von in der Schweiz zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen und/ oder Personen. Man sieht also wirklich, dass dieser Datenabgleich letztlich greift.
Was den Bereich islamistischer Terrorismus angeht, hatten wir keine Treffer zu verzeichnen bzw. wurden nicht entdeckt. Was die Gewahrsamnahme angeht, so ist die Rechtsgrundlage Artikel 17 des Polizeiaufgabengesetzes. Sie haben richtig beschrieben, dass die Ingewahrsamnahme unerlässlich sein muss, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern. Das wird vom Richter überprüft, sonst kann man - dass wissen wir alle - niemanden in Gewahrsam nehmen. Das Innenministerium war eingebunden. Das Polizeipräsidium München hat die Gefährdungslage ebenso eingeschätzt, dass tatsächlich die Ingewahrsamnahme das mildeste Mittel ist - über das Verhältnismäßigkeitsprinzip erzähle ich Ihnen nichts Neues -, dass eben alle anderen Maßnahmen wie Observation, die Sie angesprochen haben, nicht greifen würden. Darum sind die beiden in Gewahrsam genommen worden. Es ist, wie gesagt, nichts passiert. Ob es wirklich daran lag - wir sind eben auf Nummer sicher gegangen, weil die Einschätzung der Gefährdungslage letztlich so war, dass wir die beiden Personen, die in Gewahrsam genommen worden sind, für die Zeit, die wir für gefährlich gehalten haben, im Griff haben wollten.
Herr Kollege Pohl, was die Sinnfrage angeht, Kollege Dr. Fischer hat es vorhin richtig angesprochen: Sinn und Zweck der ganzen Drohung ist natürlich auch, Verunsicherung zu schaffen, zu destabilisieren, haben Sie es genannt. Das heißt, allein in den Bedrohungslagen liegt ein Angriff auf unsere freie Gesellschaftsordnung. Darüber muss man natürlich reden. Man muss natürlich vor der Öffentlichkeit solche Dinge wie den gelungenen Einsatz während des Oktoberfestes aufarbeiten. Man muss den Menschen schlicht und einfach das Gefühl geben, dass die Politik, unsere Sicherheitsbehörden und die Menschen, die das mit Leben füllen, nämlich die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dass alle diejenigen tatsächlich das Menschenmögliche tun, um unsere Sicherheit, aber eben auch unsere freie Lebensweise zu garantieren. Das hat gar nichts damit zu tun - Sie haben das Parlamentarische Kontrollgremium angesprochen -, dass Details hier nicht ins Plenum gehören. Das ist schon klar. Darum gibt es auch diese Aufteilung. Es wurde aber ganz bewusst gemacht, um das aufzuarbeiten und um der Destabilisierung, wie vorher gesagt worden ist, um der Verunsicherung der Gesellschaft ein Stück weit entgegenzuwirken.
Sie sprachen von der Rückkehr zur Sicherheitspolitik von Günther Beckstein. Ich muss gegenfragen: Haben wir sie denn jemals verlassen? Nicht dass ich wüsste. Wir sind immer noch von Stolz davon erfüllt, dass Bayern das sicherste Bundesland ist, nach allen Zahlen und Daten, die wir haben. Das erwies sich erst jetzt wieder, was die Kriminalitätsstatistiken, die Häufigkeitszahlen usw. angeht.
Sie haben in diesem Zusammenhang die Personalausstattung thematisiert. Die Personalausstattung ist nicht nur im Moment gut, sie wird sogar noch deutlich verbessert. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung 1.000 zusätzliche Stellen dabei. Was die 42-Stunden-Woche angeht, nicht nur die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche, dafür bin ich dem Finanzminister ausdrücklich dankbar.
Und wir haben wir tatsächlich die Stellen zurückbekommen, die es braucht, um die zwei Stunden weniger Wochenarbeitszeit aufzufüllen, was bei Polizeibeamten, die Schichtdienst leisten, immer dazu führt, dass dadurch eine ganze Menge Ausgleichstage anfallen und zur persönlichen Regeneration gebraucht werden. Wir bekommen also 1.000 Stellen aus der Koalitionsvereinbarung und über 900 Stellen aus der Arbeitszeitverkürzung. Das heißt, dass die über 30.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die wir momentan im Vollzugsdienst in Bayern haben, ein Stück weit verstärkt und vor allem dann sehr schnell verjüngt werden. Wir stecken momentan bei der Polizei in einem Generationswechsel. Es tut gut, dass wir aufgrund dieser Einstellungszahlen in den nächsten Jahren, wenn sich die hohen Pensionierungszahlen rückwirkend in den Einstellungszahlen niederschlagen, jedes Jahr ungefähr 1.100 junge Kolleginnen und Kollegen ausbilden können. Der personelle Nachschub rollt also. Von daher ist die bayerische Polizei gut aufgestellt.
Was die Sachausstattung angeht, haben wir in den letzten Jahren relativ viele Sachmittel in die Einsatzzentralen gesteckt. Das hat richtig Geld gekostet, die Einsatzzentralen aufzubauen. Die Mittel sind jetzt wieder frei geworden. Ihre Verwendung bleibt den Haushaltsverhandlungen und damit dem Parlament überlassen. Wir sind immer dankbar - ich habe es vorhin dem Kollegen Ländner gesagt - wenn man an uns denkt und dem Innenministerium und der Polizei die Möglichkeit gibt, die Aufgaben ordentlich zu erfüllen.
Zum Digitalfunk will ich Ihnen die Antwort auch nicht verweigern. Das ist hier sachfremd, weil die Betriebskosten für den Polizeidigitalfunk der Staat sowieso auch weiterhin bezahlt. Das geht also ein bisschen am Thema vorbei. Das stand nie in Zweifel.
Etwa 100 und 7, die in Bayern als Gefährder eingestuft wurden, sind fixe Zahlen und keine Schätzungen. Das sind Menschen, die wir aufgrund unserer Beobachtungen in dieses Gefährderschema eingeordnet haben. Ich habe vorhin beschrieben, dass wir bei der Beobachtung wirklich sehr kleinräumig und kleinzellig vorgehen. Diese Beobachtungen können sich auf Reisen ins Ausland gründen, wenn wir vermuten, dass Terrorcamps besucht worden sind, auf engere Kontakte zu Menschen, die wir als Gefährder einstufen, auf Äußerungen und auf all diese Dinge. Das sind tatsächlich handfeste, fundierte Anhaltspunkte dafür, dass die Probanden wirklich in den Bereich der islamistischen Gefährder einzuordnen sind.
Was soll denn "sich selbst unter Druck setzen" heißen? Wenn in einer Deutlichkeit, wie sie so zuvor noch nie der Fall war, angekündigt wird, dass zwei Wochen nach der Bundestagswahl die Menschen in Deutschland, vor
allem die Muslime in Deutschland öffentliche Plätze meiden und nur das tun sollen, was zum Leben unbedingt notwendig ist, dann bedeutet das, dass man sich in einer Art und Weise unter Druck setzt, weil man ein Stück weit seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt.
Vorhin wurde die Frage gestellt, wie die ganzen Videobotschaften - sieben Stück sind es insgesamt seit dem 18. September - einzuschätzen sind. Natürlich verliert so etwas ein wenig seinen Stachel, wenn eine so konkrete Ankündigung nicht wahr gemacht würde. Deswegen sind wir sehr besorgt und tun alles, was irgendmöglich ist, um zu vermeiden, dass es tatsächlich zum Äußersten kommt.
Was soll das denn heißen, dass eine ganze Stadt zum Hochsicherheitstrakt gemacht worden wäre und alle Muslime unter Generalverdacht gestellt worden wären? Sollten Sie damit die Landeshauptstadt München meinen, muss ich das zurückweisen. Wo und wann soll denn das passiert sein?
Wie vieler konkreter Anhaltspunkte über diese Videobotschaften hinaus bedarf es eigentlich noch? Wir hatten schon vorher über Monate hinweg Erkenntnisse darüber, auch von befreundeten Nachrichtendiensten, dass Deutschland gerade im Umfeld der Bundestagswahl verstärkt in den Fokus des islamistischen Terrorismus rückt. Dazu brauche ich Ihnen keine Details
aufzudröseln. Natürlich haben wir da Erkenntnisse, vor allem befreundeter Nachrichtendienste, auf die man sich in der Regel schon verlassen kann und die übrigens sehr konkret fast drei Wochen vorher vorausgesagt haben, dass dieses Harrach-Terrorvideo produziert wurde und demnächst erscheinen wird. Sie haben auch in etwa den Inhalt vorausgesagt. Sie sehen also, dass tatsächlich im Umfeld von al-Qaida Aufklärung betrieben wird und wir nicht einfach einen Schuss ins Blaue abgegeben haben, sondern aufgrund konkreter Erkenntnisse gehandelt haben.
Ich muss hinzufügen, weil Sie gesagt haben, wir hätten die Stadt zur Festung ausgebaut: Wenn die Erkenntnisse so konkret gewesen wären, dass wir gewusst hätten, dass an diesem oder jenem Tag in einem bestimmten Festzelt etwas passiert, dann hätten wir die Wiesn absagen müssen. Wir sind unter dieser Schwelle geblieben, weil wir zwar eine höhere Gefährdungslage gesehen haben, aber keinen konkreten Verdacht hatten. Ich möchte nicht wissen, was Sie gesagt hätten, wenn wir nichts gemacht hätten und etwas passiert wäre. Wir hatten genügend konkrete Anhaltspunkte, um angemessen zu handeln.
Sie haben danach gefragt, wie wir es in Zukunft personell schultern werden, wenn solche Gefährdungslagen eintreten. In diesem Fall wurde sehr glücklich vorgegangen. Die Einsatzleitung ist mit der nötigen Härte, und der nötigen Deutlichkeit, aber auch mit der nötigen Sensibilität vorgegangen, sodass weder Hysterie noch Panik entstand und die Wiesn einen guten und glücklichen Ausgang gefunden hat, den wir uns alle gewünscht haben. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle zwei Wochen eine ähnliche Gefährdungslage auftreten wird, sodass wir in Bayern so wie beim Oktoberfest reagieren müssten. Zum einen kommen derartige Großveranstaltungen nicht jedes Wochenende vor, und zum anderen müssten wir uns darüber unterhalten, dass wir unser Polizeipersonal aufstocken, wenn wir in einer Gesellschaft leben würden, in der jede zweite Woche mit einer solchen Gefährdungslage zu rechnen wäre. Im Moment haben wir die Lage personaltechnisch im Griff.
Sie haben es schon angesprochen: Die geschlossenen Einheiten sind stark belastet. Die Bereitschaftspolizei und auch die USK sind momentan auf einem Stand, dass sie tatsächlich fast jedes Wochenende unterwegs sind, wenn Fußballveranstaltungen, Demonstrationen und sonstige Großereignisse stattfinden. Wir hören von unseren Beamtinnen und Beamten, dass der Dienst tatsächlich oft vorrangig und eine Freizeitplanung schwierig ist. Die Leute haben da unsere Solidarität und verdienen ein herzliches Dankeschön dafür, dass sie einen solchen Einsatz erbringen. Das muss man einmal eindeutig sagen.
Wie gesagt, wir werden durch den Personalgewinn und den Personalzufluss, den wir in den nächsten Jahren bekommen werden - ich habe vorhin angekündigt, dass wir in den nächsten Jahren jährlich 1.100 junge Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ausbilden werden -, die Möglichkeit haben, die Einsatzzüge, die Bereitschaftspolizei und die USK so hochzufahren, dass sich der Dienst wieder planbarer gestalten lässt. Das wird zeitnah und zügig kommen.
Das Staatsministerium des Innern war in die Entscheidungen involviert. Sie wissen so gut wie ich, dass die Richter in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden. Die Unterstellung, wir hätten auf die Entscheidung Einfluss genommen, kann ich verneinen. Die Richter haben ihre Entscheidung in voller Unabhängigkeit getroffen, wie sich das Polizeipräsidium diese vorgestellt und begründet hat. Sollte impliziert werden, dass gesetzeswidrige Einflüsse genommen wurden, muss das deutlich zurückgewiesen werden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich ist ein wichtiges Anliegen. Die Beispiele von Missbräuchen im privaten Bereich sind in der Debatte angeführt worden. Die Staatsregierung steht dabei nicht hintan, zu sagen, dass uns dieses Thema sehr am Herzen liegt.
Allerdings muss ich Ihnen bezüglich des Gesetzentwurfs zur Schaffung einer Anstalt, nämlich eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, sagen, und zwar bezogen auf das Beispiel Schleswig-Holstein: Wir halten die bayerische Lösung, auf die ich an dieser Stelle eingehe, für effizienter und für den richtigen Weg.
Der Gesetzentwurf geht nicht - Frau Stahl, Sie haben es angesprochen - auf die Einrichtung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zum 1. März 2009 ein. Im Februar hat der Ministerrat in Umsetzung einer Koalitionsvereinbarung eine Änderung der Datenschutzverordnung beschlossen, mit der bei der Regierung von Mittelfranken die dort eingerichtete bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich zu einem eigenen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgebaut wird.
Zugleich hat der Ministerrat beschlossen, die Personalausstattung der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich erheblich zu verstärken. Die Personalstärke wächst von zuvor fünf auf mindestens zehn bis Ende 2009 und auf 17 bis Ende 2011.
Jetzt kommt die Frage auf, wieso wir unsere Vorgehensweise für effizienter halten als den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Schaffung eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in der Rechtsform einer Anstalt erfordert natürlich einen organisatorischen und personellen Mehraufwand gegenüber unserer Lösung. Die selbstständige Anstalt mit Dienstherrenfähigkeit, wie es in dem Entwurf heißt, benötigt eine eigene Personalverwaltung und eigene Organisationsstrukturen. Das relativiert dann ganz gehörig die von den Entwurfsverfassern geforderte Ausstattung mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im vorliegenden Fall - eingegliedert in die Regierung von Mittelfranken kann unsere Lösung immerhin auf die Organisation der Regierung zurückgreifen, also auf Personal, Schreibdienst und all diese Dinge. Wenn ich dann all dies von den 25 Stellen abziehe, die Sie im Gesetzentwurf fordern, dürften nicht wesentlich mehr als unsere 17 am Ende übrig bleiben. Kollege Fischer, dort stehen bereits 12 Mitarbeiter - so meine Unterlagen -unter Volldampf
und kümmern sich um Datenschutz im privaten Bereich.
Natürlich hätte eine Realisierung des Gesetzentwurfs eine Zersplitterung der Zuständigkeiten für den Datenschutz in der Staatsregierung zur Folge. Momentan ist das Staatsministerium des Innern federführend. Eine Rechtsaufsicht durch das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die auch Ihr Gesetzentwurf vorsieht, sorgt schlicht und einfach dafür, dass der doch als einheitlich zu betrachtende Bereich des Datenschutzes auseinanderlaufen würde. Ausschlaggebend ist weniger, in welcher Rechtsform die Aufsicht über den Datenschutz ausgeübt wird, sondern ausschlaggebend ist, welchen Stellenwert die Politik dem Datenschutz gibt, auch in der Mittelausstattung. Die Staatsregierung hat in den letzten Wochen und Monaten doch gezeigt, dass sie die Bedeutung dieser Frage erkennt und sie sehr ernst nimmt.
Zur EU und zum Vertragsverletzungsverfahren ist das Nötige gesagt worden. Alle Modelle, die in Deutschland praktiziert werden, wären nach Auffassung der EU nicht geeignet, um die Datenschutzrichtlinie zu erfüllen. Eine Aufsichtsbehörde, wie sie von der EU gefordert ist, ohne Rechts-, ohne Fach- und sogar ohne Dienstaufsicht wird allerdings quer durch Deutschland, von allen Bundesländern und auch vom Bund, als nicht handhabbar und als nicht erforderlich angesehen. Deshalb bitte ich an dieser Stelle darum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Kollegin Stahl, nachdem Sie von "sachfremd" gesprochen haben, muss ich Ihnen entgegenhalten, es ist lebensfremd zu glauben, dass es einen Unterschied in der Schwellenangst der Bürger gäbe, ob es nun um eine Anstalt oder um ein Sachgebiet einer Behörde geht. Ich habe Kollegen Bausback nicht so verstanden, wie Sie das soeben dargelegt haben. Er hat durchaus zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grundrechtsbetroffenheiten beim öffentlichen und beim privaten Datenschutz unterschiedlich sind.
Was die Unabhängigkeit der Behörde angeht - von der Drittmittelakquise will ich jetzt gar nicht reden, wo immer die Drittmittel herkommen sollen -, muss ich darauf hinweisen - ich habe es Ihnen vorhin gesagt -, dass ich nicht glaube, dass eine Behörde, die eingerichtet ist, um die Daten der Bürger zu schützen, eine richterliche Unabhängigkeit braucht. Da wird einfach der Popanz
eines Orwellschen Überwachungsstaats aufgebaut, den es einfach nicht gibt.
Sie haben angesprochen - Kollege Fischer hat es gesagt -, dass bis in die Reihen der FDP hinein dafür Sympathie besteht. Dazu müssen wir uns auf der Ebene der Staatsregierung einmal eine Meinung bilden. Ich kann Ihnen meine Meinung sagen. Ich halte es für nicht notwendig, im Gegenteil - da schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Bausback an -: Die Grundrechtsbetroffenheiten sind unterschiedlich, und auch die Implikationen sind unterschiedlich. Wir vergleichen da, juristisch gesehen, letztlich Äpfel mit Birnen. Für mich macht es keinen Sinn, das alles unter einem Dach zusammenzuführen, aber das Ganze doch unter verschiedenen rechtlichen Kautelen zu behandeln. Das ist meine Meinung als Innenstaatssekretär, nicht die Meinung der Staatsregierung; das ist noch nicht abgestimmt. Sie können von mir aber erwarten, dass ich das im Kabinett entsprechend äußern werde.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Tage, an denen ich mich wie im falschen Film fühle. Gerade haben wir noch über den Datenschutz gesprochen. Jetzt sprechen wir über einen Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Thema Informationsfreiheit. Die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung gehört zu einer freien Gesellschaft. Lieber Herr Kollege Arnold, es geht aber nicht darum, dass die Leute wissen wollten, was über sie in den Akten steht, wie Sie das einleitend gesagt haben. Das ist nicht das Problem. Herr Kollege Streibl hat vorhin ein bisschen verwinkelt zu erklären versucht, dass die Informationsfreiheit benötigt würde, um Daten zu schützen. Ich halte das für etwas weit hergeholt.
Es geht zunächst darum - Kollege Dr. Fischer hat es auf den Punkt gebracht -, dass man die Daten der Menschen, die sie den Verwaltungen anvertraut haben oder im Verwaltungsverfahren anvertrauen mussten, ordentlich schützt. Kollegin Guttenberger hat sehr ausführlich geschildert und dargelegt - Kollege Schindler hat dabei ganz vielsagend den Kopf geschüttelt -, dass Informationsauskunftsansprüche auch nach rechtlicher Abwägung bestehen. Nebenbei bemerkt - ich will die Beispiele im Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz und die bereichsspezifischen Ausnahmen nicht wiederholen -, man braucht aber kein rechtliches, sondern ein berechtigtes Interesse für Auskunft, wobei das ein wirtschaftliches oder auch ein ideelles sein kann.
Der Grund, wieso wir beide Entwürfe des Informationsfreiheitsgesetzes ablehnen, liegt in der Sorge, wie die Daten der Bürger, die die Behörden sammeln und im Verwaltungsverfahren verwerten, zu schützen sind. Es ist leicht dahingesagt, man wolle die Verwaltung transparent machen und der Bürger müsse verstehen können, wie Verwaltungshandeln abläuft und zu welchem
Ergebnis die Verwaltung kommt. Der Bürger, der ein berechtigtes Interesse hat, kann das nachvollziehen.
Ansonsten halten wir es für nicht zumutbar, dass zum Beispiel im Gesetzentwurf der GRÜNEN quasi jedermann die Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns als Begründung anführen darf, um Informationen über Verwaltungsverfahren zu bekommen, und dabei sämtliche schutzwürdigen Belange ausgeblendet werden. In beiden Gesetzentwürfen - das muss man sich vor dem Hintergrund der Debatte über den Datenschutz auf der Zunge zergehen lassen - werden personenbezogene Daten im Verwaltungsverfahren umfassend einer Abwägungsentscheidung anheimgegeben. Es handelt sich um personenbezogene Daten des nach dem Datenschutzrecht zu schützenden Bürgers, das mit dem Informationsinteresse eines Antragstellers abgewogen wird, obwohl das ein ganz anderer Mensch sein kann. Das erscheint den Antragstellern nicht als Problem. Das ist interessant.
- Das ist ein Abwägungsproblem, das wir, Herr Kollege Arnold, nach der jetzigen Rechtslage ohnehin haben und das wir unter dem Gesichtspunkt - wie auch das Informationsfreiheitsgesetz - von der anderen Seite her kommend betrachten müssen.
Wir müssten das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich wieder auf das zurückstutzen, was es momentan nach der aktuellen Rechtslage in jedem Verwaltungsverfahren ohnehin auch schon gibt. Deswegen ist das Gesetz nicht nur unsinnig, sondern vor dem datenschutzrechtlichen Hintergrund sogar schädlich.
Frau Kamm, ich fühle mich dabei ziemlich gut. Ich wüsste nicht, dass wir jemals intendiert hätten, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen.
Bricht der Rechtsstaat zusammen, wenn es sie nicht gibt? - Das ist der Punkt. Der Rechtsstaat bricht nicht zusammen, sondern das ist Informationsfreiheit.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir befas sen uns heute gleich mit zwei Gesetzentwürfen, die die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum Gegen stand haben. Zum einen ist über den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abzu stimmen, der darauf abzielt, gemeindliche Satzungen, die Solaranlagen ver bzw. behindern, im Interesse des Klimaschutzes und der Erzeugung regenerativer Ener gien künftig generell auszuschließen. So sehr ich und die gesamte Staatsregierung die Intention des Gesetz entwurfes, nämlich die Förderung regenerativer Ener gien, begrüßen, so ist doch der von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Weg unseres Erachtens nicht richtig.
Es ist bereits mehrfach die kommunale Selbstverwal tung angesprochen worden. Ferner ist in diesem Zu sammenhang richtig erwähnt worden, dass vor Ort am gescheitesten und am angemessensten entschieden werden kann. Die Schutzwürdigkeit und die Schutzbe dürftigkeit der örtlichen Dachlandschaften lassen sich nicht derart pauschal und ausnahmslos bewerten, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht. Die Ge meinden vor Ort können am besten beurteilen, wann eine Gestaltungssatzung mit welchem Inhalt erforder lich ist. Die Freiheit der Gemeinden sollten wir in diesem Punkt nicht beschränken. Im Übrigen gibt es einen we sentlich besseren, weil differenzierteren Weg, die In tention des Gesetzentwurfs zu erreichen. Die meisten Ortsgestaltungssatzungen, die Solaranlagen be schränken, stammen nämlich aus einer Zeit, als den Gemeinden die Bedeutung des Klimaschutzes bei ihrer Rechtsetzung noch nicht so bewusst war. Restriktive Satzungen sollten daher von den Gemeinden im Lichte der aktuellen Klimadiskussion überdacht werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir, bei den betrof fenen kommunalen Spitzenverbänden die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Ziel anzu regen, Leitlinien für die Handhabung der vorhandenen
Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Ich bitte daher, den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Zum anderen liegt der Gesetzentwurf der Staatsregie rung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, des Baukammerngesetzes und des Denkmalschutzgeset zes vor. Dieser Entwurf dient primär der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die bis zum Ende des Jahres zu erfolgen hat. Die Anpassungen der Gesetze beschränken sich dabei auf das unerlässlich Notwendige. So werden im Baukammerngesetz etwa bestimmte Informationspflichten der Dienstleistungs richtlinie verankert, und das berufsgerichtliche Verfah ren wird nach europarechtlichen Vorgaben ausgestal tet. Im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung der Richtlinie in dem Gesetzentwurf aber um die Bauvorla ge und Nachweisberechtigung der Bayerischen Bau ordnung. Hier werden nicht nur die erforderlichen Verfahrensregeln, insbesondere eine Genehmigungs frist und eine Genehmigungsfiktion, durch Verweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen wir haben heute bereits darüber abgestimmt , auch die Berechtigung für Staatsangehörige anderer Mitglied staaten zur Erstellung der Bauvorlagen und der bau technischen Nachweise wird nun entsprechend der Dienstleistungsrichtlinie geregelt.
Durch die Neuregelung wird einerseits sichergestellt, dass die Bauvorlage und Nachweisberechtigten wei terhin eine der hohen Verantwortung dieser Tätigkeit entsprechende Qualifikation aufweisen; andererseits werden europarechtlich unzulässige Mehrfachprüfun gen der Berechtigung vermieden. Daneben enthält der Gesetzentwurf zahlreiche redaktionelle Klarstellungen und Änderungen, von denen insbesondere diejenigen zu den Abstandsflächen von besonderer Bedeutung sind, auf die ich an dieser Stelle nur kurz hinweisen möchte.
Schließlich sollen auch bei Baudenkmälern die Verfah ren weiter gebündelt und damit für die Bauherren ein facher werden. Bei Baudenkmälern müssen vermehrt denkmaltypische Bauprodukte verwendet werden, die nationalen Normen nicht entsprechen bzw. die nicht von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind. Die Maßnahmen bedürfen daher nicht nur der denk malschutzrechtlichen Erlaubnis, sondern auch einer bauproduktrechtlichen Zustimmung im Einzelfall. Ge gebenenfalls muss auch eine Abweichung von materi ellrechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts genehmigt werden. Dieses Nebeneinander von drei be hördlichen Zulassungsentscheidungen ist sehr aufwen dig. Da der Schwerpunkt bei derartigen Veränderungen in den fachspezifischen Anforderungen des Denkmal schutzrechts liegt, werden diese drei Verfahren in der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gebündelt, in
deren Rahmen alle einschlägigen materiellrechtlichen Anforderungen geprüft werden.
Dieser Gesetzentwurf setzt nicht nur die Dienstlei stungsrichtlinie um. Er dient auch einer weiteren Ver einfachung der Verfahren, der Rechtssicherheit und der Anwenderfreundlichkeit der Bayerischen Bauordnung. Ich bitte daher um Zustimmung.
interjection: Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen dringenden Berichtsantrag. Also machen wir den Bericht doch gleich; die Zahlen habe ich dabei. Ich werde sie Ihnen dann gerne auch referieren.
Ein paar Worte vorweg. Es gibt keinen Anspruch auf wechselseitige Hilfe, also keinen Rechtsanspruch zwischen den Bundesländern. Wir machen es gern. Es ergibt sich letztlich aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, dass die Bundesländer sich gegenseitig bei großen Lagen aushelfen.
Ein Zweites. Seit dem Jahr 2004 gibt es ein ausgefeiltes Verwaltungsabkommen, das auch den Kostenersatz regelt. Herr Kollege Fischer, die Länder, also BadenWürttemberg, bleiben für die Schutzpolizei zuständig. Das wollen wir auch so haben. Deswegen muss BadenWürttemberg mit dem Bund abrechnen, und wir rechnen den Kostenersatz unter uns Bundesländern aus, wenn wir uns gegenseitig aushelfen. Bundesgrenzschutzpolizeiliche Angelegenheiten machen wir nicht.
Diese Schutzgeschichten sind dann Sache des Bundeslandes, das vom Bund mit einem Großereignis beglückt wird. Aber es gibt da eben dieses Verwaltungsabkommen, wie gesagt, aus dem Jahr 2004.
Noch eines vorweg: Zwischen Bayern, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg gibt es noch ein Sonderabkommen. Wir helfen uns da noch etwas erleichtert aus, und zwar auf Gegenseitigkeit. Das heißt: Da werden nur noch Einsätze, die länger als 24 Stunden dauern, abgerechnet. Da gibt es also, wie gesagt, auch ein bisschen Solidarität auf der Südschiene zwischen den vier genannten Bundesländern.
Die Zahlen: 2006 waren bayerische Polizeikräfte bei 20 Anlässen mit einer Gesamtstärke von 4.322 Polizeibeamten in anderen Bundesländern eingesetzt. Sie leisteten 135.792 Einsatzstunden in anderen Bundesländern. Anlässe waren zum Beispiel NPDVeranstaltungen in Göttingen, Leipzig, Berlin, Jena und Bremen, ein Hochwassereinsatz in Dresden, die Veranstaltungen zum 1. Mai in Berlin und Leipzig, Fußballspiele anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Berlin für das Viertelfinale und das Finale.
2007 waren bayerische Polizeikräfte bei 23 Anlässen mit einer Gesamtstärke von 5.841 Polizeibeamten in anderen Ländern eingesetzt. Sie leisteten 357.997 Einsatzstunden. Anlässe für die Einsätze waren zum Beispiel und vor allem in dem Fall der G8-Gipfel in Heiligendamm, leider Gottes wieder NPD-Veranstaltungen in Frankfurt am Main, Dresden, Leipzig und Hannover und die EU-Ratspräsidentschaft in Berlin, Wiesbaden und Bremen. Ferner wurden bayerische Kräfte zur Bewältigung von Fußballspielen in Jena und Magdeburg angefordert, aber auch anlässlich des Frankfurter Opernballs.
2008 waren bayerische Polizeikräfte bei 12 Anlässen in einer Gesamtstärke von 2.194 Polizeibeamten in anderen Bundesländern eingesetzt. Die Einsatzstunden betrugen 76.875.
Anlässe waren NPD-Veranstaltungen in Leipzig und Weimar, der Castor-Transport durch Gorleben, mehrere Fußballspiele und der Antiislamisierungskongress in Köln.
- Ich bin gespannt, ob das der Stenografische Dienst schafft. Ein schriftlicher Antrag ist gestellt worden. Ich soll berichten.
- Selbstverständlich.
interjection: 2009 gab es bislang neun außerbayerische Einsätze der bayerischen Polizei von 1.982 Polizeibeamten und 80.084 Einsatzstunden. Was die gegen -
- Herr Maget, ich folge dem Ruf des Parlaments.
- Wo steht denn das?
interjection: Vielen Dank. Wollen wir das zu Ende bringen. Ich sage Ihnen noch ein paar Zahlen zu den Kosten.
Im Jahr 2006 betrugen die Ausgaben 1,6 Millionen Euro, die Einnahmen 2,4 Millionen Euro. 2007 gab es 6 Millionen Euro Ausgaben, 300.000 Euro Einnahmen. 2008 waren es 1,4 Millionen Ausgaben und 1,6 Millionen Euro Einnahmen. Im Jahr 2009 haben wir 1,1 Millionen Euro eingenommen und 1,1 Millionen Euro ausgegeben.
Sie sehen an den ganzen Zahlen Folgendes: Das Verhältnis der Polizeikräfte, die wir in das nichtbayerische "Ausland" schicken, und der Polizeikräfte, die uns helfen, ist nicht außer Rand und Band. Das gleicht sich ungefähr aus.
Zum Kollegen Harald Schneider möchte ich anmerken: 64 Einsatzzüge hatte Herr Dr. Körting für Berlin angefordert und behauptet, dass viele gefehlt hätten und
nicht 64 geschickt worden wären. Dazu muss er sich zu seiner Polizeitaktik fragen lassen, ob die Einsatzzüge überhaupt gebraucht worden wären, und wenn ja, wie sie in Berlin eingesetzt worden wären. Nicht überall, wo massive Polizeikräfte angefordert werden, werden sie auch wirklich gebraucht. Sie fehlen aber anderswo.
Was das Verwaltungsabkommen mit dem Bund angeht, will ich noch ein paar Zahlen nennen: 17 Einsatzzüge haben wir derzeit, ab September 2009 dann 21 und 7 USK-Kommandos dazu. Sie sind in München, Dachau, Nürnberg und Würzburg stationiert. Die Sicherheitslage in Bayern konnte bisher noch gut aufrechterhalten werden. Wir haben den anderen Bundesländern gerne geholfen. Ich denke, dabei bleibt es auch.
Ich wollte jetzt als Franke nicht sagen, dass ich mich für den Nockherberg verkleidet habe.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man kann darüber streiten, ob man sich ein Projekt vorstellen kann oder nicht. Wenn man es sich nicht vorstellen kann, dann braucht man keine Machbarkeitsstudie. Wenn man es sich nicht vorstellen kann, dann macht man keine. Es geht aber nicht an, gute oder schlechte Machbarkeitsstudien herauszuholen, wie es vorhin bei den GRÜNEN anklang: Beim Nationalpark ist es gut, bei der Straße schlecht, und bei jeder neuen Straße kann selbstverständlich nur herauskommen, dass das Projekt scheitern muss. So geht es nicht. Deswegen macht man keine Machbarkeitsstudie, und das ist ein Widerspruch in sich.
Wir brauchen diese Machbarkeitsstudie gerade im Raum München, weil wir alle wissen, dass dort der Verkehr noch zunehmen wird. Vorhin wurde sehr eindrucksvoll gesagt, dass auch die Menschen, die zurzeit den Verkehr in München abbekommen, mit ins Boot geholt werden müssen, auch das bayerische Oberland.
Das wurde vorhin sehr eindrucksvoll geschildert. Die Studie wird ergebnisoffen sein, aber wir wissen eben bei jeder Machbarkeitsstudie das Ergebnis erst am Ende. Das Geld ist bereits ausgegeben, und wir wollen das Ergebnis hören. Man weiß erst am Ende, was herauskommt. Wir wollen uns danach richten, bevor der Bundesverkehrswegeplan fortgeschrieben wird. Denn die Diskussion über diese Straße wird sicherlich nicht dadurch enden, dass wir eine Machbarkeitsstudie abbrechen. Der Antrag klingt mir doch relativ überstürzt und kopflos.
Jetzt wehre ich mich im Namen des Staatsministeriums des Innern dagegen, dass uns die Zuständigkeit für den Straßenverkehr weggenommen und ins Wirtschaftsministerium verlagert wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Die vorliegenden Anträge sind ja reichlich wolkig formuliert. Herr Kollege Fischer hat soeben darauf hingewiesen. Die Polizei so auszustatten, dass sie personell wie von der Sachausstattung ihre Aufgaben erfüllen kann, dazu sage ich zum einen: Jawohl, das ist Aufgabe der Staatsregierung, zum anderen: In welchem Land leben wir eigentlich, wenn Bayern - wenn das impliziert, dass wir das bisher nicht getan haben - Marktführer beim Thema innere Sicherheit ist?
Ich habe im Haushaltsausschuss den Einzelplan 03 A mit dem Nachtrag, was das Konjunkturpaket angeht, vertreten dürfen. Ich bin dankbar für jede Unterstützung seitens des Landtages, auch seitens der Oppositionsfraktionen. Aber ich erinnere mich gut an die Frage, wie man das alles finanzieren soll. Vonseiten der Freien Wähler hieß es dazu: Wir brauchen frisches Geld. Frisches Geld, meine Damen und Herren, heißt schlicht und einfach neue Schulden und sonst nichts.
- Ich komme schon noch zu den GRÜNEN, Frau Kamm, und zum Kollegen Mütze im Haushaltsausschuss.
Bei der Sorge um unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern lassen wir uns von der Opposition sicherlich nichts vormachen.
Meine Damen und Herren, dazu gehört nicht nur das Finanzielle. Wir wissen, dass innere Sicherheit natürlich auch von der Politik produziert wird, die entsprechende Gesetze macht und den Leuten auch den Rücken stärkt. Wir wissen aber auch, dass innere Sicherheit zuerst von denen gemacht wird, die hingucken: von den Polizeibeamtinnen, von den Polizeibeamten. Ein ganz großes Dankeschön für diese Marktführerposition in Deutschland!
Dazu gehört neben der finanziellen eben auch die ideelle Unterstützung unserer Beamtinnen und Beamten.
Ein paar Daten, was das Finanzielle angeht. Der Sachhaushalt: Wir haben inklusive der Mittel aus dem Konjunkturpaket II, jetzt ohne Bauunterhalt und Digitalfunk, Mittel in Höhe von rund 305 Millionen Euro im Haushalt 2009 und 278 Millionen - so ist gesagt worden - für 2010 veranschlagt. Wir nehmen Geld in die Hand für den Digitalfunk in Höhe von 140 Millionen Euro, der der verbesserten Kommunikation und auch dem verbesserten Eigenschutz unserer Beamten zugute kommt. Jetzt komme ich zu den GRÜNEN, liebe Frau Kamm und lieber Thomas Mütze: Wir nehmen 30 Millionen Euro in die Hand für die Verbesserung der Fahrzeugausstattung unserer Polizei.
- Frau Kamm, ich danke für den schönen Zwischenruf. Wir nehmen es schon in die Hand gezielt für 1.150 neue Polizeifahrzeuge. Und weil ich mich an den Kollegen Mütze erinnere, der im Haushaltsausschuss gesagt hat: Das Geld könnte man auch für etwas anderes ausgeben, nein.
- Natürlich, wenn es nach den GRÜNEN geht, schon.
Nur: Wenn wir davon reden, unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten den Rücken zu stärken, dann sage ich: Polizeifahrzeuge sind das Hauptarbeitsmittel der Schichtdienst leistenden Beamten, die weiß Gott einen schwierigen Job machen. Das muss man anerkennen, indem man deren Arbeitsmittel verbessert. Wir reduzieren damit das Durchschnittsalter der Polizeifahrzeuge erheblich.
Ich freue mich darauf.
Lieber Herr Kollege Mütze, wenn Sie sich an den Haushaltsausschuss erinnern, werden Sie feststellen, dass ich gesagt habe, jawohl, das sind schuldenfinanzierte Ausgaben; ich bin froh, das die Rede von frischem Geld war. Ich bin froh - Sie werden mir das bestätigen -, dass der Bund in der jetzigen Zeit dieses Geld aus dem Konjunkturpaket in die Hand nimmt und zum ersten Mal daran denkt, wie und in welchem Zeitraum es denn zurückbezahlt wird. Das ist ein deutlicher Fortschritt.
Was die Fahrzeuge, das Hauptarbeitsmittel unserer Schichtdienst leistenden Beamten, und die 4.000 bis 4.500 PCs angeht, verbessern wir die Ausstattung nachhaltig. Wir sorgen für eine moderne Technik bei der Verkehrsüberwachung. Ein herzliches Dankeschön an den Landtag auch für 1.000 Stellen. Was die nicht zu leugnenden Pensionierungszahlen angeht, muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch sagen, dass wir in den nächsten Jahren in eine Personalsituation kommen, in der wir zusammenrücken müssen und es nicht einfach wird, den Schichtbetrieb aufrecht zu erhalten, aber dass die Staatsregierung alles tut, um diese Zeiten möglichst klein zu halten. Ab 2011 stehen diese 1.000 Stellen zur Verfügung. Es wird dann zu einer echten Verstärkung und Erleichterung kommen, auch der Polizeibeamten in der Fläche.
Zum letzten Punkt, der Forderung nach der DUZ-Zulage: Auch wir sehen, dass wir gerade den Schichtdienst attraktiver gestalten müssen. Wir werden auf diesem Gebiet vor allem mit den Regierungsfraktionen ein gutes Stück vorankommen.
Herr Kollege Schneider, vielleicht als Letztes: Sie haben gesagt, es würden viele Wünsche offen bleiben. - Es werden immer viele Wünsche offen bleiben; wir leben nicht in einer perfekten Welt. Aber eine ernst gemeinte Unterstützung nehmen wir im Bereich Innere Sicherheit gerne an.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass Herr Kollege Pohl nicht da ist. Er hat vorhin gefragt, ob wir den Fraktionen nicht trauten, dass sie auf dem Boden der Verfassung stünden. Wenn ich an seinen Antrag zum Aktiengesetz denke, der heute auf der Tagesordnung stand, dann zweifle ich gelegentlich schon an der Verfassungsmäßigkeit der Aussagen.
Davon abgesehen: Es ist nicht die Frage, ob die Fraktionen dieses Landtags in der Verfassung verwurzelt sind, wenn es um die Zusammensetzung der G-10Kommission geht. Es ist vielmehr eine Frage des Geheimschutzes. So wie bekanntlich vier Augen mehr sehen als zwei, so plappern auch sieben Münder mehr als drei.
Es ist ein eherner Grundsatz des Verfassungsschutzes, dass da, wo operativ gehandelt wird, die Geheimhaltung möglichst im Vordergrund steht.
Deshalb ist das parlamentarische Kontrollgremium die parlamentarische Kontrolle und nicht die G-10-Kommission, die eben gerade kein Ausschuss des Landtags ist. So viel zu Ihrem Argument "Dann nehmen Sie doch einen mehr".
Die Kommission könnte auch mit Nichtmitgliedern des Landtags besetzt sein. Sie hat auch richterliche Funktionen, und sie soll gewährleisten, dass die Handlungen unserer Verfassungsschutzbehörden entsprechend kontrolliert werden.
Sie muss aber, als Kollegialorgan, als gerichtliches Organ, ständig besetzt sein. Das führt dazu, dass bei sieben Mitgliedern des Gremiums ständig mehr Abstimmungsbedarf gegeben wäre als bei drei Mitgliedern. Es scheint mir auch den Hinweis wert, dass das auch bundesweit nicht anders gesehen wird. In fast allen anderen Bundesländern, außer in NordrheinWestfalen und im Bund, besteht dieses Gremium aus drei Mitgliedern. In Nordrhein-Westfalen haben wir vier, und beim Bund haben wir auch vier Mitglieder. Ich bitte, all diese Argumente beim Tagesordnungspunkt 7 zu erwägen. Mir erschließt sich nicht, wieso bei der G-10Kommission ein Abbild der Zusammensetzung des Parlaments geschaffen werden soll, womit alles, wofür dieses Gremium da ist, auf den Kopf gestellt würde.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Güller, genau das wäre meine erste Adresse an Sie gewesen. Wir können Ihnen in diesem Hohen Hause natürlich nicht erklären, ob hier eine Stellungnahme abgegeben wird oder nicht. Ich erinnere mich an schöne Diskussionen im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags: Wenn denn eine Mehrheit in diesem Haus da wäre, die sagen würde, das sei alles verfassungswidrig - so wie Sie das tun -, dann wäre es eigentlich unsinnig, eine Stellungnahme abzugeben. Dann müsste das Gesetz vom Landtag geändert werden, weil es ein Landesgesetz ist.
Eine Stellungnahme in Ihrem Sinne abzugeben, das wäre ein bisschen absurd. Dass die Staatsregierung eine Stellungnahme abgibt, das ist selbstverständlich. Das wurde am 10. März im Kabinett beschlossen. Um das zu präzisieren: Die Koalition hält wie in der Koalitionsvereinbarung am Instrument der Online-Durchsuchung fest. Wir werden nur die gesetzlichen Umstände ausformen, sodass wir uns da auf einen Kompromiss zwischen zwei Koalitionspartnern einigen, den beide für tragbar halten. Das wollen wir hier ganz klar sagen.
Das Grundgesetz erlegt dem Staat für seine Bürger auch Schutzpflichten auf. Sie können nun einmal nicht von der Hand weisen, dass sich die Welt geändert hat und terroristische Bedrohungen auch bei uns vorkommen können. Auch wenn mit solchen Überwachungsmaßnahmen ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre verbunden ist - ich habe bei mir im Innenministerium im Staatssekretärsbüro auch schon Berufsverbände beim Erlass des BKA-Gesetzes da gehabt -, so muss ich Ihnen doch vorwerfen, dass Sie einen Popanz von Überwachungsstaat aufbauen, der bei der Bevölkerung für eine Begriffsverwirrung sorgt. Dass der Begriff Online-Durchsuchung inzwischen als Synonym steht für Überwachungsstaat, ja schon fast für Orwell-Staat, das schürt bei den Bürgern Ängste, die erstens durch nichts gerechtfertigt sind. Zweitens wird es irgendwann unmöglich, dass der Schutz, den der Staat seinen Bürgern gewähren muss, überhaupt noch Akzeptanz findet. Die Bürger können nach dem, was vorliegt und was wir uns mit dem Koalitionspartner vorgenommen haben, auf den Schutz ihrer Privatsphäre vertrauen.
Wir werden an dem bestehenden Gesetz Änderungen vornehmen. Wir werden die Befugnis zur Wohnungsbetretung streichen. Wir werden auch Änderungen bei der parlamentarischen Kontrolle und bei der richterlichen Kontrolle vornehmen. Und wir werden den Schutz von Berufsgeheimnisträgern da, wo es notwendig ist, präzisieren.
Herr Arnold, ich sage es ganz deutlich, ich bin der Auffassung - das sieht der Koalitionspartner anders -, dass es verfassungsrechtlich nicht zwingend ist. Das sieht meine Partei mit mir so. Was wir hier tun, ist schon gar keine Beihilfe zum Verfassungsbruch. Wir werden also eine gemeinsame Lösung in der Koalition suchen, wie es Kollege Fischer gesagt hat. Wir werden das rechtzeitig tun, sodass sich die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht spätestens dann auch in den Augen unseres Koalitionspartners komplett erledigt haben wird. Für mich und für diejenigen, die dem Gesetz in seiner alten Fassung zugestimmt haben, ist es ohnehin jetzt schon der Fall.
Wir sparen uns vielleicht beim nächsten Mal so eine lange Debatte, wenn darüber abgestimmt werden muss. Liebe Leute, da wird beim vorletzten Tagesordnungspunkt schwadroniert über die verfassungsmäßigen Rechte, über die niedrige Eingriffsschwelle, von Verfassungsbruch. Ich habe gestaunt, als ich soeben diese Debatte gehört habe. Sie zeugt von einem großen Unverstand; auch die Art und Weise, wie hier auf verfassungsmäßigen Rechten herumgetrampelt worden ist, zeigt das, ganz abgesehen davon, dass es einfach popelig und schäbig ist, wie hier ein paar Klischees über die CSU bedient werden, die überhaupt nichts zur Sache beitragen.
Dazu muss man sagen: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz von Verfassungsrang. 54.500 Euro Zwangsgelder wurden verhängt; ein hohes Bußgeld droht dem Mann. Der Bau wurde versiegelt. Das ist hartes Durchgreifen. Wenn die Gemeinde sich jetzt überlegt, einen Bebauungsplan aufzustellen, fällt das in die kommunale Selbstverwaltung. Das ist ein grundrechtsgleiches Recht.
Wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt und das nachträglich sanktioniert, ist damit nicht gesagt, dass man jedem Bauherrn Vorschub leisten und ihn ermuntern soll, so vorzugehen. Ganz im Gegenteil. Aber wenn die Gemeinde das so macht, ist das ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es entspricht auch dem Eigentumsrecht dessen, der da hingebaut hat. So ist es in der Verfassung geregelt. Das entspricht genau dem verfassungsmäßigen Eigentumsrecht, dass es dann nicht mehr zu einer Baubeseitigung kommen kann. Vorhin ist ja gesagt worden, das Landratsamt solle eingreifen. Wenn das aber alles so ist, sagen Sie mir erst, welchen Artikel der Verfassung wir ändern, damit das Landratsamt da eingreifen kann. Dann reden wir darüber, ob hier CSU-Filz vorliegt. So ein Unsinn!