Protocol of the Session on June 20, 2013

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christa Stewens, Alexander König, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU), Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde, Julika Sandt und Fraktion (FDP) Behinderung von Rettungs- und Hilfskräften durch Gaffer bei Unglücksfällen (Drs. 16/17330)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Dr. Fischer.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wo eine Katastrophe ist, sind auch Schaulustige. Laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen behindern bei rund drei Viertel aller Unfälle Gaffer die Rettungs- und Aufräumarbeiten. Unter dem Eindruck der dramatischen Hochwasserereignisse bei uns in Niederbayern hat der Sprecher des Polizeipräsidiums darauf hingewiesen, dass Polizisten in Niederbayern nicht nur gegen das Hochwasser, sondern auch gegen die im Wege stehenden Schaulustigen im Einsatz waren. Ja, noch schlimmer: Laut der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte gerät jedes sechste Unfallopfer durch Schaulustige zusätzlich in Gefahr.

Es geht aber nicht nur darum, dass mit Autos Zufahrtsstraßen blockiert werden, dass Einsatzkräfte behindert werden, dass die Sicherheit von Deichen gefährdet wird oder dass sich Menschen selbst in Gefahr bringen. Es geht nicht nur um den Schutz der Opfer oder das ungestörte Arbeiten der Einsatzkräfte. Im Zeitalter von Smartphone, YouTube und anderen Kommunikationsmitteln geht es auch darum, dass Filme gedreht werden, je schockierender desto besser, die dann ins Internet gestellt werden und die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen bedeuten.

Was kann man gegen diese Gaffer tun? Welche Möglichkeiten haben wir schon jetzt? Natürlich kann die Feuerwehr betroffene Gebiete weiträumig absperren. Natürlich gibt es polizeirechtlich den Platzverweis. Natürlich ist die Behinderung von Rettungsmaßnahmen nach dem Straßenverkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus ist unterlassene Hilfeleistung nach § 323 c des Strafgesetzbuchs eine Straftat. In der Praxis sind all diese Maßnahmen aber oft stumpfe Schwerter; denn wenn die Polizei parallel zur Unfallaufnahme noch ein Observationsteam einsetzen soll, das Schaulustige verfolgt, wäre das schwierig. Das wissen auch die Polizeigewerkschaften.

Eine andere Möglichkeit hat jüngst der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands angesprochen. Er ruft dazu auf, Schaulustige zu den Arbeiten heranzuzie

hen. Bereits jetzt gibt es entsprechende Möglichkeiten. Im Katastrophenfall kann nach Artikel 9 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Wertleistungen verlangt werden. Auch nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz gibt es Möglichkeiten. Nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kann der Einsatzleiter Personen bis zu drei Tagen zu Hilfeleistungen heranziehen, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Allgemeinheit zwingend geboten ist. All das könnte dazu beitragen, dass die Zahl der Helfer steigt und die Zahl der Gaffer sinkt. Eine schöne Idee.

Ob sie letztlich funktionieren würde, ist die Frage. In der Praxis spielen diese Möglichkeiten jedenfalls bis jetzt keine Rolle. Diese Ausgangssituation war Anlass für unseren Berichtsantrag. Wir wollen klären, wie die Lage aussieht, ob der Handlungsrahmen ausreicht und ob es ein Gesetzesdefizit oder vielleicht ein Vollzugsdefizit gibt. Wir wollen wissen, was getan werden kann, um künftig unsere Gesellschaft, unsere Einsatzkräfte und die Unfallopfer besser vor Schaulustigen zu schützen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Als nächster Redner hat sich Herr Dr. Herrmann gemeldet.

(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die tragischen und zum Teil existenzbedrohenden Hochwasserkatastrophen in einigen Regionen Bayerns in den letzten Wochen haben uns eindrucksvoll vor Augen geführt, wie professionell und großartig die Rettungs- und Hilfsorganisationen und die Polizei in Bayern ihre verantwortungsvolle Aufgabe erledigen. Wir können dafür nicht genug danken. Diese Debatte über unseren Dringlichkeitsantrag ist dafür eine sehr gute Gelegenheit. Nochmals herzlichen Dank an alle haupt- und ehrenamtlichen Aktiven bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten, der Wasserwacht, dem THW, dem Katastrophenschutz und der Polizei.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Gleichzeitig hat diese Notsituation ein lange nicht gekanntes Maß an bürgerschaftlicher Solidarität in unserem Land offenbart, auf das wir alle stolz sein können. Auch hierfür sind wir dankbar. Dies bestätigt uns wiederum in der Auffassung, dass ehrenamtliches Engagement in der Gefahrenabwehr und flächendeckender Schutz der Bevölkerung eng zusammenhängen. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Förderung des inneren Zusammenhalts in einer Gesellschaft und damit die

Förderung ehrenamtlichen Engagements auch für die Gefahrenabwehr unabdingbar sind.

Über 450.000 Frauen und Männer sind in Bayern bei den freiwilligen Feuerwehren, im Rettungsdienst und beim Katastrophenschutz aktiv. Bayern verfügt zur Bewältigung von Katastrophensituationen über ein immenses Potenzial an gut ausgebildeten Einsatzkräften. Auf 1.000 Einwohner kommen in Bayern im Durchschnitt 25 Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. In Deutschland sind es im Schnitt immerhin noch 13. In Griechenland oder anderen Ländern ohne diese Tradition ist es nicht einmal einer. Dies zeigt uns, dass es richtig ist, dieses gewachsene, traditionelle ehrenamtliche System weiterhin durch den Freistaat zu fördern und zu unterstützen.

Wo Licht ist, ist jedoch leider auch Schatten. Bei vielen Gesprächen mit Feuerwehrleuten wurde mir von einer wachsenden Respektlosigkeit gegenüber denen, die ehrenamtlich ihren Einsatz leisten, berichtet. Das Wort "Wichtigtuer" ist dabei eines der milderen Schimpfworte, die denen, die ehrenamtlich ihre Arbeit tun, an den Kopf geworfen werden. Das hat sicher mit der wachsenden Respektlosigkeit gegenüber Uniformträgern zu tun. Ein Teil dieses Problems ist die Gewalt gegen Polizeibeamte. Immer häufiger wird auch über Gewalt gegenüber Feuerwehrleuten und Angehörigen des Rettungsdienstes berichtet.

Katastrophensituationen wie das Hochwasser der letzten Wochen ziehen häufig Katastrophentouristen an. Das sind Menschen, die nicht hilfsbereit zur Hand gehen, wo Not am Mann ist. Sie wollen aus purer Neugier und Sensationslust am liebsten aus der ersten Reihe heraus zuschauen, wenn andere Stunde um Stunde oder Nacht um Nacht ihre Arbeit erledigen.

Es kommt nicht selten vor, dass uneinsichtige Gaffer brenzlige Situationen noch gefährlicher machen. Für die Einsatzkräfte bedeutet dies weitere Schwierigkeiten; denn Schaulustige behindern oft die Arbeiten der Retter. Die Gaffer selbst begeben sich dabei auch in gefährliche Situationen, doch nicht nur das: Zum Teil versperren die Schaulustigen mit ihren Fahrzeugen den Zufahrtsweg der Rettungskräfte. Manchmal passiert es, dass die Wagen der Katastrophentouristen mitten in den Hochwassergebieten stehen und dann abgeschleppt werden müssen. Zum Teil muss bei Hochwassereinsätzen erst der Halter eines Fahrzeugs, das den Weg versperrt, gesucht werden. Das hat der Einsatzleiter des THW in München berichtet. Dabei verliert man bis zu einer Stunde Zeit, jedenfalls wertvolle Minuten, in denen wichtige Geräte nicht dorthin gebracht werden können, wo sie sein sollten.

Den Helfern machen auch neugierige Gaffer zu schaffen, die sie mit besserwisserischen Ratschlägen belästigen. In einer Einsatzsituation könne man so etwas nicht brauchen, betont der Vorsitzende des Bayerischen Feuerwehrverbands Alfons Weinzierl. Er fordert daher hohe Geldstrafen für uneinsichtige Schaulustige. Gaffer sollen seiner Meinung nach 2.000 bis 3.000 Euro zahlen. So weit wollen wir im Moment noch nicht gehen.

Wir möchten, dass die Staatsregierung zunächst einmal dem Landtag über ihre Erkenntnisse zu diesem Phänomen berichtet und dabei insbesondere auf den Umfang und das Ausmaß der Behinderungen, die rechtliche Situation und die derzeitigen Handlungsund Eingriffsmöglichkeiten von Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften eingeht. Zudem soll geprüft werden, ob der bisherige Rechtsrahmen ausreichend ist oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um dem vielfach zu beobachtenden Katastrophentourismus entgegenzuwirken. Wir können dann im Landtag darüber beraten, ob, und wenn ja, welche rechtlichen Änderungen angezeigt sind.

Wir wollen ganz bewusst keinen Aktionismus an den Tag legen, sondern zunächst einmal eine Lageeinschätzung vornehmen und anschließend vernünftig abwägen, welche Maßnahmen erforderlich sind. Wir können aber nicht tatenlos zusehen. Das sind wir den Einsatzkräften, aber auch den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schuldig.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Für die SPD Herr Kollege Schneider. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Feuerwehr kann in der Werftstraße in Regensburg die Pumpen nicht aufstellen, die Schläuche nicht ausrollen, mit denen die Keller leer gepumpt werden sollen; Bereitschaftspolizisten müssen in Regensburg und Passau und anderen Hochwasser- und Katastrophengebieten die Straßen räumen und die Gaffer vertreiben, die die Rettungsarbeiten verhindern und behindern. Menschen stehen mit ihren Handys vor Wohnungen, in denen die Einwohner verzweifelt versuchen, ihre Habseligkeiten zu retten, fotografieren und filmen, stellen die Bilder ins Internet und locken damit noch mehr Schaulustige an. Ganz wagemutige Katastrophentouristen stellen sich für ein Erinnerungsfoto auf die überfluteten Deiche, um die Bilder zu Hause präsentieren zu können.

Das Hohe Haus hat sich bereits 1993, also vor 20 Jahren, mit diesem Problem auseinandergesetzt. Anlass für die damalige Diskussion waren die Gaffer bei Unfällen auf der Autobahn, die auf der Gegenfahr

bahn Bilder von Unfallstellen und Verletzten gefertigt haben.

Es kann nicht sein, dass Neugierige mit ihren Fahrzeugen die Zufahrtswege zuparken und somit die Retter behindern oder auch selbst nur aus Sensationslust an Unfallstellen und in Katastrophengebieten herumstehen. Aus diesem Grund habe ich auch Verständnis für die Forderung des Feuerwehrverbandes, der Polizei und des Roten Kreuzes nach höheren Strafen für Gaffer, Schaulustige und Katastrophentouristen.

Wir kennen ja verschiedene gesetzliche Normen – Kollege Fischer hat sie zum Teil angesprochen -, beispielsweise Artikel 10 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes. Darin wird den Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeit eingeräumt, das Betreten der Katastrophenschutzgebiete zu verbieten, Personen des Platzes zu verweisen oder auch das gesamte Gebiet zu räumen, soweit die Polizei nicht zur Verfügung steht. Artikel 25 des Feuerwehrgesetzes räumt diese Möglichkeit den Führungsdienstgraden der Feuerwehr oder auch Mannschaftsdienstgraden ein, die beauftragt worden sind. Ein Betreten von Schadensstellen und der Umgebung kann verboten werden. Auch nach diesem Artikel sind Platzverweise möglich. Schließlich – das hat Kollege Fischer nicht erwähnt – muss Artikel 16 des Polizeiaufgabengesetzes angesprochen werden. Darin sind ebenfalls Platzverweise und Betretungsverbote durch die Polizei geregelt. Unseres Erachtens ist es durchaus sinnvoll, nach Abschluss der Maßnahmen, die jetzt noch in den Katastrophengebieten notwendig sind, den Dialog mit Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungskräften zu suchen, um mit ihnen Möglichkeiten zu erörtern, wie diese untragbaren Situationen in Zukunft verhindert werden können.

Bei der Überprüfung, ob der bisher vorhandene Rechtsrahmen ausreicht oder weitere Maßnahmen notwendig sind, ist unseres Erachtens aber große Sensibilität gefragt. Insbesondere müssen neue Regelungen praktikabel und durchsetzbar sein. Bei Unfällen, großen Schadensereignissen und Katastrophen haben die eingesetzten Kräfte wahrlich wichtigere Aufgaben zu erfüllen, als zum Beispiel Bußgelder zu kassieren. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, inwiefern eine Bußgeldbewehrung in die einzelnen Rechtsnormen aufgenommen werden kann oder soll. Ferner müssen wir uns auch mit dem Gedanken vertraut machen, inwiefern Maßnahmen der Feuerwehren und Rettungskräfte auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden können.

Wir sind auf die Antworten gespannt. Den Rettungsund Hilfskräften muss in dieser Hinsicht geholfen werden. Wir stimmen dem Antrag zu.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER nun Herr Kollege Muthmann. Bitte sehr.

(Vom Red- ner nicht autorisiert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben letzte Woche einen Berichtsantrag mit der Fragestellung vorgelegt, welche Erkenntnisse der Staatsregierung über Behinderungen der Hilfsmaßnahmen durch Schaulustige vorliegen und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht, zum Beispiel die Eröffnung erweiterter Regelungsmöglichkeiten, um Behinderungen zu vermeiden.

Man hätte uns diese Debatte schon in der letzten Woche mit einer Zustimmung zu diesem Antrag, der in der Sache nichts anderes will als das, was Sie mit Ihrem heutigen Antrag auch auf den Weg bringen wollen, ersparen können. Natürlich stimmen wir aber an dieser Stelle gerne zu.

Man kann darüber hinaus, wie ich meine, als Parlament diesen Aspekt beleuchten, aber durchaus auch noch weitere Informationen erbitten und erwarten, da das Katastrophenszenario, das wir erlebt haben, umfassende Herausforderungen und sicherlich auch neue Erkenntnisse der Katastrophenbehörden und aller an der Katastrophe Beteiligten erbracht hat. Es wäre – das haben wir auch letzte Woche schon vorgetragen – sicherlich sinnvoll, seitens des Landtages umfassend berichten zu lassen, auch vor dem Hintergrund: Wie können wir als Gesetzgeber die künftig in der Katastrophenbekämpfung Verantwortlichen unterstützen, und zwar nicht nur hinterher mit Geld, sondern vorher mit einem vernünftigen Rechtsrahmen? Natürlich stimmen wir an dieser Stelle diesem Berichtsantrag zu, verweisen aber darauf, dass wir das auch schon durchaus in der letzten Woche hätten haben können, wenn Sie nicht wie so häufig reflexartig einem Antrag der Opposition widersprochen hätten.

Auf einen Punkt – ihn hat Kollege Schneider gerade auch schon angesprochen – will ich aber gerne noch hinweisen: Wir müssen mit diesen Fragestellungen sehr vorsichtig und behutsam umgehen und insbesondere auch sehen, dass es natürlich auch da und dort die schon beschriebenen Behinderungen gegeben hat, dass aber auch so mancher zunächst Unbeteiligte, vielleicht auch der eine oder andere in der Tendenz Neugierige, animiert durch die Erfahrungen und das, was er gesehen hat, sich entschlossen hat

mitzuhelfen, anzupacken und Hilfe zu leisten. Die viel beschriebenen studentischen Initiativen beispielsweise in Deggendorf oder auch in Passau bestanden zunächst aus Unbeteiligten, die dann sehr wirksam geholfen haben. Wann sind sie Helfer, wann sind sie Unbeteiligte, die nur dabeistehen? – Diese Fragen sind im Einzelnen sicher ganz, ganz schwierig. Deswegen ist es auch richtig, sich an dieser Stelle nicht zu positionieren, sondern zunächst einmal die Erfahrungen derjenigen, die inmitten der Katastrophe standen und Erfahrungen gemacht haben, abzufragen und anschließend behutsam über mögliche Konsequenzen auch gesetzgeberischer Art nachzudenken. Wir stimmen diesem etwas verspäteten Berichtsantrag gerne zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Kollegin Tausendfreund gemeldet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dem Antrag können wir zustimmen. Er schadet nicht, bringt aber auch sehr wenig. Das ist ein Berichtsantrag zur Prüfung eines Sachverhalts, der eigentlich klar ist. Wir wissen, dass Schaulustige Hilfseinsätze behindern. In vielen Fällen rauben sie den Einsatzkräften wertvolle Zeit, die diese dringend bräuchten, um schnell zu helfen; Fahrzeuge können nicht bis zum Einsatzort durchfahren. Es ist allgemein bekannt, dass die Behinderungen teilweise zu chaotischen Verhältnissen führen. Es ist bekannt, dass dies auch bei der Hochwasserkatastrophe der Fall gewesen sein soll. Das war aber doch eher die Ausnahme. Einzelne Personen sind vielleicht als Schaulustige gekommen, aber sie haben dann tatkräftig angepackt. Diese Dramatisierung in der Diskussion ist nicht angebracht.

Wir können uns das alles gerne im Detail berichten lassen. Wir können uns auch gerne die rechtliche Situation darstellen lassen. Im Wesentlichen stellt sich die Rechtslage wie folgt dar – ich sage das ergänzend zu dem, was von den Kollegen schon ausgeführt worden ist: Die Polizei kann Platzverweise erteilen und durchsetzen. Wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist, kann auch die Feuerwehr Schaulustigen, die den Einsatz behindern, Platzverweise erteilen und sogar unmittelbaren Zwang bis hin zur körperlichen Gewalt anwenden. Die jeweiligen Schadensstellen können weiträumig abgesperrt werden. Das Betreten kann verboten werden. Das alles ist mit bis zu 5.000 Euro bußgeldbewehrt. Ich glaube, mehr als 5.000 Euro braucht man für diese Ordnungswidrigkeit nicht einzuführen. Das reicht völlig aus.

Im Katastrophenfall kann die Katastrophenschutzbehörde das Betreten des Katastrophengebiets verbieten und Personen von dort verweisen; sie kann das Katastrophengebiet räumen und sperren. Wenn Gefahr im Verzug ist, können das auch die eingesetzten Kräfte und die Polizei tun. Auch bei Verstößen gegen diese Anordnungen gibt es eine Bußgeldbewehrung von bis zu 5.000 Euro.

Dieser rechtliche Rahmen ist ausreichend. Sie können aber gerne prüfen lassen, ob dem Ministerium noch zusätzliche Erfordernisse einfallen. Ich habe jedenfalls keine Klagen gehört, dass es an Befugnissen und Sanktionsmöglichkeiten fehlen würde.

Natürlich sind die Polizei und die Einsatzkräfte belastet. Das werden wir auch mit Veränderungen am rechtlichen Rahmen nicht in den Griff bekommen. Herr Dr. Fischer hat den rechtlichen Rahmen schon als stumpfes Schwert bezeichnet. Auch wenn wir ihn verändern, wird es bei dem stumpfen Schwert bleiben, wenn die Hilfskräfte überlastet sind.

Eigentlich ist der Antrag entbehrlich. Als ehrenvolles Motiv lasse ich aber gelten, dass er als Zeichen an die Helferinnen und Helfer bei der Hochwasserkatastrophe gedacht war, als Signal, dass der Landtag die Arbeitsbedingungen verbessern und die Leistungen der Hilfskräfte würdigen will.

Wirksamer als dieser Antrag wäre es aber gewesen, die Energie, die Sie zur Anfertigung dieses Antrags aufgebracht haben, in die Zustimmung zu unseren Anträgen zum Hochwasserschutz zu stecken, die Sie in der Debatte zum Landesentwicklungsprogramm wieder einmal abgelehnt haben; denn nur effektiver Hochwasserschutz kann helfen, derartige Katastrophen abzumildern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aus Sicht der Staatsregierung: Herr Staatssekretär Eck. – Bitte sehr.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich es ganz kurz machen. Herzlichen Dank für die konstruktive und ausgezeichnete Diskussion, herzlichen Dank auch allen Helferinnen und Helfern!

Weil auch ich in diesem Bereich praktisch tätig bin, sage ich: Dieser Antrag ist wichtig und richtig. Ich will mich dafür ganz herzlich bedanken; denn die Herausforderungen sind immer wieder ganz neue.