Gerhard Eck

Appearances

16/30 16/32 16/35 16/36 16/37 16/44 16/45 16/47 16/49 16/50 16/51 16/53 16/54 16/60 16/62 16/63 16/68 16/70 16/76 16/77 16/78 16/89 16/91 16/94 16/96 16/97 16/102 16/105 16/106 16/109 16/113 16/118 16/122 16/125 16/126 16/129 16/130 16/132

Last Statements

Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen!
Die Emotionalität der Situation kann man fast nicht verstehen. Wir sind doch nicht so weit auseinander, wie es dargestellt wurde.
Lieber Herr Kollege, Sie sprachen mich eingangs an und behaupteten, ich hätte in die falsche Richtung ge redet. Ich meine, das habe ich nicht getan. Niemand hat bestritten, dass Genossenschaften ein bedeuten der Teil des Wohnungsbereichs sind. Auch wir stehen zum genossenschaftlichen Wohnungsbau. Ich würde niemals sagen, genossenschaftliches Bauen sei so zialistisches Handeln. Im Gegenteil, genossenschaftli ches Bauen ist sehr wichtig. Darüber brauchen wir nicht zu streiten.
Aber wir sollten gesetzliche Änderungen nur dann vornehmen, wenn es nötig ist. Es ist alles geregelt. Ich will die Zahlen nicht wiederholen; Frau Kollegin Guttenberger hat dargelegt, wie viele Millionen inves tiert worden sind.
- Frau Kollegin Sandt hat es ebenfalls angesprochen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, um deutlich zu ma chen, dass Ziele, die hier angesprochen worden sind, nicht zu erreichen sind, zum Beispiel die absolute Wohnraumsicherung, die Kollegin Kamm angespro chen hat. Durch die Änderung will man suggerieren, dass man den Wohnraum für ins Alter gekommene Mitbürgerinnen und Mitbürger sichern kann. Das ist schließlich und endlich nicht richtig, sondern falsch. All die Dinge, die Sie wollen, sind bereits geregelt. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle keine Verände rung. Das wollte ich deutlich machen.
Nennen Sie mir einen einzigen Punkt, der sich durch diese Veränderung verbessern würde; dann können wir gerne noch einmal darüber diskutieren. Nach dem momentan vorliegenden Entwurf gibt es keine Verän derung. Alles ist geregelt. Deshalb ist er aus unserer Sicht überflüssig. Wir brauchen diese Änderung nicht. Ich bitte genau deshalb um Ablehnung dieses Ent wurfs.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Fischer hat am Schluss seines Beitrags verschiedene Punkte deutlich gemacht, die ich ansprechen wollte. Ich gehe darauf aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht ein. Ich möchte nur noch einmal ganz herzlich darum bitten, diesen Gesetzentwurf noch einmal im Hinblick auf das Eigentumsrecht zu betrachten.
Wollen wir wirklich, dass sich in Einkaufszentren, auf Privateigentum, Gruppen versammeln können, um dort auch über die unmöglichsten Dinge zu diskutieren und zu beratschlagen? Wenn ich dabei an rechtsextreme Gruppierungen denke, wird mir angst und bange. Deshalb bitte ich Sie, an dieser Stelle darüber nachzudenken, ob wir dies tun sollten. Wenn ein Veranstalter 17 oder 19 Personen anzeigt, obwohl er weiß, dass anschließend 50, 100 oder 150 Personen kommen, hätten wir überhaupt keine Handhabe mehr.
Demgegenüber müssten vernünftige Personen in unserer Gesellschaft, die mit 50 oder 100 Personen auf eine Gegenveranstaltung gehen, diese Veranstaltung anzeigen. Damit wären wir nicht auf dem richtigen Weg.
Letztlich sind in Ihrem Entwurf auch Punkte enthalten, die bereits geregelt sind. In Bezug auf die Polizei werden zum Beispiel erkennbare Bild- und Tonaufnahmen gefordert. Dies ist bereits geregelt. Die Polizei darf sich nicht hinter einem Gartenzaun verstecken oder sich auf irgendwelchen abseitigen Stellen aufbauen, um dort zu filmen oder Tonaufnahmen zu machen. Das ist bereits geregelt.
Ich möchte das Thema nicht vertiefen. Diese beiden Punkte waren mir ganz besonders wichtig. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Liebe Frau Kollegin, diese Bitte nehme ich sehr gerne mit. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Sie hätten aber Ihren Gesetzentwurf in dieser Passage anders formulieren müssen. Selbst wenn wir diesen Punkt ausschließen, machen Sie das Tor in den von mir vorgetragenen weiteren Punkten auf. Das wollen wir nicht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich es ganz kurz machen. Herzlichen Dank für die konstruktive und ausgezeichnete Diskussion, herzlichen Dank auch allen Helferinnen und Helfern!
Weil auch ich in diesem Bereich praktisch tätig bin, sage ich: Dieser Antrag ist wichtig und richtig. Ich will mich dafür ganz herzlich bedanken; denn die Herausforderungen sind immer wieder ganz neue.
Von einem Kollegen wurde angesprochen, dass Schaulustige mit Handy Arbeiten behindern, dass Fotografien gemacht werden, dass gefilmt wird und vieles mehr. Ich will die ganzen Möglichkeiten – es gibt viele - nicht noch einmal aufzählen. Diese Dinge sind neu zu bewerten. Wir werden sehr gerne über die momentan vorhandenen Möglichkeiten berichten. Wir werden uns auch Vorschläge überlegen, was man vielleicht zusätzlich in Gesetzes- oder Verordnungsform einbringen kann. Das sind wir der Sicherheit der Bevölkerung und den Helferinnen und Helfern schuldig. - Noch einmal herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion und diesen Antrag!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde gerade etwas verworren diskutiert, deshalb will ich hier zusammenfassen: Die Meldebehörden dürfen personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Interessen weitergeben, das ist de facto so. Aus anderer Sicht betrachtet: Auskünfte zu solchen Zwecken dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen oder der Betroffenen weitergegeben werden. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Da brauchen wir das Gesagte dann auch nicht hier noch einmal anzusprechen. Wichtig ist, und darum geht es mir besonders: Der Änderungsantrag weicht von der Bundesgesetzgebung völlig ab. Nachdem wir eine Übergangsfrist von eindreiviertel Jahren haben, bitte ich, auch mit Sicht auf die Kommunen, dass wir einen unnötigen Verwaltungsapparat und damit ein Stück weit Personalbindung verhindern. Erste Rücksprachen mit Vertreterinnen und Vertretern der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern, AKDB, haben ergeben, dass die Erarbeitung der Software, die dafür notwendig wäre, die Installation und die flächendeckende Verbreitung mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen würden. Wenn jetzt Änderungen kommen und nach dem In-Kraft-Treten der bundesgesetzlichen Regelung noch weitere Änderungen kämen, dann hätten wir eine Verwirrung, auch in der Bevölkerung drau
ßen, die sehr unglücklich wäre. Ich will es jetzt bei diesen Ausführungen belassen. Ich bitte ganz herzlich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen.
Zum Ersten: Ich kann das nicht pauschal beantworten. Wenn sich irgendwelche Gruppierungen - Vereine, Verbände, Organisationen oder Firmen - Auskünfte erschleichen, wenn die das an irgendwelchen Dingen festmachen, dann muss das anschließend geprüft werden, da haben Sie recht. Da muss man der Sache mit entsprechenden Ergebnissen nachgehen. Zum Zweiten, was die zusätzlichen Kosten bei der Software betrifft: Die Software muss flächendeckend installiert werden. Dafür wird natürlich Personal gebunden, und somit folgen Kosten.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Politisch ist schon diskutiert worden. Ich bin froh und dankbar, dass es heute äußerst sachlich abgelaufen ist. Mir ist es wichtig, noch einige Dinge anzusprechen, die bereits ins Laufen gebracht worden sind.
Herr Kollege Thalhammer, Sie haben den sogenannten runden Tisch angesprochen. Den gibt es mehr oder weniger schon, nur nicht unter diesem Namen. Ich komme auf diese Thematik gleich noch zu sprechen.
Liebe Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben die Opferunterstützung angesprochen. Diesen Gedanken nehme ich gern auf. Es gibt ein Entschädigungsgesetz. Es gibt Nachsorgesituationen und -einrichtungen und vieles mehr. Ich brauche es hier und heute nicht anzusprechen; anlässlich des Berichts machen wir das sehr ausführlich.
Sie haben ebenfalls angesprochen, dass wir längst hätten reagieren müssen. Die Zahlen, die ich Ihnen anschließend nennen werde, machen deutlich, dass bei uns schon reagiert worden ist. Lieber Herr Kollege Schneider, Sie haben hier einige Zahlen aus Bayern angeführt. Einige lagen unter, andere über dem Bundesdurchschnitt. Deswegen spreche ich hier die offiziellen Zahlen der bundesweiten Statistik an. Schließlich müssen die aktuellen Zahlen diskutiert werden.
Dann haben Sie den Personalstand angesprochen. An dieser Stelle sage ich ein Stück weit mit Stolz, dass wir den höchsten Personalstand haben. Sie werden in keinem anderen Bundesland finden, was Bayern macht. Hier werden allein zwei Züge mit Konzepteinsätzen gefahren. Das ist mit ein Grund für den Erfolg. Die Häufigkeitszahlen machen auch deutlich, wie es mit der Sicherheit bei uns in Bayern steht: In München haben wir die Häufigkeitszahl 7.153. In Köln
die politische Führung der betreffenden Stelle können Sie letztlich selber beurteilen – beträgt die Häufigkeitszahl 14.590. Das ist das Doppelte. Wir können also auf unsere Zahl ein Stück weit stolz sein.
Natürlich sind die Wohnungseinbrüche eine riesige Herausforderung. Bundesweit hatten wir im Jahr 2012 144.000 Fälle. Dabei gab es eine Steigerung um 8,7 %. Für die Aufklärungsquote sind heute schon die unterschiedlichsten Zahlen genannt worden. Die Zahl von 15,7 % hat einen nach oben zeigenden Trend. Bei diesem Trend sind wir in Bayern dabei. In Bayern haben wir pro 100.000 Einwohner 45 Wohnungseinbrüche. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 176. Dies muss man wissen, wenn man über das Thema diskutiert.
Ich nenne noch einmal Zahlen aus Bayern, die uns veranlassen sollten, mehr zu tun, als bereits getan wird. Im Jahr 2012 hatten wir 5.700 Fälle. Dabei war ebenso wie beim Bund eine Steigerung zu verzeichnen, aber auf einem niedrigeren Sockel. Was die Aufklärungsquote betrifft, so haben Sie, lieber Herr Kollege Schneider, von 35 % gesprochen. Aber wir liegen bei 18,8 %. Sie haben wahrscheinlich eine Zahl aus einer anderen Statistik.
Die Wohnungseinbrüche berühren die Privatsphäre. Herr Kollege Thalhammer, Sie haben es angesprochen. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass wir dagegensteuern. Wohnungseinbrüche sind ein klassisches Massendelikt mit heterogenen Täterstrukturen. Deswegen ist die Verfolgung auch so schwierig. Es gibt vielfältigste Begehungsformen, und es gibt auch keine Eingrenzungsmöglichkeiten, wie es bei anderen Delikten wie Diebstählen, Banküberfällen oder ähnlichen kriminellen Handlungen der Fall ist. Deshalb sind lageangepasste und phänomenspezifische Bekämpfungsansätze notwendig.
Kollege Manfred Ländner hat gesagt, dass ich einige Präventionsmaßnahmen ansprechen werde. Es wurde hier schon erwähnt, dass Maßnahmen vermisst werden, die man eigentlich ergreifen will. Es gibt vielfältige Aktivitäten der bayerischen Polizei auf dem Gebiet der technischen Prävention, so zum Beispiel einen besseren Einbruchschutz. Herr Kollege Hanisch, Sie haben davon gesprochen, dass die Bauordnung in dem einen oder anderen Punkten geändert werden soll.
Wie kann man mit seinem eigenen Verhalten selber und persönlich ohne Förderprogramme und ähnlichem zur Prävention beitragen, um Einbrüche zu vermeiden? Dafür stehen unsere polizeilichen Beratungsstellen jedem Bürger zur Verfügung. Vielleicht
müssen wir etwas mehr Werbung machen. Das können wir ohne Weiteres als Hausaufgabe mitnehmen.
Wir arbeiten Hand in Hand mit weiteren Institutionen. Es gibt den sogenannten runden Tisch, Herr Kollege Thalhammer. Wir arbeiten zum Beispiel mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft oder der VdS Schadensverhütung GmbH zusammen. Darüber hinaus beteiligt sich Bayern an bundesweiten Kampagnen, zuletzt an der Präventionskampagne unter Federführung des Programms polizeiliche Kriminalitätsprävention.
Zur Bekämpfung mit repressiven Mitteln: Das Bayerische Landeskriminalamt hat eine Rahmenkonzeption zur Bekämpfung von Einbruchsserien erstellt. Durch die fundierte Lagedarstellung, Auswertung und Bewertung können Maßnahmen umgehend und individuell angepasst werden. Ein koordiniertes und täterorientiertes Vorgehen wird somit gewährleistet. Bei uns ist dieses Konzept besser als in anderen Ländern ausgereift.
In Ergänzung dazu gibt es detaillierte Bekämpfungskonzeptionen der einzelnen Polizeipräsidien, um regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können. Generell gewährleisten wir bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs neben einem strukturierten Informationsaustausch und einem individuellen, lageangepassten Einsatz operativer Maßnahmen auch eine hoch qualifizierte Tatortaufnahme, vor allen Dingen auch eine ausführliche Spurensicherung.
Die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen hat bei uns in Bayern eine ganz große Bedeutung. Ich will das hier noch einmal zum Ausdruck bringen. Wir haben diese Thematik auf der Innenministerkonferenz eingebracht, um Strategien nicht nur bayernweit, sondern bundesweit gemeinsam zu erarbeiten. Deshalb haben wir auch auf Bundesebene eine Bund-LänderGruppe unter Federführung des Bayerischen Landeskriminalamts eingesetzt. Es wurden Handlungsempfehlungen ausgegeben.
Mit allen Maßnahmen, die ich angesprochen habe, sind wir gut unterwegs. Das heißt aber nicht, dass wir alles getan haben. Wir erstellen diesen Bericht und diskutieren im Ausschuss darüber. Wenn es dann noch Maßnahmen gibt, die man verbessern kann, sind wir gern bereit, dies aufzunehmen. In diesem Sinne meine ich, dass man diesem Antrag sehr wohl optimistisch zustimmen kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur noch drei Punkte kurz ansprechen. Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben es deutlich gesagt: Informationsrechte sind eine Selbstverständlichkeit. Auch für uns sind sie eine Selbstverständlichkeit. Sie sind verfassungsrechtlich geregelt und bis ins kleinste Detail ausgestaltet. Ich will nur einige Beispiele nennen: Es gibt ein Umweltinformationsgesetz und ein Verbraucherinformationsgesetz. In der Gemeindeordnung ist geregelt, dass die Gemeindebürger in sämtliche Niederschriften Einblick erhalten. Beteiligte an Verwaltungsverfahren haben Akteneinsichtsrechte. Viele weitere Informationsrechte könnte ich nennen. Ich brauche es an dieser Stelle nicht zu tun. Ich habe diese Beispiele nur genannt, denn wenn man diese Diskussion verfolgt, könnte man meinen, bei uns sei alles abgeschlossen, versiegelt und geheim und man habe nirgendwo Einsicht. So ist es nicht.
Ein weiterer Punkt. Herr Kollege Streibl, Sie haben den Wertewandel und die Demografie angesprochen. Beides mit dem Informationsfreiheitsgesetz in Verbindung zu bringen, ist schon etwas schwierig.
Das größte Problem liegt für mich auf kommunaler Ebene, und damit will ich den Kollegen Arnold ansprechen. Wenn Informationsrechte eingefordert werden, dann geschieht dies von den Bürgern vor Ort auf kommunaler Ebene. Von 2.400 Kommunen sehen 51 Handlungsbedarf und haben deshalb Regelungen erlassen. Das macht doch deutlich, dass die Informationsfreiheit schlicht und ergreifend funktioniert. Als Staatssekretär im Innenministerium habe ich auch für die Kommunen zu sprechen und bitte deshalb ganz herzlich darum: Lasst uns die Kommunen nicht überstrapazieren. Sie können mit dieser riesigen Bürokratie nicht umgehen. Das kann man vor Ort nicht mehr lösen. Das ist meine ganz große Bitte.
Ein letzter Punkt, Kollegin Petra Guttenberger hat ihn schon angesprochen: Die Präsidien des Bayerischen Gemeindetags, des Städtetags und des Landkreistags sind doch nicht nur von der CSU und der FDP besetzt. Sie sind von allen Parteien besetzt.
- Damit haben Sie jetzt recht. Aber Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag sagen: Nein, lasst die Finger davon. Das muss doch auch für uns im Landtag ein Zeichen sein. Aus diesen genannten Gründen bitte ich ganz herzlich, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich nur drei Sätze sagen. Die Gesetzesänderung ist schlichtweg überflüssig. Dies will ich mit wenigen Zahlen belegen. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist, dass auch Baugenossenschaften gefördert werden können. Im Jahr 2012 wurden 100 Wohnungen von Baugenossenschaften mit annähernd zehn Millionen Euro gefördert, und zwar aus dem bayerischen Wohnungsbauprogramm. Fast 300 Wohnungen wurden aufgrund des bayerischen Modernisierungsprogramms mit 14 Millionen Euro gefördert.
Jetzt muss hier einmal jemand erklären, was wir mit der Gesetzesänderung noch bewegen können.
Ich halte die Änderung schließlich für völlig überflüssig. – Ich weiß nicht, was das mit Wertschätzung zu tun hat. – Man braucht keine Gesetzesänderungen für Dinge, die schon geregelt sind. Das wollte ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes soll den Gemeinden künftig Investitionen in ihre Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erleichtern. Es geht, um es einfach auszudrücken, um eine Abschreibungsmöglichkeit, die es bisher nicht gegeben hat.
Den Kommunen wird durch diese Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet, künftig bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren für ihre insbesondere leitungsgebundenen Einrichtungen nicht mehr nur wie bisher von Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern auch − das ist das Wesentliche, verehrte Kolleginnen und Kollegen − von Wiederbeschaffungszeitwerten abschreiben zu dürfen. Die Kommunen können künftig wählen − es ist nicht festgeschrieben −, ob sie bei
der Gebührenbemessung die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigen oder den Neuwert einer vergleichbaren Anlage ansetzen. Damit können die Gemeinden Reserven bilden.
Nach geltender Rechtslage können die Träger bei der Gebührenfinanzierung nur in eingeschränktem Maße Geldmittel für künftige Sanierungen ansparen. Das ist eigentlich in der Praxis fast nicht möglich. Viele Kommunen stehen in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen in Bezug auf Sanierungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, indem wir die Handlungsspielräume der Träger erweitern, kann bei der künftigen Investition zugunsten der Abgabepflichtigen ein sprunghaftes − das sind diese Turbulenzen − Ansteigen der Gebührensätze vermieden werden. Das Gebührenaufkommen kann durch diese Möglichkeit ein Stück weit verstetigt werden.
Letztlich soll durch die kontinuierliche und zweckgebundene Ansparung von Geldreserven auch ein verstärkter Anreiz dafür geschaffen werden, dass die Kommunen erforderliche Maßnahmen nicht auf unbestimmte Zeit hinausschieben, sondern zur richtigen Zeit, dann, wenn es eben nötig ist, investieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben zugestimmt. Das ist uns ganz besonders wichtig. Sie haben das Projekt sogar unterstützt, zumal die Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte in neun Bundesländern bereits gesetzlich zugelassen ist; das haben wir geprüft. Es hat über längere Zeit Diskussionen mit den Spitzenverbänden über verschiedene Lösungsansätze gegeben. Die Spitzenverbände haben also zugestimmt.
Wir werden die kommunalen Spitzenverbände auch zukünftig bei den Vollzugsverordnungen mit einbinden. Durch die Zweckbindung der angesparten Mittel und dadurch, dass die Rückstellungen nicht unbegrenzt gebildet werden können, ist sichergestellt, dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten wird. Das ist ein sehr wichtiger Faktor, sodass die Kommunen letztlich in Schranken gehalten werden und die Befürchtung einiger Kolleginnen und Kollegen ausgeräumt ist.
Wir meinen, wir schaffen damit eine Situation, die sich für die Kommunen ausgezeichnet auswirkt, die, um es auf den Punkt zu bringen, die Gebühren verstetigt und den Anreiz für Investitionen steigert. Ich bitte, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viel Aufregung, liebe Frau Kamm. Sie haben die leer stehenden gewerblichen Flächen angesprochen. Ich könnte jetzt wieder die Grundsatzdebatte eröffnen und sagen, wir reden auch über Verdichtungen, die nicht stattfinden. Wir könnten über Baulandausweisungen reden. Wir sind in vielen Bereichen gemeinschaftlich unterwegs. Uns unterscheidet aber eine Sache ganz besonders. Lieber Herr Wörner, Sie haben angesprochen, wir könnten hier und
dort Details regeln. Dass wir da nicht auf eine Ebene kommen, hat seinen Grund darin, dass wir das Eigentum ein Stück weit respektieren. Das unterscheidet uns an dieser Stelle elementar. Da brauchen wir keine Details anzusprechen. Das ist Fakt, Sie wissen das so gut wie wir.
- Sie haben halt schon lange hier nicht mehr geredet. Wahrscheinlich deshalb.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir tun gerade so, als ob wir mit diesem Gesetz ein stumpfes Schwert in der Hand hätten. Ich habe mich noch einmal gemeldet, um deutlich zu machen, dass dieses Gesetz Grundlagen für die Kommunen liefert, um handlungsfähig zu sein. Wir haben vom 01.01.2009 bis zum 30.09.2012 letztendlich 628 Zweckentfremdungen in München beendet. Das bedeutet im Ergebnis 47.000 qm Wohnfläche. Tun wir doch bitte nicht so, als ob man mit diesem Gesetz nichts machen könnte, als ob das kein Werkzeug wäre. Es ist ein ganz tolles und ausgezeichnetes Werkzeug.
Liebe Frau Kamm, wenn Sie sagen, die Wohnungspolitik des Freistaats Bayern sei unglücklich und letztlich an der Misere in München schuld, meine ich, dass man doch vorher überlegen sollte, was man hier zum Ausdruck bringt. Wenn man ein Programm hat und im Jahr 6.000 oder 7.000 Wohnungen schaffen will, aber nur einen Bruchteil davon erreicht und sich das über Jahre hinweg aufsummiert, dann können wir uns vorstellen, warum wir diese Debatte hier führen. Das ist unsäglich. Bei der Erarbeitung dieses Gesetzes ist die Praxis berücksichtigt worden. Wir haben bei Vermietern und auch bei Mietern Erkundigungen eingeholt. Wir haben die Landeshauptstadt München in die Diskussion eingebunden und haben diesen Gesetzestext erarbeitet. Es ist ein guter Text. Es ist ein gutes Werkzeug für die Kommunen. Ich bitte ganz herzlich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In kommunalpolitischen Gremien ist es schier unmöglich, dass man über vier Punkte gleichzeitig substanziell spricht und diskutiert, so wie hier erstens über die Änderung der Bayerischen Bauordnung und über Abstandsflächen für nachträglich aufzubringende Wärmedämmung, zweitens über Stellplätze für Fahrräder und Ähnliches, drittens über den sparsamen Umgang mit Boden, Wasser, Energie und so weiter und viertens über die Vermeidung von Bauabfällen und die Verwendung von Bodenaushub.
Wir diskutieren hier über Steuererleichterungen, Steuerveränderungen und vieles andere. Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet; aber es geht hier um die vier Bereiche, die ich gerade angesprochen habe. Da will ich den Kolleginnen und Kollegen, die nicht ganz so tief in der Materie stecken, sagen; es ist eigentlich ganz einfach. Die Problematik der Abstandsflächen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung wurde bereits im Jahr 2011 geregelt. Hier ist kein unklarer Fall, kein gerichtliches Verfahren anhängig. § 248 BauGB und die Möglichkeit, eine Abweichung zu genehmigen, regeln das. Wenn es letztlich noch Schwierigkeiten gäbe, dann könnten wir das im Rahmen von Ausnahmeregelungen direkt über die Landratsämter regeln. Eine Änderung der Bayerischen Bauordnung ist also vollkommen überflüssig.
Auch was Stellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches angeht, bitte ich, kein allzu großes Fass aufzumachen. Jede Kommune kann das selbst in eigener Hoheit regeln. Wir sind der Meinung, die Gemeinde ist näher am Menschen und am Bedarf. Deshalb soll das auch diese politische Ebene regeln. Der sparsame Umgang mit Boden, Wasser und Energie ist im Wasserhaushaltsgesetz, im BauGB und in der Energieeinsparverordnung bereits geregelt.
Gleiches gilt für die Vermeidung von Bauabfällen. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im BauGB ist dies alles zu finden. Hier eine Änderung anzustreben, wäre vollkommen überflüssig. Deshalb bitte ich, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, diesen Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns ein Anliegen, uns ganz herzlich für die fast einhellige Diskussion zu bedanken. Die politischen Parteien sind sich einig − in diesem Fall außer den FREIEN WÄHLERN -, an einem Strang zu ziehen. Das ist am 10. Februar 2011 fundamentiert worden. Das war ein einstimmiger Beschluss, wonach wir das Verbotsverfahren gemeinschaftlich tragen und weiterentwickeln.
Ich meine, gerade in der jetzigen Phase sind Diskussionen und Turbulenzen in der Öffentlichkeit hinder
lich und sogar störend. Wer zwei Schritte auf einmal tut, steht in der Gefahr zu stolpern. Deshalb lassen Sie uns doch gemeinschaftlich den Verbotsprozess weiterentwickeln. Er ist bundesweit auf die Reihe gebracht. Die Ministerpräsidenten haben sich dafür ausgesprochen, und auch im Bundesrat ist es beschlossen worden. Das ist ein ausgezeichneter Weg.
Ich kann an dieser Stelle wirklich nur an Sie appellieren: Ziehen Sie den Antrag zurück. Denn jetzt eine Verfassungsänderung anzustreben, hat ebenso hohe Hürden wie ein Verbotsverfahren. Sie können doch nicht erwarten, dass man hier leicht eine Lösung mit Parteienfinanzierungen und ähnlichen Hürden herbeiführen könnte. Wenn wir all die Hürden und Schwellen, die auf dem Weg bis zum Erfolg liegen, betrachten, dann müssen wir erkennen, dass der einzige richtige Weg darin besteht, gemeinschaftlich an dem Verbotsverfahren zu arbeiten. Hierum bitte ich ganz herzlich.
Vielleicht überlegen sich die FREIEN WÄHLER das noch einmal. Denn wenn das Verbotsverfahren scheitert, sollten wir − das ist meine große Bitte − gemeinschaftlich überlegen, wie wir die bestehende Situation meistern.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Kamm, wir sind sicherlich nicht immer einer Meinung. Ihre letzten Sätze kann ich jedoch unterstützen. Sie fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, diesen Aufruf zu unterschreiben. Dagegen haben wir nichts, ganz im Gegenteil. Wir sind froh, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen und sich engagieren.
Ich möchte die letzte Frage, die Sie gestellt haben, beantworten. Sie haben gefragt: Warum beschäftigt sich Brüssel mit diesem Thema? Zwischenzeitlich dürfte klar geworden sein, dass die EU nicht nur aus der Bundesrepublik Deutschland besteht und dass innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedstaaten absolut unterschiedliche Systeme und Konstruktionen bestehen. Schließlich und endlich sind die Bedürfnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten wesentlich größer, Aufgaben zu privatisieren, als bei uns. Wir haben eine andere Situation, eine andere Verantwortung und andere Erfahrungen. Deshalb wird das bei uns nicht gefordert.
In Ihren letzten Sätzen haben Sie gefragt: Was wurde denn getan? Wir haben das Thema bereits im Bundesrat mit entsprechenden Anträgen eingebracht. Den Kommissar Barnier haben wir bereits zweimal
angeschrieben. Auf das Echo warten wir noch, wir werden dann darauf reagieren. So viel zu Ihrer Frage.
Von dem einen oder anderen Redner wurde bereits Richtiges zum Ausdruck gebracht. Aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung heraus will ich nur nochmals zum Ausdruck bringen, dass die Grundlage der Wasserversorgung, die in kommunaler Hand liegt − die entsprechenden Zweckverbände sind zu 95 % mit kommunalpolitischen Mandatsträgern besetzt -, die Bürgermitbestimmung ist. Das wirkt sich letztlich auch auf die Qualität und ein Stück weit auf die Stabilisierung des Preises aus bis hin zur Ausweisung und Qualität der einzelnen Wassergebiete; ferner auf deren Organisation und Management bis hin zur Entschädigungszahlung für die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe und vieles Weitere. Ich will es auf den Punkt bringen: Die kommunale Mitbestimmung und die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger wird bei keinem anderen System so gelebt, wie das bei den in Bayern üblichen kommunalen Wasserversorgern der Fall ist.
Ich will deshalb mit Leidenschaft dafür werben, dem Antrag der CSU zuzustimmen. Zwischenzeitlich hat sich auch in Bezug auf den Antrag der FREIEN WÄHLER eine Einigung ergeben. Auch der SPD-Antrag enthält viele Punkte, denen man zustimmen könnte. Ich will das freimütig sagen. Allerdings bitte ich zu unterscheiden, dass wir einzig und allein über die Wasserversorgung und nicht über die allgemeine Daseinsvorsorge reden; denn bei der allgemeinen Daseinsvorsorge gilt es, das Blatt wesentlich zu vergrößern und wesentlich mehr Themen zu diskutieren. Viele dieser Themen sind in diesem Antrag noch nicht enthalten. Deshalb bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.
In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte, wie gesagt, den beiden Anträgen zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf betrifft den Erlass von Parkanlagenverordnungen für staatliche Parkanlagen. Die derzeitige Verordnungsermächtigung für das Finanzministerium soll beibehal
ten werden, bis belastbare Vollzugserfahrungen vorliegen.
Wie Sie wissen, enthält das Landesstraf- und Verordnungsgesetz seit dem 1. August 2008 eine Ermächtigung für das Finanzministerium, Verordnungen für die Benutzung der staatlichen Parkanlagen zu erlassen. Das Finanzministerium kann diese Ermächtigung durch Delegationsverordnung auf die Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen übertragen. Die Verordnungsermächtigung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz tritt Ende dieses Jahres außer Kraft. Mit der Befristung sollte gewährleistet werden, dass auf der Grundlage der gemachten Vollzugserfahrungen mit Parkanlagenverordnungen über den langfristigen Fortbestand der Regelung entschieden werden kann. Bislang liegen jedoch keine ausreichenden Vollzugserfahrungen vor. Die Delegationsverordnung des Finanzministeriums ist am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten, die Verordnung der Schlösserverwaltung über die staatliche Parkanlage Hofgarten Bayreuth am 15. April 2012. Belastbare Aussagen über Vollzugserfahrungen werden somit bis zum Jahresende schlicht und ergreifend nicht möglich sein. Daher soll die Geltungsdauer der Verordnungsermächtigung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz bis Ende 2014 verlängert werden. Dann kann, so meinen wir, die endgültige Entscheidung über ihren Fortbestand getroffen werden.
Ich will es nicht verlängern und bitte Sie um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist gesagt worden. Ich will nur noch in den Mittelpunkt rücken, dass vom Grundsatz her beide Gesetzentwürfe ähnlich sind, denn sie sehen beide die Anhebung des Bußgeldrahmens auf 50.000 Euro vor. Hervorzuheben ist: Der Antrag der SPD-Fraktion geht darüber hinaus, denn mit den vorgeschlagenen Änderungen bei Artikel 12 sollen alle in Artikel 12 aufgezählten Ordnungswidrigkeiten bereits bei Fahrlässigkeit greifen. Das ist schon deshalb abzulehnen, weil die Abgrenzung von redaktionellen Inhalten und Reklame nicht immer eindeutig ist, sodass die Verantwortlichen zur Vermeidung der Begehung einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit stets auf den Rat eines Rechtsanwaltes angewiesen wären. Wir müssen uns einmal diesen Aufwand vorstellen.
Doch auch die Erhöhung - vom Grundsatz her ist das richtig - des Bußgeldrahmens auf 50.000 Euro ist abzulehnen. Wie dem Landtag bereits berichtet wurde das ist schon angesprochen worden - steht beim presserechtlichen Trennungsgebot der Verwaltungsvollzug durch die Kreisverwaltungsbehörden nicht im Vordergrund. So wurden seit dem Jahr 2000 in ganz Bayern nur vier Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei nur in einem Fall ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt wurde. Man sieht an dieser Häufigkeit letztendlich die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung. Ich bitte, diese Entwürfe abzulehnen.
Liebe Frau Kollegin Gote, ich habe in Ihrem Beitrag jetzt keine Frage erkennen können. Eines muss dabei aber auch zum Ausdruck gebracht werden: Wenn Sie in dieser Frage andere Länder betrachten, sehen Sie, dass dort die Häufigkeitszahlen ähnlich sind wie in Bayern. Auch diese Zahlen machen deutlich, dass eine Änderung nicht nötig ist. Wenn Sie eine Änderung für richtig und wichtig erachten, stimmen Sie entsprechend ab. Wir bitten um Ablehnung der Entwürfe.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur ganz kurz einige Punkte klarstellen. Liebe Frau Kollegin Kamm, zunächst einmal muss ich sagen, dass keine politische Gruppierung bei diesem
Thema ignorant war, sondern alle haben sachlich diskutiert. Das sollten wir feststellen.
Zweitens hat Herr Kollege Dr. Bernhard nicht gesagt, dass die Bayerische Bauordnung nur sicherheitsrechtliche Regelungen enthält. Das haben Sie missverstanden. Das hat Kollege Bernhard so nicht zum Ausdruck gebracht.
Es ist hier viel geredet worden. Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass die Probleme gelöst sind, liebe Frau Kollegin Kamm. Über die Stellplätze für Fahrräder brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Jeder Kommune ist es jetzt schon möglich, für Fahrradstellplätze Regelungen zu schaffen. Wenn in Ihrer Heimatstadt oder Ihrer Heimatgemeinde das Abstellen von Fahrrädern unschöne Züge annimmt, kann die Kommune jetzt schon handeln. Dafür brauchen wir keine Änderungen am Gesetz.
Die Forderung nach einem sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie ist im Ansatz richtig und kann voll und ganz unterstützt werden. Ihrem Antrag kann man aber nicht zustimmen, weil er nicht präzise genug ist. Es wird nichts darüber ausgesagt, wo, wie und wann gespart werden kann. Formulieren Sie das bitte im Detail.
Zum Dritten. Die Vermeidung und Verwertung von Bauabfällen und Bodenaushub sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Baugesetzbuch geregelt.
Als nächsten Punkt haben Sie die Abstandsflächen angesprochen. Darüber haben wir im letzten Jahr diskutiert. Den Kollegen Wörner kann ich jetzt nicht sehen, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten. Zurzeit sind keine Probleme bekannt. Anhängig sind noch zivilgerichtliche Verfahren. Deswegen wurde das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Hinblick auf das nachträgliche Anbringen von Wärmedämmung geändert. Seit dieses Gesetz besteht, hat sich die Situation entschärft. Jetzt gibt es keine größeren Probleme mehr. Auch dafür brauchen wir keine Änderung.
Zuletzt haben Sie noch die Anordnung und Gestaltung von Gebäuden angesprochen. Das ist Planungsrecht. In das Planungsrecht sollten wir als Staat nicht eingreifen. Auch die Verwendung der Stellplatzablöse ist bereits geregelt. Ich will nicht näher darauf eingehen. Eine geringere Anzahl von Stellplätzen bei Wohnungen mit weniger Autos ist jetzt schon möglich. Der achte Punkt waren Satzungsermächtigungen. Dazu sollten die Regelungen in einem Gesetzentwurf präzisiert werden. Das ist hier nicht der Fall.
Aufgrund dieser Aussagen, die ich noch einmal so scharf formulieren wollte, kann diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, die Redezeit ist knapp, aber ich komme nicht umhin, doch noch einige Sätze zu verwenden, um diese Unsinnigkeiten, die teilweise ausgesprochen worden sind, gerade zu rücken.
Einerseits bin ich erfreut darüber, dass ich eine solche Sitzung erleben kann. Ich habe es gerade für mich gedacht, sie hat Ähnlichkeit, nein, sie ist fast das Gleiche wie die Kultsendung im Fernsehen "Fasching in Franken", allerdings mit einem Unterschied:
Beckstein erkennt man hier sofort.
Meine Damen und Herren, andererseits -
Ich habe bei Ihnen auch nicht dazwischengeredet, darum erwarte ich die gleiche Aufmerksamkeit, Frau Kollegin. Andererseits bin ich entsetzt darüber, wie man mit dem Thema innere Sicherheit auf der linken Seite des Hauses umgeht. Sie betreiben damit Klamauk und veranstalten weiß Gott welche Orgien. Das empfinde ich als unverschämt.
Es gibt 350.000 freiwillige Feuerwehrdienstleistende.
Nein, am Schluss. Es gibt 350.000 freiwillige und ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende. Es gibt die vielen freiwillig Dienstleistenden in den sogenannten Blaulichtorganisationen. Diese Leute halten die innere Sicherheit im Freistaat Bayern aufrecht. Alle rufen händeringend nach einem besseren Werkzeug. Hier wird daher nichts anderes als billiger populistischer Wahlkampf betrieben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn ich höre, dass dieses Thema mit "Pleiten, Pech und Pannen" betitelt wird, muss ich sagen, die betreffenden Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen sind noch nicht lange genug im Parlament. Wenn sie aber lange genug hier sind, muss ich sagen, sie haben in den einzelnen Sitzungen bei den einzelnen Berichten leider Gottes nicht zugehört. Manfred Ländner hat es hier schon deutlich gemacht.
Es wird über die Zeitschiene geredet. Es ist eine Lüge und eine Frechheit, wenn Sie sagen, Bayern wollte bereits bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 digital funken. Das ist faktisch nicht richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. 2005 wurde der Digitalfunk von Innenminister Schily gekippt. 2006 wurde das unter Innenminister Schäuble im November abgeschlossen. 2007 haben wir mit nicht verwendbaren Konzepten erste Überlegungen angestellt und uns dann auf den Weg gemacht, um den Digitalfunk landesweit umzusetzen. Daher können Sie nicht sagen, bei der Weltmeisterschaft hätten wir digital funken wollen. Erzählen Sie bitte keinen Unsinn.
Meine Damen und Herren, des Weiteren sind Sie fachlich absolut inkompetent. Sagen Sie mir doch einmal, was wir mit dem digitalen Funksystem erreichen wollten. Das ist doch erst jetzt geklärt worden. Deshalb ist die Kostenkalkulation aus dem Jahr 2007 erst 2009 ausgearbeitet und vorgelegt worden. Es wurde und wird in keinem anderen Land digital alarmiert.
- Liebe Frau Kollegin Stamm, ich bitte auch um etwas Aufmerksamkeit, ich habe vorhin auch nicht reingebrüllt.
In keinem anderen Land wird mit dem digitalen Funksystem alarmiert. In keinem anderen Land können die nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in das Konzept sofort aufgenommen werden. Das muss meiner Meinung nach berücksichtigt werden. Bei Ihrer Diskussion findet dies keinen Platz, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ständig wird in den Mund genommen, dass die Kosten fortliefen. Überall wird verkündet - ich habe das gelesen -, dass es um 1,5 Milliarden Euro ginge. Das ist schlichtweg falsch. Wir hatten vom Bund die Zahl 750 Millionen Euro. Aufgrund der Konzeption, die ich gerade erklärt habe, haben wir im Jahr 2009 eine Abschätzung mit 920 Millionen Euro vorgelegt. Das ist der Basiswert. Davon ausgehend sind wir bei 1,07 Milliarden Euro. Wenn Sie das umrechnen - sofern Sie es können -, bedeutet das im investiven Bereich eine Steigerung um 5 % und bei den Unterhalts- und Betriebskosten um 8 %.
Wenn Sie das mit anderen Großprojekten vergleichen, sehen Sie: Wir sind hier nicht aus dem Rahmen. Wir sind zwar nicht glücklich, wir liegen aber noch im Rahmen. Sie sprechen von einem Fortlaufen der Kosten. Das ist schlichtweg falsch und eine unglaubliche Verleumdung. Das ist eine Beleidigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Lieber Herr Güller, die politische Leitung steht hier mit erhobenem Kopf.
Herr Kollege Güller, wenn Sie die Lage richtig einschätzen wollten, würden Sie sich die Zeit nehmen und einen Vergleich zu allen anderen Bundesländern ziehen. Bayern ist das einzige Land, das die Nutzungskosten bis ins Jahr 2021 hochrechnet. In den Ländern, in denen Sie an der Spitze stehen, sind Ihnen die Kosten für die Zukunft vollkommen egal. Das sieht man an den Bilanzen der einzelnen Länder. Wir in Bayern haben eine ordentliche Sicht auf die Finanzen und rechnen deshalb hoch. Wir geben diese Kosten entsprechend an.
Sie sagen, wir wären viel zu spät dran. Ich sage es ein zweites Mal: Schauen Sie sich in anderen Län
dern um. Dort gibt es einen Rollout, einen Plan, mit dem dieses Projekt in der Bundesrepublik Deutschland ausgebreitet wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hängen bei diesem Plan nicht einmal um einen Hauch nach. Sie haben behauptet, in München werde nicht flächendeckend gefunkt. Ich weiß nicht, wer Ihnen diesen Unsinn mitgeteilt hat. Wir funken in München, im Korridor bis zum Flughafen, flächendeckend. Unsere Aussage gilt: Wir steigen in den erweiterten Probebetrieb in Mittelfranken ein. Danach werden Oberbayern Nord und Unterfranken folgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden Bayern komplett aufrollen.
Im Jahr 2014 werden wir im überwiegenden Teil Bayerns funkfähig sein. Es kann sein, dass es bis zum Jahr 2015 noch einige Nachläufer geben wird. Liebe Damen und Herren, Sie haben vorhin süffisant gesagt, dass Ihnen die topografische Situation Bayerns bekannt sei. Diese topografischen Herausforderungen führen natürlich zu einem großen Kostenproblem. Wir wollen uns deshalb Funkmast für Funkmast weiterentwickeln, sodass auf uns keine zusätzlichen Kosten zukommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden bald mit dem digitalen Funksystem in Bayern eine Flächenabdeckung von 97 % haben. Das ist in keinem anderen Land gegeben. Das sollten Sie bei der Bewertung berücksichtigen. Wir sind im Hinblick auf den Kostenaufwand, auf die Investitionen und auf die Nutzung auf dem richtigen Weg.
Ein letztes Thema: Die Kommunen müssen bei der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden. Ich glaube nicht, dass wir fairer mit den Kommunen umgehen können. Wir haben die kommunalen Spitzenverbände beim ersten Kompromiss beteiligt. Wir haben sie auch jetzt wieder beteiligt, inklusive der Fachorganisationen und der Kassen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dieses Thema noch in ihren Gremien besprechen. Wir haben bis jetzt grünes Licht und keine Meldung, dass sie die Regelung nicht akzeptieren werden. Der Kompromiss wird also nicht angetastet. Wir übernehmen die Nutzungskosten bis zur integrierten Leitstelle. Diese Voraussetzungen können Sie in keinem anderen Bundesland finden. Mit dieser Abwicklung dieses gesamten Projekts sind wir im Hinblick auf die Kosten, im Hinblick auf die Termine und auch organisatorisch im Rahmen.
Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen: Warum hat die CSU einen Antrag nachgezogen? Ganz einfach: In Ihrem Antrag werden Forderungen ausgesprochen, die schlichtweg falsch sind. Das gilt auch für den Antrag der FREIEN WÄHLER. Das war für uns der Grund, warum wir gesagt haben: Wir scheuen keinen Bericht im Ausschuss. Deshalb haben wir einen Antrag nachgereicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Kollege Pohl, das ändert nichts an der Kostensteigerung. Ich habe die Prozentzahl nicht addiert. Ich habe gesagt, dass es bei der Investition eine Steigerung um 5 % und bei den Betriebskosten eine Steigerung um 8 % geben wird. Bei der Organisation des Projektes habe ich inklusive unseres Anteils in Berlin die restlichen Prozent als 16 % bezeichnet. Ich habe nichts unter den Tisch fallen lassen.
Sie haben von einem Schneckenrennen gesprochen. Das grenzt wiederum fast an eine Unverschämtheit. Bevor Sie Bayern Vorwürfe machen, sehen Sie sich bitte an, wie dieses Projekt in anderen Ländern umgesetzt wird.
Wir sind, seit ich dabei bin, bei diesem Projekt im Umsetzungsplan. Sie dürfen deshalb die Menschen nicht verrückt machen und behaupten, dass wir hier hintendran seien. Herr Pohl, das stimmt nicht. Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Liebe Frau Kollegin Kamm, Letztes zuerst: Wenn ein Minister verhindert ist, vertritt ihn der Staatssekretär. So einfach ist das.
Ich wiederhole es gerne wieder, auch wenn Sie es noch so oft sagen. Die Steigerung der Investitionskosten beträgt 5 %. Die anderen Länder geben die Betriebskosten nirgendwo an. Die lassen das einfach laufen. Sehen Sie sich die Kosten derjenigen Länder an, in denen Sie die Regierungsverantwortung tragen.
Wir rechnen bis zum Jahre 2021 hoch. Wenn man uns das vorwirft, ist das eben so. Ich kann das nicht verstehen. Ich meine, wir gehen auf jeden Fall den richtigen Weg.
Deshalb lasse ich mir diese Zahl nicht nehmen.
Ich weiß nicht, wo Sie das Jahr 2010 hernehmen. Die Staatsregierung hat niemals gesagt, dass dieses Projekt im Jahre 2010 abgeschlossen werden soll.
Das ist von mir niemals geäußert worden, liebe Frau Kamm. Die Konzepte waren noch nicht fertiggestellt. Ich weiß nicht, wo Sie das herhaben. Haben Sie das in der Zeitung gelesen?
Das ist wie im richtigen Leben. Führt der Staat mit eigenem Personal die Verwaltungsarbeiten aus, wird kritisiert, dass die freie Wirtschaft dies alles billiger und schneller macht. Vergibt der Freistaat Bayern, wie in diesem Fall, die Arbeit an Außenstehende, wird kritisiert, dass das falsch gemacht wird.
Überprüft der Freistaat selber, wird uns vorgeworfen, wir deckten alles zu. Prüfen Auswärtige, ist dies wieder falsch. Was ist letztlich eigentlich richtig?
Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich möchte ein weiteres Beispiel nennen. Ich habe im Interview mit der "Süddeutsche Zeitung" auf die Frage, was wir gedenken, mit den Anregungen des Rechnungshofes zu tun, gesagt: Selbstverständlich nehmen wir die Anregungen des Rechnungshofes ernst. Selbstverständlich befassen wir uns mit diesem Thema.
Was falsch ist, werden wir richten. Wenn nichts falsch ist, werden wir nichts richten müssen. So einfach ist das.
Gespräche und Antworten sind dafür da, deutlich zu machen, warum sich ein Projekt in diese oder jene Richtung entwickelt hat. Liebe Frau Kollegin, ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg. Wir nehmen den Obersten Rechnungshof uneingeschränkt ernst und werden die Themen miteinander besprechen.
Im Übrigen werden wir im Ausschuss detailliert berichten. Wenn Sie danach immer noch Fragen haben, können wir das gerne bei passender Gelegenheit in der Plenarsitzung behandeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles Kluge ist von allen politischen Parteien und Gruppierungen gesagt worden. Ich will es zusammenfassen und die Debatte mit drei Punkten beenden: Erstens. Ich sage es ganz einfach: Die Absenkung der Quoren in der beantragten Form ist verfassungswidrig. Wir brauchen darüber nicht weiter zu reden, wir brauchen auch keine klugen Sprüche mehr. Es ist so.
Zweitens. Volksbegehren und Volksentscheide über den Staatshaushalt sind verfassungswidrig.
Drittens. Dass der Landtag vollkommen voraussetzungsfrei und ohne thematische Eingrenzung Volksentscheide organisiert und durchführt, ist eine völlig unglaubliche Vorstellung. Kollege Bausback und Kollege Schindler haben bereits darauf hingewiesen. Ein Wegschieben der Verantwortung der Parlamentarier wäre unglaublich. Das dürfen wir diesem Freistaat Bayern nicht antun.
Diese drei Punkte alleine sind maßgebend und reichen dafür aus, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Deshalb bitte ich um Ablehnung
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Ich kann vieles von dem, was hier gesprochen worden ist, unterstreichen. Ich muss allerdings auch ein Stück weit Kritik üben, und dann will ich mich ganz herzlich bedanken.
Liebe Frau Kollegin Aures, zu Ihnen gleich am Anfang: Die SPD hat die Feuerwehren entdeckt. Herzlichen Dank dafür! Ich meine, das ist einen großen Applaus wert.
Mir ist das deshalb wichtig, weil Sie hier ein Schauspiel in höchster Vollendung aufgeführt haben. Seit zehn Tagen kennen die Kolleginnen und Kollegen von
der SPD-Fraktion die Freiwilligen Feuerwehren. Sie laden sie zu einem großen Empfang ein und meinen, damit sei alles geregelt und alle seien glücklich.
Liebe Frau Kollegin, ich will Ihnen an dieser Stelle mit auf den Weg geben, dass bei uns in Bayern schon vor Jahren und Jahrzehnten die Strukturen geschaffen worden sind, in denen sich das Ehrenamt entwickeln kann. Die Fundamente sind längst gebaut. Es gibt kein anderes Bundesland, das eine so breit aufgestellte Feuerwehr hat. Darauf sind wir stolz, und darüber sind wir glücklich. 350.000 Menschen engagieren sich in der Freiwilligen Feuerwehr.
Wir sind auch hier im Haus oft dafür gescholten worden, dass wir die Feuerwehrförderung auf die gesamte Landesfläche erstreckt haben. Unsere Förderung war eine der Voraussetzungen dafür, dass diese Strukturen überhaupt aufgebaut werden konnten. Das alles muss gemanagt und organisiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich brauche nicht alles zu wiederholen. Nur so viel: Sicherheit ist ein Stück weit ein Lebensgefühl. Innere Sicherheit ist bei uns in Bayern oberstes Gebot. Nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch ein hoher Grad an innerer Sicherheit sorgt dafür, dass es Zuzug nach Bayern gibt. Politische Veränderungen wie die auf der EU-Ebene geplanten - das wirkt sich über die Bundesebene bis auf die Landesebene aus - zerstören schlicht und ergreifend das Ehrenamt. Das darf nicht passieren. Die Fakten sind schon angesprochen worden.
Ich will nunmehr zum Dankeschön kommen. Ich danke dafür, dass parteiübergreifend gesagt wird: Jawohl, wir wollen dieses Gegensteuern unterstützen. Die SPD selbst hat auch noch einen Antrag eingereicht. Vielleicht ist es nicht unbedingt üblich, heute mache ich das aber an dieser Stelle: Ich werbe nicht nur um Zustimmung zum Antrag der CSU- und der FDP-Fraktion, sondern ich werbe auch um Zustimmung zum SPD-Antrag.
Ich meine, wir sind gemeinschaftlich in die richtige Richtung unterwegs.
Last but not least, liebe Frau Kollegin Aures, will ich mich natürlich auch noch dafür bedanken, dass Sie das ist auch nicht unbedingt üblich - die Stellenbesetzungen unseres Hauses so lobend erwähnen. Ich meine - das haben wir jetzt zum Ausdruck gebracht -, mit Frau Fuchs ist die Stelle ausgezeichnet besetzt. Herzlichen Dank, dass Sie das so lobend erwähnt
haben. In diesem Sinne danke schön für die Unterstützung, und natürlich für unser Ehrenamt eine gute Zeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Roos, wir haben die Ansichten aller politischen Gruppierungen ganz vernünftig und sachlich diskutiert. Dass Sie den Brandmelder in Wohnungen mit der Eurorettung vergleichen und die in Verhandlungen befindlichen politischen Gruppierungen als Brandbeschleuniger bezeichnen, bringt mich dazu, Ihnen zu sagen: Das sollten wir nicht tun.
Es wurde vieles angesprochen. Ich will es nicht wiederholen. Kollege Bernhard hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir uns mit dem Thema zu gegebener Zeit noch einmal beschäftigen sollten. Es ist wichtig, klarzustellen, dass Ihr Antrag nur auf Neubauten abzielt.
Kollegin Kamm von den GRÜNEN hat ausgeführt, dass die Problematik bei Neubauten nicht ganz so groß ist wie bei schon bestehenden Bauten. Allein dies ist für mich ein Beweis dafür, dass der Antrag nicht ausgereift ist.
Auch eine weitere Klarstellung ist nötig, da sie noch nicht angesprochen worden ist. Wenn wir uns jetzt auf Maßnahmen in Neubauten konzentrieren, würden wir innerhalb von zehn Jahren bezüglich der Ausstattung mit Brandmeldern auf eine Quote von ungefähr sieben bis acht, vielleicht neun Prozent kommen. Mit der Werbung zum vernünftigen Umgang mit Brandschutzeinrichtungen in Wohnungen haben wir zurzeit einen Iststand von 30 % erreicht. Diese Tatsache und die Erfahrungen aus den Ländern, insbesondere den neuen Ländern, sollten zusammen das Fundament für die künftigen Beratungen zum Thema Brandmeldeeinrichtungen abgeben.
Aus diesem Grund bitte ich, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die schreckliche Mordserie hat uns alle betroffen gemacht. Ich meine, das ist parteiübergreifend so. Ich stehe auch zu dieser Aussage. Umso mehr bin ich darüber verwundert, dass wir gerade heute in Anbetracht der schrecklichen Situation über solche Anträge diskutieren. Die Anträge wurden in zeitlicher Hinsicht vollkommen unlogisch gestellt. Die Anträge sind unausgegoren und unerfüllbar. Sie gehen schlicht und ergreifend ins Leere. Herr Dr. Weiß hat vorhin detaillierte Ausführungen dazu gemacht. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Ich habe mich hier nur zu Wort gemeldet, weil ich deutlich zum Ausdruck bringen will, dass unser Ministerium Berichte über die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium uneingeschränkt abgibt und Rechenschaft ablegt. Das gilt insbesondere auch für die Hintergründe der Morde der Zwickauer Terrorzelle. Dass Defizite vorliegen, die den Einsatz eines unabhängigen Sonderermittlers erforderlich machen, ist schlichtweg nicht erkennbar. Dies entbehrt jeglicher Grundlage, meine Damen und Herren.
Sie stützen hier Beiträge auf Zeitungsberichte, auf Berichterstattungen von Presse und Medien.
Deshalb muss ich infrage stellen, ob für jeden die Eindrücke entstanden, die eingangs formuliert wurden. Im November wurde der Berichtsantrag gestellt. Er war bis zum heutigen Tag noch nicht auf der Tagesordnung einer Plenarsitzung. Wir müssen auch die Reihenfolge einhalten, verehrte Damen und Herren.
Ich wehre mich auch gegen die Forderung nach einem Sonderermittler. Es wird schlicht und ergreifend der Verdacht ausgesprochen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz unzuverlässig und unzureichend gearbeitet hat. Das ist eben nicht richtig.
Ich wehre mich an dieser Stelle ganz entschieden gegen diese Forderung. Bei keinem Antrag habe ich
erkannt, dass nur die geringsten Grundlagen für diese Forderung dargelegt worden wären. In Anbetracht der schlimmen Situation müssten wir sensibler mit diesen Anträgen umgehen. Ich bitte deshalb ganz herzlich darum, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie diese beiden Anträge ablehnen. Ich sage in aller Deutlichkeit: Wir werden lückenlos über die angesprochene Thematik berichten.
Lieber Herr Kollege Dürr, ich habe es eben erwähnt. Im November wurde der Berichtsantrag gestellt. Normalerweise geht er durch die einzelnen Ausschüsse ins Plenum. Alles das ist noch nicht erfolgt. Unabhängig davon gibt es keinen Zweifel daran, dass berichtet wird. Selbstverständlich wird berichtet. Ich kann schon mit etwas Stolz hier sagen, dass Bayern das sicherste Land ist. Wir haben die besten Aufklärungsquoten. Wir werden uns dieser Herausforderung wie kein anderes Land stellen. Das kann ich Ihnen an dieser Stelle versichern. Sobald wir fundierte Aussagen machen können, werden wir das auch tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich will nicht verlängern, aber einige Dinge müssen von dieser Stelle aus geradegerückt werden.
Erstens, Frau Kollegin Tausendfreund und Herr Kollege Schindler, die Polizei mit einem normalen Dienstleistungsgewerbe zu vergleichen, ist nicht möglich. Dienstleistung findet man in der Wirtschaft und in vielen anderen Bereichen. Die Polizei hat aber die Aufgabe, die innere Sicherheit stabil zu halten, und sie ist ganz anderen Herausforderungen gegenübergestellt als das in anderen Bereichen des täglichen Lebens der Fall ist. Ich bitte also um eine ganz klare Trennung.
Ich will ein Zweites ansprechen. Herr Kollege Schindler, Sie haben ziemlich weit in die Vergangenheit gegriffen. Sie haben weiter zurückgegriffen als ich mich erinnern kann. Polizisten, die im Dorf bekannt waren, hat es vor 30, 40 oder 50 Jahren gegeben. Ich weiß
nicht, ob es damals Demonstrationen, Castor-Transporte oder Gruppierungen vermummter Störer und vieles weitere gegeben hat. Ich bitte, dies bei der Diskussion zu berücksichtigen.
Ein Weiteres wurde von Ihnen, Herr Kollege Schindler, angesprochen, nämlich dass es keinen einzigen Fall gibt, und Sie haben ein zweites und ein drittes Mal betont, dass es keinen einzigen Fall gibt, wo sich ein Polizist nur im Geringsten belästigt oder bedroht gefühlt hat.
Diesen Fall gibt es schon. Ich kann Ihnen diesen Fall übergeben, damit Sie sich damit beschäftigen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes ist mir wichtig anzusprechen. Die Polizistinnen und Polizisten können ermittelt werden. Es gibt eine numerische Kennzeichnung der Einheiten. Wenn sich der Beschwerdeführer von einem Polizisten wirklich bedroht und belästigt fühlt, wird er ihn auch beschreiben können. Er wird Zahlen, Daten und Fakten nennen können. Aufgrund dieser Situation kann jeder diensttuende Polizist ermittelt werden. Man sollte nicht behaupten, dass die Ermittlung nicht möglich wäre. Sie ist möglich.
Last but not least möchte ich ansprechen: Hier reden viele Kolleginnen und Kollegen über Dinge, die sie selbst noch nicht erlebt haben. Kollege Ländner hat als einziger aktiv Dienst getan. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Schindler und Frau Kollegin Tausendfreund, schon vor Hunderten oder Tausenden Demonstranten gestanden haben, ob Sie persönlich miterlebt haben, was es heißt, dort Dienst zu tun.
Die Gewerkschaften sagen unisono, sie lehnten die Änderung ab, um die Polizisten zu schützen. Ist das nicht Fundament und Entscheidungshilfe genug zu sagen, wir belassen es bei der jetzigen Regelung, weil sie einwandfrei funktioniert? - Aus den genannten Gründen bitte ich, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt haben Kollege Rohde und Kollege Heike schon vieles vorweggenommen.
Lieber Herr Kollege Hartmann, Sie haben es förmlich herausgefordert, dass noch einmal die kommunalpolitische Ebene angesprochen wird. Sie wissen so gut wie wir, dass der Gesetzgeber auf die breite Masse, auf die gesamte Bevölkerung abstellen muss. Es gibt sehr wohl viele Jugendliche, die in der Lage sind, mit 16 zu wählen, und die Folgen ihrer Wahlentscheidungen abschätzen können. Es gibt in dieser Altersgruppe nun einmal auch andere, die vielleicht noch nicht ganz abschätzen können, wie weit diese Entscheidungen reichen. Herr Kollege Hanisch, Sie waren über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg in kommunalpolitischer Verantwortung. Mit den modernen Medien und der modernen Kommunikationstechnik kann in kürzester Zeit eine Welle organisiert werden; denken wir nur an das vergangene Wochenende. Diese so organisierten Leute greifen dann bei Bürgerentscheiden und Volksentscheiden zum Stift, Leute, die noch nicht einmal bei Vertragsabschlüssen, die mit vielen Aufwendungen verbunden sind, persönlich in Haftung genommen werden können. Da frage ich mich schon, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Letztlich ist die
Rechtsordnung an die Volljährigkeit geknüpft, und das hat sich ganz hervorragend bewährt. Aus diesem Grund und aus dieser Verantwortung heraus bitte ich Sie darum, diesen Entwurf abzulehnen.
Zur ersten Frage: Wir haben nicht über Jugendliche in Niedersachsen und andere Bundesländer zu entscheiden, sondern wir sind hier bei uns in Bayern. Ich erlaube mir nicht, über andere Bundesländer zu urteilen. Ich habe auch nicht gesagt, dass manche Jugendlichen nicht so weit sind oder noch nicht ganz so weit informiert sind, sondern ich habe gesagt, dass es bei den Jugendlichen - das werden Sie mir nicht absprechen können - reifere gibt und solche, die nicht ganz so reif sind. Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass über die modernen Medien und über die moderne Kommunikationstechnik heute eine Welle organisiert werden kann. Ich habe in aller Deutlichkeit gesagt: Denken Sie an das vergangene Wochenende, wo man sehen konnte, was man alles auf die Beine stellen kann. Ich meine daher, wenn ich in die Zukunft blicke und meiner Verantwortung gerecht werden will, dass man es bei dem Wahlalter von 18 Jahren lassen sollte.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz, denn mir ist es ein Anliegen, Folgendes klarzustellen. Herr Kollege Perlak, Sie haben gesagt, Sie warten noch auf den Bericht. Dieser Bericht wurde bereits Mitte Juli gegeben. Seit diesem Zeitpunkt liegt der Bericht vor, in ihm werden alle Details beantwortet. Das ist überhaupt kein Problem.
Unabhängig davon sollte aber klargestellt werden, warum die Diskussion überhaupt so lange gedauert hat. Ich durfte 20 Jahre lang kommunalpolitische Verantwortung in führender Position und auch zuvor als Mitglied des Gemeinderates tragen. Vor 25 oder vor 30 Jahren herrschten ganz andere Voraussetzungen. Damals hat niemand an Rückstellungen gedacht. Damals wurden Kanalisation und Wasserleitungen neu gebaut. Diese hatten eine Nutzungsdauer von 50 oder 60 Jahren, teilweise noch länger. Die Einleitungswässer und viele andere Dinge haben sich seither geändert. Heute können wir sagen: Gott sei Dank. Heute sind ganz andere Maßstäbe anzulegen. Das heißt, die Sanierungsintervalle und die Nutzungsdauer dieser Einrichtungen werden verkürzt. Damit fallen ganz andere Kosten an.
Dass wir heute über eine solche Situation nachdenken, ist berechtigt und richtig. Dass wir jetzt in die parlamentarische Beratung gehen, ist ebenfalls richtig. Deshalb brauchen wir heute keine Zustimmung oder Ablehnung. Ich bitte darum, dass wir im Laufe der Beratungen konstruktiv zueinander finden; denn es muss sichergestellt werden, dass nach oben nicht Tür und Tor geöffnet werden. Schließlich sind auch Parlamentarier erfinderisch mit Geld, das irgendwo angehäuft ist. Deshalb muss es klare Spielregeln geben, wofür und in welcher Höhe Rückstellungen angelegt werden können. In diesem Entwurf ist das noch nicht deutlich zu erkennen. Viele weitere Details - ich will die Debatte an dieser Stelle nicht verlängern - müssten in der parlamentarischen Beratung noch geklärt werden. In diesem Sinne bitte ich um konstruktive Zusammenarbeit. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir genau in dieser Richtung gemeinsam Lösungen finden werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vieles gesagt, aber nicht von jedem. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, einige Dinge ein Stück weit gerade zu rücken. Der Kollege Ländner hat eben deutlich gemacht, dass es bei uns, wenn wir über das Thema Feuerwehr reden, darum geht, Brände zu löschen, und nicht darum, neue Feuer zu entzünden. Wenn ich die einzelnen Wortbeiträge Revue passieren lasse, muss ich schon feststellen, dass von dem einen oder anderen Dinge in die Welt gesetzt werden, die so nicht stehen bleiben können.
Liebe Frau Kollegin Tausendfreund, ich greife nur einen Satz auf: Sie sagen, dass die neu eingestellten Lehrkräfte fünfeinhalb Jahre bräuchten, bis sie eingesetzt werden könnten. Diese Aussage können wir so nicht stehen lassen; denn die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre, danach könnten sie eingesetzt werden. Sie interpretieren hinein, die Wiederbesetzungssperre würde greifen und Ähnliches. Das ist falsch, denn in der Praxis wurde zum Beispiel in Würzburg die Wiederbesetzungssperre aufgehoben, also in Fällen, in denen es brennt und Not am Mann ist. Das ist beschlossen. Deshalb bitte ich, hier keine solchen Behauptungen in Umlauf zu setzen.
Ich lasse diese Zwischenbemerkung am Schluss zu.
Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich will mich hier anständig und sachlich verhalten.
Sie sagen, es sei jahrelang geschlafen worden.
Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich bin bereits Jahrzehnte auf der kommunalpolitischen Ebene tätig.
Ich weiß nicht, ob sich die einen oder anderen beim Thema Feuerwehr letztlich auskennen. Warum haben wir denn plötzlich das Problem? Wir haben es nicht, weil ewig geschlafen worden ist, sondern weil sich vieles geändert hat, etwa die Materialien. Herr Kollege Hanisch hat es zum Ausdruck gebracht.
- Ich würde an Ihrer Stelle zuhören. Ich weiß nicht, ob Sie aktiv bei der Feuerwehr sind, sonst können Sie die Dinge am Schluss vielleicht nicht beurteilen.
Neben den Materialien haben sich auch die Technik und die gesamte Gesellschaft geändert.
Wenn Sie sich heute bei den 325.000 Feuerwehrkameraden in der ländlichen Region umschauen und deren Führungssituation berücksichtigen, müssen Sie feststellen, dass diese Aufgabe noch vor 30 Jahren ein Kommandant, ein stellvertretender Kommandant, ein Maschinist und ein Gruppenführer über Generationen hinweg wahrgenommen haben. Dagegen wechseln heute der Kommandant und der Maschinist alle sechs Jahre. Das heißt in der Konsequenz, dass sich die Anzahl der Lehrgänge plötzlich verdoppelt, verdreifacht und vervierfacht. Das müssen wir berücksichtigen. Hinzu kommt der größere Bildungsaufwand wegen veränderter Materialien, der, wie ich angesprochen habe, nötig war. Das ist in der Konsequenz nicht in dieser Geschwindigkeit umsetzbar.
Aber wir haben jetzt darauf reagiert. Deshalb sind alle hier vorliegenden Anträge überholt; denn es geht im Wesentlichen um das Lehrgangsprogramm. All die nötigen Pflichtlehrgänge und Pflichtseminare sind eingeplant. Es liegt wirklich nicht an den Organisatoren, wenn heute irgendein Unglück passiert oder ein Mitar
beiter krank wird. Alle Pflichtlehrgänge sind eingeplant.
Das sollten wir in den Mittelpunkt rücken.
Wir haben die Entwicklung der Feuerwehrschulen klar im Auge. Es wurde eine Projektgruppe gegründet, die sich mit der Frage beschäftigt, wie die Feuerwehrschulen und ihre Struktur in zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren aussieht. Ich bin davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist.
Ich sage es an dieser Stelle zum dritten Mal: 40 Stellen sind bzw. werden neu geschaffen. Auch die Kollegen Ländner und Dr. Fischer haben dies zum Ausdruck gebracht. Tun wir bei jeder Rede doch nicht so, als hätte sich da nichts bewegt. Es ist nicht okay, das hier auszusprechen.
Was die Entlohnung betrifft, sind wir alle darüber informiert, dass ab 2012 neue Eingruppierungsrichtlinien gelten und als Sofortmaßnahme ab 1. Juli 2011 eine Zulage beschlossen worden ist.
Zu den Investitionssummen muss ich sagen: Ich verstehe die einzelnen politischen Gruppierungen nicht mehr. Vor weniger als einer Stunde haben wir bei der Beratung des Kommunalen Abgabengesetzes darüber geredet, dass man sich der Herausforderung stellen und darüber nachdenken müsse, rückwirkend zu reagieren; ferner dass man nicht immer Schulden machen dürfe, sondern Rückstellungen bilden müsse. Im vorliegenden Fall wurden Rückstellungen gebildet, dies ist aber plötzlich falsch. Ich bitte deshalb von der einen bis zur nächsten Diskussion zu bedenken, was vorher ausgesprochen worden ist.
Wir reden darüber, dass wir in den nächsten 17 Jahren in die Feuerwehrschule in Würzburg über 71 Millionen Euro investieren und dass es sich bei Regensburg um Investitionen in Höhe von knapp 20 Millionen, bei Geretsried um Investitionen von über 75 Millionen Euro, also insgesamt um Investitionen in Höhe von circa 166 Millionen Euro handelt. Insofern grenzt es an Unverschämtheit, wenn es heißt, in Bayern werde für die Feuerwehrschulen nichts getan. Deren Situation ist fantastisch und hervorragend.
Es wären noch viele Themen anzusprechen. Ich glaube, ich brauche das an dieser Stelle nicht mehr zu
tun, denn es wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir in Bayern in Bezug auf die Unterstützung der Feuerwehren auf dem richtigen Weg unterwegs sind. Deshalb bitte ich, die angesprochenen Anträge abzulehnen.
Zwei Jahre!
Ich brauche nicht viel dazu zu sagen. Ich habe es deutlich gemacht. Dort, wo es pressiert, wo wir Lücken haben, wird die Wiederbesetzungssperre sofort außer Kraft gesetzt. Ein klassisches Beispiel ist Würzburg. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.
Wenn Sie trotzdem ein Horrorszenario aufmachen, bei dem alle möglichen Umstände, die irgendwann einmal eintreten können, zusammentreffen und dann wirklich fünfeinhalb Jahre zusammenkommen, dann kann ich das nicht vom Tisch fegen, sondern lasse es so stehen. Das kann aber auch passieren, wenn ich einen Privatbetrieb leite. Ich durfte das 25 Jahre lang tun. Ich hatte fünf Beschäftigte. Ich konnte aber auch nicht sagen, ich übernehme keinen Auftrag, weil es
sein könnte, dass alle fünf Beschäftigten auf einmal krank werden, sodass ich nicht in der Lage wäre, die Aufträge auszuführen. So ähnlich wäre es auch bei den Feuerwehrschulen. Ich glaube, wir sind gut aufgestellt. Wir haben zusätzliche Personalstellen neu geschaffen und sind damit auf dem richtigen Weg.
Das waren einige Fragen und einige Feststellungen. Zur ersten Feststellung, liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger: Wie viele Lehrgänge haben Sie schon bei der Feuerwehrschule besucht? Das ist nur eine Frage. Ich habe vielleicht insgesamt 15 Lehrgänge bei der Feuerwehr besucht.
Ich weiß nicht, ob Sie so tief im Detail stecken.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, die Regelausbildung bei der Feuerwehr findet vor Ort statt. Spezialausbildungen, Sonderausbildungen und Ausbildungen bei Leistungen, die überregional über den kommunalen Wirkungskreis hinaus gebraucht und abgerufen werden, werden vom Staat bei den Feuerwehrschulen angeboten. Aus meiner Sicht ist es mehr als legitim, dass wir darüber nachdenken, ob die eine oder andere Ausbildung oder das eine oder andere Seminar während der Überbrückungsphase, bis wir wieder komplett sind, gegebenenfalls bei den Landkreisen oder bei den Städten stattfindet.
- Wer zahlt es? Wir haben einen so hervorragenden Kontakt zu unseren Kommunen. Ich bin der vollen Überzeugung, dass die Verantwortlichen in den Kommunen so selbstbewusst sind, dass sie auf uns zukommen, wenn sie die Ausbildungsmaßnahmen nicht selbst aus voller Überzeugung übernehmen. Das werden wir klären, wenn es geboten ist.
Last but not least zu Ihrer Frage, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Ich muss es jetzt das vierte Mal sagen. Die Anträge haben sich schlichtweg erledigt, meine liebe Frau Kollegin.
Sie haben das Lehrgangsprogramm angesprochen. Ich habe Ihnen geantwortet, dass die Pflichtseminare, die nötig sind, im Programm untergebracht sind. Sie haben über die Entwicklung der Feuerwehrschulen geredet. Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass es ein Planungsprojekt gibt, in dessen Rahmen die Zukunft der Feuerwehr grundsätzlich und die Zukunft der Feuerwehrschulen behandelt werden.