Protocol of the Session on October 17, 2012

deutliche Verwaltungsvereinfachung. Dies passt zum Bestreben, zusätzliche Vorschriften abzubauen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen dem jetzigen Landesrecht, nach dem die Bezirkstage und der Bezirkstagspräsident gewählt werden, und dem, was wir fordern, nämlich der Anwendung des Wahlrechts für Bürgermeister und Landräte? Die Unterschiede liegen zum einen in der Dauer der Wahlperiode und zum anderen im Kreis der Wähler. Wir sind der Auffassung, dass der Bezirkstagspräsident vom Volk gewählt werden muss und nicht von den Bezirksräten gewählt werden darf. Wir haben das hervorragend gelöst, und zwar anders, als dies andere Bundesländer vorher gelöst haben. Viele sind dem bayerischen Beispiel gefolgt und wählen ihre Landräte und Bürgermeister nicht mehr durch die Räte, sondern unmittelbar durch das Volk. Wir rühmen uns in Bayern immer, eine vorbildliche Arbeit geleistet zu haben, und deshalb muss in Bayern das Gleiche hinsichtlich der Regeln für die Wahl zum Bezirkstag und speziell zum Bezirkstagspräsidenten gelten. Das betrifft die Stimmkreise. Während sie bisher bei der Wahl für den Bezirkstag Stimmkreise wie für die Wahlen zum Landtag hatten, sind wir der Auffassung, dass das nicht notwendig ist. Wir wollen auf kommunaler Ebene ein Kumulieren und Panaschieren und das Ganze an die kommunale Ebene anpassen.

Wir wollen neben dem Landeswahlgesetz ein kommunales Wahlgesetz, welches für die Wahlen der Gemeinderäte, der Kreisräte und Bezirksräte gilt. Wir wollen das Bezirkswahlgesetz aufheben, weil es damit überflüssig ist, und somit eine Entbürokratisierung erreichen. Wir wollen die Dauer der Wahlperiode mit fünf Jahren deshalb beibehalten - sie entspricht nicht dem, was wir auf kommunaler Ebene haben -, weil wir zugestehen, dass an dem Tag, an welchem der Kreistag, der Landrat, die Bürgermeister, die Gemeinderäte sowie die Kreistagsmitglieder gewählt werden, die Anzahl der Stimmzettel viel zu groß wäre, um an dem gleichen Tag noch die Stimmzettel für die Wahl zum Bezirkstagspräsidenten und zum Bezirkstag auszuzählen. Insofern wollen wir von diesen sechs Jahren abweichen und eine Wahldauer von fünf Jahren übernehmen. Damit würde auch der Zeitpunkt der Wahlen angeglichen. Das ist der einzige Punkt, an dem wir auf das Landeswahlrecht Bezug nehmen. Die Bezirke haben kein eigenes Wahlsystem, sondern sie sind voll an das angegliedert, was für den Landtag gilt. Das wollen wir ändern, lassen aber die Regelung hinsichtlich der fünf Jahre stehen. Dies hat Vorteile in Bezug auf die Handhabung in der Praxis. Wir sind der Auffassung, dass der Bezirkstagspräsident direkt gewählt werden sollte, und zwar ebenso wie die Landräte und Bürgermeister. Die

Stimmkreise sollten entfallen und Kumulieren und Panaschieren wird in Zukunft möglich sein.

Wir sind der Auffassung, dass die Regierungsbezirke nicht mehr vernünftig vertreten sind. Wir haben jetzt die Beispiele in Bezug auf Oberfranken und die Oberpfalz gesehen. Dort soll die Anzahl der Landtagsabgeordneten auf 16 zurückgefahren werden. Dies betrifft auch die Anzahl der Bezirksräte.

Wir hatten ein Anhörungsverfahren, in welchem die Mehrzahl der Spezialisten ganz klar festgestellt hat, dass das zumindest bei den Bezirkstagen zu großen Problemen führt. Es kann nicht sein, dass die Repräsentanz eines Bezirkes plötzlich nur noch aus 15 oder 14 Mitgliedern besteht. Deshalb legen wir eine Mindestzahl von Bezirksräten fest. Diese liegt bei einer Einwohnerzahl von bis zu einer Million Einwohnern im Regierungsbezirk bei 20 Bezirksräten und steigt dann pro 70.000 Einwohner um zwei Bezirksräte an. Es handelt sich um eine ganz saubere Regelung, die gewährleistet, dass wir nicht pro Bezirkstag 12, 13, 14 oder 15 Mitglieder haben werden. Dann kann der Regierungsbezirk auch noch so klein sein, er erreicht zumindest die Mindestzahl von 20 Bezirksräten. Damit beseitigen wir den Bock, den wir in Bezug auf die Neuregelung des Landeswahlgesetzes geschossen haben. Das bedeutet, dass wir bei geringen Abweichungen reagieren. Das bedeutet in der Praxis, dass die kleinen Regierungsbezirke in Zukunft immer weniger Abgeordnete haben werden. Da mögen sich die Mittelfranken und Unterfranken heute noch freuen. Wenn wir die Einwohnerzahl vier Wochen später herangezogen hätten, hätten auch diese Regierungsbezirke noch einen Abgeordneten verloren. Davor sind einige Regierungsbezirke nicht gefeit. Auf den Bezirkstag sollte das aber keine Auswirkungen haben. Deshalb die Mindestmitgliederzahl von 20 Bezirksräten.

Wir werden in den Ausschüssen und Arbeitskreisen noch darüber diskutieren, und ich würde mir wünschen, dass Sie dem Gesetzesvorschlag der FREIEN WÄHLER zustimmen können. Wir sparen ein Gesetz, bauen damit Bürokratie ab und schaffen es, dass kleine Regierungsbezirke auch weiterhin wenigstens eine vernünftige Anzahl von Bezirksräten haben werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Herrmann. Ihm folgt dann Frau Kollegin Aures.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hanisch, das kommunale Wahlrecht scheint eine spannende Spielwiese für verregnete Sonntagnachmittage

zu sein. Wir haben das kommunale Wahlrecht erst vor einigen Monaten in vielen Punkten geändert. Insofern ist es interessant, dass wir uns wieder damit befassen, wobei die Vorschläge von Ihnen eher eine interessante Fleißarbeit darstellen als etwas, was man letztlich umsetzen kann. Übrigens bringt Ihr Vorschlag nicht einmal den von Ihnen erwarteten Abbau an Bürokratie. Es mag formal ein Gesetz aufgehoben werden, aber zu regeln sind die Punkte nach wie vor. Es bleibt bei der jetzigen Regelungsdichte. Insofern ist auch dieser Mehrwert nicht vorhanden.

Ich wundere mich außerdem, dass Sie einen derart umfassenden Gesetzentwurf zu den Bezirken vorlegen, ohne dass Sie das vorher mit den Betroffenen, zum Beispiel dem Verband der Bezirke oder der Bezirkstagspräsidenten, vorberaten hätten. Dann hätten wir eine gewisse Rückmeldung darüber bekommen, ob diese das überhaupt wollen, was ich nicht glaube.

Die Diskussion darüber werden wir im Detail im Innenausschuss führen. Ich möchte aber drei Punkte kurz ansprechen, weshalb wir bereits mit der Grundrichtung Probleme haben und nicht damit einverstanden sind.

Zum einen ist in Ihrem Vorschlag unverständlich und widersprüchlich, dass Sie zwar ein neues Kommunalwahlrecht für alle drei kommunalen Ebenen wollen, aber Sie bleiben dann trotzdem dabei, die Bezirkstagswahl gemeinsam mit der Landtagswahl abzuhalten und die Dauer der Wahlperiode der des Landtags anzugleichen. Sie können das im Ausschuss genauer erklären. Ich halte das für einen völligen Widerspruch, der nichts Sinnvolles bringt.

Der zweite Punkt betrifft die bisherige Praxis, den Bezirkstagspräsidenten durch den Bezirkstag wählen zu lassen. Das ist keineswegs ein demokratisches Defizit. Im Vergleich zu den anderen kommunalen Funktionsträgern, die in die staatliche Aufgabenerfüllung mit eingebunden sind, rechtfertigen die Aufgaben des Bezirkstagspräsidenten nicht die Direktwahl. Man muss das gesamte Bild und das Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen sehen. Das betrifft auch die Funktion der Landräte und der Bürgermeister. Das Gesamttableau muss insgesamt stimmen.

Aus meiner Sicht würde damit auch die Funktion der einzelnen Bezirksräte geschwächt, wenn der sozusagen übermächtige Bezirkstagspräsident ihnen vorgesetzt würde. Insofern ist auch der dritte Punkt, mit diesem Vorschlag mehr Demokratie erreichen zu wollen, verfehlt. Das Gegenteil ist der Fall. Erstens würden die Bezirksräte abgewertet, und zweitens wäre es ein demokratischer Rückschritt, wenn sie die Stimmkreise abschaffen und nur mehr mit Listen arbeiten würden.

Gerade in einem großen Bezirk wie zum Beispiel dem Regierungsbezirk Oberbayern würde man den ländlichen Bereichen damit einen Bärendienst erweisen. Man braucht sich nur eine Liste für ganz Oberbayern vorzustellen. Wie soll es dann gelingen, dass Bewerber aus kleineren Regionen, die weniger stark besiedelt sind, in den Bezirkstag gewählt werden? Das wäre völlig kontraproduktiv. Es wäre ein Rückschritt und für mich die erstaunliche Botschaft, dass die FREIEN WÄHLER auf einmal den ländlichen Raum schwächen wollen.

Daher kann ich nur sagen, dass sich die bisherige Praxis in vielen Jahren als erprobt und bewährt erwiesen hat. Das, was Sie vorschlagen, würde weder weniger Bürokratie noch mehr Demokratie bringen. Es ist, wie man so schön sagt, für a Fünferl a Durchanand.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Aures. Ihr folgt dann Frau Kollegin Tausendfreund.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Entwurf einer Gesetzesänderung kommt nicht zu einer guten Zeit. Es gibt aktuell keinen Anlass dafür, dass wir uns mit diesem Thema befassen und die Bezirke wieder auf den Prüfstand stellen. Wir führen jetzt eine abstrakte Debatte, die aus der Gesamtschau herausgelöst ist. Dieser Gesetzentwurf - das zeigt sich auch in den Redebeiträgen - ist nur bruchstückhaft. Sie haben nur ein paar Punkte herausgegriffen, aber nicht das Ganze im Auge behalten. Das Vorhaben, den Bezirkstagspräsidenten direkt zu wählen, ist zwar richtig und nachvollziehbar - das würden wir auch mittragen -, aber losgelöst von allen anderen Grundsätzen macht diese Maßnahme für uns keinen Sinn. Deshalb müssen wir uns fragen, ob dieser Vorschlag zielführend ist. Deshalb können wir auch Ihren Argumenten nicht ganz folgen.

Auf der einen Seite wollen Sie, dass die Bezirkstagswahlen der kommunalen Ebene zugeordnet werden. Auf der anderen Seite wollen Sie aber die Wahltermine für den Landtag und für die Bezirkstage in der bisherigen Form beibehalten. Das passt nicht zusammen. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre, die andere sechs Jahre. Deshalb macht es keinen Sinn, diese Wahlen jetzt herauszulösen.

Im Prinzip haben die Bezirke ausschließlich abgeleitete Aufgaben. Selbst bei einer Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten wären bestimmte Aufgaben den Landratsämtern oder den Regierungen zugeordnet, wo sie auf regionaler Ebene vollzogen werden. Daher

ist für uns die Gleichstellung des Bezirkstagspräsidenten mit den entsprechenden Funktionen auf gemeindlicher Ebene nicht nachvollziehbar.

Auch die Veränderung der Stimmkreise kommt nicht zu einer guten Zeit. Sie haben erwähnt, was wir gerade mitgemacht haben. Ich selbst bin Betroffene des Hundeknochens. Die Bürgerinnen und Bürger, die draußen zur Wahl gebeten werden, haben schon bei der Bundestagswahl anders zugeschnittene Wahlkreise. Dann hätten sie auch noch bei der Landtagswahl und bei der Bezirkstagswahl unterschiedlich zugeschnittene Stimmkreise. Wenn sie den Bezirkstagspräsidenten auch noch direkt wählen würden, würden sie noch einmal eine Ebene einziehen, bevor man auf die kommunale Ebene kommt.

Wir können zu diesem Gesetzentwurf keine Zustimmung signalisieren. Wir bieten aber gerne an, dass wir das Thema nächstes Jahr, wenn wir regieren, ganzheitlich angehen. Wir glauben schon, dass ein bisschen Regelungsbedarf besteht. Dem Vorschlag, nur einen oder zwei Punkte herauszugreifen, können wir uns aber nicht anschließen. Derzeit ist bei den Bezirken Ruhe eingekehrt. Wir haben fast in jeder Legislaturperiode über die Bezirke diskutiert. Ich war selbst 18 Jahre lang im Bezirkstag und weiß daher, welche Diskussionen auf welcher Ebene geführt worden sind. Das bringt uns nicht weiter. In den Diskussionen im Ausschuss werden wir noch hören, welche Argumente vorzubringen sind.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Rednerin, Frau Kollegin Tausendfreund, ist schon unterwegs. Ihr folgt dann der Kollege Rohde.

Wir haben es in Bayern bei der dritten kommunalen Ebene mit einer Besonderheit zu tun. Die Bezirke gibt es in dieser Form nur in Bayern. Daher ist es schon grundsätzlich überlegenswert, das Wahlrecht aller drei kommunalen Ebenen einander anzugleichen. Der Gesetzentwurf, der von den FREIEN WÄHLERN vorgelegt worden ist, ist allerdings mit heißer Nadel gestrickt und nicht in allen Punkten zu Ende gedacht. Wenn es zu einer Angleichung der Wahlsysteme kommen sollte, müsste es auch zu gleichen Wahlterminen und gleich langen Amtsperioden kommen. Wenn die Bezirkstagswahlen immer mit den Landtagswahlen zusammenfallen, wird die Bezirkstagswahl von der Bevölkerung nur als ein Anhängsel zur Landtagswahl empfunden. Wenn es zu einer Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten kommen sollte, müssten seine Position, seine Aufgaben und Befugnisse mit denen der Bürgermeister bzw. der Landräte vergleichbar sein. Dann müssten wir uns

auch überlegen, ob wir nicht die Position des Regierungspräsidenten und des Bezirkstagspräsidenten und auch die Regierungen und die Bezirksverwaltungen zusammenfassen. Dann hätten wir tatsächlich eine Verwaltungsreform, die sich sehen lassen könnte. Die Staatsregierung würde auch etwas Einfluss verlieren, weil sie die Regierungspräsidenten dann nicht mehr bestimmen und einsetzen könnte, sondern diese würden von der Bevölkerung gewählt. Für die Funktionen, die ein Bezirkstagspräsident ausübt, ist eine Direktwahl aber nicht gerechtfertigt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die Wahl des Bezirkstags allein über die Listen der Parteien und Wählergruppen mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens erfolgt, wie es bei den anderen kommunalen Ebenen der Fall ist, bleibt immer noch die Frage offen, wie eine angemessene Vertretung aller Regionen innerhalb des Bezirks im Bezirkstag sichergestellt werden kann. Mit den Direktwahlen in den Stimmkreisen ist dies jetzt gewährleistet. Wenn es zu der vorgeschlagenen Änderung kommen würde, wäre eine Dominanz der Bezirksräte aus den größeren Städten und Ballungszentren zu erwarten. In einem Gemeinderat oder einem Kreistag ist das noch keine Dramatik. Bei einem großen Bezirk kann es aber zu Verwerfungen kommen.

Die Bezirke mit ihren Bezirkstagen haben es in den letzten Jahren immer wieder mit einer Abschaffungsund Auflösungsdebatte zu tun gehabt. Die Bezirke sind jeweils immer nur knapp an ihrer Abschaffung gewissermaßen vorbeigeschrammt. Die Aufgabenzuschnitte, die wir jetzt haben, beruhen auf vielen Kompromissen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf birgt die Gefahr in sich, dass diese Debatte wieder aufflammt, denn die Folge dieses Gesetzentwurfs wäre eine deutliche Aufwertung der Bezirkstage und des Bezirkstagspräsidenten.

Natürlich haben die Mindestgröße von Bezirkstagen und die Direktwahl der Bezirkstagspräsidenten einen gewissen Charme. Diese Aufwertung der Bezirke steht aber nicht im Verhältnis zum Aufgabenzuschnitt der Bezirke. Daher stellt sich die Frage, ob die Debatte über die Existenzberechtigung der Bezirke wieder angestoßen werden soll. Das könnte dann, liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, ein Schuss nach hinten werden.

Für die nächsten Wahlen wäre die Änderung nicht ausschlaggebend. Die Wahlen werden nach bisherigem Recht durchgeführt. Wir sollten uns Zeit nehmen, um Änderungen des Wahlrechts genauer zu durchdenken. Wenn über eine Wahlrechtsänderung nachgedacht wird, muss auch über Reformen der kommu

nalen und staatlichen Verwaltungsebenen nachgedacht werden. Es werden auch wieder Rufe nach einem in der Region München direkt gewählten Regionalparlament laut. Es stellt sich die Frage, ob der Aufgabenzuschnitt der Bezirke noch zeitgemäß ist. Das alles muss zusammen betrachtet werden und kann nicht allein über das Wahlrecht gelöst werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Rohde. Das wäre dann vorläufig die letzte Wortmeldung zur Ersten Lesung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über ein Wahlgesetz für die Bezirksebene. Man kann das auf verschiedene Weisen regeln. Wahlgesetze für verschiedene Ebenen könnte man in einem Landeswahlgesetz zusammenpacken, sodass man ein Wahlgesetz für alle bayerischen Ebenen hat, oder man schafft für jede Ebene getrennte Wahlgesetze: Eines für den Landtag, eines für den Bezirkstag, eines für die kommunale Ebene. So etwas haben wir bisher. Ihr Vorschlag, liebe FREIE WÄHLER, fällt aber weder in die eine noch in die andere Kategorie. Stattdessen haben nun drei Ebenen ein Gesetz, und es wird einmal auf das Landeswahlgesetz verwiesen und einmal auf die Bezirksordnung rekurriert. Das macht dieses Verfahren dann sehr unübersichtlich. Bürokratieabbau stelle ich mir anders vor.

(Beifall bei der FDP)

Das ist aus meiner Sicht nicht wünschenswert. Man kann über verschiedene Regeln beim Landtag oder bei der Kommunalwahl reden, und man kann überlegen, wie man den Bezirkstag zusammenstellen soll. Eben klang schon an: Die regionale Vertretung im Bezirkstag ist durch das bisherige Wahlgesetz besser gegeben als durch den Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt. Wir haben die Möglichkeit, bei den Kommunalwahlen zu kumulieren und zu panaschieren, das ist durchaus eine schöne Errungenschaft. Wenn wir dann aber - und hier komme ich auch zum Wahltermin, der bereits angesprochen wurde - an einem Wahltag den Bürger mit zwei verschiedenen Wahlsystemen konfrontieren, dann erhöht das zumindest die Fehlerquote. Wir haben bereits jetzt vier verschiedene Wahlsysteme in Bayern, je eines für die kommunale Ebene, für die Bezirksebene, für die Landes- und Bundesebene und für die Europaebene. Es wäre den Schweiß der Edlen wert, wenn wir es schaffen würden, die Systeme zu reduzieren, sodass wir dem Bürger nicht bei jeder Wahl das Wahlrecht neu erklären müssten. In diese Richtung geht Ihr Vorschlag allerdings nicht.

Herr Kollege Hanisch, Sie haben eben darauf abgehoben, was Ihr Vorschlag für die kleinen Bezirke bedeutet. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, dann würde das für den großen Bezirk Oberbayern eine Explosion von derzeit 60 bis 67 Bezirksräten auf 100 bedeuten. Wenn ich richtig rechne, dann bekommen je 70.000 Einwohner je zwei Bezirksräte mit 20 Grundmandaten. Selbst wenn ich die für die erste Million abziehe, komme ich in Oberbayern auf 100 Bezirksräte. Das wäre natürlich eine Mandatsschaffung. Das kann man wollen. Ich denke, ich möchte das eher nicht. Die Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten finden Sie auch im FDP-Programm. Für diesen singulären Vorschlag bekommen Sie durchaus etwas liberalen Beifall. Die Dominanz der Ballungsräume im Bezirkstag bei Ihrem Wahlsystem wurde eben angesprochen.

Nun können wir noch ein paar kleine Details beleuchten, die leider zeigen, dass der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nicht sehr sorgfältig erarbeitet wurde. Ich vermisse den Stadtrat. Es gibt die kreisfreie Stadt nicht. Vielleicht ist das eine Nachlässigkeit. Schauen wir bei den Beratungen noch einmal gemeinsam nach.

(Peter Meyer (FREIE WÄHLER): Wofür?)

- Sie können eine Stadt als Gemeinde nehmen und den Kreisrat dem Stadtrat gleichsetzen. Nur, den Begriff Stadtrat habe ich nicht gefunden. Wenn Sie bei der Bezirkstagswahl an Artikel 28 des Bezirkswahlgesetzes denken, ist mir jedenfalls etwas verloren gegangen: Wenn ich als Partei oder Gruppierung zum ersten Mal zur Bezirkstagswahl antreten möchte, wie viele Unterschriften muss ich sammeln? Wie viele Unterstützer braucht der Wahlvorschlag? - Ich glaube, das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Auch hier wäre also noch Arbeit im Detail zu leisten.

Unterschiedliche Wahltermine haben wir schon angesprochen. Wenn man ein gemeinsames Verfahren für die kommunale Ebene hat, dann muss logischerweise auch die Bezirkstagswahl gemeinsam mit der Kommunalwahl durchgeführt werden. Logische Folge ist dann die Änderung der Wahlperiode und vieles mehr. Das muss einfach aus einem Guss sein.

Noch ein Detailpunkt: Warum lassen Sie nur EU-Bürger zu? Man könnte in diesem Zusammenhang doch auch Nicht-EU-Bürger, die hier schon fünf Jahre wohnen, mitwählen lassen. Wenn man es wollte, könnte man über die Punkte reden.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Wenn man wollte! Aber Sie wollen ja nicht!)

Dieser Vorschlag ist eigentlich keine gute Grundlage, weil er sich nicht strikt für eine Sache ausspricht. Entweder will ich etwas für jede Ebene haben oder ich will ein gemeinsames Wahlsystem haben. Ich muss das beanstanden. Es fehlt noch was, liebe FREIE WÄHLER, und ich befürchte, das wird eine sehr kurze Beratung. Am Ende der Legislaturperiode ist nicht der richtige Zeitpunkt, um die Bezirkstagswahl zu diskutieren. So etwas muss man am Anfang machen. Ich empfehle die Wiedervorlage gegebenenfalls zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Jetzt im Moment sehe ich keine Möglichkeiten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. Durch die Detailfragen müssen wir uns aber noch hindurchkämpfen.

(Beifall bei der FDP)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.