Die Steuerfreiheit geht auf das sogenannte Chicagoer Abkommen des Jahres 1944 zurück, als zum Ende des Krieges ein Abkommen zur Förderung der Luftfahrt beschlossen wurde, womit die Alliierten ihre groß angelegte Luftfahrtindustrie sozusagen in das industrialisierte Zeitalter mit der entsprechenden Steuerfreiheit hineinbringen wollten. Es mag damals – das lasse ich jetzt dahin gestellt sein – in Ordnung gewesen sein, dies so zu machen. In der heutigen Zeit ist diese Steuerbefreiung für Kerosin aber völlig überholt und nicht mehr hinnehmbar.
Wenn wir es mit dem Klimaschutz ernst meinen, dann müssen wir mit Steuerungsinstrumenten auch an den Flugverkehr herangehen und, Herr Kollege Kupka, eine Mineralölsteuer ist ein sehr gutes Steuerungsinstrument, sei es nun im Bezug auf den Pkw-Verkehr oder auf den Lkw-Verkehr, und sie wäre es auch im Luftverkehr. Es gibt sehr viele Äußerungen, die unsere Position unterstützen.
Ich möchte Ihnen ein Faktum mit auf den Weg geben, damit Sie sehen, wohin der Luftverkehr steuert: Das renommierte britische Tyndall Centre für Klimaforschung kommt zu dem Ergebnis: Wenn wir in der EU die ambitionierten Klimaschutzziele erreichen wollen, der Luftverkehr aber so weiter wächst wie bisher, verfrühstückt der Luftverkehr bis zum Jahr 2040 – das ist gar nicht mehr so lange – sämtliche Emissionen, die dann noch möglich wären. Das hieße in anderen Worten ausgedrückt: Alle anderen Bereiche – Verkehre, Heizung oder Energieerzeugung – müssten wir hinsichtlich der Emissionen auf Null herunterfahren. Das ist in dieser Zeit nicht erreichbar und deshalb müssen wir an den Luftverkehr heran. Wir meinen, dass die Einführung einer Kerosinsteuer der beste Weg wäre, um das ungezügelte, ungebremste Wachstum in ordentliche Bahnen zu lenken.
Sie werden möglicherweise wieder versuchen, sich zu verstecken und zu sagen, dass ein nationaler Alleingang nicht möglich sei und wir eine Änderung auf EU-Ebene oder noch besser eine Änderung des Chicagoer Abkommens bräuchten. Das wäre uns natürlich das Liebste. Wir führen die Diskussion über dieses Thema in diesem Haus seit mindestens 20 Jahren und kommen in dieser Geschichte keinen Millimeter weiter.
Wir schlagen einen anderen Weg vor. Es gibt dazu ein hervorragendes Rechtsgutachten von Professor Dr. Eckhard Pache vom Lehrstuhl für Staatsrecht der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg – ein sehr renommierter Staatsrechtler. Er sagt, es sei ohne Weiteres möglich, eine
Kombination der Bezugs- und Nachweisungspfl ichtvariante durchzuführen. Dadurch würden die Betankungen in Deutschland bei der Kerosinentnahme der Steuerpfl icht unterworfen und zusätzlich könnte das Kerosin, das in den Tanks der Flugzeuge enthalten ist – man kann dies relativ einfach ermitteln – mit einer Nachweismethode ebenfalls steuerpfl ichtig gemacht werden. Ein Tanktourismus wäre damit nicht möglich. Wir meinen, dass dies ein guter und sinnvoller Weg wäre. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem Antrag, um endlich auf diesem Sektor weiter zu kommen. Die Bevölkerung würde es uns allen danken.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss, nämlich der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, hat diesen Antrag abgelehnt, ebenso der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, der Umweltausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss.
Machen Sie es sich doch nicht so leicht. Wenn Sie meinen, Sie könnten mit diesem Antrag das Klima retten, dann werden Sie damit überhaupt nichts bewegen.
Wir würden es begrüßen, eine Kerosinsteuer zu haben, aber die Begründung hat mein Vorredner praktisch schon selber gegeben. Die Novellierung europäischen und internationalen Rechts wäre doch Voraussetzung dafür, um zu einer sinnvollen CO2-Maßnahme zu kommen.
Wenn von einem Steuerungsinstrument gesprochen wird, dann sage ich: Ein Steuerungsinstrument ist dann gegeben, wenn das Ruder auch reagiert. Es reagiert hier aber überhaupt nicht. Sie können nur die inländische Wirtschaft und den inländischen Wettbewerb treffen. Die Niederländer haben das gemacht, aber sie haben einen unbedeutenden innerörtlichen Flugverkehr, während die großen Transatlantikfl üge von den Holländern ausgenommen worden sind. Das ist doch das Problem.
Sie müssten den Antrag ganz woanders stellen. Es ist völlig richtig gesagt worden: Das Chicagoer Luftverkehrsabkommen von 1944 müsste geändert werden. Weil wir das im Augenblick nicht erreichen können – wir können uns im Landtag aufblasen, wie wir wollen –, werden wir keinen Erfolg haben. Wenn eine Revision dieses Luftverkehrsabkommens nicht gelingt, dann können wir nur die eigene Wirtschaft, den Wettbewerb und unsere eigenen Fluglinien treffen. Wir halten das nicht für den richtigen Weg und deshalb schlagen wir – wie die behandelnden Ausschüsse auch – eine Ablehnung Ihres Antrags vor.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag zustimmen und ich möchte das kurz begründen. Wir meinen, dass es wirklich ein wichtiger Einstieg wäre, die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeuge abzuschaffen. Wir wollen ganz klar das gemeinsame Ziel, das von dem Kollegen der CSU-Fraktion angesprochen worden ist, eine internationale Harmonisierung zu erreichen, hervorheben. Wir meinen, wir können uns aber mit an die Spitze der Bewegung setzen und entsprechend eine Kerosinsteuer erheben. Sie ist ein Steuerungsmittel. Wir betrachten sie als ein Steuerungsmittel, das sofort wirksam werden würde. Ich meine bzw. wir als SPD-Landtagsfraktion meinen, dass wir uns in Anbetracht der Bedeutung und der Notwendigkeit des Klimawandels und der Energiepolitik sowie der Diskussion um den Klimawandel nicht länger um dieses Thema herummogeln, sondern die Kerosinsteuer erheben sollten.
Sie haben die Wettbewerbsverzerrung angesprochen. Ich füge das Argument des Kollegen Magerl an, der den Weg aufgezeigt hat, in dem er auf das Gutachten von Professor Dr. Eckhard Pache Bezug genommen hat, das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt worden ist. Ich weiß nicht, warum Sie sich nicht zumindest einmal ernsthaft damit beschäftigen und es einer Überprüfung anheim stellen. Ich weiß nicht, warum Sie sich einer solchen Prüfung nicht stellen. Das kann weder ich noch können wir als SPD-Landtagsfraktion nachvollziehen.
Uns ist es wichtig, in Bezug auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung Möglichkeiten, z. B. hinsichtlich einer Flugkilometerabgabe für Deutschland auszuschöpfen, um auch im Ausland tankende Flieger einzubeziehen.
Denn damit ließen wir die Wettbewerbsverzerrung, die in dieser Diskussion immer wieder eine Rolle spielt, außen vor.
Einen Punkt möchte ich noch anfügen, bei dem es um den Vergleich unserer Verkehrsträger, von Bahn und Flugverkehr, geht. Der Flugverkehr mit seinem enormen CO2-Ausstoß und seiner Umweltbelastung hat enorme Vorteile. Dagegen ist zu sehen, welche Belastungen die Bahn hat, die letztlich den Verbraucher treffen, der den Schienenpersonennahverkehr nutzen will; denn die Bahn legt die Kosten natürlich um. Durch diese Verzerrung, durch diese Ungleichbehandlung dieser Verkehrsträger halten wir sozusagen Menschen davon ab, klimafreundliche Verkehrsmittel zu benutzen. Auch dieser Aspekt, diese unterschiedliche Behandlung der Verkehrsträger – des Bahn- und des Flugverkehrs – muss in dieser Diskussion berücksichtigt werden.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung unterstützt grundsätzlich Bemühungen, auch Flugzeugtreibstoffe generell der Energiesteuer zu unterwerfen.
Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass es bei der Einführung der Besteuerung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten Deutschlands und damit auch Bayerns kommen darf.
Dies wäre jedoch der Fall, wenn eine isolierte Besteuerung von Treibstoff auf deutschen Flughäfen eingeführt würde. Herr Kollege Kupka hat bereits die Argumente dargestellt. Nationale Alleingänge lehnen wir aus diesem Grund ab. Zu befürworten wäre einzig eine EU-weite bzw. eine – der Herr Kollege Kupka hat es gesagt – international einheitliche Besteuerung aller Flüge. Letztere scheitert jedoch zunächst an den derzeit auch bestehenden EU-rechtlichen Vorgaben.
Eine Änderung der grundsätzlichen EU-weiten Steuerbefreiung kann nur durch die EU-Kommission, nicht jedoch durch einzelne Mitgliedstaaten initiiert werden. Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mitgliedstaaten; Sie haben ja einen Kommissar in Ihren Reihen in der EU. Diese Einstimmigkeit erscheint jedoch trotz mehrfach angestrebter Bemühungen der deutschen Bundesregierung aufgrund entschiedenen Widerstands auch von EU-Mitgliedstaaten mit starkem Tourismus derzeit ausgeschlossen.
Es ist das erklärte Ziel auch der Bundesregierung, die Steuerbegünstigung im Rahmen einer einheitlichen Lösung für die Gemeinschaft abzubauen. Deshalb sind nach unserer Auffassung derzeit keine weiteren landespolitischen Aktivitäten erforderlich. Der Kernbereich ist die Wettbewerbsverzerrung. Eine einseitige Einführung würde in unserem Land für alle eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten und Arbeitsplätze gefährden. Deshalb bitte ich, die vorliegenden Anträge abzulehnen.
Herr Staatssekretär, nachdem ich meine Frage nicht mehr anbringen kann, eine Zwischenintervention: Ich hätte von Ihnen auch gerne gehört, wie Sie diese Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern sehen, die ich angesprochen habe. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie diese Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern Bahn und
Flugverkehr in den Griff bekommen? Gibt es da konkrete Ansätze? Wann ist damit zu rechnen, dass entweder auch für diejenigen, die die Bahn benutzen, die Besteuerung wegfällt, oder im Flugverkehr die Kerosin-Besteuerung endlich kommt?
Verehrte Frau Kollegin, ich habe deutlich dargestellt, dass es insbesondere eine massive Wettbewerbsverzerrung bedeuten würde, wenn wir diesen Alleingang planten. Ich habe dargestellt, dass die Staatsregierung grundsätzlich alle Bemühungen, auch Flugzeugtreibstoffe generell der Energiesteuer zu unterwerfen, befürwortet. Neben dem unstreitig einzubeziehenden Aspekt des Klimaschutzes sollte eine Gleichbehandlung sämtlicher Verkehrsträger herbeigeführt werden.
Wir sollten gemeinsam dafür kämpfen, diese Sache EUweit zu regeln. Ich lade Sie alle herzlich ein, gerade auch in Ihren Bereich auf eine entsprechende Regelung hinzuwirken.
Sie können auch mit Ihrem Kommissar darüber reden, der auch die Bundesrepublik Deutschland vertritt.
Herr Staatssekretär, Sie haben auf die sogenannte Wettbewerbsverzerrung hingewiesen. Soll ich diesen Hinweis so verstehen, dass Sie die Meinung vertreten, dass in Deutschland keine Flugzeuge mehr starteten und landeten und der ganze Urlaubsverkehr nur noch beispielsweise in Prag und Paris stattfände, wenn man diese Regelung in Deutschland isoliert – das ist Ihr Ausdruck – einführen würde? Wie soll ich das, was Sie da sagen, verstehen?
Verehrter Herr Kollege Schieder, sicher haben Sie meiner Rede genau zugehört. Tatsache ist, dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung eintritt, wenn Deutschland allein eine solche Regelung einführt, weil dann ausländische Fluglinien das dort günstigere Angebot nutzen.