Verehrter Herr Kollege Schieder, sicher haben Sie meiner Rede genau zugehört. Tatsache ist, dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung eintritt, wenn Deutschland allein eine solche Regelung einführt, weil dann ausländische Fluglinien das dort günstigere Angebot nutzen.
Ich möchte nochmals deutlich machen, dass es dann in unserem Lande eine massive Wettbewerbsverzerrung gäbe. Deshalb sollten wir gemeinsam versuchen, EUweit eine Regelung zu fi nden. Dies ist auch die Position der Bayerischen Staatsregierung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag damit abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klimaschutz: Steuervergünstigung für Dienstwagen (Drs. 15/7236)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der noch amtierende CSU-Generalsekretär Söder, den Sie zwischenzeitlich immer wieder in einem Akt von Verzweifl ung zum Hoffnungsträger in Umweltfragen ausrufen, hat, wenn ich mich recht entsinne,
kurz vor den Sommerferien für den Individualverkehr ein Verbot von Verbrennungsmotoren bis zum Jahr 2020 gefordert. Das ist wahrlich eine beeindruckende Umweltprosa, was Sie da betreiben. Die Wirklichkeit der CSU-Klimapolitik steht dem aber diametral entgegen, das wissen alle im Lande. Das zeigen auch die Ihnen nicht zugeordneten Kompetenzen in diesem Bereich, das wissen Sie auch selber. Es ist nichts als eine sprichwörtlich dem Klima schädliche, heiße Luft, die Sie produzieren. Das haben wir auch bei der Behandlung des vorangegangenen Antrags erlebt.
Sie haben in den letzten Jahren über 50 KlimaschutzAnträge der GRÜNEN-Opposition abgelehnt, allesamt mit ziemlich fadenscheinigen Begründungen. Wann immer es im Klimaschutz konkret wurde, sagten Sie Nein. Dann ist es auch kein Wunder, dass Bayern neben Baden-Württemberg das Bundesland ist, das bei der Reduktion von CO2 mit einem Reduktionsvolumen von nur zwei bis drei Prozent am Ende aller Bundesländer liegt.
Andere West-Bundesländer kommen auf rund 20 %. Die Ost-Länder sind natürlich ein Spezifi kum, sie haben weit mehr.
Das Wort des Ministerpräsidenten wurde heute schon häufi g strapaziert. Er hat gestern gesagt: „Allem Anfang wohnt ein Zauber inne.“ Es liegt jetzt an Ihnen, dass im Bereich der Klimapolitik dieser Zauber länger als 24 Stunden aufrechterhalten werden kann. Sie haben jetzt die Chance auf eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Steuerbegünstigungen für Dienstwagen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.
In Deutschland ist es so, dass der Staat durch seine absurde Steuerpolitik die Anschaffung und den Betrieb besonders umweltschädlicher CO2-Schleudern besonders stark goutiert. Das Ergebnis ist, dass in Deutschland über zwei Drittel aller gekauften Neuwagen der Mittel- und Oberklasse mittlerweile als steuerlich abzugsfähige klimakillende Dienstwagen unsere Luft verpesten, bei den Edeljeeps sind es sogar mehr als drei Viertel, lediglich ein Viertel wird noch privat gekauft. Während die EU dafür kämpft, dass die europäische Autofl otte hinsichtlich ihrer durchschnittlichen CO2-Emissionen in den nächsten Jahren auf einen Wert von 130 kommt, heißt es bisher im deutschen Steuerrecht: Je größer und teurer ein Auto ist, je mehr CO2 es emittiert, umso mehr Geld gibt es vom Staat. Das ist offenkundig widersinnig, und dieses System wollen wir vom „Kopf auf die Füße stellen“.
Deshalb plädieren wir mit unserem Antrag für eine Begrenzung der Förderfähigkeit von Dienstwagen. Steuerlich absetzbar sollen demnach Dienstwagen nur noch dann sein, wenn sie 120 Gramm pro Kilogramm CO2 ausstoßen und ab 2010 nur noch 80 Gramm. Wer sich einen klimaschädlicheren Dienstwagen kaufen will, kann das zwar tun, aber dann bitte nicht auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land.
In der Debatte im federführenden Ausschuss argumentierte die CSU in Gestalt von Herrn Kupka, dass Dienstwagen gar nicht steuerlich begünstigt würden, weil das lediglich abzugsfähige Betriebsausgaben seien. Auch das ist nur ein sehr dünnes Scheinargument; denn Betriebsausgaben sind dann nicht abzugsfähig, wenn sie unangemessen sind. Bei der Prüfung der Angemessenheit ist deshalb wichtig festzustellen, wie weit die Aufwendungen zweckmäßig, erforderlich und wirtschaftlich vernünftig sind. Angesichts der klimapolitischen Herausforderung
ist es offensichtlich, dass die Anerkennung eines Touareg oder eines Audi 8 Quattro in keiner Weise angemessen ist.
Die Wahrheit ist deshalb, dass Sie mit Ihrem sturen Festhalten an einem uralten Dienstwagenprivileg, das es außerhalb von Deutschland in keinem anderen Land der EU gibt, nicht nur dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen, sondern auch den dringend notwendigen Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie massiv behindern.
Gleiches muss ich leider auch den Kolleginnen und Kollegen der SPD vorwerfen, die unseren Vorstoß im federführenden Ausschuss ebenfalls abgelehnt haben. Ich kann Ihnen da nur die Worte des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Bundestag, Kelber, zurufen, der unseren Vorstoß offensichtlich mitträgt. Er hat gesagt: Bislang gilt: Je mehr Kraftstoff Firmenwagen verbrauchen, je mehr CO2 sie ausstoßen, desto höher sind die steuerlichen Vergünstigungen. Das ist absurd. – So Ihr eigener stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Ähnliche Aussagen gibt es auch von Herrn Gabriel.
Vor diesem Hintergrund sollte die SPD es sich gut überlegen, ob sie unserem Antrag heute vielleicht doch zustimmen will, auch wenn ich natürlich bedauernd zur Kenntnis genommen habe, dass es offensichtlich Bestandteil Ihrer Strategie in der Öffentlichkeitsarbeit ist, eine verwirrende Vielfalt herzustellen.
Meine Damen und Herren, lösen Sie sich aus der Umklammerung durch die fortschrittsfeindliche Automobillobby, stimmen Sie unserem Antrag zu! Er ist klimapolitisch gut und wirtschaftspolitisch fortschrittlich.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hallitzky, Ihr Antrag ist weder zielführend noch entlastet er die Bürokratie, er ist vielmehr ein Bürokratie-Monster.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass neben dem federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen auch alle anderen Ausschüsse den Antrag ablehnen und ihn auch die SPD nicht für zielführend hält. Das kommt nicht von ungefähr.
Herr Hallitzky, eine Steuervergünstigung für Dienstwagen besteht nicht; das ist eine falsche Interpretation. Wir wollten Ihnen das schon im Haushaltsausschuss klarmachen, was anscheinend nicht gelungen ist. Ihr Antrag ist total unbestimmt und lässt eine Aussage vermissen, durch welche Maßnahmen und auf welchem Wege eine Verminderung der klimaschädlichen Gase herbeigeführt werden soll. Im Übrigen wurde die steuerliche Abzugs
fähigkeit für Kraftfahrzeuge bereits drastisch reduziert. Was Sie hier vorschlagen, führt zu einem bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Ziel steht, das Sie hier verfolgen.
Die CSU-Fraktion und die Staatsregierung unterstützen die Umgestaltung der Kfz-Steuer in eine CO2-orientierte Steuer. Eine reine CO2-Steuer ist jedoch abzulehnen. Wir haben bisher mit den Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, ein gutes Ergebnis herbeigeführt. Wir haben Anreizinstrumente für emissionsärmere Fahrzeuge geschaffen. Das wollen wir auch künftig so unterstützen. Die Bemessungsgrundlage der Steuer sollte daher lediglich, wie im Koalitionsvertrag zur Grundlage gemacht, um eine CO2-abhängige Komponente ergänzt werden. Das halten wir für den richtigen Weg. Wir lehnen deshalb den Antrag ab.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hallitzky, wir zeigen keine verwirrende Vielfalt, sondern wir meinen, dass Ihr Antrag vom ursprünglichen Problem ablenkt. Eigentliche Zielsetzung ist es nämlich – da verweise ich gerne auf Bundesumweltminister Gabriel –, die Kfz-Steuer zu einer am Klimaschutz orientierten Steuer umzubauen, zu einer am CO2-Ausstoß orientierten Steuer zu machen. Das ist unsere Zielsetzung: die Umgestaltung der Kfz-Steuer in diese Richtung.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie nur auf Dienstwagen abstellen und nicht alle Verkehrsteilnehmer einbeziehen. Das können wir nicht nachvollziehen. Warum soll ausgerechnet nur der öffentliche Dienst bluten? Das betrifft zum Beispiel die Kommunen etc. Warum wollen Sie einen solchen bürokratischen Aufwand?
Ich habe mich damit inhaltlich mit meinen Haushaltspolitikern auseinandergesetzt. Ich setze hier auf den Sach- und Fachverstand meiner Haushaltspolitiker, die ganz eindeutig das sagen, was Kollege Kupka schon ausgeführt hat: Es gibt nur eine Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Dienstwagen. Es gibt aber keine steuerliche Begünstigung bei Dienstwagen; das muss man einfach sehen. Wenn Sie das Problem nur ausschnittsweise anpacken, sich nur auf Dienstwagen beziehen und von Luxusfahrzeugen sprechen, dann schüren Sie damit sehr viele Emotionen in der Bevölkerung. Ich meine schon, dass damit populistische Forderungen in den Raum gestellt werden.
Ich sage es noch einmal: Unser Ziel ist eine klare Umgestaltung der bisherigen Kfz-Steuer in eine CO2-abhängige Kfz-Steuer. Wir lehnen den Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, also Ablehnung? – Die beiden anderen Parteien. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr rufe ich die nächsten Tagesordnungspunkte nicht mehr auf, weil wir darüber nicht mehr abstimmen könnten, da Sitzungsschluss um 18.00 Uhr ist. Deswegen schließe ich jetzt schon die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.