Protocol of the Session on March 20, 2002

technisch so weit ist, zumindest in dem Bereich, der keinem Wettbewerb unterliegt, nämlich der Entsorgung von Seuchenmaterial, weiterhin Unterstützungen über das Ende des Jahres 2002 hinaus zu geben.

Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir werden uns überlegen, was möglich ist. Wir sind allen Vorschlägen gegenüber aufgeschlossen. Wir brauchen die Tierkörperbeseitigungsanstalten. Ich kann heute aber außer der Absichtserklärung keine Zusagen machen. Der erste Schritt ist, die Erstattung bis zum Ende des Jahres fortzuführen. Wenn wir das in Brüssel durchgesetzt haben, müssen wir uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen überlegen, was im Jahr 2003 möglich ist. Wenn sich Lösungen abzeichnen, werden wir dem Landtag Vorschläge machen.

Herr Staatsminister, Sie werden abgelöst, damit Sie draußen die Veranstaltung weiterführen können. Ich bitte Frau Staatssekretärin Görlitz, die nächsten Fragen zu beantworten.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Steiger.

Frau Staatssekretärin, hat der Landesgesundheitsrat Verhaltensregeln bezüglich seiner Mitglieder, wenn ja welche, und inwieweit hält die Bayerische Staatsregierung die Ausübung des Berufes „Konsultant im Gesundheitsmanagement“ für vereinbar mit dem Vorsitz im Landesgesundheitsrat, der als Fachgremium unter anderem auch für die Staatsregierung beratend tätig ist?

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Herr Präsident, liebe Frau Kollegin Steiger! Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landesgesundheitsrates existieren nicht. In der Geschäftsordnung ist lediglich festgelegt, dass die Mitgliedschaft ehrenamtlich und persönlich ist und eine Vertretung nicht stattfindet.

Der Landesgesundheitsrat setzt sich aus 30 auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erfahrenen Personen zusammen. 15 Mitglieder werden von den Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien nominiert und 15 weitere Mitglieder von verschiedenen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Körperschaften und Verbänden vorgeschlagen und vom Landtag bestätigt.

Vor diesem Hintergrund sieht die Staatsregierung aufgrund der Berufstätigkeit des Vorsitzenden keine negativen Auswirkungen auf die Arbeit des Landesgesundheitsrates.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Staatssekretärin, nachdem die Berufsbezeichnung „Konsultant im Gesundheitsmanagement“ nicht einschränkend formuliert worden ist,

frage ich: Hält die Staatsregierung meine Befürchtung, dass durch solche Konstellationen unter Umständen die Objektivität des Landesgesundheitsrates angezweifelt und auch Lobbyismus vermutet werden könnte, für gänzlich abwegig?

Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Wie ich ausgeführt habe, besteht der Landesgesundheitsrat aus Abgeordneten und Mitgliedern, die etwas mit den Themen und den Verbänden des Gesundheitswesens zu tun haben. Es handelt sich um ein Gremium, das Fachleute einzelner Bereiche einbezieht. Aus der sich daraus ergebenden Diskussion und Arbeit erwartet man fachlich abgestimmte Vorschläge und Ratschläge. Der Bezug steht also nicht im Gegensatz. Ob die Fraktion des Abgeordneten dies unterstützt, ist eine andere Angelegenheit. Inhaltlich wird die Ausübung nicht kollidieren.

Weitere Zusatzfrage? – Die Fragestellerin.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eine hochvergütete Beratertätigkeit mit dem Vorsitz des Landesgesundheitsrates für vereinbar halten, der die Staatsregierung in gesundheitspolitisch relevanten Fragen berät?

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Ich sehe nicht, dass das im Widerspruch steht.

(Frau Steiger (SPD): Keine Interessenskonflikte?)

Das kann ich so nicht bestätigen.

Wir haben die Themen, die der Landesgesundheitsrat in der 14. Legislaturperiode behandelt hat, Revue passieren lassen. Es haben 14 Sitzungen stattgefunden, in denen stets die Beratung aktueller Fachthemen im Vordergrund stand. Fragen aus dem Gesundheitsmanagement oder der Krankenhausplanung standen bisher nicht auf der Tagesordnung.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Egleder.

Herr Präsident, Frau Staatssekretärin! Aus welchen Gründen wurde bei der Einteilung der Einzugsgebiete des bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern von der Zuteilung nach Regierungsbezirken abgewichen, und welche Gründen sprechen gegen die Errichtung eines Tumorzentrums in Niederbayern?

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Herr Präsident, Herr Kollege Egleder! Bei der Umsetzung des Auftrags des Gesetzgebers, spätestens ab dem 1. Januar 2002 Daten über Krebserkrankungen für das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern im

gesamten Gebiet des Freistaates Bayern zu erfassen, war geprüft worden, welche Einrichtungen – zum Beispiel Tumorzentren oder onkologische Schwerpunkte – mit den Aufgaben und Befugnissen eines Klinikregisters nach Artikel 6 des Bayerischen Krebsregistergesetzes beauftragt werden können.

In einer Übergangszeit von zwei bis drei Jahren werden zunächst die vorhandenen Infrastrukturen der Tumorzentren Regensburg und München mit ihren Klinikregistern genützt; diese sind mit der Meldung an das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern beauftragt worden. Nach dieser Erprobungsphase wird die Staatsregierung prüfen, ob für Niederbayern ein eigenes Klinikregister bestimmt werden kann. Diese Vorgehensweise beruht auf intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten und erfolgte unter Einschaltung der Regierung von Niederbayern.

Aufgrund der bereits bestehenden Infrastrukturen wurden für bestimmte Klinikregister in Einzelfällen örtliche Zuständigkeiten erweitert. Unabhängig von den hieraus folgenden Überschneidungen der Grenzen der Regierungsbezirke werden künftig regierungsbezirksbezogene Auswertungen der Daten des bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern möglich sein.

Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Inwieweit geht die Staatsregierung bei ihren Überlegungen davon aus, dass Niederbayern einer der Regierungsbezirke ist, in dem die Krebsmodalität am höchsten in ganz Bayern ist und deshalb wie in Bayreuth für den Regierungsbezirk Oberfranken, in dem ähnliche Voraussetzungen bestehen, eine entsprechende Einrichtung geschaffen werden soll?

(Kobler (CSU): Das geht an der Sache vorbei!)

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Es handelt sich um eine Feststellung Ihrerseits, dass es in Niederbayern mehr Krebsfälle gebe. Ich kann das nicht bestätigen. Ich kann Ihnen lediglich sagen, ob die Zahlen bezogen auf den jeweiligen Regierungsbezirk ermittelt werden können. Der Sinn des Krebsregisters ist, die Erkrankungen an dem Ort zu erfassen und dort zuzuordnen, an dem sie auftreten. Mit dem Krebsregister ist die Erfassung gewährleistet.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Präsident, Frau Staatssekretärin! Offensichtlich gibt es unterschiedliche Vorstellungen zum Tumorzentrum. Meine Frage: Welchen Unterschied sehen Sie zwischen einem Tumorzentrum und einem onkologischen Zentrum?

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Ich kann keinen großen Unterschied erkennen. Das Tumorzentrum soll die Hilfestellung leisten, für

das Krebsregister Daten sammeln und die Infrastruktur bereithalten.

Weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Egleder.

Frau Staatssekretärin, bestehen seitens der Staatsregierung Überlegungen, an die in Niederbayern bereits bestehenden onkologischen Abteilungen der Kliniken oder Krankenhäuser Erweiterungsmaßnahmen vorzunehmen, um ein Tumorzentrum einrichten zu können?

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Diese Frage kann ich in diesem Zusammenhang nicht beantworten. Über die Ausweitung der entsprechenden Gesundheitsvorsorge muss man sich an anderer Stelle unterhalten. Im Rahmen dieser Anfrage kann ich diese Zusatzfrage nicht beantworten.

(Kobler (CSU): Er soll Nachhilfe bekommen!)

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Hirschmann.

Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, ich frage Sie, über welche Erkenntnisse die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich einer illegalen Sponsorentätigkeit der Arznei- und Heilmittelindustrie verfügt und welche Maßnahmen sie gegen bestechliche Mediziner zu ergreifen gedenkt?

Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Liebe Kollegin Anne Hirschmann! Derzeit sind bundesweit staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Pharmaunternehmen wegen Verdachts der Straftaten der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bzw. der korrespondierenden Straftaten der Bestechung und Vorteilsgewährung anhängig. Auch in Bayern sind entsprechende Ermittlungsverfahren im Gange. Diese richten sich neben der Pharmaindustrie in erster Linie gegen einzelne Krankenhausärzte, die aufgrund ihrer Amtsträgereigenschaft für die bezeichneten Straftaten als Täter infrage kommen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Vor Abschluss der Ermittlungsverfahren wird von einer Bewertung der Vorwürfe abgesehen. Vom Ausgang dieser Verfahren wird es abhängen, ob zusätzliche berufsaufsichtliche oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Zusatzfrage? – Frau Kollegin Hirschmann.

Frau Staatssekretärin, ich frage Sie: Wie gedenkt die Staatsregierung die Heilberufskammer zu motivieren, den Missbrauch von Fortbil

dungsveranstaltungen, die von der Heilmittelindustrie finanziert werden, zu verhindern?

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Es gibt klare Aussagen, dass Kurse, die von der Pharmaindustrie durchgeführt werden, keine Rückschlüsse auf Unterstützung dieser Produkte zulassen dürfen. Fortbildungsveranstaltungen, die im ärztlichen Bereich liegen, sind von diesen verantwortlich durchzuführen und zu vertreten.

Entschuldigung, ich habe das nicht gesehen. – Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schopper.

Keine Ursache, ich dachte, dass Frau Kollegin Hirschmann noch einmal nachfragt. Da sie von ihrem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, habe ich mich gemeldet.

Ich möchte gerne wissen, Frau Staatssekretärin, ob Sie in den bisherigen Gesprächen mit der KVB oder mit der Ärztekammer diese Missbrauchsgefahren durch Sponsorentätigkeiten je thematisiert haben, oder ob dies bisher noch kein Thema in den vom Gesundheitsministerium geführten Gesprächen gewesen ist.

Frau Staatssekretärin.