Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, der FH Landshut stehen 68 Professorenstellen und 59 Stellen für nichtwissenschaftliches Personal zur Verfügung.
Das Ausbauziel der FH Landshut liegt nach dem Hochschulgesamtplan 1992 bei 1600 Studienplätzen. Bezogen auf dieses Ausbauziel beträgt nach dem Hochschulgesamtplan 1992 die Sollzahl an Professoren 111 Professorinnen und Professoren und die Sollzahl für das nichtwissenschaftliche Personal ebenso 111.
Im Wintersemester 2001/2002 waren 1960 Studentinnen und Studenten in der Regelstudienzeit an der Fachhochschule Landshut. Die Auslastung der Fachhochschule lag danach bezogen auf das Ausbauziel von 1600 flächenbezogenen Studienplätzen bei 122% und damit im vertretbaren Rahmen. Auf einen Professor kommen 178 Studentinnen und Studenten in der Regelstudienzeit.
Dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist bekannt, dass die Fachhochschule Landshut im Vergleich zu den anderen so genannten alten Fachhochschulen personell schlecht ausgestattet ist. Die personelle Ausstattung soll und muss im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten verbessert werden.
Herr Staatsminister, vielen Dank für die Feststellung. Ich bin Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule. Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen des Haushalts die Personalsituation zu verbessern? Die Situation ist in gewisser Weise katastrophal, zumindest wird sie von Verantwortlichen so bezeichnet.
Da ich mich auch als Verantwortlichen betrachte, sage ich: Die Situation ist schlecht. Eine Katastrophe erleben Sie, wenn Sie über die Grenzen in die osteuropäischen Länder fahren. Gleichwohl will ich dem Ernst der Situation nicht ausweichen.
Was will ich tun? – An dieses Hohe Haus appellieren, dass Sie nach den großen Schritten in der Schulpolitik auch die notwendigen Schritte in der Hochschulpolitik gehen.
Ich würde Sie gern bei Ihren Forderungen an die Mehrheitsfraktion unterstützen. Ist an der Situation in gewisser Weise nicht auch der von der Staatsregierung durchgeführte und noch beabsichtigte Stellenabbau schuld? Die Staatsregierung hat doch das Programm, von 1997 bis 2007 12000 Stellen abzubauen, beschlossen. Wirkt sich das nicht negativ auf die Fachhochschule Landshut und andere Fachhochschulen wie zum Beispiel Kempten aus?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, die Stellenplanentscheidung hat dieses Haus dem Vorschlag der Staatsregierung folgend getroffen. Sie dürfen also die Schuld nicht alleine auf die Staatsregierung schieben. Im Übrigen befindet sich die Staatsregierung dabei im Konzert aller Länder. Ich habe die Zahlen für die Fachhochschule Landshut nicht genau im Kopf. Die Folgen aus dem 20-Punkte-Programm und aus der Regelung des Artikels 6 d sind aber sehr gering. Es dürften nicht mehr als fünf Stellen betroffen sein.
Zunächst mussten wir das Schwergewicht auf die neuen Fachhochschulen legen, wie zum Beispiel auf Deggendorf in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, um diese auf den Weg zu bringen. Jetzt müssen wir uns in höherem Maße auch wieder um die alten Fachhochschulen kümmern. Auch das hat mit Geld zu tun.
Herr Staatsminister, nachdem die Staatsregierung bereits 1966 beschloss, dass sie in der Ruhmeshalle und in der Walhalla nicht lediglich Museen sehen will, die Neuaufnahmen der letzten drei Jahrzehnte aber keinerlei Konzept erkennen lassen, frage ich Sie, ob Sie den Entwurf von König Ludwig I., wonach in der Walhalla Persönlichkeiten „teutscher Zunge“, also Menschen geehrt werden sollen, auf die der deutschsprachige Raum, und in der Ruhmeshalle Persönlichkeiten „bayerischen Verdienstes und Ruhmes“, also solche, auf die das bayerische Volk stolz sein können soll, noch für zeitgemäß halten, wenn ja, ob konkrete Schritte geplant sind, in der Ruhmeshalle ein repräsentatives Bild eines modernen demokratischen Bayerns zu bieten bzw. in der Walhalla den deutschsprachigen Beitrag zu einem demokratischen Europa aufscheinen zu lassen, wenn nein, warum sie diesen Entwurf des 19. Jahrhunderts nicht für abgeschlossen erklären.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Dr. Dürr, auf diese in ciceroianischem Stil gestellte Frage, die nur einen Grammatikfehler enthält, nämlich den Genitiv von Bayern – das sollten Sie so nicht wiederholen –, will ich jetzt sachgemäß antworten.
Die Ruhmeshalle in München ist von König Ludwig I. als Ehrentempel für berühmte Bayern errichtet worden. Der Bau wurde im Jahre 1853 vollendet. Bei dem Wiederaufbau der Ruhmeshalle nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Reihe von Büsten, die beschädigt worden waren, ausgesondert. Im Jahre 1996 beschloss der Ministerrat, die Ruhmeshalle nicht allein als Museum zu erhalten, sondern in der Weise fortzuführen, dass nach wie vor Bayern, die sich um Volk und Staat verdient gemacht haben, durch Aufstellung ihrer Büsten geehrt werden sollen. Seither wurden in der wiedererstandenen Ruhmeshalle unter anderem die Büsten von Christoph Dientzenhofer, Wilhelm Leibl, Rudolf Diesel, Ludwig Thoma, Sigmund von Riezler, Oskar von Miller, Ignaz Günther, Friedrich Koenig, Maximilian Graf von Montgelas, Sebastian Kneipp, Franz Marc, Hans Freiherr von und zu Aufseß, Adolf Hildebrand, Arnold Sommerfeld, Carl Spitzweg, Richard Willstätter, Franz Erwein Graf von Schönborn, Wilhelm Josef Behr, Johann Michael Fischer, Clara Ziegler, Lena Christ, Claus Graf Schenk von Stauffenberg, Heinrich Wieland, Karl Amadeus Hartmann und Georg Britting aufgestellt.
Der Ministerrat hat in seinem Beschluss am 3. Mai 1996 ferner entschieden, dass für die Auswahl neu aufzustellender Büsten eine Kommission zu bilden ist, der Vertreter der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Schönen Künste angehören. Die nach der Erörterung in der Kommission zur Entscheidung der Staatsregierung vorgelegten Vorschläge spiegeln das Wirken bedeutender Bayern in Wissenschaft und Kultur, Kunst und im Sozialbereich wider. Die Staatsregierung kann hieran auch bei zeitkritischer Betrachtung keinen Makel entdecken.
Die Walhalla soll entsprechend dem Willen von König Ludwig I. bedeutende Persönlichkeiten „teutscher Zunge“ beherbergen. Die Möglichkeit, Initiativen für die Aufstellung neuer Büsten in Gang zu bringen, erfreut sich bundesweit bei Privatpersonen wie Institutionen großer Beliebtheit. Die Wahrung des kulturellen und gesellschaftlichen Konsenses ist auch bei der Walhalla durch die gremienmäßige Vorbehandlung der im Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gesammelten Vorschläge durch eine Erörterung mit Beschlussempfehlung in der Akademie der Wissenschaften gegeben. Nach den in den letzten Jahren vorgenommenen Aufstellungen der Büsten von Schwester Maria Theresia von Jesu Gerhardinger, Dr. Konrad Adenauer und Johannes Brahms ist derzeit die Aufnahme von Sophie Scholl in die Walhalla in Vorbereitung.
Der Behandlung von Vorschlägen hinsichtlich von deutschsprachigen Persönlichkeiten, die sich um die Demokratie in Europa herausragende Verdienste erworben haben, steht die Staatsregierung aufgeschlossen gegenüber.
keinen Mangel in dem entdecken, was ich vorgetragen habe. Die Frage nach dem Genitiv können Sie mir vielleicht noch schriftlich geben.
Darauf, dass die Staatsregierung in der Aufstellung der Büsten keinen Mangel erkennt, zielt meine Frage doch gerade ab. Sie richtet sich gerade darauf, ob Sie sich künftig damit begnügen wollen, nur die Lücken der letzten fünf oder sechs Jahrhunderte zu schließen. Das haben Sie mit Ihrer Auflistung im Wesentlichen ausgedrückt. Sie enthält Menschen des 14., des 15., des 16., des 17., des 18. und des 19. Jahrhunderts. Wir wünschen uns dagegen, dass auch Persönlichkeiten des letzten Jahrhunderts mit aufgenommen werden.
Deshalb frage ich Sie, ob Sie daran gedacht haben, nicht nur einzelne Personen, wie zum Beispiel Sophie Scholl, die wir ohnehin schon lange gefordert haben, sondern in verstärktem Maße Frauen und Männer des letzten Jahrhunderts mit aufzunehmen, die dazu beigetragen haben, dass Bayern so wurde, wie es jetzt ist. Haben Sie daran gedacht, solche Personen verstärkt mit aufzunehmen?
Ich bin ja ein gutmütiger Mensch. Wenn die Fragen aber immer so ausarten wie heute – vielleicht ist auch der Wissenschaftsminister dafür verantwortlich –, müssen wir die Bremse anziehen. Ich bitte deshalb darum, etwas knapper und präziser zu fragen, weil noch viele Fragen auf der Liste stehen. Bitte, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, Hohes Haus, Herr Kollege, nachdem ich nicht schuld sein will, sage ich nur, daran habe ich gedacht, daran denke ich und daran werde ich auch weiterhin denken.
Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Boutter. Ich sehe ihn jetzt gerade nicht. Wird die Frage übernommen? – Wenn das nicht der Fall ist, ist der Part des Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgeschlossen.
Jetzt wäre eigentlich Herr Staatsminister Schnappauf an der Reihe. Er ist noch nicht da, und man bemüht sich jetzt darum, Herrn Staatsminister Sinner zu finden, damit er die nächsten Fragen beantworten kann. Ist denn die Regie der Staatsregierung nicht in der Lage, diese Suche etwas zügiger durchzuführen? – Sind das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung oder das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten? – Alle sind nicht da. Das Innenministerium ist auch nicht da. Das Finanzministerium ist ebenfalls nicht da.
Dann unterbreche ich die Sitzung so lange, bis ein Mitglied der Staatsregierung sich meldet, um seine Aufgaben gegenüber dem Parlament wahrzunehmen. Ich habe in meiner zwanzigjährigen Abgeordnetentätigkeit so etwas noch nicht erlebt. Das ist unerträglich.
Die unterbrochene Sitzung wird wieder aufgenommen. Es folgt jetzt die Beantwortung der Fragen an das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Staatsminister Sinner. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Dodell.
Herr Staatsminister, nachdem sich die Aufgaben der Tierkörperbeseitigungsanstalten durch die BSE-Krise in den vergangenen Monaten von einem Verwertungsmarkt zu einem Beseitigungsmarkt verschoben haben, frage ich Sie, ob und in welcher Höhe die im Zuge der „Verbraucherschutzinitiative Bayern“ – genauer: Hilfen zur Tiermehlverbrennung – bis 31. März 2002 gewährten finanziellen Hilfen für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Kraftisried auch über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt werden, da der Wegfall dieser Förderung einen Einnahmeverlust von ca. 870000 Euro pro Jahr und damit eine erhebliche Gebührenerhöhung für die Anlieferer und möglicherweise auch eine stärkere finanzielle Belastung für die im Zweckverband beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte bedeuten würde.
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Kollegin Dodell, wie Sie wissen, haben die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag eine Verbraucherinitiative beschlossen, um die Auswirkungen und Belastungen der BSE-Krise abzufedern. Im Rahmen dieser Verbraucherinitiative werden auch die Kosten für die Verbrennung von Tiermehl und Tierfett erstattet. Das heißt, dass die Betriebe einen Zuschuss von 220 DM pro Tonne bzw. 112 Euro pro Tonne Tiermehl bzw. Tierfett erhalten. Diese BSE-Hilfe läuft zum 31.03.2002 aus.
Die Hilfen müssen bei der Europäischen Kommission in Brüssel notifiziert werden. Wir wollen die Verbrennungskosten bis zum Ende des Jahres weiter subventionieren. Deshalb haben wir einen Nachfolgeantrag bei der Kommission in Brüssel gestellt. Zurzeit wird über die Genehmigung der Notifizierung verhandelt. Frau Staatssekretärin Görlitz wird noch in dieser Woche nach Brüssel reisen und über dieses Thema Verhandlungen führen. Wir hoffen, dass wir die Genehmigung für die Fortführung bekommen. Eine Erstattung in Höhe von 220 DM bzw. 112 Euro wird künftig nicht mehr möglich sein. Das hängt mit den Haushaltsmitteln zusammen.
Ich möchte anfügen, dass wir Alternativen zur Verbrennung finden müssen. Die Höhe der Subventionen hat die Abnehmer dazu verleitet, genau diese Beträge zu verlangen. Das bedeutet, dass wir durch die Subvention Innovationen und den Versuch, das Ganze wirtschaftlicher zu gestalten, verhindern. Wenn Brüssel die Subvention genehmigt, werden wir weiterhin subventionieren, wir werden aber auf eine Ausschreibung drängen und versuchen, bis Ende des Jahres Alternativen zu finden, die das System insgesamt wirtschaftlicher machen.
Herr Staatsminister, ist der Staatsregierung bewusst, dass an der Grenze zu Baden-Württemberg eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung stattfindet? Meines Wissens werden nämlich in Baden-Württemberg Investitionen in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu 100% vom Land Baden-Württemberg bezuschusst, wodurch erhebliche Kalkulationsposten wie kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen wegfallen. Wie gedenkt man, diese Wettbewerbsverzerrung auszugleichen?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir sind uns dessen durchaus bewusst. Auf der anderen Seite zahlt Baden-Württemberg ab dem 31.03. keine BSE-Hilfen mehr aus. Das betrifft Testkosten und andere Dinge. Es gibt keine Nachfolgeanträge in Brüssel.
Wir können aber auch durch diese Erkenntnis nichts daran ändern, dass die Unterstützung der Tiermehlverbrennung von der Kommission unter Wettbewerbsgesichtspunkten betrachtet wird. Wir müssen uns mit Kommissar Monti auseinandersetzen, weil andere Bundesländer bei der Kommission in Brüssel vorstellig werden und behaupten, Bayern trage insgesamt durch die BSEHilfen zur Wettbewerbsverzerrung bei.
Ich sehe lediglich die Chance, dass wir bis zum Ende des Jahres die Hilfen in reduziertem Umfang fortführen und dann einen Übergang zu anderen Methoden finden. Tiermehl wird nicht zur Verbrennung hergestellt. Wir unterstützen beispielsweise zur Zeit ein Projekt in St. Erasmus in Waldkraiburg, über die Thermodruckhydrolyse direkt Energie zu gewinnen und somit die TiermehlPhase auszuschalten. Wir unterstützen auch Aktivitäten an der Tierkörperbeseitigungsanlage in Plattling, das Tiermehl direkt an der Anlage zur Energiegewinnung einzusetzen. Das bedeutet, dass das eingesetzte Tiermehl fossile Brennstoffe erspart, womit eigentlich die Wertschöpfung, die durch das Tiermehl möglich wird, realisiert wird. Fatal ist, dass aufgrund der Subvention solche Wege nicht gegangen werden. Normalerweise hat Tiermehl den Heizwert von mittlerer Braunkohle. Anstatt diesen Heizwert zu realisieren, zahlen wir eine Subvention und geben demjenigen, der den Heizwert in Anspruch nimmt, noch Steuergelder dazu. Das ist unbefriedigend. Deshalb suchen wir die Alternativen. Wenn wir die Alternativen haben, dann ist das für die Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigungsanlagen ein Gewinn.
Herr Staatsminister, ich denke, man ist sich schon bewusst, dass man neue technische Wege gehen muss. Man muss aber einen langen Zeitraum für die jetzt bestehenden Tierkörperbeseitigungsanlagen überbrücken. Kann sich die Staatsregierung vorstellen, für eine Überbrückungszeit, also bis man
technisch so weit ist, zumindest in dem Bereich, der keinem Wettbewerb unterliegt, nämlich der Entsorgung von Seuchenmaterial, weiterhin Unterstützungen über das Ende des Jahres 2002 hinaus zu geben.