Renate Dodell

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lochner-Fischer versucht, hier ein Bild zu malen, dass die CSU die Frauen zurück an den Herd drängt. Sie versucht, ein Bild von einem hinterwäldlerischen Land Bayern zu malen, das es den Frauen nicht ermöglicht, berufstätig zu sein. Sie versuchen, ein Bild zu vermitteln, dass Frauen in Bayern massiv behindert werden, berufstätig zu sein.
Ich sage Ihnen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Wirklichkeit sieht in Bayern ganz anders aus.
Frau Kollegin Dr. Kronawitter, Sie haben zu Recht gesagt, in Bayern arbeiten circa 68 bis 70% der Frauen – auch mit Kindern. Das ist die Wirklichkeit. Die Frauen
gehen nicht zurück an den Herd, sondern viele Frauen bei uns arbeiten.
Viele tun das aufgrund ihrer persönlichen Wahlfreiheit. Sie haben sich dafür entschieden. Ich sage dazu: Wir sehen die Realität. Viele Frauen stehen heute unter einem großen Druck. Die Mieten sind hoch, viele Lebensstandards sind zu erfüllen.
Davor machen wir die Augen nicht zu. Wir stehen ganz klar für die Wahlfreiheit der Frauen.
Wir sollten nicht polemisch agieren wie Sie, sondern wir sollten gemeinsam versuchen, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit diese Wahlfreiheit auch gewährleistet ist.
Bei Ihnen – und das ist nicht nur mein Eindruck – hat eine Frau, die sich der Erziehung und der Familie widmet, überhaupt keinen Stellenwert mehr.
Sie wollen Staat, Staat und nochmals Staat. Ihr eigener Generalsekretär beansprucht mit einer Kulturrevolution, wie er das nennt, die Lufthoheit über den Kinderbetten. Genau das wollen Sie.
Wir wollen eine echte Wahlfreiheit. Wir sind eine liberale Partei, die versucht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Das sind wir, schauen Sie genau hin.
Wir sind eine Partei, die dafür sorgt, dass die Erziehungstätigkeit tatsächlich aufgewertet wird. Sie hätten doch auf Bundesebene die Möglichkeit, das Familiengeld einzuführen, und damit die Erziehungstätigkeit der Frauen aufzuwerten.
Wir wollen die Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitswelt schaffen.
Hören Sie doch einmal zu.
Ihr Gesetz, das den Teilzeitanspruch regelt, war für die Frauen in der Arbeitswelt eher kontraproduktiv als hilfreich. Wir wollen die Arbeitsbedingungen für eine flexible Arbeitswelt und eine flexible Kinderbetreuung schaffen, die den Frauen hilft, eine Entscheidung im Rahmen ihrer Wahlfreiheit zu treffen.
Wir hatten im vorigen Jahr eine Anhörung zum Thema Familie und Arbeitswelt. Wir hatten interessante Gespräche mit Unternehmern geführt, die uns geschildert haben, welche Anstrengungen sie von sich aus – im Übrigen ohne Staat und ohne Zuschüsse – unternehmen, um die Arbeitsbedingungen familienfreundlich zu gestalten. Das reicht von der Kinderbetreuung bis hin zu Telearbeitsplätzen, Schulungsmaßnahmen und flexiblen Arbeitszeiten. Da ist viel auf dem Weg. Diese Arbeitgeber haben die interessante Erfahrung gemacht, dass das nicht nur für ihre Mitarbeiterinnen gut ist und zur Zufriedenheit und Motivation beiträgt, sondern sie haben auch die Erfahrung gemacht, dass das für sie selbst gut ist. Sie finden eine ausreichende Zahl von Arbeitskräften.
Das ist auch gut für die Stellung im Wettbewerb. Das müssen viele unserer Arbeitgeber noch verinnerlichen. Deshalb ist der Frauenförderpreis, den das Sozialministerium ausreicht und das ausgezeichnete Beispiele aufzeigt, sehr hilfreich.
Sie werden sehen, meine Damen und Herren von der Opposition, die demografische Entwicklung, angesichts der wir davon ausgehen, dass in den nächsten Jahrzehnten 25 bis 35% weniger Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung steht, wird dazu führen, dass noch mehr Frauen im Arbeitsmarkt benötigt werden. Die Frauen werden für den Arbeitsmarkt noch attraktiver werden. Deswegen müssen wir nach flexiblen Bedingungen schauen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal grundsätzlich sagen: Wir wollen, dass sich die Frauen entscheiden können, dass die Familienarbeit aufgewertet wird, damit sie in unserer Gesellschaft den Stellenwert bekommt, der ihr gebührt. Wir wollen, dass die Arbeitswelt und die Kinderbetreuung flexibel werden.
Wir wollen nicht nur den Ruf nach Krippenplätzen hören, wie Sie ihn tagtäglich durch die Zeitungen jagen. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Bewertung des Problems der häuslichen Gewalt sind wir uns in diesem Haus alle einig. Wir verurteilen sie. Den Weg, wie wir häusliche Gewalt verhindern können, sehen wir jedoch unterschiedlich.
Gewalt in der Familie gilt inzwischen als die weitest verbreitete Form der Gewalt, die ein Mensch in seinem Leben erfahren oder beobachten kann. Bedauerlicherweise hat sich die Situation in den letzten Jahren verschärft. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ausgeführt, dass nach aktuellen Schätzungen jährlich circa 45000 Frauen mit ihren Kindern Zuflucht außerhalb ihrer Wohnung vor allem in
Frauenhäusern und Schutzwohnungen suchen. In Bayern gibt es derzeit 38 Frauenhäuser mit 337 Plätzen für Frauen und über 420 Plätzen für Kinder.
Schon seit vielen Jahren nehmen sich Frauenhäuser und Notrufeinrichtungen, soziale Einrichtungen und Opfer-Schutz-Initiativen den Opfern häuslicher Gewalt an. Ich meine, dass wir an dieser Stelle den Menschen danken sollten, die sich in besonderer Weise einsetzen.
Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, dessen Existenz und Allgegenwärtigkeit in unserer Gesellschaft sowohl von den Opfern als auch von den Tätern und Mitwissern nach außen hin häufig tabuisiert wird. Insbesondere für die Kinder ist die Gewalt in der Familie problematisch, selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind, weil sie in diesem von Gewalt geprägten Umwelt aufwachsen müssen.
Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, dass oft über Jahre hinweg über die Betroffenen enormes Leid bringt und die Gesellschaft als Ganze belastet. Häusliche Gewalt ist nicht nur eine äußerst unerfreuliche, sozial schädliche Erscheinung in unserer Gesellschaft, sondern sie ist auch eine verabscheuungswürdige kriminelle Handlung, die in höchstem Maße gegen die Werteordnung unserer Verfassung verstößt.
Die Opfer häuslicher Gewalt empfinden es naturgemäß als besonders schmerzvoll, dass sie in einem Umfeld, in dem man normalerweise Sicherheit und Geborgenheit, Liebe und Solidarität erwartet und erwarten kann, in ihren elementaren Rechten verletzt werden. Der Staat hat die Aufgabe, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Diese Aufgabe auch im sozialen Nahraum zu erfüllen, ist mit ganz speziellen Schwierigkeiten verbunden; denn zum einen genießt die Wohnung einen grundrechtlichen Schutz gegenüber staatlichen Eingriffen, andererseits darf der staatliche Schutz von Opfern nicht dadurch eingeschränkt werden, dass die Angriffe in der Wohnung oder im sozialen Nahraum erfolgen.
Der Staat, die Politik und ganz besonders die Polizei nehmen diese Gewalt sehr ernst und sehen sie nicht als Privatsache der betroffenen Opfer an. Die kriminologische Forschungsgruppe der bayerischen Polizei hat bereits 1987 die Gewalt von Männern und Frauen untersucht. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse über die Art und den Umfang der Gewalt in den Familien sind die Grundlage für die heutige Bekämpfung dieses Phänomens. Als weitere Konsequenz dieser Studie wurden bereits – also vor 15 Jahren – 1987 bei jedem Polizeipräsidium Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder eingerichtet. Inzwischen gibt es in jedem Polizeipräsidium zwei Beamtinnen, die hauptamtlich in diesem Bereich tätig sind. Es wurden Merkblätter zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, aber auch ein polizeiinternes Faltblatt über Gewalt in Familie und Partnerschaft aufgelegt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche und umfangreiche Modellprojekte der Polizei wie beispielsweise in Passau, Nürnberg und Schweinfurt. Im Jahr 1994 hat die Bayerische Staatsregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ebenfalls mit diesem Problem beschäftigt hat und ein Modell zur Krisenbewälti
gung bei häuslicher Gewalt entwickelt hat. Die Vorarbeiten sind umfangreich und ausgezeichnet erledigt worden.
Wir haben nun seit dem 1. Januar dieses Jahres das Gewaltschutzgesetzes des Bundes. Durch dieses Gewaltschutzgesetz kann ein Opfer häuslicher Gewalt mit Hilfe von Gerichten durchsetzen, dass es in der Wohnung verbleiben kann und der prügelnde Partner bzw. die prügelnde Partnerin die Wohnung verlassen muss. Vor Gericht kann auch eine vorläufige Schutzanordnung oder sogar eine Wohnungsüberlassung erwirkt werden. Wir haben uns jetzt mit der Frage zu beschäftigen, ob zur Durchsetzung dieses Gewaltschutzgesetzes das Polizeiaufgabenrecht ausreicht oder nicht. Die Fraktion der GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf eingebracht, den Artikel 16 des Polizeiaufgabengesetzes zu verschärfen. Wir sind der Meinung, dass diese Forderung unnötig ist, weil das bestehende Polizeirecht ausreicht.
Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, als deren wesentliches Ergebnis festzuhalten ist, dass ein polizeigesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Bewältigung der Gewalt im sozialen Nahraum nicht besteht. Vielmehr hat sich herausgestellt, dass die vorhandenen Ermächtigungen für die Polizei ausreichend.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 ist eine Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung der häuslichen Gewalt, die das bayerische Landeskriminalamt im Auftrag des Innenministeriums zusammen mit den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder der Polizeipräsidien erarbeitet hat, in Kraft gesetzt worden. Diese Handlungsanleitung flankiert das Anfang 2002 in Kraft getretene Bundesgesetz und gibt eine sehr praktikable und umfangreiche Anleitung dafür, wie im Einzelfall bei physischer und psychischer Gewalt innerhalb ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie bei Gewalt, die in Trennungssituationen entsteht, umgegangen wird.
Das Ziel dieser Handreichung ist es, die Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung häuslicher Gewalt zu intensivieren und – das sage ich ganz ausdrücklich – den Schutz der Opfer zu verbessern. Sie enthält auf der Basis des vorhandenen rechtlichen Instrumentariums des Polizeiaufgabengesetzes konkrete Handlungsanleitungen für die Polizei zum Schutz und zur Information der von häuslicher Gewalt betroffenen Personen. Sie enthält konkrete Anleitungen zum polizeilichen Einschreiten am Tatort, zur Sachbearbeitung sowie zur Dokumentation der polizeilichen Erkenntnisse und Maßnahmen. Mit diesem Konzept kann die Polizei dem Problemfeld häuslicher Gewalt umfassend begegnen.
Auch die Innenministerkonferenz hat sich mit diesem Thema befasst und am 10. Mai vorigen Jahres einen auch von Bayern mitgetragenen Beschluss verabschiedet, in dem festgestellt wird, dass die bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse ausreichen, um im Rahmen akuter Krisenintervention vor häuslicher Gewalt wirksam zu schützen. Ich betone ausdrücklich, dass wir hier, anders als Sie, keine Schutzlücke sehen. Darin befinden
wir uns in Übereinstimmung mit anderen Bundesländern.
Ich will anhand einiger Punkte unsere Wertung Ihres Gesetzentwurfs darstellen. Bereits Artikel 16 des Polizeiaufgabengesetzes ermöglicht in seiner jetzigen Fassung die Wegweisung des gewalttätigen Mitwohnungsinhabers zur Verhinderung weiterer Gewalttätigkeiten. Zwar sieht dieses Gesetz – das ist richtig – nur einen vorübergehenden Platzverweis vor. Ein zeitlicher Rahmen von mehreren Tagen, bis das Instrumentarium des zivilrechtlichen Schutzes des Gewaltschutzgesetzes greift, ist hiervon jedoch ausdrücklich umfasst. Die Polizeibeamten werden in jedem konkreten Fall den zeitlichen Umfang der Platzverweisung vor Ort prüfen müssen. Als Grundlage für diese Entscheidung wird eine individuelle Gefahrenprognose für das Opfer und die Abschätzung der durchschnittlichen Dauer bis zur Wirkung zivilrechtlicher Maßnahmen genau zu überlegen sein. Zwar werden die Gerichte in unterschiedlichen Regionen dafür unterschiedliche Zeiträume vorsehen, aber wir halten das Polizeiaufgabengesetz für so flexibel, dass es auf diese regionalen Unterschiede eingehen kann.
Auf der Basis des Artikels 16 PAG ist auch der Verweis eines Inhabers aus seiner eigenen Wohnung zulässig, wenn die Maßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr erforderlich ist. Das ist wiederum individuell einzuschätzen.
Unser Gesetzentwurf zur Videoüberwachung enthält in Ziffer 2 die verfassungsrechtlich erforderliche Absicherung, um einen Inhaber auch aus seiner eigenen Wohnung zu verweisen. Im Übrigen darf die Platzverweisung den Zeitraum, der erforderlich ist, um eine zivilgerichtliche Schutzanordnung zu erwirken, nicht übersteigen. Das muss Hand in Hand mit der Beurteilung der Polizei und der Gerichte in den verschiedenen Regionen gehen. Eine generelle zeitliche Begrenzung polizeirechtlicher Platzverweise durch Festschreibung einer zulässigen Höchstdauer, wie Ihr Gesetzentwurf das mit seiner Frist von zehn Tagen und einer weiteren Verlängerungsmöglichkeit tut, erscheint uns als nicht zweckmäßig. Die zeitliche Dauer muss sich insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit am jeweiligen Einzelfall und der bestehenden Gefahrenlage orientieren.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt auch noch eine Fülle anderer Maßnahmen, auf die ich jetzt nicht im Detail eingehe. Eines möchte ich aber sehr ausdrücklich sagen: Die Maßnahme einer polizeilichen Wegweisung ist, für sich genommen, nicht geeignet, dem Problem ausreichend zu begegnen. Sie kann nur der Krisenintervention in den ersten Tagen dienen. Die längerfristige Regelung der familiären Verhältnisse und die Beratung, bis ein Opfer zu einer Entscheidung kommt, ist Aufgabe des Zivilrechts, das dafür ein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellen muss.
Wir lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf und die drei Anträge auf Begleitmaßnahmen, wie schon im Aus
schuss, ab, weil wir der Meinung sind, dass das nicht notwendig ist. Die Handlungsanleitung gewährleistet die sachgerechte Problembewältigung. Zusätzlicher Ausund Weiterbildungsprogramme, die Sie hier ansprechen, bedarf es nicht.
Ich fasse zusammen und stelle klar: Wir unterstützen ausdrücklich die Inhalte des Gewaltschutzgesetzes, weil es die Position der Opfer wesentlich stärkt. Wir halten es aber für besser, einen gewalttätigen Ehemann oder eine gewalttätige Ehefrau oder einen gewalttätigen Lebenspartner zumindest zeitweise aus der Wohnung zu entfernen, anstatt den Opfern weitere Unannehmlichkeiten, zum Beispiel die Flucht ins Frauenhaus, zuzumuten. Die Opfer erhalten Hilfe bei Polizei, Justiz, Behörden und verschiedenen Institutionen. Wir halten es auch für sinnvoll und notwendig, dass bei häuslicher Gewalt in Zukunft alle polizeirechtlichen und strafrechtlichen Mittel ausgeschöpft werden. Ich betone nochmals, dass die polizeirechtlichen Möglichkeiten ihre Grenzen haben und mit deren Hilfe auch nur die erste Krisensituation gemeistert werden kann. Wir lehnen daher Ihren Gesetzentwurf und die begleitenden Anträge ab.
Herr Staatsminister, nachdem sich die Aufgaben der Tierkörperbeseitigungsanstalten durch die BSE-Krise in den vergangenen Monaten von einem Verwertungsmarkt zu einem Beseitigungsmarkt verschoben haben, frage ich Sie, ob und in welcher Höhe die im Zuge der „Verbraucherschutzinitiative Bayern“ – genauer: Hilfen zur Tiermehlverbrennung – bis 31. März 2002 gewährten finanziellen Hilfen für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Kraftisried auch über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt werden, da der Wegfall dieser Förderung einen Einnahmeverlust von ca. 870000 Euro pro Jahr und damit eine erhebliche Gebührenerhöhung für die Anlieferer und möglicherweise auch eine stärkere finanzielle Belastung für die im Zweckverband beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte bedeuten würde.
Herr Staatsminister, ist der Staatsregierung bewusst, dass an der Grenze zu Baden-Württemberg eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung stattfindet? Meines Wissens werden nämlich in Baden-Württemberg Investitionen in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu 100% vom Land Baden-Württemberg bezuschusst, wodurch erhebliche Kalkulationsposten wie kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen wegfallen. Wie gedenkt man, diese Wettbewerbsverzerrung auszugleichen?
Wir können aber auch durch diese Erkenntnis nichts daran ändern, dass die Unterstützung der Tiermehlverbrennung von der Kommission unter Wettbewerbsgesichtspunkten betrachtet wird. Wir müssen uns mit Kommissar Monti auseinandersetzen, weil andere Bundesländer bei der Kommission in Brüssel vorstellig werden und behaupten, Bayern trage insgesamt durch die BSEHilfen zur Wettbewerbsverzerrung bei.
Ich sehe lediglich die Chance, dass wir bis zum Ende des Jahres die Hilfen in reduziertem Umfang fortführen und dann einen Übergang zu anderen Methoden finden. Tiermehl wird nicht zur Verbrennung hergestellt. Wir unterstützen beispielsweise zur Zeit ein Projekt in St. Erasmus in Waldkraiburg, über die Thermodruckhydrolyse direkt Energie zu gewinnen und somit die TiermehlPhase auszuschalten. Wir unterstützen auch Aktivitäten an der Tierkörperbeseitigungsanlage in Plattling, das Tiermehl direkt an der Anlage zur Energiegewinnung einzusetzen. Das bedeutet, dass das eingesetzte Tiermehl fossile Brennstoffe erspart, womit eigentlich die Wertschöpfung, die durch das Tiermehl möglich wird, realisiert wird. Fatal ist, dass aufgrund der Subvention solche Wege nicht gegangen werden. Normalerweise hat Tiermehl den Heizwert von mittlerer Braunkohle. Anstatt diesen Heizwert zu realisieren, zahlen wir eine Subvention und geben demjenigen, der den Heizwert in Anspruch nimmt, noch Steuergelder dazu. Das ist unbefriedigend. Deshalb suchen wir die Alternativen. Wenn wir die Alternativen haben, dann ist das für die Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigungsanlagen ein Gewinn.
Herr Staatsminister, ich denke, man ist sich schon bewusst, dass man neue technische Wege gehen muss. Man muss aber einen langen Zeitraum für die jetzt bestehenden Tierkörperbeseitigungsanlagen überbrücken. Kann sich die Staatsregierung vorstellen, für eine Überbrückungszeit, also bis man
technisch so weit ist, zumindest in dem Bereich, der keinem Wettbewerb unterliegt, nämlich der Entsorgung von Seuchenmaterial, weiterhin Unterstützungen über das Ende des Jahres 2002 hinaus zu geben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Radermacher, Sie haben ganz zu Anfang von den ideologischen Scheuklappen gesprochen. Ich denke, dass Sie die ideologischen Scheuklappen selbst auf den Augen haben, denn nach dem typischen Merkmal Ihrer Politik, wollen Sie mit der generellen Einführung der Ganztagsschule wieder einmal alles über einen Kamm scheren. Das machen wir nicht mit.
Bildung, Erziehung und Betreuung unterliegen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Diese Verantwortung haben die Eltern; diese Verantwortung muss der Staat mit übernehmen, und diese Verantwortung haben Wirtschaft und Gewerkschaften. Darauf komme ich noch.
Wir haben unser Programm und unsere Vorschläge zur Kinderbetreuung und zur Förderung von Kindern ganz bewusst mit dem Titel „Die Familie stärken und nicht ersetzen“ überschrieben, weil wir meinen, dass die Familie Vorrang hat. Wo die Erziehung in den Familien geschehen kann und will, soll das vorrangig möglich sein. Deswegen wollen wir mit dem Programm vor allen Dingen Selbsthilfeeinrichtungen und Eigeninitiativen, die Eltern und Gruppen von Eltern auf den Weg bringen, ganz stark unterstützen; denn wir meinen: Die vorrangige Verantwortung der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder muss zum Tragen kommen, und deswegen müssen sie sich frei entscheiden können, in welchen Einrichtungen ihre Kinder betreut werden.
So vielfältig sich heute die Lebenswirklichkeit der Familien darstellt – von der alleinerziehenden Mutter, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, bis hin zur Großfamilie, wo vielleicht Opa und Oma noch mithelfen können –, so vielfältig müssen auch die Angebote sein. Ein Teil Ihrer Politiker hat das wohl auch schon verinnerlicht. Die SPDKreistagsfraktion in meinem Bereich war dieser Tage beim Arbeitsamt. Sie hat sich dort informiert und für die Ganztagsschule stark gemacht. Zum Schluss aber – ich zitiere die „Süddeutsche Zeitung – Bad Tölz“ von gestern –:
waren sich die SPD-Kreisräte mit dem Leiter des Arbeitsamtes einig, dass eine Ganztagsschule nur als Angebot und nicht über die Köpfe der Eltern hinweg konzipiert werden sollte.
Sie waren nicht dabei. Ich würde mir wünschen, dass Sie sich das zu Eigen machen.
Frau Radermacher, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass die Wirtschaft Druck auf die Politik mache. Die Wirtschaft ist sich aufgrund der demographischen Entwicklung sehr wohl bewusst, dass sie in Zukunft die Frauen noch mehr für den Arbeitsprozess brauchen wird. Wir wissen, dass heute schon über 60% der Mütter mit schulpflichtigen Kindern und ungefähr 30% der Mütter mit Kindern unter drei Jahren berufstätig sind. Das ist heute die Lebenswirklichkeit.
Für diese Frauen und Familien müssen wir, so unterschiedlich ihr Berufsleben ist, unterschiedliche Angebote machen. Ich denke, dass sich die Wirtschaft mittlerweile sehr wohl bewusst ist, dass sie auch im Sinne einer familienfreundlichen Arbeitswelt nicht nur nach dem Staat rufen darf, sondern selbst Angebote unterbreiten muss.
Wir hatten dazu eine Anhörung, und wir haben in der vergangenen Woche dazu Anträge vorgestellt. Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten, die die Wirtschaft beitragen kann – von flexiblen Arbeitszeitmodellen bis hin zu eigenen Kinderbetreuungseinrichtungen und Telearbeitsplätzen. Nur eines muss auch klar sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir die Wirtschaft auffordern, ihren Beitrag zu leisten, müssen wir für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. Es darf nicht passieren, dass durch zu strenge gesetzliche Regelungen das konterkariert wird, was die Wirtschaft eigentlich will; als Beispiel nenne ich das Gesetz über die Teilzeitarbeitsplätze. Wir haben auf Bundesebene – ich bitte das zu übermitteln – Handlungsbedarf, um der Wirtschaft die Rahmenbedingungen zu erleichtern.
Ich will zum Schluss aus einer Umfrage von 1996 berichten, die in den USA gestartet wurde und anlässlich derer Kinder über ihre Anforderungen an ihre berufstätigen Eltern befragt wurden. Gleichzeitig wurden die Eltern befragt, was sie sich von den Antworten ihrer Kinder erwarten. Die meisten Eltern haben erwartet, dass sich die Kinder mehr Zeit von ihnen wünschen. Diese Eltern waren ganz überrascht, dass sich ihre Kinder „weniger gestresste, sondern zufriedene und aufgeschlossen von der Arbeit heimkommende Eltern“ wünschen. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Beitrag, den wir zu leisten haben und den eine familienfreundliche Arbeitswelt zu leisten hat.
Ich betone nochmals: Die Verantwortung, dass unsere Kinder zu eigenverantwortlichen selbstständigen jungen Leuten heranwachsen können, liegt zuallererst bei der Familie, dann beim Staat, mit ergänzenden nach dem Bedarf ausgerichtete Einrichtungen aber auch bei der Wirtschaft, die sich in diesen Prozess einbringen muss.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt, also der Gewalt im sozialen Nahfeld, ist sicher unser gemeinsames Anliegen. Frauen in diesen akuten Krisensituationen muss schnell geholfen werden. Es ist aber über die besprochenen Maßnahmen hinaus notwendig, Frauen zu beraten und zu helfen, in solchen Situationen notwendige Entscheidungen ohne Druck und in einem gewissen Freiraum treffen zu können.
Die Initiative des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sieht eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vor, welche im einzelnen im Ausschuss zu prüfen sein wird. Bereits seit 1987 gibt es bei der bayerischen Polizei verschiedene Initiativen und Modelle, die sich bisher ausgezeichnet bewährt haben. Zum Beispiel gibt es in jedem Polizeipräsidium eine Beauftragte für Frauen und Kinder, es gibt flächendeckend ein Merkblatt für Gewalt in Familie und Partnerschaft, das sehr gut angenommen wird und in der Umsetzung hilft sowie in Nürnberg, Schweinfurt und Passau verschiedene Modellprojekte, wo der Sachbearbeiter schwerpunktmäßig eingesetzt wurde, dessen Arbeit sich vor Ort sehr bewährt hat.
Was die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes betrifft, kam die von der Innenministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass das geltende Polizeirecht, insbesondere die Möglichkeit des so genannten Platzverweises nach Artikel 16 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ausreiche.
Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist bereits zu dieser Überzeugung gekommen. Wegweisungen aus der gemeinsam bewohnten Wohnung sind bereits jetzt zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Abwehr von Gewalt zulässig, und eine derartige Maßnahme darf auch einen Zeitraum von mehreren Tagen umfassen.
Wenn nun der Täter, der Gewaltanwender, für längere Dauer oder unbefristet aus der Wohnung gewiesen werden soll – und das wird im Einzelfall sicherlich notwendig sein –, dann bedarf es einer gerichtlichen Schutzanordnung des Zivilrichters. Deshalb sage ich als erste Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass das Polizeiaufgabengesetz in der bestehenden Form ausreicht. Wir werden das näher beraten. Darüber hinaus gehende Änderungen im Familien- oder Zivilrecht sind von Entscheidungen auf Bundesebene abhängig. Möglicherweise wird es notwendig sein, dort initiativ zu werden.
Frauen in solchen Situationen müssen schnelle Entscheidungen treffen und brauchen Beratung. Im Übrigen ist dann die Maßnahme einer polizeilichen Wegweisung allein für sich genommen nicht geeignet, dem Problem ausreichend zu begegnen. Nur ein dem Polizeibeamten zur Verfügung stehendes Maßnahmenbündel kann hier erfolgreich sein. Deshalb ist das Bayerische Landeskriminalamt vom Innenministerium beauftragt worden, bis zum Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes die bereits bestehenden Konzeptionen zu überarbeiten, so dass das polizeiliche Einschreitverhalten optimiert werden kann und einzelne Handlungsmöglichkeiten für den Polizeibeamten vor Ort dargestellt werden.
Das enthält – das sage ich ausdrücklich – neben den polizeilichen Befugnissen auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Polizei, durch andere Institutionen und auch eine flexible Vernetzung all dieser Maßnahmen untereinander. In dieser Diskussion darf auch nicht übersehen werden, dass die polizeiliche Aufgabe lediglich in der Krisenintervention besteht. Die längerfristige Regelung der familiären Verhältnisse ist dagegen Aufgabe des Zivilrechts, das hierfür ein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellen muss.
Ich fasse zusammen: Wir brauchen ein Maßnahmenbündel bis hin zur Prävention, wenn wir den Frauen wirkliche helfen wollen, wenn wir die Gewalt im sozialen Nahraum eindämmen wollen. Eine alleinige Veränderung und Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes ist hier nicht dienlich. Wir werden darüber in den Ausschüssen noch ausführlich beraten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Job und Familie, wie geht das zusammen? Das fragen sich junge Paare spätestens dann, wenn das erste Kind unterwegs ist. Da bedarf es sicherlich eines ausgeklügelten Systems verschiedener Elemente aus Familie, Betrieb, staatlichen Einrichtungen, sozialem Umfeld und anderen Personen.
Die Möglichkeit, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren – da gebe ich Ihnen durchaus Recht, und das zeigen auch die höheren Kinderzahlen in den skandinavischen Ländern –, ist ausschlaggebend für die Entscheidung, eine Familie zu gründen.
Das hängt nicht nur, Frau Kollegin Radermacher, von der Kinderbetreuung, nicht nur von der Zahl der Krippenplätze ab. Ich bitte keinen Glaubenskrieg daraus zu machen. Es gibt hierfür nicht die Lösung, sondern es gibt nur zahlreiche individuelle Lösungen.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir sehr daran arbeiten müssen, dass Paare und Frauen, die Kinder haben, in beruflicher Hinsicht nicht nach wie vor Nachteile zu erleiden haben. Die Situation ist so – das streiten wir auch nicht ab –, dass immer mehr Frauen arbeiten gehen müssen, auch aus finanziellen Gründen.
Allein die Zahl der erwerbstätigen Mütter schulpflichtiger Kinder ist in den letzten zehn Jahren in Bayern von 44 auf 61% gestiegen. Es gibt viele junge Frauen – auch das ist unbestritten –, die eine gute Ausbildung haben, die ihren Beruf ausüben wollen, teilweise auch müssen und es sich nicht erlauben können, lange aus diesem Beruf auszusteigen. Wir verschließen die Augen keineswegs vor der Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur eine Frage des Staates, ist nicht nur eine Frage der Kinderbetreuung, sondern sie ist auch zuvörderst eine Frage der Wirtschaft und die Frage, wie die Betriebe damit umgehen. Die Wirtschaft erkennt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten das Arbeitskräftepotenzial deutlich zurückgehen wird. Die Wirtschaft hat erkannt, dass es im globalen Wettbewerb nicht mehr hinnehmbar ist, die vielfältigen Potenziale, die Frauen heute im Erwerbsleben bieten, ungenutzt zu lassen.
Viele Unternehmen haben dies erkannt und bieten heute ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum beruflichen Aufstieg zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitmodelle, neue Arbeitsstrukturen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Tele- und Netzwerkarbeit, Jobsharing, Personalentwicklungskonzepte, Qualifizierungsmaßnahmen und vieles mehr. Viele große und kleine Firmen arbeiten vorbildhaft. Die Bayerische Staatsregierung hat solche Betriebe bereits als Vorbilder ausgezeichnet.
Viele Unternehmen haben längst erkannt, dass familienfreundliche Initiativen nicht nur den Familien der Mitarbeiter helfen, sondern auch ihren eigenen Nutzen mehren, denn gut ausgebildete und vor allem zufriedene Mitarbeiter sind heute ein Wettbewerbsvorteil. Mitarbeiter sind wiederum dann zufrieden, wenn auf ihre persönlichen Bedürfnisse und die Bedürfnisse ihrer Familien soweit wie möglich eingegangen wird. Wie gesagt, viele Unternehmen haben erkannt, dass sie selbst einen Nutzen davon haben, wenn sie Familien unterstützen. Die Fluktuationsquote wird gesenkt; die Betriebe erhalten ausreichend Fachpersonal; Stress und auch die Abwesenheitsquote werden abgebaut.
Die CSU-Landtagsfraktion hat vor einigen Wochen eine Anhörung durchgeführt, zu der Betriebe eingeladen waren, die uns über familienfreundliche Rahmenbedingungen berichtet haben. Eines ist ganz klar: Wenn wir wollen, dass die Wirtschaft familienfreundlicher arbeitet, dann dürfen wir von Seiten der Politik keine gesetzlichen Regelungen mit einem festen Modell überstülpen, sondern dann müssen wir Rahmenbedingungen festsetzen, mit denen jeweils individuelle arbeitnehmerfreundliche Lösungen gefunden werden können. Zu viele Regeln sind kontraproduktiv. Ich nenne nur das Teilzeitarbeitsgesetz, strenge Arbeitszeitregelungen, den Arbeitsschutz und einen überzogenen Datenschutz. Das sind Dinge, die es Betrieben schwer machen, familienfreundliche Regelungen zu finden.
Viel besser wären individuelle und freiwillige Betriebsvereinbarungen, die jeweils die Notwendigkeiten im Betrieb erfassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es notwendig, dass Sie beim Bund darauf hinwirken, dass überflüssige Regelungen, die hinderlich sind, abgebaut werden.
Sie müssen flexible Möglichkeiten schaffen, denn nur so gelingt es uns gemeinsam mit den Tarifparteien, die erkennen müssen, dass sie die Bemühungen um die Familie in den Mittelpunkt stellen müssen, die Rahmenbedingungen in den Betrieben familienfreundlich zu gestalten. Mit Überregularien werden wir dies nicht schaffen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben sich aus der Diskussion wohl schon ausgeklinkt.
Ich bin gespannt, was die GRÜNEN im Verlaufe dieser Debatte zu dem Thema noch zu sagen haben über das hinaus, was Kollege Dr. Runge schon dargelegt hat.
Meine Damen und Herren, die betriebliche Mitbestimmung hat bisher die soziale Partnerschaft im Betrieb gefördert. Wir stellen diese Mitbestimmung nicht infrage. Sie hat sich grundsätzlich bewährt. Aber die Neuregelung macht den Betriebsrat jetzt zur Interessenvertretung des DGB.
Obwohl Gewerkschaften und Betriebsrat zwei unterschiedliche Institutionen sind, soll der Betriebsrat nur noch das Sprachrohr der Gewerkschaften sein und von ihnen instrumentalisiert werden. Statt den Betriebsräten mehr Freiräume und betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, verhindern die neuen Regelungen flexible Abkommen zur Arbeitsplatzsicherung. Wichtiger als diese neuen Reglementierungen wäre es, den Betriebsräten mehr Freiräume und mehr betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bestimmung der Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb einzuräumen. Öffnungsklauseln, Optionen, Wahlmöglichkeiten, die Nutzung und Ausgestaltung des Günstigkeitsprinzips – das wären die Dinge, die eine moderne Alternative bedeutet hätten, nicht das, was Sie hier an zusätzlichen Reglementierungen vorlegen.
Statt der institutionellen Mitbestimmung hätten wir neue Formen der Mitunternehmerschaft gebraucht, in einer Zeit, wo viele Firmen infolge des Arbeitskräftemangels Mitarbeiter stärker an sich binden müssen. In Zeiten von new economy, wo Grenzen fließender werden, wäre das angebracht gewesen.
Wir haben heute die Situation, dass immer mehr Tarifvertragsparteien Regelungsbefugnisse auf die betriebliche Ebene verlagern, um bei tarifpolitischen Entscheidungen zwischen Branchen, Regionen und sogar einzelnen Betrieben unterscheiden zu können. In der Vergangenheit haben sich bei der Sicherung von Arbeitsplätzen flexible Regelungen unter Mitwirkung aller Beteiligten als erfolgreich erwiesen. Ein modernes Betriebsverfassungsgesetz muss diesem Aspekt Rechnung tragen und darf praxisnahe Lösungen der Beschäftigungsfrage auf Betriebsebene nicht verhindern, sondern muss sie im Gegenteil fördern.
Aber bei diesen Lösungen, die auf betrieblicher Ebene entstehen, muss man differenzieren. Es gibt Gewerkschaftsvertreter, die ganz kooperativ mitarbeiten. Ich nenne hier als Beispiel die IG Chemie. Aber ich habe auch viele Beispiele in der Region erlebt, wo vor allen Dingen die IG Metall bei Betrieben, die sich in Notsituationen befanden, wo der Betriebsrat und die Belegschaft bereit gewesen wären, zu Vereinbarungen mit dem Unternehmen zu kommen, um es zu retten und Arbeitsplätze zu sichern, von außen so hineinregiert hat und die Betriebsräte und die Belegschaften so aufgehetzt hat, dass mittlerweile konkret nachweisbar Arbeitsplätze und Standorte gefährdet sind.
Aber das neue Gesetz bringt noch mehr Unfrieden in die Betriebe hinein.
Innerhalb einer Woche, durch ein Hau-ruck-Verfahren, ist ein Betriebsrat zu wählen. Auch die Berücksichtigung von Leiharbeitern kann ich nicht nachvollziehen, weil sie nur einen momentanen Stand des Personals darstellen. Durch diese Modalitäten kann ein Betriebsrat installiert werden, der nicht von den Arbeitnehmern getragen wird. Diese Änderung bringt nicht mehr, sondern weniger Demokratie.
Unter dem genannten Zeitdruck unterlaufen bei der Bildung des Betriebsrats auch Fehler. Das fehlende Quorum führt dazu, dass eine Minderheit im Betrieb den Betriebsrat bestimmen kann.
Außerdem erwähne ich die Regelung, dass einem Betrieb, bei dem die Mehrheit der Arbeitnehmer eigentlich gar keinen Betriebsrat möchte, von außen ein Betriebsrat aufgedrückt werden kann. Auch das halten wir für zutiefst undemokratisch.
Noch einen Punkt sollten Sie sich sehr genau überlegen: Es gibt keinen Minderheitenschutz mehr. In der letzten Minute ist in den Gesetzentwurf mit hineingenommen worden, dass das erst 1989 eingeführte Verhältniswahlrecht – zum Beispiel bei der Wahl der Betriebsratsvorsitzenden, der Ausschüsse, der Gremien sowie bei der Besetzung des Gesamtbetriebsrats – jetzt gestrichen worden ist. Jetzt gilt wieder das Mehrheitswahlrecht. Das bedeutet, dass Gruppierungen, die mit weniger als 50% in den Betriebsrat kommen – zum Beispiel kleine Gewerkschaften, christliche Gewerkschaften, auch Personen, die nicht Gewerkschaften angehören –, im Prinzip keine Chance mehr haben, in Gremien oder Positionen zu kommen. Das bedeutet eine einseitige Bevorzugung der Mehrheitsgewerkschaft im DGB und eine Monopolstellung. Damit wird der Betriebsrat zum verlängerten Arm des DGB.
Ich komme zum Ende. Die geplante Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes führt zu einer Entdemokratisierung und einer Polarisierung innerhalb der Belegschaft sowie zu einer Politisierung des Betriebsrats, die völlig unnötig ist. Zudem wächst die Macht der Funktionäre. Es kommt nicht zu einer Stärkung der Belegschaft und der Betriebsräte und letztendlich nicht zu einer Modernisierung, sondern zu einer nachhaltigen Störung des Betriebsfriedens. Das haben Sie mit zu verantworten, weil Sie dieses Betriebsverfassungsgesetz unterstützen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erspare ich Ihnen und uns eine tiefergehende Debatte.
Frau Kollegin Kronawitter, so dramatisch ist die Geschichte der Beratung des Antrags nicht. Der Haushaltsausschuss hat sich Zeit gelassen, um genauer die Gremienstruktur zu erforschen. Er war in diesem Punkt wohl etwas anderer Auffassung als der Wirtschaftsausschuss. Ich stimme Ihnen darin zu, dass die Gremien, vor allem im Wirtschaftsministerium, nicht stark mit Frauen besetzt sind. Deswegen halten wir es für sinnvoll, ein solches Gremium einzurichten, und zwar in Abänderung Ihres Antrags direkt bei der Staatskanzlei.
Ich glaube, dass wir die Bedenken des Haushaltsausschusses zerstreuen können, dass dadurch enorme Kosten oder stark veränderte Strukturen entstehen.
Ich glaube, dass ein solches Gremium ohne große Kostenmehrung einzurichten ist. Vor allen Dingen – um noch einmal zur Sache zu kommen -: Wenn wir wirklich Impulse geben wollen, damit Frauen in Zukunft einen besseren Zugang zur IuK-Branche als bisher haben – das muss sein –, dann ist es auch unserer Auffassung nach sinnvoll, ein spezielles Gremium einzurichten. Wir hoffen auch, dass von diesem Gremium die entsprechenden Impulse ausgehen werden, Frau Kollegin Kronawitter. Die CSU-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Münzel.
Herr Staatsminister, ich frage Sie, warum die Bayerische Staatsregierung beim Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages zu den Lech-Fischereirechten ab 1. Januar 2001 mit dem Landesfischereiverband Bayern e. V. den Forggensee – das ist die Lechstaustufe 1 – ausgenommen hat, obwohl die zum Geschäftsbesorgungsvertrag gehörenden Einzelrechte die Lechstrecke zwischen Landesgrenze und Forggensee und die Lechstrecken unterhalb des Forggensees beinhalten.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass durch die bisherige Verpachtungspraxis durch die Schlösser- und Seenverwaltung an den Kreisfischereiverein Füssen und durch die Bewirtschaftung durch den Pächter Qualität und Attraktivität der Fischerei für Einheimische und für Gäste am Forggensee so abgefallen sind, dass zum Beispiel im touristischen Bereich die Nachfrage nach Gästekarten von Gästen, die am Forggensee gerne angeln möchten, um zirka 50% zurückgegangen ist?
Herr Staatsminister, ist die Bayerische Staatsregierung bereit, bei Beibehaltung der Verpachtung durch die Schlösser- und Seenverwaltung, so wie es jetzt beabsichtigt ist, in Zukunft darauf zu achten, dass neben dem bisherigen Pächter möglichst alle interessierten Fischereivereine im Bereich des Forggensees angemessen berücksichtigt werden und dass dabei
auch der erforderlichen Qualität der Bewirtschaftung Rechnung getragen wird?