Protocol of the Session on March 20, 2002

Frau Staatssekretärin.

Zu diesem Thema ist mir kein Termin bekannt, den ich benennen könnte.

Jetzt geben wir Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf die Chance, die Frage der Frau Kollegin Peters zu beantworten.

Herr Präsident, Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Genehmigung für die Entnahme von Trinkwasser für die Stadt Zwiesel im Jahre 2010 abläuft, und wenn ja, wie soll die Trinkwasserversorgung für Zwiesel ab 2010 sichergestellt werden?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Peters, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Genehmigung für die Entnahme von Trinkwasser für die Stadt Zwiesel ist am 31. Dezember 1998 abgelaufen. Die Entnahme liegt, wie Sie wissen, im Nationalpark Bayerischer Wald, der als FFH- und Vogelschutzgebiet gemeldet ist.

Die Entnahme ist nach der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald verboten und bedarf einer Befreiung in Form der Herstellung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Dieses Einvernehmen wurde jetzt für eine Verlängerung der

Entnahme bis Ende des Jahres 2013 erteilt, unter der Auflage, Alternativen für die Versorgung zu untersuchen und die Ergebnisse bis spätestens 30. Juni 2010 vorzulegen. Diese Alternativenuntersuchung ist, wie Sie sicher wissen, eine Voraussetzung nach den europäischen Richtlinien FFH und Vogelschutz.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Trinkwasserentnahme kann zunächst bis 31. Dezember 2013 verlängert werden. Ob darüber hinaus noch eine Verlängerung möglich sein wird, kann erst nach Vorlage der Alternativenuntersuchung entschieden werden.

Zusatzfrage? – Die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, trifft es zu, dass sich die Fernwasserversorgung aus dem Speicher Frauenau als mögliche Alternative anbietet?

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin Peters, von unserer Seite werden keine bestimmten Alternativen präferiert. Es ist Sache der Kommune, diese zu prüfen. Natürlich wird die Kommune die vorhandene Fernwasserversorgung sicherlich in ihre Prüfung einbeziehen. Es gibt aber von Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung keinerlei Vorgaben.

Weitere Zusatzfrage? – Bitte schön.

Herr Staatsminister, das Einvernehmen für die Verlängerung der Entnahme bis 2013 ist hergestellt. Ist es denkbar, dass es darüber hinaus verlängert wird?

Frau Kollegin, ich habe schon vorhin gesagt, dass zunächst eine Verlängerung bis zum Jahr 2013 erfolgt ist. Erst nach Abschluss der Alternativenuntersuchung kann über die Frage einer weiteren Verlängerung entschieden werden.

Damit ist diese Frage erledigt. Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Der Herr Staatsminister hat sich bei mir entschuldigt, weil er wirklich im Stau stand und quasi kurz vor der Einfahrt in den Landtag zu Fuß hätte hierher rennen müssen. So etwas passiert eben. Man kann ihm nicht die Schuld dafür geben, dass die Sitzung unterbrochen worden ist.

Ich bitte jetzt Frau Staatsministerin Stewens, die Fragen an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zu beantworten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schopper.

Guten Morgen, Frau Ministerin. Da die Staatsregierung dem „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze – Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)“ im Bundesrat nicht zugestimmt hat, frage ich die Staatsregierung, welche Gründe zur Ablehnung geführt haben, und welche weiteren Schritte die Staatsregierung bis zur entscheidenden Abstimmung am 22. März 2002 im Bundesrat unternimmt, um ein In-Kraft-Treten des Gesetzes zu ermöglichen und dadurch die Gleichstellung behinderter Menschen zu gewährleisten und sicherzustellen?

Frau Staatsministerin.

Um Guten Morgen zu sagen, ist es fast schon ein bisschen zu spät, Frau Kollegin Schopper.

Zunächst ist klarzustellen, dass Bayern das Gesetz in der Ersten Lesung im Bundesrat – wie übrigens viele andere Länder auch – nicht abgelehnt hat, sondern wir haben eine Fülle von Verbesserungen vorgeschlagen. Die daraus resultierenden Änderungsanträge wurden in der folgenden Behandlung im Bundestag zur Grundlage von Gesetzesänderungen, die das Gesetz für viele Länder erst zustimmungsfähig gemacht haben.

Auch Bayern wird dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen am 22. März im Bundesrat zustimmen. Dies wurde in der Ministerratssitzung vom vergangenen Dienstag, also am 19. März, beschlossen. Das Gesetz wurde durch die Änderungsanträge des Bundesrates und durch die Beratungen im Bundestag deutlich verbessert.

Es wird jetzt konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen, sei es durch die schrittweise Beseitigung von Barrieren, zum Beispiel für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sei es durch die barrierefreie Kommunikation für Hör- und Sehbehinderte oder durch das Instrument der Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden.

Gegen die Einführung des Verbandsklagerechts für die vom Bundesarbeitsministerium anerkannten Verbände der Behindertenselbsthilfe auf Feststellung von Verstößen gegen Bundesrecht bestehen keine Bedenken. Das Verbandsklagerecht in der jetzt vorliegenden Ausgestaltung ist ausreichend konkretisiert und eingegrenzt. Es enthält jetzt eine enumerative und abschließende Aufzählung der überprüfbaren Bundesrechtsvorschriften, einen Ausschluss der Verbandsklage, wenn die Rechtsverletzung auch durch Individualklage hätte geltend gemacht werden können – außer in einem Fall von allgemeiner Bedeutung –, und einer Einschränkung des Ermessens des Bundesarbeitsministeriums bei der Anerkennung der Klagebefugnis der Verbände.

Den Verfassungsauftrag sowohl des Grundgesetzes als auch der Bayerischen Verfassung, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf – darüber sind wir uns einig –, erfüllt dieses Gesetz mit

Leben. Bayern wird am 22. März im Bundesrat zustimmen.

Die Frage ist damit erledigt. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Berg. – Die Frage übernimmt Kollege Werner.

Frau Staatsministerin, wie beurteilt die Staatsregierung die Eignung und Kompetenz der personellen Neubesetzung der „Koordinationsstelle Pflege“ im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, nachdem der Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe (Landesarbeitsge- meinschaft Bayern) massive Bedenken gegen die Berufung vorgebracht und diese mit fehlender Erfahrung des Betroffenen im Berufsfeld begründet hat?

Frau Staatsministerin.

Ich muss jetzt sagen: Diese Bedenken sind im Großen und Ganzen ausgeräumt. Herr Kollege, die bisherige Stelleninhaberin der „Koordinationsstelle Pflege“ ist auf eigenen Wunsch am 31. August 2001 ausgeschieden.

Im Rahmen der Neueinstellung wurde die Koordinationsstelle von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle erweitert. Die neu zu besetzende Stelle wurde am 8. und 9. September letzten Jahres in der „Süddeutschen Zeitung“ ausgeschrieben. Insgesamt sind 45 Bewerbungen eingegangen. Fünf Bewerber sind in die engere Wahl gekommen und wurden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der jetzt eingesetzte Mitarbeiter erwies sich als der geeignetste Bewerber.

In der Ausschreibung wurden folgende Qualifikationen vorausgesetzt: zum einen mehrjährige berufliche Praxis in leitender Funktion in der Kranken- oder Altenpflege, zum anderen die Fähigkeit, Konzepte im Bereich der Alten- und Krankenpflege selbstständig zu erarbeiten – ich glaube, das ist ganz wichtig vor dem Hintergrund der heutigen Situation in der Pflege –, hohe fachliche Qualifikation im Pflegebereich und eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung.

Die genannten Voraussetzungen wurden vom jetzigen Stelleninhaber entgegen der Auffassung des Bundesausschusses der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe erfüllt, da er unter anderem folgende Qualifikationen nachweisen kann:

Grundausbildung als Physiotherapeut mit langjähriger Erfahrung in Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken;

Abschluss als Diplom-Sozialpädagoge mit dem Schwerpunkt Rehabilitation und Abschluss als DiplomTheologe. Es ist ja immer der Vorwurf erhoben worden, dass es sich um einen Theologen handle, aber er ist gleichzeitig Diplom-Sozialpädagoge, was in der Kritik immer außer Acht gelassen worden ist. Dabei muss ich schon sagen, ich halte die Qualifikation als Theologe im

Pflegebereich gar nicht für so schlecht. Auch das möchte ich sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Vierjährige Tätigkeit als Heimleiter eines Altenpflegeheimes und in dieser Zeit Leitung eines weiteren Pflegeheimes für ein Jahr. Während der Heimleitertätigkeit hat sich der Stelleninhaber zum Beauftragten für Qualitätsmanagement qualifiziert;

der Stelleninhaber war freiberuflich in der Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften sowie als Dozent für psychosoziale Fächer in der Ausbildung von Pflegekräften zur Leitung einer ambulanten Einrichtung tätig;

der Stelleninhaber war beteiligt an einem wissenschaftlichen Projekt „Qualitätsoffensive in stationären Einrichtungen“ des Generation research program der LMU München.

Sie sehen also, dass wir hier tatsächlich einen hoch qualifizierten Mann gewonnen haben, und den „Vorwurf“, dass es sich um einen Theologen handle, kann ich so ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Frau Staatsministerin, sind denn Fachverbände im Rahmen des Auswahlverfahrens hinzugezogen worden?

Soweit ich weiß, ist diese Ausschreibung in unserem Haus gelaufen. Wir haben in unserem Haus – auch vor dem Hintergrund der eben genannten Qualifikationen – letztendlich dann diesen Mann ausgesucht. Die Fachverbände dieses Bereiches sind wohl nicht zugezogen worden.

Weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die letzte Fragestellerin Frau Kollegin Scharfenberg, die vom Kollegen Sprinkart vertreten wird.

Frau Staatsministerin, beabsichtigt die Staatsregierung als Konsequenz aus der Pisa-Studie für Kindertageseinrichtungen neue, lehrplanähnliche Bildungs- und Erziehungspläne zu erarbeiten, und ist daran gedacht, die Bildungspläne von Kindergärten und Schulen aufeinander abzustimmen, und die notwendige Vernetzung dieser beiden Bildungseinrichtungen zu verbessern?

Frau Staatsministerin, bitte.

Zunächst möchte ich eines klarstellen: Die Pisa-Studie selbst hat zur Vorschulerziehung im Grunde keine Aussage getroffen. Daher ist die Pisa-Studie nicht Ursache, sondern lediglich Anlass, die ohnehin geplante inhaltli

che Reform der Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten vorzuziehen.

Bayern hat übrigens als erstes Land in Deutschland 1973 einen Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Kindergartenbereich eingeführt. 1997 gab es dann eine Handreichung des bayerischen Sozialministeriums, die eine Empfehlung zur Umsetzung der Verordnung über die Rahmenpläne für anerkannt Kindergärten in der Praxis darstellt. Ebenfalls hat das Sozialministerium bereits 1997 mit dem sogenannten Dreistufenplan weitere Maßnahmen eingeleitet, um die Qualität der Kindertageeinrichtungen nachhaltig weiterzuentwickeln und ständig zu verbessern.