Protocol of the Session on December 12, 2001

Herr Präsident, Frau Kollegin Stahl! Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und der Bayerischen Staatsregierung liegen über Verbindungen der „Prager Burschenschaft Teutonia zu Regensburg“ zu der Wiener Burschenschaft „Olympia“ keine Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Die Burschenschaft „Teutonia“ hat für den 5. Dezember einen so genannten Feuerzangenbowlen-Abend geplant. Verantwortlich hierfür sollen die „Freunde der Meinungsfreiheit“ sein, die wiederum die gleiche Anschrift wie die Wiener Burschenschaft „Olympia“ haben. Ist Ihnen hierzu irgendetwas bekannt?

Bitte, Herr Staatsminister.

Wir kümmern uns um die „Prager Burschenschaft Teutonia“ in Regensburg. Sie ist aber kein Beobachtungsobjekt. Wir haben uns allerdings umgesehen, sodass wir über Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen verfügen, dass dort rechtsextremistische Bestrebungen erkennbar würden. Momentan haben wir aber keine aktuellen Erkenntnisse über irgendwelche rechtsextremistische Tätigkeiten, auch nicht in Richtung der Wiener Burschenschaft.

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Das Datum 5. Dezember könnte Ihnen als Anregung die

nen. Sie sollten sich erkundigen, was damals passiert ist.

Bitte, Herr Staatsminister.

Ich bitte um Nachsicht: Der 5. Dezember ist gerade vorbei. Zunächst müssen die Mitarbeiter den Kollegen des Verfassungsschutzes berichten. Deshalb liegen mir noch keine Erkenntnisse vor. Ich werde mich sachkundig machen, ob am 5. Dezember besondere Erkenntnisse gewonnen wurden.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Kaul.

Herr Staatsminister, die Gemeinde Waldaschaff im Landkreis Aschaffenburg liegt an der A 3. Wegen der schwierigen topografischen Lage ist ein zufriedenstellender baulicher Lärmschutz selbst mit größtem Aufwand nur schwer realisierbar. Ich frage Sie deshalb, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, durch eine vom Gemeinderat Waldaschaff vorgeschlagene Verlegung der A 3 im Bereich der Gemeinde einen dauerhaften fast vollständigen Schutz der Bürger von Waldaschaff vor dem Verkehrslärm der A 3 zu erreichen und welche Maßnahmen müssten von Seiten der Gemeinde ergriffen werden, um eine entsprechende Planung zum Kostenvergleich zwischen Lärmschutzmaßnahmen an der bestehenden A 3 und einer Trassenverlegung einzuleiten?

Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, lieber Herr Kollege Kaul! Die Planung für den 6-streifigen Ausbau der A 3 im Bereich der Gemeinde Waldaschaff ist bestandsorientiert mit symmetrischer Verbreiterung der Fahrbahnen nach außen vorgesehen und enthält aktiven und passiven Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge. Auf dieser Grundlage soll Anfang 2002 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt werden.

Die jetzt von der Gemeinde Waldaschaff vorgeschlagene Verlegung der A 3 stand bisher nicht zur Diskussion. Sie haben mir dazu den Brief eines ortsansässigen Bauingenieurs gesandt. Derzeit ist nicht beabsichtigt, von dem geplanten bestandsorientierten Ausbau abzurücken.

Die Gemeinde Waldaschaff kann ihre Forderung nach einer Verlegung der A 3 als Einwand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorbringen, das in den nächsten Wochen beginnen wird. Die Planfeststellungsbehörde wird dann nach Prüfung der Argumente darüber entscheiden.

Dies ist das zweckmäßigere Verfahren. Wir sollten jetzt, wo wir unmittelbar vor der Planfeststellung stehen, nicht

„Kommando zurück“ rufen und damit eine neue vergleichende Planung durchführen. Die Folge wären lange Verzögerungen. Ich weiß genau, dass ich dafür von Herrn Kollegen Kaul nicht gelobt würde. Deswegen soll die Gemeinde ihre Forderungen im Planfeststellungsverfahren vorbringen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Kaul.

Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten haben Sie, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen?

Bitte, Herr Staatsminister.

Lieber Herr Kollege Kaul, das Schreiben, das ich vor wenigen Tagen erhalten habe, wird sorgfältig beantwortet werden. Dabei werden gewisse Vorüberlegungen angestellt. Die Ideen, die dieser besonders sachkundige Bürger hat, werden von fachlicher Seite überprüft. Dies hat jedoch keine förmlichen Auswirkungen auf das Verfahren. Im Verfahren werden die Behörden alle Einwendungen sorgfältig behandeln. Sachlich wäre es falsch, wenn auf das Verfahren politischer Einfluss genommen würde. Wir werden dafür sorgen, dass dieser Einwand besonders sorgfältig abgewogen wird.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Herr Staatsminister Dr. Beckstein, da mein diesbezügliches Schreiben vom 1. Oktober 2001 bisher von Ihnen nicht beantwortet wurde, frage ich Sie, ob es eine generelle Beteiligung von Polizistinnen und Polizisten bei politischen Veranstaltungen gibt, wenn ja, was im Einzelnen festgelegt ist, und wie Sie die Gleichbehandlung aller im Landtag vertretenen Parteien durchzusetzen gedenken.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Frau Kollegin Dr. Kronawitter, anlässlich einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Gantzer und anderer hat sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit der Teilnahme von Polizeibeamten an parteipolitischen Veranstaltungen befasst. Das Staatsministerium des Innern hat inzwischen die im Ausschuss erbetenen Regelungen entwickelt. Der Ausschuss hat diesen Regelungsentwurf in seiner 62. Sitzung am 03.07.2001 beraten und ihn für erledigt erklärt. Auf die Drucksachen 14/3513 vom 04.05.2000 und 14/7099 vom 03.07.2001 darf ich verweisen.

Die Regelung enthält eine Definition parteipolitischer Veranstaltungen und das Genehmigungsverfahren bei der dienstlichen Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Die außerdienstliche Teilnahme unterliegt im Übrigen

keinen Beschränkungen. Die Regelung erwähnt ausdrücklich, dass die Gleichbehandlung der politischen Parteien sicherzustellen ist.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Dr. Kronawitter, bitte.

Gibt es für die örtlichen Polizeidirektionen Ermessensspielräume? Mir war nicht bekannt, dass hier schon ein Verfahren vorausgegangen ist. Ich möchte mir das später genau anschauen. Ich habe im Stimmkreis erlebt, dass der Einsatz bei CSUVeranstaltungen stattfinden konnte, bei SPD-Veranstaltungen hingegen nicht. Es geschah auch, dass Vertreter des Landeskriminalamtes, die ich auch zur Polizei rechne, bei der CSU-Veranstaltung da waren.

Herr Staatsminister.

Ich nehme an, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich nicht die mehrere Seiten umfassende gesamte Regelung vorlese. Wir definieren so: Eine parteipolitische Veranstaltung liegt vor, wenn als Veranstalter eine politische Partei oder Mitglieder von politischen Parteien auftreten, ohne dass die Organisation der Veranstaltung im Auftrag der Staatsregierung, des Landtags, der Landtagsfraktionen, Landtagsausschüsse oder staatlicher und kommunaler Dienststellen durchgeführt wird.

Dann wird abgewogen, ob es sich um eine Veranstaltung von überregionaler Bedeutung handelt. Wenn ja, ist immer vom Innenministerium darüber zu entscheiden, ob eine dienstliche Teilnahme erfolgt. Wenn es sich um eine regionale Veranstaltung handelt, ist dieses von den regionalen Dienststellen zu entscheiden. Einer Einladung kann nur dann Folge geleistet werden, wenn ein besonderes staatliches Informationsinteresse zum Thema vorliegt. Dabei gibt es selbstverständlich Beurteilungsspielräume. Ich bin mir aber sehr sicher, dass es bei der dienstlichen Entsendung keine Ungleichbehandlung der Parteien gibt, weil dabei insgesamt äußerst restriktiv verfahren wird.

Die außerdienstliche Teilnahme wird nicht reglementiert. Dabei hat der Polizeibeamte ein höheres Maß an Neutralität aufzubringen als der normale Bürger. Es gibt aber keine Einschränkungen der außerdienstlichen Teilnahme an parteipolitischen Veranstaltungen. Es hängt von den persönlichen politischen Prioritäten ab, an welcher Veranstaltung jemand in seiner Freizeit teilnimmt.

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Ich kann zwar gut nachvollziehen, was Sie erläutert haben, möchte dennoch nachfragen, ob es so verbindliche Darlegungen gegenüber den Polizeidienststellen gibt, dass diese bei Entscheidungen im Falle von regionalen Veranstaltungen einheitlich vorgehen können.

Herr Staatsminister.

Diese Richtlinien sind in einem interministeriellen Schreiben niedergelegt, das an die Polizeidienststellen gerichtet wird. Darin steht eindringlich, dass nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu verfahren ist. Das ist die Ziffer 2.3:

Die Genehmigung ist unter Beachtung des parteipolitischen Neutralitätsgebotes nach Artikel 62 Absatz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes und insbesondere des Verbots der parteipolitischen Betätigung nach Artikel 2 Absatz 3 des Polizeiorganisationsgesetzes zu erteilen. Außerdem ist die Gleichbehandlung der politischen Parteien sicherzustellen.

Das ist also drin.

Ich darf Ihnen zur Erläuterung noch Folgendes sagen. Ich bekomme häufig Anfragen von CSU-Gliederungen. Manchmal beschweren sich diese darüber, dass sie zum Beispiel für eine Drogenveranstaltung keinen Mitarbeiter des Landeskriminalamts bekommen. Auch das Schreiben an den Innenminister wird nicht dazu führen, dass ich einen Mitarbeiter dienstlich entsende. Es ist aber ohne weiteres möglich, dass man ein Mitglied, beispielsweise eines Parteiarbeitskreises von Polizeibeamten bittet, in seiner Freizeit an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Es wird vielleicht auch innerhalb Ihrer Partei möglich sein, dass engagierte Leute zu Veranstaltungen kommen, wenn auch Ihr Arbeitskreis sehr viel kleiner ist als unserer. Ich glaube, dass der Eindruck der unterschiedlichen Behandlung daraus entsteht, dass wir das dadurch erledigen, dass ein Beamter in seiner Freizeit zu solchen Veranstaltungen geht. Er darf dann keine dienstlichen Erkenntnisse öffentlich darstellen. Die Medien beschäftigen sich aber dankenswerterweise in hohem Umfang mit Fragen der inneren Sicherheit.

(Maget (SPD): Mit Otto Schily!)

Ich freue mich – das darf ich mit Blick auf Herrn Kollegen Maget sagen –, dass neuerlich auch die SPD erkennt, welche Bedeutung innere Sicherheit hat. Sie sind hier lernfähig, allerdings auch sehr lernbedürftig.

(Maget (SPD): Law and order is a labour issue!)

Diese Frage scheint abgearbeitet zu sein. Kollege Knauer ist nicht da, Kollege Dr. Jung ist auch nicht da. Kollege Franzke ist aber da. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident, da die Schlussbemerkung des Herrn Ministers nicht unbedingt zur Sachlichkeit beigetragen hat, darf ich nun folgende sachliche Frage stellen.

(Ach (CSU): Aber zur Erheiterung!)

Vielleicht bei Ihnen, Herr Ach. – Wie beurteilt die Staatsregierung die Verkehrssituation, insbesondere den Bauzustand und die Unfallhäufigkeit auf der Staats

straße 2143 zwischen Rottenburg und Landshut, und wann ist mit einem Ausbau dieser Strecke zu rechnen?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Lieber Kollege Franzke, der aktuelle Ausbauplan für die Staatsstraßen enthält im angesprochenen Streckenabschnitt in der ersten Dringlichkeit lediglich noch einen bestandsorientierten Ausbau bei Brandhof südlich von Rottenburg. Das Straßenbauamt erstellt derzeit die erforderliche Planung. Im Übrigen ist der Straßenzug weitgehend ausgebaut. Eine besondere Auffälligkeit dieses Streckenabschnitts ist bei der längerfristigen Unfallbeobachtung nicht erkennbar, wenngleich sich in jüngster Zeit zahlreiche Unfälle ereigneten. Die zuständige Unfallkommission hat am 19. September eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die dabei getroffene Entscheidung wird, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde vorliegt, vollzogen.