Dietmar Franzke

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Last Statements

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Pongratz, es hätte gerade noch gefehlt, dass Sie das Europarecht und das Weltrecht herbeigeführt hätten, um die Ablehnung des Antrags zu begründen. Ich verstehe auch Sie, Herr Staatssekretär, überhaupt nicht: Sie wollen sich dem anschließen, was Frau Pongratz gesagt hat. Sie weisen darauf hin, dass das Gesetz, das wir gemeinsam erarbeitet und beschlossen haben, ausgezeichnet und gut sei, und liefern heute, ein paar Wochen danach den Beweis dafür, dass das Gesetz im Grunde genommen Makulatur ist. Wenn man nicht in der Lage und bereit ist, trotz eines guten Gesetzes etwas, das in der Praxis negativ aufgefallen ist – das haben Sie zugegeben – umzusetzen, dann ist dieses Gesetz nur Makulatur.
Dann frage ich mich, warum wir uns in den Ausschüssen und hier im Plenum wegen des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte im positiven Sinn gestritten und warum wir uns damit auseinandergesetzt haben. Nach anfänglichen Geburtswehen Ihrerseits kam das Gesetz dann doch zustande.
Hier sitzen einige Kommunalpolitiker, die sich auskennen. Es geht doch nicht um den Tarifvertrag oder allenfalls bedingt um den Tarifvertrag. Der Arbeitgeber, das ist der Freistaat oder die Kommunen, hat doch die Möglichkeit zu sagen: In integrativen Kindergärten zählen behinderte Kinder für drei. Damit wäre der Tarifvertrag doch schon erledigt. Ich weiß wirklich nicht, wo bei der ganzen Sache eigentlich das Problem ist. Hier sitzen doch einige, die das wissen. Deshalb verstehe ich auch nicht, weshalb die CSU sich gegen diesen Antrag wehrt. Es gibt doch nichts Einfacheres auf der Welt als hier als Arbeitgeber zu sagen: Unter den schwierigen Bedingungen, unter denen die Damen und Herren in den Kindergärten etwas leisten, nehme ich ein behindertes Kind
und zähle es für drei. Das ist doch das einzige Problem, das sich stellt. Ich verstehe nicht, Herr Staatssekretär, warum niemand aus Ihrem Haus – der Finanzminister mag ja etwas dagegen haben – sich in dieser Frage als Igel beweist und etwas Positives leistet.
Um es noch einmal zu sagen: Selbstverständlich hat der kommunale Prüfverband, Frau Kollegin Pongratz, aufgrund der bestehenden Situation –
Genau, Frau Kollegin, deshalb haben wir den Antrag gestellt. Frau Kollegin Pongratz, zitieren Sie doch nicht so etwas, das blamiert Sie doch im Grunde genommen nur. Ich weiß nicht, wo Sie das herhaben. Es soll doch gerade die Grundlage geändert werden, damit man etwas tun kann. Der kommunale Prüfungsverband muss selbstverständlich sagen: Auf Grund der derzeitigen Situation müssen wir hier etwas beanstanden. Das weiß doch jeder von Ihnen, der gleichzeitig Kommunalpolitiker ist. Wir haben den Antrag gestellt, um eine Regelung zu finden, damit das nicht beanstandet werden muss und alles ordnungsgemäß geht. Das würde es, wenn wir heute beschließen, dass eine Lösung gefunden werden muss. Ich hoffe doch, dass die Vernunft bei der CSUFraktion im Interesse der Behinderten noch gewinnt und eine Zustimmung zustande kommt.
Herr Staatssekretär, wir haben jetzt Ende Juni. Ich möchte gerne wissen, für welche Bereiche Sie die angekündigten Überlegungen angestellt haben.
Herr Staatsminister, ich bin Herrn Kollegen Dr. Vocke sehr dankbar, für seine Frage. Ich darf daran die Frage anfügen, ob nicht auch Sie einen Unterschied im Wissenstand und in der Bereitschaft der Mitarbeiter sehen, die in den Ministerien einerseits und in den Unteren Naturschutzbehörden andererseits tätig sind. Ich stelle das in der laufenden Arbeit immer wieder einmal fest.
Herr Staatsminister, nach dem Appell des Herrn Ministerpräsidenten an die Wirtschaft, mehr Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung zu stellen, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie in diesem Zusammenhang im eigenen Verantwortungsbereich eingeleitet hat und wie sich die Ausbildungsverhältnisse im staatlichen Bereich in den letzten zehn Jahren entwickelt haben und dieses Jahr entwickeln werden – –
Das ist sehr bedauerlich, Herr Minister. Wenn wir uns inhaltlich manchmal nicht verstehen, aber auch nicht akustisch?
Hoffen wir es. Er hat die Frage vorliegen.
Nach dem Appell des Herrn Ministerpräsidenten an die Wirtschaft, mehr Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung zu stellen, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie in diesem Zusammenhang im eigenen Verantwortungsbereich eingeleitet hat und wie sich die Ausbildungsverhältnisse im staatlichen Bereich in den letzten zehn Jahren entwickelt haben und dieses Jahr entwickeln werden und mit welchen Ergebnissen dieses Thema in einer Kabinettssitzung behandelt wurde?
Ich habe keine weiteren Fragen.
Herr Staatsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie gesagt haben, dass wir einen hoch qualifizierten und hoch motivierten öffentlichen Dienst haben, so kann ich dem nur beipflichten. Ich möchte das ausdrücklich auch für meine Fraktion unterstreichen.
Eines möchte ich aber hinzufügen: Manchmal muss man sich wundern, unter welch schweren Bedingungen, die der Dienstherr geschaffen hat, die Menschen noch bereit sind, sich so einzubringen. Das ist das eigentliche Kompliment, das man den Menschen machen muss.
Sie wissen das genauso gut wie ich; ich habe immer das Gefühl, Sie testen die Belastungsgrenze der Beschäftigten aus. Sie haben doch vorhin gehört, in welchem Maß Überstunden zum Beispiel im Justizvollzugsdienst – Frau Kollegin Naaß hat es vorgetragen – anfallen, Sie kennen doch die Situation in den Polizeidienststellen. Wir brauchen doch darüber nicht zu reden. Wenn die Beschäftigten nicht so hoch motiviert wären, weil sie sich der Gemeinschaft und dem Bürger gegenüber verpflichtet fühlten – nicht gegenüber der CSU –, dann würde dieses Staatswesen nicht funktionieren. Wir werfen Ihnen vor, dass Sie im Grunde genommen mit dieser Bereitschaft der Menschen, sich einzubringen, noch ihren eigenen Reibach machen. Das ist die Situation, die ich Ihnen vorwerfe. Deswegen brauchen Sie sich meines Erachtens in dieser Frage auch nicht an die Brust zu klopfen. Es würde Sie im Grunde genommen verpflichten, sich jeden Tag zu überlegen, wie die Situation an den Brennpunkten des öffentlichen Dienstes verändert werden kann, und zwar positiv verändert werden kann.
Zweiter Punkt: Herr Staatsminister, Sie haben freundlicher Weise – sie lag gerade in meinem Fach – eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Naaß und Franzke zur Personalausgabenquote beantwortet. Herr Kollege Ach, nehmen auch Sie bitte einmal zur Kenntnis: Wir haben nachgefragt, wie hoch die Personalausgabenquote ist, wenn man die nicht mehr im aktiven Dienst stehenden Beschäftigten nicht dazuzählt. Ich glaube, man muss der Fairness halber sagen: Wenn der Staat, wenn das Gemeinwesen vernünftig gearbeitet hätte – jede Kommune muss in die Versorgungsrücklage einzahlen –, wenn Ihre Vorgänger entsprechend Vorsorge getroffen hätten, würden die in den Ruhestand Tretenden den Haushalt nicht so belasten. Wir haben von der Staatsregierung ausrechnen lassen – ich denke, das wird alle interessieren; es wird ja auch ausgedruckt –, dass sich die rechnerische Quote der aktiv im Dienst des Freistaats Beschäftigten im Jahr 2001 auf 32,0% beläuft. Ich muss mich wundern, mit welch geringem Personalaufwand diese hohe Leistung im öffentlichen Dienst Bayerns erbracht worden ist.
Ich würde Sie bitten, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Es ist die Frage, Herr Kollege Ach, ob ich auch bereit bin, meine Einnahmen zu verbessern. Wir können auch darüber heute diskutieren. Wenn ich das, was in der Struktur der Ministerien aufgebläht ist, das, was in der Staatskanzlei aufgebläht ist, und das, was an Überbürokratisierung vorhanden ist, zurückfahren würde, hätte ich Mittel in großem Umfang für die normale Arbeit vor Ort frei.
Nächster Punkt – Beihilfe –: Herr Staatsminister, ich habe nicht gesagt, was Sie zum Kollegen Wörner gesagt haben.
Eben, ich bin ja vornehmer als der Herr Professor. Dankeschön.
Sie haben formuliert, wir müssten die Tendenz der zunehmenden Mehrausgaben für die Beihilfe brechen. Es ist doch hochinteressant – Herr Kollege Eykmann hat das als „pikant“ bezeichnet –, dass gerade diese Staatsregierung in dem vor dem Bundesverfassungsgericht vor kurzem entschiedenen Verfahren gegen das Land Berlin hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Wahlleistungen eine Stellungnahme abgegeben hat – Sie werden es doch hoffentlich gelesen haben oder zumindest das Urteil erhalten haben –, in der es heißt: Die Regierung des Landes Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung halten die Verfassungsbeschwerde für zulässig und begründet. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen verletze den einheitlichen Beihilfestandard. – Herr Minister, was Sie noch im Verfahren – das Urteil ist vom 26. 02. 2003 – gesagt haben, war für Sie eine Woche
später Makulatur. Ich muss mich schon fragen: Wie weit denken Sie denn, wie weit denkt denn Ihr Haus in solchen Fragen? Ist es nicht blamabel, dass die Staatsregierung erklärt, sie halte das, was andere Länder machen, für verfassungswidrig, und führt es dann im gleichen Atemzug für sich ein.
Das ist äußerst schwierig. Da kann ich nur sagen, versprochen und gebrochen.
Deswegen – meine Redezeit ist leider zuende – möchte ich Folgendes noch abschließend feststellen: Sie haben wirklich keine Ruhmesblätter in all den Fragen, die wir heute aufgezeigt haben. Sie hatten in der Leitbilddiskussion ein Rein in die Kartoffeln, Raus aus den Kartoffeln. Sie haben bei den Beurteilungen ein Rein in die Kartoffeln, Raus aus den Kartoffeln. Sie haben die Nullrunde angekündigt und haben die Nullrunde wieder zurückgezogen. Sie haben den Mangel an Nachwuchs bedauert, gleichzeitig schreibt die Kultusministerin, dass sie keinen Mangel an Nachwuchs habe. Was ist richtig? Sie haben nach dem Prinzip gehandelt: entscheiden, durchsetzen und nachdenken. Dieses Prinzip halten wir gerade für den öffentlichen Dienst für verfehlt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bei den Anträgen zum Donauausbau hier noch nie zu Wort gemeldet. Herr Kollege Meyer und die anderen wissen das.
Ich tue es aber deswegen, weil ich heute das Gefühl habe, dass manche immer wieder bei Adam und Eva anfangen und Redner in die Diskussion geschickt werden, die von der ganzen Angelegenheit keine Ahnung haben.
Herr Kollege Weber, ich bin Präsident des Fischereiverbandes Niederbayern. Ich habe mit dem Donauausbau erhebliche Schwierigkeiten. Ich habe mich bei der Thematik bewusst zurückgehalten, weil ich gedacht habe, die Fachstellen würden das schon selber berücksichtigen. Dann sitzen wir, Herr Weber, gemeinsam in Veranstaltungen der Fischereivereine, und Sie sagen zu, dass Sie bereit sind, die Fischerei voll zu unterstützen. Bei Ihrer heutigen Wortmeldung habe ich aber festgestellt, dass Sie überhaupt keine Ahnung haben. Sie haben sich
nicht einmal informiert und reden hier angeblich zur Sache. Ich finde das schlimm. Warum machen Sie so etwas? – Wären Sie doch vorher gekommen und hätten sich informiert! Ich hätte Sie gerne aufgeklärt.
Ich verstehe auch Sie, Herr Minister, nicht. Ich habe mich auch deshalb bisher nicht zu Wort gemeldet, weil ich dachte, Sie würden aufgrund Ihres Amtseides alle Belange berücksichtigen.
Das haben Sie nicht getan. Ihr Vorgänger Dr. Goppel hat es damals noch verstanden und war ganz überrascht, dass es ein Gutachten gibt, das Folgendes besagt: Auf dieser Strecke gibt es nachweislich von den in Europa möglichen 60 Fischarten sage und schreibe 53 und in dem anderen Abschnitt 54. Das sagen Gutachter, die Sie und die Rhein-Main-Donau-Gesellschaft selber bestellt haben. Wer das mit einer Kanalisierung kaputtmacht, der versündigt sich an dem, was noch übrig ist.
Herr Kollege Kaul, schütteln Sie doch nicht so schnell den Kopf. Wissen Sie als Vorsitzender des Umweltausschusses nicht einmal, dass im Bereich der Kanalisierung von Kelheim jedes Jahr fünf Fischarten ausgestorben sind? Ich lege es Ihnen gerne vor, aber ich dachte, Sie wissen so etwas.
Sie haben wirklich keine Ahnung. Es soll derselbe Ausbau vorgenommen werden wie im Bereich Kelheim.
Natürlich. Neu ist Folgendes:
Wir können uns gern einmal zusammensetzen.
Sie werfen uns vor, Herr Minister, dass wir bei den Varianten zögern und daher an der Verzögerung schuld seien. Sie haben sich doch erst letzte Woche mit Herrn Wiesheu geeinigt, dass die Variante A zwischen Straubing und Vilshofen möglich wäre. Tun Sie doch nicht so, als ob das seit Jahren feststünde.
Die Staatsregierung und insbesondere Herr Wiesheu haben bisher immer vertreten, dass der Ausbau stattfinden müsse, koste es, was es wolle. Ich war bei jeder Veranstaltung und weiß, welchen Schmarrn er oft dahergeredet hat. Sie haben sich jetzt intensiv eingeschaltet, und eventuell kommt jetzt die Variante A. Warum machen Sie es denn? – Weil Sie sich im Grunde Vorteile erwarten, weil Sie mit dem Hochwasserschutz kostengünstiger zurechtkommen. Dies ist die Situation.
Herr Kaul, wir wollen die Menschen schützen und die Kreaturen, die uns anvertraut sind. Wenn Sie davon keine Ahnung haben, dann lade ich Sie gern einmal ein, damit Sie sich genauer darüber informieren können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Kollegen Gartzke. Herr Gartzke, bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem nun anstehenden Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, von ihrer Forderung nach einer Nullrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Abstand zu nehmen und die Tarifautonomie zu respektieren. Die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien sind mit dem Ziel einer gemeinsam getragenen Lösung in beiderseitigem Interesse nicht mit Vorbedingungen zu belasten.
Eigentlich ist es ein Antrag mit selbstverständlichem Inhalt. Trotzdem ist er notwendig geworden. Anlass dafür war die Rede des Herrn Ministerpräsidenten in der letzten Woche hier im Hohen Haus, in der er von der Nullrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gesprochen hat. Er meinte, es sei sein Ziel, dass alle Bediensteten – Beamte, Angestellte und Arbeiter – einen gleichartigen Sparbeitrag erbringen. Dies ist im Grunde genommen ein erneuter Versuch des Herrn Ministerpräsidenten, in die Tarifautonomie einzugreifen.
Wir hatten diesen Vorgang bereits im Jahr 1993 gehabt. Ich erinnere daran, dass damals der Herr Ministerpräsident die Verlängerung der Arbeitszeit für die Beamten auf vierzig Stunden mit einem Satz begründet hat, den ich nie vergessen werde; ich kenne ihn zwischenzeitlich auswendig. Die damals von der Staatsregierung erstmals in der Bundesrepublik vorgenommene Erhöhung der Arbeitszeit für eine Berufsgruppe sollte als Signal an die Tarifvertragsparteien verstanden werden, dass „im Staat der Urlaubs- und Freizeitweltmeister wieder mehr gearbeitet werden muss“. Soweit das Zitat von damals.
Der Herr Ministerpräsident hat sich damals getäuscht, und er wird sich auch heute wieder täuschen.
Wir sollten über die Parteigrenzen hinweg mit den Tarifverträgen sehr vorsichtig umgehen und nicht mittels einer Regierungserklärung oder Haushaltsrede in die Tarifautonomie eingreifen. Wir sollten darüber nachdenken, was wir damit bewirken. Wir nehmen den Menschen, die von diesen Einsparungen betroffen sind, in einer sehr schwierigen Zeit ein Stück Hoffnung. Wir haben seit 31 Monaten im öffentlichen Dienst einen Tarifvertrag. 31 Monate hat dieser Tarifvertrag bisher gegolten. Nunmehr stehen Tarifverhandlungen an. Diese Tarifverhandlungen sind – das sollte man der Fairness halber
zur Kenntnis nehmen – aufgrund der überlangen Laufzeit des letzten Tarifvertrages und aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten notwendig geworden. Das gilt für die Feuerwehrleute genauso wie für die Krankenschwestern oder für die Kanalbetriebsarbeiter, die gestiegene Lebenshaltungskosten hinnehmen müssen; das gilt aber auch für die Busfahrer, für die Altenpfleger, die Erzieherinnen oder die Müllwerker, die gerade auch in dieser Winterzeit wieder dafür sorgen, dass unser Alltag reibungslos ablaufen kann.
Gleichzeitig sollten wir bedenken, dass wir mit einer Nullrunde auch eine Schwächung des Staatswesens betreiben. Fest steht – und das wird in jeder Rede auf jeder Veranstaltung auch von Ihnen immer wieder gesagt –, dass gutes Personal auch vernünftig zu bezahlen ist, ansonsten ist es nicht motiviert. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Im Widerspruch dazu stehen die Grundsätze, welche die CSU-Fraktion in der letzten Woche erstellt hat und die Sie, Herr Glück, an Ihre Mitglieder verteilen ließen. Demnach soll das Einsparvolumen in Höhe von 200 Millionen e nicht nur mit einer Nullrunde im Jahr 2003, sondern auch – ich bitte, genau zuzuhören – mit einer Nullrunde im Haushaltsjahr 2004 erwirtschaftet werden. Meine Damen und Herren, das ist absolut unrealistisch. Wer so etwas auf Papier schreiben lässt, hat von den Tarifverhältnissen in der Bundesrepublik überhaupt keine Ahnung, oder er will provozieren. Das glauben Sie doch selbst nicht.
Die Reaktionen der Verbände sind entsprechend. Der Bayerische Beamtenbund, der sonst eher dazu geneigt ist, selbst kleine Zuckerl dankend anzunehmen, und der auch immer geneigt ist, die Kollegen Ach und Dr. Eykmann zu loben -
Nein, ich hatte Sie gesehen, und da habe ich mir gedacht, wie sehr Sie sich schon haben loben lassen.
Das gilt insbesondere für die Altersteilzeit, bei der jetzt die Grenze von 56 auf 58 und jetzt sogar noch auf 60 Jahre hinaufgesetzt wird.
Wir sollten mit den Menschen, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, vernünftig umgehen.
Der Eykmann wird’s schon richten – darauf bin ich gespannt.
Die Beamten wollen Leistungsbereitschaft zeigen – so jedenfalls die Pressemitteilung des Bayerischen Beamtenbundes. Sie wollen sachgerecht und motiviert ihre
Arbeit für diesen Staat leisten, und dies umso mehr in schwierigen Zeiten. Die Rahmenbedingungen dafür müssen aber stimmen. Durch die jüngsten Maßnahmen wird jegliche Motivation im Keim erstickt und jede Lebensplanung über den Haufen geworfen.
Meine Damen und Herren, ich darf aus der Pressemitteilung zitieren:
Auf die Belange der Beamten wurde keinerlei Rücksicht genommen. Darüber können auch leere Lobhudeleien auf das Berufsbeamtentum nicht hinwegtäuschen, empört sich der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes. Dies spricht jeglicher Fürsorgepflicht Hohn.
Dem kann nur zugestimmt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wendet sich – wahrscheinlich – an den Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes und an den stellvertretenden Vorsitzenden und moniert das Verfahren, das zur Zeit abläuft; wie folgt:
Gleichzeitig werden wir es nicht akzeptieren, dass durch Maßnahmen im Beamtenbereich massiver Druck auf die Tarifverhandlungen ausgeübt wird. Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus. Die Tarifabschlüsse müssen Grundlagen für gleichwertige Regelungen im Beamtenbereich bleiben. Zweifellos hat sich in der Vergangenheit der Vorrang der Tarifverhandlungen und die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten, gerade auch in schwierigen Zeiten, bewährt.
Auch dem ist nichts hinzuzufügen.
Wir brauchen auch gar nicht davon zu reden, dass Nullrunden die Kaufkraft schwächen und Konsumverzicht bedeuten. Aber ich meine, wir sollten doch der Ehrlichkeit halber – dies sollte gerade die CSU-Fraktion tun – beide Nullrunden, für die Haushaltsjahre 2003 und 2004, nicht akzeptieren, denn – wir haben es diese Woche im Ausschuss diskutiert – eine Nullrunde berührt auch das Alimentationsprinzip.
Darum hätte zuvor mit den Spitzenverbänden – weil das Alimentationsprinzip berührt wird – geredet werden müssen. Auch dieses ist in diesem Fall nicht geschehen. Sie von der Staatsregierung verletzen stetig die Beteiligungsrechte nach Art. 104 des Bayerischen Beamtengesetzes. Wenn Sie das weiterhin machen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn Motivation verloren geht.
Sie müssen sich einmal überlegen; Sie wissen das nicht alle: Wir haben am Dienstag im Ausschuss eine Petition des Bayerischen Beamtenbundes behandelt, in dem sich der Bayerische Beamtenbund an den Landtag mit der Bitte um Hilfe wendet, damit die Beteiligungsrechte
in Zukunft eingehalten werden, weil krasse Verletzungen stattgefunden haben. Trotz der Mehrheitsverhältnisse, die im Hause bekannt sind, gab es eine Mehrheit für diese Petition, weil stetige Verletzungen von Beteiligungsrechten betroffener Gemeinschaften erfolgen. Dies ist ebenfalls nicht hinnehmbar.
Deswegen wollen wir – das ist die Überschrift unseres Antrages – einen fairen Umgang mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Dafür stehen wir, und dafür wollen wir werben.
Ich möchte Ihnen zwei Zitate nicht vorenthalten:
Sparen ja, aber doch nicht einseitig zu Lasten einer Berufsgruppe. In diesem Fall zu Lasten des öffentlichen Dienstes. Es kann doch nicht sein, dass hier nach dem Motto verfahren wird: Bezüge je nach Kassenlage.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Wissen Sie, wer das gesagt hat? Das hat Herr Staatsminister Huber in einer Rede am 1. Juli 1999 gesagt. Hochinteressant, ich bin gespannt, was heute dazu gesagt werden wird.
Ich darf noch ein Zitat vom 09.12.02 bringen: Herr Glück wird in einem Artikel mit dem Titel „Glück will öffentlichen Dienst grundsätzlich überprüfen“ zitiert, es könne nicht angehen, dass die Beamten in Zeiten knapper Kassen immer als eine Art Sparbüchse herhalten müssten.
Jetzt sagt Herr Glück, das habe nichts mit diesem Haushalt zu tun, hat es aber am 09.12. so der Presse gegeben. Am 06.12. hat der Ministerpräsident in seiner Rede hier von einer Nullrunde für den öffentlichen Dienst gesprochen. Also, Herr Glück, Vorsicht!
Dann sollte man vielleicht die Veröffentlichung erst danach kundtun, dann würde es nicht missverstanden werden können. Diejenigen, die das lesen – das lese nicht nur ich, das lesen auch andere –, fühlen sich in gewisser Weise vergackeiert. Bei Ihnen klafft Reden und Handeln sehr stark auseinander. Ich hoffe jedoch, dass Sie nicht nur Lippenbekenntnisse zum öffentlichen Dienst abgeben und deswegen unserem Antrag zustimmen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Huber, ich habe das Gefühl, dass Minister offenbar nur noch mit Ministerialen zu tun haben und dass sie nicht mehr wissen, wie die Einkommenssituation der meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst aussieht, nämlich der Menschen im einfachen, im mittleren und im gehobenen Dienst. Die haben – falls Sie es nicht wissen – zurzeit erhebliche Schwierigkeiten, die Lebenshaltungskosten vernünftig zu bestreiten.
Der Staat, die Regierung ist Tarifvertragspartei. Das ist okay. Was hat das aber mit dem Parlament zu tun? – Warum nimmt die CSU-Fraktion in ihrer Unterlage ein Drittel der Streichungen – 250 Millionen e – bei den Personalkosten vor?
Von den 250 Millionen e sind 200 Millionen e als Ergebnis von Nullrunden im öffentlichen Dienst angesetzt. Darum geht es. Die CSU-Fraktion, die das macht, ist Bestandteil des Parlaments und nicht der Regierung. Sie bildet zwar die Regierung, aber sie ist Teil des Parlaments.
Ich glaube, bei Ihnen ist verwischt, welche Verantwortung ein Parlament und welche Verantwortung eine Regierung hat. Ich finde die stattfindenden Überlappungen äußerst bedauerlich. Allmählich tut es schon weh, dass man da gar nicht mehr differenzieren kann.
Herr Staatsminister, Sie sagen, dass Sie noch zu der Äußerung stehen, die Sie im Juli 1999 gemacht haben. Sie haben aber eben etwas anderes gepredigt. Das ist ein Widerspruch in sich selbst, Herr Minister. Damals war doch die finanzielle Situation auch nicht viel besser als heute.
Herr Professor Dr. Eykmann, ich habe zur Nullrunde gesprochen, und Sie haben versucht, eine Bibelstunde zu halten.
Das ist ja ganz nett und schön, aber das wollen wir schon sagen.
Ich bin evangelisch, und Sie sind katholisch. Sie haben aus der Bergpredigt in der Bibel zitiert – wir sind uns einig, dass dies das Neue Testament ist.
Sie haben die Stelle mit dem Splitter im Auge des anderen und dem Balken im eigenen Auge zitiert. Sie haben dabei auf uns gedeutet. Ich habe mir dabei gedacht: Schau her, was er jetzt macht; drei Finger zeigen auf ihn selbst.
Ich möchte Ihnen noch eines mit auf den Weg geben. Wenn es im Neuen Testament eine Predigt gegen die Selbstgerechtigkeit gibt, dann ist das die Bergpredigt. Vielleicht lesen Sie sie noch einmal nach; vielleicht sprechen Sie dann das nächste Mal zum richtigen Thema.
2000 positiv weiterentwickeln. Die Ziele, die ich eben formuliert habe, wurden in hohem Maße erreicht.
Erstens. Durch die Aktivitäten des Beschäftigungspaktes konnten bis ins Jahr 2000 nach gemeinsamen Berechnungen der Paktbeteiligten rund 93000 Arbeitsplätze geschaffen und rund 265000 Arbeitsplätze gesichert werden.
Zweitens. Die Arbeitslosigkeit konnte deutlich gesenkt werden. Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wiesen im Juni 2000 im Vergleich zum Juni 1999 einen Zuwachs von 2,5% auf. Bayern lag dabei wiederum an erster Stelle. Baden-Württemberg hatte einen Wert von 2,4%, im Bereich der westlichen Bundesländer waren es 2,0%. Auch im März 2002 weist Bayern im Vergleich zum März 2001 einen Zuwachs von 0,8% auf. Im Vergleich: Baden-Württemberg 0,75%, der Bund in den westlichen Ländern 0,55%. Mit 339000 gemeldeten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2000 wurde der Stand des Jahres 1996 um 63000 unterschritten. Das sind 16% weniger. Im Jahr 2000 hatte Bayern mit 5,5% knapp nach Baden-Württemberg mit einem Wert von 5,4% die zweitbeste Arbeitslosenquote aller Bundesländer. Der Bund hatte 9,6% und die westlichen Länder hatten 7,8%.
Die Prämisse bei Abschluss des Beschäftigungspaktes, dass sich die Rahmenbedingungen bis 2000 positiv weiterentwickeln, ist so nicht eingetreten. Ein noch weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit scheiterte auch an den Maßnahmen von Rot-Grün, die 1998 im Bundesrat die große Steuerreform blockierten und nach der Regierungsübernahme die falschen beschäftigungspolitischen Weichen stellten. Ich erinnere an das Scheinselbstständigengesetz und an die Abschaffung der 630-DM-Regelung.
Drittens. Die Ausbildungsstellensituation hat sich seit 1997 kontinuierlich verbessert. Zum 30. September 1997 kamen auf 100 noch unversorgte Bewerber 134 offene Stellen. Zum 30. September 2000 kamen auf 100 noch unversorgte Bewerber 401 offene Stellen.
Sie haben auch nach den konkreten Zahlen gefragt, Herr Kollege Franzke. Ich darf Ihnen stichwortartig nur einige wenige nennen, ich händige sie Ihnen nachher en detail aus, sodass Sie das auch im Einzelnen verfolgen können.
Die Zahl der Arbeitslosen in Bayern hat sich im Jahresdurchschnitt seit 1996 wie folgt entwickelt – ich darf das vielleicht an einer Kurve kurz darstellen –: 1996 waren es rund 400000, 1997 442000. Dann ging es wieder nach unten: 415000, 384000, 339000, und 2001 waren es 332000. Ich gebe Ihnen die Zahlen nachher im Einzelnen. Auch im Jahr 2001 haben wir wieder insgesamt den zweitbesten Wert in der Bundesrepublik nach Baden-Württemberg erreicht. Der Bestand an Arbeitslosen jeweils am Ende des Monats in diesem Jahr sieht wie folgt aus: Im Januar waren es 432000, im Juni 353000. Aber ich darf Ihnen die Zahlen nachher mitgeben, sodass Sie das im Einzelnen verfolgen können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage? – Herr Franzke, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie haben beschrieben, dass sich die Arbeitslosenrate in einer Kurve bewegte. Konkret noch einmal die Frage, die ich hier gestellt habe: Ist es gelungen, wie von Herrn Ministerpräsidenten damals auch in der Presse sehr deutlich als Erfolg gefeiert, die Arbeitslosenzahlen wie beabsichtigt um die Hälfte zu senken?
Herr Staatssekretär, da Sie die Staatsregierung vertreten, frage ich: Sie sagen, Herr Ministerpräsident Stoiber hatte Partner, die gemeinsam den Willen kundtaten, die Zahl der Arbeitslosen zu halbieren. Der Bundeskanzler hat von sich aus versucht, in diese Richtung etwas zu tun, auch die Zahl der Arbeitslosen zu reduzieren. Es gibt gute Gründe dafür, dass Bayern das Ziel nicht erreicht hat. Würden Sie also auch den anderen, auch dem Bundeskanzler, zubilligen, dass er den guten Willen hatte, dieses Ziel zu erreichen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Ich hoffe, dass meine Frage etwas ergiebiger beantwortet wird. Herr Staatsminister, nachdem Herr Ministerpräsident Stoiber in seiner ersten Regierungserklärung am 30. Juni 1993 im Zusammenhang mit der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamte auf 40 Stunden ausgeführt hat, „dass“ – so der Ministerpräsident wörtlich – „im Land der Urlaubs- und Freizeitweltmeister wieder etwas mehr gearbeitet werden muss“, frage ich Sie, wie Sie heute diese damalige Äußerung beurteilen. Sie sind zwar nicht Herr Stoiber, aber trotzdem können Sie meine Frage beantworten.
Herr Staatsminister, die Frage bezog sich darauf, dass der Herr Ministerpräsident – mit dem Sie offenbar keinen Kontakt hatten – ausgesagt hat, dass wir uns in Deutschland im Land der Urlaubs- und Freizeitweltmeister befänden. Würde seine Einschätzung von 1993 heute noch von ihm bestätigt werden?
Herr Staatsminister, es geht nicht um den Kanzlerkandidaten, sondern darum, ob der bayerische Ministerpräsident die Bewertung, dass wir uns in Deutschland im Land der Urlaubs- und Freizeitweltmeister befänden, von ihm heute noch akzeptiert wird, oder ob er meint, dass er dies damals falsch gesehen habe; denn es gibt bereits mehrere Meinungsänderungen bei ihm.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim Beifall des Herrn Kollegen Herrmann ist mir eingefallen: auf vielfachen Wunsch eines Einzelnen. Ich muss ehrlich sagen: Ich bin über diesen Gesetzentwurf etwas verwundert. Es geht bei der Personalvertretung doch um ein wirklich komplexes Thema, nicht nur um ein eng begrenztes Spezialthema, in dem Sie tätig sind, Herr Kollege Hölzl. Ich bin auch etwas verwundert darüber – und das gilt nicht nur für mich, sondern für einige in diesem Hause, über die Parteien hinweg –, dass ein einzelner Abgeordneter einen Gesetzentwurf zu dieser Frage einbringt.
Nichtsdestoweniger möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Einige Kollegen, die an der Debatte teilgenommen haben, sind anwesend. Wir hatten Petitionen, die mit sich dem Thema befassten und die mehr Mitspracherecht für die Beschäftigten forderten. Diese Petitionen führten dazu, dass wir auf Antrag der SPD-Fraktion eine Anhörung im Ausschuss durchsetzen konnten. Erfreulicherweise war diese Anhörung möglich. Sie erbrachte interessante Ergebnisse. Das Protokoll liegt inzwischen vor; wir werden es in nächster Zeit auswerten müssen und Schlussfolgerungen ziehen. Insofern werden wir uns mit dem komplexen Thema noch umfassender befassen müssen.
Eines ist aber verwunderlich. Am 26.01.1994, also in der 12. Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum Personalvertretungsgesetz mit der Drucksachennummer 12/14050 eingebracht. Damals war ich für den Gesetzentwurf meiner Fraktion verantwortlich. Wir beabsichtigten damals, unter Ziffer 32 die Personalvertretung bei der Bereitschaftspolizei einzuführen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie uns damals unterstützt haben. Aber jeder wird einmal gescheiter, und vielleicht erreichen wir gemeinsam mehr Mitspracherechte für die Beschäftigten. Das wäre in Bayern dringend notwendig. Das Personalvertretungsrecht ist, was den Grad der Mitbestimmung anbelangt, unstrittig in Deutschland das absolute Schlusslicht. Vielleicht können wir in Fragen der Mitwirkung in Wahlkampfzeiten etwas erreichen. Ich schätze, wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird das nicht mehr so gut gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, Sie hatten die Ausführungen der Kollegin Naaß nicht gehört. Als Sie hereingekommen sind, haben Sie trotzdem dieselbe abfällige Handbewegung wie bei Frau Kollegin Kellner gemacht. Ich möchte Sie daran erinnern. Das ist anscheinend bei Ihnen ein üblicher Stil. Sie prägen damit auch – weil Sie davon gesprochen haben – den Stil des Hauses. Man sollte in diesem Punkt sehr vorsichtig sein und etwas behutsamer damit umgehen.
Wenn wir schon von Stil sprechen: Beim Kollegen Peterke kann ich es ja noch verstehen, dass er meint, er könne das Ganze mit dem Hinweis auf den Wahlkampf abtun. Was Sie aber gemacht haben, Herr Staatsminister, war Wahlkampf pur.
Sie waren doch derjenige, der vor kurzem – wenn ich richtig informiert bin – die Absetzung dieses Punktes gerne wollten, weil Sie bei der Aussprache mit dabei sein wollten. So war zumindest meine Information aus Ihrem Hause. Sie wollten also bei der Behandlung dieses Themas anwesend sein, aber heute waren Sie nicht rechtzeitig da.
Es geht doch nicht darum, die Steuerpolitik insgesamt aufzugreifen. Wenn Sie das machen wollen, so machen Sie das eben. Es geht darum, dass wir mit einem Antrag lediglich die Staatsregierung auffordern wollen, den Stellenabbau in Ihrem Hause zu stoppen. Der Antrag ist doch nicht ohne Grund erfolgt. Sie müssen in gewisser Weise doch selbst zugeben – auch Kollege Peterke hat es gemacht –, dass die Situation für die Bediensteten in den Finanzämtern äußerst problematisch ist.
Es handelt sich um eine Überbelastung, die auf Dauer nicht hinnehmbar ist. Gleichzeitig wundern wir uns – das ist das, was ich nicht kapiere –, dass bei dieser Situation in den Finanzämtern die Einnahmen nicht so fließen, wie sie sollten.
Früher haben Sie das noch damit abgetan, es handle sich um eine Neiddiskussion, wenn man ordentliche Steuerprüfungen forderte. Ich kann mich in diesem Zusammenhang an Herrn Wiesheu erinnern, der mir das in diesem Hause einmal vorgehalten hat. Sie haben teilweise sogar mit einem Standortvorteil für Bayern argumentiert, wenn nicht so viele Steuerprüfungen vorgenommen würden. Schade, dass Sie gerade nicht zugehört haben. Sie wurden abgelenkt.
Führen wir die Situation noch einmal auf die Ursachen zurück: 1500 Stellen fehlen. Warum reden Sie dann von billiger Polemik, Herr Staatsminister? Niemand hat hier billige Polemik gemacht, außer Ihnen vielleicht. Wenn jemand so etwas behauptet, fällt das meist auf ihn selbst zurück. Ich kann Ihre Situation sehr gut verstehen, dass es schwierig ist, anderen Häusern vorzuschlagen, Stellen abzubauen und gleichzeitig im eigenen Haus anders zu handeln. Ich weiß zwar, dass das nicht leicht ist, man sollte das aber nicht mit der Bemerkung abtun, der andere betreibe nur Polemik. Fest steht auch – wir müssen vielleicht in diesem Hause noch intensiver darüber diskutieren –, dass die Personalquote von zur Zeit 40% steigen wird. Die Diskussion ist meines Erachtens eine verkehrte Diskussion. Die Personalquote von 40 oder 45% ist keine heilige Kuh. Personal muss in dem Umfang vorhanden sein, in dem es für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Ich verstehe diese Argumentation nicht. Warum kommt von Ihrer Seite nicht mehr, warum sagt man nicht: Wenn ich mehr Menschen zu vernünftigen Bedingungen beschäftige, ist es möglich, mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Herr Staatsminister, Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Steuerprüferin und ein Steuerprüfer, der in der Finanzverwaltung tätig ist, sein Gehalt mehrfach hereinbringt. Es gibt Berichte des Rechnungshofs und Anfragen, die von Ihrem Haus selber beantwortet wurden, darüber, dass eine Steuerprüferin bzw. ein -prüfer ungefähr 1 bis 1,5 Millionen in die Steuerkasse bringen. Wenn man mehr Steuerprüfer beschäftigte, hat man logischerweise mehr Steuereinnahmen, die man für Investitionen, aber auch für eine gute und vernünftige Besoldung und Beschäftigung des Personals sinnvoll verwenden kann.
Ich würde das manchmal nicht so locker vom Hocker ansehen, wie Sie es machen. Es gibt doch den Haushaltsgrundsatz, den ich vor vielen Jahren einmal gelernt habe, dass den Haushalt und die Finanzpolitik Gerechtigkeit und Transparenz – vielleicht auch Zuverlässigkeit und Dauer – prägen sollten.
Es geht nicht um den Minister. Bevor Sie eine Zwischenfrage stellen, sollten Sie einmal nachdenken; Sie haben gar nicht zugehört.
Gerechtigkeit und Transparenz sollten die Steuerpolitik und das Verhalten der Finanzämter, die die Steuerpolitik umsetzen, kennzeichnen. Aber, Herr Staatsminister, ich muss eines sagen: Ich bin der Auffassung, dass Sie sich leider an diesem Grundsatz nicht orientieren, sondern diese Debatte auch heute wieder dazu genutzt haben, um Wahlkampf zu machen.
Herr Staatsminister, wie stellt sich die Personalsituation für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal an der Fachhochschule Landshut dar, welche Betreuungsrelation Professor zu Studierenden ergibt sich daraus, und wie bewertet die Staatsregierung die Situation?
Herr Staatsminister, vielen Dank für die Feststellung. Ich bin Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule. Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen des Haushalts die Personalsituation zu verbessern? Die Situation ist in gewisser Weise katastrophal, zumindest wird sie von Verantwortlichen so bezeichnet.
Ich würde Sie gern bei Ihren Forderungen an die Mehrheitsfraktion unterstützen. Ist an der Situation in gewisser Weise nicht auch der von der Staatsregierung durchgeführte und noch beabsichtigte Stellenabbau schuld? Die Staatsregierung hat doch das Programm, von 1997 bis 2007 12000 Stellen abzubauen, beschlossen. Wirkt sich das nicht negativ auf die Fachhochschule Landshut und andere Fachhochschulen wie zum Beispiel Kempten aus?
Frau Staatsministerin, wie beurteilt die Staatsregierung die Vorschläge des Herrn Kandidaten Dr. Stoiber vor dem Hintergrund der Äußerungen des sozialpolitischen Fachmannes der CSU-Fraktion und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Sozialpolitik, der die neuesten Kombilohnmodelle des Herrn Ministerpräsidenten für rund 900000 Arbeitslose als „abwegig“ bezeichnet?
Frau Staatsministerin, Sie haben sehr stark die Bundespolitik angesprochen. Ich beziehe mich noch einmal auf Bayern. Hier haben wir im Verhältnis zu früheren Jahren deutlich zunehmende Arbeitslosenzahlen. Insofern sollte man nicht auf Berlin verweisen, sondern die eigenen Zahlen verarbeiten.
Die Vorschläge des Herrn Ministerpräsidenten und die Kritik von Herrn Kobler gehen doch dahin, dass der bayerische Bereich nicht geeignet ist, die Vorschläge des Ministerpräsidenten zu akzeptieren.
Konkret zur Frage. Kollege Kobler hat gesagt: „Da wandeln doch viele Unternehmer ihre Arbeitsplätze in Billiglohnjobs um.“ So der Praktiker. Ist dann der Herr Ministerpräsident der Theoretiker? Oder wie beurteilen Sie die Vorschläge von Herrn Kollegen Kobler?
Frau Ministerin, ich darf die „Passauer Neue Presse“ vom 29. Januar 2002 zitieren:
fällt der Passauer Sozialpolitiker Konrad Kobler dem CSU-Parteichef in die Parade und nennt Kombilohnmodelle für rund 900000 Arbeitslose als abwegig. Mit dieser Meinung steht der stellvertretende CSA-Landesvorsitzende keineswegs allein.
Würden Sie bitte einmal konkret zu diesem Vorschlag des Kollegen Kobler Stellung nehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Darf ich dann den Herrn Kollegen Kobler noch aus dieser genannten Pressemitteilung zitieren.
Darf ich Sie dann fragen, ob es stimmt, dass er als der sozialpolitische Fachmann der CSUFraktion das Papier des Ministerpräsidenten nicht kannte, dass er aber auch nichts von seiner Erklärung zurücknehmen will?
Erstaunlich.
Herr Präsident, da die Schlussbemerkung des Herrn Ministers nicht unbedingt zur Sachlichkeit beigetragen hat, darf ich nun folgende sachliche Frage stellen.
Vielleicht bei Ihnen, Herr Ach. – Wie beurteilt die Staatsregierung die Verkehrssituation, insbesondere den Bauzustand und die Unfallhäufigkeit auf der Staats
straße 2143 zwischen Rottenburg und Landshut, und wann ist mit einem Ausbau dieser Strecke zu rechnen?
Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, dass keine Auffälligkeit des Streckenabschnitts bei der Unfallbeobachtung erkennbar sei, dass sich aber in letzter Zeit mehr Unfälle ereignet hätten. Deshalb frage ich, ob die neuere Entwicklung – Sie haben die Unterlagen auch gelesen –, die zunehmende Unfallhäufigkeit nicht doch einen weiteren Ausbau erfordert?
Könnten Sie mir die Unterlagen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen zuleiten?
Herr Staatsminister, Sie haben von dem Ausbau im Bereich von Brandhof gesprochen. Gibt es in den nächsten Jahren keine weiteren und auch keine mittelfristigen Ausbauziele für diese Strecke?
Herr Staatssekretär, haben die 630-Mark-Jobs auch in Bayern, entgegen den Prognosen von Instituten und der Wirtschaft, zugenommen, und wie bewertet die Staatsregierung diese Entwicklung aus heutiger Sicht?
Herr Staatssekretär, ich bin selbst Vorsitzender eines freien Wohlfahrtsverbandes und stelle fest, dass Ihre Aussage, wonach es schwerer geworden sei, mit Sicherheit nicht stimmt. Vielmehr wird inzwischen ordnungsgemäß gehandelt. Ich frage Sie, warum Sie diese Angelegenheit immer noch so kritisch sehen. Sie haben keine Zahlen für Bayern genannt. Im Bund ist jedoch die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse vom Juni 1999 mit 377000 zum Februar 2001 auf 3700000 angestiegen. Dies ist die Zahl der ordnungsgemäß geführten Beschäftigungsverhältnisse. Diese Zahl stammt aus der Zeitschrift „Medikament und Meinung“ vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, der mit Sicherheit nichts Positives über die Bundesregierung sagen wird, wenn es nicht stimmt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, Sie sind lange genug in der Politik, um zu wissen, dass nicht jedes soziale Problem und jeder Einzelfall durch ein Gesetz gelöst werden können. Darin sind wir uns sicherlich einig. Sie haben aber die Aufgabe, die Einnahmen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung im Auge zu behalten. Deshalb möchte ich Sie fragen, wie sich die Einnahmen aus den 630-DM-Jobs bei der Krankenversicherung und der Rentenversicherung entwickelt haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, ich wäre vorsichtig mit der Einschätzung, dass dies der Rentenversicherung nichts hilft. Wir können uns nachher noch einmal privat darüber unterhalten. Es hilft mit Sicherheit etwas. Sie haben jetzt keine konkreten Zahlen genannt. Ich habe versucht, mich zu erkundigen und deshalb die Frage gestellt. Die Rentenversicherung hatte im Jahre 1999 fast 3 Milliarden DM an zusätzlichen Einnahmen. Die Krankenversicherung nahm im Jahr 2000 ungefähr 2,28 Milliarden DM zusätzlich ein. Dies sind die bundesweiten Zahlen. Ich habe gehofft, dass Sie mir für Bayern konkrete Zahlen nennen können. Tatsache ist, dass Bayern allein durch dieses Gesetz erhebliche Mehreinnahmen bei diesen zwei Sozialversicherungen erhalten hat.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich erwartet, dass der Herr Finanzminister doch ein paar Bemerkungen machen würde. Ich hätte das schon für wichtig gehalten. Meine Damen und Herren, ich will Folgendes feststellen: Herr Unterländer hat gesagt – ich darf ihn sinngemäß zitieren –, alle waren bemüht, einen Weg zu suchen und eine vernünftige Regelung zu finden. Das spreche ich ab. Das stimmt nicht. Der Finanzminister hat Ihnen im Grunde genommen ein Diktat aufgedrückt und Sie haben es akzeptiert. So war im Endeffekt die Situation.
Deswegen muss man dagegen vorgehen. Ich hatte gehofft, dass er zu seinem Gesetzentwurf Stellung nimmt und ihn verteidigt. Herr Finanzminister, ich erinnere mich noch gut an das Lostreten der Diskussion, als aus Ihrem Haus eine Presseerklärung kam, dass die Ballungsraumzulage wegfallen wird. Alle Fraktionen waren aufgeschreckt. Bitte erinnern Sie sich daran, dass wir alle Dringlichkeitsanträge gestellt haben und wir nach der Diskussion gemeinsam beschlossen haben, dass wir die Ballungsraumzulage fortführen wollen.
Eben. Jetzt dann dies. Verstehen Sie mich? Soviel ich weiß, ist der Herr Finanzminister auch Aufsichtsrat bei MUC-II, wenn nicht sogar Vorsitzender. Es könnte ja passieren, dass der Flughafen München II in Schwierigkeiten gerät, wenn die dortigen Bediensteten die Ballungsraumzulage nicht mehr bekommen. Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich vorstellen: Ein Justizbeamter in A 7 oder ein Arbeitnehmer am Flughafen verdient keine Spitzengehälter. Für einen Verheirateten mit zwei Kindern gehen 230 DM schon an die Existenz; das sind einige Prozent des Gehaltes, um die es hier geht. Das ist ein harter Eingriff in die finanzielle Situation. Sie als Arbeitgeber am Flughafen München II müssen, soviel ich gehört habe – ich weiß es nicht; ich hatte gehofft, Sie würden es erklären –, sozusagen einen Haustarifvertrag abgeschlossen haben, mit dem die Ballungsraumzulage fortgezahlt wird. Eine solche Information ist mir zugegangen. Auf jeden Fall wären Sie bereit, auf der einen Seite das anzuerkennen, was der anderen Seite vorenthalten werden soll. Das verstehe ich nicht.
Zum nächsten, was ich nicht verstehe. Sie sind Tarifvertragspartei. Ich muss deutlich sagen: Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Freistaat Bayern als Tarifvertragspartner einen Tarifvertrag auslaufen lässt – das ist eine Missachtung der Tarifvertragsparteien –, Verhandlungen, die vorher aufgenommen wurden, als Farce durchführt – so ist es von Leuten, die daran beteiligt
waren, bezeichnet worden. Es gab keinen Willen zur Einigung; es gab auch kein Angebot von Seiten des Finanzministeriums. Man ließ ihn auslaufen. Nun wollen Sie mit der Entscheidung des Parlaments Fakten schaffen und wollen diese dann – wehe, die anderen würden das nicht akzeptieren – auf die Tarifverhandlungen übertragen. Das ist unfair. Dort, wo Sie die Möglichkeit haben, kraft Verordnung, kraft Gesetz etwas zu diktieren, nützen Sie den Handlungsspielraum und sind nicht bereit, vernünftig, wie Menschen eigentlich miteinander reden könnten, zu verhandeln, mitbestimmen zu lassen und etwas auszuhandeln. Dies läge im Interesse aller Beschäftigten. Dies muss man Ihnen vorwerfen.
Das Schlimmste, was Sie meines Erachtens machen, ist Ihr beabsichtigtes eiskaltes Vorgehen gegenüber Bürgermeistern. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die gesetzliche Grundlage für die Ballungsraumzulage in manchen Bereichen fehlt und diese trotzdem gezahlt wird. Ich erinnere Sie daran, dass wir vor ein paar Jahren über 55 Petitionen von betroffenen Bürgermeistern hatten. Heute lassen Sie durch Ihr Haus und durch das Innenministerium erklären, dass Sie knallhart durchgreifen werden, um durchzusetzen, dass die Zahlungen nicht mehr erfolgen werden.
Ich muss zum Schluss kommen: Ich verstehe einfach Ihren Willen nicht, sich mit einem so „kleinen“ Betrag so viel Ärger an den Hals zu ziehen. Ich habe dafür keinerlei Verständnis.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Bernhard.
Sehr herzlichen Dank, Frau Präsidentin!
Herr Kollege Dr. Eykmann, wenn Sie die Hauptversammlung des Beamtenbundes zitieren, können Sie sich dann auch daran erinnern, dass ich damals den den Saal gerade verlassen wollenden Herrn Finanzminister gefragt habe, ob er das Gesetz wohl gegenfinanzieren würde? Daraufhin wurde von seiner Seite, teilweise
unter Missbilligung seiner Beamten, erklärt, er wolle versuchen, es nicht gegenzufinanzieren. So war das.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob ich zu dieser Thematik so schnell sprechen kann, um dem Wunsch des Präsidenten zu entsprechen, es so kurz wie möglich zu machen.
Dieser Punkt steht jetzt zum dritten Mal auf der Tagesordnung, und ich bin der Auffassung, wir sollten mit dem Thema heute doch noch vernünftig umgehen.
Es geht darum, dass mit einem Antrag vom März 1999 die Staatsregierung gebeten wird, mit der Flughafen München GmbH und der Bundesanstalt für Flugsicherung in Verbindung zu treten, damit erstens die Mindestflughöhe im Landshuter Raum auf 1200 Meter angehoben wird und zweitens für die anfliegenden Flugzeuge Flugspuraufzeichnungen durchgeführt werden.
Nun zur Geschichte des Antrags: Wir haben zwei unterschiedliche Voten der Ausschüsse. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat den Antrag am 01.07.1999 bei einer Stimmenthaltung aus den Reihen der CSU mit Mehrheit abgelehnt. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen hat am 06.04. 2000 bei zwei Gegenstimmen der CSU den Antrag angenommen – sieben CSU-Kollegen und die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahmen den Antrag an. Wir müssen heute darüber entscheiden, welches Votum wir nun insgesamt abgeben. Offenbar ist auch weit in den Reihen der CSU die Meinung vorhanden, dass der Antrag akzeptiert und beschlossen werden sollte.
Ich behaupte, dass es auch im Interesse der Betreiber liegt, dass ordentlich gemessen wird und dem Flugper
sonal Vorgaben gemacht werden. Das liegt nicht nur im Interesse der Landshuter Bevölkerung, sondern auch der Erdinger Bevölkerung. Herr Staatsminister Zehetmair wird Verständnis haben, dass Vorgaben gemacht und diese auch aufgezeigt werden sollten. Die Wenigsten wissen, dass im Gegensatz zu den Abflugrouten die Anflugrouten nicht aufgezeichnet werden. Die Flughöhe ist in gewissem Rahmen in das Belieben der Flugzeugbesatzung gestellt. Ich meine, das sollte im Interesse des Betreibers aber auch im Interesse der Bevölkerung untersagt werden.
Wir haben das Votum des Wirtschaftsministeriums, das sich immer gegen den Antrag gestellt hat, und dem der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie gefolgt ist. Ich habe dafür kein Verständnis. Hat man etwas zu verbergen? Auch die Kollegen der CSU im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen haben gesagt, dass es mit all den Techniken im 21. Jahrhundert kein Problem sein sollte, Flugspuraufzeichnungen vorzunehmen.
Es geht um die Akzeptanz der Einrichtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss die neuen Flugzahlen des Flughafens München II beachten. Momentan liegt die Fluggastzahl bei 21,3 Millionen. Die Prognose für das Jahr 2015 liegt ohne Frachtverkehr beim Doppelten. Die Flugbewegungen werden sich also noch einmal verdoppeln. Die Belastung wird größer werden. Uns sollte es darum gehen – die Kollegen der CSU aus dem Freisinger Raum sollten das auch sehen –, dass die Akzeptanz größer wird; denn wenn ordentlich gemessen wird, kann man der Bevölkerung den ordentlichen Flugverkehr nachweisen. Wird nicht gemessen, gibt es immer die Vermutung, dass sich die Flugzeuge nicht an die Flugrouten halten und damit unnötige Lärmbelästigung stattfindet.
Aus einem Zeitungsartikel geht hervor, dass die Bevölkerung der Meinung ist, dass an zweiter Steller aller Belästigungen die Belästigung durch den Fluglärm liegt. 53% – mehr als 30 Millionen – der Bürger in den alten Bundesländern klagen, dass der Krawall von den Flugzeugen sie empfindlich störe. Dieses Problem könnte mit einer ordentlichen Messung, die im 21. Jahrhundert kein technisches Problem ist, abgemildert werden. Ich darf Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen.
Gott sei Dank. Das sind ganz neue Charakterzüge.
Herr Staatsminister, darf ich Sie daran erinnern, dass Ihre letzten Aussagen dem widersprechen, was Sie tatsächlich tun? Sie haben die prozentuale Stellenkürzung beschlossen und lediglich bestimmte Dienstaufgabenbereiche wie Justiz und Polizei ausgelassen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen heute wieder eine Diskussion über die Ballungsraumzulage führen, nachdem eine Entscheidung dazu bisher nur durch eine Presseerklärung der Staatsregierung nach einer Kabinettssitzung bekannt wurde. Die Staatsregierung hat „auf höchstem Niveau“ Fakten geschaffen, wie es vor kurzem im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gesagt wurde, wenn es eine Kabinettsentscheidung ist, und zwar vor der Beteiligung der Berufsverbände, der Tarifvertragsparteien und des Parlaments. Dieser schlechte Stil ist inzwischen in Bayern im Beamtenbereich des öffentlichen Dienstes, aber insbesondere im Finanzressort, Mode geworden. Ich bitte auch bei den Befindlichkeiten der oberbayerischen und Münchener Abgeordneten zu überlegen, wo bei diesem Thema noch die Diskussionsbereitschaft der Tarifparteien sein soll, wo der Versuch zum Kompromiss zu kommen, ernst genommen wird, wenn im Grunde Kabinettsbeschlüsse verkündet werden. Wir alle in diesem Hohen Haus wissen doch, dass Kabinettsbeschlüsse kaum mehr umgeworfen werden können, und dies bezeichne ich als schlechten Stil.
Dass der Finanzminister manchmal im Gutsherrenstil regiert, kommt vielleicht von der nahen Verwandtschaft und von der Verantwortung für die Schlösserverwaltung. Es genügt nicht, nach dem Motto zu handeln: „Wir schaffen an, das genügt dann schon“. Wir haben mit der Ballungsraumzulage ein Auslaufmodell zum 31.12.2000.
Die Diskussion vom Mai dieses Jahres, in der wir uns sehr intensiv mit drei Dringlichkeitsanträgen zur Ballungsraumzulage beschäftigt haben, führte am Schluss
zu gemeinsamen Beschlüssen. Durch den jetzigen Beschluss des Kabinetts und durch den nahen Auslauftermin kann jetzt kaum noch eine Beteiligung stattfinden. Wie ich gehört habe, hat das Landtagsamt von dem Gesetzentwurf noch nicht einmal einen Abdruck. Der Entwurf soll diese Woche in die Ressortanhörung gegangen sein. Herr Dr. Bernhard, Sie wissen selbst, wie lange eine Ressortanhörung selbst bei kurzen Fristen dauern kann und sollte, wenn es ernsthaft gemeint ist. Deshalb stelle ich fest, dass, selbst wenn eine Übergangsvorschrift beabsichtigt ist und eine Weiterzahlung garantiert werden soll, wieder alles unter Zeitdruck behandelt wird. Ich bedaure, dass das Parlament bis heute noch keine Einsicht in den Gesetzentwurf hat.
Zum Inhalt. Wir haben folgende Situation: Der heutigen Pressemeldung zufolge werden in Zukunft die Gebiete, in denen bisher die Ballungsraumzulage gewährt wurde, auch rein optisch halbiert. Dies ist eine Schlechterstellung, nicht umsonst wird von einer Halbierung der bisher möglichen Gewährung gesprochen. Wir haben außerdem den Abgang von den Mietstufen hin zu dem Landesentwicklungsprogramm und die Abkehr von der Besoldungsgruppe von bisher A 10 hin zu einem festen Betrag in Höhe von 4750 DM. Wir haben damit mit Sicherheit auch mehr Verwaltungsaufwand, weil im Einzelfall immer überprüft werden muss, ob eine Beamtin oder ein Beamter diese Kategorie überschreitet oder nicht, und weil auch bei den Kindern Fehlbeträge eingeführt werden. Für eine solche „Beschäftigungsmaßnahme“, die niemandem dient, habe ich kein Verständnis.
Wir dürfen nicht übersehen, dass es immer um Bruttobeträge geht. Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern, der vom Bruttobetrag die Krankenversicherung und die Steuer abziehen muss, hat mit Blick auf die Lebenshaltungskosten in München sicher kein Spitzeneinkommen. Insbesondere in München werden wir auch bei A 10 eine Rücknahme haben. Herr Kollege Unterländer, wenn Sie nachrechnen und sich die letzte Tabelle vom März 1999 anschauen, die die neue Besoldungserhöhung noch nicht beinhaltet, werden Sie feststellen, dass bei A 10 viele herausfallen, die früher die Ballungsraumzulage erhalten haben.
Unserer Fraktion geht es in erster Linie um den Personenkreis, der in München unter schwierigen Bedingungen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss und der, insbesondere wenn er Kinder hat, in dieser Großstadt und in diesem Ballungsraum Schwierigkeiten hat, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies ist der Kernpunkt unserer Antragstellung. Leider ist Herr Kollege Dr. Eykmann vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes nicht da. Herr Kollege Unterländer, eines dürfen wir nicht verkennen: In letzter Zeit haben wir immer wieder die Diskussion und müssen vermehrt feststellen, dass wir in bestimmten Bereichen allmählich wieder Probleme haben, qualifizierten Nachwuchs zu bekommen und qualifizierten Nachwuchs, der von uns ausgebildet wurde, zu behalten. Auch diese Situation – wenn sie so ist – sollte uns überlegen lassen, ob es nicht sinnvoller ist, die Ballungsraumzulage so wie bisher weiterhin zu zahlen; denn eines steht fest: Die Ballungsraumzulage wird aufgrund einer Initiative des damaligen Finanzmi
nisters Streibl aus dem Jahr 1988 in Höhe von 150 DM gezahlt – und dies seit 1988 unverändert.
Meine Damen und Herren, dies ist Ihr Trick dabei: Sie haben die Ballungsraumzulage im Grunde auf dem Stand von 1988 eingefroren. Was Sie heute beschließen, ist keine Erhöhung, sondern lediglich eine unter geringeren Werten Weiterführung der Ballungsraumzulage.
So ist die Situation. Deswegen habe ich die Befürchtung, dass wir mit der Qualität des Nachwuchses Schwierigkeiten haben werden.
Der Herr Finanzminister hat erst vor kurzem große Töne bei der Feier anlässlich des 25jährigen Bestehens der Bayerischen Beamtenfachhochschule von sich gegeben. Er mache sich Sorgen über die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber den privaten Arbeitgebern. Dazu muss ich feststellen: Es hilft wenig, bei Festtagsreden solche Stellungnahmen abzugeben, wenn in der nächsten Kabinettsitzung dann ein Beschluss gefasst wird, der im Grunde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, insbesondere in Ballungsräumen, schmälert. So ist die Situation.
Deswegen finde ich, dass das Ganze in einem Gesamtzusammenhang zu sehen ist. Ich bitte auch die Kollegen der CSU, die mit dem öffentlichen Dienst befasst sind, sich damit noch einmal ernsthaft zu befassen.
Herr Staatsminister Huber, Sie wissen es genauso gut. Wir haben in letzter Zeit sehr viel negativ verändert, und wir haben einiges an Attraktivität von dem öffentlichen Dienst weggenommen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Wenn nicht, dann kann ich Ihnen ein paar Beispiele dafür nennen. Ich denke daran, dass bis heute keine Bereitschaft besteht, die Stellenplanobergrenzen im Freistaat Bayern auszuschöpfen. Ich denke daran, dass wir jetzt auf dem Weg sind, die Beihilfeberechtigung für die Arbeitnehmer bei den Städten und Gemeinden und beim Freistaat Bayern zu beseitigen, was insbesondere wieder die Bezieher von kleineren und niederen Einkommen trifft. Wir haben die Diskussion darüber im Ausschuss geführt. Ich hoffe, dass der Kommunalpolitische Ausschuss noch eine Änderung durch Vernunft herbeiführen wird.
Was wir auch festzustellen haben – daran können Sie als Mitverantwortliche für München nicht vorbeigehen – ist, dass wir in München erhebliche Schwierigkeiten bei der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum bekommen werden. In der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mai dieses Jahres wird nicht umsonst darauf hingewiesen, dass dem so ist. Deswegen muss ich Herrn Kattenbeck vom Bayerischen Beamtenbund in dieser Frage zustimmen. Er spricht davon, dass diese Korrektur, so wie sie von Ihnen verkauft wurde, keine Korrektur, sondern ein Kahlschlag auf diesem Sektor ist. Dem kann man nur zustimmen.
Ich glaube nicht, dass das Landesentwicklungsprogramm das richtige Instrument dafür ist. Hier werden soziale Komponenten nicht beachtet. Die Institution des Landesentwicklungsprogramms ist nicht dazu geeignet, soziale Komponenten und Lebenshaltungskosten zu korrigieren und vielleicht positiv zu gestalten.
Wir hören auch Kritik aus den Reihen des Städtetags. Ich weiß nicht, zum wievielten Mal der Städtetag moniert, dass die Beteiligungsfrist überhaupt nicht ausreichen wird. Bitte überlegen Sie sich auch, mit welchen Problemstellungen ein Gemeindetag zu tun haben wird, wenn diese Gemeinden aus der Förderung herausfallen. Ich glaube, wir können uns vorstellen, welchen Aufruhr das geben wird. Ich kann mich recht gut an eine Reihe von Petitionen von Bürgermeistern aus dem Raum München erinnern. Das war eine ganze Litanei. Die wollten die Ballungsraumzulage sogar freiwillig zahlen, um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Kommunen und gegenüber der freien Wirtschaft erhalten zu können. So ist die Situation, und nicht so, wie Sie sie hier kaschieren wollen.
Deswegen denken Sie bitte auch an dieses Problem. Herr Minister, das haben Sie selbst miterlebt: Die Liste der Beamten aus dem mittleren Dienst, die trotz Ballungsraumzulage von München weg möchten, ist ellenlang, und es gelingt auch kaum, Nachwuchskräfte aus dem Münchner Raum für die unteren Gehaltsstufen zu bekommen. Deswegen sind Sie meines Erachtens auch in der Verantwortung bei dieser Frage. Deswegen haben wir auch den Dringlichkeitsantrag gestellt.
Ich darf noch auf folgendes hinweisen: Ich weiß nicht, warum Kollege Dr. Eykmann in der „Welt am Sonntag“ vom 05.11. uns bayerischen Sozialdemokraten vorwirft, wir würden die Bürger, die Wähler und die Beschäftigten gleichermaßen belügen. Er wird zitiert: „... eine Kehrtwendung des SPD-Abgeordneten Franzke um 180 Grad. Er hat in der betreffenden Plenarsitzung auf die Frage, ob die SPD die Ballungsraumzulage ohne Änderung fortführen wolle, klargestellt, dass mit uns über andere Modalitäten geredet werden kann.“ Das stimmt.
Wir hatten damals in unserem Antrag ausdrücklich nicht angegeben, in welchem Umfang und in welcher Höhe sie gewährt werden soll. Das haben wir logischerweise nicht getan. Ich habe es damals schon gesagt, und sage heute wieder, dass die 150 Mark, die 1988 für angemessen gehalten wurden, heute wahrscheinlich nicht mehr angemessen sind.
Selbst wenn man von Seiten des Finanzministers den Topf der Förderung nicht erweitern will, muss man sich doch einmal eine Diskussion darüber erlauben, ob nicht andere Ballungsgebiete in Bayern in derselben Situation sind wie München. Deshalb verstehe ich den Vorwurf, wir würden lügen, in keiner Weise. Ich weise ihn ausdrücklich zurück.
Ich bin der Auffassung, wir sollten miteinander alles tun – so wie wir im Mai damit angefangen haben –, um die Bal
lungsraumzulage zumindest zu erhalten. Hier geht es nicht um ein Geschenk, hier geht es um eine Lebenserhaltungszulage für die von diesem Problem betroffenen Beschäftigten in München. Deswegen bitte ich Sie darum, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen.
Eine Frage, Herr Staatsminister: Können Sie mir einen Kabinettsbeschluss nennen, der in der letzten Zeit von der Mehrheitsfraktion des Parlaments nicht entsprechend beschlossen worden wäre?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Leidenschaftslosigkeit des Herrn Ministers beim Vortrag hat gezeigt, welche Bedeutung dieser Gesetzentwurf hat. Der Gesetzentwurf ist mit Sicherheit kein großer Wurf. Es ist sehr faszinierend, wie Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser den Gesetzentwurf begründet und einen üblichen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem eine gewisse Klientel mit ein paar Bonbons befriedigt werden soll. Er verweist auch auf bisher ruhegehaltsfähige Stellenzulagen, die jetzt wegfallen. Aber, Herr Staatsminister, wir werden das Ganze im Ausschuss sehr intensiv beraten.
Doch etwas sollten wir schon genauer überlegen. Sie haben gesagt: Wir vollziehen mit dem Wegfall der Beihilfeberechtigung für den Arbeitnehmerbereich nur die neue gesetzliche Grundlage nach. Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden. Aber warum gehen Sie noch einen Schritt weiter als die anderen Länder? Sie müssen sich genau informieren und lesen, was der Bayerische Städtetag schreibt, der uns bittet, dies nicht zu tun. Sie sollten zumindest überlegen, warum Sie weitergehen und den Anspruch insgesamt – nicht nur für die Neueingestellten – eliminieren, ähnlich wie die von Ihnen zitierten anderen Bundesländer, wie z. B. das CDU-regierte Baden-Württemberg.
Hier sollte man gegenüber denjenigen, die jahrzehntelang Dienste geleistet haben und die unter den geltenden tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Bedingungen arbeiteten, fair sein. Wir sollten uns intensiv darüber unterhalten, ob dies in dem Umfang notwendig ist. Ansonsten liegt ein üblicher Gesetzentwurf vor, den wir auch in den Beratungen bestimmt schnell und zügig erledigen können.
Herr Kollege Unterländer, Sie haben von den ohne Zweifel vorhandenen Schwierigkeiten in Bayern gesprochen. Wie können Sie es uns denn erklären, dass andere Bundesländer die Behindertenquote im öffentlichen Dienst erfüllen?
Herr Staatssekretär, welche Ergebnisse erbrachte die Sitzung der so genannten Riester-Arbeitsgruppe vom 15. Juni 2000 und gibt es bereits eine gemeinsame Position der Länder zur Organisationsreform in der Rentenversicherung?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Eckpunktepapier des Bundes angesprochen. Wer steht eigentlich hinter diesem Papier? Wer betreibt Ihrer Meinung nach diese Konzentration auf Bundesebene?
Sie werden verstehen, dass ich hinsichtlich des Bundes noch einmal nachfrage. Wer war denn in der „Riester-Kommission“ am 15. Juni von Seiten des Bundes vertreten?
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung im Bundesliga-Fußball, wonach Spiele nur noch im Bezahl-TV live zu sehen sein werden, was unternimmt die Staatsregierung dagegen, und was tut der Ministerpräsident, der auch „Funktionär“ des FC Bayern ist, gegen diese Entwicklung, die – neben den irrwitzigen Gehalts- und Kaufsummen für internationale Sportler – den Sport immer mehr ins Abseits bringt?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Vielleicht sehen wir uns einmal bei einem Stammtisch. Dann können wir die Summen erörtern. Sind Sie nicht der Auffassung, dass Sie diese Problematik etwas herunterspielen? Ich möchte aus der Presse der letzten Wochen zitieren. In der „Abendzeitung“ stand: „Länderspiele gratis bei ARD und ZDF, Champions-League gratis bei RTL. Nur wer die Bundesliga live sehen will, muss in Zukunft 60 DM mehr im Monat bezahlen.“ Sind Sie als Vertreter der Staatsregierung der Auffassung, dass dies eine positive Entwicklung ist?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.
Ich möchte zwei Zitate anführen. „Das ist ein Riesenfortschritt, eine der demokratischsten Entscheidungen überhaupt.“ Dieses Zitat stammt von Uli Hoeneß. Das zweite Zitat lautet: „Diese herrliche Sportart verkommt zu einer Handelsware, zu einer reinen Gelddruckmaschine. Früher stand das Spiel im Mittelpunkt. Heute geht es nur noch ums Gelddrucken.“ Dieses Zitat stammt von Willi Lemke, dem ehemaligen Manager von Werder Bremen. Zu welcher dieser beiden Aussagen würden Sie sich bekennen? Ich weise darauf hin, Herr Lemke bekleidet in Bremen das Amt eines Ministers.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.
Offenbar sieht die Staatsregierung diese Entwicklung voll positiv. Ich möchte aus der Fragestunde vom 24. November 1999 zitieren, in der ich nachfragte, ob die Staatsregierung nicht endlich bereit wäre, zumindest im Zusammenhang mit dem Profifußball und den 36 Vereinen die öffentlichen Gelder, die durch Polizeieinsätze und Ähnliches in diese Klubs fließen, künftig mit Gebühren zu belegen.
Herr Staatssekretär, ich kann aus niederbayerischer Sicht nur das bestätigen, was Kollege Hausmann aus oberfränkischer Sicht zu dieser Problematik gesagt hat. Ich habe angenommen, dass das dem Kultusministerium bekannt ist, weil schon früher ähnliche Anfragen an Ihr Haus gerichtet worden sind. Welche Aufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden haben Sie überhaupt?
Welche Möglichkeiten hat die Staatsregierung, um hier gezielt einzugreifen bzw. der Schulbehörde Hilfestellung zu leisten?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Glück, ich verstehe nicht mehr das ganze Spiel in dieser Frage. Ich habe die Angelegenheit in den letzten Tagen verfolgt. Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser hat in einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt, bei der damaligen Beschlussfassung hätten alle Beteiligten hoch und heilig geschworen, dass dies die letzte Verlängerung sei. Im selben Interview sagt er:
Ich habe nichts verkündet. Die ganze Aufregung ist entstanden, weil wohl jetzt jemand mal ins Beamtengesetz geschaut hat. Derjenige, der zuständig ist, ist der bayerische Finanzminister. Das gehört zu meinem Job. Ich ertrage es.
Wir wollen schon festhalten, dass der Finanzminister davon ausgegangen ist, dass die Ballungsraumzulage zum 31.12.2000 ausläuft. So haben Sie, Herr Finanzminister, sich gegenüber der Presse geäußert. Auch nach dem heutigen Vorgang halte ich das Ganze für ein Spiel. Der Finanzminister hat einen Stein ins Wasser geworfen und damit Wellen erzeugt. Jetzt spielt sich die Münchner CSU als Retter der Ballungsraumzulage auf. Daher stelle ich mir die Frage, ob es sich hierbei nicht um ein gewolltes Spiel gehandelt hat. Vielleicht hat Herr Gauweiler die Fäden hinter den Kulissen gezogen.
Herr Glück, ich kenne Sie lange genug und weiß Ihr Grinsen einzuschätzen. Ich glaube, dass ich auf der richtigen Fährte bin. Herr Glück, sonst hätten wir doch nicht ein Fax, das um 13.56 Uhr vom Lesesaal des Bayerischen Landtags abgeschickt worden ist und in dem zu lesen ist: „Initiative der CSU München hat Erfolg. Ballungsraumzulage wird fortgeführt.“
Herr Kollege Unterländer, wo sind wir denn eigentlich hier? Sind wir im Narrenhaus oder im Kasperltheater? Bevor die Dringlichkeitsanträge aufgerufen wurden, hat die CSU verkündet, dass sie Erfolg habe, weil die Ballungsraumzulage fortgeführt werde.