Im Übrigen kommt es auch bei der Integration nicht in erster Linie darauf an, wie viel Geld der Staat ausgibt. Entscheidend ist, dass eine Ausländer- und Integrationspolitik mit Vernunft und Augenmaß betrieben wird, eine Politik, die durch eine gerechte Lastenverteilung auch die Akzeptanz der Mehrheit der Bevölkerung findet.
Wer in Zeiten knapper Kassen, in denen an allen Ecken und Enden gespart werden muss, ohne Rücksicht auf Verluste neue Ausgaben gesetzlich normieren möchte, steigert letztlich nur Neid und Missgunst und erweist der Integration einen Bärendienst. Es ist ein völlig falscher Ansatz, durch ein Integrationsgesetz mit umfassenden Ansprüchen den Eindruck vermitteln zu wollen, der Staat allein sei für die Integration verantwortlich. Der Entwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist voreilig sowie fehlerhaft und daher abzulehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
zur Änderung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes, des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen (Drucksache 14/7386)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Nach der Vereinbarung im Ältestenrat beträgt die Redezeit pro Fraktion zwanzig Minuten. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger. Bitte schön.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die heute abzuschließende Gesetzesreform ist eine konsequente Fortführung der – ich darf sagen – „großen Hochschulreform“ von 1998. Sie bringt uns eine weitere Stärkung der Autonomie der Hochschulen, insbesondere bei der Weiterbildung und der Eignungsfeststellung. International gesehen, meine Damen und Herren, mischen die deutschen Hochschulen im großen zukunftsträchtigen Bereich der Weiterbildung nicht genügend mit, ja sie enthalten sich sogar zum Teil dieses wichtigen Marktsegmentes. US-amerikanische Universitäten dagegen unterhalten zum Teil renommierte Weiterbildungsinstitute, die auch international operieren und dabei große Gewinne einfahren und den Ruf ihrer Hochschulen deutlich mehren. Dabei ist doch das wissenschaftliche Personal gerade an unseren bayerischen Hochschulen mit Sicherheit nicht schlechter, und das wissenschaftliche Potenzial kann sich international weiß Gott sehen lassen.
Auch unter dem Gesichtspunkt des immer wichtiger werdenden lebenslangen Lernens gewinnt eine von den Hochschulen angebotene Weiterbildung auch bei uns immer mehr an Bedeutung. Wichtig ist dabei auch, dass die Hochschulen für die Weiterbildung direkt von ihren Forschungsergebnissen profitieren können – ein doch bedeutender Qualitätsvorteil gegenüber den privaten Anbietern am Markt.
Um dieses große Marktpotenzial besser erschließen zu können, haben wir nunmehr die Übertragung von Lehrund Unterrichtstätigkeiten in der Weiterbildung als vergütetes Nebenamt für Hochschullehrer in das Gesetz geschrieben. Dies bedeutet nicht, wie von interessierter Seite fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, die Abschiebung der Weiterbildung in das Nebenamt, sondern dies bedeutet vielmehr eine deutliche Stärkung der Anreize für Professoren, Weiterbildung auch dann anzubieten, wenn das Lehrdeputat bereits erschöpft ist. In diesem Zusammenhang ist auch die flexiblere Handhabung der Begrenzung der Nebentätigkeit von Teilzeitprofessoren in Artikel 12 Absatz 1 des Bayerischen Hochschullehrergesetzes zu sehen. Wir legen hiermit auch Fesseln des Beamtenrechts ab.
Weiterbildung – darauf legen wir besonderen Wert – bleibt auch weiterhin eine Aufgabe der Hochschulen, und das mit zunehmender Bedeutung. Dies gilt insbesondere, weil die Hochschule als Anbieter von Weiterbildung am Markt auftritt und in Zukunft verstärkt auftreten wird. Um allerdings auch für die Hochschulen selbst einen Anreiz zu schaffen, Weiterbildung anzubieten, dürfen sie künftig die aus der Weiterbildung entstandenen Einnahmen zur Gänze behalten und im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel selbst die Höhe der Vergütung der Dozentinnen und Dozenten bestimmen. Meine Damen und Herren, das ist wohlverstandene Selbstbestimmung für unsere Hochschulen.
Für uns – auf diesen Abschnitt meiner Ausführungen lege ich besonderen Wert – war es wichtig, die Erprobung von Eignungsfeststellungen in einzelnen befristeten Modellversuchen im Rahmen der Experimentierklausel des Artikels 135 des Bayerischen Hochschulgesetzes zu ermöglichen. Dies bedeutet für uns keine Abwertung des Abiturs; denn ohne Abitur kann es keine Eignungsfeststellung geben. Das gute Abitur ist die Voraussetzung, um überhaupt eine Eignungsfeststellung zu ermöglichen. Wir sehen darin vielmehr die Einbeziehung von Eignungen, Neigungen und Befähigungen von Studienbewerbern für ein bestimmtes Fach, die mit dem Abitur einfach nicht erbracht werden kann. Unser Ziel ist es dabei, die in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hohe Zahl der Studienabbrecher – in einzelnen Fachbereichen sind dies zum Teil 30 bis 40% – zu reduzieren. Letztlich sehen wir hierin eine Maßnahme im wohlverstandenen Interesse der Studierenden. Kolleginnen und Kollegen, wenn die Einführung der Eignungsfeststellung dazu führt, dass Studienanfänger ihr Studienfach gezielter wählen, dann ist dies ein willkommener Zusatznutzen. Das Studienfach soll nämlich bewusst gewählt werden und nicht nur den Einstieg in einen neuen Lebensabschnitt unserer jungen Menschen bedeuten.
Umso größer war unser Unverständnis, als wir die Haltung der SPD zu diesem Thema im Ausschuss erfahren mussten. Sie hat die Eignungsfeststellung an drei Voraussetzungen geknüpft, von denen zwei erfüllt wurden. Der dritten Forderung, wonach eine gesonderte Eignungsfeststellung für Studienbewerber ohne Abitur eingeführt werden sollte, konnten und wollten wir nicht zustimmen. Wir halten es für grotesk, dass Sie aus diesen Gründen die Eignungsfeststellung insgesamt ablehnen.
Ein Schwerpunkt unserer Reform ist die Möglichkeit der Hochschule, sich ihre Studierenden in verstärktem Maße selbst auszusuchen. Natürlich haben wir als Landesparlament keinen Einfluss auf die sogenannten zehn harten Fächer des Numerus Clausus, die zentral von der ZVS in Dortmund vergeben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme heute diese Gelegenheit wahr, darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit und der Sinn der ZVS von uns auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Ich bin überzeugt, dass wir durch eine Überprüfung oder sogar eine Aufkündigung des Vertrages das Potenzial unserer Hochschulen weiter stärken können und damit zu einem besseren Abschneiden unserer Absolventinnen und Absolventen beitragen. Wo wir selbst handeln können, haben wir gehandelt. Das sind die Studiengänge mit einem örtlichen Numerus Clausus. In diesen Studiengängen haben wir die Auswahlquote der Hochschulen von bisher 30% auf 50% erhöht. Dies soll der gezielten Profilierung der Hochschulen dienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hören gerade in diesem Zusammenhang immer wieder das Argument, die Hochschulen wären nicht in der Lage, eine solche Eignungsfeststellung oder Eignungstests, Interviews und Ähnliches zu organisieren, dies wäre für die Hochschulen geradezu eine Belastung. Ich kann dem nur aus vollem Herzen widersprechen. Wenn sich eine Hochschule oder ein Fachbereich nicht in der Lage sehen, die Eignung ihrer Studierenden festzustellen, sind sie meiner Meinung nach auch nicht in der Lage, eine vernünftige Lehre und Forschung anzubieten. In diesen Hochschulen oder Fachbereichen kommt ganz einfach das Bedürfnis, für die Studierenden da zu sein, zu kurz.
Ich selbst war früher an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen tätig, die im Gegensatz zu einer anderen Fachhochschule am selben Ort ihre Studierenden ausschließlich selbst aussuchen konnte. Aus insgesamt 800 Bewerbungen wurden jedes Jahr 200 Studierende ausgewählt. Diese Fachhochschule war erfolgreich. Wenn wir nach Eichstätt blicken oder uns den wirtschaftswissenschaftlichen Zweig der katholischen Universität Eichstätt in Ingolstadt betrachten, sehen wir große Erfolge. Auch bei den Studierenden stößt die Möglichkeit der Hochschule, die Studierenden selbst auszuwählen, auf Zustimmung. Meine Damen und Herren, wir werden dieses Modell weiter fortsetzen.
Ich komme damit zu einer weiteren Verbesserung für unsere Hochschulen, die wir unserem Finanzminister in zähen Verhandlungen abgerungen haben: Künftig werden die Hochschulen 90% der Einnahmen aus den Gebühren für das Zweitstudium und für das Gaststudium erhalten. Wir haben ferner die Klarstellung einer Übergangsregelung für die Erhebung von Gebühren für das Zweitstudium eingeführt.
Wir haben die Zusammensetzung der Fachbereichsräte an der tiermedizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München ausdrücklich an die Regelung der humanmedizinischen Fakultät derselben Universität angepasst. Auf diese Weise haben wir dem Anliegen einer Eingabe der tiermedizinischen Fakultät der LMU Rechnung getragen. Ferner haben wir es der Universität der Bundeswehr ermöglicht, auf Antrag auch zivile Studierende auszubilden.
Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Entwurf, der heute zu verabschieden ist, einen weiteren guten Schritt für die Zukunft unserer bayerischen Hochschulen getan haben. Der federführende Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben diesem Entwurf zugestimmt. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Begleitung dieses Gesetzentwurfs durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das sich an der Regelung zur Eignungsprüfung beteiligt hat. Ich danke auch allen, die im Wege von Anhörungen und Anregungen zum Entstehen dieses Gesetzentwurfs beigetragen haben.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir können heute eine weitere Voraussetzung zur Stärkung und Profilierung unserer bayerischen Hochschulen schaffen. Lasst es uns anpacken!
Die Fraktionen dürfen selbstständig darüber entscheiden, wer zuerst sprechen soll. Mir wurde zuerst Herr Kollege Odenbach gemeldet. – Herr Kollege Vogel, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gelungen“, so könnte man die Bemühungen der CSU-Kollegen überschreiben, die mit ihrer Initiative versuchen, bestehende Missstände im bayerischen Hochschulwesen zu beseitigen. Ich muss an dieser Stelle wiederholen, was wir in den letzten Jahren schon oft bei hochschulpolitischen Beratungen feststellen konnten: Die Hochschulreform von 1998 war viel zu kurzatmig angelegt, sodass permanente Nachbesserungen nötig sind. Die vorgelegten Ansätze sind entweder zu kurze Sprünge in die richtige Richtung oder zu weite Sprünge in die falsche Richtung. Mit diesem Maßnahmenpaket wird es Ihnen lediglich gelingen, die Missstände teilweise zu verschleiern. Sie können damit die Probleme aber nicht an der Wurzel packen.
In meinem Beitrag werde ich mich auf zwei wesentliche Kritikpunkte am vorliegenden Gesetzentwurf beschränken. Die ablehnende Haltung der SPD zu Studiengebühren ist bekannt. Dieses Thema muss hier nicht weiter vertieft werden. Die kleinen Änderungen, die Herr Prof. Dr. Stockinger soeben angesprochen hat, haben wir im Ausschuss eingehend erörtert.
Nun zu unseren zentralen Einwänden: Der erste Einwand bezieht sich auf die Initiativen zur Weiterbildung an den Universitäten und Fachhochschulen. Bei der intensiven Diskussion im federführenden Hochschulausschuss bestand Einigkeit, dass die Weiterbildung neben Forschung, Lehre und Studium zu den Kernaufgaben der Hochschule gehört, wie es im Hochschulgesetz festgelegt ist. Wir waren uns auch einig, dass die Hochschulen diesem Weiterbildungsauftrag nicht im gewünschten Maße nachkommen bzw. nachkommen können. Die tatsächlichen Weiterbildungsangebote der Universitäten und Fachhochschulen reichen nicht aus. Diese Aufgabe wird in beträchtlichem Umfang auf außeruniversitäre Weiterbildungseinrichtungen verlagert.
Nach Ansicht der CSU kann dieses Dilemma nur gelöst werden, wenn es genügend monetäre Anreize gibt. Durch beamtenrechtliche Regelungen soll die Weiterbildungsaufgabe im Nebenamt erfüllt werden, besser gesagt, auf das Nebenamt konzentriert werden und dort voll verbleiben. Das Problem besteht nicht darin, dass
wir Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern keine Einnahmen aus dem Nebenamt gönnen würden. Wir befürworten auch die größere Finanzausstattung der Hochschulen und halten es für sinnvoll, wenn diese Einnahmen bei den Hochschulen verbleiben. Selbst nach intensivsten Diskussionen ist es für uns aber nicht nachvollziehbar, warum sich dieser Gesetzentwurf nicht mit den hochschulinternen Problemen beschäftigt, die gerade dafür verantwortlich sind, dass die Weiterbildungsaufgabe derzeit nur unzureichend erfüllt wird.
Ich darf aus dem Protokoll des Hochschulausschusses vom 24. Oktober zitieren. Das Ministerium stellt dort fest:
Trotz des gesetzlichen Auftrags zur Weiterbildung führe die starke Belastung der Professoren in der grundständigen Lehre dazu, dass die Weiterbildung im Hauptamt nur in relativ geringem Umfang erbracht werden könne. Deshalb werde Weiterbildung in beträchtlichem Umfang in außeruniversitären Weiterbildungseinrichtungen durchgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, wenn dem so ist, sollten Sie ausreichend Planstellen schaffen, damit die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ihre Aufgabe im Hauptamt erfüllen können.
Mit Ihrer Initiative stiehlt sich der Freistaat aus der personalpolitischen Verantwortung an den Hochschulen und hofft darauf, dass Geld-Anreize im Nebenamt das Problem lösen oder, besser gesagt, übertünchen können.
Ich darf auf den zweiten Punkt eingehen, der vor allem bei dem Fachgespräch, das meine Fraktion zur Weiterbildung vor einem Monat mit Vertretern der Fachhochschulen und Universitäten führen konnte, eine große Rolle gespielt hat. Die Hochschulen können ihre Weiterbildungsaufgabe allein schon deswegen nur unzureichend erfüllen, weil ihre infrastrukturelle und personelle Ausstattung auch und gerade im Mittelbau und bei den nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern dies eben nicht erlaubt. Das ist umso bedauerlicher, als gerade die Hochschulen besonders gute, spezifische Voraussetzungen bieten, um auf dem Weiterbildungsmarkt bestehen zu können.
So stellte der Expertenrat zur Hochschulentwicklung in Nordrhein-Westfalen etwas richtig fest, was auch für Bayern zutrifft, dass nämlich Niveau und Seriosität der Hochschulangebote außer Zweifel stünden, dass das Monopol zur Vergabe von Hochschulgraden einen besonderen Anreiz biete und dass der Theorie-PraxisAustausch enorme Vorteile beinhalte. Auf dieser Basis wären nun Weiterbildungskonzepte zu entwickeln, die den Interessen der ökonomisch ausgerichteten Nachfrage gerecht werden, die aber auch die gesellschaftlichen Erwartungen an hochschulspezifische Weiterbildung erfüllen müssen. Der bayerische Hochschulentwicklungsplan sieht das zwar auch vor, aber allgemein gehaltene, dürre Formulierungen reichen nicht aus.
Neben der gesellschaftlichen Verpflichtung unserer Hochschulen, erworbenes Wissen und erworbene Kenntnisse auch nach dem Studium weiterzugeben, haben sie auch die Aufgabe, den strukturellen Wandlungsprozessen in der Bildung und in der Weiterbildung gerecht zu werden. Schlagworte wie lebenslanges Lernen, modulares Studium, zunehmende Individualisierung von Studien- und Berufsbiografien, die Folgen von Internationalisierung und Globalisierung, die Nutzung der Möglichkeiten einer virtuellen Hochschule – sie alle umreißen das Aufgabenfeld der Weiterbildung.
Meine Kolleginnen und Kollegen der CSU, Ihr Gesetzentwurf trägt sehr, sehr wenig dazu bei, die Hochschulen hier sinnvoll und richtungweisend aufzurüsten und auszustatten.
Bei Ihren Ansätzen bleiben allzu viele Fragen offen. Es handelt sich doch hier um eine spezifische Nachfrage, welche die Hochschulen im Wettbewerb mit den außeruniversitären Einrichtungen bedienen sollen. Dann fragen wir uns: Woher kommen denn in Ihrem Konzept die finanziellen Mittel, die Hochschulen brauchen, um Markterkundung zu betreiben und Marktstrategien zu entwickeln? Wo bleiben die Freiräume in der Lehre? Wo sind die Spielräume für anrechenbare Lehrverpflichtung, um unternehmensähnliches Verhalten der Hochschullehrer und der Fachbereiche entstehen zu lassen? Wie soll mit Ihrem Ansatz das tradierte Selbstverständnis an den Hochschulen aufgebrochen werden, wie soll erreicht werden, dass weiterbildungsorientierte Entwicklungsplanung möglich ist und Weiterbildung mehr wird als ein Zufallsprodukt des Lehrbetriebs? Wie wollen Sie vermeiden, dass die Ausbildung der Studierenden weiter in den viel zu schwach ausgebauten Mittelbau verdrängt wird, wenn die nebenamtlichen Anreize bei den Hochschulehrerinnen und Hochschullehrern tatsächlich greifen? Wo haben unsere Hochschulen die adäquate Infrastruktur, um den hohen organisatorischen und kaufmännischen Anforderungen des Wettbewerbs am Weiterbildungsmarkt gerecht zu werden? Für die Markterschließung, für die Entwicklung marktkonformer Studienangebote, für Marketing, Abrechnung, Raumorganisation usw. benötigen die agierenden Personen gleichermaßen betriebswirtschaftliche Kenntnisse und hochschulspezifische Einblicke. Glauben Sie, dass das alles im Nebenamt möglich ist, oder welche Stellen sehen Sie dafür vor?