Hans Gerhard Stockinger
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Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Vogel hat Michael Holm frei zitiert. Auch ich will mich in die leichte Muse hinab begeben und Drafi Deutscher leicht entfremdet zitieren: Marmor, Stein und Eisen bricht, aber seine Uneinsichtigkeit nicht. Dies aber nur als Einstieg und als Ankündigung dafür, dass ich mich jetzt nicht mit den Argumenten des Kollegen Vogel auseinander setzen möchte. Dafür hatten wir in den Ausschüssen genügend Zeit. Wir haben gesehen, dass diese Argumente nicht sehr zielführend waren. Ich will es uns deshalb im Plenum ersparen.
Herr Kollege Vogel, ich will Ihnen nur eines sagen: Dass wir als CSU und Mehrheitsfraktion nicht an Altem festhalten, sollten selbst Sie schon gemerkt haben, denn unsere Hochschulpolitik ist nicht nur seit 1998 up to date, sondern eine Politik, die sich immer wandelt und den Gegebenheiten anpasst. Diesen Punkt sollten wir hier unbedingt erwähnen.
Der jetzt zu beschließende Gesetzentwurf – unser Ausschussvorsitzender, Herr Kollege Dr. Wilhelm, hat schon darauf hingewiesen, dass ich jetzt die Schwerpunkte vorstellen möchte – stellt eine konsequente Fortsetzung der Reform von 1998 dar, die in ihren Grundzügen bereits von ihm dargestellt wurde. Sie stellt quasi das hochschulpolitische Vermächtnis seiner neunjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses hier im Bayerischen Landtag dar.
Ich möchte einige Schwerpunkte dieser Reform kurz vorstellen. Es geht uns um die Verbesserung bei den Berufungen der Professoren und um eine stärkere Berücksichtigung von Frauen bei Berufungsvorschlägen. So haben wir das Verfahren zur Berufung von Professorinnen, insbesondere durch eine Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeit der Hochschulleitungen, durch eine Vorverlegung der Frist für die Vorlage von Berufungsvorschlägen beim Ausscheiden von Professoren – ein sehr wichtiger und häufig zu wenig beachteter Sachverhalt – und durch eine klare Regelung der Möglichkeit der Berücksichtigung von Sondervoten verbessert. Ein wichtiges Anliegen – deshalb haben wir das in das Gesetz aufgenommen – ist ferner die stärkere Berücksichtigung von Frauen bei Berufungsvorschlägen, wie wir dies eben gesetzlich festgelegt haben.
In der Debatte hier im Plenum ist schon häufig die Neugestaltung des Habilitationsverfahrens angesprochen worden. Herr Kollege Vogel, auch dazu will ich Ihnen speziell einen Satz sagen. Der Bund hat uns Zeit gegeben, die Juniorprofessur einzurichten. Er hat eine spe
zielle Frist dafür eingeräumt. Wir sind nach Karlsruhe gegangen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Regelung des Bundes in die Länderinteressen eingreift. Das können wir uns als Freistaat Bayern, als ein souveränes Land im föderativen System dieser Bundesrepublik Deutschland nicht gefallen lassen. Jetzt warten wir zunächst einmal ab. Es wäre töricht, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt Änderungen des Gesetzes hinsichtlich der Juniorprofessur vornähmen. Dies ist nach unserer Auffassung, die vielfach geteilt wird, nicht angezeigt.
Lassen Sie mich auch noch darauf hinweisen, dass wir in der Habilitation nicht die einzige, sondern eine von mehreren Möglichkeiten sehen, zu einer Professur zu gelangen.
Schauen Sie sich doch einmal die unterschiedlichen Fächerkulturen an, die wir an unseren Hochschulen haben. Da kann durchaus einmal die Habilitation der Königsweg sein und einmal die Juniorprofessur und einmal ein ganz anderer Weg. Das wird in der öffentlichen Diskussion bei Ihnen leider immer öfter unter den Tisch gekehrt.
Wir meinen auch, dass wir mit einer Verkürzung auf vier Jahre das derzeitige Durchschnittsalter der Habilitanden von 40 Lebensjahren beträchtlich senken und die Möglichkeit des Einflusses auch nur eines einzigen Habilvaters dadurch einschränken können, dass wir jetzt eine Betreuung des Habilitanden durch ein interdisziplinär besetztes Fachmentorat vorsehen.
Wir haben die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt. Sie muss bei Angelegenheiten, die unmittelbar die Wahrnehmung ihrer Aufgaben betreffen, vom Leitungsgremium verpflichtend gehört werden.
Wir haben dem Hochschulrat die Möglichkeit eingerichtet, zur Wahl der Hochschulleitung Stellung zu nehmen. Wir geben – darüber freuen sich einige hier im Hohen Haus besonders – den außerplanmäßigen Professoren jetzt die Gelegenheit, sich Professor zu nennen.
Wir haben eine Stärkung der anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an den Fachhochschulen durch die Möglichkeit der Hochschule, diese im Nebenamt zu übertragen und eine Vergütung festzusetzen, erreicht. Und wir konnten auch eine Verbesserung bei der Einwerbung von Drittmitteln herbeiführen. Dies geschah nicht, Herr Kollege Vogel, wie Sie gemutmaßt haben, aus Angst vor der eigenen Courage, sondern weil durch eine geänderte Rechtsprechung und durch eine geänderte Gesetzeslage in § 331 des Strafgesetzbuches eine solche Festschreibung der Drittmitteleinwerbung als Aufgabe der Hochschule notwendig geworden ist.
Damit komme ich jetzt auch gleich zur Begründung unseres Antrages, der vorhin schon angekündigt wurde. Wir beantragen, dass in § 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfes im neu angefügten Absatz 7 des Artikels 7 in Satz 1 der zweite Halbsatz gestrichen werden soll. Damit Sie mit dieser sehr gesetzestechnischen Äußerung
etwas anfangen können, will ich Ihnen sagen, wie der künftige Satz 1 des Artikels 7 Absatz 7 lautet:
Die Hochschulen tragen zur Finanzierung der ihnen übertragenen Aufgaben durch Einwerbung von Mitteln Dritter (Zuwendungen für Forschung und Lehre sowie Aufträge Dritter) und sonstigen Einnahmen bei.
Der bisher vorgesehene Halbsatz „dieser den Hochschulen obliegende Auftrag wird von den Mitgliedern der Hochschule wahrgenommen“ entfällt.
Meine Damen und Herren! Ich hätte noch einiges auch ein bisschen perspektivisch an dieser Stelle festzustellen. Ich möchte dem zuständigen Herrn Staatsminister aber nicht die Möglichkeit verkürzen, seine Meinung und die Meinung seines Hauses zu diesem uns insgesamt weiterführenden Gesetzentwurf darzulegen. Deshalb schließe ich meine Rede mit der Bitte, sowohl dem Gesetzentwurf als auch unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Prof. Stockinger. Das Wort hat der Herr Staatsminister.
Wenn man so nett gebeten wird, Herr Kollege, macht man es gerne.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich bedauere es sehr, dass Kollege Hufe bei der ernsthaften Beratung eines Gesetzes, welches uns medienpolitisch sehr viel weiterbringen wird, gegen Ende seiner Ausführungen zu seiner Polemik zurückgefunden hat. Es geht nicht darum, dass die CSU in Bayern angeblich Medienmacht missbraucht – diese Mär können wir sowieso schon nicht mehr hören –, und es geht auch nicht um Beteiligungen von SPD-nahen Institutionen, Verbänden und Vereinigungen an der bayerischen Presse, sondern es geht um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes. Damit soll das, was der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und der MediendiensteStaatsvertrag bislang Gutes geschaffen haben, in bayerisches Landesrecht umgesetzt werden. Das ist auch gut so. Es wird beim Jugendschutz zu erheblichen Verbesserungen kommen.
Ich lege auch darauf Wert, dass diese Maßstäbe sowohl für das Fernsehen als auch für Zeitschriften und für den gesamten Bereich von Internet- und Onlinediensten gelten. Dort hatten wir bislang eine Schwachstelle und konnten den notwendigen Jugendschutz nicht so durchsetzen, wie wir es uns gerne gewünscht hätten. Nachdem Kinder und Jugendliche im populären Internet so vielen jugendgefährdenden Angeboten ausgesetzt sind, muss verantwortungslosen Anbietern das Handwerk gelegt werden. Unser neues Gesetz enthält Ansätze dazu.
Kollege Hufe hat zwar zu Recht beklagt, dass die neue Kommission für Jugendmedienschutz nicht in München, sondern in Erfurt eingerichtet wird. Uns tröstet es aber ein bisschen, dass der Präsident dieser Kommission immerhin der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Ring, sein wird.
Ich denke, dass wir damit für Bayern und für den Jugendmedienschutz in der Bundesrepublik Deutschland etwas Gutes geleistet haben.
Die Bedeutung dieser Kommission – das geht in der öffentlichen Diskussion leider Gottes zu stark unter – ist auch deshalb besonders hervorzuheben, weil ihr Vorläufer nur Empfehlungen abgeben konnte. Seit dem 1. April gilt: Wenn diese Kommission einen Verstoß gegen den Jugendschutz oder gegen den Jugendmedienschutz festgestellt hat, muss die zuständige Landesanstalt Beanstandungen, Beanstandungsbescheide oder gar Bußgeldbescheide, in Gang bringen. Das bedeutet: Es besteht eine Verpflichtung, im Sinne des Jugendmedienschutzes zu handeln. Die Bußgelder gehen bis zu einer Höhe von 500000,00 e. Ich denke, dass wir hier einen Schritt weiterkommen. Beim Jugendschutz werden wir ebenfalls einen Schritt weiterkommen, wenn die lokalen
Telemedien und das lokale Fernsehen einer gemeinsamen Aufsicht unterstellt werden.
Wir haben neben dem Jugendmedienschutz noch weitere Punkte in der Folge der neuen Staatsverträge in unseren Gesetzentwurf mit aufgenommen. Es ist eine Regelung vorgesehen, die es dem Bayerischen Rundfunk gestattet, die analoge terrestrische Versorgung schrittweise auf digitale Technik umzustellen. Es ist ferner eine Regelung vorgesehen, bei der ich um eine besondere Aufmerksamkeit bitte: Mit dieser Regelung soll der Bayerische Rundfunk mit seinem Hörfunkprogramm bayerische und deutschsprachige Musikproduktionen angemessen berücksichtigen. In meinen Augen wird diese Vorschrift in den Ausschussberatungen noch besonders kritisch zu hinterfragen sein, denn zum Einen begibt sich der Bayerische Rundfunk mit einem solchen Gesetz in eine Vorreiterrolle. Keine andere Rundfunkanstalt öffentlich-rechtlicher Art in Deutschland wäre an eine solche Vorgabe gebunden. Zum Anderen können wir nicht – wie wir das auf europäischer Ebene, zum Beispiel bei der Beratung der EU-Fernsehrichtlinie tun – den Franzosen ihren Wunsch auf Einführung einer heimatsprachlichen Quote absprechen und dann in Bayern dasselbe tun. Außerdem frage ich mich, ob denn wirklich in diesem Fall ein Regelungsbedürfnis gegeben ist. Ich frage mich auch, ob der Unterschied zwischen deutschen und deutschsprachigen Produktionen in Zukunft nicht mehr Schwierigkeiten bescheren würde als er Nutzen bringen würde.
Schließlich ist noch zu regeln, was Herr Kollege Hufe schon fälschlicher Weise als trojanisches Pferd bezeichnet hat. Herr Kollege Hufe, es handelt sich nicht um ein trojanisches Pferd, sondern es soll offengelegt werden, was sich hinter dem von Ihnen so bezeichneten trojanischen Pferd verbirgt. Ich denke, dass es keinen Schaden für den Mittelstand und für die SPD-Presse, die wir im Tageszeitungsbereich zugegebenermaßen haben – denken Sie nur an Oberfranken – darstellt, wenn klipp und klar festgestellt wird, dass Parteien und parteinahe Institutionen im Rundfunk nichts zu suchen haben. Das ist etwas, wofür uns die Leute dankbar sind. Außerdem – Sie haben es schon gesagt – haben wir in Hessen Ähnliches und auch in Niedersachsen wird demnächst eine solche Regelung kommen. Wir befinden uns also nicht alleine. Es wird uns auch weiterhelfen, wenn wir diese Linie verfolgen.
Ich darf auch noch sagen, dass die von Ihnen geltend gemachten Bedenken des Bayerischen Zeitungsverlegerverbandes so nicht zutreffen. In der Tat hatte es beim ersten Entwurf Bedenken hinsichtlich der Medienbeteiligung und von Übergangsfristen für lizenzierte Anbieter und für Anbieter, deren Lizenzen demnächst auslaufen, gegeben. Die Minibeteiligung haben wir neu geregelt. Auch die Übergangsfristen für Anbieter, deren Lizenzen auslaufen bzw. in den nächsten Monaten auslaufen, haben wir verlängert.
Ich darf abschließend sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf der unmittelbare Jugendmedienschutz gestärkt wird. Er wird allerdings den Eltern die Verantwortung für den Fernseh- und Videokonsum sowie für die Benutzung des Internets durch ihre Kinder nicht abnehmen können.
Ich bitte um eine zügige Beratung im Sinne des Jugendmedienschutzes.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gote.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der gerade vom Kollegen Hartmann erläuterte Antrag der SPD-Fraktion war bereits Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Hochschulausschusses am 23. Oktober 2002. Die CSU hat den Antrag seinerzeit abgelehnt, weil die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme dieses Antrags nicht gegeben waren.
Wir haben dies ausdrücklich klargelegt. Zur Beruhigung der Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der SPD werde ich in meinen Ausführungen noch darauf zu sprechen kommen.
Gleichzeitig hatten wir in dieser Ausschusssitzung – und das ist ein ganz wichtiger Punkt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte – über eine Petition des Fränkischen Bundes zu befinden, der sich für die dauerhafte Rückführung des Herzogschwerts nach Würzburg und des Bamberger Domschatzes nach Bamberg aussprach. Wir haben diese Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung zwar für erledigt erklärt, sie aber zum Anlass genommen, innerhalb unserer Fraktion Überlegungen anzustellen, wie dem berechtigten Wunsch nicht nur Frankens, sondern aller bayerischer Regionen nach Zurschaustellung, egal ob auf Dauer oder als zeitlich begrenzte Leihgabe, von emotional befrachteten Kulturgütern Rechnung getragen werden kann. Das hat letztlich dazu geführt, dass wir den vorliegenden Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/11626 eingereicht haben, zu dem ich jetzt sprechen möchte.
Dieser Dringlichkeitsantrag unterscheidet sich vom Antrag der Kollegen der SPD-Fraktion ganz wesentlich dadurch, dass wir einen Bericht und ein Konzept der Staatsregierung erbitten, in dem alle Regionen Bayerns berücksichtigt werden. Kollege Bernd Kränzle hatte vorhin schon die Sorge geäußert, dass Schwaben nicht berücksichtigt würde. Da Schwaben mit der Formulierung „aller Regionen Bayerns“ auch erfasst ist, wird
selbstverständlich auch Schwaben Berücksichtigung finden können.
Wir bitten die Staatsregierung zu prüfen, welche hochrangigen Kunstschätze befristet oder auf Dauer in den Regionen, zum Beispiel in staatlichen Zweigmuseen, in Landesausstellungen, in Schlössern etc., gezeigt werden können. Damit ist zum Beispiel auch die von Ihnen vorhin erwähnte Residenz in Würzburg erfasst.
Wir sind der Meinung, dass der SPD-Antrag, über den wir bereits im Ausschuss beschlossen haben, zu kurz greift und dass er die bisherigen Leistungen für die Regionen, zum Beispiel die neuen Museen in Nürnberg und in Schweinfurt, ganz einfach außer Acht lässt. Auch die Landesausstellungen, die in der Vergangenheit ein großer Erfolg waren, sind von diesem Antrag nicht erfasst. Wir können in Bayern aber schon stolz darauf sein, durch die Landesausstellungen eine so gute Darstellung unserer Kultur und Kunstschätze quer durch den Freistaat Bayern zu haben.
Als Beispiele will ich nur die Coburger Ausstellung „Ein Herzogtum und viele Kronen“ im Jahr 1997, die 153000 Besucher hatte, und die im Jahr 2002 im Bamberg durchgeführte Ausstellung „Kaiser Heinrich II.“, die mit 205000 Besuchern geradezu ein Renner war, erwähnen. Wir sollten die Gelegenheit heute wahrnehmen, um dem Haus der Bayerischen Geschichte für diese hervorragende Arbeit in allen Regionen Bayerns ein herzliches Dankeschön auszusprechen.
Sonderausstellungen in der Region sind ebenfalls ein erprobtes Mittel zur Darstellung unserer Kunstschätze. Ich erinnere Sie: Vor etwa 25 Jahren – bis dahin fristete unsere ägyptische Sammlung mehr oder weniger ein trauriges Leben – gab es die große Tut-ench-Amun-Ausstellung. Diese Ausstellung eröffnete geradezu einen Run auf ägyptische Kunst. Mit dieser Sonderausstellung wurden die ägyptische Kunst und das ägyptische Kunstschaffen für uns wieder präsent gemacht.
Denken Sie zurück an eine interessante Ausstellung in unserer Glyptothek. Sie lief unter dem Titel „Das Feigenblatt“. Was haben Sie in dieser Ausstellung zu sehen bekommen? – Weniger als im Normalzustand der Glyptothek; denn – und das war der Gag dieser Sonderausstellung – die in erster Linie männlichen Statuen erhielten zu ihrem künstlerischen Urzustand zusätzlich ein Feigenblatt. Sie haben also weniger gesehen als üblich, und trotzdem sind die Leute zu Tausenden in die Ausstellung gekommen. Ich meine, das ist ein weiterer Beweis dafür, dass dies eine sehr gute Möglichkeit zur Darstellung unserer vielfältigen Kultur in Bayern ist.
Lassen Sie mich kurz darauf verweisen, dass die Säkularisation kein typisch fränkisches Problem ist, wie man dem SPD-Antrag durchaus entnehmen könnte. Denken Sie nur an das Altarbild des Freisinger Doms, das
1802/1803 nach München kam. Immerhin ist Rubens der Schöpfer dieses Altarbildes. Sie können es seit dieser Zeit in der Pinakothek besichtigen.
Denken Sie bei allem wohlverstandenen Interesse der Regionen bitte auch daran, dass unter dem Gesichtspunkt der Rückgabe auch die Sammlungstätigkeit eines Königshauses ein Zeugnis von hohem geschichtlichen Wert ist, das wir nicht unterschätzen dürfen. Sammlungen, die geschlossen als Sammlungen präsentiert werden, haben einen sehr hohen Stellenwert. Der Wert des Ganzen ist stets höher als die Summe des Wertes der einzelnen Stücke anzusetzen.
Trotzdem sind wir von der CSU der Meinung, dass die Staatsregierung uns in einem Bericht und in einem Vorschlag konkret Möglichkeiten benennen soll, wie bestimmte Kunstgegenstände – historisch belegt und historisch gewachsen – auf Dauer oder zur Leihgabe gänzlich in die Regionalmuseen kommen können. Dabei müssen wir allerdings eines berücksichtigen: Eigentümer der in Frage kommenden Kunstschätze ist nicht der Freistaat Bayern. Eigentümer ist, insbesondere was das Herzogschwert angeht, die Wittelsbacher Landesstiftung, die auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des bayerischen Staates mit dem vormaligen bayerischen Königshaus vom 9. März 1923 sowie der Urkunde über die Errichtung der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft vom 12. Mai 1923 basiert.
Worum wir die Staatsregierung bitten, ist, dass sie sich im Rahmen der Erstellung des Berichts und des Konzepts mit der Wittelsbacher Stiftung zusammensetzt und in Gesprächen unseren Wunsch deutlich macht. Ich sage noch einmal: Mit einem Beschluss können wir im Landtag rechtlich nichts bewegen. Es kommt in der Tat auf die gemeinsamen Gespräche an.
Mit der Forderung in unserem Antrag, dass ein Konzept erstellt werden soll, meinen wir, dass dieses Konzept selbstverständlich nicht nur das von der SPD so pointiert behandelte Fränkische Herzogschwert oder den von der SPD ebenso pointiert behandelten Bamberger Domschatz umfassen soll, sondern die gesamten Möglichkeiten, die in den Schätzen unserer Sammlungen vorhanden sind. Dabei ist uns selbstverständlich auch bewusst, dass der emotionale Wert eines Gegenstandes größer sein kann als der tatsächliche historische. Das in Frage kommende Schwert ist wohl nicht das Herzogschwert als Insignie der Würzburger Fürstbischöfe; es wurde vielmehr vom Marschall vorangetragen als Zeichen der Gerichtsbarkeit. Im Inventarverzeichnis der Würzburger Silberkammer von 1797 wird dieses Schwert demzufolge als Marschallschwert bezeichnet.
Nein, Herr Präsident.
Herr Kollege Schläger, hier geht es nicht um die Vorbereitung, sondern um die zügige Behandlung eines ernsten Anliegens. Ich bitte Sie, dies bei Ihrem Zwischenruf zu berücksichtigen.
Nach unseren Gesprächen mit der Bayerischen Staatsregierung wird der von uns gewünschte Bericht mit Vorschlägen am 14. Mai 2003 in der Sitzung des zuständigen Hochschulausschusses gegeben werden. Sie merken an dieser kurzfristigen terminlichen Festsetzung, dass es uns sehr ernst mit diesem Anliegen ist.
Wir sind der Meinung, dass das ernsthafte Bemühen der Bayerischen Staatsregierung in diesem Fall Zeichen setzen wird, die unterstreichen, dass Bayern die Kunstschätze der Regionen auch dort zur Schau stellen wird, wo sie von der Bevölkerung gern gesehen werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich will seitens der CSU-Fraktion unsere Auffassung zum Antrag der GRÜNEN auf Drucksache 14/7728 darstellen. Frau Kollegin Münzel, Sie haben einige Dinge sehr geschickt durcheinander gebracht. Es ist zunächst einmal meine Aufgabe, das, was Sie in einen Topf geworfen haben, auseinander zu klamüsern. Aber es fällt mir nicht schwer, deshalb will ich es gerne tun.
Sie stellen mit der Drucksache 14/7728 den Antrag, Meistern, staatlich geprüften Technikern und staatlich geprüften Betriebswirten den Zugang zur Hochschule zu ermöglichen, das bedeutet die allgemeine Hochschulreife sowohl für die Universitäten als auch für die Fachhochschulen. Sie fordern, dass die Meisterprüfung, der geprüfte Techniker und der geprüfte Betriebswirt dem Abitur gleichgestellt werden. Sie haben in Ihrer Rede diesen Antrag noch erweitert, indem Sie fordern, den Leiterinnen von Kindergärten und den leitenden Pflegekräften die Möglichkeit des Studiums ohne die Voraussetzung einer Hochschul- bzw. Fachhochschulreife zu gestatten. Sie haben diese Möglichkeit also auch für Erzieherinnen als Leiterinnen von Kindergärten gefordert. Ich darf Ihnen dazu sagen, dass in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, etwa in Nordrhein-Westfalen, die Leiterinnen von Kindergärten in der Regel sehr wohl eine Fachhochschulausbildung haben, denn dort werden Diplomsozialpädagoginnen mit Fachhochschulabschluss eingesetzt.
Ich will Sie aber auch darauf hinweisen, auf welche Diskussion Sie sich mit den freien Trägern unserer Kindergärten einlassen, wenn Sie die Forderung erheben, dass Kindergartenleiterinnen jetzt künftig nur noch mit einem Fachhochschulabschluss und einem Diplom eingestellt werden können. Sie müssten dann auch die Diskussion darüber führen, dass wir die dort angestellten Kindergartenleiterinnen nach BAT IV besolden.
Ich will dies hier nicht als abwertendes Argument gebrauchen, sondern Sie nur darauf hinweisen, worauf Sie sich einlassen und was Sie hier fordern. Wenn Sie den staatlich geprüften Techniker, den staatlich geprüften Betriebswirt und den Meisterabschluss der Ausbildung einer Erzieherin gleichstellen, um auf diese Weise ein Studium zu erheben, klafft das Ganze auseinander. Das stimmt mit dem im Antrag auf Drucksache 14/7728 genannten Begehren nicht mehr überein.
Was die leitenden Pflegekräfte betrifft, haben wir an drei Fachhochschulen in Bayern einen erfolgreichen Studiengang „Pflegemanagement“ für leitende Pflegekräfte eingeführt, der großartig angenommen wird und dessen Absolventinnen und Absolventen mittlerweile als leitende Pflegekräfte den Berufsweg begonnen haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings die abgeschlossene
Ausbildung zur Pflegekraft. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass die meisten der Studierenden in diesen drei Fachbereichen an den Fachhochschulen in Bayern im Nebenberuf studieren, ihren ausgeübten Beruf weiterhin ausüben und sich auf diese Weise mit einem ganz normalen Diplom an der Fachhochschule höher qualifizieren. Dies zur einen Erweiterung Ihres Antrags.
Frau Kollegin Münzel, die Forderung des bayerischen Handwerkstages hat mit Ihrem Antrag nichts, aber auch gar nichts zu tun; denn der bayerische Handwerkstag fordert nicht die Gleichstellung der Meisterausbildung und des Meisterabschlusses mit dem Abitur, sondern spricht sich nachhaltig dafür aus, dass geeignete Meisterinnen und Meister die fachgebundene Hochschulreife für die Fachhochschule erhalten.
Herr Kollege Scholz, hören Sie doch erst einmal zu. Ich finde das entsetzlich. Frau Kollegin Münzel nimmt vorhin an dieser Stelle in ihrem Beitrag meine von ihr erhofften Argumente schon auf und entgegnet. Sie sagen, das stimme doch nicht, haben aber gar nicht gehört, was ich sage. Wenn Sie, Herr Kollege Dr. Scholz, als Wahrsager hier sitzen wollen, betätigen Sie sich in der Jahrmarktbude als Wahrsager. Dann setzen Sie sich bitte nicht in dieses Parlament und fangen an, Dinge zu erhoffen oder zu ersehnen, die nicht kommen.
Ich sage Ihnen klipp und klar – Herr Kollege Scholz, hören Sie gut zu: Der Bayerische Handwerkstag hat sich dafür ausgesprochen, dass wir denjenigen interessierten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfungen die Möglichkeit eines fachgebundenen Studiums an der Fachhochschule einräumen und dies mit dem Propädeutikum versehen, das wir bereits in einem Modellversuch in Amberg-Weiden und in Ingolstadt erfolgreich durchführen. Da können Sie mich beim Wort nehmen; denn wenn der Präsident des Bayerischen Handwerkstages heute wegen seiner überaus wichtigen Beschäftigungen im Rahmen des Handwerks nicht verhindert, sondern hier wäre, würde er dies bestätigen. Das ist Fakt; daran rütteln Sie mit Ihren Argumenten nicht mehr.
Frau Kollegin Münzel, es geht hier nicht um einen Dünkel und darum, dem Abitur irgendetwas als Heiligenschein zu verpassen, sondern es geht schlicht und einfach um die Zukunft unserer jungen Leute.
Vor den hoch qualifizierten Leistungen unserer jungen Handwerkerinnen und Handwerker, die sich erfolgreich einer Meisterprüfung unterzogen haben, habe ich persönlich einen hohen Respekt.
Dieser Respekt gilt der beruflichen, handwerklichen Ausbildung. Die handwerkliche Ausbildung ist andersgeartet als die am Gymnasium, an der Fachoberschule oder Berufsoberschule; denn sie hat eine berufliche Qualifizierung und nicht den Weg zur Studierfähigkeit zum Gegenstand, und das ist für uns das Entscheidende. Deswegen haben wir uns bereits im Antrag auf Drucksache 14/8497, der bereits verabschiedet wurde, für das Propädeutikum, das in Ingolstadt und in Amberg-Weiden vermittelt wird, als Königsweg ausgesprochen, um jungen Meisterinnen und Meistern den Zugang zur Fachhochschule fachgebunden zu ermöglichen.
Der Modellversuch in Ingolstadt und in Amberg-Weiden ist erfolgreich; denn von 36 Absolventen dieses Modellversuchs haben 34 die Prüfung bestanden. Das heißt, insbesondere das in Englisch, Deutsch und Mathematik angebotene Propädeutikum gibt den jungen, angehenden Studierenden genau das Rüstzeug mit, um ein Studium an der Fachhochschule erfolgreich abzuschließen.
In der Zeit dieses Propädeutikums sind die angehenden Studierenden bereits eingeschriebene Studentinnen und Studenten. Das heißt, dieses Semester wird auf ihr Studium voll angerechnet. Und weil sie die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, haben sie an der Fachhochschule ein Semester weniger als Praxissemester zu leisten. Sie können also an der Fachhochschule ihr Diplom in genau derselben Zeit, nämlich in acht Semestern, ablegen wie jeder andere an der Fachhochschule Studierende auch. Dieses ehrliche Angebot ist, wie wir gehört haben, auch angenommen worden.
Frau Kollegin Münzel, ich darf nochmals darauf hinweisen, dass unser bayerisches Schulsystem so durchlässig ist wie noch nie. Es ermöglicht jedem auf verschiedenen Wegen den Zugang zum Hochschulstudium, gleich ob Universität oder Fachhochschule. Andererseits überlegen wir uns, dass der Stellenwert des Abiturs verbessert werden und nicht mehr die einzige Voraussetzung für einen Studienplatz an der Universität sein soll. Herr Kollege Dürr, dies ist kein Widerspruch, sondern es sind zwei verschiedene Möglichkeiten. Anträge, wie etwa Ihr Antrag auf Drucksache 14/7728 zur Gleichstellung mit dem Abitur, dagegen helfen nicht weiter. Denken Sie bitte daran, dass eine Gleichsetzung der Meisterprüfung mit dem Abitur den Unterschieden beider Vorbildungen nicht gerecht werden kann. Dies sage ich ohne Hinweis auf Dünkel und Heiligenschein, sondern aus wohlverstandenem Interesse unserer jungen angehenden Studierenden.
Der fachgebundenen Zugang für Meisterinnen und Meister des Handwerks – ich lege Wert auf die Feststellung „des Handwerks“ –, die wir mit dem Antrag auf Drucksache 14/8497 beschlossen haben, eben mit dem Propädeutikum, ist unseres Erachtens der sinnvolle Weg, der beschritten werden kann. Ich bitte deshalb, den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 14/7728, abzulehnen. Über den anderen Antrag brauchen wir nicht mehr abzustimmen; dem haben wir hier schon zur sinnvollen Mehrheit verholfen.
Herr Präsident, Hohes Haus, Herr Kollege Hoderlein! Si tacuisses philosophus mansisses. Das ist das Einzige, was mir zu Ihrem Redebeitrag einfällt. Mit einer anderen Aussage würde Ihrem Redebeitrag zu viel der Ehre angetan. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aufgrund der Gebührenfinanzierung unabhängig. Ihm wird besonderes Vertrauen entgegengebracht. Deshalb trägt er eine besondere Verantwortung für eine ausgewogene und umfassende Information. In diesem System ist es die Aufgabe der Politik, auf Schieflagen hinzuweisen. Die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben dieser Aktuellen Stunde die Überschrift „Finger weg von ARD und ZDF“ gegeben. Deshalb sei es mir gestattet, einige Beispiele für die Schieflage Ihrer Argumentation und Ihrer Redebeiträge anzuführen, die die Vorredner soeben vorgetragen haben.
Nehmen Sie als Beispiel den Fall Wickert. Gerade seriöse Recherche und Berichterstattung sind der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Vermengung von privaten Kommentaren und Meinungen mit der Tätigkeit als Moderator ist allerdings dazu geeignet, das Vertrauen des Publikums in die Erfüllung dieses Auftrags zu erschüttern. Nehmen Sie als weiteres Bei
spiel die Nachrichtengewichtung bei der ARD. In der Wahlkampfzeit wurden mehrmals für die Regierung unangenehme Nachrichten in „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ auf Sparflamme gefahren. Oft wurde nur als Wortmeldung gebracht, was für andere Medien, zum Beispiel Printmedien, der Aufmacher war. Als Beispiel nenne ich die Themen „Firmenpleiten“, „Löcher in den Sozialkassen“, „Eichel und das Drei-Prozent-Kriterium der Europäischen Union“. Themen, die der Regierung nutzten, wie die Irak-Diskussion, die Hartz-Vorschläge und Berichte über die FDP und Möllemann, wurden allerdings sehr häufig und sehr prominent in der „Tagesschau“ und in den „Tagesthemen“ platziert.
Ähnlich verhält es sich mit den Kommentaren in den „Tagesthemen“. Bei der Kommentierung innenpolitischer Themen überwiegen die Kommentatoren mit regierungsnahen Meinungen regelmäßig, und zwar deutlich. In der Zeit von Juli bis September 2002 standen 36 regierungsnahen nur 12 oppositionsnahe Kommentatoren gegenüber. Ich möchte konkret Ihre Antwort dazu hören, was es bedeutet:„Finger weg von ARD und ZDF“.
Lieber Herr Hoderlein, hören Sie doch einmal die Kommentare an und urteilen Sie selbst!
Ich will mit Ihnen nicht diskutieren, sondern meinen Redebeitrag zu Ende führen.
Vielen Dank, Herr Präsident, auch dies ist ein Zeichen von Kultur. – Nehmen Sie das Beispiel der Wahlhearings. Von den vier ARD-Wahlhearings war der Bayerische Rundfunk nur für eines zur Hälfte zuständig, ebenso der MDR. Das heißt, 75% der redaktionellen Zuständigkeit lagen bei Sendern, die als regierungsnah gelten. Denken Sie an den peinlichen Auftritt von Günter Grass bei Biolek zusammen mit Kanzler Schröder.
Hören Sie doch zu, Herr Hoderlein, und übertünchen Sie nicht das, was ich jetzt gerade anprangere.
Ich habe gerade gesagt: Nehmen Sie den peinlichen Auftritt – –
Denken Sie an den Auftritt von Günter Grass, der peinliche Duz-Serien geliefert und am Schluss mit guten Wünschen für die Kanzlerwahl geendet hat.
Bei solchen Vorfällen legen wir den Finger in die Wunde.
Denken Sie auch an die Nachbereitung des zweiten Duells. Wir bekamen einen Beitrag zu sehen aus Eberswalde. Eine nette Moderatorin hat in einem Café junge Leute nach ihrer Meinung gefragt. Meine Damen und Herren, diese Moderatorin – Sie können es im Internet nachlesen – war die Lebensgefährtin des brandenburgischen Ministerpräsidenten Platzeck. Ich möchte den Aufschrei in der bundesdeutschen Presse hören, wenn der Bayerische Rundfunk auf die Idee gekommen wäre, eine solche Berichterstattung mit einer Moderatorin aus dem Umfeld des Bayerischen Ministerpräsidenten und Kanzlerkandidaten zu machen.
Darauf müssen wir hinweisen, und genau das wollen Sie nicht hören. Deswegen echauffieren Sie sich hier so. – Bei der Besetzung von Spitzenpositionen im Bayerischen Rundfunk ist im Gegensatz zu anderen öffentlichrechtlichen Sendern nicht nach dem Parteibuch zu verfahren.
Wer nord- und westdeutsche Sender kennt und weiß, was dort gang und gäbe ist, muss besonders die Tatsache würdigen, dass den Vorsitz des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks noch nie eine Person innehatte, die zu den Vertretern des Bayerischen Landtags gehörte.
Auch das muss einmal gesagt werden, weil Sie es nicht wahrnehmen wollen.
Nun zur Forderung der GRÜNEN, die Vertretung der Staatsregierung und des Landtags durch Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zu ersetzen. Es ist festzustellen, dass Rundfunkräte nicht in Sendungen eingreifen können. Befürchtungen, dass dadurch manipuliert werden könnte, gehen ins Leere.
Der vorhin schon erwähnte Professor Badura
hat während der Medientage in einem wirklich bemerkenswerten Beitrag festgestellt, dass es schwer falle, den Parteien den Zutritt zu irgendwelchen Räumen des Gemeinschaftslebens und der staatlichen Ordnung zu verwehren. Hierzu gehört ausdrücklich der Rundfunk.
Herr Präsident, da hier so viele Unterbrechungen waren, darf ich vielleicht den letzten Satz noch vortragen. – Die Forderung der GRÜNEN, die Vertreter des Bundes und der Länder im Fernsehrat und im Verwaltungsrat des ZDF und die Vertreter der Staatsregierung und des Landtags im Rundfunkrat des BR zu ersetzen, widerspricht dem Geist des Grundgesetzes; ich verweise auf Artikel 21.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Allgemeine Ausführungen über die Notwendigkeit des Mittelstands hat in vorzüglicher Weise Kollege Pschierer bereits gemacht, sodass ich mich inhaltlich auf den Antrag der Kollegen der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/9091 vom 21. März 2002 beschränken kann.
In diesem Antrag haben die Kollegen der SPD-Fraktion gebeten, die Staatsregierung aufzufordern, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Meisterbrief an den bayerischen Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung für das Fachhochschulstudium anerkannt wird. Damit haben Sie – ich will das in aller Deutlichkeit feststellen – die uneingeschränkte Zulassung von Handwerksmeistern zur Fachhochschule in allen Studiengängen eingefordert. Dieser Antrag wurde, wie bereits vom Kollegen Runge ausgeführt, im Hochschulausschuss abgelehnt. Er wurde vor allem deshalb abgelehnt, weil mit einem CSU-Antrag auf Drucksache 14/8497 vom 21. Januar 2002 des Kollegen Traublinger und anderer die Staatsregierung aufgefordert wurde, in einem Bericht darzulegen, wie der Zugang von Meistern zur Fachhochschule in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Bayern geregelt ist. Der vorliegende Antrag, so war damals die Meinung im Ausschuss, sollte vor der Entscheidung in dieser Frage auf jeden Fall abgelehnt werden, zumal von den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland nur sieben eine direkte Zugangsregelung zur Fachhochschule haben.
Darüber hinaus hat die CSU im bereits zitierten Antrag des Kollegen Traublinger die Staatsregierung gebeten, auf den Erkenntnissen aus den Modellversuchen an den Fachhochschulen Amberg-Weiden und Ingolstadt aufbauend Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen in den anerkannten Ausbildungsberufen den Zugang zum Fachhochschulstudium zu ermöglichen.
Gestatten Sie mir zum Inhalt des SPD-Antrags und zur Meinung der CSU-Fraktion hierzu vier grundsätzliche Anmerkungen.
Erstens. Bereits heute haben Handwerksmeister die Möglichkeit, die Fachhochschule zu besuchen und dort ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Es bleibt ihnen also nicht, wie man allgemein meinen mag, die Türe verschlossen. Sie können die Fachhochschulreife über eine Ergänzungsprüfung erwerben. Diese Prüfung wurde erst im Mai 2001 dahin gehend erleichtert, dass die fachgebundene Fachhochschulreife durch lediglich zwei schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik bzw. Englisch sowie eine mündliche Prüfung in den Grundlagen des gewählten Studienganges erworben werden kann.
Zweitens. Die Fortbildung zum Meister vermittelt eine berufliche Qualifikation. Hier bitte ich den Kollegen Dr. Runge, besonders aufmerksam zuzuhören, denn bereits meine Ausführungen im Ausschuss zu diesem Thema haben sein Wohlgefallen erregt. Die Fortbildung zum Meister vermittelt eine berufliche Qualifikation. Sie bereitet nicht auf die Hochschulreife vor. Bei der Meisterprüfung wird demgemäß nur die Berufsbefähigung, aber nicht die Studierfähigkeit geprüft.
Drittens. Eine Erleichterung des Hochschulzugangs für Meister steht in meinen Augen auch in einem gewissen Widerspruch zur geplanten Einführung von Eignungsfeststellungsverfahren, durch die zum Ausdruck gebracht wird, dass die Hochschulreife nicht mehr als alleinige Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge ausreicht.
Viertens. Das an den Fachhochschulen Amberg-Weiden und Ingolstadt zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 34 der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife eingerichtete Modell zeigt meines Erachtens den richtigen Weg auf. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Kernfächern Deutsch und Mathematik, auf denen das einschlägige Fachhochschulstudium aufbaut und die bei den Teilnehmern nicht vorhanden waren, können in einem Vollzeitkurs mit einer Dauer von sechs Monaten besonders qualifizierten und hochmotivierten Teilnehmern vermittelt werden. Im Modellversuch des letzten Sommersemesters haben 34 von 36 Teilnehmern die Ergänzungsprüfung bestanden. Ich meine, das ist durchaus erfreulich. Mit diesem einsemestrigen Propädeutikum entstehen den Studierenden auch keine zeitlichen Nachteile, denn bei fertig ausgebildeten Meistern kann eines von zwei praktischen Studiensemestern erlassen werden, sodass sie das Fachhochschulstudium ebenfalls in einer Regelstudienzeit von acht Semestern abschließen können.
Alles dies spricht dafür, den Antrag der SPD abzulehnen. Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, dies zu tun.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Dr. Scholz.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die heute abzuschließende Gesetzesreform ist eine konsequente Fortführung der – ich darf sagen – „großen Hochschulreform“ von 1998. Sie bringt uns eine weitere Stärkung der Autonomie der Hochschulen, insbesondere bei der Weiterbildung und der Eignungsfeststellung. International gesehen, meine Damen und Herren, mischen die deutschen Hochschulen im großen zukunftsträchtigen Bereich der Weiterbildung nicht genügend mit, ja sie enthalten sich sogar zum Teil dieses wichtigen Marktsegmentes. US-amerikanische Universitäten dagegen unterhalten zum Teil renommierte Weiterbildungsinstitute, die auch international operieren und dabei große Gewinne einfahren und den Ruf ihrer Hochschulen deutlich mehren. Dabei ist doch das wissenschaftliche Personal gerade an unseren bayerischen Hochschulen mit Sicherheit nicht schlechter, und das wissenschaftliche Potenzial kann sich international weiß Gott sehen lassen.
Auch unter dem Gesichtspunkt des immer wichtiger werdenden lebenslangen Lernens gewinnt eine von den Hochschulen angebotene Weiterbildung auch bei uns immer mehr an Bedeutung. Wichtig ist dabei auch, dass die Hochschulen für die Weiterbildung direkt von ihren Forschungsergebnissen profitieren können – ein doch bedeutender Qualitätsvorteil gegenüber den privaten Anbietern am Markt.
Um dieses große Marktpotenzial besser erschließen zu können, haben wir nunmehr die Übertragung von Lehrund Unterrichtstätigkeiten in der Weiterbildung als vergütetes Nebenamt für Hochschullehrer in das Gesetz geschrieben. Dies bedeutet nicht, wie von interessierter Seite fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, die Abschiebung der Weiterbildung in das Nebenamt, sondern dies bedeutet vielmehr eine deutliche Stärkung der Anreize für Professoren, Weiterbildung auch dann anzubieten, wenn das Lehrdeputat bereits erschöpft ist. In diesem Zusammenhang ist auch die flexiblere Handhabung der Begrenzung der Nebentätigkeit von Teilzeitprofessoren in Artikel 12 Absatz 1 des Bayerischen Hochschullehrergesetzes zu sehen. Wir legen hiermit auch Fesseln des Beamtenrechts ab.
Weiterbildung – darauf legen wir besonderen Wert – bleibt auch weiterhin eine Aufgabe der Hochschulen, und das mit zunehmender Bedeutung. Dies gilt insbesondere, weil die Hochschule als Anbieter von Weiterbildung am Markt auftritt und in Zukunft verstärkt auftreten wird. Um allerdings auch für die Hochschulen selbst einen Anreiz zu schaffen, Weiterbildung anzubieten, dürfen sie künftig die aus der Weiterbildung entstandenen Einnahmen zur Gänze behalten und im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel selbst die Höhe der Vergütung der Dozentinnen und Dozenten bestimmen. Meine Damen und Herren, das ist wohlverstandene Selbstbestimmung für unsere Hochschulen.
Für uns – auf diesen Abschnitt meiner Ausführungen lege ich besonderen Wert – war es wichtig, die Erprobung von Eignungsfeststellungen in einzelnen befristeten Modellversuchen im Rahmen der Experimentierklausel des Artikels 135 des Bayerischen Hochschulgesetzes zu ermöglichen. Dies bedeutet für uns keine Abwertung des Abiturs; denn ohne Abitur kann es keine Eignungsfeststellung geben. Das gute Abitur ist die Voraussetzung, um überhaupt eine Eignungsfeststellung zu ermöglichen. Wir sehen darin vielmehr die Einbeziehung von Eignungen, Neigungen und Befähigungen von Studienbewerbern für ein bestimmtes Fach, die mit dem Abitur einfach nicht erbracht werden kann. Unser Ziel ist es dabei, die in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hohe Zahl der Studienabbrecher – in einzelnen Fachbereichen sind dies zum Teil 30 bis 40% – zu reduzieren. Letztlich sehen wir hierin eine Maßnahme im wohlverstandenen Interesse der Studierenden. Kolleginnen und Kollegen, wenn die Einführung der Eignungsfeststellung dazu führt, dass Studienanfänger ihr Studienfach gezielter wählen, dann ist dies ein willkommener Zusatznutzen. Das Studienfach soll nämlich bewusst gewählt werden und nicht nur den Einstieg in einen neuen Lebensabschnitt unserer jungen Menschen bedeuten.
Umso größer war unser Unverständnis, als wir die Haltung der SPD zu diesem Thema im Ausschuss erfahren mussten. Sie hat die Eignungsfeststellung an drei Voraussetzungen geknüpft, von denen zwei erfüllt wurden. Der dritten Forderung, wonach eine gesonderte Eignungsfeststellung für Studienbewerber ohne Abitur eingeführt werden sollte, konnten und wollten wir nicht zustimmen. Wir halten es für grotesk, dass Sie aus diesen Gründen die Eignungsfeststellung insgesamt ablehnen.
Ein Schwerpunkt unserer Reform ist die Möglichkeit der Hochschule, sich ihre Studierenden in verstärktem Maße selbst auszusuchen. Natürlich haben wir als Landesparlament keinen Einfluss auf die sogenannten zehn harten Fächer des Numerus Clausus, die zentral von der ZVS in Dortmund vergeben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme heute diese Gelegenheit wahr, darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit und der Sinn der ZVS von uns auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Ich bin überzeugt, dass wir durch eine Überprüfung oder sogar eine Aufkündigung des Vertrages das Potenzial unserer Hochschulen weiter stärken können und damit zu einem besseren Abschneiden unserer Absolventinnen und Absolventen beitragen. Wo wir selbst handeln können, haben wir gehandelt. Das sind die Studiengänge mit einem örtlichen Numerus Clausus. In diesen Studiengängen haben wir die Auswahlquote der Hochschulen von bisher 30% auf 50% erhöht. Dies soll der gezielten Profilierung der Hochschulen dienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hören gerade in diesem Zusammenhang immer wieder das Argument, die Hochschulen wären nicht in der Lage, eine solche Eignungsfeststellung oder Eignungstests, Interviews und Ähnliches zu organisieren, dies wäre für die Hochschulen geradezu eine Belastung. Ich kann dem nur aus vollem Herzen widersprechen. Wenn sich eine Hochschule oder ein Fachbereich nicht in der Lage sehen, die Eignung ihrer Studierenden festzustellen, sind sie meiner Meinung nach auch nicht in der Lage, eine vernünftige Lehre und Forschung anzubieten. In diesen Hochschulen oder Fachbereichen kommt ganz einfach das Bedürfnis, für die Studierenden da zu sein, zu kurz.
Ich selbst war früher an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen tätig, die im Gegensatz zu einer anderen Fachhochschule am selben Ort ihre Studierenden ausschließlich selbst aussuchen konnte. Aus insgesamt 800 Bewerbungen wurden jedes Jahr 200 Studierende ausgewählt. Diese Fachhochschule war erfolgreich. Wenn wir nach Eichstätt blicken oder uns den wirtschaftswissenschaftlichen Zweig der katholischen Universität Eichstätt in Ingolstadt betrachten, sehen wir große Erfolge. Auch bei den Studierenden stößt die Möglichkeit der Hochschule, die Studierenden selbst auszuwählen, auf Zustimmung. Meine Damen und Herren, wir werden dieses Modell weiter fortsetzen.
Ich komme damit zu einer weiteren Verbesserung für unsere Hochschulen, die wir unserem Finanzminister in zähen Verhandlungen abgerungen haben: Künftig werden die Hochschulen 90% der Einnahmen aus den Gebühren für das Zweitstudium und für das Gaststudium erhalten. Wir haben ferner die Klarstellung einer Übergangsregelung für die Erhebung von Gebühren für das Zweitstudium eingeführt.
Wir haben die Zusammensetzung der Fachbereichsräte an der tiermedizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München ausdrücklich an die Regelung der humanmedizinischen Fakultät derselben Universität angepasst. Auf diese Weise haben wir dem Anliegen einer Eingabe der tiermedizinischen Fakultät der LMU Rechnung getragen. Ferner haben wir es der Universität der Bundeswehr ermöglicht, auf Antrag auch zivile Studierende auszubilden.
Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Entwurf, der heute zu verabschieden ist, einen weiteren guten Schritt für die Zukunft unserer bayerischen Hochschulen getan haben. Der federführende Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben diesem Entwurf zugestimmt. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Begleitung dieses Gesetzentwurfs durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das sich an der Regelung zur Eignungsprüfung beteiligt hat. Ich danke auch allen, die im Wege von Anhörungen und Anregungen zum Entstehen dieses Gesetzentwurfs beigetragen haben.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir können heute eine weitere Voraussetzung zur Stärkung und Profilierung unserer bayerischen Hochschulen schaffen. Lasst es uns anpacken!
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Persönlich und im Namen der Kollegen Adolf Beck, Gerhard Eck, Petra Guttenberger, Heinz Hausmann, Rudi Klinger, Herbert Mirbeth, Dr. Helmut Müller, Johann Neumeier, Eduard Nöth, Franz Pienßel, Franz Pschierer, Sepp Ranner, Heinrich Rudrof und Max Strehle gebe ich gemäß § 139 Absatz 2 folgende Erklärung zur Abstimmung ab:
Mit dem Volksentscheid vom Februar 1998 wurde die Reduzierung des Bayerischen Landtags auf 180 Abgeordnete beschlossen. Angesichts der von anderen Gruppen vehement vertretenen Reduzierung auf 160 Abgeordnete, wie zum Beispiel vom Bund der Steuerzahler, oder gar nur 104 Abgeordnete, wie beispielsweise von den Freien Wählern, ist dies eine Größenordnung, die der notwendigen Präsenz der Parlamentarier noch weit besser gerecht wird.
Für viele von uns wäre es gerade aus diesem Grund richtiger gewesen, die Zahl der Stimmkreise nicht zu reduzieren. Da aber die Oppositionsparteien die hälftige Reduzierung von Stimmkreisen und Listenmandaten verlangt haben, konnte dies nicht zum Volksentscheid vorgeschlagen werden.
Das Ergebnis der Beratungen mit dem soeben beschlossenen Gesetz entspricht in einzelnen Fragen nicht dem, was wir für richtig gehalten hätten. Wir haben aber dem Gesetzentwurf trotzdem zugestimmt, weil in einer Güterabwägung, wie wir sie als Abgeordnete häufiger treffen müssen, das Gesamtergebnis nicht in Frage gestellt werden soll.
Darüber hinaus wollten wir damit auch nicht indirekt die Position der SPD einnehmen, die diese Reduzierung des Parlaments zwar mit beschlossen hat, nun aber ohne konkretes Konzept und in einer vor Ort häufig polemisch widersprüchlichen Diskussion und mit sehr destruktivem Verhalten den Eindruck erweckt hat, dass sie mit dem ganzen Vorhaben nichts zu tun hätte. Davon distanzieren wir uns nachdrücklich.
Außerdem, meine Damen und Herren, hat das Volk selbst die Verfassungsänderung durch Volksentscheid angenommen, und diese Entscheidung haben wir als Vertreter des Volkes zu akzeptieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Erklärung möchte Herr Dr. Wilhelm abgeben.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Anfang der neunziger Jahre wurden im Freistaat Bayern insgesamt sieben neue Fachhochschulen errichtet. Seinerzeit war die Diskussion groß, ob denn tatsächlich sieben neue Fachhochschulen errichtet werden sollten, oder ob man es bei der Errichtung von zwei, maximal drei neuen Fachhochschulen belassen und den bestehenden Fachhochschulen entsprechend mehr finanzielle Mittel zuweisen sollte.
Man hat sich seinerzeit mit deutlicher Mehrheit zur Errichtung sieben neuer Fachhochschulen entschlossen. Diejenigen, die an diesem Konzept eventuell noch gezweifelt haben, wurden durch die Entwicklung dieser sieben neuen Fachhochschulen vom Gegenteil überzeugt. Alle neuen Fachhochschulen haben sich nämlich etabliert und sind ein Hort der angewandten Wissenschaft geworden, wie es für die Fachhochschulen typisch ist. Sie sind damit auch zu einem Mittelpunkt ihrer Region geworden und ein gesuchter Ort sowohl für die wissenschaftlichen Lehrerinnen und Lehrer als auch für die Studierenden.
Neue innovative Studiengänge – ich erinnere an Mechatronik, Medienmanagement und Medienwissenschaften – kennzeichnen die Zukunftsfähigkeit dieser neuen Einrichtungen.
Eine dieser neuen Einrichtungen war die Abteilung Aschaffenburg der Fachhochschule Würzburg – Schweinfurt – Aschaffenburg. Auch die Abteilung dieser Fachhochschule in Aschaffenburg hat sich hervorragend entwickelt. Es bleibt nun das zu vollziehen, was von Anfang an angestrebt war, nämlich die Lösung aus der
Mutterfachhochschule Würzburg – Schweinfurt und Bildung einer eigenen Fachhochschule in Aschaffenburg.
Diese Entscheidung ist zu befürworten. Die Fachhochschule in Aschaffenburg hat sich hervorragend entwickelt. Der Spessart, der als natürliche Grenze in Unterfranken die Geografie und auch die Hochschullandschaft beherrscht, ist ein weiteres Argument für eine eigene und selbständige Einrichtung in Aschaffenburg. Wir freuen uns für den Untermain, dass dies nun mit diesem Gesetzentwurf eingeleitet wird. Ich wünsche eine zügige Beratung in diesem Gremium.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Kaiser.
Herr Präsident, Hohes Haus! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde „Versäumnisse bei der Ausbildung von Computerspezialistinnen und Computerspezialisten“ kann man als typisch für die SPD betrachten. Nach dem gescheiterten Volksbegehren des BLLV, dem sich die bayerische SPD angeschlossen hatte, wurde der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maget in den Gazetten – sinngemäß – so zitiert: Sie dürfen die SPD nicht für jede Niederlage verantwortlich machen – so als hätte die SPD nichts mit dem Volksbegehren zu tun gehabt.
Auch in diesen Tagen, meine Damen und Herren – wir müssen das in diesem Zusammenhang sehen – versucht die SPD wieder, die Welt auf den Kopf zu stellen. Rot-Grün in Berlin beschließt, dass die so genannten 630-DM-Jobs mit kräftigen Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung belegt werden sollen.
Herr Kollege Kaiser, hören Sie zu; si tacuisses gilt auch für Sie. Als man dann festgestellt hat, dass nunmehr in hohem Maße auch ehrenamtliche Träger bezahlen sollen – ich erinnere an unsere Freiwilligen Feuerwehren –, forderte man seitens der SPD die Bayerische Staatsregierung auf, dies zu ändern, obwohl doch hierzulande jeder weiß, dass für Sozialversicherungsangelegenheiten der Bund und nicht das Land zuständig ist. Ich sehe darin ein besonderes Beispiel für politische Dreistigkeit der eigentlichen Brandstifter.
Kolleginnen und Kollegen, Rot-Grün fordert seit über einem Jahr auch den Ausstieg aus der Kernkraft. Damit werden nicht nur große Verunsicherungen bei Energieerzeugern und Energieverbrauchern herbeigeführt, damit wird nicht nur die weltweit führende deutsche Kernenergieforschung in die Knie gezwungen, damit soll nicht nur die derzeit umweltfreundlichste Art der Energieerzeugung vernichtet werden, sondern nun sollen auch noch die Kernkraftwerksbetreiber gezwungen werden, zusätzliche Zwischenlager zu errichten, obwohl von jenen die Endlagerstätten in Aarhaus und Gorleben bereits vorfinanziert werden.
Meine Damen und Herren, wenn nun festgestellt wird, dass wir für den wichtigen Zukunftsbereich der I- und K-Techniken zu wenig Arbeitskräfte haben, dann spricht Renate Schmidt in der „SPK“ vom 3. März 2000 gleich von jahrelangen Versäumnissen der Wirtschaft und der abgewählten Bundesregierung.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, diese Art, Politik zu machen, ist zu seicht und wird gottlob auch schnell durchschaut. Ein gutes Beispiel hierfür ist die 10. Ausgabe im Jahr 2000 des Ihnen wohl bekannten Magazins „Der Spiegel“. „Der Spiegel“ schreibt, dass die populistische Politik des Bundeskanzlers Schröder gerade bei seiner Rede zur Eröffnung der diesjährigen Cebit maßlos entlarvt werden konnte. Unter der Überschrift „Digitales Schweigen“ stellt der „Spiegel“ lapidar fest, dass eine ganz wichtige deutsche Institution den notwendigen Wandel bislang noch nicht geschafft habe, nämlich die Bundesregierung höchstpersönlich. Was Kanzleramt, Bundespresseamt und die 14 Ministerien den Besuchern im Netz anbieten, kommt – ich zitiere den „Spiegel“ – „dürftig und rückständig daher“. Da seien die letzten Kanzler-News schon mal eine Woche alt, oder beim Anklicken der Links erschienen nur leere Rahmen mit dem Bundesadler im Hintergrund; unter den
Schwerpunkten der Politik seien lediglich die Koalitionsvereinbarung, Schröders Regierungserklärung vom November 1998 und das Arbeitsprogramm 1999 aufgelistet, gerade so – ich zitiere erneut den Spiegel –, „als habe die Regierung in diesem Jahr nichts zu tun.“
Meine Damen und Herren, heute schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ auf der Hochschulseite in der Rubrik „Campus“ unter der Überschrift „Wut auf Kanzler“, dass eine Sprecherin der Universität Hildesheim die Diskussion um die „Green Card“, die Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgelöst hat, fürchterlich ärgert. Sie weist nämlich darauf hin, dass die niedersächsische Landesregierung mit dem damaligen Regierungschef Gerhard Schröder 1996 den Studiengang Informatik aus mangelndem Interesse an diesem Fach einfach gestrichen hat.
Meine Damen und Herren, dazu kann ich nur sagen: Dies ist der Beweis dafür, wie populistisch die Campagne des Bundeskanzlers Gerhard Schröder bezüglich der I- und K-Technik und der entsprechenden Berufe angelegt ist.
Ich darf noch hinzufügen, dass das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen diese Entscheidung mittlerweile zwar aufgehoben hat, aber die 48 Stellen und die 700 Studierenden futsch sind.
Meine Damen und Herren, ganz anders ist es in Bayern. Vor etwa vier Wochen hat Erwin Staudt, der Vorstandsvorsitzende der IBM Deutschland, bei einer öffentlichen Veranstaltung in München gesagt: Stoiber hat die Nutzung und Wendigkeit des Internet früher erkannt als Bill Gates; denn als Bill Gates in seinen Büchern das Wort Internet noch nicht ein einziges Mal erwähnt hatte, haben wir in Bayern im Programm Bayern Online schon Datenautobahnen geschaffen, von denen wir heute profitieren. Nicht von ungefähr kommt ein Drittel aller bundesdeutschen Absolventinnen und Absolventen von Hightech-Studiengängen aus Bayern.
Meine Damen, meine Herren, woher kommt denn überhaupt dieser Boom, woher kommt der, wie der „Focus“ gestern schrieb, imaginäre Computer-Inder, der unser Land gleichermaßen verzückt und erschreckt? Dies resultiert aus einem unwahrscheinlichen und auch nicht vorhersehbaren Anstieg der Nutzung der Informationsund Kommunikationstechnologien, aus der Liberalisierung der Telekommunikation seit der Privatisierung der Deutschen Post und aus dem Anstieg der Internetnutzer. Im Jahre 1999 hatte das Internet in Deutschland noch etwa 11 Millionen Nutzer; im Jahre 2000 sind es 20 Millionen und im Jahre 2001 wird es 40 Millionen Nutzer zählen.
Meine Damen, meine Herren, die Zahl der Studierenden in Hightech-Fächern ging Anfang der Neunzigerjahre drastisch zurück und hat im Jahr 1995 den absoluten Tiefpunkt erreicht. Lassen Sie uns auch noch feststellen,
dass nicht jeder Studienanfänger in diesen Fächern tatsächlich sein Examen macht; die Abbruchquote ist relativ hoch. Lassen Sie mich aber auch feststellen, dass gerade die von Rot-Grün geschürte Technikfeindlichkeit mit ein Grund dafür ist,
dass diese Studiengänge von jungen hoffnungsvollen Studentinnen und Studenten immer mehr gemieden worden sind.
Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen, aber dies muss auch einmal gesagt werden.
Meine Damen, meine Herren, Bayern handelt.
Meine Fraktionskollegen, die sich noch zu Wort melden werden, werden bezüglich der Arbeitsverwaltung und der Schulen und Hochschulen darstellen, warum Bayern mit Laptop und Lederhose so führend in Deutschland dasteht.
Lassen Sie mich sagen, dass wir grundsätzlich gegen eine befristete Einwanderung ausländischer Computerspezialisten nichts einzuwenden haben.
Wer in der „Champions League“ spielen will, kann auf ausländische Spitzenkräfte nicht verzichten. Dies gilt auch hier, allerdings erstens befristet, zweitens zu denselben Konditionen, die deutsche Arbeiter auch haben wollen, und drittens nicht über die Schaffung eines neuen Einwanderungslandes Deutschland durch die Hintertüre.
Kolleginnen und Kollegen von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hätten Sie, als wir grundsätzlich die Reform des Asylgrundrechtsartikels diskutiert haben, einer Änderung zugestimmt und eine Kontingentierung der Einwanderung zugelassen, dann könnten wir heute schon genauso davon profitieren, wie es uns die Amerikaner vormachen, die jährlich eine bestimmte Anzahl höchst qualifizierter Kräfte aus dem Ausland ins Land holen. Diese Chance, meine Damen, meine Herren von den Roten und den Grünen, haben Sie vertan.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar Worte zu Ihrem Dringlichkeitsantrag sagen – ich habe gehört, er soll in die Ausschüsse verwiesen werden. Auch dieser Dringlichkeitsantrag ist typisch für die SPD. Das, was die CSU bereits beschlossen hat, wird jetzt via Dringlichkeitsantrag der Öffentlichkeit nochmals dargestellt. Dafür danken wir Ihnen einerseits; andererseits bitte ich
aber die Öffentlichkeit, davon Kenntnis zu nehmen, dass wir es waren, die durch die Beschlüsse sowohl des Landtags am 17. Februar als auch des Ministerrates am 14. März dieses Jahres dazu beigetragen haben, dass die Weichen in Bayern in Sachen Informations- und Kommunikationstechnik richtig gestellt sind.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Dieses Haus hat im Sommer 1998 ein bemerkenswertes Gesetz verabschiedet, nämlich das damalige Bayerische Hochschulreformgesetz. Mit diesem Gesetz haben wir nicht nur Vorgaben des Bundeshochschulrahmenrechts weit überschritten und vorweggenommen; wir haben auch bewusst unsere bayerische Zuständigkeit in Hochschulfragen genutzt und gestaltet. Dieses Gesetz, mittlerweile eineinhalb Jahre alt, hat Zeichen gesetzt auch außerhalb von Bayern. Credit-PointSystem, Evaluierung, Studiendekane, die vorhin bereits erwähnten Hochschulräte – bekämpft von einigen Hochschulen, die sie jetzt doch noch eingerichtet haben – sind nur einige Schwerpunkte des damaligen Gesetzentwurfs.
Das Gesetz wurde und wird umgesetzt an unseren Universitäten und Fachhochschulen, manchmal freudig, manchmal etwas zögerlich. Man kann auch daran die Haltung und die Einstellung einzelner Hochschulen zu Reformen im Hochschulwesen erkennen. Grundsätzlich sind wir jedoch mit dem, was derzeit im bayerischen Land passiert, zufrieden.
Das jetzt vorliegende neue Änderungsgesetz ist, wie bereits gesagt wurde, notwendig, um einige Anpassungen, resultierend aus dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, vorzunehmen. Ich deutete schon an, dass diese Anpassungen in Bayern nicht so gravierend ausfallen wie in anderen Bundesländern, denn wir haben damals vorgedacht und vorgehandelt.
Wir werden insbesondere – und darauf können wir hier zu Recht stolz sein – keine Veränderungen vornehmen müssen, was die leistungs- und belastungsbezogene Mittelzuweisung angeht. Ebenso werden wir keine Änderungen vornehmen müssen, was den Wegfall der Habilitation als Regelberufungsvoraussetzung betrifft; auch dies haben wir schon getan.
Einige Anpassungen im Verhältnis zu unserem Reformgesetz sind notwendig. Es sind, Kollege Dr. Schmid, beileibe keine Reparaturen und ich kann mich auch nicht entsinnen, dass dieses Gesetz damals mit heißer Nadel gestrickt wurde. Es wurde vielmehr ein Gesetz verabschiedet nach langer und breiter Diskussion nicht nur hier bei uns im Landtag. Es waren gute Diskussionen, Herr Kollege Schmid; Sie können sich noch daran erinnern. Es gab vor allem viele Diskussionen draußen mit den Betroffenen: mit den Hochschullehrerinnen und -lehrern, mit Vertretern des Mittelbaus, mit den Studentinnen und Studenten, deren Sachverstand wir bei unseren Beratungen haben mit einfließen lassen.
Wir werden auch bei den jetzt anstehenden Beratungen seitens der CSU-Landtagsfraktion eigene Vorschläge zusätzlich zum Gesetzentwurf der Staatsregierung einbringen. Wir werden auch diese Vorschläge wieder sorgfältig mit den Betroffenen diskutieren, damit wir ein Gesetz vorlegen können, das unsere Hochschulen in Bayern an die Spitze in Deutschland, Europa und in der Welt setzt.
Dabei werden wir natürlich auch den Gesetzentwurf der Fraktion vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbeziehen. Anmerkungen über dessen Inhalt möchte ich im Gegensatz zu meinem Vorredner Dr. Schmid nicht machen. Er wird künftig in seiner Position als Botschafter beim Vatikan viele Möglichkeiten haben sich mit der Gleichstellung auseinander zu setzen.
Ich wünsche dem Gesetz eine gute Beratung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 3 e
Antrag der Staatsregierung
Zustimmung zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (Drucksache 14/2468)
Erste Lesung –
Die Vorlage wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Damit schlage ich vor, im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beratungsgegenstand dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht auch damit Einverständnis? – Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 3 f
Gesetzentwurf der Staatsregierung
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (Drucksache 14/2590)
Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir auch hier nicht vor.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich deshalb vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht auch damit Einverständnis? – Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 3 g
Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Antragsteller begründet. Frau Tausendfreund, bitte.