Protocol of the Session on May 9, 2001

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Schopper.

Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich die Widersprüche, die kürzlich in der „Süddeutschen Zeitung“ zu lesen waren, wonach ein ermittelnder Major der rumänischen Polizei den Sachverhalt anders dargestellt hat, als Sie dies hier detailliert gesagt haben. Ist dieser Mann mit den Ermittlungen nicht betraut gewesen und war er in die Fälle nicht eingebunden, weil er nach seiner Kenntnis

nahme von diesen Ermittlungen aus dem Internet erfahren hat?

Ich habe bereits gesagt, vereinzelte Kritik dürfte auf einem unzureichenden Informationsstand beruhen. Der Haftbefehl ist, nachdem er bereits am 14. April ergangen ist, mit entsprechenden Unterlagen im Bereich 14./15. April nach Rumänien übermittelt worden.

Weitere Zusatzfragen: Frau Kollegin Schopper.

Herr Staatsminister, wann waren die Fahnder der deutschen bzw. bayerischen Polizei in Rumänien vor Ort?

Sie sind natürlich erst nach der Festnahme gekommen.

Es ist in den Veröffentlichungen der Medien immer die Rede davon gewesen, dass am 17.04. Zielfahnder nach Rumänien gefahren seien, dass die Ermittler am 25.04. vor Ort angekommen und dann am 02.05. tatsächlich dort gewesen seien. Wie erklären Sie sich die Widersprüche und dass in den Medien unterschiedliche Daten weitergegeben wurden, die mit dem tatsächlichen Fahndungszusammenhang nicht übereinstimmen?

Inwieweit unterschiedliche Daten weitergegeben wurden, kann ich nicht erklären. Aber wir müssen hier zweierlei Schienen sehen. Die Polizeischiene, der normale Weg: Wenn man feststellt, es wurde eine Straftat begangen, kommen ein internationaler Haftbefehl, die Ausschreibung zur Fahndung usw. Dann stellt sich heraus, der Straftäter kann hierher nicht ausgeliefert werden. Dies würden wir genauso machen. Wenn ein Deutscher in Spanien eine Straftat begeht und hält sich hier auf, würden auch wir ihn nicht an ein spanisches Gericht ausliefern, um dort verurteilt zu werden.

Zweite Schiene: Wenn wir feststellen, er kann nach dem dortigen Recht nicht hierher ausgeliefert werden, sorgen wir dafür, dass er in seinem Heimatland verurteilt wird. Der nächste Weg ist, dass wir von uns Leute, sei es Staatsanwaltschaft oder Polizei, in das betreffende Land schicken, diesem unsere Unterlagen zuleiten und dass auch wir weiter ermitteln, wenn der Straftäter wieder hierher käme, um gegen ihn ein Verfahren durchzuführen. Aber wahrscheinlicher ist, dass er dort vor Gericht gestellt wird, und dafür braucht man dort die entsprechenden Beweise.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Schopper.

Es war die Rede von Seiten der Justiz, dass zehn Tage für die Überstellung des Haftbefehls – inklusive der Überset

zungen – als normal angesehen werden. Ich frage die Staatsregierung, wie mit Blick auf die Einbindung der neuen Medien – Mail, Internet –, um eine Übersetzung zu übermitteln und um vor Ort die Zusammenarbeit anzufangen, nachdem auch von Seiten der dortigen Justiz Verbesserungen angekündigt wurden, Verbesserungen konkret aussehen?

Frau Kollegin, ich sehe beim besten Willen keine Lücke, um sagen zu können, da sei etwas falsch organisiert. Selbst der „Umweg“ über das Bundeskriminalamt hat an sich zu keiner Verzögerung geführt. Der Haftbefehl wurde sofort übermittelt. Französisch ist in Rumänien die geläufigste Fremdsprache und kein Problem. Es ist natürlich auch klar, dass erst der Haftbefehl übersetzt werden muss. Aber dies war nicht ganz so bedeutsam, weil der Haftbefehl für die Auslieferung nicht gereicht hat, da Rumänien eigene Staatsbürger sowieso nicht ausliefert. Ich sehe hier keine besondere Panne. Nach meiner Beurteilung, gestützt auf die Information aus dem Bundeskriminalamt, war die Zusammenarbeit gut und ist das Ganze schnell gelaufen. Aber dass man die Unterlagen erst übermitteln muss und dass Rumänien den Straftäter erst erwischen muss, ist eine andere Frage.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Hirschmann. Ich sehe sie nicht. Hat die Frage jemand übernommen? Dies ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, dann ist Ihr Part erledigt. Für die nächste Antwortrunde ist das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen verantwortlich. Herr Staatssekretär Schmid, bitte schön. Erster Fragesteller: Herr Kollege Dr. Kempfler.

Herr Staatssekretär, hält die Staatsregierung die steuerrechtliche Neuregelung des Bundes für die Aufwandsentschädigung für ausreichend, um die Nachteile für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute auszugleichen, die durch die 630-DM-Regelung eingetreten sind?

Herr Präsident, Herr Kollege Dr. Kempfler! Die von der Bundesregierung angekündigte Anhebung des steuerfreien Mindestbetrages bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen auf 300 DM monatlich ab dem 01.01.2002 stellt allenfalls eine Flickschusterei dar. Diese Auffassung wird im Übrigen auch vom Bayerischen Landesfeuerwehrverband geteilt. Hierdurch werden die negativen Auswirkungen des 630-DM-Gesetzes zwar zahlenmäßig gemindert, aber das Problem der Sozialversicherungspflichtigkeit ehrenamtlicher Tätigkeit wird dadurch überhaupt nicht gelöst. Nach wie vor wird der freiwillige Dienst am Nächsten mit einer auf Einkommenserzielung gerichteten Erwerbstätigkeit gleichgesetzt, obwohl dies in seiner Konsequenz demotivierend auf das Engagement der ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wirken muss. Gerade dies hat aber für das menschliche Klima in einer Gesellschaft verheerende Folgen. Auch wird der bürokratische Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zu den sehr niedrigen

Sozialversicherungsbeiträgen steht, durch diese Neuregelung nicht entscheidend reduziert.

Die Nachteile der 630-DM-Regelung müssen vom Bund in erster Linie dort gelöst werden, wo das eigentliche Problem verursacht wird: im Sozialversicherungsrecht. Nur so kann jede ehrenamtliche Tätigkeit von den negativen Auswirkungen der Neuregelung befreit werden. Die Staatsregierung und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben dies erkannt und bereits im letzten Jahr entsprechende Gesetzentwürfe im Bundesrat und Bundestag eingebracht. Leider ist die Initiative Bayerns zwischenzeitlich an der Mehrheit der SPD-regierten Länder im Bundesrat gescheitert. Ob die Mehrheit der SPD im Bundestag bereit ist, die dringend notwendige Nachbesserung durchzuführen, bleibt abzuwarten.

Zusatzfrage: der Fragesteller, bitte.

Herr Staatssekretär! In welchem Stadium befindet sich das Gesetzgebungsverfahren auf der Bundesebene? Nach meiner Information hat die Erste Lesung stattgefunden. Wie ist das Verfahren weitergegangen?

Herr Dr. Kempfler, der Bundestag hat erstmals am 12.10.2000 diese Initiative beraten und die Überweisung in die Ausschüsse beschlossen. So ist der bisherige Stand. Leider muss man das Gefühl haben, dass die Sache momentan nicht vorankommt.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Strasser.

Herr Staatssekretär! Wie kommen Sie überhaupt zu dem Ergebnis, die Neuregelung sei eine Flickschusterei, da doch fest steht, dass mit der Neuregelung, die zum 01.01.2002 in Kraft treten soll, das Problem für 95% der Feuerwehrführungskräfte erledigt ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Kollege Strasser, ich komme im Wesentlichen deswegen zu dieser Bewertung, weil das Problem zunächst einmal nicht für alle gelöst ist. Das ist nur ein Lösungsansatz, der nicht den Kern des Problems trifft. Wir sehen die Tätigkeit der Feuerwehrleute als ehrenamtlich und nicht als sozialversicherungspflichtig an. In den Diskussionen mit den Feuerwehren wurde immer wieder dagegen remonstriert, dass ihre Tätigkeit als sozialversicherungspflichtige, weisungsgebundene Beschäftigung behandelt wird. Das war auch Gegenstand der Diskussion im Bayerischen Landtag.

Ich darf darauf hinweisen, dass der Vorschlag, den die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat eingebracht hat, genau auf diese Problematik eingeht. Ich sage des

wegen Flickschusterei, weil das Problem zu 100% gelöst worden wäre, wenn die ehrenamtlichen Tätigkeiten freigestellt worden wären und man zur ursprünglichen Situation zurückgekehrt wäre, wie sie bestand, ehe das 630-DM-Gesetz in Kraft getreten ist. Das entspricht auch der Intention unserer Feuerwehr. Es wäre ideal gewesen, wenn wir diesen Gesetzentwurf im Bundesrat hätten durchbringen können.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Kempfler, bitte.

Herr Staatssekretär, hat der Herr Bundeskanzler auf den jüngsten Brief des Herrn Ministerpräsidenten eine Reaktion gezeigt?

Der Bundeskanzler hat dieses Thema beim Feuerwehrtag in Augsburg zur Chefsache erklärt. Leider ist das Problem bis zum heutigen Tag nicht so gelöst worden, wie wir uns das vorgestellt haben. Eine Antwort, die uns befriedigt, liegt bis zum heutigen Tage nicht vor. Diese Antwort könnte nur so aussehen, dass dieses Thema im Bundestag oder noch einmal im Bundesrat aufgegriffen und unserer Gesetzesinitiative zugestimmt wird.

Ich lasse eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Strasser zu, bitte.

Herr Staatssekretär, sind Sie folglich der Auffassung, dass für die Aufwandsentschädigungen zum Beispiel für Kreisbrandräte, die eine Höhe von 2000 DM monatlich erreichen – dies gilt für 5% der Führungskräfte der Feuerwehr – weder Steuern noch Sozialabgaben fällig sind, und wie bringen Sie dies in Einklang mit einer Gleichbehandlung der normal Beschäftigten?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Kollege Strasser, ich kenne die Pflichten und Aufgaben eines Kreisbrandrates sehr wohl und gehe davon aus, dass ein Kreisbrandrat nach wie vor ehrenamtlich tätig ist. Ich glaube schon, dass es in unserem Interesse ist, diese Leute, die sich vehement für das Allgemeinwohl einsetzen, von Abgaben freizustellen.

Im Übrigen geht es nicht nur um die Feuerwehrführungskräfte, sondern unser Gesetzentwurf geht davon aus, dass das Ehrenamt insgesamt von der steuerrechtlichen Neuregelung betroffen ist. Daher war unser Gesetzesvorschlag der richtige Weg. Herr Kollege Strasser, manche Kollegen aus Ihren Reihen stimmen im Prinzip unserer Argumentation zu. Daher sollten Sie zugeben, dass der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung das Problem für die Feuerwehrführungskräfte und für alle ehrenamtlich Tätigen löst. Es wäre gut, wenn wir eine einheitliche Lösung hätten.

Ich war bisher angemessen großzügig. – Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Egleder.

Herr Staatssekretär! Trifft es zu, dass sich die Staatsregierung nach dem Auslaufen der dreijährigen Modellphase der in Bayern installierten Modellprojekte zur Schulsozialarbeit aus diesen erfolgreichen Projekten zurückziehen will, und wie stellt sich die Staatsregierung die weitere Entwicklung und Finanzierung der Schulsozialarbeit an den bestehenden und gegebenenfalls weiteren Standorten vor?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! 1999 hat das Sozialministerium die staatliche Förderung von Modellprojekten der Jugendsozialarbeit in Schulen aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt erhalten die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe Starthilfe beim Aufund Ausbau der Jugendsozialarbeit in Schulen. Diese stellt die Arbeit mit erziehungsschwierigen und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Rechtsgrundlage dafür ist § 13 SGB VIII. Es handelt sich deshalb um Jugendhilfeprojekte, die insbesondere der zunehmenden Gewalt, den massiven Verhaltensauffälligkeiten und der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen vorbeugen und entgegenwirken soll. Die Finanzierung ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

Das Förderprogramm ist bei den Landkreisen und kreisfreien Städten auf große positive Resonanz gestoßen. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren; degressiv gefördert werden die Personalkosten für eine sozialpädagogische Fachkraft mit 60% im ersten Jahr, mit 50% im zweiten Jahr und mit 40% im dritten Jahr. Nach Auslaufen der Modellförderung ist der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe, also der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, für die Absicherung der Finanzierung zuständig. Insgesamt werden derzeit 24 Projekte in den bayerischen Regierungsbezirken gefördert.

Ich darf kurz die Zahlen nennen, um zu verdeutlichen, wie sehr sich der Staat finanziell engagiert. 1999 betrugen die Fördermittel 900000 DM, 2000 eine Million, und für die Jahre 2001 und 2002 stehen jeweils 1,5 Millionen DM zur Verfügung. Trotz massiver Spar- und Konsolidierungszwänge sind die Fördermittel im Doppelhaushalt 2001/2002 erhöht worden, so dass ein weiterer Ausbau der Projekte möglich ist. Der gemeinsame Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe kann nur durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Interesse der Kinder und ihrer Familien erfüllt werden.

Aus meiner Sicht sind die Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden, Landkreisen, Städten und Staat, wenn es um die Finanzierung geht, nicht zielführend. Die Kostenlast sollte jedoch auch nicht einseitig den Kommunen aufgebürdet werden. Eine pragmatische Lösung ist aus meiner Sicht die gemeinsame Finanzierung durch

Staat, den örtlichen Schulträger und den örtlichen Jugendhilfeträger. Die Verhandlungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller, bitte.

Herr Staatssekretär, zur Zeit werden die Verantwortlichkeiten zwischen dem Kultus- und dem Sozialministerium hin- und hergeschoben. Deshalb frage ich: Sind Sie auch der gleichen Meinung wie die Landräte und die kommunalen Spitzenverbände, dass die Verantwortlichkeit für Schulsozialarbeit beim Kultusministerium liegen sollte und von dort in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und den örtlichen Trägern der Schulen die Finanzierung sichergestellt werden soll?

Herr Staatssekretär.

Zunächst, Herr Kollege Egleder, darf ich festhalten, dass es nicht darum geht, dass Verantwortung hin- und hergeschoben wird. Ich habe dieses Thema mit Herrn Kollegen Freller umfassend im Rahmen einer Pressekonferenz dargestellt. Es ging um Schule und Jugendsozialarbeit sowie um Schule und Jugendhilfe. Wir sind uns darüber im Klaren, dass das Hand in Hand gehen muss. Deshalb möchte ich die Formulierung, dass etwas hinund hergeschoben wird, nicht stehen lassen.

Letztlich geht es um eine andere Frage. Es geht konkret darum – insofern haben Sie Recht –, wie wir das finanzieren. Brauchen wir Schulsozialarbeit an jeder Schule oder nur an Brennpunktschulen? Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die benötigt werden? Wie können wir ein Konzept entwickeln, in dem geklärt wird, wie hoch die Kosten sind und welche Bereiche davon betroffen sind? Es darf nicht sein, dass die Verantwortung zwischen den Ministerien hin- und hergeschoben wird. Es geht letztlich darum, wen wir mit ins Boot nehmen. Diese Diskussion führen wir derzeit auch auf kommunalpolitischer Ebene. Ich bin selbst Mitglied eines Stadtrates und eines Kreistages und weiß sehr wohl, welche Debatten in diesem Zusammenhang geführt werden. Es kann natürlich nicht sein, dass alle bekräftigen, dieses Thema sei wichtig, aber sich nicht verantwortlich fühlen.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Münzel.

Herr Staatssekretär, nachdem Herr Staatssekretär Freller selber einmal in einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gemeint hat, in Zukunft sei es wichtig, dass Schulsozialarbeit aus dem Haushalt des Kultusministeriums bezahlt wird, frage ich Sie, inwieweit es überhaupt Überlegungen in der Staatsregierung gibt, Schulsozialarbeit zukünftig aus dem Haushalt des Kultusministeriums zu bezahlen.