Protocol of the Session on May 9, 2001

Herr Staatssekretär, nachdem Herr Staatssekretär Freller selber einmal in einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gemeint hat, in Zukunft sei es wichtig, dass Schulsozialarbeit aus dem Haushalt des Kultusministeriums bezahlt wird, frage ich Sie, inwieweit es überhaupt Überlegungen in der Staatsregierung gibt, Schulsozialarbeit zukünftig aus dem Haushalt des Kultusministeriums zu bezahlen.

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Kollegin Münzel, die Notwendigkeit von Jugendsozialarbeit ist unbestritten. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir auf der Basis unserer finanziellen Ressourcen einsteigen und an welche Brennpunktschulen wir gehen sollen. Das haben wir auch in dem Modellkonzept gemacht. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Ansatz war, der von allen mitgetragen wurde.

Lassen Sie mich zu der Aussage von Herrn Kollegen Freller kommen. Ich glaube, dass die Frage, aus welchem Topf Schulsozialarbeit letztlich finanziert wird, ob aus dem Haushalt des Sozialministeriums oder des Kultusministeriums, nicht so erheblich ist. Es stellt sich immer die Frage, wie wir ein von breiten Kreisen getragenes Konzept entwickeln können, in dem die Frage beantwortet wird, wer sich daran beteiligt und ob der Staat bereit ist, seinen Anteil zu leisten. So müsste die Fragestellung letztlich lauten.

Ich möchte die Frage so beantworten, dass Sie zufriedengestellt sind. Ich wäre geradezu unglücklich, wenn Sie nachher sagen würden, Ihnen sei die Frage nicht optimal beantwortet worden. Mir geht es darum festzustellen, dass Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit entsprechend dem derzeitigen Modell notwendig und geboten ist. Das ist allerdings nicht überall der Fall. Das bestätigen mir auch Pädagogen, mit denen ich diskutiert habe. Sie sagen, dass Schulsozialarbeit nicht an jeder Schule zwingend erforderlich ist. Es gibt jedoch Bereiche, wo dies notwendig ist. Man kann viel Geld sparen, wenn man an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit eingreift, weil sonst die Gelder für Jugendhilfe ausgegeben werden müssen. Deswegen ist die Notwendigkeit von Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit an Brennpunktschulen unbestritten.

Was die Frage betrifft, aus welchem Topf Schulsozialarbeit bezahlt werden soll, so ist anzumerken, dass die Gelder im Prinzip aus dem Staatshaushalt kommen und die Betroffenen nicht danach fragen, aus welchem Topf das bezahlt wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Beteiligung der Kommunen mit diskutiert werden muss. Man darf nicht nur auf die Zuständigkeit des Freistaates Bayern verweisen. Wenn es in den Bereich der Jugendhilfe geht – darauf wollen Sie hinaus –, dann haben wir die Verpflichtung auf einer anderen Seite. Wenn es ausschließlich in den Bereich des Kultusministeriums gehört – ich sehe Ihren Augen an, welche Wünsche Sie haben –, dann fällt dies ausschließlich in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Egleder.

Herr Staatssekretär, da sich der Terminus Schulsozialarbeit allgemein in Deutschland durchgesetzt hat, ist damit auch der Ort festgelegt, wo diese stattfinden soll, nämlich in der Schule. Ist die bayerische Staatsregierung in Anbetracht der Tatsache, dass man

die laufenden Projekte nicht stoppen kann – sie sind sehr erfolgreich und werden dringend benötigt –, bereit, ein Sofortprogramm für die Förderung und Weiterführung der Schulsozialarbeitstandorte aufzulegen und einen Systembruch bei der Förderung zu vermeiden, der dann entstehen würde, wenn die Kommunen dies übernehmen müssten?

Herr Kollege Egleder, ich darf noch einmal festhalten, dass es darum geht, einen Konsens zu suchen. Über die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit habe ich alles Nötige gesagt. Wir suchen gemeinsam den Konsens und wollen genau das vermeiden, was Sie zu Beginn Ihrer ersten Frage gesagt haben, nämlich dass etwas hin- und hergeschoben wird. Dieser Eindruck darf nicht entstehen. Die Verhandlungen dazu laufen. In diesem Zusammenhang muss auch der Finanzminister eingeschaltet werden, da dies zusätzliche finanzielle Mittel fordert. Sie wissen sehr wohl, dass dann die 1,5 Millionen DM unter keinen Umständen ausreichen würden. Das war praktisch nur der Start. Angesichts der rückgängigen Steuereinnahmen kann man nicht mehr ausgeben, als zur Verfügung steht. Diese Argumentation des Finanzministers muss man akzeptieren. Deshalb geht es darum, einen einvernehmlichen Konsens zu suchen. Die Verhandlungen laufen, sind aber noch nicht abgeschlossen.

Damit ist die Frage abgeschlossen. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Kellner.

Herr Staatssekretär, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der Deutsche Orden die staatlichen Zuschüsse, die er für Einrichtungen im sozialen und medizinischen Bereich erhält, auch in diesen Einrichtungen verwendet?

Frau Kollegin Kellner, die Ausreichung der staatlichen Zuschüsse an Einrichtungen des Deutschen Ordens im sozialen und im medizinischen Bereich unterliegt wie alle anderen staatlichen Förderungen auch den Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen wird durch die Prüfung des Verwendungsnachweises sichergestellt.

Der Deutsche Orden betreibt im Freistaat Bayern zwei Krankenhäuser: St. Elisabeth in Dillingen und St. Joseph in Buchloe. Um sicherzustellen, dass die für die beiden Krankenhäuser gewährten staatlichen Fördermittel auch im akut-stationären Krankenhausbereich verwendet werden, hat der Deutsche Orden Treuhänderkonten für diese beiden Kliniken einzurichten. Die betreffenden Klinikgrundstücke sind oder werden dergestalt mit Dienstbarkeiten belastet, dass auf diesen Grundstücken nur Akut-Krankenhäuser betrieben werden dürfen. Zudem hat der Deutsche Orden für alle künftig auszureichenden Krankenhausfördermittel erstrangige Grundschulden zu bestellen. Der Sanierungsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung am 9. April dieses Jahres mit Zustimmung der beteiligten Banken der dinglichen Absicherung der

künftigen Krankenhausfördermittel dem Grundsatz nach zugestimmt. Diese drei Aspekte darf ich Ihnen kurz zusammengefasst auf Ihre Frage vortragen.

Eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, neben den Krankenhäusern gibt es noch andere Einrichtungen, die staatliche Zuschüsse erhalten, zum Beispiel Einrichtungen der Suchthilfe etc. Das fällt auch in Ihr Ressort. Wie überprüfen Sie das in diesem Bereich?

Wir sind mit dem Deutschen Orden so verblieben, dass diese Sicherungen jetzt eingetragen werden können. Wir haben mit dem Deutschen Orden zunächst wegen der beiden Krankenhäuser verhandelt, weil dort aktuelle Auszahlungen anstehen. Die Summe beläuft sich auf 2,3 Millionen bis 2,4 Millionen DM.

Beim Alten- und Pflegeheim Schloss Hochaltingen kommt es beispielsweise darauf an, wann diese Fördergelder ausgezahlt worden sind. Die Fördergelder sind ordnungsgemäß verwendet worden, sodass dort sichergestellt ist, dass die Gelder ihrem Zweck zugeführt wurden. Der Verwendungsnachweis ist geprüft, und zusätzlich geht das Ganze an den Obersten Rechnungshof, der den Verwendungsnachweis ebenfalls prüft. Man kann daher sagen, dass das in Ordnung ist.

Unser Interesse ist, wenn jetzt staatliche Mittel für die beiden Krankenhäuser ausgezahlt werden, die Sicherung auf dieser dreistufigen Form erfolgt. Es sollen also zunächst die Treuhandkonten eingerichtet und zusätzlich die Grundschuld eingetragen werden.

Ob das bei den anderen Einrichtungen notwendig ist, ist eine andere Frage. Darüber muss man vielleicht noch einmal diskutieren. Aber bei den Krankenhäusern ist es, weil es um große Summen geht, von essenzieller Bedeutung.

Bei dem von mir letztgenannten Punkt, der Eintragung an erster Stelle, geht es auch darum, dass hier erstrangige Grundschulden eingetragen werden.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Kellner.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatssekretär, neben Zuschüssen, die für Investitionen gegeben werden, gibt es auch noch laufende Zuschüsse. Hierzu ist meine Frage: Haben Sie Hinweise darauf, dass der Deutsche Orden, wenn diese Zuweisungen kommen, die erst einmal aus den Einrichtungen, zumindest zum Teil, heraustransferiert und in andere Einrichtungen gegeben werden, große Schwierigkeiten hat, die laufenden Rechnungen zu bezahlen, obwohl diese Einrichtungen des Deutschen Ordens vom Staat und von den Krankenkassen für diese Aufgaben Zuwei

sungen bekommen, und wie überprüfen Sie, dass diese Transfers nicht stattfinden?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Kellner, ich kenne diese Vorwürfe vor allem aus den beiden Krankenhäusern. Aus diesen beiden Krankenhäusern ist immer wieder vorgetragen worden – aus anderen Einrichtungen kenne ich das nicht –, hier würden Gelder für fremde, für dritte oder welche Zwecke auch immer ausgegeben, sodass die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht mehr sichergestellt werden könne. Sie kennen das auch: Wenn Rechnungen vom Metzger, vom Bäcker etc. nicht bezahlt werden können, ist damit gleichermaßen die Versorgung nicht mehr sichergestellt. Deswegen haben wir uns in diesen Bereichen dazu entschlossen, die Treuhandkonten einzuführen.

Sollte sich herausstellen, dass auch in anderen Einrichtungen Gelder für einen anderen Zweck verwendet werden, wird dies überprüft werden. Aber, wie gesagt, essenzielle Summen, die der Staat noch auszuzahlen hat, stehen genau in beiden Krankenhäusern an. Aber wir achten sehr wohl darauf, weil wir die Vorwürfe, die Sie erhoben haben, kennen.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Werner-Muggendorfer. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, gibt es in Bayern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, die Antwort auf diese Frage ist eng verknüpft mit dem Problem der Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Bayern im Kindergartenbereich. Bayern ordnet den Kindergarten seit jeher dem in der Kulturhoheit der Länder stehenden Bildungsbereich zu. Dieser Zuordnung des Kindergartenwesens zum Bildungsbereich hat der Bundesgesetzgeber bei Schaffung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – vom 26. Juli 1990 Rechnung getragen und in § 26 dieses Sozialgesetzbuches VIII einen Landesrechtsvorbehalt geschaffen. Danach bleiben am 31.12.1990 geltende Regelungen, die das Kindergartenwesen dem Bildungsbereich zuweisen, von den Vorschriften des dritten Abschnitts über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen unberührt.

Nur um die Vorschrift kurz zu zitieren, möchte ich weiter ausführen – ich bin gern bereit, noch auf Ihre Fragen einzugehen, Frau Kollegin –: In diesem unter Landesrechtsvorbehalt stehenden dritten Abschnitt des SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber durch das nachfolgende Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom Juli 1992 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verankert, und zwar in § 24 des SGB VIII. Die Bundesregierung vertrat unter anderem am 17.02.1995 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der PDS die Auffassung, dass das Kindergartenwesen in Bayern folglich von der bundesrechtlichen Regelung des Rechtsanspruchs auf einen

Kindergartenplatz nicht erfasst wird, eben aufgrund dieses ursprünglich vorgesehenen Landesvorbehalts.

Diese Rechtsauffassung ist durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1998, den Sie wohl auch im Auge haben, infrage gestellt. Nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts ist der Kindergarten auch in Bayern der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht entzogen. Der Kindergarten – so formuliert das Gericht – sei zwar Bildungseinrichtung im elementaren Bereich, diene aber zugleich der Jugendpflege, die Bestandteil der öffentlichen Fürsorge sei. Eine Aufspaltung der Gesetzgebungskompetenz komme aus sachlichen Gründen nicht in Betracht. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bilde im Kindergartenbereich der Betreuungsaspekt den Aufgabenschwerpunkt, weshalb der gesamte Regelungsbereich der öffentlichen Fürsorge zuzuordnen sei. Gerichtlich ist allerdings diese Frage noch nicht bindend auch für Bayern entschieden. Bayern ordnet den Kindergartenbereich klar dem Bildungsauftrag zu. Dies war stets gesellschaftspolitischer Konsens in Bayern. Ich erinnere an den gestrigen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ auf der ersten Bayernseite, wo das noch einmal dargestellt wurde.

Unabhängig davon, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, hat die Staatsregierung bereits mehrmals bekräftigt, dass sie alles daran setzt, die Versorgungsziele des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes zu erfüllen. Das Kindergartenwesen wurde dementsprechend aufgrund einer gemeinsamen Anstrengung von Kommunen, freigemeinnützigen Trägern und dem Freistaat Bayern erheblich ausgebaut. Die hohe Bedeutung, die die Staatsregierung dem Kindergartenwesen beimisst, zeigt sich auch an der Steigerung der Fördermittel. Ich will nur eine Zahl nennen: Die staatliche Personalkostenförderung stieg von 328 Millionen DM im Jahr 1990 auf 787 Millionen DM in diesem Jahr. Die Gesamtförderung der öffentlichen Hand im Kindergartenbereich beträgt übrigens derzeit zirka 1,6 Milliarden DM.

93% aller Kinder von drei bis sechs Jahren besuchen einen Kindergarten. Rein rechnerisch kann von einer Vollversorgung ausgegangen werden. Dies schließt aber nicht aus, dass insbesondere in Ballungsräumen und Einzugsgebieten wohnortnahe Angebote noch fehlen. Das haben wir gestern auch in der Zeitung nachlesen können.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie dann das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 22.02.2000, mit dem der einklagbare Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz festgesetzt wurde?

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Offensichtlich bezieht sich das Augsburger Gericht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ohne dass ich es im Detail nachgelesen hätte; aber ich unterstelle das zunächst einmal. Das Problem ist eben, wie diese Rechtsfrage abschließend für Bayern bindend entschieden wird: Besteht dieser Rechtsanspruch oder besteht er nicht? Darüber wurde auch schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1998 diskutiert. Im Prinzip wird über dieses Thema bereits seit vielen Jahren diskutiert. Dazu sage ich Ihnen, dass wir dieses Problem in Bayern, wenn ich einmal von den Ballungsräumen absehe, im Wesentlichen geklärt haben. In den ländlichen Räumen haben wir im Prinzip eine Vollversorgung. Wir haben im Moment eher das umgekehrte Problem, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer: dass wir in den ländlichen Räumen die ersten Kindergärten wieder schließen müssen. Ich habe selbst bei mir draußen vor fünf Jahren einen Kindergarten eingeweiht, und jetzt wird die Frage diskutiert: Wie können wir diesen Kindergarten nutzen?

Ich sehe aber dieses Problem sehr wohl in den Ballungsräumen. Aber selbst mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist dieser Kindergartenplatz noch nicht geschaffen, weil dies immer unter dem Vorbehalt steht, dass die entsprechenden finanziellen Mittel tatsächlich bereitstehen, natürlich unter einer verschärften Voraussetzung. Aber letztlich können wir das Problem nur dadurch lösen, dass wir auf staatlicher Seite Geld zur Verfügung stellen, dass wir diesen Prozess begleiten und dass die Kommunen die Kindergärten errichten.

Wenn ich eine letzte Bemerkung machen darf: Auch im investiven Bereich wurde sehr viel getan. Man könnte sagen, zur Durchsetzung des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz müsse man im investiven Bereich etwas tun. Wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, war es so, dass im Jahr 1990, als ich in den Landtag gekommen bin, 25 bis 30 Millionen DM zur Förderung des investiven Bereichs zur Verfügung gestellt wurden. Bis Mitte der Neunzigerjahre wurde diese Summe auf 100 Millionen DM hochgefahren. Das hatte das Ergebnis, dass in den letzten 10 Jahren circa 117000 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen wurden. Wir haben also, ohne die Frage, ob es einen Rechtsanspruch gibt oder nicht, in den Mittelpunkt zu stellen, in Bayern versucht, dieses Problem faktisch zu lösen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Meinen Sie nicht auch, nachdem der Rechtsanspruch an die Kommunen gerichtet werden kann, der sich in dem Urteil auf sechs Stunden Betreuungszeit bezieht, dass den Kommunen diese Rechtsauffassung bekannt gemacht werden müsste, weil sie sich darauf einstellen müssen? Die Kommunen müssen damit rechnen, dass jemand dieses Recht einklagt, vielleicht gerade dort, wo es eng ist. Ich weiß, dass die Situation auf dem Land anders sein kann.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Diese Frage müsste auf den Nahbereich von München und andere Ballungsräume konzentriert werden, weil, wie Sie zu Recht sagen, dieses Thema auf dem flachen Land im Wesentlichen geklärt ist.

Zu der letzten Frage, die Sie gestellt haben: Müssen wir die Kommunen prospektiv schon auf diese Situation hinweisen, wenn sie sich rechtlich abschließend so ergeben würde? Ich sage noch einmal, dass es bisher insgesamt Konsens im Lande war, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eben nicht gibt. Umgekehrt haben wir nicht gesagt: Wenn es keinen Anspruch gibt, kümmern wir uns nicht darum. Ich möchte hier die kommunale Seite ausdrücklich in Schutz nehmen. Sie hat sich in den vergangenen zehn Jahren insgesamt in Bayern darum bemüht unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch besteht oder nicht, sich dieses Themas anzunehmen. Ich sage es noch einmal – ich glaube, ich habe die Zahl richtig im Kopf –, dass in den letzten zehn Jahren 117000 Kindergartenplätze geschaffen wurden. Das, so meine ich, dokumentiert auch die Richtigkeit meiner Aussage.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Wie beurteilen Sie denn die Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden, welche in diesem Urteil auch festgelegt worden ist? Diese Mindestbetreuungszeit hat noch einmal eine andere Dimension, denn wenn wir über den ländlichen Raum reden, wissen wir, dass wir eine Betreuungszeit von drei bis vier Stunden vorfinden. Sechs Stunden sind aber eine andere Vorgabe.

Ich will jetzt nicht weiter ausholen. Sie kennen das Konzept unseres Hauses, welches einen Übergang von der Gruppenförderung hin zur Förderung des Kindes im Bezug auf die in Anspruch genommenen Nutzungszeiten vorsieht. Die Debatte darüber führen wir derzeit im Lande wohl zurecht. Wir kennen auch die Bedürfnisse der Eltern in den einzelnen Regionen unseres Landes. Wir wissen sehr wohl, dass wir Veränderungen vornehmen müssen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch besser gestalten zu können. Ich würde mich darüber freuen, wenn unser Konzept auch in diesem Hause die Unterstützung von allen Seiten erhalten würde. Ich weiß, dass draußen über unser Konzept sehr kritisch diskutiert wird. Es wäre aber gut und richtig, wenn in diesem Hause ein breiter Konsens darüber erzielt werden könnte, dass dieses Konzept ein richtiger Weg ist, und dass es entsprechend unterstützt wird. Deshalb darf ich die Opposition schon von dieser Stelle aus auffordern, uns zu begleiten, um zu einer guten Lösung zu kommen.

Um Ihre konkrete Frage zu beantworten, Frau WernerMuggendorfer: Der Anspruch auf sechs Stunden, welchen das Gericht offensichtlich festgelegt hat, ergibt sich wohl nicht aus dem geltenden Recht. Richtig ist aber, dass wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen müs

sen. Insofern gilt das Gleiche wie vor zehn Jahren. Wir müssen sehen, wo die Bedürfnisse der Familien liegen und wie wir diese Bedürfnisse sachgerecht erfüllen können.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stahl. Sie wird vertreten von Frau Kollegin Köhler.