Protocol of the Session on January 30, 2001

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Antrag der CSU-Fraktion und der darauf fußende Beschluss des Bayerischen Landtags vom 28.06.2000 „Neue Sozial- und Bürgerkultur – Stiftungsrecht“ werden hier ihre Erfüllung finden. Der Gesetzentwurf ist geprägt von der Maxime: „So wenig Staat wie möglich und nur so viel Staat, wie zur Erhaltung des hohen Ansehens des deutschen Stiftungswesens nötig.“ Ich bitte das Hohe Haus um eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Hahnzog.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir von der SPD betonen die Bedeutung des Stiftungsrechts. Wir begrüßen es, dass etwas Sinnvolles geschieht, um den Menschen, die sich für die Gemeinschaft entscheiden, den Weg zu erleichtern.

Als Bürgermeister der Stadt München habe ich es immer sehr geschätzt, eine eigene Abteilung Stiftungsverwaltung zu haben, die eine sehr große Bandbreite umfasst. Manchmal wünscht man sich, dass da ein bisschen mehr für die Menschen geschieht nach dem Stifterwillen und weniger in anderen Bereichen, obwohl ich auch sehr für den Tierschutz bin. Aber das sind nun einmal Sachen, die man nicht beeinflussen kann.

Mich wundert nicht, dass von der CSU und der Staatsregierung ein Hohelied gesungen wird, aber es sollte nicht verschwiegen werden, dass sie sechzehn Jahre nichts dafür getan haben, den Stifterwillen durch steuerliche Anreize stärker zu animieren. Aber das ist eine andere Sache, die auf Bundesebene entschieden werden muss.

Ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie sagen: Weg von der Kontrolle und Genehmigung hin zur Beratung. Sie haben da zwei Punkte genannt. Aber ich würde doch bitten, einen dritten Punkt nicht zu vernachlässigen: Wir brauchen, nachdem beraten worden ist, eine Aufsicht für das, was nachher geschieht. Nachdem die Staatsregierung in manchen Bereichen, die ähnlich sind – wenn ich beispielsweise an einen bestimmten Orden denke –, mit Ihrer Aufsichtspflicht doch relativ lax umgeht, sollte dieser Punkt nicht einfach untergehen. Herr Zehetmair, darauf bitte ich schon dann entsprechendes Gewicht zu legen, dann können wir, glaube ich, alle zufrieden sein.

Denn je größer auch die steuerlichen Anreize werden, um so mehr muss man bedenken, dass Leute sagen könnten, das sei möglicherweise eine ganz interessante Geschichte, wenn man einen Stifterwillen oder Stiftungszweck vorschützt, aber eigentlich sehr egoistische eigene oder Motive der Familie in Zukunft damit verfolgt.

In diesem Sinne werden wir die Beratung – wie hat es der Kollege Christian Knauer vorhin gesagt? – positiv begleiten und hoffen, dass wir uns da wiederfinden.

(Zuruf von der SPD: Er hat „wohlwollend“ gesagt!)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Klinger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich auf Grund der vorhergehenden doch sehr positiven Äußerungen des Kollegen Hahnzog, der schon Konsens angekündigt hat, sehr kurz fassen.

Staatsminister Zehetmair hat mit Recht darauf hingewiesen, dass das Stiftungsgesetz in Bayern eine lange und

gute Tradition hat, das Stiftungswesen übrigens in Bayern hat eine jahrhundertelange Tradition. Wir wissen – und das ist mit Recht betont worden –, dass das Stiftungsgesetz jetzt schon fast fünfzig Jahre alt ist und in Bayern segensreiche Wirkungen gezeitigt hat.

Wenn jetzt von Seiten der Staatsregierung die Initiative ausgegangen ist, das Gesetz erneut zu novellieren – die letzte Novellierung fand 1995 statt –, ist der Hintergrund sicherlich zunächst ein Antrag der CSU und dann die Diskussion, die wir auf Bundes-, aber auch auf Länderebene haben, wo es derzeit zahlreiche Initiativen gibt, das Stiftungswesen zu stärken und dabei vor allem das private Engagement. Hier sind wir der Meinung, dass es auf keinen Fall Aufgabe des Bundes sein kann und es auch nicht in seiner Gesetzgebungskompetenz liegt, hier tätig zu werden.

Zum anderen haben wir seit der letzten Novellierung, also seit 1995, Erfahrungen gesammelt, die vor allem dahin gehen, dass es doch sinnvoll ist, das eine oder andere zu deregulieren, zu vereinfachen. Diese Initiativen haben in dem vorgelegten Gesetzentwurf neu Eingang gefunden und stehen zur Diskussion.

Herr Kollege Hahnzog, Sie haben die steuerliche Frage angesprochen. Da haben wir keine Landeskompetenz. Da ist der Bund zuständig.

(Dr. Hahnzog (SPD): Dass da sechzehn Jahre lang im Bund nichts geschehen ist, das habe ich angesprochen!)

Übrigens wollen wir Landeskompetenz nicht an den Bund abgeben, aber dort, wo wir keine Landeskompetenz haben, bei den steuerlichen Gesichtspunkten, müssen wir natürlich auf der Bundesebene tätig werden.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und, Kollege Hahnzog, über den weiteren Fortgang des Gesetzentwurfes. Es werden sicherlich noch einige Anregungen kommen, aber ich bin Ihnen auch dankbar, wenn Sie gleich zu Beginn Konsens angekündigt haben. Dann können wir das Gesetz sicherlich sehr bald auf den Weg bringen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Den Konsens kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anbieten, denn tatsächlich ist hier einiges zu beachten.

Es gibt durchaus verschiedene Ursachen, weshalb die Stiftungsfreudigkeit in Deutschland nicht so ausgeprägt ist wie in vergleichbaren Ländern, zum Beispiel den USA. Deshalb war es auch notwendig und richtig, dass man auf Bundesebene, und zwar am 24.03. letzten Jahres, ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen erlassen hat, mit dem man natürlich steuerliche Anreize geschaffen hat.

Wenn Sie jetzt sagen, Herr Minister, da müsse noch mehr getan werden, dann ist das schon richtig, nur, bitte schön, sollten Sie auch sagen, woher das Geld dafür kommen soll. Das ist das eine.

Ich halte es für sehr gut, dass wir hier in Bayern ein transparenteres Stiftungsrecht bekommen sollen, und ich halte es auch für sehr sinnvoll, dass die Zulassungen einfacher gestaltet werden. Aber ich frage natürlich auch, wie es dann mit der Kontrolle aussieht, weil es da mit Stiftungen immer wieder Probleme gab. Diese Kontrolle läuft nicht gut über die Genehmigungspflicht. Da sollte man sich sicher überlegen, was man stattdessen tut.

Trotzdem finde ich eine bundeseinheitliche Regelung, ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht durchaus erwägenswert, und ich möchte – ganz gegen meine Gewohnheit – hier einmal aus einem Gesetzentwurf der CDU/ CSU-Bundestagsgruppe zitieren, wobei wir uns schon einmal überlegen sollten, ob das nicht Sinn macht. Einmal stellt das geltende Stiftungsrecht ein Regelungsdickicht dar, und man muss darauf achten, dass dafür zehn Bundesnormen als Grundlage dienen und 478 Gesetzesnormen des Landesrechts. „Ein Bundesstiftungsgesetz ist auch deshalb erforderlich,“ – so die CDU/CSU weiter –, „weil das Stiftungsrecht mit anderen bundesrechtlich geregelten Rechtsmaterien verbunden ist, die der Gestaltung durch die Landesgesetzgebung grundsätzlich entzogen sind. Die begrenzte Kompetenz der Landesgesetzgebung hat in manchen Bereichen zu verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschriften in den Landesstiftungsgesetzen geführt.“

Also ich glaube, da müssen wir wirklich noch einmal im Detail diskutieren, ob es nicht sinnvoll ist, eine einheitliche Regelung auf Bundesebene zu forcieren und ob wir an dieser Stelle tatsächlich diese Streitigkeiten um Kompetenzen nach dem Grundgesetz, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben und die ich nicht so glücklich fand, führen müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe, dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/5499)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich sehe keine Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.

Jetzt mit den zweiten Lesungen zu beginnen ist wenig sinnvoll. Ich schlage deswegen vor, heute noch den Tagesordnungspunkt 17 zu erledigen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 17

Antrag des Abgeordneten Franzke (SPD)

Anflüge zum Flughafen München (Drucksache 14/534)

Ich gehe davon aus, dass es die Fraktionen so einrichten, dass wir diesen Tagesordnungspunkt bis 18.30 Uhr – wie verabredet – beenden können, also bitte kurze Beiträge. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Herr Kollege Franzke.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob ich zu dieser Thematik so schnell sprechen kann, um dem Wunsch des Präsidenten zu entsprechen, es so kurz wie möglich zu machen.

Dieser Punkt steht jetzt zum dritten Mal auf der Tagesordnung, und ich bin der Auffassung, wir sollten mit dem Thema heute doch noch vernünftig umgehen.

Es geht darum, dass mit einem Antrag vom März 1999 die Staatsregierung gebeten wird, mit der Flughafen München GmbH und der Bundesanstalt für Flugsicherung in Verbindung zu treten, damit erstens die Mindestflughöhe im Landshuter Raum auf 1200 Meter angehoben wird und zweitens für die anfliegenden Flugzeuge Flugspuraufzeichnungen durchgeführt werden.

Nun zur Geschichte des Antrags: Wir haben zwei unterschiedliche Voten der Ausschüsse. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat den Antrag am 01.07.1999 bei einer Stimmenthaltung aus den Reihen der CSU mit Mehrheit abgelehnt. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen hat am 06.04. 2000 bei zwei Gegenstimmen der CSU den Antrag angenommen – sieben CSU-Kollegen und die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahmen den Antrag an. Wir müssen heute darüber entscheiden, welches Votum wir nun insgesamt abgeben. Offenbar ist auch weit in den Reihen der CSU die Meinung vorhanden, dass der Antrag akzeptiert und beschlossen werden sollte.

Ich behaupte, dass es auch im Interesse der Betreiber liegt, dass ordentlich gemessen wird und dem Flugper

sonal Vorgaben gemacht werden. Das liegt nicht nur im Interesse der Landshuter Bevölkerung, sondern auch der Erdinger Bevölkerung. Herr Staatsminister Zehetmair wird Verständnis haben, dass Vorgaben gemacht und diese auch aufgezeigt werden sollten. Die Wenigsten wissen, dass im Gegensatz zu den Abflugrouten die Anflugrouten nicht aufgezeichnet werden. Die Flughöhe ist in gewissem Rahmen in das Belieben der Flugzeugbesatzung gestellt. Ich meine, das sollte im Interesse des Betreibers aber auch im Interesse der Bevölkerung untersagt werden.