Rudolf Klinger

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gesetzliche Regelung zur Unterrichtung von Eltern volljähriger Schüler nach Artikel 86 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ist nach unserer Meinung längst überfällig – nicht erst seit Erfuhrt, sondern schon sehr viel länger, weil sowohl vonseiten der Schulen als auch vonseiten der Eltern immer wieder der Wunsch nach einer solchen Regelung an uns herangetragen wurde. Im Artikel 86 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sind die Ordnungsmaßnahmen festgelegt. Sie reichen vom einfachen Verweis bis zur Verweisung von einer Schule oder von allen Schulen Bayerns. Bisher ist es nicht möglich gewesen, die Eltern zu informieren, wenn erwachsene Schülerinnen oder Schüler in der Schule durch gravierendes Fehlverhalten auffällig wurden. Der neue Artikel 88 a führt nun die Unterrichtungspflicht gegenüber Eltern volljähriger Schüler bis zur Grenze des 21. Lebensjahres ein.
Herr Kollege Hahnzog, Sie haben Recht, dass es sich bei dieser Maßnahme um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung handelt. Ein solcher Eingriff ist nur im überwiegend öffentlichen Interesse gerechtfertigt. Das heißt also, dass die mit dieser Maßnahme verbundene Grundrechtseinschränkung nicht weiter gehen darf, als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist. Wir sind der Meinung, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind, und wir sind davon überzeugt, dass die Unterrichtung der Eltern volljähriger Schüler über Ordnungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse gerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren, die Schule hat einen Erziehungs- und einen Bildungsauftrag; auch das haben Sie gesagt, Herr Kollege Hahnzog. Spätestens seit der PisaStudie wissen wir, dass die Schule diesen Auftrag optimal und maximal erfüllen muss.
Deshalb ist die Einbeziehung der Eltern in den schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrag nach unserer Meinung auch gegenüber volljährigen Schülerinnen und Schülern unbedingt notwendig.
Meine Damen und Herren, Sie führen immer wieder Schüler an, bei denen die Kommunikation mit den Eltern gestört ist, oder Schüler, die sich irgendwo im pathologischen Bereich bewegen.
Die Eltern können zur besseren Erfüllung, zur Förderung und zur Verstärkung des Erziehungsauftrages und des Bildungsauftrages der Schule beitragen. Darum ist es wichtig, die Eltern auch nach der Volljährigkeit der Schüler über deren Verhalten und Leistungen zu informieren.
Eltern können zur Förderung des schulischen Erziehungsauftrags beitragen. Es gibt viele Möglichkeiten, dies im Rahmen der innerfamiliären Kommunikation zu tun. Sie wissen genau, dass auch erwachsenen Schülern an normalen Beziehungen im Elternhaus gelegen ist.
Nein. Die Eltern können einen Beitrag zum Erziehungsauftrag der Schule leisten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie Bescheid wissen und darüber informiert sind, was der junge Erwachsene in der Schule macht. Deshalb halten wir es für kontraproduktiv und lebensfremd, dem Schüler das Recht einzuräumen, der Unterrichtung der Eltern zu widersprechen. Dies steht meines Erachtens der notwendigen Erfüllung des Erziehungsauftrags entgegen.
Der erwachsene Schüler ist sicherlich lebenstüchtig und nicht lebensfremd. Er weiß, dass durch Informationen auch sein gutes Verhältnis zu den Eltern und die innerfamiliäre Kommunikation gestört werden könnte.
Der junge Mann wird nach der Devise handeln: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus dem Schulleben geben: Ein erwachsener Schüler setzt sich mit einer Lehrerin wegen einer Note auseinander. Die Lehrerin bleibt standhaft und ändert die Note nicht. Der Schüler betitelt daraufhin die Lehrerin als „alte Schlampe“. Damit verstößt der Schüler gegen alles, was einen zivilisierten Mitteleuropäer ausmacht. Er verstößt gegen die Würde des Menschen, gegen den Respekt vor dem anderen und vor allem der Frau, und er verstößt gegen die Gesetze der Höflichkeit. Die Eltern müssen doch informiert werden können, wenn sie den schulischen Erziehungsauftrag unterstützen wollen.
Ich für meinen Teil will wissen, wenn mein Sohn seine Lehrerin als „alte Schlampe“ bezeichnet. In diesem Fall die Zustimmung des Delinquenten zu der Information des Elternhauses zu fordern, halte ich für absurd. Der Schüler weiß doch, dass der Haussegen schief hängt, wenn das Elternhaus informiert wird. Deshalb ist die Information im öffentlichen Interesse.
Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass die Unterrichtung der Eltern vor allem auch zur Unterstützung des Erziehungsauftrags der Schule notwendig ist. Deshalb haben wir den Artikel 88 a eingeführt, gemäß dem Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, über Ordnungsmaßnahmen nach Artikel 86 Absatz 2 Nummern 3 – 10 unterrichtet werden sollen. Wir halten diese Position für richtig. Ich bin der Meinung, dass wir damit dazu beitragen, die Erziehung unserer erwachsenen Schüler verbessern zu können und erreichen, dass die Schule dem Erziehungsauftrag besser nachkommen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Köhler, Sie haben zum Schluss gebeten, dass wir alle dem Antrag zustimmen sollten. Ich werde einige Aussagen machen und auf Gründe verweisen, warum wir von der CSU dem Antrag sicher nicht zustimmen werden, ohne die ganze Diskussion im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen wiederzugeben. Ich möchte zunächst den historischen Anlass für diese Ereignisse in Armenien nennen und dann Ursachen aufzeigen und zur Bewertung kommen.
Die Verfolgung der Armenier begann nach der verheerenden Niederlage der osmanischen Armee Sakiramis im Januar 1915. Die Osmanen waren mit den Zentralmächten verbündet und sind etwas später in den Krieg
eingetreten. Diese Armee sollte von der armenischen Hochebene aus auf die Ölregion Baku vorstoßen, war jedoch schlecht vorbereitet. Der Winter war sehr streng und der Gegner, die Russen, waren besser ausgerüstet und hervorragend geführt. Für die schreckliche Niederlage, die die Osmanen erlitten haben, wurden die Armenier verantwortlich gemacht. In der russischen Armee dienten damals 4 Legionen Auslandsarmenier, welche sich in den Kämpfen besonders hervortaten. Auf der osmanischen Seite kämpften die Armenier, die im osmanischen Reich ansässig waren.
Wie gesagt, die Armenier wurden für diese Niederlage haftbar gemacht. Diese Niederlagen, meine Damen und Herren, war der Anlass für die radikale und extrem nationalistisch und pantürkisch eingestellte Fraktion des „Komitees für Einheit und Fortschritt“, die Deportation der anatolischen Armenier einzuleiten, die von Massakern an der armenischen Bevölkerung begleitet wurde. Bis Mai 1915 wurden die in den Ostprovinzen ansässigen Armenier ausgesiedelt, das heißt, die männlichen Armenier wurden größten Teils an Ort und Stelle getötet oder wie die Alten, Frauen und Kinder zu Fuß oder soweit das Eisenbahnnetz es zulässt, mit Zügen deportiert. Weit über eine Million Armenier waren die Opfer.
Dies ist historisches Faktum. Das wird von vielen Historikern akzeptiert. Dieses Faktum wird auch von den Türken nicht bestritten. Zumindest wird die historische Tatsache nicht bestritten, sie wird aber von Seiten der Türken in wesentlichen milderem Licht dargestellt, nämlich als eine Kette von tragischen Ereignissen, bei denen es auch zu Todesfällen kam. Die Türken und viele Historiker auf dieser Seite stellen die Ereignisse als kriegsbedingte Deportation dar, was die Sache nicht besser macht.
Die Türkei bietet ein Heer von Historikern auf, um die Behauptung des Genozids zu entkräften. Die Türkei will auf keinen Fall und hat das auch mit Strafe bewehrt, dass diese Vorgänge als Genozid beurteilt werden. Die Armenier bieten ebenfalls eine Anzahl von Historikern auf. Ich habe sowohl von türkischer als auch von armenischer Seite im Vorfeld der Ausschussdiskussion eine Vielzahl von Dokumenten erhalten, die die historischen Fakten unterschiedlich darstellen.
Ich bin der Meinung, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag ist nicht der Ort und hat keine Veranlassung, sich in diesen nahöstlichen Historikerstreit einzumischen.
Sie haben von vorne herein versucht, den Vorwurf der Doppelzüngigkeit zu entkräften. Ich wundere mich aber über die Doppelzüngigkeit der GRÜNEN auf Landesund auf Bundesebene. Ich erinnere an die Kleine Anfrage der PDS im Deutschen Bundestag vom 13. Februar 2001, in der die Bundesregierung gefragt wurde, ob diese bereit wäre, die Anerkennung des Völkermordes im Bundestag durchzusetzen und die türkischen Staatsbürger anhalten würde, sich für die Vergangenheitsbewältigung einzusetzen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der PDS sah folgendermaßen aus: Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, wer an der Spitze des
Auswärtigen Amtes steht, das ist der berühmte Marathonläufer oder „Jogger-Josef“, wie er genannt wird. Auf jeden Fall gehört er zu den GRÜNEN.
Er verwendet Formulierungen wie „Völkermord“. Er verwendet Formulierungen wie „Übergriffe auf die armenische Bevölkerung“ oder „Massaker an den Armeniern“. Wenn das Auswärtige Amt zur Bewertung kommt, es sei eine historische Angelegenheit und damit Sache der Geschichtswissenschaft und in erster Linie Sache der betroffenen Länder Armenien und der Türkei. Also, es ist eine Angelegenheit der Historiker und der betroffenen Länder.
Meine Damen und Herren, ich komme auf den Antrag der GRÜNEN zurück und stelle die Frage, wieso eine historische Untat – egal wie sie von welcher Seite bewertet wird – eine parlamentarische Bestätigung braucht. Warum braucht eine historische Untat des Jahres 1915 die parlamentarische Verurteilung durch den Bayerischen Landtag? Der Bayerischen Landtag ist nicht der Ort, wo die Ereignisse des Jahres 1915 aufgearbeitet werden können.
Sie sagen, Sie möchten der Türkei zur Vergangenheitsbewältigung verhelfen. Es gibt viele, die sagen, dies wäre kontraproduktiv und würde eher zum Gegenteil führen. Kein geringerer als der Präsident der EKD, der vor einigen Monaten – ich glaube im Mai – in der Türkei war und den armenischen Patriarchen besuchte, hat gesagt, dass es wichtig sei, dass die Betroffenen ins Gespräch kommen und die Belastungen aufarbeiten.
Wenn über Vergangenheitsbewältigung geredet wird, ist zu sagen, dass Vergangenheitsbewältigung die Aufgabe des betroffenen Volkes ist, in diesem Falle der Türkei. Das sage nicht ich, sondern das hat Ihr grüner Parteikollege, Ihr Renommier-Türke im Bundestag, Cem Özdemir, – von dem ich ansonsten ich nicht allzuviel halte – in dieser Form ausgeführt. Er hat auch gesagt, Vergangenheitsbewältigung sei die bewusste Gewissensentscheidung eines Volkes, nicht länger die Ereignisse der Vergangenheit zu verdrängen.
Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass Vergangenheitsbewältigung ein sehr komplexer Prozess ist. Wir werden stets deutlich machen, meine Damen und Herren – ich sage das mit den Worten eines Autors Kohlhammer, der Zeitschrift „Merkur“, den ich vor kurzem gelesen habe, dass diejenigen, die sich nicht an die Vergangenheit erinnern, dazu verurteilt seien, sie zu wiederholen. Er sagt und führt weiterhin aus, dass das Geheimnis der Erlösung Erinnerung heiße. Das hat zunächst nichts mit dem tun, was Sie fordern.
Ihr Dringlichkeitsantrag ist nicht geeignet, dieses Bewusstsein und diese bewusste Gewissensentscheidung zu fördern. Dies hat auch – ich habe es ausgeführt – der Deutsche Bundestag so gesehen, der die Petition des Vereins der Völkermordgegner behandelt hat und sie als Material an die Bundesregierung verwiesen hat. Ich möchte einige Äußerungen vor allem der GRÜNEN zitieren – es gibt auch Äußerungen von SPD- und CDU
Politikern. Die Bundestagsabgeordnete Angelika Beer, verteidigungspolitische Sprecherin, hat gesagt, es bringe nichts, die türkischen Partner mit öffentlicher Kritik oder Verurteilung beeinflussen zu wollen. Was gilt nun? – Die Stimme der GRÜNEN in Berlin oder die Stimme der GRÜNEN im Bayerischen Landtag?
Ich möchte noch einmal Cem Özdemir, Ihren Bundestagsabgeordneten zitieren. Er sagte, eine Anerkennung könne bedeuten, dass ein zukunftsfähiger Dialog zwischen Türken und Armeniern erschwert werde. Deutschland solle niemandem in Ankara bei der Suche nach nationalen Feinden helfen. Soweit zu den Äußerungen von den GRÜNEN im Deutschen Bundestag zu dieser Petition.
Meine Damen und Herren, das 20. Jahrhundert ist ein Jahrhundert der Vertreibungen. Das 20. Jahrhundert ist ein Jahrhundert der Deportationen, der ethnischen Säuberungen, der Flüchtlingskatastrophen und des Völkermordes. Wollten Sie alle diese Ereignisse des 20. Jahrhunderts mit Entschließungen des Bayerischen Landtags aufarbeiten, hätten wir bis zum Ende dieser und der nächsten Legislaturperiode zu tun, um das zu bewältigen.
Meine Damen und Herren, ich sehe – Frau Köhler, sehen Sie mir das nach – eine gewisse Heuchelei der GRÜNEN. Würde die CSU einen Antrag einbringen, mit dem die tschechische Regierung aufgefordert werden solle, den Völkermord an den Sudetendeutschen zu verurteilen, würden Sie alle Register ziehen und mit der „Faschismuskeule“ auf uns los gehen
und uns vorwerfen, dass wir die ewig Gestrigen seien, die die eigene Vergangenheit noch nicht bewältigt hätten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, dass viele Länder Schwierigkeiten mit ihrer Geschichte haben. Ich könnte Ihnen viele Beispiele aufzählen, aber die Zeit reicht hierzu nicht. Ich bin der Meinung, wir sollten – auch aufgrund unserer Geschichte – nicht als Lehrmeister für die Vergangenheitsbewältigung anderer Völker auftreten. Das sollten wir anderen überlassen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir diesen Antrag ablehnen.
Ich sage es noch einmal: Der Bayerische Landtag ist nicht der richtige Ort, um die Ereignisse von 1915 im Nachhinein zu bewältigen. Wenn Sie sagen, dass die CSU Seite an Seite mit der Türkei marschiere, muss ich Sie fragen: Marschieren dann auch die GRÜNEN in Berlin in dieser Frage Seite an Seite mit der Türkei, oder marschiert die SPD in dieser Frage Seite an Seite mit der Türkei?
Das werden wir sehen. Auf jeden Fall sind die Äußerungen Ihrer Berliner Kollegen völlig anders, als Sie es hier darzustellen versuchen.
Wir werden es uns nicht nehmen lassen, in den Diskussionen, in denen es darum geht, die Verhältnisse bezüglich der Menschenrechte in der Türkei zu verbessern, auf Toleranzdefizite hinzuweisen, wenn es solche gibt. Nachdem der türkischen Minderheit in unserem Land eine ungeheuer große Toleranz in allen Fragen entgegengebracht wird, können wir von der türkischen Seite verlangen, dass Ähnliches für Minderheiten wie Christen und christliche Armenier gilt. Das ist unsere Position. Ich hoffe, dass ich deutlich gemacht habe, warum wir den Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen. Ich plädiere für Ablehnung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil in meinem Stimmkreis, dem Landkreis WeißenburgGunzenhausen, ein Bundeswehrstandort liegt. Dieser Landkreis gehört zum südlichen Westmittelfranken, einem wenig besiedelten Bereich, also zu einer Gegend, die strukturpolitisch sehr schwach auf der Brust ist. In dieser schönen Gegend befindet sich der Standort Heidenheim. Die Gemeinde Heidenheim hat eine sehr lange Geschichte. Sie ist von der heiligen Walpurga gegründet worden. Sie liegt fernab von allen Verkehrswegen, fernab von jeder Bundesstraße und fernab von jeglichem Bahnanschluss. Die Gemeinde liegt also in einer Region, die strukturschwach ist.
Der Standort Heidenheim ist vor 30 Jahren gegründet worden, um dieser Region strukturpolitisch zu helfen. Die Gemeinde Heidenheim lebt seit dieser Zeit von der
Bundeswehr, und sie stirbt auch mit der Bundeswehr. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mit der Bundeswehr gut gelebt. Die Bevölkerung in dieser Region ist immer zur Bundeswehr gestanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, es hat Zeiten gegeben, in denen wir von der CSU bei Gelöbnissen in der Kaserne allein gestanden sind, in denen kein SPD-Abgeordneter dabei war. Bis vor kurzem hat die Gemeinde Heidenheim gemeint, sie brauche keine Sorge darum zu haben, dass der Standort aufgegeben werde, denn im Vorfeld der Auflösung von Standorten war es auf der fachlichen Ebene des Militärs eindeutig festgestanden, dass Heidenheim nicht aufgelöst wird. Diese Information hatte der Bürgermeister und diese Information hatten auch wir von den unterschiedlichsten Seiten des Bundesverteidigungsministeriums erhalten. Am letzten Donnerstag aber erfuhr ich aus Berlin, dass der Standort Heidenheim aufgelöst werden soll.
Ich habe mich sofort mit einem deutlichen Brief an Verteidigungsminister Scharping gewandt und ihm erklärt, dass es unmöglich sei, diesen Standort in einem strukturschwachen Raum, von dem die Gemeinde leben muss, aufzulösen.
Meine Damen und Herren, ich bin letzten Donnerstag nicht vor die Presse gegangen, weil ich keine Unruhe verbreiten wollte. Ich wollte auf politischer Ebene tätig werden. Ich habe mich mit der Staatskanzlei in Verbindung gesetzt. Am Freitag wurde schließlich die Meldung, dass Heidenheim aufgelöst werden soll, über die Presse verbreitet. Damit erfuhr die Bevölkerung zum ersten Mal, dass dieser Standort aufgelöst werden soll. Am Montag darauf wurde diese Entscheidung in der Pressekonferenz des Bundesverteidigungsministers bestätigt.
Meine Damen und Herren, dann passierte folgendes: Ich las es in der regionalen Presse und ich hörte auch am Radio von der SPD-Abgeordneten, Frau Naaß, dass die Entscheidung, Heidenheim aufzulösen, zwar eine schlimme und auch nicht sachgerechte Entscheidung sei, denn die Gemeinde lebe von der Bundeswehr und die ganze Infrastruktur hänge von der Bundeswehr ab. Jetzt sei aber – meine Damen und Herren, hören Sie gut zu – der Bayerische Ministerpräsident gefordert, der müsse das Ganze richten. Diese Aussage konnte man im „Altmühlboten“ und im „Weißenburger Tagblatt“ lesen. Diese Aussage ist auch über das Radio verbreitet worden. Ich habe sie als eine solche Chuzpe empfunden, wie sie nicht mehr überboten werden kann. Ich habe mich in der Presse noch viel deutlicher ausgedrückt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Naaß?
Frau Kollegin Naaß, für so arglos, wie Sie sich jetzt äußern, habe ich Sie gar nicht gehalten. Ich weiß, dass Sie in den letzten Tagen ahnungslos waren. Man muss sich einmal vorstellen, dass Frau Kollegin Naaß am vergangenen Freitag, als die Meldung, dass Heidenheim aufgelöst werden soll, über das Radio verbreitet wurde, von der Presse gefragt wurde, was sie dazu zu sagen hätte. Sie hat dazu gesagt, sie habe keine Ahnung, aber sie stehe in Kontakt mit Verteidigungsstaatssekretär Kolbow. Kolbow habe gesagt, eine Liste über Standorte, die geschlossen werden sollten, gebe es noch nicht, und es sei auch noch gar keine Entscheidung getroffen worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum gleichen Zeitpunkt oder sogar schon vorher gab es Gespräche und Entscheidungen im Verteidigungsministerium, die in Absprache mit dem Abgeordneten im Verteidigungsausschuss, Pfannenstein, mit Staatssekretär Kolbow und mit dem Abgeordneten Stiegler aus der Oberpfalz getroffen wurden. Danach sollten Heidenheim aufgelöst und der Standort Pfreimd erhalten werden. Pfreimd war nämlich der Alternativstandort, der zulasten Heidenheims erhalten werden sollte. Das ist eine reine SPD-Klüngelei. Auf dieser Filzebene versuchen einzelne Abgeordnete, zulasten eines Standortes, der in einem strukturschwachen Gebiet liegt und von der Garnison abhängig ist, ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen.
Herr Kollege Gantzer, ich schätze Sie sonst sehr. Heute aber haben Sie sich einen geistigen Fallschirmsprung geleistet, ohne dabei den Fallschirm zu öffnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Peters?
Frau Kollegin, das interessiert mich überhaupt nicht.
Mich interessiert nur die Bevölkerung in meinem Stimmkreis. Vor allem sorge ich mich darum, welche verheerenden Auswirkungen diese Entscheidung auf Weißenburg-Gunzenhausen hat. Herr Kollege Gantzer, ich
werde den Leuten draußen erzählen, dass Sie diese Entscheidung als Geschenk dargestellt haben.
Frau Naaß, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, setzen Sie sich dafür ein, dass die Schiene Kolbow, Pfannenstein, Stiegler zerschlagen wird. Nur so kann Heidenheim gerettet werden. Nur so kann es zu einer sachgerechten Entscheidung kommen, wie sie bereits die Militärs vorgeschlagen haben. Die Militärs nämlich haben vorgeschlagen, nicht Pfreimd sondern Heidenheim zu erhalten. Deswegen stellen wir diesen Antrag, und ich bitte Sie auch um Unterstützung des Antrags. Ich bin darauf gespannt, ob Sie diesem Antrag zustimmen, Frau Kollegin Naaß.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Herr Kollege Hufe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich auf Grund der vorhergehenden doch sehr positiven Äußerungen des Kollegen Hahnzog, der schon Konsens angekündigt hat, sehr kurz fassen.
Staatsminister Zehetmair hat mit Recht darauf hingewiesen, dass das Stiftungsgesetz in Bayern eine lange und
gute Tradition hat, das Stiftungswesen übrigens in Bayern hat eine jahrhundertelange Tradition. Wir wissen – und das ist mit Recht betont worden –, dass das Stiftungsgesetz jetzt schon fast fünfzig Jahre alt ist und in Bayern segensreiche Wirkungen gezeitigt hat.
Wenn jetzt von Seiten der Staatsregierung die Initiative ausgegangen ist, das Gesetz erneut zu novellieren – die letzte Novellierung fand 1995 statt –, ist der Hintergrund sicherlich zunächst ein Antrag der CSU und dann die Diskussion, die wir auf Bundes-, aber auch auf Länderebene haben, wo es derzeit zahlreiche Initiativen gibt, das Stiftungswesen zu stärken und dabei vor allem das private Engagement. Hier sind wir der Meinung, dass es auf keinen Fall Aufgabe des Bundes sein kann und es auch nicht in seiner Gesetzgebungskompetenz liegt, hier tätig zu werden.
Zum anderen haben wir seit der letzten Novellierung, also seit 1995, Erfahrungen gesammelt, die vor allem dahin gehen, dass es doch sinnvoll ist, das eine oder andere zu deregulieren, zu vereinfachen. Diese Initiativen haben in dem vorgelegten Gesetzentwurf neu Eingang gefunden und stehen zur Diskussion.
Herr Kollege Hahnzog, Sie haben die steuerliche Frage angesprochen. Da haben wir keine Landeskompetenz. Da ist der Bund zuständig.
Übrigens wollen wir Landeskompetenz nicht an den Bund abgeben, aber dort, wo wir keine Landeskompetenz haben, bei den steuerlichen Gesichtspunkten, müssen wir natürlich auf der Bundesebene tätig werden.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und, Kollege Hahnzog, über den weiteren Fortgang des Gesetzentwurfes. Es werden sicherlich noch einige Anregungen kommen, aber ich bin Ihnen auch dankbar, wenn Sie gleich zu Beginn Konsens angekündigt haben. Dann können wir das Gesetz sicherlich sehr bald auf den Weg bringen.