Hans Zehetmair

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Last Statements

Frau Präsidentin, Hohes Haus!
Dies ist keine politische Frage, die ich Ihnen beantworte. Sie werden noch viele Reden vergebens halten müssen. Von daher geht es nicht darum, was ich für eine Rede halte.
Auch ich will mich kurz fassen: Zunächst einmal, um es klar zu sagen: Mir war sofort klar: Wenn die Bodendenkmalpflege nicht einen neuen Weg gehen kann, dann ist es auch fern jeder Denkmalsetzung meiner Person. Ich sage deutlich dazu: Auch ein Wissenschaftsminister, auch ein für die Denkmalpflege Verantwortlicher muss die Umstände und Rahmenbedingungen der Zeit sehen. In einer Zeit, in der wir wirtschaftlich so im Schlamassel stecken – ich will das nicht politisch vertiefen –, möchte ich nicht der verantwortliche Minister sein, der in der Bodendenkmalpflege die Auflagen des Verursacherprinzips setzt. Es ist für mich die falsche Zeit, aber ich stehe dazu, darum zu bitten, dass sich das Hohe Haus mit dieser Frage – abschließend in der nächsten Periode – beschäftigt. Wir müssen eine Antwort finden, zumindest bei der öffentlichen Hand, weil wir aufgrund der technischen Voraussetzungen heute derart viele Entdeckungen in der Bodendenkmalpflege haben.
Zweiter Punkt, den ich anführen will: Die Frage, Herr Kollege Odenbach, ob das eine Verschlechterung ist, ist eine Frage der Betrachtung. Gestern hat vor diesem Hohen Haus der Vizepräsident, Ihr Kollege, gesprochen und hat als Vereinfachungsvorschlag dargelegt, wir sollten jedes zweite Gesetz oder sogar noch mehr Gesetze und Verordnungen abschaffen. Ich wollte – ganz offen gesagt – unter Verzicht auf die gesetzliche Verankerung – den Leiter für die nichtstaatlichen Museen zu den Museen rübertun. Sie haben im Hohen Haus gesagt: Nein, Wir wollen, dass er gesetzlich verbürgt bleibt. Dem
füge ich mich, das ist kein großes Problem für mich. Ich wollte eigentlich nur Vorschriften abbauen.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin schon lange in der Politik und war auch schon Landrat. Wenn 30 Jahre in dieser Demokratie nicht ausreichen, jenes Maß an Mündigkeit zu erreichen, dass der Landrat und der Oberbürgermeister bei der Abwägung der Kriterien für Genehmigung oder Nichtgenehmigung Mut entwickeln, eine Entscheidung zu treffen, dann ist unser Gerede, dass die Kommunen mehr Verantwortung haben sollen, ein leeres Stroh.
Heute hat in diesem Hohen Hause auch der Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gesprochen und einen Überblick gegeben. Wir werden sehen, wie weit in diesem Bereich widerstrebende Voten kommen, durch die das Parlament ein Bild bekommt, wie es in der Landschaft aussieht. Ich darf Ihnen sagen: Wenn ein hochrenommierter Bürgermeister mir die Mitteilung macht, dass er sich beschwert, weil das Landesamt gegen eine Baumaßnahme Bedenken eingelegt hat, dann muss ich sagen: Es ist die Aufgabe unserer Leute, Herr Kollege Dr. Spaenle, dass Sie Ihren Part entsprechend darlegen. Die Entscheidung erfolgt in der Güterabwägung durch die Politik und durch die untere staatliche Behörde. Ich habe dem Oberbürgermeister schriftlich mitgeteilt so zu entscheiden, wie er es verantworten kann.
Ich will damit sagen: Wenn Stillstand oder Verschlechterung entsteht, dann gibt es dafür Verantwortlichkeiten. Wenn es wahr ist, dass wir alle, auch ich, deregulieren wollen, nach unten verlagern wollen, was gestern eine große Rolle gespielt hat, dann sollten wir auch hier mit dabei sein. Wir brauchen Vereinfachungen bei den Genehmigungen. Ich stehe zu all den Punkten, die Sie in den Änderungen drin haben, weil ich der Meinung bin, wir sollten Vorschriften abbauen. Unsere Aufgabe ist die konzeptionelle Verantwortung und nicht das operative Geschäft. Von daher wäre es mir Recht, wenn man es einfach wagen würde, diesen neuen Weg zu gehen.
Richtig ist: Das Hauptproblem ist das Geld; wir können reden, was wir wollen. Ich könnte auch sagen, das Hohe Haus könnte mehr genehmigen. Nur muss ich mich angesichts der Rahmenbedingungen fügen. Ich wurde aber nicht vom Finanzminister wegen der Lobbyisten runtergebuttert; jedenfalls ist mir das nicht zu Ohren gekommen. Er wollte mir nicht mehr Geld geben und musste damals erst überzeugt werden – der Kollege, der hier sitzt – dass es weiter Denkmalschutz gibt und wir Geld dafür brauchen.
Er hat gemeint, das sollte eigentlich auslaufen. Ich habe dann doch erreicht, dass die Mittel auf verhältnismäßig hohem Niveau erhalten bleiben, und wir haben uns darauf verständigt.
Summa summarum will ich sagen: Denkmalschutz – hier will ich Herrn Kollegen Dr. Spaenle zitieren, dann höre ich auf – muss auch ein kooperativer Partner sein. Ein kooperativer Partner ist zum Beispiel der Leiter der Lan
desstelle für die nichtstaatlichen Museen. Wenn dieser auf eine Rechtsgrundlage angewiesen ist, dann schaffe ich das Amt lieber ab. Wenn er nicht die Sensibilität hat, zu merken, dass ihn die Leute brauchen, dann brauchen wir ihn nicht. Kürzlich hat der Bürgermeister von Pfarrkirchen darum gebeten, dass er durch die Landesstelle beraten wird. Der Chef der Landesstelle, Herr Dr. Langenstein, ist ein Vorbild in Bezug auf die Kooperationsbereitschaft, sodass ich guter Dinge bin, dass wir mit dem, was Sie heute beschließen, einen weiteren bescheidenen Schritt tun in Richtung Bewusstseinsbildung und Verantwortung vor Ort.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12042 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/12885 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 Nummer 3 Buchstabe b) eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/12885.
Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfohlenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll, wie in § 135 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung wird der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur zugrunde gelegt. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen aufgestellt, die Ja-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion, die Urne für die Enthaltungen auf der Seite der Opposition und die Nein-Urne auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt. Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 24
Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Strasser, Schmitt-Bussinger und Fraktion (SPD)
Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen,
Gemeindefinanzreform und Soforthilfe für die Kommunen in Bayern (Drucksache 14/13055)
und den nachgezogenen
sowie den nachgezogenen
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dr. Kempfler, Ach und anderer und Fraktion (CSU)
Notwendigkeit eines Sofortprogramms zur schnellen und nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation (Drucksache 14/13068)
In die Aussprache beziehe ich im Einvernehmen mit allen Fraktionen folgende Tagesordnungspunkte ein:
Tagesordnungspunkt 41
Antrag der Abgeordneten Maget, Strasser, SchmittBussinger (SPD)
Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen
Tagesordnungspunkt 42
Antrag der Abgeordneten Maget, Strasser, SchmittBussinger (SPD)
Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen
Senkung der Gewerbesteuerumlage – (Drucksache 14/12266)
Tagesordnungspunkt 43
Antrag der Abgeordneten Maget, Strasser, SchmittBussinger (SPD)
Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen
Konnexitätsprinzip jetzt – (Drucksache 14/12267)
Tagesordnungspunkt 44
Antrag der Abgeordneten Maget, Strasser, SchmittBussinger (SPD)
Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen
Erhöhung der Schlüsselzuweisungen – (Drucksa- che 14/12268)
Tagesordnungspunkt 45
Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Maget und Fraktion (SPD)
Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen
Soforthilfe in Bayern jetzt – (Drucksache 14/12497)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Kollege Maget, bitte.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich will mich mit Rücksicht auf die Zeit ebenfalls kurz fassen. Am Anfang möchte ich eine Klarstellung bringen. Herr Kollege Vogel, auf das, was Sie quer durchs Beet vorgetragen haben, gepaart mit Humor und unrealistischer Bissigkeit, kann nur erwidert werden, dass Sie erst noch lernen müssen, wie die Hochschullandschaft in Deutschland aussieht.
Nach wie vor ist das bayerische Hochschulgesetz, das dieses Hohe Haus beschlossen hat und das zum 1. August 1998 in Kraft getreten ist, federführend und Pioniergesetz für die anderen Länder.
Die Frage ist natürlich immer, was man will und was man nicht mehr will. Da in diesem Hohen Hause das Thema der Globalisierung angesprochen wird – ich kann es fast schon nicht mehr hören, aber ich muss es ja auch nicht mehr lange hören –, dann bitte ich Sie, doch erst einmal an einem Kurs teilzunehmen, in dem erklärt wird, was diese Globalisierung ist und bedeutet. Sie ist in Wahrheit das, was der Herr Vorsitzende des Hochschulausschusses in einer Presseerklärung gestern kundgetan hat. Er sagt dort – ich kann Ihnen das nicht ersparen –, dass es unverständlich ist, dass gerade Sie immer diese Globalhaushalte fordern. Die Globalhaushalte sind alle, soweit sie in den anderen Ländern eingeführt wurden, mit pauschalen Kürzungen durch die Finanzminister verbunden gewesen.
Nein, da können Sie schreien, so laut Sie wollen.
Ja, das sagen Sie so leicht hin. Kennen Sie nicht das Haushaltsverhalten Ihrer Bundesregierung? Sie tun gerade so, als hätten Sie es überall mit so redlichen Leuten zu tun, die selbstverständlich alles abgeben. Sie fordern: niemals Studiengebühren. Die Kernfrage ist nicht die Einführung von Studiengebühren, sondern das Kernproblem ist, alles an Humanressourcen auszuschöpfen, also für alle, die entsprechend begabt und leistungsfähig sind, die akademische Bildung vorzusehen. Das darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitern.
Das ist unser Kernproblem. Sollte ich noch den Tag erleben, dass es wieder einen Staat gibt, der jene – ich zitiere Kollegen Vogel; denn er hat Recht mit der Formulierung „langfristige Finanzprojektion“ – Möglichkeit hat, eine langfristige Finanzierung zu projizieren und eine mittelfristige Finanzplanung, wie die Haushälter sagen, zu machen, die auch verlässlich ist und nicht im Falle Eichel ein zerreißbares Papier bleibt, dann werden wir die nimmer endende Frage der Studiengebühren, der Kontenregelung und Ähnliches mit Sicherheit angehen müssen. Das kann aber nur in einer Korrespondenz geschehen, die sicherstellt, dass die Leistungsparameter stimmen und dass die dabei erzielten finanziellen Ressourcen den Hochschulen voll und ganz verbleiben.
Frau Kollegin Gote, ich will Ihnen anerkennend sagen, dass Sie hier differenziert urteilen und nicht blind meinen, wenn das Leitungsgremium das Sagen hat, dann gehe das schon in Ordnung. Es muss bis hin zur Kontrolle durch das Parlament der Forderung Rechnung getragen werden, dass Rechenschaft darüber abgelegt wird, wie die Mittel verwendet werden.
Sie kontrollieren den Minister, und das ist auch richtig so. Ich bin diesem Hohen Hause verantwortlich für meine Politik. Aber wenn sie jedwedem Minister diese Möglichkeit nehmen, holen Sie doch bitte den jeweiligen Präsidenten her. Das müssen Sie sich einmal vorstellen; denn das geht ja bis zu dem Sondervotum.
Glauben Sie nur nicht, dass ich eine Lex Oberreuter bräuchte, ich sowieso nicht.
Meine Damen und Herren, es ist ganz eindeutig: Das höchste Gericht hat festgestellt, dass hier eine Gesetzeslücke besteht und dass das Problem nur durch den Gesetzgeber bereinigt werden kann und nicht durch die
Exekutive. Das ist der Grund, warum ich dem Gesetzgeber dankbar dafür bin, dass er diese Gesetzeslücke jetzt gefüllt hat.
Sie werden dann ja kontrollieren, wie das gehandhabt wird.
Das wollte ich einleitend sagen. In diesem Hohen Haus geht es zur Stunde um die Zweite und Dritte Lesung dieses Gesetzes mit den Ihnen bekannten Inhalten. Ich nehme dies zum Anlass, dem Hohen Haus insgesamt für die, wie ich in den Protokollen lesen konnte, sehr sachbezogenen und sachkundigen Beratungen zu danken.
Ich möchte vor allem dem Herrn Ausschussvorsitzenden danken, aber auch der stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Berichterstatter und Mitberichterstatter, dem federführenden Ausschuss in Gänze wie auch den weiteren mitberatenden Ausschüssen.
Ich lasse all die Stellen weg, wo in allgemeinpolitischen Statements dargelegt wurde, wessen Zug wo abgefahren sei. Das kenne ich schon allzu lange.
In drei Monaten ist der Wahlkampf vorbei und die Landtagswahl erledigt, dann wird wieder gearbeitet werden. Ersparen Sie mir das am Ende!
Ich will hier ganz deutlich sagen: Zwei Punkte waren mir bei diesem Gesetz ganz wichtig. Da bin ich dankbar, und wir durften es ja auch entsprechend begleiten. Einmal war es das Thema, wie wir in Zukunft mit der Habilitation umgehen. Und bitte: Es geht nicht darum, dass vor Ihnen ein Minister steht, der je gegen die Junior-Professur war. Ich habe an dem Gesetz auf der Bundesebene mitgewirkt. Ich habe bis zum Schluss als B-Sprecher bei der Kollegin Bulmahn unsere Positionen vertreten. Hätte sich die Kollegin Bulmahn gegen ihre Beamten durchgesetzt, dann hätten wir ein konsensfähiges Konzept, in dem es nämlich beides geben würde: Als Regelfall gäbe es die Junior-Professur, und als Möglichkeit gäbe es weiter die Habilitation. Frau Kollegin Gote, es kann durchaus sein, dass es Bereiche, auch in der Geisteswissenschaft, gibt, die nicht unbedingt die Habilitation brauchen. In Naturwissenschaft und Technik brauchen wir erst gar nicht streiten: Da hat die Junior-Professur Zukunft, ganz deutlich!
Eine Einschränkung muss ich machen, Frau Kollegin Baumann: Ihre Hoffnung, dass das für die Frauen sehr förderlich ist, muss ich mit einem großen Fragezeichen versehen.
Die Frauen werden dermaßen stark in den Stundenplan eingebunden, dass gerade für eine Frau, die beispielsweise in einem Familienverhältnis steht, den Auftrag hat, die Kinder aufzuziehen, – –
Ja gut, Sie können meinen, das mit Zwischenrufen im Nachgang klären zu können, während die Mehrheit der von Ihnen getragenen Bundesregierung diesen Lapsus zu verantworten hat. Ich bin dieser Seite des Hohen Hauses, meiner Fraktion, der ich angehöre, sehr dankbar, dass sie nicht in ein Paket hineingerollt hat, was im fünften und im sechsten Novellierungsvorgang beim HRG steht; denn sie wäre mir in den Rücken gefallen, ganz offen gesagt. Ich habe namens der Staatsregierung gegen beides geklagt – aus Gründen, die ich jetzt nicht weiter erläutern muss, vor allem aus Gründen der Kompetenz, der Zuständigkeit, aber natürlich auch, weil ich es mit der Autonomie für unvereinbar halte, die Habilitation ab dem 01. 01. 2010 auf den Kodex der verbotenen Schriften zu setzen, sprich: sie also praktisch obsolet zu machen.
Bis dahin wird noch einiges Wasser – wo auch immer – herunterfließen. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin auch eine Wahl gewonnen haben und das wieder in Ordnung bringen können.
Deshalb möchte ich auch für langen Atem plädieren und danke meiner Fraktion, dass sie Bereitschaft signalisiert hat, dass wir hier keinerlei Eile haben.
Meine Damen und Herren, Sie haben von dem Wechsel in den nächsten zehn Jahren gesprochen. Wir schreiben jetzt 2003. Zurzeit haben wir so viel Habilitandinnen und Habilitanden wie in keinem Jahr je zuvor. Die erwarten sich etwas für ihren Beruf und ihre Perspektiven, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dann will ich es ganz konsequent sagen: Es ist das Jahr 2002 gewesen.
Ja, das ist doch kein Wunder bei Ihrer Politik der Verunsicherung der Leute, Frau Kollegin Baumann!
Das ist ja doch völlig klar, wenn man daran denkt, dass Sie das abschaffen wollen. Mich fragen die jungen Leute fortwährend. Aber ich sage Ihnen: Vielleicht ist das ein Akt der Freundschaft Ihnen gegenüber, aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen gegenüber.
Nein, nein, ich kann es für Sie auch so kompliziert machen, dass Sie es nicht nachvollziehen können.
Aber ich will es eben so machen, dass man es versteht.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lehrstuhlinhaberin Frau Prof. Angelika Vollmar vom Department – übrigens, nicht Fakultät – Pharmazie/ Zentrum für Pharmaforschung an der LMU in München hat mir in diesen Tagen ein Dankesschreiben übersandt, weil ich den vom Bayerischen Landtag genehmigten Habilitationsförderpreis an zwei Frauen gegeben habe, die bei ihr die Habilitation gemacht haben. Namen nenne ich nicht; ich sage Ihnen nur: Beide haben in drei Jahren die Habilitation gemacht, beide sind jetzt gerade 32 Jahre alt geworden. Die Erste steht gerade auf einer engeren Liste in der bayerischen Universitätslandschaft. Ich weiß nicht, ob sie der jeweilige Rektor berufen würde, wenn er auch noch das Berufungsrecht hätte, meine Damen und Herren. Aber der Minister wird, wenn es irgend geht, selbst secundo loco, sie berufen.
Meinen Sie? Ich kenne den kaum noch. Lassen Sie mich doch damit in Frieden!
Die Zweite, meine Damen und Herren, kriegen wir schon nicht mehr, weil sie in diesen Tagen einen Ruf auf eine Zivilprofessur an eine österreichische Universität angenommen hat, gleichzeitig aber bei uns, an einer bayerischen Universität, in einer engeren Auswahl auch auf der Liste steht. Also, es geht mühsam, aber es geht schon etwas. Es geht wirklich Schritt für Schritt etwas voran.
Eines tut mir weh: Wenn jemand sagt: Gleichstellung – da will die CSU nicht. Ich gehöre auch dieser CSU an, und ich sage auch für meine Kolleginnen und Kollegen: Ich halte es nicht mit dem Reden nur in der Frage. Und bis aufs Abwatschen – was ich ja nicht darf – habe ich gegenüber den Hochschulleitungen schon alle Instrumente gezogen. Ein schärferes Schreiben, als ich es geschickt habe, gibt es nicht. Ich bin dem Landtag dankbar, wenn er auch diese Passage verabschiedet, in der aus dem „Soll“ bei der Beteiligung der Frauenbeauftragten ein „ist“ wird. In Ordnung in einschlägigen Bereichen; es nützt nur nichts zu sagen, es müsse paritätisch besetzt werden. Wenn ich im Maschinenbau nur eine Frau habe, wie soll ich da paritätisch besetzen?
Also alles in allem – nachdem mir die Fraktionsspitze bedeutet, ich solle mich einfangen und zum Ende kommen – muss ich Sie um Verständnis bitten: Junior-Professur – ein Sowohl-als-auch, Mittelbau – war heute nicht die Frage, aber seien Sie vorsichtig! Globalisierung, sagen Sie, den Hochschulleitungen das alles in die Hand geben, wenn sie denn wollen, sogar die Berufung von Professoren, und Mittelbau soll es auch noch geben. Wissen Sie, auf wessen Kosten die Junior-Professur geht? – Ich habe alle Hochschulen schriftlich darüber informiert, dass sie Junior-Professuren einstellen dürfen, aber natürlich mit den ihnen verfügbaren Stellen; neue hat mir der Landtag nicht genehmigen können. – Sie gehen zu Lasten des Mittelbaus – cum grano salis. Ich
sage nicht: ausschließlich, aber cum grano salis. Aber darauf müssen wir natürlich auch achten.
Geben Sie bitte nicht alles – das sage ich auch als ein Stück Vermächtnis – aus der Hand in der Meinung: Wenn nur die Wirtschaft das in der Hand hat oder die Hochschule selbst, ist alles schon besser, als wenn es das Parlament macht. Sie müssen sich alle vier Jahre immer in der Verantwortung stellen.
Ich danke allen sehr herzlich.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/11324, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/11709, 14/11724, 14/11815, 14/11939 und 14/12041, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/12676 sowie der während der Aussprache gestellte Änderungsantrag der CSU-Fraktion.
Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/11709 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist Herr Kollege Hartenstein. Der Änderungsantrag ist somit abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/11724 zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion und Herr Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/11939 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Kollege Hartenstein. Auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur bei seiner Zweitberatung Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dieser Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des Inkrafttretens schlägt er vor, in § 3 den „1. August 2003“ einzufügen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12676.
Die CSU-Fraktion hat während der Aussprache noch einen Änderungsantrag gestellt. Danach soll in § 1 Nummer 2 im neuangefügten Absatz 7 des Artikels 7 des Bayerischen Hochschulgesetzes in Satz 1 der zweite Halbsatz gestrichen werden. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung des während der Aussprache gestellten Änderungsantrags der CSU-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSUFraktion und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung des während der Aussprache gestellten Änderungsantrages der CSU
Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes“.
Durch die Annahme des Gesetzentwurfes in dieser Fassung haben der Änderungsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann, Dr. Wilhelm, Ach und anderer auf der Drucksache 14/11815 und der Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm, Prof. Dr. Stockinger, Kränzle und anderer auf der Drucksache 14/12041 sowie der während des Plenums gestellte Änderungsantrag der CSU-Fraktion ihre Erledigung gefunden. – Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für heute schließe ich die Sitzung. Ich wünsche einen schönen Abend und hoffe, Sie morgen wiederzusehen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! In der Mündlichen Anfrage wird die Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Bayerische Kulturgeschichte an der Universität München angesprochen, dessen Inhaber zum 31. März 2004 in den Ruhestand treten wird. Ich habe mich bereits bei früherer Gelegenheit dafür ausgesprochen, dass der Lehrstuhl in Richtung auf bayerische Literaturgeschichte wiederbesetzt wird.
Nach Artikel 56 Absatz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes ist es allerdings zunächst Aufgabe der Universität zu prüfen, ob die Wiederbesetzung der Stelle geboten ist und ob sie der bisherigen oder einer anderen Fachrichtung dienen soll. Hierzu liegt mir noch kein Votum der Hochschule vor. Dieses Votum werde ich abwarten, bevor ich eine abschließende Entscheidung über die Verwendung der Professorenstelle treffe. Themen aus der bayerischen Kulturgeschichte werden im Übrigen an der Universität München auch durch andere Professuren, zum Beispiel für Bayerische Geschichte, Kunstgeschichte Bayerns sowie für Theaterwissenschaft bearbeitet.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau Dr. Kronawitter.
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! Sie haben die gesamte Leidensgeschichte Revue passieren lassen. Einstens gehörte der Lehrstuhl in den Achtzigerund Neunzigerjahren zur Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften. Dann ging nicht alles gut, deshalb wechselte der Lehrstuhl in die Kulturwissenschaftliche Abteilung. Dort geht es derzeit nicht ganz gut. Außerdem haben Sie die Bayerische Musikgeschichte angesprochen.
Ich habe letzte Woche persönlich mit dem Rektor gesprochen. Er sagte, die Universität sei noch im Findungsprozess. Ich habe ihm ausdrücklich die Bitte unterbreitet, die Neubeschreibung des wichtigen Gebietes, wie Sie es beschrieben haben, im Auge zu behalten. Ich warte ab, welchen Vorschlag die Universität bringt, und habe nicht vor, das Votum der jetzigen Fakultät durchgehen zu lassen, die in Kenntnis meiner Aussage mitgeteilt hat, die Mehrheit wolle diesen Lehrstuhl opfern, um beim
„Gesamtopfergang“ dies angerechnet zu bekommen. Ich habe nicht vor, dies einfach abzuhaken.
Ich warte ab. Der Rektor weiß, dass mir die Literaturwissenschaft als Schwerpunkt wichtig wäre und es auch denkbar wäre, den Lehrstuhl wieder in die frühere Fakultät zurückzugliedern. Noch ist es aber ein offener Prozess.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Frau Dr. Kronawitter.
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! Was glauben Sie, was ich bei den Hochschulgesetzen, die das Bayerische Parlament macht, gegenüber einem Rektor der Universität wagen oder nicht wagen darf? Der Gesetzgeber würde den Hochschulen am liebsten die Vollmacht in toto geben. Dann müssten sie gar nicht erst fragen.
Ich darf dem Rektor kein Datum setzen. Ich begrüße sehr, dass in der Fortschreibung des Hochschulgesetzes – wenn es so beschlossen wird – einige Daten stehen werden, innerhalb derer entschieden werden muss.
Ich habe dem Rektor – ohne ein Datum zu nennen – bedeutet, dass der April 2004 schnell da ist und ich nicht möchte, dass das ganze wegen Verwaisung einbricht. Ein Datum konnte ich ihm nicht setzen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Vielen Dank Herr Staatsminister. Herr Schammann ist nicht anwesend. Ich bitte deshalb den Staatssekretär aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie um die Beantwortung der nächsten Fragen. Fragesteller ist Herr Schuster. – Die Frage wird von Herrn Dr. Scholz übernommen. Jeder Kollege kann eine Mündliche Anfrage übernehmen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Menschen lassen sich in drei Gruppen einteilen – so sagt ein arabisches Sprichwort –: diejenigen, die unbeweglich sind, diejenigen, die beweglich sind, und schließlich diejenigen, die sich tatsächlich bewegen.
Das besondere politische Interesse der Bayerischen Staatsregierung und ihre konsequent innovative Politik galt schon immer und gilt gerade jetzt, wo das Wirtschafts- und Sozialsystem in Deutschland zum Sanierungsfall geworden ist, insbesondere gegenüber den
Menschen, die sich wirklich bewegen, die etwas Besonderes leisten, die Führung übernehmen wollen.
Dabei, meine Damen und Herren, gibt es solche Menschen in jeder gesellschaftlichen Gruppe. Dazu gehört der Nobelpreisträger; das ist natürlich auch der Facharbeiter, der zuverlässig und gut arbeitet; das ist der Handwerksmeister, der sich selbständig macht; es ist die Krankenschwester am Intensivbett; es sind die Eltern, die sich verantwortungsvoll der Erziehung ihrer Kinder widmen.
Für den Wissenschaftsminister sind entsprechend die hochqualifizierten jungen Leute mit Hochschulabschluss ein besonderes Anliegen. Aber gerade bei letzteren erlebt Deutschland zurzeit einen dramatischen, einen – ich muss es so nennen – noch nie da gewesenen Exodus.
Professor Dieter Oberndörfer aus Freiburg, einer der angesehensten Migrationsforscher, beziffert die Zahl derjenigen, die Deutschland für immer verlassen, auf über 100000 pro Jahr. Gewiss, etliche sind Rentner, die die Wärme des Südens suchen. Überproportional viele, so der Experte, sind aber – darauf will ich hinaus – junge, hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unternehmerischen und wissenschaftlichen Zielen in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien.
Warum, so fragt man besorgt, kehren gerade diese mobilen Menschen, die bei uns eigentlich so viel bewegen könnten, Deutschland den Rücken? Deren Antwort ist, dass dort, am Ziel ihrer Wünsche, die Rahmenbedingungen und Chancen für Hochqualifizierte weitaus besser seien als hier zu Lande.
Für uns in Deutschland und natürlich auch in Bayern stellt sich daher die dringliche Frage, wie lange wir uns die Abwanderung eines beträchtlichen Teils der Leistungselite noch leisten können und wollen. Denn angesichts der prekären Lage unserer Wirtschafts- und Sozialsysteme muss die Forderung lauten: Unser Land braucht genau diese und viele andere junge Menschen einer neuen Führungs- und Verantwortungselite auf Leistungsbasis.
Beunruhigend an diesem Exodus ist nicht nur die Tatsache, dass in zehn Jahren auf diese Weise eine Million Menschen Deutschland verlassen, ohne dass eine etwa gleich hohe Zahl von wenigstens annähernd gleich geeigneten Zuwanderern die Lücken füllt. Besonders bedenklich stimmt die angegebene Begründung, dass hier zu Lande offenbar die Rahmenbedingungen für Hochqualifizierte nicht stimmen.
Woran liegt das? Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende ist es so, dass die Pisa-Ergebnisse nur oder jedenfalls auch ein Spiegel mangelnder Leistungsbereitschaft und mangelnder Leistungsanerkennung in unserer Gesellschaft sind.
Es ist müßig, der Frage nachzugehen, ob und inwieweit Herbert Marcuses Aufrufe aus den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts an die studentische Protestbewe
gung zur „Great Refusal“, zur großen Leistungsverweigerung, unbewusst oder bewusst immer noch Gehör in unserem Lande finden. Eines aber steht fest: Wir alle – und hier schließe ich die Verantwortlichen aus Wissenschaft, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft mit ein – müssen erneut zur Akzeptanz und Honorierung von Streben und Erfolg, von Leistungsbereitschaft und Leistung, von Hochbegabung und Engagement finden, wenn unser Land diese „Abstimmung mit den Füßen“ aufhalten und umkehren will.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen mit vielen Vertretern aus Wissenschaft und Politik, aus Gesellschaft und Wirtschaft gesprochen und große Aufgeschlossenheit festgestellt für Leistungsakzeptanz und Leistungshonorierung. Das ist mir aber nicht genug; denn durch Worte allein ändert sich wenig. Wir müssen dazu kommen, hier auch markante, für die Betroffenen sichtbare Zeichen des Bewusstseinswandels zu setzen.
Die Bayerische Staatsregierung wird genau an dieser Stelle in Deutschland vorangehen und – aufbauend auf einer sehr guten Breitenbildung und auf mutigen Weichenstellungen der Vergangenheit – die Zukunft durch Qualifizierung der Besten gestalten. Bayern kann bereits wie kein anderes Land auf eine lange und erfolgreiche Tradition der Leistungsbesten-Förderung zurückblicken:
Ich möchte an dieser Stelle nur an die seit 200 Jahren bestehende Stiftung Maximilianeum erinnern. Ich erinnere an das 1966 erlassene und bisher einzige deutsche Begabtenförderungsgesetz, an das bayerische Nachwuchswissenschaftlerprogramm in den Neunzigerjahren und an die im Jahre 2000 gestartete Bayerische Eliteakademie. Wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Ausbildung an unseren Hochschulen sind gut bis hervorragend, wie zuletzt die vor wenigen Tagen von der Humboldt-Stiftung veröffentlichten Ranking-Plätze bayerischer Universitäten belegen.
Doch damit wollen wir uns nicht zufrieden geben. Der Freistaat wird, wie es der Herr Ministerpräsident vor diesem Hohen Haus bereits in seiner Regierungserklärung am 29. Januar angekündigt hat, ein neues, übergreifendes und landesweit angelegtes Instrument der institutionalisierten Spitzenausbildung schaffen, genannt das Elitenetzwerk Bayern. Mit ihm wird Bayern in der Qualifizierung seiner besten Studentinnen und Studenten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler weiter zur internationalen Spitze aufschließen.
Nach den Vorarbeiten und Empfehlungen einer hochrangig besetzten wissenschaftlichen Kommission mit dem Präsidenten der ETH Zürich, Herrn Prof. Kübler, an der Spitze, mit dem Präsidenten der Studienstiftung des deutschen Volkes, Herrn Prof. Altner, mit dem Präsidenten der Helmholtz-Gemeinschaft, Herrn Prof. Kröll, und mit dem Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Herrn Prof. Winnacker, hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer gestrigen Ministerratssitzung die Eckpunkte für das Elitenetzwerk Bayern beschlossen, nach denen das Prinzip der Leistungsdifferenzierung und Leistungsbesten-Förderung an unseren Hochschu
len Wirklichkeit werden soll, und zwar zunächst exemplarisch in ausgewählten Bereichen und später in möglichst großer Breite.
Wir werden das Elitenetzwerk Bayern auf vier Säulen stellen: Für die besonders Leistungswilligen und Leistungsstarken, das heißt für die Leistungselite unter unseren Studentinnen und Studenten, werden wir nach strenger Auswahl, unter hohen Anforderungen und mit zusätzlichen Stellen und Mitteln „Elitestudiengänge“ als Parallel-Option zu bestehenden Studiengängen einführen. Leistungsdifferenzierung soll auch in der Qualifikationsphase nach dem Studienabschluss gelten: Hier wollen wir mit strukturierten und hoch attraktiven „Internationalen Doktorandenkollegs“ jene Leistungsbesten in Bayern halten, die bisher – nicht selten endgültig – unser Land verließen und im Ausland ihre wissenschaftliche Karriere oft glanzvoll fortsetzten.
Für die übergreifende Leistungsförderung werden wir die Synergien der einzelnen wissenschaftlichen Einrichtungen in einem Elitenetzwerk bündeln. Und schließlich gilt es, die bayerische Infrastruktur für eine Elitebildung zu modernisieren und auf das neue bayerische Elitekonzept auszurichten. Das alles, meine Damen und Herren, soll nicht etwa unter Abschottung gegenüber international renommierten Einrichtungen stattfinden, sondern im Gegenteil, in Kooperation und in Vernetzung mit ihnen.
Vorweg möchte ich, bevor ich die Einzelheiten des Elitenetzwerks Bayern erläutere, auf einige Einwände eingehen, die möglicherweise erhoben werden: Der eine oder andere wird die Chancengleichheit an unseren Hochschulen gefährdet sehen – dies sagt er zu Unrecht. Denn alle besonders Leistungswilligen und Leistungsstarken sollen – selbstverständlich im fairen Wettbewerb miteinander – die gleichen Chancen eines Zugangs zu diesen neuen Förderinstrumenten haben. Autonomie der Hochschule bedeutet nicht allein Selbstständigkeit, sondern auch eine möglichst hohe Verantwortungs- und Profilierungsbereitschaft im Rahmen der globalisierten und konkurrierenden Gesellschaft.
Vielleicht befürchten manche, dass die Ausstattungsbedingungen der neuen Studiengänge zu Lasten der Qualität der bisherigen Studiengänge gehen werden. Diese Bedenken sind unbegründet, weil wir die neuen Einrichtungen, wie ich noch darlegen werde, zusätzlich ausstatten. Schließlich werde ich auch oft gefragt, ob es denn genügend Studentinnen und Studenten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für diese neuen Qualifikationswege bei uns geben werde. Aus unseren Erfahrungen mit den Eignungsfeststellungsprüfungen kann ich darauf nur sagen: Die Zahl derer, die sich heute den besonders anspruchsvollen Anforderungen stellen, ist meist doppelt so groß wie die Zahl der vorhandenen Plätze.
Vorweg möchte ich auch ebenso deutlich sagen, dass Leistungselite, wie sie hier gefördert werden soll, nichts, aber auch gar nichts mit der Wiederbelebung abgelegter Privilegien zu tun haben wird. Wer sich den Herausforderungen des Elitenetzwerks Bayern stellen will, woher
auch immer er stammt, wie auch immer er sozial eingebettet ist, muss Einstellungen und Eigenschaften mitbringen, die wir bisher im Besonderen aus der Welt des Sports bei Spitzenathleten kennen:
„Wer den Kern essen will, muss die Nuss knacken“ – so lautet ein Sprichwort. Wir erwarten die Bereitschaft, sich für wirklich wichtige Ziele bis zum Äußersten anzustrengen, auf gewohnte Annehmlichkeiten zu verzichten und sich Willensstärke und Ausdauer abzuverlangen.
Von Max Planck ist der Ausspruch überliefert, der edelste Antrieb des forschenden Menschengeistes sei neben der Ehrfurcht die Begeisterung. Das Feuer der Begeisterung mag manchem jungen Menschen zunächst befremdlich erscheinen. Aber wer den Enthusiasmus junger Menschen in anderen Wissenschaftssystemen erlebt hat, wird sich wohl kaum mehr einer Weltsicht verschließen können, die Herder einmal so beschrieb: „Ohne Begeisterung schlafen die besten Kräfte unseres Gemütes. Es ist ein Zunder in uns, der Funken will.“ Im Elitenetzwerk Bayern werden wir junge Leute suchen, die diesen Zunder in sich spüren.
Im sportlichen Wettbewerb ist Konkurrenz das belebende Element. Warum, meine Damen und Herren, ist uns der Konkurrenz-Gedanke aber in der Welt der Ausbildung der Besten bisher so wenig vertraut? In allen Elitesystemen der Welt kennt man die stimulierende Wirkung der Gruppen gleichaltriger Leistungswilliger und Leistungsstarker, der „Peer-Groups“ – wie wir auf Neudeutsch sagen – auf das Vorankommen des Einzelnen. Dieses Prinzip, das auch im Elitenetzwerk gelten soll, hat Heinrich Heine in das treffende Bild gefasst: „Ein Diamant schleift den anderen.“
Der Erfolg in den Qualifikationswegen des Elitenetzwerks Bayern wird niemand geschenkt, er muss hart erarbeitet und – ich füge hinzu – zuverlässig honoriert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Elitenetzwerk Bayern werden wir auf vier Säulen aufbauen, die ich nun im Einzelnen darstellen möchte:
Erstens. Mit den Elitestudiengängen als der ersten Säule streben wir ein sehr anspruchsvolles Studienprogramm für besonders leistungsfähige und leistungswillige Studentinnen und Studenten an.
In drei oder vier Semestern sollen diese entweder ein Masterstudium durchlaufen oder einen Diplom-Teilstudiengang im Anschluss an ein hervorragend abgeschlossenes Vordiplom. Ziel dieser Studiengänge ist es, herausragende Studierende zu Spitzenleistungen zu führen und das heißt, auch ihre Persönlichkeit zur vollen Entfaltung zu bringen. Hierfür ist nicht nur herausragende fachliche Bildung, sondern auch eine breite Allgemeinbildung Voraussetzung. Deren künftige Tätigkeitsbereiche nach Abschluss des Studiums sehe ich entweder in der Spitzenforschung oder in Führungspositionen der Berufswelt, in denen sie früh selbstständig arbeiten und Verantwortung übernehmen.
Ich möchte betonen, Elitestudiengänge sollen bestehende qualifizierte Studiengänge keineswegs ersetzen. Sie sind vielmehr eine besondere Herausforderung für alle, die noch mehr leisten können und wollen als ihnen in den normalen Studiengängen abverlangt wird. Hochschulen, die solche Elitestudiengänge anbieten, stehen in der besonderen Pflicht, ein entsprechend anspruchsvolles und auch im internationalen Maßstab exzellentes Lehrangebot neu zu konzipieren und mit einer hohen Betreuungsintensität fortlaufend anzubieten. Dazu wird oft eine einzelne Hochschule, vor allem außerhalb der großen Zentren, gar nicht in der Lage sein. Die von mir eingesetzte wissenschaftliche Kommission hat deshalb empfohlen – und wir werden ihr darin folgen –, dass Elitestudiengänge in aller Regel ein „Gemeinschaftsprodukt“ mehrerer Universitäten, und im Einzelfall auch Fachhochschulen sind, in das gegebenenfalls auch die Expertise außeruniversitärer Forschungsinstitutionen eingeht. Eine Vernetzung der besten Köpfe steht bereits am Anfang der Elitestudiengänge.
Worin bestehen Unterschiede zu herkömmlichen Studiengängen? Die Studierenden müssen sich durch besondere Vornoten qualifizieren; sie müssen sich in einem Auswahlverfahren mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern messen. Aber auch – das will ich mit Nachdruck sagen – die Dozenten dieser Studiengänge sind nicht automatisch durch ihr Amt in der Universität qualifiziert.
Die von ihnen entwickelte Konzeption, eine hohe wissenschaftliche und didaktische Kompetenz und ihr anhaltendes persönliches Engagement – unter anderem ausgedrückt in einer ausgeprägten Betreuung der ihnen anvertrauen Studentinnen und Studenten – entscheiden über die Mitwirkung in den Elitestudiengängen. Natürlich muss hinter jedem Studiengang ein klares fachliches und überfachliches Profil stehen, das einen hohen Wissensstand bei Studienenden in der Regelstudienzeit – das ist nicht ein neuer Aufbruch zu „Dauerstudenten“ meine Damen und Herren – ebenso garantiert wie die besondere Erweiterung des geistigen Horizonts und die Beherrschung der heute besonders notwendigen kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten, oft Schlüsselqualifikationen genannt.
Ein bisschen plakativ gesagt, mit einer 38,5-StundenWoche wird keine Studentin und kein Student diese Anforderungen meistern;
denn zu dem intensiven Lehr- und Selbstlernbetrieb – ich spreche heute nicht über Internet; aber das gibt es auch und auch eine virtuelle Hochschule, die wir nur in Bayern haben, meine Damen und Herren! – kommen als ergänzende Lehrformen Wochenendseminare, Exkursionen, Sommerakademien, Praktika und – ich unterstreiche dies – Auslandsaufenthalte dazu.
Dies alles erfordert zusätzliche Personal- und Mittelressourcen. Diese werden wir nicht aus den bestehenden
Studiengängen abziehen, sondern zusätzlich bereitstellen.
In welchen Fächern und an welchen Hochschulen diese Elitestudiengänge entstehen werden, hängt weitgehend von den Qualitätsnachweisen der Hochschulen selbst ab, von der Originalität und der Exzellenz der von ihnen im Wettbewerb untereinander erarbeiteten und von externen Fachleuten begutachteten Konzepte.
Wir hoffen, unter diesen Prämissen etwa 20 Elitestudiengänge an möglichst vielen bayerischen Hochschulen mit einer zunächst auf fünf Jahre befristeten Förderung einrichten zu können; – wenn ich das so straff sage tue ich dies, weil ich auch zeitlich begrenzt bin, dann sind das absolute Neuheiten, wenn ich dies deutlich machen darf – also fünf Jahre dann wird evaluiert, und nur wenn alles stimmt, haben sie eine Chance auf eine weitere Betreuung auf fünf Jahre. Ich komme nachher beim Graduiertenkolleg noch einmal drauf: Wir setzen jetzt auf Daten. Ich sage Ihnen auch dazu, wenn es um die Personalfragen geht, so werden diese Leute nicht mehr den Hochschulen auf Dauer zugewiesen, sondern sie sind im Pool des zuständigen Fachministeriums; sie werden zugewiesen, aber auch wieder entzogen.
Zweitens. Den internationalen Doktorandenkollegs als zweiter Säule des Elitenetzwerkes werden wir das gleiche Prinzip, nämlich Fördern durch Fordern, zu Grunde legen, wie den Elitestudiengängen. Das bedeutet: hohe Eingangsqualifikation, klare thematische Schwerpunktsetzung, eine strukturierte Doktorandenausbildung mit anspruchsvollem Studien- und Forschungsprogramm, kurze und überschaubare Promotionszeiten dank intensiver Betreuung.
Internationale Doktorandenkollegs zielen noch stärker als die Elitestudiengänge auf eine internationale Vernetzung. So ist von Anfang an ein erheblicher Anteil exzellenter ausländischer Doktoranden von Frauen und Männern – circa 20% – eingeplant.
Ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich auch in erheblichem Umfang an der Ausbildung und Betreuung beteiligen, also bei Lernenden und Lehrenden. Schließlich erhalten die Promovierenden sehr früh die Gelegenheit zur Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, wo sie auf andere erfolgshungrige Nachwuchswissenschaftler, aber auch auf die großen internationalen Vertreter ihrer Disziplin treffen, ihre eigenen Arbeitsergebnisse vorstellen und die anderer Spitzenwissenschaftler unmittelbar kennen lernen.
Wer je an der Nobelpreisträgertagung in Lindau teilnehmen konnte, der weiß, mit welchem Heißhunger, Herr Kollege Goppel, Hunderte von Studentinnen und Studenten in der Physik, jetzt auch in der Chemie, dorthin pilgern, um mit den Granden, den Nobelpreisträgern, den anerkannten Wissenschaftlern, zusammen kommen zu können. Es gibt ja immer noch so verrückte Meinun
gen, seit Internet bräuchten wir nicht mehr das Vorbild der wissenschaftlichen Persönlichkeit. Wir brauchen es mehr denn je, weil das der Zunder ist, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Und, absolut neu: Die persönliche Förderung erfolgt nicht über ein Stipendium, sondern – heute sind die neuen Zahlen gekommen – was heute in Deutschland erheblich attraktiver ist, über eine Stelle. So hoffen wir auch das Ziel einer frühen Eigenverantwortlichkeit zu erreichen.
„Verstand will freie Hand“, lautet eine alte Volksweisheit; und freie Hand sollen die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre künftige Rolle als Forscher oder als Führungspersönlichkeit in der Wirtschaft oder bei der öffentlichen Hand früh erhalten. Nur so können sie Verantwortungsbereitschaft und Verantwortungsfähigkeit praktizieren.
Auf der Grundlage dieser Eckpunkte werden wir zunächst circa zehn Internationale Doktorandenkollegs an möglichst vielen bayerischen Hochschulen einrichten, an Universitäten, die befristet auf vier Jahre gefördert und bei Bewährung nochmals um vier Jahre verlängert werden. Auch hier gilt, dass die Qualität und Exzellenz der Ideen über den fachlichen und örtlichen Schwerpunkt des Kollegs entscheidet.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags! Dies ist ein deutlicher Schwerpunkt der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung. Wir hätten es viel leichter, à la McKinsey zu sagen: Da kommt was nach München, da setzen wir ein Sahnehäubchen, und damit hat sich‚s. Bayern ist der größte Flächenstaat Deutschlands; wir fühlen uns für alle Standorte und die Ausschöpfung aller geeigneten Ressourcen in gleicher Weise verantwortlich.
Und ich sage noch einmal, ob München oder Würzburg als Beispiel wird entschieden werden durch die Qualität des Angebotes. Würzburg nenne ich aus bewussten Überlegungen, weil sie erst jüngst unter 82 Bewerbern Deutschlands den Sonderforschungsbereich in der Biomedizin bekommen haben, wofür man nur großen Respekt zollen kann.
Meine Damen und Herren, gerade mit den Internationalen Doktorandenkollegs wollen wir ein attraktives Gegengewicht zu den Spitzenangeboten des Auslandes für herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und aus Bayern, aber auch – ich sagte es schon – aus dem Ausland schaffen. Damit wollen wir letztlich verhindern, dass weiterhin ein Drittel aller deutschen Absolventen, die hier promoviert werden, für immer ins Ausland gehen, davon allein die Hälfte in die USA. Nicht „brain drain“, sondern „brain gain“ muss unser Ziel in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein.
Dritte Säule ist die aktive Netzstruktur „Elitenetzwerk“. Bayern hat bereits in der Vergangenheit durch eine gezielte Ressourcenbündelung Synergieeffekte vor allem in der Forschung und im Technologietransfer erzielt, die mit zur Führungsrolle Bayerns auf diesen Feldern beigetragen haben. Seit 1988 haben wir gut 30 bayerische Forschungsverbünde. In ihnen wurden die wissenschaftlichen Grundlagenpotenziale mehrerer bayerischer Hochschulen und anderer Forschungseinrichtungen themenzentriert mit den Anwendungsproblemen der Nutzer orts- und disziplinübergreifend im Sinne erfolgreicher und praktisch umsetzbarer Produkt- und Verfahrensentwicklung zusammengeführt. Inzwischen sind vor allem im Gefolge von OZB und HTO weitere Netzwerkstrukturen entstanden, wie das BioMedTechNetzwerk und das Netzwerk Neue Werkstoffe, die beide die drei fränkischen Universitäten Erlangen-Nürnberg, Würzburg und Bayreuth umspannen. Diese Netzstrukturen zwischen den exzellenten Forschungszentren in Bayern gilt es zu nutzen und für die neuen Instrumente des Elitenetzwerks Bayern zu aktivieren.
Meine Damen und Herren, hohen Nutzen für die wissenschaftliche Qualifikation sehen die vier genannten Wissenschaftler der Kommission vor allem im Angebot international attraktiver Netzknoten und in einer aktiven Verdichtung der Vernetzung nach innen und außen. In vier Aktionslinien werden wir entsprechend diesen Vorschlägen eine aktive Netzstruktur schaffen: zunächst in einer Bündelung und Vernetzung aller einschlägigen Potenziale der besten Anbieter aus Bayern bei der Planung und Einrichtung von Elitestudiengängen und internationalen Doktorandenkollegs, sodann in der Vernetzung dieser Einrichtungen mit ausgewiesenen Spitzenuniversitäten des Auslands, zum Beispiel durch Austausch geeigneter Lehreinheiten, Auslandspraktika, Gastwissenschaftler; ferner in der Einrichtung einer überfachlichen Plattform oder Dialogform zur Intensivierung von Information, Kommunikation und Kooperation zwischen den Eliteeinrichtungen in Bayern, zum Beispiel durch überörtliche Betreuungs- und Serviceangebote, und schließlich durch die punktuelle Kooperation mit weiteren, auch außerbayerischen Exzellenzpartnern.
Der Ministerpräsident hat gestern in der Ministerratssitzung erklärt, dass die Elitepunkte in der Vernetzung den hohen Stellenwert für den Standort Bayern unterstreichen.
Viertens. Eine Neuausrichtung der Leistungsbestenförderung wäre unvollständig, wenn wir nicht in einer vierten Säule die Adaptierung der bayerischen Programme für die Hochbegabten vornehmen. In Bayern werden zurzeit circa 2% der Studierenden durch Hochbegabtenprogramme verschiedener Förderwerke unterstützt. Davon erhalten im Rahmen des Bayerischen Begabtenfördergesetzes bislang über 1000 hoch begabte Studierende, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung in Bayern erworben haben, ein Vollstipendium. Dies entspricht einer Förderquote von 0,5% aller Studierenden. Das Potenzial der Hochbegabten liegt nach einschlägi
ger Meinung bei 3 bis 5%. Die Wissenschaftlerkommission hat hier eine Reform aus einem Guss empfohlen und vorgeschlagen, die Hochbegabtenförderung an die Ziele des Elitenetzwerks anzupassen und auf diese Weise auch eine größere Zahl von Hochbegabten zu erreichen.
Dementsprechend werden wir das dem Gesetz zugrundeliegende Förderprogramm aktualisieren und eine Aufnahme in die bayerische Begabtenförderung auch noch nach Studienbeginn vorsehen. Bisher wird das alles zwischen Abitur und Studienbeginn abgewickelt; dann ist das erledigt. Das Aufnahmeverfahren wollen wir verfeinern, das Förderprogramm entsprechend den Erfahrungen anderer Förderwerke differenzieren und überörtliche Betreuung, unter anderem durch Einbeziehung des Elitenetzwerks Bayern intensivieren. Darüber hinaus sollen Alternativen zur zielgruppenspezifischen Verwaltung des Förderprogramms untersucht werden. Das bedeutet enge Kooperation mit der Kollegin Hohlmeier und dem Schulministerium, und das bedeutet auch, dass wir die in den letzten Jahren im Schulbereich ergriffenen Maßnahmen zur Hochbegabtenförderung einbeziehen. Insbesondere interessiert uns die Schnittstelle zwischen Gymnasium und Hochschule, wo zum Beispiel mit „Plusangeboten“ der Hochschulen an K-13-Schüler oder mit deren Einbeziehung in Betreuungs- und Service-Angebote des Elitenetzwerks Bayern ein passgenauer Anschluss herbeigeführt werden soll.
Meine Damen und Herren, mit diesem anspruchsvollen und in Deutschland bisher einmaligen Programm wollen wir in seiner ersten Ausbaustufe jährlich etwa 2000 besonders leistungsfähige und leistungswillige Studentinnen und Studenten und circa 120 herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erreichen. Dafür werden wir im Nachtragshaushalt 2004 zusätzliche Stellen und Mittel in nicht unerheblichem Umfang bereitstellen. Durch den Wegfall der AZV-Tage wurde im Beamtenbereich ein Kapazitätsgewinn erzielt, den die Bayerische Staatsregierung zu einem ganz erheblichen Anteil, nämlich mit 315 Stellen, dem Elitenetzwerk zugute kommen lassen wird.
Ich danke für den Beifall, weil er erwarten lässt, dass dies die Mehrheitsfraktion mit ihrem Haushaltsrecht mittragen wird. Das ist mir sehr, sehr wichtig.
Sie werden aber verstehen, dass ich das Hohe Haus insgesamt einbeziehe und appelliere, dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen, dass ich aber auch allen Kolleginnen und Kollegen ein Wort des Dankes dafür sage, dass sie ihren Beitrag geleistet haben, indem sie zugestimmt haben, dass Mittel, in ihren Ressorts weggenommen und für diese attraktive Hochschulausbildung, für unser Gemeinwesen schlechthin zur Verfügung gestellt werden. Ich meine, dass wir damit in unsere Hochschul- und Wissenschaftslandschaft besondere Profile einbringen können.
Neben den Stellen werden im Verlauf der nächsten fünf Jahre Sachmittel in Höhe von circa 14 Millionen e bereitgestellt. Wir sind dabei, die Wirtschaft dafür zu gewinnen, einen mindestens 50-prozentigen Anteil zur Verfügung zu stellen, das heißt, um eine Beteiligung in Höhe von 7 Millionen e zu bitten. Diesbezügliche Gespräche habe ich bereits eingeleitet. Es steht auch im Manuskript, dass ich mit einer wirtschaftsnahen Stiftung ein sehr konkretes Gespräch geführt habe. In den nächsten Wochen werde ich mit herausragenden Wirtschaftsvertretern sprechen.
Ich habe nur mitgeteilt, was Sachstand ist. Mein Respekt vor dem Hohen Haus wird auch dadurch deutlich, dass ich das, was gestern noch hinzugekommen ist, mündlich ergänzend vortrage.
Ähnlich wie bei der Förderung der Exzellenzforschung durch die DFG sollen auch die Hochschulen, die einen Elitestudiengang oder ein Internationales Doktorandenkolleg einrichten, eine gewisse Grundausstattung beisteuern. Gedacht ist an knapp 30000 e pro Jahr für den Elitestudiengang und circa 20000 e für ein Internationales Doktorandenkolleg.
Herr Präsident, Hohes Haus! Sicherlich ist es erstrebenswert, für die über 200000 Studentinnen und Studenten in Bayern mittelfristig eine noch höhere Förderquote zu erreichen. Darüber gilt es in einigen Jahren aufgrund einer Evaluation des Programms zu entscheiden, wenn, so hoffe ich, die Erfahrungen vorliegen und dann auch die Haushaltslage neue Entscheidungsspielräume eröffnen kann. Im Augenblick wären die meisten Länder in Deutschland froh, wenn sie wie Bayern schon für ein Prozent ihrer Studentinnen und Studenten ein Elitenetzwerk errichten könnten.
Mit einer Vielzahl hervorragender Universitäten, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und -verbünde und mit einzelnen Fachhochschulen steht Bayern – das hat die Kommission der hochrangigen Wissenschaftler erneut bestätigt – an vorderster Front der internationalen Konkurrenz. Ich sage das auch deshalb immer wieder, weil manchmal Larmoyanz Trumpf ist. Wir bauen auf einer sehr guten Basis auf. Unser Land wird aber auf Dauer nur bestehen können, wenn wir unsere Entwicklungspotenziale konsequent ausschöpfen. Deshalb müssen wir besonders Leistungsstarke ausbilden und weiter qualifizieren, für die überfachliche und überörtliche Vernetzung der vorhandenen exzellenten Lehr- und Forschungskapazitäten sorgen und die Infrastruktur für die Elitebildung verbessern. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Das gilt für die Verantwortlichen in der Wissenschaft, für die Meinungsführer in der Gesellschaft und in den Medien, für die Wirtschaftslenker und vor allem für uns im Bayerischen Landtag als den letztlich für die Politik Zuständigen.
Die Bayerische Staatsregierung wird noch in diesem Sommersemester den Startschuss für das Elitenetzwerk Bayern geben. Nach der Offensive Zukunft Bayern und nach der Hightech-Offensive treten wir nun mit dem Elitenetzwerk zur Qualifizierungsoffensive Bayern an. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich habe in meiner Rede keine Vergleiche gebracht außer dem einen Satz, dass andere Länder froh wären, wenn sie diese 1% hätten. Berlin habe ich gar nicht in den Mund genommen, dies wird zu oft getan. Ich habe mich ausschließlich mit Bayern befasst und bin mit der Diskussion sehr zufrieden, da ich weiß, wie in den vielen Jahren, in denen ich dem Hohen Haus angehöre, die Diskussionen immer gelaufen sind. Ich sage ein Dankeschön dafür, dass man bei allem Bemühen, dass man als Oppositionsvertretung haben muss, wo man das Haar in der Suppe findet – es wird immer eine Haar in der Suppe geben – immerhin zugeben muss, dass es der Ansatz doch wert ist, gemeinsam darüber nachzudenken.
Ich danke meinen Kollegen Dr. Wilhelm und Dr. Spaenle dafür, dass sie mit solch uneingeschränkter Deutlichkeit – was nicht immer möglich ist – dieses Konzept mitgetragen und mitgeprägt haben. Natürlich hat Herr Kollege Vogel Recht, wenn er in diese Richtung geht. Aber, Frau Gote, vergessen wir nicht die allgemeinen Bedingungen. Da musste man natürlich vonseiten des Kollegen Dr. Wilhelm antworten, man solle sich einmal die Zahlen in anderen Ländern anschauen. Da fordert man es heraus. Aber auch da will ich jetzt nicht in die Tiefe gehen, sondern Ihnen Folgendes sagen: Sei die Zeit noch so schwierig, der Finanzsäckel noch so eng und die Möglichkeit noch so begrenzt, in zehn Jahren haben wir nicht mehr die notwendige Zahl von Studentinnen und Studenten, weil die Population so nach unten stürzt, dass wir uns dann mit viel Geld noch so anstrengen können. Wenn wir nicht mehr das Wertvollste, nämlich die menand-women-power, also die innovative Kraft der Menschen haben, nutzt uns das gar nichts.
Warum sage ich das? Weil es so aktuell ist für die derzeitige Situation der beruflichen Bildung. Es ist natürlich das Bemühen der Politik, dass das Handwerk, das nach wie vor vorbildlich ist, dass der Mittelstand und dass auch die Großen ausbilden. Denn wir müssen ihnen auch sagen: In fünf Jahren bekommt ihr die Leute nicht mehr, die ihr braucht, um auszubilden. – Dies ist auch eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Also, wenn Politik sich abgewöhnt zu denken und Innovation zu machen, weil sie in Atemnot ist, dann kommen wir nicht mehr weiter. Daraus ist auch diese Überlegung entstanden. Diesmal habe ich ganz gewiss keine Suppe ausgelöffelt oder auslöffeln wollen.
Ja, wenn man so will. – Diesmal habe ich gesagt: Ja nicht auf Kosten der Basis, aber die Chance des Plus. Ich unterstreiche, dass die allgemeinen Bedingungen darunter nicht leiden dürfen. Aber wenn das Beispiel Studentenwohnheime genannt wird: Wir sind Meilen weiter als alle anderen Länder in Deutschland, aber es reicht in München halt noch nicht.
Trotzdem sage ich nicht: Jetzt schaut euch einmal die Bauleitplanungen an. Als ehemaliger Kommunalpolitiker kenne ich mich auch in diesen Bereichen aus. Ich sage nur: Da brauchen wir gemeinsame Anstrengungen, um weiterzukommen. In zehn Jahren werden wir keine zusätzlichen Studentenwohnheime mehr brauchen, wie es jetzt aussieht. Wir sollten auch nicht meinen, dass das Thema Zuwanderung dieses Problem löst. Bitte, es bleibt bei der Wahrheit: Ich kann mich beim Innenminister in keiner Phase beschweren, dass er mir bei Wissenschaftlern aus dem Ausland, bei graduierten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland, also bei qualifizierten Zuwanderern, auch nur die geringste Schwierigkeit gemacht hätte, meine Damen und Herren. Ich gebe auch zu, dass ich sehr heftig darum gekämpft habe.
Wir haben erreicht, dass wir in Erlangen, Nürnberg und in Augsburg – Augsburg dabei vorbildlich – einen Sonderservice für begabte Studentinnen und Studenten haben, die nicht in der Reihe der Asylbewerber anstehen müssen. Das ist das Richtige, was auch in Bayreuth Nachfolge finden soll und finden kann. Dahin müssen wir insgesamt kommen, weil es wichtig ist, dass – ich sage es noch einmal –, die Scientific community eine International community sein muss. Das ist der Fluss und deswegen ist eben dieser Parameter Ausland so wichtig.
Ich war vor wenigen Tagen in Passau an der Universität und habe mit allen Dekanen und mit der Leitung gesprochen. Und jetzt komme ich zu dem Thema Frauen, das mir allmählich wehtut, weil ich immer als Betroffener dastehe.
Einmal etwas anderes: Dem Rektor der Universität Passau habe ich wieder gesagt: Bemüht euch, so sehr ihr könnt. – Kollege Waschler war dabei. Die Uni in Passau hat inzwischen 12% Ausländer, also eine gute Marke.
Nein, am wenigsten. Also, Herr Kollege Welnhofer, wenn Sie das schon zwischenrufen, muss ich Ihnen doch sagen, dass in Bayern mehr bulgarische Studentinnen und Studenten studieren als österreichische. Damit Sie das einmal wissen, das ist so! 2500 kommen aus Bulgarien, dann kommen noch China etc. Nur wegen dieses kessen Einwurfs sage ich das. Aber unterbrechen Sie mich jetzt nicht. Ich wollte etwas Höherstehendes sagen.
Ich wollte sagen, dass übrigens auch die Universität Passau, Herr Kollege Huber, bei 52% Studentinnen und Studenten aus Niederbayern und besonders aus Passau und Umgebung natürlicherweise deutlich über 30% Studentinnen und Studenten aus dem Bundesgebiet außerhalb Bayerns hat. Das ist im Grunde das Ziel meiner Politik und es muss das Ziel sein, dass dies eine Universitas litterarum ist, das heißt allumfassend, was keine Rasse ausschließt, keine Nation und natürlich auch niemanden aus deutschen Landen.
Deshalb brauchen Sie mir nichts bezüglich der Bemühungen in Sachen Elite zu sagen. Bei dem, was ich kritisch begleite in den Entscheidungsprozessen der „global players“ der Wirtschaft, mit einer überzogenen Fusionitis und einer zu einseitig orientierten Vorstandsbezahlung, und bei der klaren Aussage unseres Regierungschefs in diesen Tagen, dass hier auch Konsequenzen gezogen werden müssen – nein, meine Damen und Herren, die Partei, der ich angehöre, wäre nicht so groß geworden, wenn sie nicht immer eine Volkspartei gewesen wäre und für alle, also auch für die kleinen Leute, da gewesen wäre.
Das gleiche Bemühen spreche ich auch niemandem anderen ab. Aber ich sage ganz deutlich: Daher geht es bei uns darum, wie es Kollege Wilhelm und Kollege Spaenle dargelegt haben, dass jeder ausgewählt werden kann. Dem Wort „Elite“ liegt das lateinische „eligere“ zugrunde, weil Sie auch so schön lateinisch gefragt haben. Dabei geht es darum, diejenigen auszuwählen, die die Leistungsnachweise bringen. Ich glaube, ich habe das in meiner Rede sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich gehöre auch zu denen, die in Übereinstimmung mit anderen durchaus über Bayern hinausdenken, einer, der sich auch in der Frage der Studiengebühren immer wieder in der Richtung ausgesprochen hat: Es muss darauf ankommen, dass jemand die Leistung hat, die Begabung mitbringt, und es darf nicht in erster Linie darum gehen, ob er das finanzieren kann.
Wir werden auf Dauer sicherlich hier weiterkommen – das sieht man in allen Ländern –, aber es müssen Stipendiensysteme her, die kompatibel sind.
Das ist die Grundvoraussetzung, um das machen zu können. Also Chancengleichheit und Auswahl der Besten, und zwar nicht zeitlich befristet. Das ist deutlich gesagt worden. Das habe ich auch beim Parameter 4 gesagt, dass es auch einer Adaptierung bedarf, auch hinsichtlich dessen, was wir in der Schule schon fördern. Siehe Maximilianeum etc.
Ich kann damit eigentlich schon weitgehend abschließen, will aber noch ein Wort zum Globalhaushalt sagen. Ich muss das dem Hohen Haus auch hinterlassen. Befassen Sie sich bitte deutlicher mit dem Globalhaushalt, bevor sie das parteipolitisch ausnutzen.
Heute hat eine Rednerin in der Einleitung auch etwas über Begehrlichkeiten von bestimmter Seite rekapituliert.
Meine Damen und Herren, glauben Sie wirklich, dass wir das Elitenetzwerk beim Globalhaushalt machen könnten? Glauben Sie wirklich, dass die Hochschulen in toto in der Lage wären, sich selbst in dieser Form zu vernetzen, und zwar so, dass auch alle dabei sind, Amberg ebenso wie Augsburg, München und Regensburg, und dass sich nicht bloß die Toptops wieder für die Toptops halten würden, meine Damen und Herren? Top zu sein ist ein dynamischer Prozess. Das ist kein Adelstitel, der einem immer bleibt, weil man ihn einmal hat, sondern er ist auf fünf Jahre begrenzt, auf vier Jahre begrenzt. Für diese Zeit wird er verliehen und wieder entzogen. Das ist die eigentliche Philosophie dieser auf Leistung orientierten und für alle geöffneten Politik, die ich heute vorgestellt habe und die ich Sie in weiten Bereichen mitzutragen bitte.
Herr Präsident, Hohes Haus! Denkmalschutz und Denkmalpflege haben in Bayern einen guten Stand. Die Leistungen der beteiligten staatlichen, aber vor allem auch der kommunalen, der kirchlichen und der privaten Stellen hat die Staatsregierung in ihrer Beantwortung der Interpellation der Abgeordneten Glück, Freiherr von
Redwitz, Dr. Spaenle, Dr. Wilhelm, Kuchenbaur und CSU-Fraktion zum Thema Denkmalschutz in Bayern im Sommer 2001 im Einzelnen dargestellt. Wir hatten uns im Laufe der vergangenen Monate darum bemüht, eine Fortschreibung des Gesetzes, das seit 1973 bewährt ist, vorzunehmen. Ich will gleich mit dem ersten Punkt beginnen, damit klar wird, dass ich vor Ihnen nichts schönreden will.
Meine eigentliche Zielsetzung, nämlich bei der Bodendenkmalpflege eine klare Regelung zur Kostentragung zu bekommen, konnte ich nicht erreichen. Der gesamte kommunale Bereich hat sich massiv dagegen gewandt, alle kommunalen Gliederungen. Gestern hat dieses Hohe Haus die Frage der Finanzsituation der Kommunen behandelt und hat trotz unterschiedlicher Akzente letztlich festgestellt, dass hier dringend Handlungsbedarf für die Gemeindefinanzreform besteht. Dazu kommt, dass dieses Hohe Haus gestern einstimmig die Einführung des Konnexitätsprinzips auf den Weg gebracht hat.
Beides bedeutet, dass es der Respekt gegenüber den betroffenen Straßenbauern gebietet – im Übrigen auch auf der staatlichen Seite des Straßenbaus –, dass wir uns dieser mühsamen Prozedur noch einmal stellen. Das bedeutet, dass dies eine wichtige Aufgabe der kommenden Legislaturperiode sein wird. Herr Kollege Regensburger, ich mache mir keine Illusion: Es geht nur, wenn wir eine andere finanzielle Basis für die Kommunen als Betroffene schaffen können.
Auch der Hinweis, dass man Private entsprechend beanspruchen müsse, greift in keinem Land so richtig, weil als Basiswert die Überschreitung der 500000 EuroGrenze angesetzt wird. Das bedeutet für Otto Normalverbraucher, dass er darunter liegt. Diesen Punkt wollte ich am Anfang bringen, um klar zu sagen, dass diese schwierigen Fragen noch eine lange Zeitspanne in Anspruch nehmen und deren Beratung sicher weit in die kommende Legislaturperiode hineinreichen wird.
Die Bestimmungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes über die Bau- und Kunstdenkmalpflege haben sich im Wesentlichen bewährt. In einigen Bereichen bestehen jedoch Möglichkeiten, durch Abänderung des Gesetzes Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Zuständigkeiten anzupassen. Natürlich haben wir dann auch die Gelegenheit wahrgenommen, einige redaktionelle Korrekturen vorzuschlagen.
Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte aufzählen: Erstens. Bei der Behandlung von Veränderungen bei Ensembles wird das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gelockert. Das heißt konkret, Maßnahmen im Innern von Nicht-Denkmälern in Ensembles, die ohne Auswirkung auf das Ensemble sind, werden künftig erlaubnisfrei gestellt.
Zweitens. Für Bauvorhaben des Bundes, der Länder und der Bezirke soll entsprechend der Regelung in der Bayerischen Bauordnung eine Anpassung der Zuständigkeit vorgenommen werden. Künftig sollen in diesen Fällen auch für den Denkmalschutz die Zuständigkeiten bei den Regierungen gebündelt werden. Damit wird das Denkmalschutzrecht mit dem Baurecht und benachbarten