Protocol of the Session on November 29, 2000

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär Feller, bitte schön.

Wir beide können uns noch gut an eine intensive Diskussion in den vergangenen Jahren erinnern zum Hauptschullehrplan und zu der Überlegung, welche Fächer unausweichlich und wichtig sind und wie sich diese Fächer zahlen- und schwerpunktmäßig über die Stundentafel verteilen. Dabei kam immer wieder der Wunsch, dass es vor Ort auch für den betreffenden Schüler mehr Entscheidungsmöglichkeiten gibt, das Fach seiner Neigung und Intention zu wählen. Dies ist in diesem Fall als Wahlmöglichkeit an die Schüler weitergegeben worden, wobei ich in der Tat mit Sorge sehe, dass sich – grob gerechnet – mit 85 zu 15% eine starke Gewichtsverlagerung hinsichtlich Kunst ergeben hat.

Es wäre sicher weitaus günstiger, wenn wir die Stundentafel insgesamt noch um etliches ausweiten und beide Fächer verbindlich einführen könnten. Aber dies ist mit Blick auf die Stundentafel und der gegebenen Grenzen nicht möglich. Dieses Problem wäre letztlich nur durch ein Herauslösen anderer Stunden aus anderen Fächern zu lösen. Ich will den Vergleich mit anderen Bundesländern, den wir erst kürzlich diskutiert haben, nicht erneut bringen. Wie schwierig dieses Problem zu lösen ist, zeigt sich immer wieder, wenn wir in den einzelnen Fachschaften um die Bedeutung der jeweiligen Fächer ringen. Ich würde gerne jedem Fachschaftsvertreter zustimmen, wenn er erläutert, wie wesentlich und wichtig sein Fach sei. Diese Darlegungen sind in der Tat sehr anschaulich und überzeugend. Aber uns bindet letztlich die Summe und damit sind wir zu einer Auswahl in den

einzelnen Fächern gezwungen. Das heißt, wenn ich die Stundentafel nicht erhöhen kann, müsste ich als Alternative ein anderes Fach kürzen. Die Diskussion darüber, dass die Inhalte im Hauptschullehrplan eigentlich unverzichtbar sind, haben wir in der Tat schon intensiv geführt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Irlinger.

Der Hauptschullehrplan war auch ein Mittel der Stundenkürzung, sonst hätten wir das Dilemma nicht. Ich frage aber auch aufgrund der mir genannten Zahlen. Müsste man nicht wirklich sagen: Die Ausbildung in den musischen Fächern Kunst und Musik ist so wichtig, dass sie unseren Schülerinnen und Schülern möglichst lange in beiden Bereichen und Fächern der ästhetischen Erziehung zugute kommt? Müsste man jetzt nicht in Ihrem Hause überlegen, die Fächer Musik und Kunst bis zum Ende der Hauptschulzeit wieder verpflichtend einzuführen? Ich will nicht beide Fächer gegeneinander ausspielen, sondern beide Fächer stärken.

Gefühlsmäßig neige ich Ihrem Vorschlag durchaus zu, allerdings wohl wissend, dass ich eine Lösung bräuchte, welche Stunden ich dann herausnehme. Die Problematik besteht darin, dass ich, wenn ich die Anzahl der Wochenstunden nicht zusätzlich erhöhe, in den Nachmittag oder gar auf den Samstag lege, möglicherweise andere Fächer herausnehmen muss. Dann bräuchte man eine konkrete Antwort, welches Fach durch Kunst oder Musik ersetzt werden könnte. Es ist uns ein großes Anliegen, dass vor allem in den unteren Jahrgangsstufen und in der Grundschule – dies muss man im Zusammenhang sehen und wissen gerade Sie als erfahrener Pädagoge – in den ersten Jahren auch die musische Erziehung eine ganz besonders wichtige Rolle spielt. Erfreulicherweise habenhaben wir im Grundschulbereich ein hohes Stundenmaß.

Wir werden in Zukunft in den vier Jahrgangsstufen der Grundschule wieder 104 Wochenstunden haben. Das heißt, wenn man die Stundenpläne der 1., 2., 3. und 4. Jahrgangsstufe addiert, kommen auf jedes Kind im Grundschulalter 104 Stunden. Ich will gar keine anderen Ländern nennen, sonst werden mir parteipolitische Diskussionen unterstellt. Aber wenn andere Länder statt 104 Pflichtjahreswochenstunden mit 83, 84 oder 87 Jahreswochenstunden in der Grundschule auskommen, heißt das, dass ein Grundschulkind in einem anderen Bundesland zwischen 17 und 21 Unterrichtsstunden weniger hat. In einer Reihe von Bundesländern haben also Grundschulkinder in den vier Jahren ein ganzes Grundschuljahr weniger Unterricht. Wir nutzen die Zeit natürlich schon, um in den Grundschuljahren der musischen und ganzheitlichen Bildung – Musik und Bewegung sind beispielsweise ein eigenes Fach – breiten Raum einzuräumen. Dort sind die Stunden fast noch wichtiger als in der Hauptschule, wo sich in der 9. Klasse die eine oder andere Stunde mitunter problematisch halten lässt, um die Schwierigkeit anzusprechen, dass es

nicht immer leicht ist, den Unterricht in der 9. Klasse ideal zu halten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Nächster Fragesteller ist Herr Egleder, bitte.

Herr Staatssekretär, an wie vielen Gymnasien in Niederbayern wurde im Schuljahr 2001/2002 im Vergleich zum Schuljahr 1999/2000 in welchem Umfang die Zuweisung von Lehrerstunden verändert, und in welchem Maße veränderte sich an den einzelnen Gymnasien das Wahlpflicht- und Wahlangebot in den einzelnen Fächern?

Herr Abgeordneter Egleder, ich darf auf folgendes hinweisen: Ein bloßer Vergleich der Daten der Schuljahre 1999/2000 und 2000/01 erscheint aufgrund der veränderten Schülerzahlen und der Einführung der Gesamtbudgetierung nur bedingt aussagekräftig. Eine Auswertung der amtlichen Schuldaten bzw. die endgültige Unterrichtsübersicht für das Schuljahr 2000/01 liegt noch nicht vor. Ohne diese Übersicht ist eine Aussage über die insgesamt 37 Gymnasien in Niederbayern – davon 27 staatliche – in der gewünschten Detailiertheit nicht möglich. Ich sichere Ihnen zu, Ihnen die Daten auf die Anfrage bezogen sofort weiterzugeben, sobald sie vorliegen, damit Sie verlässliche Angaben haben.

Generell lässt sich feststellen – das ist das Entscheidende Ihrer Frage und für mich auch das Wichtigste –, dass sich in der Summe keine Änderungen im Umfang des Wahlpflicht- und Wahlangebots ergeben haben. Auch hier versichere ich Ihnen, dass ich Ihnen die Übersicht zusenden werde, sobald sie komplett vorliegt. Sobald die Auswertung vorliegt, werden wir diese allen zustellen, die daran interessiert sind. Es gibt keinen Grund, daraus ein Geheimnis zu machen, sondern wir möchten das Verfahren möglichst transparent halten. Ich nehme das als Auftrag mit.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Egleder.

Herr Staatssekretär, da bekannt ist, dass nach der Aufhebung der Klassenrichtzahlen an manchen Gymnasien die Klassenstärken auf teilweise 35 oder 36 Schüler pro Klasse nach oben gegangen sind und an anderen Gymnasien das Wahlangebot reduziert werden musste, frage ich Sie: Wäre es möglich, in die Übersicht eine Gegenüberstellung dieser Werte, bezogen auf die einzelnen Gymnasien, die Lehrerstundenzahlen, das Fächerangebot und die Klassenstärke in einer Gesamtzusammenschau aufzunehmen?

Ich sichere weitmögliche Transparenz zu. Ich bitte Sie, mir Ihre Frage genau formuliert zu geben, damit ich Ihnen die Zahlen zukommen lassen kann.

Momentan liegt mir eine Zahl vor, die nicht uninteressant ist: Die durchschnittliche Klassenstärke schwankt zwischen 27,4 im letzten und 27,5 in diesem Schuljahr. Die durchschnittliche Klassenstärke hat sich marginal um ein Zehntel erhöht. Die Zahl der Stunden ist nicht nur gleich geblieben, sondern anteilig der Schülerzahl gestiegen. Die grobe Summe für die Stunden im Wahlunterricht ist gleich geblieben oder hat sich leicht erhöht. Ein Gymnasium hat eventuell einige Stunden weniger und ein anderes mehr. Dann war aber im Vorfeld schon das Ungleichgewicht gegeben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen? Herr Egleder.

Herr Staatssekretär, ist es Ihnen möglich, eine Übersicht besonders für die Schulen zu geben, an denen das Lehrerstundenangebot in der ersten Stufe reduziert werden musste, über die Folgeschritte, die wegen der 50prozentigen Budgetierung im nächsten Schuljahr und der 100prozentigen Budgetierung im übernächsten Schuljahr speziell auf diese Gymnasien zukommen werden.

Ich bitte um Nachsicht, dass ich nicht sofort mit Ja antworten kann. Ich muss erst klären, ob das ohne Schwierigkeiten und insgesamt möglich ist, ohne dass wir wissen, welche Auswirkungen die Lehrerzuweisungen des nächsten Jahres mit sich bringen. Ansonsten gibt es keinen Grund, die Zahlen nicht herauszugeben. Die Schulen müssen wissen, wie sie im nächsten Jahr planen können. Bisher war es die gute Linie des Hauses, Zahlen so transparent wie möglich zu machen.

Die Budgetierung hat dazu geführt, dass einige mehr bekommen. Diese dürfen wir auch nennen. Sie haben sicher auch Interesse an den Schulen, die mehr bekommen, und Sie wollen auch wissen, wer weniger erhält. Ich habe vor drei Jahren, als es zur Budgetierung der Oberstufe kam, erlebt, dass sich an einem Ort ein Leiter eines Gymnasiums bitter beklagt hat, dass er 12 Stunden weniger hätte. Das hat gestimmt. Allerdings hat sich der Leiter des anderen Gymnasiums am gleichen Ort nicht bedankt, dass er 12 Stunden mehr hatte. In der Summe wird diese Rechnung aufgehen. Uns muss daran liegen, dass wir im Lande möglichst gerechte Verhältnisse haben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Fragestellerin ist Frau Goertz.

Herr Staatssekretär! Nachdem bayernweit in diesem Jahr am 20.09.2000 der Deutsch-Test und am 21.09.2000 der Mathematik-Test durchgeführt wurde, frage ich die Staatsregierung: Welcher Notendurchschnitt hat sich bei diesem Test bayernweit ergeben, welcher Notendurchschnitt ergab sich für Mathematik und Deutsch an den jeweiligen gestesteten Schularten, und wie sehen die Mathematik- und Deutschnoten im Durchschnitt bei den jeweiligen Schularten speziell im Landkreis Augsburg aus?

Frau Abgeordnete Goertz, sowohl der Mathematik- als auch der Deutsch-Test werden derzeit noch ausgewertet, sodass dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum jetzigen Zeitpunkt weder vollständige bayernweite noch regionale Ergebnisse vorliegen. Das Staatsministerium wird dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in der nächsten Zeit einen Bericht über die Ergebnisse der Tests vorlegen, der in der Ausschusssitzung am 07.12. 2000 behandelt werden soll. Wir bemühen uns, dass der Bericht bis dahin fertiggestellt ist. Der Bericht befindet sich in der Endredaktion. Danach geben wir ihn ausführlich bekannt. Ich kann noch nichts vorwegnehmen, weil noch keine zusammenfassende Übersicht vorliegt. Der Bericht wird dem Parlament in der nächsten oder übernächsten Woche präsentiert werden. Sie werden verlässliche Informationen erhalten.

Am 07.12.2000 findet die nächste Ausschusssitzung statt. Wäre es möglich, dass wir eine Zusammenstellung von den bisher durchgeführten Tests der vergangenen Jahre und die Vergleichszahlen erhalten können, damit wir einen Überblick bekommen?

Ich nehme die Bitte gerne mit ins Ministerium. Soweit das vergleichbar ist, ist es sicherlich keine Schwierigkeit, das zu tun und als Anhang zum Bericht vorzulegen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Fragesteller ist Herr Mehrlich. Bitte.

Herr Staatssekretär, nachdem mir von verschiedenen Seiten die Information zugegangen ist, wonach an staatlichen Schulen in Bayern mit den neuen Rechtschreibregeln willkürlich umgegangen wird, frage ich die Staatsregierung, wie sie dies beurteilt und was sie zu tun gedenkt, damit zukünftig an allen Schulen nach einheitlichen Deutschregeln unterrichtet und geschrieben wird?

Herr Abgeordneter Mehrlich, ich habe festgestellt, dass die Anfrage nach den neuen Rechtschreibregeln geschrieben wurde. Das trifft auch für die Antwort zu.

Die neuen Rechtschreibregeln werden in Bayern seit dem Schuljahr 1996/97 angewendet. Für sie gilt das gleiche wie für die Anwendung der früher geltenden Regel. Zu beachten ist allerdings, dass bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Juli 2005 frühere Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neue Schreibweise ergänzt werden. Dies wurde den Schulen mit KMS vom 01.07.1996 Nummer III/9-S44/4-8/98648 mitgeteilt. Überholte Schreibungen mussten nach einer Stichprobe aus dem Jahre 1997 schon bald nach der Einführung nur noch in relativ geringem Umfang festgestellt werden. In der Zwischenzeit spielen sie nach Mitteilung erfahrener Deutschlehrer so gut wie keine Rolle mehr.

Die mündliche Anfrage enthält keinen Hinweis, in welcher Form mit den neuen Regeln angeblich „willkürlich umgegangen“ wird. Die im Antrag gewünschte „Beurteilung“ ist daher nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass die Lehrer gehalten sind, die Regeln anzuwenden und die Fachbetreuer wie auch die Schulleiter sich hiervon – zum Beispiel bei der Respizienz der Aufgaben – überzeugen. Gibt es diesbezügliche Beanstandungen, so sind sie von den Eltern, an den jeweiligen Lehrer oder die Schule zu richten. Zentrale Maßnahmen erscheinen – insbesondere in einer Zeit, in der immer wieder die verstärkte Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schulen gefordert wird – nicht erforderlich.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage? – Herr Mehrlich.

Herr Staatssekretär, ich kann ja zum Teil auch sagen, woher ich die Informationen habe. Mein Sohn geht in die 11. Klasse des Gymnasiums in Lohr und seine Freunde gehen in die 10. bzw. 11. und 12. Klasse. Sie bestätigen mir ihre Verunsicherung darüber, dass es einzelne Lehrkräfte innerhalb der Schule mit der Rechtschreibreform und mit der Erlernung der neuen Rechtschreibung unterschiedlich halten. Halten Sie tatsächlich eine solche Verunsicherung unter den Schülerinnen und Schülern für aufrechterhaltbar oder sollte nicht tatsächlich dafür gesorgt werden, dass auch während der Übergangsphase, die sehr lang, fast 10 Jahre, angesetzt ist, einheitlich unterrichtet und geschrieben wird?

Herr Abgeordneter, man kann natürlich nicht im Detail garantieren, dass in jeder Klasse und in jeder Deutschstunde das eingehalten wird, was klar als Hinweis hinausgegangen ist. Insofern will ich nicht ausschließen, dass es da und dort Verunsicherungen gibt. Auch bei meinen eigenen drei Kindern möchte ich nicht ausschließen, dass die neue Rechtschreibung noch nicht in Perfektion Einzug gehalten hat. Ich stelle aber fest, wer mit der neuen Rechtschreibung gerade auch in den Grundschulen begonnen hat, wird sie in voller Selbstverständlichkeit auch in den weiteren Schuljahren gebrauchen. Wenn man vielleicht in oberen Jahrgangsstufen in dem Übergangszeitraum mit bisher gehandhabten Regeln etwas großzügiger umgeht, dann ist das zunächst festzustellen und möglicherweise auch zu korrigieren. Aber ich würde in diesem Falle wirklich den Rat geben, dass man das vor Ort einmal dem Schulleiter oder dem betreffenden Deutschlehrer sagt. Wir können sicherlich erneut darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass in allen Jahrgangsstufen das als überholt gekennzeichnet wird, was von Schülern noch nach den alten Regeln geschrieben wird.

Wir sind Praktiker und ich war selber zu lange an der Schule, um ganz ausschließen zu können, dass man, wenn im Religionsunterricht in einer Stegreifaufgabe etwas in herkömmlicher Weise geschrieben wird, dies möglicherweise selbst überliest, weil man sich 30, 40 Jahre an andere Formen gewöhnt hat und das nicht immer sofort korrigiert. Ich kann also nicht sagen, es sei

alles 100-prozentig oder 1000-prozentig perfekt, was die neue Rechtschreibung angeht.

Ich glaube, auch wir im Landtag haben uns schon einmal auferlegt, in neuer Rechtschreibung zu schreiben. Aber es passiert halt immer wieder, dass man im Gewohnheitsrecht – so möchte ich fast sagen – auf die alte stößt. Aber generell ist es natürlich wichtig, dass unsere Schüler die neuen Rechtschreibregeln anwenden und dass vor allem die Lehrer darauf achten, dass diese neue Regeln angewendet werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass das tatsächlich häufiger an Schulen nicht geschieht, dann ist es sicher wichtig, die Schulen erneut darauf aufmerksam zu machen. Aber vielleicht wäre es sinnvoll, dann, wenn sich ein Lehrer besonders innovationsresistent gegenüber der neuen Rechtschreibung erweisen sollte, es vor Ort dem Schulleiter zu sagen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Behandlung der neuen Rechtschreibregeln bereits bei 16-Jährigen – man stelle sich das einmal vor! – dazu geführt hat, dass sie sagen: Ich lerne nicht mehr um, ich bleibe bei der alten Schreibweise. – Dies sind Aussagen mehrerer 16-jähriger Schüler. Ich als 58-jähriger Abgeordneter bemühe mich manchmal, nach den neuen Rechtschreibregeln zu schreiben.

Das spricht für Sie. Ich würde vorschlagen, die Schüler sollten sich an Ihnen ein Beispiel nehmen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich darf, bevor ich die nächste Fragerunde eröffne, eine Delegation von Parlamentariern aus den Niederlanden herzlich begrüßen. Die Delegation hält sich zu Fachgesprächen in Bayern auf und hat in der Diplomatenloge Platz genommen. Herzlich willkommen bei uns.

(Allgemeiner Beifall)

Nächste Fragestellerin ist Frau Pranghofer. Bitte.

Wie viele einzügige Berufsschulklassen an welchen Berufsschulstandorten gibt es im Schuljahr 2000/2001 in Bayern und wie oft musste von der Minderklassenregelung Gebrauch gemacht werden?

Frau Abgeordnete Pranghofer, für das Schuljahr 2000/2001 liegen über die Berufsschulen derzeit noch keine Ergebnisse des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vor. Daher erfolgt die Beantwortung der Frage auf der Grundlage der statistischen Ergebnisse des Schuljahres 1999/2000.

Die Zahl der einzügig geführten Berufsschulklassen, aufgegliedert nach Schulstandorten, wird im Rahmen der Statistik nicht ausgewertet; das heißt, dafür liegen leider keine Daten vor.

Hinsichtlich der Minderklassen ist Folgendes festzustellen: Die Klassen- und Gruppenbildung an Berufsschulen richtet sich nach § 9 der Berufsschulordnung. Hier ist festgelegt, ab welchen Schülerzahlen Klassen zu teilen sind. Eine Untergrenze ist in dieser Rechtsverordnung nicht festgelegt. Das Ministerium hat jedoch per KMS eine Mindestzahl von 12 Schülern für Teilzeitklassen an Berufsschulen festgelegt. In der Geschäftsstatistik des Ministeriums werden Klassen als so genannte Minderklassen ausgewiesen, in denen diese Mindestzahl unterschritten wird.

Im Schuljahr 1999/2000 gab es an staatlichen, kommunalen und privaten Berufsschulen insgesamt 12444 Klassen. In 299 davon wurde die Mindestzahl von 12 Schülern unterschritten. Unabhängig von den Regelungen des Ministeriums steht es allerdings den einzelnen Regierungen frei, eine höhere Schülermindestzahl festzulegen, insbesondere dann, wenn dies zur Sicherstellung des Unterrichtsangebots für erforderlich gehalten wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Pranghofer.

Nachdem Sie mir die Zahlen jetzt noch nicht genau nennen können, frage ich Sie, ob seitens des Ministeriums oder eventuell auch innerhalb der Regierung die Absicht besteht, bei den Klassenrichtzahlen Änderungen vorzunehmen?